Achim Keßler: Punitivität und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Sexualstraftätern
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 29.04.2015
Achim Keßler: Punitivität und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Sexualstraftätern. Delikteinschätzungen, Kriminalitätsfurcht, Einstellungen zu Strafe. Verlag für Polizeiwissenschaft (Frankfurt am Main) 2014. 139 Seiten. ISBN 978-3-86676-383-8. D: 18,90 EUR, A: 19,50 EUR, CH: 27,50 sFr.
Thema
In seinem Buch greift Achim Keßler die kriminologische Debatte um die „neue Straflust“, den punitive turn in Gesellschaft und Kriminalpolitik auf. Dabei fokussiert er auf den Bereich der Sexualdelinquenz, wo es in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Verschärfung der strafrechtlichen Konsequenzen gekommen ist. Die mediale Präsenz dieses Deliktbereichs und entsprechend dessen gesellschaftliche Wahrnehmung ziehen härtere Strafforderungen nach sich und, so die These der vorliegenden Studie, verzerren das Bild von Kriminalität insgesamt. Aufbauend auf einer im Rahmen des Hamburger Kriminologie-Studiengangs durchgeführten Befragung zum Umgang mit Kriminalität und Strafe definiert die Untersuchung Sexualdelinquenz als Masterdelikt und untersucht, inwieweit die gesellschaftliche Wahrnehmung von Sexualstraftätern die Einstellungen von Personen hin zu einer deliktunspezifischen Strafrigidität beeinflussen kann.
Autor
Achim Keßler ist Absolvent des Hamburger Kriminologie Studiengangs, in dessen Rahmen die vorliegende Arbeit verfasst wurde.
Aufbau …
Auf 78 beinhaltet das Buch in sechs Kapiteln eine Einführung in den Forschungsstand und die Definition zentraler Begriffe, benennt Ursachen und Verstärkungsmechanismen für eine gesteigerte Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität, geht auf deren Ursachen und mögliche (Verstärkungs)mechanismen ein.
Das dritte Kapitel umfasst die Konstrukte und Fragestellungen der vorliegenden empirischen Studie und deren Operationalisierung, die Formulierung von Hypothesen und deren empirische Überprüfung.
In Kapitel vier erfolgt die Diskussion der empirischen Befunde, bevor in Kapitel fünf ein abschließendes Fazit die Implikationen der empirischen Ergebnisse für die weitere kriminalsoziologische Forschungsagenda umreist.
… und Inhalte
Einleitung. In der Einleitung greift Keßler die Geschichte der Debatte um den punitive turn in Gesellschaft und Kriminologie auf, formuliert die für die vorliegende Arbeit zentrale Forschungsfrage, ob es ausgehend von der besonderen Präsentation und Wahrnehmung der Sexualdelinquenz zu einem in allen Bereichen der Kriminalität höheren Strafbedürfnis und einer stärker sanktionierenden Strafpraxis gekommen ist (Sexualdelinquenz als Motor der Kriminalpolitik) und gibt einen Überblick zum Aufbau der vorliegenden Studie.
Definitionen und Forschungsstand. Die Forschung Keßlers bezieht sich auf die Konstrukte „Punitivität“, „Kriminalitätsfurcht“ und „Kriminalitätswahrnehmung“. Diese Begriffe definiert der Autor mit Bezug auf die wissenschaftliche Forschung und die gängigen Klassifikationen. Punitivität versteht er als „das Verlangen sozialer Akteure, als Normbrüche verstandene Handlungen hart und scharf zu sanktionieren … als Haltung und Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichung zu reagieren“ (10). Der Begriff wird im Weiteren in seiner politischen, polizeilichen, justiziellen und gesellschaftlichen (als Ausdruck eines individuellen Strafbedürfnisses) Bedeutungszusammenhängen ausdefiniert. Für den Bereich des Sexualstrafrechts beschreibt Keßler eine deutliche Strafrechtsverschärfung, deren Beginn in Deutschland mit Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexual- und anderen schweren Straftaten“ im Jahr 1999 datiert wird. Die Aspekte Kriminalitätswahrnehmung und -furcht werden ebenfalls mit Rückgriff auf die aktuelle Forschungslage aufgegriffen, wobei Keßler v. a. auf die Bedeutung medialer Diskurse (emotionalisierte Berichterstattung, Dämonisierung von Tätern) abhebt, was Grundlage für eine verzerrte Wahrnehmung sei.
Ursachen und Verstärkungsmechanismen. Das folgende Kapitel thematisiert die als erhöht angenommene sektorale Punitivität gegenüber Sexualstraftätern sowie der ausstrahlenden Effekte negativer Bilder von Sexualdevianz auf eine deliktunspezifische Strafrigidität bezüglich ihrer Ursachen und Wirkungsmechanismen. Dazu stellt der Autor Erklärungsansätze aus der Soziologie und Sozialpsychologie vor, u. a. das Konzept einer spätmodernen, neo-liberalen Kultur der Verbrechenskontrolle (Garland 2001), die Zentrierung der Kriminalitätswahrnehmung in Bezug auf Tatopfer („viktimistische Perspektive“), allgemeine Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung, die sich in Bezug auf den Aspekt der Sexualdelinquenz nochmals verstärken und in deren Zusammenhang Sexualstraftaten als „signal crimes“ fungieren. Zur Wahrnehmung der Sexualdelinquenz in der Gesellschaft gehört nach Keßler auch eine verzerrte Beurteilung von Sexualstraftaten, wobei emotionale Anteile und kognitive Konstrukte (z. B. der Mythos des unbekannten Vergewaltigers, der außer Acht lässt, dass die Mehrzahl von Vergewaltigungen im sozialen Nahraum verübt werden) als Beeinflussungsfaktoren wirksam werden. Diese Effekte führen dazu, dass Sexualstraftaten, die als besonders unmoralisch und dramatisch wahrgenommen werden das Gesamtphänomen Kriminalität im Sinne eines „Masterdelikts“ überstrahlen, wodurch insgesamt punitive Tendenzen verstärkt werden (können).
Empirische Untersuchung. Das folgende Kapitel stellt die Konstrukte und Fragestellungen des von Achim Keßler durchgeführten Forschungsprojekts dar. Die im vorangehenden Kapitel durch Bezug auf die aktuelle Forschungslage formulierte These dass Sexualdelikte als Masterdelikte die gesamte Kriminalitätswahrnehmung und entsprechende Strafbedürfnisse befeuern, wird hier in Form von drei Thesen differenziert und überprüft. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung werden hier im Einzelnen dargestellt und wie folgt interpretiert:
- Die höchste Punitivität (Straflust) besteht gegenüber der Gruppe der Vergewaltiger.
- Die Wahrnehmung und Einschätzung der Entwicklung registrierter Sexualkriminalität wirkt sich im Vergleich zur Einschätzung und Wahrnehmung anderer Delikte am deutlichsten auf eine deliktunspezifische, allgemeine Punitivität aus.
- Die deliktunabhängige affektive Kriminalitätsfurcht dient nicht als Mediator für die Zusammenhänge zwischen Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität.
Diskussion der Ergebnisse. In diesem Abschnitt stellt Keßler nochmals die zentralen Ergebnisse der durchgeführten empirischen Studie dar. Es folgen differenzierte Hinweise zu einzelnen Unteraspekten (z. B. bezogen auf die Wahrnehmung von Eigentumsdelikten) und methodische Einschränkungen der vorgelegten Studie (v. a. eingeschränkte Repräsentativität der gewählten Stichprobe).
Schlussbetrachtung. Im letzten Kapitel vor dem folgenden umfangreichen Anhang (mit Darstellung umfangreicher Tabellen und Auswertungsübersichten, Fragebogen, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis) zieht Achim Keßler ein Fazit aus der durchgeführten empirischen Studie und der erlangten Befunde. Er wertet die Datensituation als Hinweis darauf, dass medial und gesellschaftlich konstruierte Bilder und Vorstellungen spezifischer Delikte Auswirkungen auf die deliktunabhängige Strafmentalität von Personen haben, vor allem die Wahrnehmung und Bewertung der Sexualdelinquenz eine erhöhte Punitivität bzgl. der allgemeinen Kriminalität zur Folge hat. Die Forschungsthese, dass affektive Formen von deliktunabhängiger Kriminalitätsfurcht die Wirkung allgemeiner sowie deliktspezifischer Kriminalitätswahrnehmung auf generelle Strafbedürfnisse bedingt konnte mittels der vorgelegten Studie nicht belegt werden. Inhaltlich ergibt sich damit eine deutliche Anschlussfähigkeit der ermittelten Befunde an die bekannte internationale Forschung zur Thematik. Bemerkenswert ist der Hinweis, dass die (mediale) Darstellung von Sexualdelinquenten dazu führt, dass das generelle Bild von Kriminalität überstrahlt wird und dieses mit Strafbedürfnis steigerndem Effekt beeinflusst. Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass die Kriminalitätswahrnehmung im Allgemeinen, wie im Spezialfall Sexualdelinquenz von Verallgemeinerungen und realitätsfernen Deutungen geprägt ist: „Die zum Teil realitätsfernen, aber doch sehr negativen Bilder von Sexualdevianz beeinflussen demzufolge die Sanktionsforderungen gegenüber ihren Tätern, zugleich aber auch die allgemeine und deliktspezifische Strafrigidität von Personen“ (76). Abschließend formuliert Keßler (vor dem Hintergrund seiner Forschungsbefunde) die Notwendigkeit einer intensiveren theoretischen und empirischen Beschäftigung mit der Frage, welche Alltagsverständnisse von Verbrechern und Verbrechen innerhalb der Bevölkerung bestehen und welche Bedeutung diese für die Gesellschaft, einzelne Personen und die Strafkultur aufweisen.
Zielgruppe
Alle Berufsgruppen, die sich wissenschaftlich oder in der Praxis mit den Aspekten Kriminalität, Strafpraxis, Strafbedürfnisse, Kriminalitätswahrnehmung und -furcht beschäftigen.
Diskussion
Achim Keßler befasst sich mit einem für den Diskurs um Kriminalität, Kriminalitätswahrnehmung und Strafforderungen (Punitivität) höchst relevanten Aspekt: kann die Darstellung spezifischer Deliktbereiche (z. B. Sexualdelinquenz) und eine darauf aufbauende übersteigerte Wahrnehmung zu einer insgesamt erhöhten Kriminalitätswahrnehmung bzw. -deutung und in dieser Folge zu einem stärkeren Strafbedürfnis bei Einzelnen und in der Gesellschaft führen. Die vorgelegten Befunde belegen diese -beunruhigende – These, wodurch gezeigt wird, dass die Art des Kriminalitätsdiskurses in Gesellschaften einen wesentlichen Einfluss auf die Sanktionsbedürfnisse haben kann und nicht die tatsächlichen Kriminalitätsmerkmale (Art und Häufigkeit) die Grundlage für Kriminalitätswahrnehmung bilden. Sicher sind die hier vorgelegten Befunde vorsichtig zu interpretieren, da mit der gewählten Stichprobe (StudentInnen zweier Hamburger Hochschulen) lediglich eine Zielgruppe (unter vielen Möglichen) befragt wurde. Allerdings: die erhobenen Befunde erweisen sich als -zunächst- anschlussfähig an die bekannte Forschung zu diesem Thema und es wird dadurch der enorme Forschungsbedarf in diesem Themenbereich verdeutlicht.
Die vorgelegte Studie wurde als Abschlussarbeit des Kriminologiestudienganges an der Universität Hamburg verfasst. Dadurch ergibt sich ein interessanter Einblick in mögliche Methodenaspekte dortiger Forschungsprojekte und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Studienangebots und seiner AbsolventInnen. Diese erweisen sich mit diesem Forschungsbeispiel als beachtlich und belastbar: Achim Keßler fasst die Grundlagenliteratur zur gewählten Thematik umfassend, dabei auf knappem Raum zusammen und legt mit der empirischen Studie eine ausreichend tiefgehende und differenzierte Forschungsarbeit vor, welche gut in Bezug zu anderen Forschungsergebnisse in diesem Sektor gesetzt werden kann.
Die Diskussion und Schlussfolgerungen, die sich aus den erhobenen Befunden ergeben sind allerdings in dieser Arbeit deutlich zu kurz gekommen. Ein allgemeiner Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf und eine ausstehende theoretische Auseinandersetzung mit diesem zu konstatieren greift zu kurz. Hinweise auf den offensichtlichen Bildungs- und Aufklärungsbedarf und die -weiterhin- ausstehende Versachlichung der Debatte um Sexualdelinquenz in unserer Gesellschaft fehlen gänzlich. Gerade hier wären die Kriminalsoziologie und Kriminologie gefordert einen faktengestützten Beitrag zu leisten.
Fazit
Eine lesenswerte, wenn auch vom Umfang her knappe empirische Studienarbeit die belegt, dass der mitunter realitätsferne gesellschaftliche Diskurs um das Phänomen Sexualdelinquenz die allgemeine Kriminalitätswahrnehmung und das sich daraus ergebende Strafbedürfnis beeinflusst. Damit ist die Gefahr gegeben, dass das Sexualstrafrecht als Motor der Kriminalpolitik (Sack & Schlepper 2011) fungiert.
Literatur
- Garland, D. (2001). Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegenwart. New York
- Sack, F. & Schlepper, Ch. (2011). Das Sexualstrafrecht als Motor der Kriminalpolitik. In: Kriminologisches Journal 4/2011, S. 247-268
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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