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Ann-Kathrin Böttcher: Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen

Rezensiert von Prof. Dr. iur. Walter H. Kiehl, 19.01.2015

Cover Ann-Kathrin Böttcher: Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen ISBN 978-3-8300-7726-8

Ann-Kathrin Böttcher: Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen. Perspektiven eines sonderpädagogisch orientierten Unterrichts im Jugendstrafvollzug. Verlag Dr. Kovač GmbH (Hamburg) 2014. 107 Seiten. ISBN 978-3-8300-7726-8. D: 66,80 EUR, A: 68,70 EUR, CH: 89,00 sFr.

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Entstehungshintergrund

Die Publikation ist die Dissertation der Autorin im Promotionsverfahren an der kultur-, sozial- und bildungswissenschaftlichen Fakultät an der Humboldt-Universität zu Berlin. Erstgutachter war Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, Leiter des dortigen Instituts für Rehabilitationswissenschaften mit dem Lehr- und Forschungsschwerpunkt der Verhaltensgestörtenpädagogik. Der Zweitgutachter Dr. Marc Willmann schrieb das Geleitwort des Bandes.

Thema

Die Fachpublikation befasst sich mit den „Perspektiven eines sonderpädagogisch orientierten Unterrichts im Jugendstrafvollzug“. Während sie im wissenschaftlichen Fachdiskurs eher randständig behandelt wird, ist die Frage der Ausgestaltung des Schulunterrichts innerhalb der Vollzugszeit für junge Strafgefangene – objektiv betrachtet – ein zentrales Thema. Obwohl sich das Jugendstrafrecht explizit als Erziehungsstrafrecht versteht und trotz eindeutiger gesetzlich gefasster Zielvorgaben aller neuen Länder-Jugendstrafvollzugsgesetze, den jungen Strafgefangenen tragfähige Voraussetzungen für ein straffreies Leben in ihrer Zukunft zu vermitteln, findet dieser Auftrag im intramuralen Unterrichtsangebot keine adäquate Umsetzung: Es fehlt hier an einer Gesamtkonzeption, die Personalqualifikation ist uneinheitlich und auch die Durchführung des Unterrichts sebst. Juristisch gesprochen: Die diesbezüglichen unbestimmten Rechtsbegriffe für die Bereitstellung der „erforderlichen Einrichtungen“ sind fachlich nicht mit Substanz gefüllt. Das vorherrschende vollzugspädagogische Unterrichtsziel lautet in der Praxis, dass in den angebotenen Kursen ein fehlender Hauptschulabschluss nachgeholt werden können soll. Aber auch dieses Ziel unterschätzt die Lernblockaden auf Grund der prekären bildungsbiographischen Brüche, der bitteren Versagenserfahrungen und der problematischen Persönlichkeitsentwicklungen der meisten jungen Strafgefangenen. Die unterrichtliche Zielsetzung geht bei ihnen damit von unzutreffenden Lernvoraussetzungen aus – mit wenig verwunderlichen, nämlich meist unergiebigen Lerneffekten.

Hierauf nimmt die Autorin Bezug und schlägt mit einer schlüssigen Begründung ein neues Unterrichtskonzept vor, das sich methodisch auf anderen sozialpädagogischen Handlungsfeldern längst bewährt hat: Sie empfiehlt für den Jugendstrafvollzug eine auf die „Themenzentrierte Interaktion“ (TZI) gestützte sonderpädagogische Unterrichtskonzeption.

Aufbau

Die Publikation gliedert sich in vier Kapitel:

  1. die Erörterung der Spezifika von Jugenddelinquenz und der dort sichtbaren Persönlichkeitsstörungen,
  2. die Organisation des Jugendstrafvollzugs bis zum Schulunterricht im Vollzug,
  3. „Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen“ und
  4. die „Themenzentrierte Interaktion“ als passende Möglichkeit einer sonderpädagogischen Konzeptualisierung des intramuralen Schulunterrichts. Im Anhang finden sich fünf Tabellen zur Alters- und Deliktsverteilung der Jugendkriminalität.

Inhalt

Jugenddelinquenz wird unter Bezugnahme auf kriminologische Studien einerseits als „episodisches und temporäres Phänomen“ der Adoleszenzphase gefasst. Andererseits lasse sich unter Rückgriff auf multifaktorielle Erklärungsmodelle der 90er Jahre eine „persisent-antisoziale Form der Delinquenz“ identifizieren, nämlich meist bei hochdelinquenten „Intensivtätern“. Nach diesem Verursachungsbefund verweist die Autorin auf den generellen Auftrag des Gesetzgebers, dass mit dem Jugendstrafrecht als „Erziehungsstrafrecht“ eine Erziehungsbedürftigkeit und damit auch die Erziehbarkeit aller jungen Straftätern vom Gesetzgeber angenommen werde, soweit sie nicht explizit als psychiatrisch auffällig begutachtet und infolge dessen von Strafhaft verschont bleiben und in therapeutischen Einrichtungen behandelt werden. Obwohl empirische Daten die extreme Geringqualifikation der meisten männlichen Strafgefangenen belegen, die zum Teil bereits Sonderschulen besucht haben, gibt es nach Böttchers Recherchen in nur vier von insgesamt 22 Jugendstrafanstalten in Deutschland Sonderschulangebote. Diese Scheu vor Sonderschulansätzen führt die Autorin u. a. auf das Normalitätspostulat der Jugendkriminologie zurück, demzufolge jugendlichen Delinquenten überwiegend „normale“ und nicht „abnorme“ Persönlichkeitsstrukturen aufwiesen und daher die Regelschultypen für sie angemessen seien. Innerhalb der Lehrerschaft im Jugendvollzug finden sich insofern auch kaum Sonderschulpädagogen.

Dem stellt Böttcher die gering entwickelte Lernkompetenz und Konzentrationsfähigkeit der häufig psychopathologisch belasteten jungen Menschen in der Strafhaft gegenüber, die einem regulären Schulunterricht für einen Hauptschulabschluss kaum zu folgen vermögen, sondern durchweg einen enormen Förderbedarf aufweisen, um formale Lernziele zu erreichen. Anders gesagt: Ohne Berücksichtigung der besonderen kognitiven, emotionalen und psychosozialen Beeinträchtigungen innerhalb des Unterrichtsprozesses habe die Beschulung bei ihnen kaum Erfolgsaussichten. Es könne damit der gesetzliche Auftrag bei ihnen faktisch nicht erfüllt werden.

Dieser Befund führt die Autorin zum Postulat eines Schulunterrichts, der die ungünstigen Ausgangsbedingungen angemessen berücksichtigt. Die denkt dabei an eine vollzugsspezifische Schuldidaktik mit Rückgriffen auf Verhaltensgestörtenpädagogik nach Myschker und Hoffmann, die eine förderliche Lernatmosphäre als „therapeutisches Milieu“ verstehen. Solche Anforderungen findet Böttcher in dem von der humanistischen Psychologie entwickelten Konzept der „Themenzentrierten Interaktion“ (TZI) erfüllt. TZI ist ein methodisch geleitetes und reflektiertes Vorgehen, aber keine Therapie im herkömmlichen Sinne. Das ganzheitliche TZI-Konzept nach der amerikanischen Therapeutin Ruth Cohn wird in der Arbeit vorgestellt mit Schwerpunkt auf der Integration des Beziehungsmoments der Beteiligten in den Interaktions- und Lernprozess und in einzelnen Maximen – etwa der bekannten Maxime: „Störungen haben Vorrang“ – erläutert, wie sie in Deutschland die pädagogischen TZI-Experten Walter Lotz und Helmuth Reiser vertreten. Auf den sonderschulischen Unterricht angewandt ist damit die Akzeptanz individueller Verständnis- und Lernprobleme und insofern die Integration des subjektiven Erlebens des Lernprozesses durch die Schüler im Prozess der Vermittlung der Sachthemen methodisch gewährleistet.

Am Ende reflektiert die Abhandlung die Rahmenbedingungen, die die Einführung eines solchen Konzepts in den vollzuglichen Unterricht erfordern würde. Das ist zum einen die ganzheitliche Übernahme der darin geübten fördernden Haltung gegenüber den jungen Menschen durch das gesamte Vollzugspersonal der Anstalt, was entsprechende Einweisungen und Fortbildungen voraussetzt. Zum anderen sind in der gleichen Einrichtung damit unverträgliche Handlungsansätze zu vermeiden wie etwa die konfrontative Pädagogik, die den vielfach ohne systemische Reflexion der Folgen in JVAs praktizierten Anti-Gewalttrainings zu Grunde liegt.

Diskussion und Fazit

Der kompakt geschriebenen Abhandlung gelingt es überzeugend, die enormen Potenziale eines auf der Methode der Themenzentrierter Interaktion (TZI) aufbauenden sonderpädagogischen Unterrichtsangebotes im Jugendstrafvollzug aufzuzeigen. Damit würde im Vollzugs-Schulunterricht vorrangig auf die vielfältigen persönlichen Belastungen und Störungen der jungen Inhaftierten eingegangen. Vordergründig mag das auf Kosten eines zügigen Durchnehmens von „Lernstoff“ erfolgen. Es ist dafür aber wirkungsvoller und vor allem in der Grundlegung von Lernbereitschaft und Lernkompetenzen „unter erschwerten Bedingungen“ im Vollzug nachhaltiger und vor allem für die wichtige Zeit danach, in der die begonnenen Bildungsgänge dann gegebenenfalls fortgesetzt und abgeschlossen werden. Dieser wissenschaftlich begründete Impuls für eine Änderung der schulischen Vollzugspädagogik der stationären Jugendstrafe ist das zentrale Resultat dieser Studie.

Ob es angemessen war, einen Teil der jungen Inhaftiertenpopulation, dezidiert psychiatrischen Kategorisierungen folgend, als „antisoziale Persönlichkeiten“ oder gar „persistenz-antisoziale Delinquenzformen“ zu etikettieren, ist zu bezweifeln, berührt aber nicht den innovativen Ertrag der Studie. Dass tatsächlich nahezu alle jüngeren inhaftierten Strafgefangenen psychopathologisch belastet sind und nahezu alle einen „besonderen Förderbedarf“ aufweisen, reicht als Indikation der von Ann-Kathrin Böttcher vorgeschlagenen sonderschul-methodischen Vollzugsreform völlig aus.

Aufschlussreich und empfehlenswert ist die Studie insofern für alle, denen mehr Nachhaltigkeit eines fördernden Jugendstrafvollzugskonzepts ein Anliegen ist: Verantwortliche und Engagierte für den Jugendstrafvollzug, JVA-Lehrer und Bedienstete, Schulpädagogen, Fachkräfte der Sozialen Arbeit, TZI-Fachkräfte.

Rezension von
Prof. Dr. iur. Walter H. Kiehl
Ehemaliger Rechtsanwalt, lehrt u.a. Strafrecht, Jugendkriminologie und Jugendstrafrecht am Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ der Frankfurt University of Applied Sciences Main,
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Es gibt 11 Rezensionen von Walter H. Kiehl.

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Zitiervorschlag
Walter H. Kiehl. Rezension vom 19.01.2015 zu: Ann-Kathrin Böttcher: Erziehung und Bildung unter erschwerten Bedingungen. Perspektiven eines sonderpädagogisch orientierten Unterrichts im Jugendstrafvollzug. Verlag Dr. Kovač GmbH (Hamburg) 2014. ISBN 978-3-8300-7726-8. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/17552.php, Datum des Zugriffs 20.09.2024.


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