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Birgit Marx (Hrsg.): Inklusion und Jugendsozialarbeit

Rezensiert von Prof.(em) Dr. Hubert Jall, 04.02.2015

Cover Birgit Marx (Hrsg.): Inklusion und Jugendsozialarbeit ISBN 978-3-9812641-8-0

Birgit Marx (Hrsg.): Inklusion und Jugendsozialarbeit. Aufforderung zur Reflexion von Ausgrenzungsprozessen und zur Neubestimmung des sozialpolitischen Auftrags. IN VIA Verlag (Paderborn) 2014. 280 Seiten. ISBN 978-3-9812641-8-0. D: 26,70 EUR, A: 27,50 EUR, CH: 36,90 sFr.

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Herausgeberinnen und Autoren

Frau Birgit Marx, sozialwissenschaftliche Forschungsstelle von IN VIA, und Frau Heide Funk, ehemals Jugendhilfeforscherin beim DJI und nun Professorin für Soziologie an der Hochschule Mittweida, sind Herausgeberinnen des in der Reihe „Praxisforschung in Bildung und Sozialer Arbeit“ (Hrsg. Birgit Marx) erschienenen Bandes zur Inklusion und Jugendsozialarbeit.

Zusammen mit 12 weiteren Autoren und Autorinnen wird das Inklusionskonzept in seiner Unterschiedlichkeit zum Konzept der Integration in der Jugendsozialarbeit untersucht.

Entstehungshintergrund und Thema

Die Publikation entstand aus der Idee, am Ende eines Praxis- und Forschungsprojektes von IN VIA Deutschland e.V. zum Thema „Pädagogik der Inklusion“ insbesondere die Lebensverhältnisse von problembelasteten Jugendlichen in Hinblick auf Zugehörigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu untersuchen und eine Praxis der Jugendsozialarbeit darzustellen, die zum Ziel hat, Belastungen und Erfahrungen von Ausgrenzung auszugleichen.

Aufbau und Intention

Das Buch präsentiert sich in zwei Teilen:

  1. „Wer von Inklusion spricht, darf Ausgrenzung nicht schweigen“ (5 Beiträge) (100 Seiten)
  2. „Inklusion als Türöffner für eine offensive Jugendsozialarbeit?“ (7 Beiträge) (120 Seiten)

Der Zugang von Marx und Funk greift die Frage nach dem Unterschied zwischen dem Inklusionskonzept und dem der Integration für die Jugendsozialarbeit mit der Zielrichtung auf zu untersuchen, wie ein Inklusionskonzept für das Regelschulsystem eine Ausgrenzung von Kindern und Behinderung überwinden kann. Bezugnehmend auf das Gesellschaftsmodell von Parsons und Luhmann wird dabei analytisch-kritisch das Modell der selektiv wirkenden Regelkreise eingeführt und mit dem Konzept der inklusiven Pädagogik (Tilman Lutz 2010) verglichen.

Die Rolle der Jugendsozialarbeit wird von Oehme und Schroer verdeutlicht, die anhand des von Galuske bereits 1993 eingeführten Orientierungsdilemma exemplifizieren, dass „zwar die organisationalen Rahmungen der Jugendberufshilfe in den Vordergrund gerückt werden, aber das Spannungsfeld zur sozialstaatlichen Verantwortung und der Arbeitswelt nicht sozialpolitisch neu reflektiert wird.“ (S. 9). So bleibt die Frage „Inklusion – wohin?“ weiterhin für die Betroffenen prekär, weil die Hilfesysteme schließlich für jene Organisationen vorbereiten sollen, die die Jugendlichen ausgegrenzt haben.

Biographische Grunderfahrungen von Ausgrenzungsprozessen werden an Beispielen dargestellt:

  • von Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Szenetreffpunkt „Bahnhof Zoo“ als Ort der sozialen Desintegration von Stefan Thomas;
  • das Fremdwerden der Berufsbiographie in der Arbeitsvermittlung von Dirk Kratz;
  • Anpassungsprozesse jugendlicher SchulabbrecherInnen im prekarisierten Arbeitsmarkt von Gilles Reckinger;
  • Förderung individueller Bildungschancen als teilnehmerorientierte Didaktik von Elzbieta Jagiello und Ayfer Schulz;
  • Potenziale und Belastungen bei arbeitslosen Jugendliche und ihre Familien von Benedikt Rogge.

Aus den dargestellten Analysen der sozialen Situation wird deutlich, dass die Rekonstruktion der Subjektperspektive durch die psychische Situation ergänzt werden muss. So bedeutsam die gesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten zur Veränderung der individuellen Lage auch sein mögen, so wirkungsvoll verknüpfen sich diese im individuellen Handeln, wenn sie vom Standpunkt des Subjekts, d.h. in Hinblick auf die persönliche Interessenlage, subjektiv bedeutsam sind. (Thomas S.24) So zeigt die Rekonstruktion der Subjektperspektive im Begründungsdiskurs für individuelles Handeln auf, dass es für die, von außen betrachtet, wirkungslosen Handlungsstrategien der marginalisierten Jugendlichen sehr wohl „rational oder vernünftig“ erscheint, „es gar nicht mehr zu versuchen“ (S.42). So ist das Verharren in den gesellschaftlichen Peripherien nicht nur das Ergebnis erlernter Hilflosigkeit (Seligman,1979), sondern im Verarmungsprozess Folge des ökonomischen Entwertungsprozesses.

Im 2. Teil wird Inklusion als Türöffner für eine offensive Jugendarbeit diskutiert

  • Josef Krafeld zeigt die Ambivalenzen von Jugendsozialarbeit in den sozialpolitischen Konjunkturen auf;
  • Andreas Oehme und Wolfgang Schröer stellen das Orientierungsdilemma einer integrativen Jugendberufshilfe dar;
  • Mark Humme beschäftigt sich mit dem Grundrecht auf Ausbildung;
  • Peter Schruth mit der sozialrechtlichen Umklammerung der Jugendsozialarbeit;
  • Meinhof Rohling und Joachim Radaz mit dem Berufseinstieg von jungen Menschen mit Startschwierigkeiten und deren differenziertes Fördersystem;
  • Heide Funk und Gabriela Knapp betrachten Inklusion als Reflexionsrahmen und dessen Durchsetzung in der Praxis;
  • Gabriela Knapp reflektiert über den Teilhabebegriff als Basis für Persönlichkeitsentwicklung;

Ausgehend von der zeitgeschichtlichen Betrachtung der Jugendsozialarbeit (Krafeld) vertiefen sich die Beiträge im 2. Teil in den Bereichen der Jugendberufshilfe (Oehme/Schröer) und der Ausbildungsfragen (Humme). Hierbei wird deutlich, dass beim Versuch, mit pädagogischen Mitteln gesellschaftspolitische und ökonomische Probleme zu lösen, die Gefahr besteht, Übergangsprobleme Jugendlicher von der Schule in den Beruf mit individuellem Versagen bzw. individuell zu verantwortenden Kompetenzmängeln zu verknüpfen. Der immense Aufschwung der Jugendsozialarbeit, besonders in den 80er Jahren mit dem entscheidenden Schlüsselbegriff der „Lebensbewältigung“ (Böhnisch/Schefold 1985), verdeutlicht, dass die anhaltenden Schwierigkeiten mit Massenarbeitslosigkeit und immer unzureichenderer beruflicher Integration junger Menschen zum „Tagesgeschäft“ geworden sind. So stellt Krafeld S.149f zusammenfassend fest, dass „im klaren Unterschied zur Jugendsozialarbeit in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik die Jugendsozialarbeit seit dem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts strikt eingebunden in einen gesellschaftlichen Prozess (ist), eine für alternativlos gehaltene arbeitsmarktpolitische Überflüssigkeit von immer mehr jungen Menschen so abzufedern, dass die Stabilität der bestehenden Gesellschaftsordnung dadurch möglichst wenig beeinträchtigt wird.“

Die grundlegende Bedeutung von Ausbildung als Inklusionskraft gewinnt im Zusammenhang mit der institutionellen kulturellen Kapitalbildung (vgl. Bourdieu, 1982) eine besondere Bedeutung, wenn sich auf dem Ausbildungsmarkt feststellen lässt, dass der Anteil der Jugendlichen, denen mangelnde Ausbildungsreife zugeschrieben wird, kovariiert mit der Angebotsstruktur freier Ausbildungsplätze.

Das sozialpolitisch formulierte System zur Ausbildungsgarantie (Grundrecht auf Ausbildung) blendet nach Humme die strukturelle Problematik mangelnder Ausbildungsplätze aus und belässt Benachteiligungen als individuelle Defizite, die die Benachteiligten mit unterschiedlichsten bildungs- und sozialpolitischen Unterstützungsformen auszugleichen haben, damit eine Inklusion in den Arbeitsmarkt gelingt. „Somit kristallisiert sich die Deutungsweise strukturell begründeter sozialer Probleme als individuelles Fehlverhalten besonders von sozial benachteiligten Jugendlichen und damit des AdressatInnenkreises der Jugendsozialarbeit heraus.“ (Humme S.178)

Die für die Umsetzung der sozialpolitischen Ziele von Inklusion notwendigen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen werden von Peter Schruth diskutiert. Er stellt hierbei fest, dass zwischen den postulierten Intentionen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und den Leistungsbedingungen nach dem SGB II nicht nur eine wenig verständliche Konkurrenzsituation besteht, sondern durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ (KICK) ein Vorrang der Leistungen des SGB II gegenüber der Jugendberufshilfe der Jugendsozialarbeit (13§ SGB VIII) besteht (S.189).

Die Feststellung, das Verhältnis von Jugendhilfe und SGB II sei wie „Feuer zu Wasser“ (S.190). Durch die Sanktionierungskompetenz des SGB II wird der persönlich-biographisch verstandene Hilfeprozess im SGB VIII konterkariert. Schruth resümiert, dass die Vorrangwirkung der sog. Hartz-Gesetze eine sozialstaatlich Sogwirkung dergestalt erwirken, auch die Jugendhilfe eher dem „Fordern“ als dem „Fördern“ zu unterstellen.

Ein nach Rohling und Radatz den Anforderungen der Inklusion gelungenes Beispiel der beruflichen Jugendhilfe bietet das „Fördersystem U 25“ mit seinen Kooperationsvereinbarungen, lokalisiert in Berlin-Pankow. Dieses zeichne sich insbesondere durch eine gelungene Gremienstruktur des Fördersystems sowie durch eine kontinuierlich fortgeführte Hospitation zwischen den Verwaltungen aus. Allerdings sei ein längerfristiges Finanzierungsmodell überfällig, damit der Druck durch die prekäre Alimentierung nachlasse. (S.220)

Der Forschungsbericht von Heide Funk und Gabriele Knapp über Projekte und Maßnahmen für Jugendliche, die multiple Problemlagen bzw. Hemmnisse mitbringen, überzeugt durch den klaren qualitativen Forschungsansatz und die vorgestellten Dokumentationen. Dem Auftrag, Leitlinien für eine „inklusive Pädagogik“ (S.225) zu finden und weiter zu vermitteln, lässt sich nicht nur gut folgen, sondern es werden auch die Auseinandersetzungen mit den Zielgruppen mit den Umsetzungsprozessen und deren Folgen deutlich. Für die Praxis erscheinen insbesondere die Diskussion der alternativen Beziehungs-, Erfahrungs- und Lernräume von Bedeutung, da hier an den Beispielen sichtbar wird, wie Hilfestrukturen und pädagogische Programme umgesetzt werden und an welche Grenzen diese stoßen können. Dabei fällt auf, dass der „Gruppe als Raum für die Anerkennung und Bearbeitung der unterschiedlichen Lebenserfahrungen“ (S.239) eine besondere Bedeutung zufällt.

Für die Schaffung und Begleitung von Lernprozessen mit wirksamer Reflektionscharakteristik erscheinen insbesondere Veränderungen in der Arbeitswelt und effektive Kommunikations- und Kooperationsformen von erheblicher Bedeutung. (S.245)

Mit einem sehr faszinierenden Bericht über die Teilhabe als Basis für Persönlichkeitsentwicklung wird von Gabriele Knapp resümierend, belegt mit sehr aussagefähigen Interviewzitaten, die Studie abgeschlossen. Darin wird deutlich, dass Jugendsozialarbeit den Raum zur Lebensorientierung geben kann, wenn Inklusion auch als Recht auf Persönlichkeitsentwicklung verstanden wird. Die angemahnte Vorsicht, dass das Berufsfeld der Jugendsozialarbeit sich einer kritischen Selbstanalyse unterziehen muss, um die Diskussion, „wer die Ziele der Arbeit vorgibt“ nicht aus den Augen zu verlieren, zeigt die Notwendigkeit begleitender Forschung und die Entwicklung geeigneter Evaluationsinstrumente auf.

Diskussion und Fazit

Die Feststellung von Oehme / Schröer S.159, dass die Ambivalenz des Arbeitsmarktes, nämlich zum einen den Fachkräftemangel zu beklagen, jedoch zum anderen wenig für die Integrationsfähigkeit von „un“- oder „nicht“- angepassten Jugendlichen bereitzustellen, verdeutlicht, dass für die Inklusionsdebatte die zentralen Punkte der Jugendsozialarbeit kritisch erscheinen.

So verhindere „die individuelle Zuschreibung von Benachteiligung den Ansatz der Integration in Arbeit, der seine Teilhabeversprechen nicht sicher einlösen kann“ (S.161). Es bestehe eher die Gefahr, dass die Gestaltung von Jugendsozialarbeit ein „Abklatsch“ von Industrie und Handwerk im Rahmen der Einsozialisierung wird und sich nicht als Gelegenheit zur Mitgestaltung und der aktiven Beteiligung entwickle. Es gilt vielmehr, die Zugangsungerechtigkeiten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu beseitigen.

Mit dem Perspektivenwechsel, den der Inklusionsbegriff impliziert, werden die Bildungsinstitutionen viel stärker zu einem organisationalen Handlungsrahmen, der aktiv von den Beteiligten mitgestaltet wird, indem sie Bildungsprozesse und Formen von Arbeit entwickeln können.

Doch selbst wenn das Postulat von „Ausbildung für alle“ durch die Verwirklichung der Verfassungsnorm von Artikel 12 des Grundgesetzes realisiert werden könnte, bliebe die Problematik der Inklusion von Benachteiligten weiter offen, denn das rückläufige Arbeitsvolumen wird seit der Hartz-Gesetzgebung auf mehr Arbeitskräfte verteilt, was einen erhöhten Wettbewerb um das knapper werdende Gut von Arbeitsplätzen bedeutet.

Es ist daher mit Humme (S.183) zu Recht zu fragen, ob eine Ausbildungsgarantie das Problem des Ausschlusses von gesellschaftlicher Teilhabe nicht lediglich aufschiebt. Ihm ist auch zuzustimmen, wenn er feststellt, dass „bei der Betrachtung von sozialer Ungleichheit es wichtig (ist), die Herrschafts- und Machtstrukturen mit einzubeziehen, durch die die Benachteiligten (mit-) konstituiert werden.“ (S.180)

Abschließend gilt es festzuhalten, dass nach Hosemann (2014, S.7) der Begriff der Inklusion sich an den Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen Funktionsbereichen und ihren Organisationen messen lassen muss, die über Kommunikation vermittelt werden. Das Prinzip der Inklusion ersetzt dadurch jedoch nicht den Begriff der Solidarität (im Gegensatz zu Luhmann 1980, S.31), sondern fordert diese geradezu ein, um in der Auseinandersetzung um Teilhabe, die immer mit der Machtfrage verbunden ist, die Positionen eindeutiger zu benennen. Deutlich stellt Hosemann(a.a.O.S.8) fest, dass aus der gesellschaftlichen Dynamik heraus die Gefahr besteht, dass Inklusion in formale Strukturen als fragil und riskant begriffen werden kann und trotz aller Inklusionsversprechen die konkreten Zugänge in gesteigertem Maße von den individuellen Leistungen der Personen abhängen. „Die Angewiesenheit auf Inklusionen in sozialen Nahräume, Netze und Milieus enthält einen stummen Zwang zur sozialen Disziplinierung sowie das permanente Risiko, sozial ausgeschlossen zu werden.“ (Hosemann 2014, S.8)

Literatur

Neben dem zur Rezension vorgelegten Studie von Birgit Marx / Heide Funk (Hrsg.): Inklusion und Jugendsozialarbeit; IN VIA Verlag, Paderborn/Freiburg 2014, wurde verwendet:

  • Böhnisch, L. / Schefold, W.: Lebensbewältigung. Soziale und pädagogische Verständigungen an den Grenzten der Wohlfahrtsgesellschaft, Weinheim 1985
  • Böhnisch, L.: Lebensbewältigung; in Otto,H.-U. / Thiersch, H.: Handbuch Sozialarbeit – Sozialpädagogik, Neuwied 2001
  • Bourdieu, P.: Die feinen Unterschiede, Frankfurt 1982
  • Hosemann, W.: Inklusion und Inklusionsversprechen, in: dgssa, Deutsche Gesellschaft für Systemische Soziale Arbeit: Inklussion; Heft 6-7, Februar 2014
  • Luhmann, N.: Gesellschaftsstruktur und Semantik. Studien zur Wissenssoziologie der modernen Gesellschaft, Band 1 Frankfurt 1980

Rezension von
Prof.(em) Dr. Hubert Jall
Kath. Stiftungsfachhochschule München – Abt. Benediktbeuern
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Es gibt 1 Rezension von Hubert Jall.

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ISSN 2190-9245