Anke Dreier, Karsten Laudien: Einführung. Heimerziehung der DDR
Rezensiert von Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer, 11.07.2013
Anke Dreier, Karsten Laudien: Einführung. Heimerziehung der DDR.
Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(Berlin) 2013.
178 Seiten.
ISBN 978-3-933255-40-2.
Hg. Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Das Buch ist kostenfrei über den Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der DDR (Scharrenstraße 17, 10178 Berlin) zu beziehen (LStU-Berlin@t-online.de).
Die eigene Biographie in Würde wieder herstellen
Unrechtsregime verhindern Würde! In der von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 proklamierten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht die Würde und Unversehrtheit des Menschen an oberster Stelle: „Die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte bilden die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt“. Der Mensch ist frei geboren und lebt als zôon politikon, als politisches Lebewesen, kraft seines Verstandes und seiner Fähigkeit, friedlich in Gemeinschaft mit anderen Menschen zusammen und ist in der Lage, ein gutes Leben zu führen. Diese abendländische Grundlegung menschlichen Seins gipfelt in dem Willen, die dêmokratia, die Volksherrschaft, als wünschenswerte Verfasstheit zu praktizieren.
In der Geschichte der Menschheit haben Diktaturen und autoritäre Regime unendliches Leid und Unrecht über die Menschen gebracht. Mit Reaktionen, wie „Wir sind das Volk“, sind Menschen immer wieder revolutionär gegen Diktaturen und Unmenschlichkeiten aufgestanden. Nicht immer war dies erfolgreich. In neuerer Zeit allerdings ist es gelungen, Ursachen und Folgen von Unrechtsregimen aufzuarbeiten; etwa mit „Wahrheitskommissionen“ (Südafrika) oder der Einrichtung von Wiedergutmachungs- und Rehabilitationsämtern.
Die ehemalige DDR war ein Unrechts- und Überwachungsstaat. Die Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Stasi) in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie die Beauftragte für die Folgen der kommunistischen Diktatur in Brandenburg, haben die Aufgabe, die Opfer von politischen Repressionen durch die SED-Diktatur zu beraten, zu begleiten und ideell und materiell zu entschädigen. Wo Unrecht geschehen ist, wo das Leben von Menschen in ihrem „Alltag von Freiheitsbeschränkung, Menschenverachtung, Fremdbestimmung sowie erzwungener Arbeit in besonderer Weise geprägt“ war (und ist), bedarf es, zur Wiedergutmachung, der lauten, eindeutigen Anerkennung und des tiefen Bedauerns durch Verursacher und Gesellschaft.
Rechtsbrüche, Straftaten und fatale Grenzüberschreitungen im Namen der Ideologie und des „pädagogischen Eros“ wurden (nicht nur, vgl. dazu die mittlerweile öffentlich gewordenen Diskussionen und Aufdeckungen von Zuständen in Kinderheimen in Deutschland, sowie auch: Peter Dudek: "Liebevolle Züchtigung". Ein Missbrauch der Autorität im Namen der Reformpädagogik, 2012, www.socialnet.de/rezensionen/12807.php) in der ehemaligen DDR auch an Kindern und Jugendlichen begangen. Seit dem 1. Juli 2012 gibt es in den neuen Bundesländern die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder von Jugendhilfeeinrichtungen. Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990“ soll die Zustände sowohl in den Spezial-, als auch in den sonstigen Kinder- und Jugendheimen aufarbeiten. Für diese soeben erst begonnene, längerfristige Erinnerungs- und Forschungsarbeit legen Anke Dreier, Potsdamer Sozialwissenschaftlerin und wissenschaftliche Autorin, und Karsten Laudien, Sozialethiker und Lehrstuhlinhaber an der Evangelischen Hochschule in Berlin, Materialien vor, die für die weiteren Forschungsarbeiten als Grundlagen dienen sollen.
Aufbau und Inhalt
Neben dem ersten Kapitel, dem Vorwort, in dem die historischen Voraussetzungen in der DDR-Heimerziehung, die Heimsituation im Sozialismus, Hinweise auf Arbeitserziehung und Reformpädagogik und erziehungswissenschaftliche und ideologische Grundlagen diskutiert werden, wird in weiteren neun Kapiteln Entstehung, Entwicklung und Auswirkung der Heimerziehung in der ehemaligen DDR thematisiert.
Im zweiten Kapitel geht es um „Pädagogische Grundannahmen, Erziehungsziel und Erziehungsmethoden der DDR-Heimerziehung“. Die politische, gesellschaftliche und ideologische Grundposition findet sich dabei in dem von der SED beim VI. Parteitag im Januar 1963 formulierten Programm zum Aufbau des Sozialismus in der DDR: „Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands erstrebt die Entwicklung unseres Volkes zur gebildeten Nation. Umfassender Aufbau des Sozialismus heißt Erziehung und Heranbildung des allseitig – das heißt geistig, moralisch und körperlich – entwickelten Menschen, der bewusst das gesellschaftliche Leben gestaltet und die Natur verändert“. Die „sozialistische Persönlichkeit“ ist deshalb nur mit einer „kommunistischen Erziehung“ zu schaffen, die dem Staat das Recht und die Pflicht auferlegt, die Grundlagen dafür zu vorzugeben und bei abweichendem und nicht dem marxistisch-leninistischen Vorstellungen entsprechenden Existenz- und Verhaltensweisen einzugreifen. Schwer erziehbare oder die vorgegebenen Normen nicht einhaltende Kinder und Jugendliche bedürfen der Umerziehung und einer Erziehung „zur und durch Arbeit“ und zum Kollektiv.
Das dritte Kapitel zeigt die rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen auf, die der Heimerziehung in der ehemaligen DDR zugrunde lagen. Sie entwickelten und vervollständigten sich in zeitlichen Stufen, in den Jahren 1949 – 52, 1952 – 65 und 1965 – 1990, sowohl was die rechtlichen Begründungen, als auch die Gründe für die zwangsweise, nicht transparente und die Menschenrechte verachtende Praxis der Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Heime der verschiedenen Kategorien betraf.
Im vierten Kapitel werden „fünf Hauptmerkmale der politischen Prägung des DDR-Heimsystems“ aufgeführt: Staatliche Trägerschaft, politischer Zentralismus, sozialistische Rechtsordnung, bildungspolitische Bedeutung und gesellschaftlich-ideologische Perspektive.
Die fünften bis siebten Kapitel setzen sich mit dem „Heimsystem“ auseinander. Es begründete sich, in den verschiedenen Ausprägungen und Aufgabenbereichen, in der lapidaren Gleichung: „Dazugehörig“, also Kollektiverziehung / „nichtdazugehörig“, also Umerziehung. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurde unterschieden zwischen „Normalheimen“, in denen „anhanglose, milieugefährdete Kinder ohne wesentliche Erziehungsschwierigkeiten“, solche, „deren Beaufsichtigung und Erziehung durch berufliche Tätigkeit, Weiterbildung oder durch Krankheit oder andere persönliche Gründe der Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet sind“, sowie „anhanglose, familiengelöste und milieugefährdete Jugendliche ohne erhebliche Erziehungsschwierigkeiten“ untergebracht wurden. „Spezialheime“ waren geschlossene Einrichtungen, in denen „Kollektivgewalt“ herrschte. Die Insassen waren nach der Definition zur Heranbildung von sozialistischen Persönlichkeiten „schwererziehbare und straffällige Jugendliche sowie schwererziehbare Kinder, deren Umerziehung in ihrer bisherigen Erziehungsumgebung trotz optimal organisierter erzieherischer Einwirkung der Gesellschaft nicht erfolgreich verlief“.
Eine besondere Kategorie innerhalb der Spezialheime nahmen weitere „Spezialheimeinrichtungen der Jugendhilfe“ ein. Sie werden im achten Kapitel genannt: Es handelte sich um die 47 in den Städten und Landkreisen verteilten „Spezialkinderheime“ für schwererziehbare Kinder und Jugendliche, die 38 bestehenden Jugendwerkhöfe, bei denen die vom russischen Pädagogen Anton S. Makarenko propagierte „Erziehung durch Arbeit“ praktiziert wurde, um„Durchgangseinrichtungen und Durchgangsheime“, die die Aufgabe hatten, Kinder und Jugendliche vorübergehend unterzubringen, weil sie aus Heimen fortgelaufen waren, aus Familien genommen wurden oder auf einen Platz in einem Kinderheim warteten. Eine gesonderte Einrichtung stellte der „Jugendwerkhof Torgau“ dar. In den geschlossenen, gefängnisähnlichen Jugendwerkhof wurden Jugendliche bis zu sechs Monate eingewiesen. 1964 wurden auf Beschluss des Ministerrats der DDR das „Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie eingerichtet. In fünf Spezialeichtungen in Berlin, Werftpfuhl, Bollersdorf, Borgsdorf und Groß-Köris wurden „psychisch-geschädigte Kinder“ untergebracht, therapiert und, auch mit Gewalt „kollektivfähig“ gemacht wurden.
Im neunten Kapitel werden Informationen über weitere Einrichtungen außerhalb der Jugendhilfe geliefert, wie z. B.: Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder, Einrichtungen für behinderte Menschen und Kinderheime in konfessioneller Trägerschaft.
Die Forscher diskutieren im zehnten Kapitel die „Folgen des Heimaufenthalts“, wie etwa: Trennungserfahrungen, Erfahrungen zur strukturellen Macht, Verhaltensmöglichkeiten unter den Bedingungen struktureller Macht, Erfahrungen von physischer und psychischer Gewalt, Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung und schließlich die Auswirkungen für ein Leben nach dem Heimaufenthalt.
Im Anhang werden Forschungsergebnisse von der Berliner wissenschaftlichen Referentin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe und der Koordinierungsstelle der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), Claudia Kittel, zum Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 vorgestellt (I); Philipp Mützel steuert mit seinem Beitrag „Die Rehabilitierung von Heimkindern nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz“ Informationen bei (II); und der Ombudsmann der Betroffenen und Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle, Peter Schruth, äußert sich zur „Benachteiligung der Betroffenen am Prozess der Aufarbeitung durch den ’Fonds. Heimerziehung in der DDR‘“ (III). Die Adressenliste der Beratungs- und Kontaktstellen für den Fonds „Heimerziehung und des StrRehaG“ sind hilfreich für die weitere Informationsarbeit. Das Literaturverzeichnis trägt dazu bei, dass die weitere notwendige Forschung zum Themenkomplex voran kommt.
Fazit
Das Grundlagenmaterial zur Heimerziehung in der DDR wollen die Herausgeber nicht verstanden wissen als Argumentation gegen Heimerziehung; vielmehr geht es darum zu analysieren, nachzuvollziehen und – wo dies möglich ist – Wiedergutmachung der Menschenrechtsverletzungen in der Heimerziehung anzustreben. Dazu ist es notwendig zu erkennen, dass „die Geschichtsdeutung des Sozialismus sich auf die Lebensläufe von Heimkindern niederschlug und … sich … in konkrete Lebensvollzüge der Heimkinder einmischte“. Es sind die durch Diktatur und Ideologie entstandenen Auswirkungen der Heimwirklichkeit (auch) in der DDR, die zur „Vernachlässigung und Missachtung individueller Kindeswohlaspekte“ führten. Es sind hergebrachte, gewachsene, gemachte und ideologisch formulierte und praktizierte Sichtweisen, die gesellschaftliches Dasein der Menschen human und gerecht oder inhuman und ungerecht gestalten. Damit ersteres möglich wird, in jedem Gesellschaftssystem und überall in der Welt, bedarf es der Reflexion und Verwirklichung eines Menschenbildes, bei dem die Würde des Menschen zuoberst und unverrückbar steht (vgl. dazu auch: Bernd Dollinger/ Fabian Kessl / Sascha Neumann / Philipp Sandermann, Hrsg., Gesellschaftsbilder sozialer Arbeit. Eine Bestandsaufnahme, 2012, www.socialnet.de/rezensionen/13483.php). Dass die Einführung in die Heimerziehung der DDR weder als Fingerzeig oder gar als Fausthieb, noch als Beschwichtigungsgeste daher kommt, ist anzuerkennen!
Rezension von
Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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Zitiervorschlag
Jos Schnurer. Rezension vom 11.07.2013 zu:
Anke Dreier, Karsten Laudien: Einführung. Heimerziehung der DDR. Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(Berlin) 2013.
ISBN 978-3-933255-40-2.
Hg. Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Das Buch ist kostenfrei über den Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der DDR (Scharrenstraße 17, 10178 Berlin) zu beziehen (LStU-Berlin@t-online.de).
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/14859.php, Datum des Zugriffs 12.09.2024.
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