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Reinhard Marx: Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht

Rezensiert von Prof. Dr. Holger Hoffmann, 17.12.2015

Cover Reinhard Marx: Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht ISBN 978-3-8487-1084-3

Reinhard Marx: Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht. Handbuch. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2015. 5. Auflage. 987 Seiten. ISBN 978-3-8487-1084-3. D: 98,00 EUR, A: 100,80 EUR, CH: 139,00 sFr.

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.

Seit Erstellung der Rezension ist eine neuere Auflage mit der ISBN 978-3-8487-3244-9 erschienen, auf die sich unsere Bestellmöglichkeiten beziehen.

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Autor

Reinhard Marx ist seit Jahrzehnten einer der profiliertesten Autoren im Bereich des deutschen Ausländer, Asyl- und Flüchtlingsrechts. Zu diesem Themenkreis hat er seit Beginn der 80´er Jahre eine fast unübersehbare Menge an Aufsätzen und Büchern verfasst. Zudem ist er diskussionsfreudiger Referent auf vielen Veranstaltungen und ein außerordentlich erfahrener Rechtspraktiker mit umfangreichster anwaltlicher Erfahrung. All das kommt auch dieser Publikation sehr zugute.

Entstehungshintergrund und Thema

Die 5. Auflage des bewährten Handbuchs, die anlässlich des Wechsels vom Anwalts- zum Nomos-Verlag in fast allen Bereichen umfassend überarbeitet wurde, geht auf gesetzliche Änderungen („3. RichtlinienumsetzungsG“, „RechtsstellungsverbesserungsG“, „ArbeitsmigrationssteuerungsG“) ein, die ganz überwiegend 2015 in Kraft traten (Ausnahme: Ausweisungsrecht erst ab 1.1.2016). Es erschien Anfang September 2015 und konnte daher die neuesten Änderungen („Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, Inkraft seit 24.10.15) nicht mehr berücksichtigen – was den Wert der systematischen Darstellung aber nicht mindert.

Aufbau

Auf 850 Seiten Text, die gegenüber der Vorauflage von 2011 neu strukturiert und in neun (im Umfang sehr unterschiedlich lange) Kapitel gegliedert sind, stellt er umfassend folgende Themen vor:

  1. das inzwischen stark europarechtlich geprägten deutschen Aufenthalts-, Arbeitsmigrations-, EU-Freizügigkeits- und Flüchtlingsrechts dar, inklusive der dazu ergangenen wesentlichen deutschen und europäischen Rechtsprechung (Einführung S.55-59),
  2. Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels (S.60-228),
  3. Arbeitsmigration (S.229-325),
  4. Studium und Ausbildung (S.326-356),
  5. Humanitäre Migration und Flüchtlingsrecht (357-475),
  6. Ehe und Familie (476-615),
  7. Aufenthaltsbeendigung (621-790),
  8. Abschiebungshaft (791-841),
  9. Asylverfahren (842-954).

Nach den Worten des Autors (S. 5) wurden insbesondere die Kapitel zur Arbeitsmigration, zur humanitären Zuwanderung und zum Flüchtlingsrecht, zur Aufenthaltsbeendigung und zum Asylverfahren strukturell überarbeitet.

Ausgewählte Inhalte

Das ausführliche Stichwortverzeichnis (S.955 – 987), eine sehr detaillierte Gliederung (S.7- 24), 36 Muster für unterschiedliche Anträge an Ausländerbehörden und Klageschriften vermitteln, ebenso wie sowie 16 Schaubilder, klare Blicke über das zerklüftete Gelände des deutschen Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrechts. Nationales Recht wird dabei stets im Kontext von EU – und Völkerrecht, der Inhalte von EU – Richtlinien und der dazu ergangenen Rechtsprechung ausführlich erörtert. Praktische „Hinweise und Empfehlungen für die Migrationsberatung“ im Umfang von je zwei bis drei Seiten zu Beginn des jeweiligen Abschnitts sollen (und können!) insbesondere nicht juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung ansprechen, Praxisprobleme aufzeigen und erläutern, wann anwaltlicher Rat erforderlich ist.

Ausführlich dargestellt werden z.B. die Neukonzipierung des Bleiberechts für Jugendliche und Heranwachsende sowie die Einführung eines Bleiberechts für nachhaltig integrierte Personen (§ 25a und 25b AufenthG), die Reform des Ausweisungsrechts (§§ 53 – 56 AufenthG) im Hinblick auf Art. 8 EMRK und die Rechtsprechung des EGMR dazu (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), die grundlegende Umgestaltung der Befristungsverfahren bei Einreise- und Aufenthaltsverboten (§§ 10-11 AufenthG) sowie die neuen Gründe für Abschiebungshaft (§ 62 AufenthG). Im asylrechtlichen Bereich wurden insbesondere die Erörterung der sog „Dublin III – Verordnung“ wegen ihrer enormen Bedeutung für die Praxis der Rechtsanwendung substantiell ausgeweitet und die Passagen zum Prozess – und insbesondere zum Beweisantragsrecht gekürzt.

Bei der Darstellung der einzelnen Bereiche imponiert insgesamt, mit welcher außerordentlichen Sorgfalt und Detailgenauigkeit einzelne praxisrelevante Fragestellungen z.B. im Bereich des Ehegatten- und Kindernachzuges zu Drittstaatsangehörigen unter Einbeziehung der deutschen und europarechtlichen Rechtsprechung abgehandelt werden (S. 476-620). Gleiches gilt etwa für die im August 2015 in das AufenthG eingeführten Neuregelungen zur Aufenthaltsgewährung aufgrund (fortgeschrittener) Integration (§ 25 a und 25b AufenthG – S. 429 – 452).

Das im August 2015 umgestaltete Recht von Ausweisung und Aufenthaltsbeendigung, das nun seit Jahrzehnten endlich zumindest einige Vorgaben der europarechtlichen Rechtsprechung ordnungsgemäß in die deutsche Rechtslage implementiert (Schlagwortartig: weg von der schematischen, hin zur Einzelfallbetrachtung von „Ausweisungsinteressen“ mit Ermessensspielräumen) und das im Januar 2016 Inkrafttreten wird, wird im 7. Abschnitt des Buches sehr ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der Rechtsprechung dargestellt ( S. 658 – 790). Dabei verdeutlicht Marx immer wieder die wesentlichen Unterschiede zwischen der Rechtsprechung deutscher Obergerichte und jener des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und setzt sich mit diesen Judikaten kritisch kommentierend auseinander. Eine genauere und zugleich lesbarere Darstellung dieses für die Praxis sehr wichtigen Bereichs ist z.Zt. auf dem deutschen Buchmarkt nicht vorhanden.

Diskussion

Keßler weist in seiner Besprechung des Buches im Asylmagazin 11/2015 (S. 363) zu Recht darauf hin, dass es zumindest sehr überrascht, die in der Praxis wichtige „Duldung“, mit der auch und gerade BeraterInnen in der Migrationsberatung häufig zu tun haben, an sehr versteckter Stelle, nämlich als Anhang des Kapitels über humanitäre Migration und Flüchtlingsrecht, abgehandelt zu finden (S. 461-475): Weder ist sie ein humanitärer Aufenthaltstitel, noch spezifisch flüchtlingsrechtlich ausgestaltet. Systematisch wäre es sicher sinnvoller, die Duldung als Aussetzung des Vollzugsaktes der Abschiebung auch im Rahmen von Ausweisung und Abschiebung zu behandeln.

Zuzustimmen ist Keßler ebenfalls, wenn er einen Abschnitt darüber vermisst, welche Ansprüche auf Sozialleistungen sich als Folge der unterschiedlichen Aufenthaltstitel ergeben. Gelegentliche kurze Hinweise wie etwa der über sozialrechtliche Leistungsansprüche für anerkannte Flüchtlinge (S.366f) sind sinnvoll, aber im Hinblick auf die Bedeutung von Sozialleistungen für die aufenthaltsrechtliche Praxis kaum ausreichend.

Nach dem Eindruck des Rezensenten ist es Marx auch nicht immer gelungen, seinen eigenen Anspruch, verständlich auch für Nicht – Juristen zu schreiben, einzulösen. Manche Sätze, die sich insbesondere mit Details der Rechtsprechung kritisch auseinandersetzen, können von Fachjuristen sicher goutiert werden. Nichtjuristen werden möglicherweise aber Mühe haben, sie in den knappen Formulierungen, die Einiges an Vorwissen voraussetzen, nachvollziehen zu können (z.B. S. 663, Rn 69, S.404 – Rn 93). Das ist vor allem der Komplexität der Problemlagen geschuldet, die jeweils erörtert werden, stellt vermutlich aber für juristische Laien eine Hürde bei der Lektüre der Argumentation dar.

Was unterscheidet Marx´ Buch etwa von dem von Heinhold „Recht für Flüchtlinge“ (7.Aufl 2015) oder Tiedemann „Flüchtlingsrecht – die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen“ (2015)? Beide Bücher sind ebenfalls sehr kompetent geschrieben und deutlich preiswerter. Beide decken allerdings im Schwerpunkt nur den Teilbereich „Flüchtlingsrecht“ ab, wenngleich Heinhold mit ausführlichen Abschnitten über Familiennachzug zu Flüchtlingen und eine ausführliche Übersicht über das allgemeine Ausländerrecht, Fragen des Aufenthaltsbeendigung und Abschiebungshaft darüber hinaus greift und mit Musterschriftsätzen hilfreiche Hinweise für die Praxis gibt. Tiedemanns Buch ist aus einem Vorlesungsskript entstanden, enthält auch einen kurzen Abschnitt über das allgemeine Ausländerrecht (S. 15 – 26), trägt aber deutlich eher didaktischen Charakter als Lehrbuch für Studierende, inklusive Abschnitten zum Aufbau eines Gutachtens und Prüfungsschemata.

Kurz: Es gibt z.Zt auf dem deutschen Markt kein Buch, das dem Handbuch von Marx gleichkäme in Ausführlichkeit, detail- und kenntnisreicher Argumentation zu Einzelfragen und Übersichtlichkeit der Darstellung dieser hochkomplexen, stark von wechselnden politischen Vorgaben und Änderungen abhängigen Materie.

Fazit

In diesem Buch fehlt kein Thema, das z.Zt. in der ausländer- oder flüchtlingsrechtlichen Diskussion erörtert wird. Und zu allen Themen argumentiert Marx nachvollziehbar, nicht selten auch mit sehr eigenständig erarbeiteten Positionen – angesichts von Komplexität und Vielfalt der angesprochenen Themen eine herausragende Leistung. Er hat damit ein Buch vorgelegt, das nicht nur Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter und Behördenmitarbeiter, sondern alle Praktiker dieses Arbeitsbereich stets als Orientierungshilfe und Praxisbegleiter zur Hand haben sollten Zwar ist der Preis für das Handbuch nicht gering, aber auch keineswegs ungewöhnlich hoch. Er sollte auch Beratungsstellen und SozialarbeiterInnen jedenfalls nicht von der Anschaffung eines Werks abhalten, welches ihnen über Jahre zuverlässige Dienste leisten wird.

Rezension von
Prof. Dr. Holger Hoffmann
Pensionierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen
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Es gibt 13 Rezensionen von Holger Hoffmann.

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ISSN 2190-9245