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Karin Meyer-Götz (Hrsg.): Familienrecht

Rezensiert von Prof. Nils Volkersen, 03.06.2014

Cover Karin Meyer-Götz (Hrsg.): Familienrecht ISBN 978-3-8487-0516-0

Karin Meyer-Götz (Hrsg.): Familienrecht. Vereinbarungen, Verfahren, außergerichtliche Korresponenz. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2014. 3. Auflage. 1079 Seiten. ISBN 978-3-8487-0516-0. D: 128,00 EUR, A: 131,60 EUR, CH: 178,00 sFr.
Reihe: Nomos-Formulare.

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Herausgeberin und Autoren

Karin Meyer-Götz ist Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht in Dresden. Die zwölf Autorinnen und Autoren dieses Handbuches sind als Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwälte oder Notare ausgewiesene Fachleute aus der Praxis.

Thema

Das vorliegende Formularbuch zum Familienrecht will Anwälten bei der Ausübung ihres Mandats, beim Fertigen von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftsätzen sowie bei der Formulierung von Vereinbarungen praktische Hilfestellung geben.

Aufbau und Inhalt

Das Handbuch ist in achtzehn Paragrafen gegliedert, die jeweils bestimmte Themenschwerpunkte für die anwaltschaftliche Tätigkeit im Familienrecht behandeln:

1. „Einleitung“. Neben den schon vor Mandatsannahme bestehenden Informationspflichten werden grundsätzliche Darlegungen zur Mandatsbearbeitung speziell im Familienrecht erörtert sowie die Kapitelaufteilung begründet -(Außergerichtliche Situation/Tätigkeit, -Gerichtliches Verfahren, -Einstweiliger Rechtsschutz, -Zwangsvollstreckung, -Verfahrenswert, -Gebühren, -Kosten).

2. „Das Mandat“. Von der Checkliste für den ersten Mandantenkontakt über die Vergütungsvereinbarungen wie z.B. Zeithonorar, Pauschalvergütung, Erfolgshonorar oder Prozessfinanzierer bis hin zum Abschluss des Mandats sind alle erdenklichen Schriftsätze als Muster aufgeführt.

3. „Mediation“. Sowohl Voraussetzungen und Chancen dieser außergerichtlichen Konfliktlösung als auch die Problematik rechtsanwaltschaftlicher Mediation im Familienrecht sowie die Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen werden überzeugend dargestellt. Auch hier sind die entsprechenden Muster vom Mediationsvertrag bis zu den abschließenden Schreiben einer Mediation wieder mitgeliefert.

4. „Ehescheidung“. Für die vorgerichtliche Beratungssituation werden die verschiedenen Strategien mit jeweils entsprechenden Mustern sowie die dazugehörigen Scheidungsanträge und die Schreiben für Eheaufhebungsverfahren vorgestellt, ebenso Muster auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Weitere wichtige Schritte sind in den jeweils folgenden Themenschwerpunkten zu finden.

5. „Versorgungsausgleich“. Die besonderen Probleme anwaltschaftlicher Tätigkeit beim Versorgungsausgleich – z.B. durch die Komplexität der verschiedenartigen Regelungen der Altersversorgungssysteme sind umfassend bis hin zu der Anwaltsvergütung beschrieben.

6. „Elterliche Sorge“. Ausführlich wird die anwaltschaftliche Tätigkeit bei den vielfältigen Problemen der elterlichen Sorge in materieller wie formeller Sicht aktualisiert dargestellt. Die Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge von nicht miteinander verheirateten Elternteilen vom 19.05.2013 ist bereits ebenso berücksichtigt wie das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 a Abs.1 FamFG. Neben den umfänglichen Musterbriefen etwa zu Elternvereinbarungen, Meinungsverschiedenheiten (§ 1628 BGB), Trennung der Eltern mit gemeinsamer Sorge, Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil (§ 1671 BGB), Herausgabe des Kindes (§ 1632 BGB) oder die gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB) werden auch alle notwendigen Vollmachten und Schreiben aufgeführt. Außerordentlich hilfreich sind auch die Checklisten für Informations- und Beratungsgespräche.

7. „Umgangsrecht“. Nach der Reform des Kindschaftsrechts hat jedes Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht des Kindes wiederum ist ein eigenständiges, subjektives Recht des Kindes. Zudem ist der umgangsberechtigte Personenkreis erweitert worden. Die Darstellung der zahlreichen Konfliktsituationen ist daher sinnvoll, hilfreich auch deren anwaltschaftliche Bewältigung.

8. „Steuerrecht“. Dieser Themenschwerpunkt wurde neu in die 3. Auflage hineingenommen. In knapper Form wird eine Einführung in die für das Familienrecht relevanten steuerrechtlichen Fragen gegeben und auf die Abgrenzung von Steuerrecht und Unterhaltsrecht eingegangen. Es folgen die steuerlichenVeränderungen durch Trennung und Scheidung: Veranlagungsarten, Aufteilung der Steuerschulden- und erstattungen, begrenztes Realsplitting, Unterhalt als außergewöhnliche Belastung, Berücksichtigung von Kindern und die Scheidungskosten.

9. „Unterhalt“. Dieser umfangreichste Themenschwerpunkt umfasst: Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, sonstigen Verwandtschaftsunterhalt, Unterhaltsanspruch zwischen nicht miteinander verheirateten Eltern und die eingetragene Lebenspartnerschaft. Dazu kommen die eingeschränkte Leistungsfähigkeit – Selbstbehaltsätze, Erwerbsobliegenheit, Rangfolge – und das Ende der Unterhaltspflicht. Zahlreiche Rechenbeispiele erleichtern die notwendigen Berechnungen. Wichtig: das Verfahren vor dem Familiengericht, einstweilige Anordnungen, Stufenantrag, gerichtliches Auskunftsrecht, vereinfachtes Verfahren, Aufrechnung, Titulierungsinteresse, Beschwerde, sofortiges Anerkenntnis, Verfahrenswert und Verfahrenskostenhilfe in Unterhaltssachen bis hin zur Rückforderung von zu viel gezahltem Unterhalt.

10. „Zugewinnausgleich“. Die jedem Themenschwerpunkt vorangestellten Literaturangaben fallen hier mit über zweieinhalb Seiten besonders umfangreich aus. Es wird wie in den meisten Themenschwerpunkten unterschieden zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Verfahren mit jeweils zahlreichen Mustern. Dazu kommt der vorläufige Rechtsschutz, die Zwangsvollstreckung und Strafanträge, die Verfahrenswerte, Gebühren, Kosten und die steuerliche Relevanz. Im Anhang sind der Preisindex, Bewertungs-ABC und eine Checkliste zur Prüfung des vorhandenen Vermögens zu finden.

11. „Ehewohnung“. Die Frage, wer bei einer Trennung oder Scheidung die eheliche Wohnung bekommt, ist meist eine der ersten Fragen und entweder nach § 1361 b BGB zu beantworten oder es kommt eine Antragsstellung nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht. Die entsprechenden Muster sind hier und im folgenden Themenschwerpunkt aufgeführt.

12. „Gewaltschutzverfahren“. Das Gewaltschutzgesetz aus dem Jahre 2002 schützt neben Ehegatten auch Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Anspruchsgrundlagen mit den entsprechenden Anträgen auf Erlass von Schutzmaßnahmen, Überlassung der gemeinsamen Wohnung, Zwangsvollstreckung und Strafanträge finden sich hier.

13. „Haushaltsgegenstände“. Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleiches und Vormundschaftsrechts von 2009 hat die alte HausrVO aufgehoben und die entsprechende Regelung in § 1568 b BGB aufgenommen. Detailliert werden Antragsstellung und Begründung eingebracht.

14. „Abstammung“. Die Klärung von Mutterschaft, mehr noch der Vaterschaft, die genetische Abstammungsuntersuchung und die Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes sind mit Mustern aufgeführt wie die entsprechenden Anfechtungsmöglichkeiten der verschiedenen Beteiligten sowiedie entsprechenden Regressforderungen.

15. „Eheverträge“. Es wird unterschieden zwischen den gesetzliche Regelungen und den Eheverträgen im weiteren Sinne, die in der Praxis nicht selten abgeschlossen werden. Die Grenzen der Vertragsfreiheit (rechtliche Inhaltskontrolle – Gesamtschau, Wirksamkeitskontrolle, Ausübungskontrolle, Teilnichtigkeit / salvatorische Klausel), Doppelverdienerehe, Diskrepanzehe, Unternehmerehe, Gütertrennung und die sogenannte Güterstandsschaukel bilden die wichtigsten Kapitel.

16. „Internationales Recht“. In Europa und gerade auch in Deutschland wächst die Zahl von Fallkonstellationen mit Auslandsbezug. Von daher wird das internationale Privatrecht – und speziell das internationale Familienrecht – in der anwaltschaftlichen Praxis immer bedeutsamer. Ehe, Ehescheidung, Versorgungsausgleich, elterliche Verantwortung, Unterhalt, Güterrecht, Ehewohnung, Gewaltschutz und Eheverträge setzen zusätzliches Detailwissen voraus, welches hier zumindest in wesentlichen Grundzügen und mit zahlreichen Mustern dargestellt wird.

17. „Familienerbrecht“. Mehr ergänzend, aber durchaus sinnvoll, versteht sich dieser erbrechtliche Themenschwerpunkt. Die notwendigen Muster für die vorsorgende erbrechtliche Beratung und Vertretung, sowie für das erbrechliche Instrumentarium wie u.a. Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Auseinandersetzungsanordnung, Vermächtnis, Pflichtteilsentziehung, Testamentsvollstreckung sind aufgeführt. Ebenso das gemeinschaftliche Testament. Dazu kommen die Maßnahmen bei Trennung und Scheidung und die Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

18. „Vorsorgeverfügungen“. Zum Schluss ein kurzer Themenschwerpunkt über Vorsorgeverfügungen für die letzte Lebensphase: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Trauerverfügung, Organverfügung und die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder mit der sogenannten FERRARIklausel.

Diskussion

Das Formularhandbuch Familienrecht bietet auf über 1000 Seiten eine umfangreiche Sammlung von Mustern für nahezu jede Situation anwaltschaftlichen Tätigwerdens im Bereich des Familienrechts. Obwohl an diesem Projekt 12 Autorinnen und Autoren beteiligt waren, ist dennoch ein recht einheitliches Gesamtwerk entstanden.

Fachanwälten werden weder die teilweise sehr ausführlichen Literaturangaben, noch die kurzen, aber sehr informativen Einleitungen etwas Neues bringen, für den Anwalt ohne detaillierte Kenntnisse auf diesem Gebiet können sie ein hilfreicher Einstieg und Hinweis auf die jeweiligen Probleme und ihre Lösungswege sein. Die Aufnahme des Steuerrechts stellt eine deutliche Steigerung des Gebrauchswerts dar.

Das umfangreiche und sehr detaillierte Inhaltsverzeichnis sowie das 25 Seiten umfassende Stichwortverzeichnis erleichtern das schnelle Auffinden der einzelnen Darstellungen und Muster.

Auf der beiliegenden CD sind aus der Fülle der Muster die wichtigsten 478 Muster aufgeführt – von Nr. 1 dem Muster: Checkliste für ersten Mandantenkontakt über z.B. Nr. 258 dem Muster: Antrag auf Unterhalt bis Nr. 478 dem Muster: Sorgerechtsverfügung mit sog. FERRARIklausel – und lassen sich direkt in das entsprechende Schreiben der jeweiligen Anwaltskanzlei umsetzen.

Zu überlegen wäre, ob sich bei den ständig notwendigen Aktualisierungen und Ergänzungen eine Loseblattsammlung lohnen würde.

Fazit

Das Formularhandbuch Familienrecht von Karin Meyer-Götz (Herausgeberin) bietet eine gelungene Synthese von kurzer inhaltlicher Einführung und umfangreicher Darstellung der möglichen und notwendigen Schriftsätze bzw. Anträgen und Erwiderungen sowie Vereinbarungen in der familienrechtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Praxis.

Besonders zu empfehlen ist dieses Handbuch Anwältinnen und Anwälten, die mit der anwaltschaftlichen Tätigkeit beginnen aber auch denen, die nur gelegentlich familienrechtliche Fälle zu bearbeiten haben. Doch selbst Fachanwälte des Familienrechts können von der Systematik und Fülle der aufgeführten Muster in ihrer anwaltschaftlichen Praxis noch profitieren.

Rezension von
Prof. Nils Volkersen
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Es gibt 16 Rezensionen von Nils Volkersen.

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ISSN 2190-9245