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Koray Yilmaz-Günay, Freya-Maria Klinger: Realität Einwanderung

Rezensiert von Christoph Hornbogen, 19.09.2014

Cover Koray Yilmaz-Günay, Freya-Maria Klinger: Realität Einwanderung ISBN 978-3-89965-584-1

Koray Yilmaz-Günay, Freya-Maria Klinger: Realität Einwanderung. Kommunale Möglichkeiten der Teilhabe, gegen Diskriminierung. VSA-Verlag (Hamburg) 2013. 104 Seiten. ISBN 978-3-89965-584-1. D: 7,50 EUR, A: 7,80 EUR, CH: 11,50 sFr.
Reihe: Crashkurs Kommune - 9.

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Thema

Besonders, ja man mag zuweilen den Eindruck bekommen ausschließlich beim Thema Einwanderung geschieht es in Deutschland, dass eine „relativ kleine politische Entscheidung“ leicht zum »Sturm im Wasserglas« gerät (S. 7). Dabei mutet zunächst paradox an, dass Deutschland laut einer OECD-Studie 2012 erstmals zum beliebtesten Einwanderungsland nach den USA avancierte und damit selbst traditionelle Einwanderungsländer wie Großbritannien und Australien weit hinter sich ließ. Neben dieser Arbeitsmarkt-bedingten Einwanderung aus Ost- und Südeuropa stieg auch die Zahl der Asylsuchenden in den vergangenen fünf Jahren wieder stärker an und erreichte im vergangenen Jahr das Niveau der Jahrtausendwende. Obwohl sich der Protest von Teilen der Bevölkerung überwiegend gegen die Gruppe der Asylsuchenden richtet, geht er nicht in der Unterscheidung in (volkswirtschaftlich) „Nützliche“ und „Unnütze“ auf: Wider allen empirischen Gewissheiten schüren Medien und konservative Politiker auch Vorurteile gegen südosteuropäische EU-BürgerInnen, für die seit Beginn des Jahres die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Eine jüngere Arbeitsmarktstudie bestätigte ebenso: die Wahrnehmung als „fremd“ ist ein entscheidender, die Chancen hemmender Faktor in Deutschland geblieben (Vgl. Kaas/Manger, S. 18f). Woher kommt und warum ist das so? Und welche Folgen hat und Anforderungen stellt das an eine gelingende kommunale Einwanderungspolitik? Diesen und anderen Fragen gehen die beiden AutorInnen des vorliegenden Bands nach.

Autor und Autorin

Koray Yilmaz-Günay ist Referent für Migration in der Akademie für Politische Bildung der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Seit 2012 ist er zudem Vorstandsmitglied im Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V., dem bundesweiten Dachverband von fast achtzig MigrantInnen-Selbstorganisationen. Yilmaz-Günay ist Herausgeber des 2011 erschienenen Sammelbandes „Karriere eines konstruierten Gegensatzes: Zehn Jahre »Muslime vs. Schwule«. Sexualpolitiken seit dem 11. September 2001“, der im Juni diesen Jahres in der edition assemblage neu aufgelegt wurde.

Freya-Maria Klinger ist in der Partei Die Linke kommunal- und landespolitisch aktiv.Von 2004 bis 2006 war sie Stadträtin in Chemnitz, von 2004 bis 2014 war sie Abgeordnete des Sächsischen Landtags und 2009 migrationspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Sie ist zudem Mitglied im Sächsischen Flüchtlingsrat und Initiatorin der lokalen Initiative der Save-Me-Kampagne in Chemnitz.

Darüber hinaus engagieren sich beide in der lokalen politischen (Jugend-)Bildungsarbeit.

Entstehungshintergrund

Seit Juni 2009 erscheinen in der Reihe „Crashkurs Kommune“ des Hamburger VSA-Verlags Handbücher mit dem Fokus „linke[r] Kommunalpolitik im weitesten Sinne“. In Kooperation mit der Kommunalakademie der Linkspartei-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung soll damit „Kommunalpolitik über den engeren Kreis der Mandatsträger*innen hinaus attraktiv auf[…]bereite[t] und somit Beteiligung an politischen Entscheidungen vor Ort voran[getrieben]“ werden. Bisher sind zehn Ausgaben (u.a. zu öffentlichen Unternehmen, Kommunalhaushalt, Öffentlichkeitsarbeit) in der Reihe erschienen. Einige der AutorInnen treten regelmäßig als ReferentInnen auf Konferenzen sowie bei Workshops und Seminaren auf. Der vorliegende neunte Band widmet sich den Möglichkeiten einer partizipationsorientierten kommunalen Einwanderungspolitik.

Aufbau

Der Inhalt des Buches ist in vier thematische Kapitel etwa gleichen Umfangs und ein kurzes abschließendes Plädoyer für eine visionäre (linke) Kommunalpolitik unterteilt. Hinzu kommt ein Anhang, bestehend aus einem Glossar und der Übersicht über die verwendete Literatur. Der Inhalt der jeweiligen Kapitel sei im Folgenden knapp skizziert:

  1. Die im ersten Kapitel vorgenommene Reflexion der beiden verschiedenen Bedeutungsebenen des Begriffs „Deutschsein“ setzt ein mit einem historischen Exkurs über die Herausbildung deutscher Nationalität sowie verschiedene Einwanderungsphasen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und gelangt darüber zur der Frage, was Rassismus sei.
  2. Das darauffolgende Kapitel beginnt mit der Unterscheidung zwischen erwünschter und unerwünschter Einwanderung, widmet sich im weiteren Verlauf jedoch ausschließlich der letzteren. Aufgeklärt wird über die juristischen Hintergründe und die Alltagsbedingungen des Asylverfahrens.
  3. Im dritten Kapitel stellen die AutorInnen zunächst kommunale politische und (zivil)gesellschaftliche Institutionen vor und gehen auf die regionale Entwicklung und den Alltag in Städten und Kommunen ein, um anschließend die Möglichkeiten politischer Partizipation von MigrantInnen zu erörtern.
  4. Im vorletzten Kapitel werden Beispiele zur Anregung gegeben, wie eine „linke“, d.h. auf gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtete Kommunalpolitik eben diese fördern und die Selbstbestimmung und -ermächtigung von MigrantInnen unterstützen kann.
  5. Das abschließende Kapitel enthält eine knappe Zusammenfassung der zuvor entfalteten Gedanken und erinnert auch in Bezug auf die gegebenen Empfehlungen an die Notwendigkeit eines (selbst)reflexiven Umgangs mit der eigenen politischen Praxis.

Inhalt

Zu Beginn des Buches steht ein historischer Exkurs. Er setzt ein mit der Feststellung, dass „weite Teile Deutschlands seit Jahrhunderten von Ein- wie Auswanderung geprägt“ (S. 8) sind. Dennoch wird in politischen, medialen und teilweise auch zivilgesellschaftlichen Debatten nicht selten auf eine Unterteilung der Bevölkerung in „Deutsche“ und „Nicht-Deutsche“ Wert gelegt. Die AutorInnen verzeichnen diesbezüglich einen „Boom“ seit dem Ende der 1990er Jahre, welcher gesellschaftliche Desintegrationsprozesse begleitete. So wurden infolge der De-Industrialisierung hunderttausende MigrantInnen aus Betrieben als „Orte[n] des sozialen Miteinanders“ „auf ihr häusliches bzw. nachbarschaftliches Umfeld (zurück-)verwiesen“ (S. 12) Zugleich warnen Klinger/Yilmaz-Günay vor der Annahme, bei MigrantInnen würde es sich „vor allem um »Arbeiter_innen« handeln“, denn dies verhindere eine weitergehende Beschäftigung mit anderen „vitalen Orte[n] sozialer Integration“ (ebd.) wie etwa der Kinder- und Jugendbildung, der Teilhabe am Arbeitsmarkt oder dem Zugang zum Gesundheitswesen. Beispielhaft führt dies die Situation der VertragsarbeiterInnen in der DDR vor Augen: Die angedachte rechtliche Gleichstellung, soziale Absicherung und Arbeitsqualifizierung ging einher mit einer durch das Rotationsprinzip und staatlich streng reglementierte außerbetriebliche Kontaktmöglichkeiten bedingten weitgehenden Abschottung der VertragsarbeiterInnen vom Rest der Bevölkerung.

Als Gründe für die weitverbreitete Unterscheidung in „Deutsche“ und „Nicht-Deutsche“ führen die AutorInnen an:

  • das „mit kleinen Änderungen nach wie vor prägend[e]“ deutsche Abstammungs- oder Blutrecht (Ius sanguinis) (S. 9)
  • die Konzeption einer deutschen „Kulturnation“ samt „Leitkultur“ (S. 10)
  • die (weitgehend verdrängten) pädagogischen, anthropologischen, politischen und militärischen Kolonialdiskurse und die durch sie begründete Norm des „Weißseins“ (S. 11)
  • die nach wie vor „explizit zum Bereich des Öffentlichen“ (und damit des Politischen) gehörende christliche Religion (S. 14)
  • den Mangel einer „diskriminierungsarm[en]“ Sprache (S. 20).

Aufbauend auf dieser Unterscheidung nähern sich Klinger/Yilmaz-Günay „einem lange tabuisierten Begriff“ an: dem des Rassismus. Diesen sehen beide seit Beginn der Jahrtausendwende in der Rhetorik einer „prinzipielle[n] Unvereinbarkeit von Kulturen oder Religionen“ artikuliert, wobei Thilo Sarrazin schließlich auch den biologistischen Rassismus „zurück auf die Tagesordnung“ holte (S. 21f). Wie die AutorInnen betonen, werden solche „Trennungen […] nicht um der lieben Ordnung willen“ gezogen, sondern sind stets mit hierarchisch sortierten Zuschreibungen von (Ungleich-)Wertigkeit verbunden. Dabei ist Rassismus einerseits „etwas, […] was die Gesellschaft (mit-)strukturiert“, andererseits dient er als Legitimationsideologie „gestern wie heute der Ausbeutung ganzer Kontinente und Bevölkerungen.“ (ebd.) Aus diesen Gründen warnen sie davor, Rassismus „an die Ränder der Gesellschaft auszulagern“ und fordern stattdessen, sich auch den „ganze[n] »Parallelgesellschaften« in Wirtschaft, Kultur, Medien und Verbänden“ zu widmen, welche unter Umständen gern über Migration zu sprechen, selbst jedoch die wirkliche „Bevölkerungszusammensetzung nicht widerspiegeln.“ (S. 22) In diesem Zusammenhang mache deshalb auch die Rede von den von Rassismus Betroffenen wenig Sinn – „denn »betroffen« von Rassismus sind alle, die einen negativ, die anderen positiv.“ (S. 25)

Demgegenüber sei es an der Zeit, „einen Paradigmenwechsel“ einzuleiten und die „auch sprachlich zu verdeutlichen.“ (S. 22) Voraussetzung ist dabei, anzuerkennen, „dass wir in einer Einwanderungsgesellschaft leben“ (S. 23), Migration mithin ein gesamtgesellschaftliches Thema darstellt. Klinger/Yilmaz-Günay schließen sich daher dem Appell des Netzwerks kritische Migrations- und Grenzregimeforschung an, welcher die „Integrationsdebatte“ als Kalkulation „gesellschaftlicher Verhältnisse nach Kosten-Nutzen-Erwägungen“ mit einhergehender Deklaration von Armen und MigrantInnen zur „Ausschusspopulation“ kritisiert. Das Drängen auf Integration bedeute, MigrantInnen „einen Verhaltenskodex auf[zu]nötigen, bevor sie gleichberechtigt dazugehören.“ Demokratie sei jedoch „kein Golfclub“, die Integrationsdebatte darum „eine Feindin der Demokratie.“ (Kritnet)

Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 hat die Bundesrepublik „auf einer symbolischen Ebene“ diesem „längst notwendigen Paradigmenwechsel“ in der Migrationspolitik Rechnung getragen, wenngleich sich für die AutorInnen auch „konkret wenig geändert“ hat (S. 27). Zuvor war in der Bundesrepublik jedoch über Jahrzehnte hinweg das Recht auf Asyl, einst als zentrale Lehre aus der Zeit faschistischer Herrschaft in Europa in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen, ausgehöhlt worden. Als es Anfang der 1990er Jahre im Zuge der auch aus Deutschland befeuerten Zerfallskriege in Jugoslawien zu einem rapiden Anstieg der Asylsuchenden kam, nutzte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung den eigenen politischen und den medialen Druck, um vor dem Hintergrund einer Welle neonazistischer und rassistischer Gewalt das Asylrecht in Deutschland „faktisch abzuschaffen.“ (S. 28) Doch bereits seit den steigenden Asylgesuchen seit 1977 wurde das Asylrecht fortwährend ausgehöhlt („Sammelunterkünfte“, Einschränkung sozialer Leistungen, Verfahrensbeschleunigungen, Verkürzungen der Rechtsmittel- und Erklärungsfristen, Einführung einer Visumspflicht für Hauptherkunftsländer, etc.).

Mit dem „Asylkompromiss“ von 1992/3 schottete sich die Bundesrepublik ab. Fortan war nur asylberechtigt, wer nicht über ein EU-Mitgliedsland oder einen „sicheren Drittstaat“ eingereist ist. Abgesichert wird diese Regelung, die innerhalb Europas zu einem „krassen Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung“ (S. 29) führt, durch das Schengen-Abkommen, den Amsterdamer Vertrag und die Dublin-Verordnungen. Das EU-Asylpaket des vergangenen Jahres sollte der „permanenten Überlastungssituation“ der ohnehin durch die Wirtschaftskrise und strenge Austeritätspolitik geschwächten Staaten Südeuropas entgegenwirken. Klinger/Yilmaz-Günay befürchten demgegenüber jedoch, dass sich einiges sogar noch „wesentlich verschlechtern könnte.“ (S. 43) So wurden nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl (S. 44f):

  • die Aufnahmerichtlinie „auch aufgrund deutscher Interventionen wesentlich restriktiver gefasst“, die angedachte sozialrechtliche Gleichstellung von Asylsuchenden mit Staatsangehörigen gekippt und die deutsche Residenzpflicht bestätigt
  • „erhebliche Fluchtgefahr“ als neuer Haftgrund eingeführt und die Kriminalisierung von Asylsuchenden durch die Öffnung der Eurodac-Datei für Polizei- und andere Sicherheitsdienste vorangetrieben
  • Flughafen- und anderen beschleunigten Verfahren mehr Bedeutung zugemessen sowie die Definition „sicherer Drittstaaten“ weiterhin den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen

Anders als die Überschrift „Erwünschte und unerwünschte Einwanderung“ vermuten ließe, beschäftigt sich das zweite Kapitel ausschließlich mit letzterer in ihrer staatlich registrierten wie unregistrierten Form. In den Unterkapiteln erfahren die LeserInnen grundsätzliches über Ablauf, behördliche Zuständigkeiten und Kompetenzen, sowie zu den Rechten von Asylsuchenden im Aufenthaltsgesetz und Asylverfahren (Abschiebehaft, Unterbringung, Residenzpflicht, medizinische und psychologische Versorgung). Diese sind um zwei Exkurse zu der besonderen Situation der geschätzt 9000 „unbegleiteten“ minderjährigen Flüchtlinge und der geschätzt bis zu einer Million Menschen umfassenden heterogenen Gruppe der sans-papiers (Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere) ergänzt.

Bereits hier geben die AutorInnen Hinweise zu (begrenzten) kommunalen Interventionsmöglichkeiten, wie (S. 33ff)

  • der Gewährleistung des Zugangs von AnwältInnen, Familienangehörigen, Konsularbehörden und MitarbeiterInnen von Hilfs- und Unterstützungsorganisationen zu Menschen in Abschiebehaft (nach §62a Aufenthaltsgesetz),
  • die gesonderte Unterbringung von Menschen in Abschiebehaft von Strafgefangenen, sowie die gemeinsame Unterbringung von Familienmitgliedern,
  • die weitgehende Gewährleistung der staatlichen Grundleistungen für Asylsuchende in Barform, statt diskriminierender und zudem teurerer Chipkarten-, Gutschein- und Sachleistungsformen,
  • die Gewährung des Zugangs von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangeboten zu Sammelunterkünften,
  • die Ermittlung der Quote dezentral untergebrachter Asylsuchender und deren Steigerung,
  • die Gewährleistung des Zugangs zu und der Inanspruchnahme von Leistungen durch Menschen ohne gültiger Aufenthaltspapiere (medizinische Versorgung, Schulbesuch, etc.),

sowie landespolitischen Einflussmöglichkeiten, wie der Lenkung öffentlicher Investitionen auf dezentrale Unterbringungen oder die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für Sammelunterkünfte (S. 38f).

In der kommunalen Verwaltung und den kommunalen Gremien manifestieren und konkretisieren sich zentrale staatliche Aufgaben. Als erste Anlaufpunkte für neu Zugezogene lassen sich ihre Handlungsfelder in zwei Bereiche aufteilen:

  1. die Erfüllung von zentral vorgegebenen Pflichtaufgaben, wobei den Kommunen ein politischer Spielraum in der Auslegung der gesetzlichen Rahmenvorgaben und der Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Mittel bleibt, und
  2. die Übernahme freiwilliger Aufgaben, die keine oder eine nur sehr vage gesetzliche Grundlage haben.

Angesichts des kommunalen Spielraums im ersten Handlungsfeld empfehlen Klinger/Yilmaz-Günay, darauf zu achten, (S. 52ff)

  • dass Informationen zur ersten Orientierung mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden (sowohl Print- und Onlinemedien, als auch die sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen des Personals betreffend)
  • Zugangsbarrieren und Informationsdefizite beim Zugang zu medizinischer Versorgung (besonders Präventivangeboten) abzubauen
  • die Bibliotheken mit fremdsprachigen Büchern, Zeitschriften und Filmen auszustatten und auch hier eine mehrsprachige Nutzung der Infrastruktur zu gewährleisten
  • Schilder und Anzeigen im ÖPNV mehrsprachig zu gestalten und zumindest beim Service-Personal auf Fremdsprachenkompetenz zu achten
  • auf eine ausreichende Personalausstattung (samt interkultureller und sprachlicher Kompetenzen) der Ausländerbehörde hinzuarbeiten und Initiativen zur Begleitung von MigrantInnen auf Ämter zu unterstützen

In jenem zweiten Bereich, der mehr Spielraum für kommunale Entscheidungen gestattet, regen die AutorInnen an, (S. 57ff)

  • den Spielraum zu nutzen, den sog. Ermessenseinbürgerungen (nach §8 StAG) bieten
  • sich dafür einzusetzen, dass kontinuierlich vielfältige Sprachkurse in den kommunalen Volkshochschulen angeboten werden oder die Teilnahme zu andernorts angebotenen Sprachkursen zu unterstützen, zusätzlich können Sprachcafés angeboten werden
  • auf die interkulturelle Öffnung von Verwaltungen hinzuarbeiten
  • die Bestellung einer/s Ausländerbeauftragten als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft
  • das Jugendamt und den Jugendhilfeausschuss zu nutzen, um Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Erfahrungen von Mitbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen
  • MigrantInnenbeiräte in die Kommunalpolitik einzubinden
  • in Bürgerhaushalten auf die Mitwirkung von MigrantInnen hinzuarbeiten
  • einen Lokalen Aktionsplan aufzustellen

Lokale Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft werden vor allem dort offenbar, „wo Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen getroffen werden (müssen) und wo das gemeinschaftliche Leben aller Menschen in einer Kommune Veränderungen erfährt.“ (S. 65) Einwanderung darf demnach nicht allein als „verwaltungstechnische und politische Angelegenheit“ begriffen werden. Oft sind mit Einwanderung verbundene gesellschaftliche Konflikte eine Reaktion auf fortschreitende Segregationsprozesse in der Kommune. Diese kleinräumige sozialstrukturelle, demographische und ethnische Homogenisierung wird „zum größten Teil durch die Möglichkeiten des Wohnungsmarktes bestimmt“ und „vollzieht sich […] über die, die die materiellen Fähigkeiten haben“, sich von d[en]jenigen mit weniger Wahlmöglichkeiten ab[zu]sonder[n].“ (S. 66f)

Eine direkte Möglichkeit des kommunalen Gegensteuerns, um eine weiter fortschreitende Segregation zu verhindern oder die sozialen Folgen abzumildern, sehen die AutorInnen im kommunalen „Besitz, Erhalt und Ausbau von kommunalen Wohnungseigentum bzw. kommunalen Wohnungsbaugesellschaften“ (S. 67), wobei der strategischen Verteilung des Wohnungsbestandes über die Kommune eine zentrale Bedeutung zukommt. Um einer Segregation im Bildungswesen vorzubeugen, empfehlen Klinger/Yilmaz-Günay neben einer mehrsprachigen Informationsarbeit der Schulen auch mit neuen Formen der Einbeziehung von Eltern (bpsw. durch Elterncafés) zu experimentieren und eigene Eltern-Initiativen zu fördern. Um der gewachsenen religiösen Vielfalt in Deutschland Rechnung zu tragen, sei zudem auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung der verschiedenen religiösen Gruppen zu achten. Diese schlägt sich in der Existenz von Gebetshäusern, der Gestaltung des Schulunterrichts, dem Friedhof- und Bestattungsrecht sowie der Berücksichtigung religiöser Speisevorschriften in öffentlichen Einrichtungen nieder.

Neben der politischen Öffnung kommunaler Einrichtungen und Verwaltungen bedarf es vor allem der Teilhabe am gesellschaftlichen und vor allem gemeinschaftlichen Leben vor Ort. Anhand zahlreicher good-practice-Beispiele illustrieren die AutorInnen Möglichkeiten gesellschaftlicher Hilfe und Unterstützung, aber auch der Selbstermächtigung und der Reflexion ganz alltäglicher Rassismen.

Dazu zählen (S. 83ff):

  • das Feiern interkultureller Feste jenseits von Exotik und reiner Unterhaltung
  • das Schaffen von Awareness im öffentlichen Raum
  • lebendige(!) Städtepartnerschaften
  • die Neueinrichtungen von Sammelunterkünften mit Informationsarbeit gegenüber AnwohnerInnen vorzubereiten und zu begleiten, sowie auf die Einhaltung einheitlicher Standards zu achten
  • die Organisation von Sprachkursen für Geduldete und Asylsuchende ohne Rechtsanspruch
  • die Erhöhung der Mobilität durch Fahrradsammelaktionen und -selbsthilfewerkstätten
  • das Anlegen interkultureller Gärten (idealerweise in Kooperation mit Schulen und Kitas)
  • zivilgesellschaftliche Unterstützung für Selbstorganisationen von Flüchtlingen (wie bspw. „Lampedusa in Hamburg“) zu fördern
  • Patenschaftsprogramme (wie bspw. lokale Ableger der bundesweiten „Save Me“-Kampagne) zu organisieren

Um diese und andere Projekte zu realisieren, bedarf es oft der Zusammenarbeit mit den ansässigen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Besonders kommunale MandatsträgerInnen können in partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Gegenzug helfen, die „Öffnung und Reichweite dieser Organisationen und Initiativen zu erhöhen.“ (S. 91) Dazu hilft bereits sehr, gezielt auf Schlüsselpersonen von MigrantInnen-Communities zuzugehen, Schnupperkurse anzubieten und interkulturelle Feste mitzugestalten. Doch auch über die lokale Ebene hinaus existieren AnsprechpartnerInnen, wie etwa Antidiskriminierungsbüros, Flüchtlingsräte, mobile Beratungsteams, Opferberatungsstellen, das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) oder diverse Wohlfahrtsverbände. Neben dieser mehr appellhaften Thematisierung von Diskriminierung bieten bundesweite Initiativen wie beispielsweise das NDC, Save me, Schule ohne Rassismus oder antirassistische Fußballinitiativen auch sensibilisierende Herangehensweisen. Zu einer sensibilisierten politischen Praxis zählen die beiden AutorInnen auch, MigrantInnen das „Recht auf geschützte Räume anzuerkennen und den Wunsch danach bzw. das Aufsuchen derselben nicht als Versuch der Selbstausgrenzung zu (be-)werten.“ (S. 102)

Resümierend geben Klinger/Yilmaz-Günay zu bedenken, dass „gangbare Lösungen […] sich kommunal oft nur schwer initiieren“ lassen (S. 104). Oft sei deshalb die eigene Haltung entscheidend, die ihren Ausgangspunkt bereits darin findet, Ein- und Auswanderung als selbstverständlich zu betrachten. Davon ausgehend gelte es die einigenden Diskriminierungserfahrungen von MigrantInnen zu berücksichtigen und ihnen, da nicht immer eindeutig bestimmbar, die Definitionsmacht darüber zu lassen. Zur eingeforderten Haltung gehöre nämlich auch, „emphatisch und parteiisch zu sein.“ (ebd.) Eine Teilhabe-orientierte Migrationspolitik müsse stets „als Querschnittsthema gedacht und bearbeitet“ werden und die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beachten. (ebd.) Dazu zähle auch die nicht immer reibungslose Vernetzung mit Selbstorganisationen (nicht nur von MigrantInnen) oder Schlüsselpersonen. Auch wenn nur in den seltensten Fällen automatisch von einer Interessenidentität ausgegangen werden kann, sollte sich auf einer abstrakteren Ebene – etwa dem gemeinsamen Wunsch nach einer inklusiven Stadt – „eine Schnittmenge für [eine] gemeinsame Politik […] herstellen lassen“ (S. 105). Am Ende steht das Ziel einer interkulturellen Wiederaneignung des öffentlichen Raums unter einem antirassistischen Leitbild und jenseits ordnungs- und sicherheitspolitischer Diskurse.

Diskussion

Die Ausrichtung der Reihe „Crashkurs Kommune“ auf „MandatsträgerInnen[, …] lokal engagierte Menschen in Vereinen und Initiativen sowie an kommunalpolitisch Interessierte“ bestimmt auch die Herangehensweise des vorliegenden Bandes an das Thema Migrationspolitik. Was in den Bereichen einer Einführung in den rechtlichen Rahmen und die kommunale Verwaltung sowie eine kommunalpolitische Teilhabeförderung durchgängig gelingt, lässt in der theoretischen Fundierung Schwächen erkennen. So wird Rassismus zwar in seiner Rolle als „Legitimationsideologie […] der Ausbeutung ganzer Kontinente und Bevölkerungen“ (S. 21) erkannt, jedoch jenseits dieser manipulatorischen Verwendung nicht als „Rationalisierung von Gewalt“ (Claussen, S. 22) verstanden. Obschon Rassismus folglich die „Gesellschaft (mit-)strukturiert“ (S. 21), wird sein Charakter als Herrschaftsverhältnis nicht eindeutig herausgearbeitet. Das führt zu Einebnungen wie jener, dass von Rassismus eben alle, wenn auch in gegensätzlichem Maße, betroffen seien (Vgl. S. 25). Das strukturalistische Argument fragt nicht nach dem „gewaltsame[n] Verhältnis von Körper und Arbeit“ (Claussen, S. 23) als dem Kern von Rassismus.

Kaum Beachtung finden historische Konjunkturen von Rassismus. Auch wenn die inhaltliche Aushöhlung des Asylrechts durch konservative Regierungen lange vor dem Anschluss der DDR betont wird, bleibt die Propagierung ethnischer Homogenität im Zuge dessen, was sich im Begriff der »Wieder«vereinigung als Rückkehr zum Normalzustand von „Volk“ und staatlicher Nation ausdrückt, unberücksichtigt. Andererseits bleibt etwa beim Exkurs zur Vertragsarbeit in der DDR (trotz angegebener Literatur) unerwähnt, dass die Abschottung der VertragsarbeiterInnen oft von den Herkunftsländern gefordert worden war, damit jene nach der Ausbildung auch zurückkehrten (Vgl. Roesler, S. 4).

Ebenso problematisch ist die, aufgrund der „realpolitischen“ Perspektive der AutorInnen zwar nachvollziehbare, jedoch theoretisch keinesfalls förderliche Fokussierung auf Sprache und das Critical-Whiteness-Konzept. Besonders die (von Klinger/Yilmaz-Günay auch angedeuteten) Schwierigkeiten mit dem Konzept des aus der schwarzen US-Bürgerrechtsbewegung stammenden Critical Whiteness wurde erst jüngst wieder bei der Kritik des Gleichstellungsreferats im Leipziger Studierendenrat an der Werbekampagne des Carlsen Verlags für Marius Jungs „Singen können die alle. Handbuch für Negerfreunde“ offenbar.

Die von den AutorInnen geübte „sprachliche Sorgfalt“ (S. 7) ist so nachvollziehbar wie ihr Hinweis, dass die gängige Verwendung fremdsprachiger Begriffe für besondere MigrantInnengruppen auf einen „eklatanten Mangel an deutschsprachigen Begriffen für Menschen und Realitäten in Deutschland“ (S. 106) verweist. Obwohl sich beide von einer Einteilung in „richtigen“ und „falschen“ Sprachgebrauch abgrenzen und das Bewusstsein um „Geschichte und Bedeutung“, welche in Sprache zum Ausdruck kommen, als entscheidend betrachten, wird zugleich weder der juristische Gehalt von fremdsprachigen (Ersatz-)Begriffen berücksichtigt, welcher zuweilen doch den Grund für die Vermeidung des deutschen liefert, noch reflektiert, dass – obwohl beide AutorInnen diese Begriffe von der Wahrnehmungsseite her denken (Vgl. S. 7) – es in erster Linie auf die (kritische) Art ihrer Verwendung ankommt.

Hervorzuheben ist das nachdrückliche Drängen auf die Selbstermächtigung von MigrantInnen. Dieser Anspruch durchzieht das gesamte Buch und leitet alle Handlungsempfehlungen. Das schließt die Vermeidung eines paternalistischen Umgangs mit MigrantInnen bzw. ihren Selbstorganisationen ebenso ein wie eine transformativ gedachte Kommunalpolitik. Patenschaftsprogramme, Migrationsbeauftragte, lokale Aktionspläne usw. werden stets nicht als Lösung, sondern als Mittel zur Überwindung ihrer eigenen Notwendigkeit verstanden. Dabei ist schon viel erreicht, wenn die Einrichtung von Städtepartnerschaften, Migrationsbeauftragten und -beiräten und die Veranstaltung interkultureller Feste nicht nur als „Alibifunktion der Verwaltung oder Gesellschaft dienen.“ (S. 61) Leider erfahren die vorgestellten kommunalen Teilhabeformen oft keinen kritischen Blick jenseits der unmittelbar thematischen Relevanz. Auch wenn im knappen Rahmen eines Handbuchs nicht entfaltbar, wäre beispielsweise bei der Behandlung von Bürgerhaushalten ein einfacher Hinweis auf deren Instrumentalisierbarkeit für ein neoliberales community development (Vgl. Wagner, S. 116ff) durchaus dienlich gewesen – wird doch im Endeffekt dabei wieder das Ziel einer inklusiven Stadt tangiert.

Fazit

Mit »Realität Einwanderung« haben Freya-Maria Klinger und Koray Yilmaz-Günay eine gut lesbare Einführung in Herausforderungen und Potenziale einer teilhabe-orientierten kommunalen Migrationspolitik vorgelegt. Geschickt halten sie jenen, die (in Ignoranz der ohnehin geringen sozialen Mobilität in Deutschland (Vgl. Pollak, S. 26ff)) vor „Parallelgesellschaften“ warnen, den eigenen Spiegel vor. Sie thematisieren damit die „doppelte Gewalt“, die von Rassismus ausgeht: das Vorfinden und Reproduzieren rassistischer Unterscheidungen und die „Nicht-Thematisierung genau dieser Verhältnisse“ (S. 106). Ohne einen direkten Vergleich zu ziehen (mindestens 433 Tote Flüchtlinge seit 1993 durch direkte oder indirekte staatliche Maßnahmen (Vgl. AIB) gegenüber nach behördlicher 60 bzw. zivilgesellschaftlicher Zählung mindestens 184 Todesopfern rechter (d.h. nicht ausschließlich rassistischer) Gewalt seit 1990), wehren sich die AutorInnen dagegen, „Rassismus an die Ränder der Gesellschaft auszulagern und Neonazis und rechtspopulistische Parteien als Hauptträger_innen des Problems anzusehen.“ (S. 22) Die „Alltäglichkeit von Rassismus“ (ebd.) und die staatliche Abschottung vor und Diskriminierung von MigrantInnen, wie sie sich beispielsweise in der Asylpolitik der Europäischen Union, den Bedingungen des deutschen Asylverfahrens oder dem racial profiling der Sicherheitsbehörden manifestiert, bleiben auf diese Weise außen vor. Dagegen setzen Klinger/Yilmaz-Günay ein auf systematische Ziele gerichtetes Arbeiten „in »ruhigen« Zeiten“ (S. 105). Zu diesen Zielen zählen sie die (Rück-)Gewinnung von Selbstbestimmung, Eigenmacht und Autonomie, die Abwehr von Diskriminierungen und das Erlangen von Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen (Vgl. S. 101). Deutlich wird die Notwendigkeit, Migrationspolitik nicht allein aus einem rein humanitären Blickwinkel zu denken, sondern „im besten Fall […] gleichwertige Lebensbedingungen und einen möglichst barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für die gesamte Bevölkerung“ (S. 26) anzustreben. Dazu gehört, stets auch das eigene Handeln zu reflektieren und hinterfragen und sich nicht auf Symbolpolitik zurückzuziehen (Vgl. S. 82).

Die Anti-Asylproteste des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass Initiativen wie MandatsträgerInnen schnell mit der Situation überfordert sind. Als vorbereitende Argumentationshilfe und Inspiration für die eigene kommunale Migrationspolitik sei ihnen der vorliegende Band wärmstens empfohlen.

Literatur

  • Antirassistische Initiative Berlin (AIB): Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen, Berlin 2013.
  • Claussen, Detlev: Was heißt Rassismus?, Darmstadt 1994.
  • Kaas, Leo / Manger, Christian: Ethnic Discrimination in Germany´s Labour Market: A Field Experiment, Bonn 2010.
  • Pollak, Reinhard: Kaum Bewegung, viel Ungleichheit. Eine Studie zum sozialen Auf- und Abstieg in Deutschland, Berlin 2010.
  • Roesler, Jörg: Auf dem Weg ins Einwanderungsland. Zur Situation der Vertragsarbeiter in der DDR während der 1970er und 1980er Jahre, Berlin 2012.
  • Netzwerk kritische Migrations- und Grenzregimeforschung (Kritnet): Demokratie statt Integration, als „Nein zur Ausgrenzung“ in: taz vom 1.10.2010.
  • Wagner, Thomas: Die Mitmachfalle. Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument, Köln 2013.

Rezension von
Christoph Hornbogen
Politikwissenschaftler
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Es gibt 11 Rezensionen von Christoph Hornbogen.

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Zitiervorschlag
Christoph Hornbogen. Rezension vom 19.09.2014 zu: Koray Yilmaz-Günay, Freya-Maria Klinger: Realität Einwanderung. Kommunale Möglichkeiten der Teilhabe, gegen Diskriminierung. VSA-Verlag (Hamburg) 2013. ISBN 978-3-89965-584-1. Reihe: Crashkurs Kommune - 9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/16682.php, Datum des Zugriffs 11.09.2024.


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