Frank Andreas Brodehl: Widerstand, Anpassung, Pflichterfüllung?
Rezensiert von ao. Prof. i.R. Dr. Franz Dotter, 27.11.2014
Frank Andreas Brodehl: Widerstand, Anpassung, Pflichterfüllung? Zur Konfrontation der Taubstummenpädagogik mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Verlag Dr. Kovač GmbH (Hamburg) 2014. 450 Seiten. ISBN 978-3-8300-7565-3. D: 99,80 EUR, A: 102,60 EUR, CH: 135,00 sFr.
Thema
Ausgehend von der Behauptung, die Einbeziehung gehörloser Menschen in das Gesetz zur Vermeidung erbkranken Nachwuchses sei eine Überraschung gewesen (S. 3), schildert die Arbeit die „Konfrontation der Taubstummenpädagogik“ mit diesem Gesetz am Beispiel dreier Taubstummenanstalten (hauptsächlich Schleswig, zusätzlich Langenhorst und Homberg). Ein Orientierungspunkt des Autors ist dabei die „Individualisierung“ des Verhaltens der Taubstummenpädagogen und damit eine Relativierung des vernichtenden Urteils von Horst Biesold über das Verhalten dieser Berufsgruppe in der NS-Zeit. Der Autor drückt dies so aus: Er stellt fest, es habe bis 1997 gedauert, bis sich der Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen vom Verhalten „einiger Kollegen distanzierte…“. Dann schreibt er:
„Bewusst allgemein gehalten und pauschal formuliert konnte zwar einerseits ein Zeichen des Gedenkens gesetzt werden, andererseits blieb das Bedürfnis – nicht nur der Opfer – nach Erklären und Verstehen der Vergangenheit unbefriedigt.“ (S. 3) Nunmehr solle das Verhalten einzelner Pädagogen „im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des totalitären Staates und den Schutzbedürfnissen ihrer Schüler“ an lokalen Beispielen beschrieben werden, wobei der Autor sich mit Leopold v. Ranke nicht „als Richter über die Väter“ stellen will.
Der Autor schildert Ausgangspunkte und Ziele der Arbeit in den Anfangskapiteln
- „Einleitung“,
- „Gliederung und Leitfragen der Arbeit“ und
- „Eingrenzung des Themas“ ausführlich,
- in „Termini und allgemeine Prämissen“ geht er auch auf seine Begriffswahl ein.
Aufbau und Inhalt
Teil I gibt einen Überblick über die Forschung zur Zwangssterilisation, insbesondere in der Sonder- und der Gehörlosenpädagogik sowie über die Geschichtsschreibung der Gehörlosenpädagogik nach 1945 (hier geht Brodehl insbesondere auf das einschlägige Buch von Biesold aus dem Jahre 1988 und seine Auswirkungen bei den GehörlosenehrerInnen ein). Danach beschreibt er die Ziele und Fragestellungen des Buchs bzw. die Quellenlage.
Teil II beschreibt den „Stand und Entwicklungstendenzen in der Taubstummenpädagogik“ von 1920 bis 1933. Dazu geht er auf Eugenik- und Rassenhygienevorstellungen der Zeit ein.
Teil III analysiert die Auswirkungen der NS-Herrschaft auf die Taubstummenpädagogik. Er beginnt mit einer Erörterung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und der mit diesem verbundenen Zwangssterilisation bzw. der praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Rolle der TaubstummenlehrerInnen in diesen Vorgängen bzw. speziell die Reaktionen in der Taubstummenanstalt Schleswig. Es wird auch die allgemeine Propaganda gegen behinderte Menschen, dann speziell gegen gehörlose beschrieben, welche u.a. eine Vereinnahmung der TaubstummenlehrerInnen für die Ziele der Nazis beinhaltete, ebenso die Vereinnahmung als nicht erbkrank angesehener Gehörloser durch eine eigene HJ-Abteilung. Ausführlich wird auf die Auswirkungen der Nazi-Gesetze auf die Taubstummenanstalt Schleswig bzw. deren Übernahme durch NS-treue Lehrer und die Versuche zur Selbstverpflichtung Gehörloser zur Sterilisation, um dem „Volksganzen“ zu dienen (dies war die Umsetzung von Gedanken, die spätestens seit Beginn des 20. Jhs. entstanden waren), die „Ausschulung der Bildungsunfähigen“, und die Prozeduren der Erfassung „erbkranker Schüler“ eingegangen. Unter dem Titel „Es ließen sich keine Vorgänge ermitteln“ geht der Autor auf die lange dauernde Verweigerung der Aufarbeitung der Nazizeit durch die Taubstummen-/Hörgeschädigtenpädagogik ein.
Teil IV bietet eine zusammenfassende Diskussion der Ergebnisse und ein Fazit. Brodehl hält hier fest, dass die Taubstummenanstalten bei der Umsetzung des Gesetzes nicht so aktiv gewesen seien, wie man früher annahm und die „Aussonderung“ bzw. Sterilisation gehörloser Menschen regional durchaus unterschiedlich gehandhabt worden sei. Die Taubstummenpädagogen seien der Auskunftspflicht überwiegend sachlich nachgekommen; die Rolle der PädagogInnen in den Prozeduren zur „Erbgesundheit“ sei unbedeutender gewesen als man (und speziell Biesold) früher angenommen habe; nach 1945 habe kein Unrechtsbewusstsein bestanden. Hervorzuheben ist hier, dass die etwa 400.000 Opfer von Zwangssterilisation nicht als NS-Opfer galten, daher gab es auch keine Täter; die Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte wurden erst 1998 aufgehoben. (S. 2)
Diskussion
Der Autor verwendet für Beschreibungen des Forschungszeitraums weitgehend die damals üblichen Begriffe, kennzeichnet jedoch direkt der NS-Ideologie zuzuordnende Begriffe. Leider verwendet auch er das im deutschen Sprachraum weitverbreitete „hörgeschädigt“ als Oberbegriff für alle hörbehinderten Menschen und mischt „gehörlos“ und „taubstumm“ z.T. aus bloß stilistischen Gründen.
„Die Taubstummenpädagogik“, d.h. die deutsche, zumindest nach 1888 ausschließlich auf Lautsprache gerichtete Sonderpädagogik wird in einem geradezu ahistorischen Kontext gesehen: „Man hatte erkannt, dass bei taubstummen Schülern Aufgaben für Erziehung und Unterricht vorlagen, die keine der übrigen Schulen erfüllen konnte, da diese weit über unterrichtliche Lehre und Erziehung hinausgingen. Auch im außer- und nachschulischen Bereich waren Taubstummenpädagogen als Dolmetscher, Fürsorger und Seelsorger für ihre Schüler tätig; sie fühlten sich, wie Löwe (1992) betont, für sie verantwortlich… Bis in die jüngste Vergangenheit wurden sie auch in der Öffentlichkeit als „Anwälte“ hörgeschädigter Menschen wahrgenommen.“ (S. 1) Auch die im Klappentext zu findende dichotomische Darstellung, der NS-Staat habe die Taubstummenpädagogen von „Anwälten der Taubstummmen“ zu „Anwälten des ganzen deutschen Volkes“ gemacht und zu ihrem „vergeblichen Versuch“, den „entgegengesetzten Ansprüchen zu gleichen Teilen gerecht werden zu wollen“ geführt (welcher im vorliegenden Buch beschrieben werden soll), muss – auch nach den Ergebnissen des Buchs selbst – als ahistorische Romantisierung gewertet werden. In Wahrheit haben diejenigen TaubstummenpädagogInnen, welche ihren SchülerInnen vor und nach der Nazizeit bewusst die Verwendung einer visuellen Sprache verweigerten und sie dadurch vielfach zu unnötig sprachlich und kognitiv Behinderten machten (zu den dabei verwendeten Denkbildern vgl. www.univie.ac.at/sprachemachtwissen), ebenfalls große Schuld auf sich geladen, für die sich der Weltverband der GehörlosenlehrerInnen erst vor wenigen Jahren öffentlich entschuldigt hat. Auch diese Schuld braucht längst eine Vergangenheitsbewältigung und ihre Opfer von 1888 bis heute sollten Denkmäler bekommen.
Die Einleitung widerspricht mit ihrer Dichotomie Vor-NS- vs. NS-Zeit, in welcher der Vor-NS-Zeit nur positive Beschreibungen gewidmet sind, der präziseren Darstellung im Buch selbst. Es werden – ohne auf die weitgehend autoritäre Erziehung und antiliberale Tendenzen auch vor der NS-Zeit außer im Fazit hinzuweisen – alle Autoritarismen dem totalitären NS-Staat angerechnet. So steht der „Geist der Philanthropen“ der Vor-NS-Zeit dem Geist der NS-Machthaber gegenüber, ohne dass auf die historische, durch den vor den Nazis herrschenden Nationalismus ausgelöste Fehlentwicklung der Gehörlosenpädagogik in den Oralismus hingewiesen wird.
Völlig unkritisch wird auch ein Text von 1946 zitiert, der auf die Fortführung der Tradition von vor 1933 abzielt: „Die Trümmer sind gesichtet. Scharrt (!) die tauben Kinder um euch, entzündet ihre Seelchen, lehrt sie reden und erwärmet ihre Herzen, damit auch sie Menschen werden“, obwohl hier ein reueloser Paternalismmus und Oralismus deutlich abzulesen sind.
Der Autor stellt zwar die Auswirkungen der NS-Politik sehr klar dar, in der Bearbeitung der Geschichtsdarstellung durch die Vertreter der „Hörgeschädigtenpädagogik“ nach 1945 übernimmt er aber teilweise deren Ansichten recht unkritisch. So gibt er wieder, dass die NS-Politik nicht nur „äußeren“, sondern auch „inneren“ Schaden in den Gehörlosenschulen hinterlassen habe, ohne diesen zu spezifizieren. Als Fazit zum Verhalten der Lehrer als Gesamtheit ist zu erkennen, dass diese sich wie der Durchschnitt der Bevölkerung verhielten, D.h., dass von der sofortigen Umsetzung der neuen Gesetze bis zu hinhaltendem Widerstand alle Reaktionsformen vorhanden waren.
Die historische Darstellung bietet eine wirklich riesige Menge an Information bzw. Material; die Vorgänge bzw. Diskussionen innerhalb der TaubstummenpädagogInnen werden detailliert geschildert, ebenso die Auswirkungen der Wirtschaftskrise und die vielfältigen Reaktionen Einzelner auf die Gleichschaltung durch die Nazis, welche Entlassungen von Gegnern und die Einsetzung von Parteimitgliedern zur Folge hatten (exemplifiziert am Beispiel des Direktors der Taubstummenanstalt Schleswig, Taube).
Biesolds Buch wird als „Anklage“ (z.B. S. 45) mit einer Tendenz zur Pauschalierung beschrieben und einer ausführlichen Kritik unterzogen. Brodehl sieht sowohl methodische Unzulänglichkeiten als auch Fehler und Fehlinterpretationen bei den Zahlenangaben Biesolds. Insbesondere geht es dabei um die Fragen, wieviel die Schulleitungen über Anzeigen zu Sterilisation und Ermordung hörbehinderter SchülerInnen beigetragen haben und ob eine Art Kontinuität der Eugenik innerhalb der Gehörlosenlehrerschaft seit Beginn des 20. Jahrhunderts festzustellen ist.
Obwohl der Autor davon schreibt, wie wenig vergleichbar die Haltungen gegenüber behinderten Menschen vor hundert Jahren und heute sind, geht er nicht ausführlich darauf ein, sondern verknüpft eine scheinbar heutige technische Darstellung der damaligen Abläufe kommentarlos mit historischen Zitaten. Als Beispiel hier ein Zitat von Spranger aus dem Jahr 1927: „Der Taube, der Blinde, der Vollidiot, der Epileptiker, der bewegungsunfähige Krüppel, der Geisteskranke, der schwer asoziale Psychopath – sie alle müssen dauernd einer besonderen Fürsorge überwiesen werden, die so stark von medizinischen Gesichtspunkten her bestimmt wird, dass diese Formen der Heilpädagogik aus dem Rahmen des öffentlichen Normalschulwesens weit herausfallen“ (S. 78). Würden diese damals wohl als „normal“ empfundenen Aussagen ideengeschichtlich tatsächlich interpretiert, wie das der Autor ankündigt, müsste die Fragestellung zur „Schuld“ der seinerzeitigen „Taubstummenpädagogik“ ganz anders angegangen werden als der Autor dies tut. Jedenfalls haben die Nazis kein Paradies zerstört, sondern Anstalten, welche entsprechend der damaligen Ideologie geführt wurden, dass Gehörlose ausschließlich zum Sprechen erzogen werden sollten und die den solcherart behinderten SchülerInnen kaum ein Recht auf Selbstbestimmung oder ein gleichberechtigtes Leben zugestanden hat.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es in der Taubstummenlehrerschaft durchaus abgestuften Widerstand, oder besser gesagt, Versuche, die Auswirkungen des Gesetzes auf gehörlose Menschen zu reduzieren, gab. Freilich mussten bei solchen Versuchen (vgl. z.B. S. 193-198) oft die als weniger leistungsfähig angesehenen Gehörlosen zugunsten der beabsichtigten „Rettung“ der leistungsfähigeren praktisch aufgegeben werden. Dass sich im Bereich der TaubstummenlehrerInnen fanatische Parteigänger der Nazis, Mitläufer, teilweise Distanzierte und Verfolgte fanden, verwundert nicht, wird man doch annehmen dürfen, dass die LehrerInnen einen Querschnitt des Bevölkerungsverhaltens bildeten. Äußerungen von TaubstummenlehrerInnen, dass nur etwa ein Drittel oder die Hälfte der gehörlosen Kinder erbkrank seien und eine gewisse Verweigerung durchgehender Meldung bzw. Anzeige solcher Kinder zur Sterilisation mag die professionellen Erfahrungen der TaubstummenlehrerInnen widerspiegeln und zur damaligen Zeit manchmal durchaus riskant gewesen sein; allerdings wurden durch Gutachten über „Schwachsinnigkeit“ oder „mangelnde Bildungsfähigkeit“ von denselben LehrerInnen bzw. Schulleitungen viele gehörlose Kinder der Nazi-Maschinerie überantwortet. Das daraus entstandene Schuldbewusstsein wird durch die Vertuschungsaktionen nach 1945 bewiesen.
Lediglich drei untersuchte Taubstummenanstalten lassen die großen Verallgemeinerungen auf das Verhalten aller Anstalten, SchulleiterInnen und LehrerInnen, wie sie der Autor in der Zusammenfassung herstellt, etwas zweifelhaft erscheinen.
Fazit
Ein Buch, das eine Fülle interessanten Quellenmaterials und ausführliche Darstellungen bzw. Erörterungen zum behandelten Thema bietet, daher unter Beachtung der vorgebrachten Kritik sehr lesenswert ist.
Rezension von
ao. Prof. i.R. Dr. Franz Dotter
Sprachwissenschaftler, Universität Klagenfurt
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Es gibt 80 Rezensionen von Franz Dotter.
Zitiervorschlag
Franz Dotter. Rezension vom 27.11.2014 zu:
Frank Andreas Brodehl: Widerstand, Anpassung, Pflichterfüllung? Zur Konfrontation der Taubstummenpädagogik mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Verlag Dr. Kovač GmbH
(Hamburg) 2014.
ISBN 978-3-8300-7565-3.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/17120.php, Datum des Zugriffs 13.01.2025.
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