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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Häusliche Gewalt gegen Frauen

Rezensiert von Prof. Dr. Christiane Burbach, 02.06.2014

Cover  Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Häusliche Gewalt gegen Frauen ISBN 978-3-7841-2474-2

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Häusliche Gewalt gegen Frauen. Lücken im Hilfesystem. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2013. 87 Seiten. ISBN 978-3-7841-2474-2. D: 14,50 EUR, A: 15,00 EUR, CH: 21,50 sFr.
Reihe: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit - Jg. 44, Nr. 4.

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Thema

Dieses transdisziplinäre Heft stellt angesichts der zehnjährigen Praxis im Bereich häuslicher Gewalt die Erfolge dieser Arbeit dar und evaluiert die aktuellen Lücken, die von den verschiedenen Akteuren in diesem Gebiet noch geschlossen werden müssen.

Aufbau und Inhalt

Birgit Schweikert, Juristin im BMFSFJ, gibt einen Überblick über Begriff, Ausmaß und Risikofaktoren häuslicher Gewalt. Sie würdigt, welche Fortschritte auf diesem Gebiet in den letzten 40 Jahren erzielt werden konnten. Zuletzt das 2013 ans Netzt gegangene für die Anruferin kostenlose „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“. Innovationsbedarf sieht sie vor allem im Präventionsbereich (11). Allgemein sieht sie ferner Veränderungsbedarf im Sexualstrafrecht, an der Schnittstelle zwischen Gewaltschutzgesetz und Kindschaftsrecht sowie im Bereich des Sozialrechts.

Ausgehend von dem vierfach dimensionierten Leitbild des optimal zu bietenden Schutzes, der Beendigung der Gewalt, der Wahrnehmung von Opferrechten und der Verarbeitung der Gewalterfahrung validiert Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsinstitut Freiburg/Honorarprofessorin Kath. Hochschule für Sozialwesen Berlin, die bisherigen Angebote für den Kreis der Betroffenen. Dabei zeigt es sich, dass Migrantinnen mit geringen Sprachkenntnissen, Frauen mit Behinderung – obwohl sie überproportional betroffen sind –, Frauen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitssyndromen, Seniorinnen, besserverdienende Frauen, Frauen mit prekären Einkommensstrukturen und Frauen, die auf dem Land leben von dem Angebot der Frauenhäuser unterdurchschnittlich erreicht werden und profitieren können. Das Gebiet der Unterstützung der Kinder in Frauenhäusern sieht sie ressourcenbedingt als nicht hinreichend an, obwohl gerade diese u.a. eine wichtige präventive Funktion hätte, aber auch eine wichtige Aufgabe bei der Traumabewältigung der Kinder einnehmen würde. Auch die Kinderbetreuung in Frauenhäusern muss nach ihrer Einschätzung verbessert werden.

Stephan Rixen, Professor für öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht/Bayreuth, diskutiert die Verbesserung der Finanzierung der Unterstützungsangebote, deren gegenwärtige Problematik in für die Betroffenen belastender Bürokratie und Zielkonflikten der Hilfsangebote besteht. Sein Vorschlag ist bei der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen der, dass dem Bund die Monitoring- und Koordinationsfunktion zukommt und den Ländern die Bedarfserhebung und -steuerung. (35)

Robert Mischkowitz, Bundeskriminalamt/Wiesbaden demonstriert exemplarisch die Effektivität der neuen PKS-Datenerhebung, der differenziertere Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen oder sozialräumliche Kontexte zugrunde liegen als früher. Zur Bestimmung der Hell- und Dunkelfeld-Relationen wäre statistikbegleitende Opferbefragung notwendig, die Aufklärung über die Anzeigebereitschaft und ihre Veränderung aussagt. (49) Um schließlich zu Verlaufsstatistiken zu kommen, wäre es wichtig, die Ebene der Staatsanwaltschaft und der Gerichte mit einzubeziehen. Damit wäre es möglich aus dem Verlauf eines Falles über die Instanzen des Strafrechtsverfolgungssystems Schlüsse zu ziehen. (51)

Katharina Göpner und Katja Gieger, beide bff-Geschäftsstelle/Berlin, thematisieren die Lücken im Unterstützungssystem von mit Gewalt bedrohten Frauen. Das erste große Konfliktfeld ist das Umgangsrecht des gewalttätigen oder gewaltbereiten
Partners und der Schutz von Müttern und Kindern. Damit das Schutzbedürfnis der Mütter nicht durch das Umgangsrecht ausgehebelt werden kann, sollte das Vorliegen häuslicher Gewalt durch den Partner der Mutter als Kindeswohlgefährung anerkannt werden. (58f) Eine zweite Lücke klafft bei der Unterstützung und dem Schutz von Frauen mit Behinderung, die jedoch eine hochbelstete und sehr vulnerable Gruppe darstellen. Hier muss auf größere räumliche und kommunikative Barrierefreiheit geachtet werden. (60f) Auch in Aufklärungs-, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit muss investiert werden, um die Defizite im Hinblick auf die Betroffenengruppe aufzuheben. Schließlich gilt es die Probleme der Frauen mit Assistenzbedarf zu beheben, wenn z.B. die Partner die Assistenz übernommen haben und gewalttätig sind. Eine schnelle Trennung von solchem Partner, auch in Behinderteneinrichtungen muss möglich werden.

Ein ähnliches Bild mit parallelem Nachbesserungsbedarf zeigt der Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern von Giesela Best, Landeskoordinierungsstelle „CORA“/Rostock.

Die Sozialpädagogin Marion Steffens, Geschäftsführerin des GESINE-Netzwerks Gesundheit, stellt zur Verbesserung der medizinischen Intervention bei häuslicher Gewalt das Konzept „Gewinn Gesundheit R“ vor.

Die Sammlung endet mit dem Bericht des Sozialarbeiters Roland Hertel, Leiter des Interventionszentrums gegen häusliche Gewalt Südpfalz, über die noch junge Täterarbeit und das in der Pfalz zum Einsatz kommende Täterprogramm.

Fazit

Dieses Buch ist eine MUSS-Lektüre, für alle, die sich über das Thema „Häusliche Gewalt“ informieren wollen und alle, die in Bund, Ländern und Kommunen Segmente dieses Themas politisch zu verantworten haben.

Rezension von
Prof. Dr. Christiane Burbach
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Es gibt 8 Rezensionen von Christiane Burbach.

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ISSN 2190-9245