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Simone Philipp, Isabella Meier et al. (Hrsg.): Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung

Rezensiert von Prof. Dr. Antje Krueger, 29.10.2014

Cover Simone Philipp, Isabella Meier et al. (Hrsg.): Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung ISBN 978-3-8487-0203-9

Simone Philipp, Isabella Meier, Veronka Apostolovski, Klaus Starl, Karin Maria Schmidlechner (Hrsg.): Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung. Soziale Realitäten und Rechtspraxis. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2014. 327 Seiten. ISBN 978-3-8487-0203-9. D: 54,00 EUR, A: 55,60 EUR, CH: 76,90 sFr.

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Entstehungshintergrund

Der vorliegende Sammelband ist Resultat einer Tagung zum Thema „Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung – Lebensrealitäten und Rechtspraxis“, die im Oktober 2012 im Rahmen des vom FWF geförderten interdisziplinär angelegten Projektes „Locating Intersectional Discrimination (LID)“ in Graz stattfand. Im Mittelpunkt standen dabei rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven auf die Relevanz von intersektionellen Benachteiligungen für die Rechtspraxis. Das Buch beruht großenteils auf den Vorträgen der Tagung, die von einzelnen Beiträgen aus dem Forschungsprojekt ergänzt wurden.

Thema

Inhaltlich wird der Fokus vor allem auf unterschiedliche Facetten von mehrdimensionaler Diskriminierung gelegt, die je nach AutorIn(nen) als additive, verstärkende, mehrfache oder auch intersektionale Diskriminierung verstanden und begrifflich gefasst wird. Bezugspunkte sind hier die Rechtslagen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, die zwar in sich unterschiedlich ausdifferenziert sind, jedoch, laut den HerausgeberInnen, nahezu dieselben rechtsdogmatischen Herausforderungen bergen: „Die Anwendung streng kategorial verstandenen Gleichbehandlungsrechts tendiert dazu, Intersektionen nicht adäquat anzuerkennen und im Verfahren zu adressieren“ (S. 16).

Der Sammelband vereint sowohl Beiträge von bekannten AutorInnen, die sich seit langer Zeit mit dem Thema „Intersektionalität“ auseinandersetzen, als auch Beispiele aus Forschung und Praxis von NachwuchswissenschaftlerInnen und RechtsberaterInnen. Gemeinsam ist allen Ansatzpunkten die Kritik an der geringen Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen und deren intersektionalen Verwobenheiten im Recht.

Aufbau

Orientiert an der inhaltlichen Gestaltung der Panels der Tagung, wurde auch für das Buch die thematische Dreiteilung in:

  1. theoretische Perspektiven,
  2. empirische Befunde und
  3. rechtspraktische Problemstellungen

gewählt. Diese Einteilung soll auch für die Rezension übernommen werden.

Zu 1. Theoretische Perspektiven

Den Einstieg bildet der Aufsatz „Vom Diskriminierungsverbot zu ‚effektiver‘ Gleichheit? Zur Notwendigkeit interdisziplinärer Forschung von JuristInnen und SoziologInnen“ von Joseph Marko, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. Marko plädiert für eine Anerkennung struktureller Diskriminierung im Recht und fokussiert dabei insbesondere Formen des („verdeckten“) institutionellen Rassismus. Über die Auseinandersetzung mit der Bekämpfung von Diskriminierung durch Europarecht, die EMRK und die Europäischen Gerichtshöfe reflektiert er anhand von Fallbeispielen über die Diskriminierung von Romakindern in der Tschechischen Republik (2007) und Kroatien (2010) die Vor- und Nachteile einer „positiven Leistungspflicht“ (positive Maßnahmen).

Unter dem Titel „Intersektionelle Diskriminierung und EU-Recht – Eine kritische Reflexion“ setzen sich Dagmar Schiek und Jule Mulder mit der Relevanz der Intersektionalität für das Anti-Diskriminierungsrecht auseinander. In ihren Ausführungen wird deutlich, dass der Europäische Gerichtshof Mehrfachdiskriminierungen bislang nur zögerlich anerkannt hat, mittlerweile „durchaus gewillt ist, das Vorliegen von Mehrfachdiskriminierungen jedenfalls additiv anzuerkennen“ (S. 54), grundsätzlich aber nach wie vor ein mangelndes Bewusstsein für eine Verschränkung von Diskriminierungen besteht. Als Lösungsansatz schlagen die Autorinnen eine Reorganisation des EU-Anti-Diskriminierungsrechts um die Knotenpunkte „Rasse“, Geschlecht und Behinderung vor (vgl. S.66ff), die als sich überlappend begriffen werden und als sozial konstruierte Kernkategorien auch als Anknüpfungspunkt für andere Diskriminierungen geeignet wären. Dieser Vorschlag ist sicherlich strittig zu betrachten, werden so doch individuellere und auch strukturell verschiedene Aspekte in reduzierte Kategorien gepresst, was letztlich sowohl zu einer Unsichtbarkeit der tatsächlichen Diskriminierungserfahrungen führen könnte, als auch zu einer stigmatisierenden Einsortierung von Betroffenen. Dem Provokationsgehalt sind sich die Autorinnen bewusst. Sie sehen den Vorteil jedoch gerade darin, dass Gruppenidentitäten weniger relevant werden und Intersektionalität zur Regel und nicht mehr zur Ausnahme werden könnte. Es würde sich lohnen, die Argumentationen weitergehend zu diskutieren.

Katharina Walgenbach, Professorin für Gender und Diversity in den Erziehungs- und Sozialwissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal, fokussiert „Intersektionale Subjektpositionen – Theoretischen Modelle und Perspektiven“. Dieser Artikel versteht sich als „Suchprozess nach einem theoretischen Modell, welches subjektorientierte und strukturorientierte Perspektiven in dem Begriff Subjektposition zusammenführt“ (S.74). Über die Auseinandersetzungen mit dem Konzept der Seriellen Positionierungen (Iris Marion Young), den poststrukturalistischen Perspektiven auf Subjektpositionen (Dorthe Staunaes) und denen der Cultural Studies (Stuart Hall) identifiziert Walgenbach den Begriff der Subjektposition als mögliches Bindeglied Subjekt bzw. Identität und Struktur zusammenzudenken (vgl. S. 87).

Caroline Voithofer, Assistentin am Institut für Zivilrecht (Universität Innsbruck) folgt mit einem Beitrag zum Thema „Mehrfach- und intersektionelle Diskriminierung als Herausforderung für den Zugang zum Recht“. Sie fokussiert auf die Rollentheoretische Idee des Meta-Status, als Ort nicht veränderbarer und automatisiert zugeschriebener Merkmale einer Person (insbesondere „sex“ und „race“) und identifiziert mit Röhl verschiedene, ineinander verflochtene Selektionsebenen, die den Zugang zum Recht erschweren können. Sie appelliert vor allem an Rechtsprechende sich mit den Zusammenhängen zwischen Mehrfach- und intersektioneller Diskriminierung und dem Zugang zum Recht auseinanderzusetzen.

Im letzten Beitrag dieses Kapitels „Emanzipatorisches Recht – Eine queer_intersektionale Analyse“ diskutiert Elisabeth Holzleithner (Universitätsprofessorin am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht in Wien) am Beispiel der Ehe für Lesben und Schwule Normalisierungs- und Normierungstendenzen sowie die Bedeutung einer Verschränkung von sexueller Orientierung und Religion, die diesem Diskurs mitunter entgegenläuft. Im Sinne emanzipatorischer Rechtsdiskurse plädiert sie abschließend „für die Gleichzeitigkeit unterschiedlich radikaler politischer Kämpfe und für das Potenzial rechtlicher Strategien“ (S.123).

Zu 2. Empirische Befunde

Isabella Meier, Soziologin am ETC Graz, stellt in ihrem Artikel „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel geputzt wie jetzt“ verschiedene Beispiele intersektioneller Benachteiligungen vor und zeigt in der Analyse, auf welche Weise erfahrene Diskriminierungen entlang struktureller Vorgaben und individueller Möglichkeiten be- und verarbeitet werden. Unter den Stichworten: Diskriminierungen beenden, Diskriminierungen hinnehmen und Diskriminierungen leugnen, wird deutlich, dass in der Auseinandersetzung mit mehrfachen Diskriminierungen bestehende und fehlende Handlungsmöglichkeiten der Individuen berücksichtigt und in den sozialen Kontext der Betroffenen gestellt werden müssen. Barrieren durch Sprachkenntnisse und Bildung (etc.) erschweren den Zugang zu notwendigen Informationen, aber auch verinnerlichte Unterdrückung kann dazu führen, Diskriminierungen gar nicht mehr als Ungleichbehandlung wahrzunehmen. Sie schließt ihre Ausführungen mit einem Plädoyer für einen postkategorialen Zugang, der für die Antidiskriminierung eher an den Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen ansetzt und diese mit Hilfe sozialpolitischer Maßnahmen in den Kontext struktureller Diskriminierung einbettet, um auf Benachteiligungen adäquat reagieren zu können.

Die Bereiche Bildungssystem und Arbeitsmarkt nimmt Simone Philipp, Geisteswissenschaftlerin am ETC Graz, in ihrem Aufsatz „Muster von Mehrfachdiskriminierung und Barrieren im Vorfeld sowie im Verlauf der rechtlichen Geltendmachung“ in den Blick. Auch sie fokussiert auf Zugangsbarrieren betroffener Personen und macht deutlich: „Die Unsichtbarkeit von Mehrfachdiskriminierungsfällen beginnt [] bereits in Strukturen sozialer Ungleichheit und nicht erst im Verlauf des Rechtsweges“ (S. 160).

Sarah Elsuni, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterforschung an der Humboldt-Universität Berlin, wirft in ihrer Auseinandersetzung „Mehrdimensionale Diskriminierung im Fokus der Rechtsforschung“ Fragen nach der Struktur des Antidiskriminierungsrechts auf und verweist auf die Bedeutung eines umfassenden mehrdimensionalen Diskriminierungsverständnisses für Rechtsgestaltung und die Rechts- und Beratungspraxis. Auch in ihrem Verständnis müssen Diskriminierungserfahrungen einbezogen werden, allerdings ohne diese zu essentialisieren und damit Wege einer willkürlichen Rechtsauslegung zu öffnen.

Das Themenfeld „Mehrfachdiskriminierung von Ehen mit Drittstaatenangehörigen unter dem Verdacht einer Aufenthaltsehe“ bearbeitet Irene Messinger, promovierte Rechtsberaterin für asyl- und fremdenrechtliche Verfahren in NGOs. Am Beispiel der Kontrolle von Ehepaaren zeigt sie auf, dass spezifische Muster BeamtInnen leiten, dem Verdacht einer so genannten Aufenthaltsehe nachzugehen: die Frau aus der „unteren“ sozialen Schicht, die einen Drittstaatenangehörigen ehelicht oder auch die „innerethischen Ehen“ von SerbInnen und eingebürgerten ÖsterreicherInnen serbischer Herkunft (vgl. S.192). Es wird deutlich, dass betroffene Personen den Verdachten ausgeliefert sind und keine Möglichkeiten haben, sich rechtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Die Autorin plädiert für eine Etablierung und Erweiterung von Beschwerdemöglichkeiten für die beschriebenen Zielgruppen.

Die Mitarbeiterin der European Union Agency for Fundamental Rights (FRAU), Ludovica Banfi, befasst sich im einzigen englischsprachigen Aufsatzes des Sammelbandes: „Multiple in Access to and Quality of Healthcare – Selected Findings from a FRA Research“ mit unterschiedlichen Barrieren im Zugang zu Gesundheitsversorgung wie den Schwierigkeiten an geeignete Informationen zu gelangen, schlechte Behandlungen oder auch Belästigungen, die PatientInnen aufgrund von (angenommener) ethnischer Zugehörigkeit, des Alters, des Geschlechts oder aufgrund einer Behinderung erfahren. Diese Arten der Benachteiligung und Ungleichbehandlung sind oftmals schwer zu beweisen und werden somit selten als Diskriminierung angezeigt bzw. selten in der Rechtsprechung gewürdigt. Auch hier wird der Blick auf die Erfahrungen der Betroffenen als Ausgangspunkt empfohlen.

Der empirische Teil schließt mit dem Beitrag „Wir sind gegen Diskriminierung, aber… Warum der unterschiedliche Diskriminierungsschutz in Österreich endlich beseitigt werden sollte“ von Daniela Almer und Volker Frey ab. Die AutorInnen sind MitarbeiterInnen des Klagsverbands zur Durchsetzung von Rechten von Diskriminierungsopfern. Sie konstatieren eine Unübersichtlichkeit im Gleichbehandlungsrecht, die Hierarchisierungen im Antidiskriminierungsrecht und eine Missachtung von Menschenrechten und fordern eine politische Lösung, die eine Gleichbehandlung aller Menschen fokussiert.

Zu 3. Rechtspraktische Problemstellungen

Andrea Ludwig, Leiterin der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbandes, knüpft an die Thematik ihrer KollegInnen an und beschreibt unter dem Titel „Gerichtsverhandlungen des Klageverbands im Bereich der mehrdimensionalen Diskriminierung“ exemplarisch verschiedene Verfahren. Aus rechtspraktischer Sicht konstatiert sie, dass „die gerichtliche Feststellung der Diskriminierung, mit den derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten kaum bis gar nicht erreicht werden kann“ (S. 230) und das Konzept der intersektionalen Diskriminierung in Österreich bislang ein „abstrakt theoretisches“ (ebd.) bleibt.

Der Rechtssoziologe und Mitarbeiter der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Tarek Naguib, widmet sich unter dem Titel „Mehrdimensionalität im schweizerischen Antidiskriminierungsrecht: Eine_Leerstelle?“ Beispielen der Verweigerung der Anerkennung von Mehrfachdiskriminierungen in der Schweizer Rechtspraxis.

Ulrike Lembke, Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies, Universität Hamburg, und Doris Liebscher, Vorständin des Antidiskriminierungsbüros Sachsen und Mitarbeiterin an der Law Clinic Grund- und Menschenrechte an der Humboldt Universität Berlin, konzentrieren sich unter dem Titel „Postkategoriales Antidiskriminierungsrecht? – Oder: Wie kommen Konzepte der Intersektionalität in die Rechtsdogmatik?“ auf die Gefahren des „gruppistischen Ansatz“ (S. 261), nach dem unterschiedliche Lebensrealitäten innerhalb sozialer Gruppen homogenisiert werden können (vgl. S. 262). Sie reflektieren die Vor- und Nachteile gruppen- und kategorienbasierter Konzepte und die Grenzen postkategorialer Ansätze. Grundsätzlich plädieren sie für eine multiperspektivische Berücksichtigung individueller, struktureller, diskursiver und materieller Ebenen, ohne die eine tatsächliche Bekämpfung von Diskriminierung nicht umzusetzen sei.

Der letzte Beitrag wurde von Klaus Starl, Veronika Apostolovski (beide ETC Graz) und Andrea Ludwig (Klagsverband) verfasst. Unter dem Titel „Ansatzpunkte für eine angemessene Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung in der Praxis“ schlagen sie konkrete Vorgehensweisen zum rechtspraktischen Umgang mit Mehrfachdiskriminierungsfällen vor. Mittels eines Fragebogens wird hier ein Schema präsentiert, welches der Beratungspraxis helfen soll „den Blickwinkel zu ändern und analytische Schritte neu [zu] reihen“ (S. 305). Der Fragebogen ist dem Artikel angehängt und liefert anderen PraktikerInnen eine systematische Orientierung.

Diskussion und Fazit

Die einzelnen Artikel unterscheiden sich stark in ihrer jeweiligen theoretischen Dichte, Erkenntnis und sowohl globaler als auch interdisziplinärer Anschluss- und Übertragungsmöglichkeiten. Die theoretischen Beiträge stellen teils grundlegende Einführungen in die Denkmuster intersektionaler Ansätze dar, teils knüpfen sie an bekannte Konzepte an und liefern eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Diskriminierungskategorien, wie z.B. der Umgang mit Behinderung oder sexueller Orientierung. Grundsätzlich bedürfen beide Formen eines bereits vorhandenen soziologischen Wissens zur Thematik, um den jeweils präsentierten Denkfiguren folgen zu können. Ähnlich sieht es auch im Hinblick auf die rechtswissenschaftlichen Bezüge aus: ohne Kenntnis des fachspezifischen Vokabulars, Gesetzgebung und Rechtsprechung lassen sich manche Argumentationslinien nur schwer erschließen. Die hier angelegten möglichen Schwellen, treten jedoch in den beiden Kapiteln „Empirische Befunde“ und „Rechtspraktische Problemstellungen“ in den Hintergrund. Die Präsentation ausgewählter Beispiele und Analysen aus Forschung und Praxis bieten auch „fachfremden“ LeserInnen ausreichend Anhaltspunkte, um die aktuellen Missstände in Recht und Rechtsprechung nachzuvollziehen und die Bedeutung für die jeweilig betroffenen Subjekte verstehen zu können. Die lokalspezifischen Kritiken an der Rechtspraxis in Österreich, Schweiz und Deutschland bieten dabei sowohl einen allgemeinen Überblick als auch Ansatzpunkte für Interessierte an der jeweils konkreten Rechtspraxis.

Der Anspruch an die Lektüre ist entsprechend unterschiedlich voraussetzungsvoll.

Eine mögliche Herausforderung könnte darin bestehen, dass sich einige der Zugangsmöglichkeiten erst erarbeitet werden müssen, um den präsentierten Problemstellungen folgen zu können. Geht man diese allerdings ein, bergen nahezu alle Aufsätze interessante Anregungen und Anknüpfungspunkte für geisteswissenschaftliche Auseinandersetzungen und die Gestaltung von Beratungspraxis. Gerade wenn sozialwissenschaftliche Analysen nicht im Theoretischen verbleiben sollen, bietet der explizit interdisziplinäre Zugang des vorliegenden Sammelbandes Reflexionsmöglichkeiten, die in weiteren analytischen Schritten auch als Basis für konkrete Forderungen an Politik und Gesetzgebung genutzt werden könnten. Diese Option, die die HerausgeberInnen bereits in ihrem Vorwort anvisieren (vgl. S. 16), wird allerdings durch den hohen Kaufpreis des Buches erheblich beeinträchtigt. Gerade PraktikerInnen (aber auch Studierende und Engagierte in der Selbsthilfe) werden kaum Zugang zu diesem Buch bekommen. Das ist insbesondere deshalb zu bedauern, da sich hier der Anspruch an einen interdisziplinären Theorie-Praxistransfer auf wissenschaftliche Zusammenhänge reduzieren wird.

Rezension von
Prof. Dr. Antje Krueger
Professorin für „Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft“ und „Internationale Soziale Arbeit“ an der Hochschule Bremen.
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Es gibt 12 Rezensionen von Antje Krueger.

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ISSN 2190-9245