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Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe

Rezensiert von Dr. iur. Marcus Kreutz, 27.07.2004

Cover Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe ISBN 978-3-8329-0534-7

Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2004. 318 Seiten. ISBN 978-3-8329-0534-7. 59,00 EUR. CH: 101,00 sFr.
Reihe: Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften, Band 5.

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Thema des Werks

Das vorzustellende Werk wurde im Wintersemester 2002/2003 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen als Dissertation angenommen. Die von Herrn Professor Dr. Robert Francke betreute Arbeit verfolgt das Ziel, erstmalig das Recht der Heilberufe systematisch darzustellen und zu durchdringen. Dabei stellt der Autor zu Recht fest, dass dieses Rechtsgebiet bis zum heutigen Tage keiner genauen und strukturierten Untersuchung zugeführt wurde. Auf diesem Teilgebiet des Rechts bestehen vielmehr zahlreiche inhaltliche und terminologische Defizite, denen sogar das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber zum Opfer fallen (S. 22). Intention der Arbeit ist es daher, terminologische Unsicherheiten zu beseitigen, der rechtssystematischen Zersplitterung des Rechtsgebiets durch eine Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung der Heilberufe eine Struktur entgegenzusetzen sowie den Rechtsbegriff des Heilberufs in einen gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Rahmen zu stellen.

Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in drei große Abschnitte.

  • In Teil 1 wird eine Übersicht über das Heilberuferecht gegeben. Dort finden sich zunächst rechtshistorische Ausführungen allgemeiner Natur zu den Heilberufen. Im Anschluss daran widmet sich der Autor speziellen Heilberufen und ordnet sie in das geltende Recht ein. Die Darstellung der verschiedenen Heilberufe dürfte abschließend sein. Der Autor zählt insgesamt 53 verschiedene Heilberufe auf, wobei auch so exotische und daher im Allgemeinen wohl eher unbekannte Berufe wie der Neuro-otologischen Assistenten (S. 62), der Motopäde (S. 68) sowie der Orthoptist (S. 71) behandelt werden.
  • Im zweiten Teil untersucht der Autor die Merkmale und den Begriff des Heilberufs. Dabei versucht er u.a. unter Berücksichtigung der Motivlage der Patienten (S. 137) zu einer sinnvollen Definition zu gelangen. Auch der in der Fachliteratur umstrittene Krankheitsbegriff wird vom Autor als Eingrenzungs- und Bestimmungskriterium herangezogen (S. 138 ff.).
  • Im dritten Teil der Arbeit beschäftigt sich der Autor mit dem zuvor dargestellten Heilberuferecht und seinem Verhältnis zu höherrangingem Recht. Näher beschäftigt sich die Arbeit dabei mit den Kompetenzen der EU, dem Bund und den Ländern. Darüber hinaus wird den gemeinschaftsrechtlichen (S. 205 ff.)und grundgesetzrechtlichen (S. 221 ff.) Vorgaben für das Heilberuferecht nachgespürt.

Maßgebliche Ergebnisse der Arbeit

Der Autor kommt bei der Beschäftigung mit der Frage, durch was sich der Heilberuf auszeichnet zu der richtigen Einschätzung, dass sich die Zuordnung eines Berufs zur Gruppe der Heilberufe an zwei wesentlichen Kriterien festmachen lässt. Zum einen ist der Begriff der Heilberufs dadurch gekennzeichnet, dass der Behandler sich im Rahmen seiner Profession mit Krankheit und Behinderung auseinandersetzt. Dieses Kriterium allein vermag allein jedoch nicht das Wesen des Heilberufs zu erfassen. Denn auch andere Berufe beschäftigen sich mit der Verhinderung (Polizei, Feuerwehr) oder Linderung (Seelsorger) von Krankheiten und Behinderungen. Hinzukommen muss demnach noch ein zweites Element. Dieses Element erblickt der Verfasser in der Motivlage der Patienten. Diese suchen besondere Berufsgruppen gerade deshalb auf, weil sie für sich als Individuen von diesen eine Besserung ihres Gesundheitszustandes erwarten. Diese Erwartungshaltung speist sich aus der Professionalität der Heilberufe. Gerade sie sind es, die durch eine spezielle Ausbildung samt abschließender Prüfung Gewähr dafür bieten können, individuelle Krankheitsbilder zu erkennen und zu therapieren (S. 137).

Mit großem aber lohnendem Untersuchungsaufwand weist der Autor des Weiteren nach, dass das europäische Gemeinschaftsrecht einen immensen Harmonisierungsschub für Heilberufe bewirkt hat. Dies gilt vor allem für die Berufe des Arztes, des Apothekers, des Tier- und des Zahnarztes sowie der Berufe in der Krankenpflege und der Beruf der Hebamme (S. 220). Leider konnte der Autor nicht mehr die Entscheidung des EuGH zur Festbetragsregelung vom 16.03.2004 (verbundene Rs. C-264/01, C-306/01 und C-354/91) in seine Arbeit einbauen, wonach deutsche Krankenkassen und ihre Spitzenverbände nicht als Unternehmen im Sinne von Artt. 81, 82 EGV anzusehen sind und daher auch der beschränkte Wettbewerb zwischen Krankenkassen, wie eben die Festsetzung von Festbeträgen, nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gewertet werden könne. Mit diesem Urteil, welches sicherlich einer vertieften wissenschaftlichen Diskussion ausgesetzt sein wird und nach Ansicht des Rezensenten in seiner Allgemeinheit keinen Bestand haben dürfte, dürfte vorerst diese Thematik beim EuGH einen vorläufigen Abschluss gefunden haben, so dass die Aussage des Autors, es sei nicht absehbar, ob Festbetragsregelungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstießen (S. 220), mittlerweile als überholt anzusehen ist. Dies kann jedoch nicht dem Autor vorgeworfen werden.

Fazit

Insgesamt besticht das Werk durch eine stringente Systematik, die es erlaubt, das unübersichtliche Recht der Heilberufe geordnet zu überblicken. Großes Verdienst des Autors ist es, dieses zersplitterte Rechtsgebiet erstmals - soweit ersichtlich - einer übersichtlichen Struktur zu unterwerfen. Dies wird allen Beteiligten im Gesundheitswesen zukünftig eine große Hilfe sein. Auch und gerade der Gesetzgeber könnte bei zukünftigen Legislativvorhaben davon profitieren. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Autor auch die gemeinschafts- und grundrechtlichen Implikationen des Heilberuferechts anschaulich und transparent darstellt.

Rezension von
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Es gibt 266 Rezensionen von Marcus Kreutz.

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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 27.07.2004 zu: Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2004. ISBN 978-3-8329-0534-7. Reihe: Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften, Band 5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/1849.php, Datum des Zugriffs 09.10.2024.


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