Minou Banafsche, Hans-Wolfgang Platzer (Hrsg.): Soziale Menschenrechte und Arbeit
Rezensiert von Dr. Axel Bernd Kunze, 04.11.2015

Minou Banafsche, Hans-Wolfgang Platzer (Hrsg.): Soziale Menschenrechte und Arbeit. Multidisziplinäre Perspektiven.
Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2015.
205 Seiten.
ISBN 978-3-8487-2279-2.
D: 39,00 EUR,
A: 40,10 EUR,
CH: 55,90 sFr.
Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik, Bd. 15.
Thema
„Ein Recht auf Arbeit kann es unter den Bedingungen der Marktwirtschaft nicht geben“ – so hörte es der Rezensent vor Jahren von einem Juristen und Theologen mit Doppelstudium in einem Praktikum. Das ist inzwischen lange her. Mittlerweile haben die Sozialrechte seit den Neunzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts einen erstaunlichen Aufschwung genommen. War die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 unmittelbar nach Kriegsende von einem holistischen Menschenrechtsbegriff geprägt, gerieten die Sozialrechte im Kalten Krieg zwischen die Fronten. Im internationalen Menschenrechtsmonitoring wurde seit Ende der Blockkonfrontation viel unternommen, die sozialen Menschenrechte zu konkretisieren und so ihre Justiziabilität zu stärken. Dennoch sind viele Fragen zu Gehalt und Grenzen der Sozialrechte weiterhin offen. Eine Neuerscheinung, die in den „Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik“ erschienen ist, diskutiert diese am Beispiel des Rechts auf Arbeit.
Zwar wird von einem Recht auf Arbeit gesprochen, doch bleibt zu fragen, ob der Staat ein solches Recht überhaupt garantieren kann, ohne die wirtschaftliche Freiheit zu gefährden. Dies hätte nicht allein wirtschaftspolitische Folgen, sondern würde auch andere menschenrechtliche Freiheiten, z. B. das Recht auf Privateigentum, in Frage stellen. Der vorliegende Band diskutiert die menschenrechtspolitischen Probleme, vor denen ein Recht auf Arbeit steht: Wie lässt sich ein solches Recht begründen? Wie weit reicht ein solches Recht? Wie kann ein solches Recht politisch umgesetzt werden? Welche Menschenrechtsprobleme stellen sich heute auf einem globalisierten Arbeitsmarkt?
Herausgeber
Minou Banafsche, promovierte Juristin, ist Juniorprofessorin für Sozialrecht im Institut für Sozialwesen am Fachbereich Humanwissenschaften der Universität Kassel.
Hans-Wolfgang Platzer hält einen Jean-Monnet-Lehrstuhl an der Hochschule Fulda und lehrt am dortigen Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften.
Beide gehören der Querschnittsarbeitsgruppe „Soziale Menschenrechte“ innerhalb des im Juni 2013 ins Leben gerufenen Forschungsverbunds Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) zwischen der Hochschule Fulda und der Universität Kassel an. Der interdisziplinär ausgerichtete Forschungsverbund setzt auf den Austausch zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen und Praxis.
Entstehungshintergrund
Der vorliegende Band dokumentiert die Erträge einer gleichnamigen Tagung vom 12./13. Juni 2014 in Kassel, die von der genannten Querschnittsarbeitsgruppe veranstaltet wurde. Beteiligt waren Vertreter aus Philosophie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie. Die Tagung wurde vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht (HSI) der Otto-Brenner-Stiftung mitgetragen und finanziell gefördert. Weiterer Geldgeber war das Institut für Sozialwesen am Fachbereich Humanwissenschaften der Universität Kassel.
Die Reihe „Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik“, in welcher der Band erscheint, verfolgt programmatisch das Ziel, ein alternatives „Europäisches Wirtschafts- und Sozialmodell“ zu entwerfen. Gefördert wird die Reihe durch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.
Aufbau
Der Band vereint – in drei Blöcken mit jeweils zwei Beiträgen – philosophische, rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche (soziologische und politikwissenschaftliche) Beiträge.
Vorgeschaltet sind ein kurzes Vorwort und eine Einleitung in die Themenfelder und den Aufbau des Bandes, beides aus gemeinsamer Feder der Herausgeberin und des Herausgebers, sowie eine Einführung in die Sozialen Menschenrechte von Felix Welti. Den Schluss des Bandes bilden fünf Praxisberichte sowie ein Autorenspiegel.
Inhalt
Felix Welti, Professor für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen an der Universität Kassel, geht in seiner Einführung in die „Soziale[n] Menschenrechte in Wissenschaft und Praxis“ davon aus, dass diese nur im interdisziplinären Diskurs zwischen Philsophie, Rechts- und Sozialwissenschaften angemessen erfasst werden können – und zwar deshalb, weil die Menschenrechte „in unterschiedlichen Wirklichkeiten vorgefunden und geformt werden“ (S. 18). Die Rechtsprechung bestätige dies duch die Lehre von der Drittwirkung; auf diese Weise wirkten sich Grund- und Menschenrechte zumindest mittelbar auch auf Verträge im Arbeitsleben aus. Am Ende beruft sich der Verfasser auf die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation, abgegeben am 10. Mai 1944 in Philadelphia, die weiterhin aktuell sei: Friede könne auf Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit gebaut und gesichert werden.
Philosophische Perspektiven
Der Kasseler Philosoph Walter Pfannkuche diskutiert aus Perspektive der Praktischen Philosophie, inwiefern sich ein Recht auf Arbeit begründen lässt. Dabei stützt er sich auf solche Moraltheorien, die stärker von Interessen als vom Würdebegriff ausgehen: „Moralisch zu denken, so kann man es allgemeiner fassen, bedeutet, Regeln für das gesellschaftliche Zusammenleben so zu entwickeln, dass man diese aus der Position eines jeden davon Betroffenen akzeptieren könnte“ (S. 36). Pfannkuche plädiert für ein Modell der Arbeitsumverteilung, damit das Recht auf Arbeit effektiv gesichert werden könnte: „Wenn in einer gegebenen Marktsituation nicht alle Arbeitswilligen beschäftigt sind, dann wird das individuelle Arbeitsvolumen der Beschäftigten so lange verkleinert, bis alle einen fairen Anteil an der nachgefragten Gesamtarbeitsmenge erhalten haben“ (S. 41). Wirtschaftspolitische Nebenwirkungen – beispielsweise ein sinkender gesellschaftlicher Wohlstand – oder Einschränkungen im Eigentums- und Vertragsrecht müssten aus menschenrechtsethischen Gründen billigend in Kauf genommen werden.
Henning Hahn, Privatdozent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Kassel, antwortet in seiner Replik mit deutlicher Skepsis auf den Reformvorschlag Pfannkuches. Für ihn begründet ein grundlegendes, durchaus nachvollziehbares Interesse an Lohnarbeit noch keinen positiven Rechtsanspruch mit derart weitreichenden Folgen. Hahn nimmt den öffentlichen Sektor stärker in die Pflicht, wenn es darum geht, Mehrbeschäftigung zu sichern, will aber – anders als sein Gegenspieler – zugleich an klaren Qualifizierungshürden auf dem Arbeitsmarkt festhalten. Ferner betont der Korreferent die Bedeutung angemessener Mindesteinkommen. Eine Pflicht zur Arbeit wird von ihm abgelehnt.
Rechtswissenschaftliche Perspektiven
Die Herausgeberin Minou Banafsche untersucht überblicksartig, wie ein Recht auf Arbeit im internationalen Menschenrechtsregime sowie im europäischen und deutschen Recht verankert ist. Zur Sprache kommt sowohl der allgemeine als auch gruppenbezogene Menschenrechtsschutz. Banafsche untersucht, wie sich die verschiedenen Rechtsordnungen zueinander verhalten und kommt zum Schluss, dass „im Umgang mit internationalen Menschenrechtsabkommen zum Teil noch ein nicht unerhebliches Maß an Uneinigkeit besteht, die zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führt“ (S. 86). In der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit zeigten sich aber Harmonisierungstendenzen, die der zunehmenden Bedeutung geschuldet sei, welche den internationalen Menschenrechtsübereinkommen mittlerweile zugesprochen werde.
Eberhard Eichenhofer, Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Jena, geht der Frage nach, welche Stellung die Sozialen Menschenrechte im deutschen Sozialrecht einnehmen. Traditionell verhalte sich das deutsche Recht sehr reserviert: aus rechtsstrukturellen Gründen, aufgrund der geschichtlichen Erfahrung von Weimar und aufgrund des provisorischen Charakters des Grundgesetzes angesichts der deutschen Teilung. Alternativ stehe das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zur Verfügung. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts macht Eichenhofer 1980 einen Einschnitt mit der Würdigung des Versorgungsausgleichs aus. Leistungen aus sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen seien damit erstmals wie private Vermögensrechte behandelt worden, was der Linie der Europäischen Menschenrechtskonvention entspreche. Die Sozialrechte, die als tragender Grund auch für das deutsche Sozialrecht zentral seien, garantierten die „Konstitutionsbedingungen eines in Freiheit und Würde zu führenden Lebens“ (S. 102).
Sozialwissenschaftliche Perspektiven
Christoph Scherrer und Hariati Sinaga vom International Center for Development and Decent Work der Universität Kassel beschäftigen sich mit den internationalen Kernarbeitsnormen. Diese stünden angesichts zunehmender Globalisierung unter einem enormen Konkurrenzdruck. Dies zeigten die unzureichenden Arbeitsbedingungen in der asiatischen Textilindustrie. Die Arbeitsrechte – so das Plädoyer der beiden Autoren – müssten international verbindlich durchgesetzt und in Handelsverträgen verankert werden.
Angelika Poferl, Soziologin und Globalisierungsforscherin an der Hochschule Fulda, fragt in ihrem Beitrag nach den Chancen einer Sozialpolitik auf weltgesellschaftlicher Ebene. Ihre Antwort formuliert Poferl aus inklusionstheoretischer Perspektive. Den Menschen als Menschenrechtssubjekt zu denken, könne zu einer kosmopolitischen, differenzbewussten, aber nicht kulturexklusiven Solidarität führen. Die Sozialrechte leisteten Widerstand gegen unmenschliche soziale Ungleichheiten, welche die „Sakralität der Person“ infrage stellten (so Poferl unter Rückgriff auf eine Formulierung des Erfurter Philosophen Hans Joas).
Perspektiven der Praxis
Die menschenrechtstheoretischen Zugänge werden abschließend an fünf Perspektiven aus der Praxis gemessen. Die praxisorientierten Beiträge am Schluss des Bandes behandeln bestehende Paradoxien in der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation – ILO – (Kari Tapiola), die aktuelle Debatte um die ILO-Normen (Klaus Lörcher), die Bedeutung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit für die Durchsetzung der Sozialrechte (Nicola Behrend), die berufliche Inklusion im Gefolge der Behindertenrechtskonvention (Oliver Tolmein) sowie den globalen Arbeitsschutz im Volkswagenkonzern (Gabriela Förster).
Eine wichtige Rolle bei der Sicherung eines Rechts auf Arbeit spielt die Internationale Arbeitsorganisation. Für Lörcher braucht diese Organisation, die dem Motto „Weltfriede durch soziale Gerechtigkeit“ verpflichtet sei, aber politisch neuen Elan: sowohl von Seiten der Staaten als auch der Gewerkschaften – gerade, weil die Durchsetzung von Weltmindeststandards im Arbeitsleben angesichts der Globalisierung noch wichtiger geworden sei.
Diskussion
Nachdem zum Ausgang des letzen Jahrtausends allzu voreilig und euphorisch von Sozialwissenschaftlern das „Ende der Arbeitsgesellschaft“ verkündet worden war, wird heute kaum einer ernsthaft die hohe Bedeutung von Erwerbsarbeit für Integration und gesellschaftliche Teilhabe bestreiten. Die aktuelle Debatte in der Flüchtlingskrise belegt dies einmal mehr. Misslingt die Integration in den Arbeitsmarkt, wird dies gravierende gesellschaftliche Folgeprobleme mit sich bringen. Zugleich ist es wichtig, dass sozialrechtliche Mindeststandards im Arbeitsleben eingehalten werden; dies fordert die Menschenwürde, dies fordert der soziale Friede, dies fordert auf Dauer auch die ökonomische Vernunft, wie die Überlegungen zum betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz am Ende des Bandes zeigen. Insofern ist es richtig und notwendig, die Menschenrechte auch auf das Arbeitsleben hin auszulegen. Zu Recht ist der Zugang zu menschenwürdiger Arbeit ein eigenständiges Menschenrecht. Und es bleibt wichtig, dieses Recht auch auf aktuelle Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft hin fortzuschreiben.
Allerdings zeigen die Beiträge des vorliegenden Bandes – wenn auch vielleicht vielfach ungewollt –, wohin es führen kann, wenn die Sozialrechte überzogen werden: eine Tendenz, die sich gegenwärtig nicht allein beim Recht auf Arbeit zeigt.
Nicht alles, was moralisch Beachtung verdient oder für die Suche nach einem guten Leben relevant ist, kann auch in die Sprache des Rechts gekleidet werden. Eine juridische Rückbindung wirkt einer inflationären Berufung auf die Menschenrechte und einer ausufernden „Moralisierung“ entgegen. Verloren zu gehen droht bei einer überschießenden Interpretation der Sozialrechte eine Kultur des Maßes. Positive Leistungsansprüche des Staates müssen von der Gemeinschaft bereitgestellt werden, mittelbar werden sie auf deren einzelne Glieder umgelegt, beispielsweise über Steuern und Abgaben, aber auch über soziale Verhaltenserwartungen oder Normvorstellungen. Ins Übermaß gesteigerte Gerechtigkeitsansprüche können die reale Wahlfreiheit des Einzelnen erheblich beschneiden. Die individuelle Freiheit würde letztlich durch Gleichheit absorbiert, der Staat drohte zum bevormundenden und vermutlich auch finanziell chronisch überforderten Versorgungsstaat zu degenerieren. Die Forderung an den Staat, die Freiheitsvorkehrungen für jedermann zu sichern, fordert nicht tatsächliche Gleichheit, sondern den rechtfertigenden Grund für Ähnlichkeit oder Verschiedenheit.
Was bei Pfannkuche ein „substantielles“ Recht auf Arbeit heißt, offenbart durchaus eine überzogene, ins Maßlose gesteigerte Auslegung der Sozialrechte. Was der Verfasser fordert, hat nichts mehr mit einer sozialen Marktwirtschaft zu tun, die nach einem gesellschaftlichen Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Bedürfnisse strebt – und dies zu Recht, insofern der Mensch um seiner unveräußerbaren Würde willen niemals zum bloßen Produktionsfaktor reduziert werden darf. Das skizzierte „Modell der Arbeitsumverteilung“ läuft – wenn auch nicht so genannt – auf eine Planwirtschaft hinaus, die – so sanft sie auch gemeint sein mag – am Ende unternehmerische Aktivität erstickt, wirtschaftliche Produktivität behindert und andere Freiheitsrechte erheblich beschneidet. Aus einem Freiheitsrecht würde ein Steuerungsinstrument in der Hand des Staates, mit dem paradoxerweise zentrale Eingriffe in die individuelle wie gesellschaftliche Freiheit legitimiert würden: in die Vertragsfreiheit, in das Privateigentum, in das Leistungsprinzip, in das Recht auf freie Wahl der Ausbildung und der Arbeitsstätte. Zu Recht formuliert Hahn deutliche Kritik an einer dergestalt überschießenden Interpretation der Sozialrechte: „Eine staatliche Behörde müsste Arbeitnehmer_innen sektoral zuordnen, Löhne in Abhängigkeit zur Nachfrage festlegen und fehlende Arbeitsbereitschaft sanktionieren. Eine solche Praxis wäre mit der Menschenwürde und der damit zusammenhängendnen Idee einer freiheitlichen Gesellschaft kaum vereinbar“ (S. 56).
Zudem bleibt fraglich, ob Pfannkuches Radikalvorschläge tatsächlich dort etwas ändern, wo Veränderung am dringendsten notwendig ist: bei der Durchsetzung von Mindeststandards in solchen Bereichen, die massiv globalem Konkurrenzdruck ausgesetzt sind. Gegen übermächtige transnationale Konzerne, die sich ethischen Verpflichtungen entziehen, helfen nicht gesellschaftsreformerische Großmachtträume, sondern politische Initiativen zur Stärkung des internationalen Rechts. Dies wird ein Bohren dicker Bretter bleiben, aber sozialrevolutionäre Reformprojekte haben in der Geschichte schon allzu oft das Gegenteil von dem gebracht, was sie als Heilsversprechen vor sich her trugen.
Sehr viel nüchterner lesen sich die rechtswissenschaftlichen Beiträge des Bandes. Und es bleibt zu wünschen, dass der internationalen Menschenrechtsdebatte der juristische Realitätssinn nicht abhanden kommt. Denn diesen braucht es für eine freiheitsichernde Kultur des Maßes, welche den Monitoringsystemen und Lobbyisten im internationalen Menschenrechtssystem mitunter abhanden gekommen zu sein scheint. – Was heißt das für ein Recht auf Arbeit? Dieses qualifiziert staatliches Handeln im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. So weit, so gut. Die positiven Leistungsansprüche des Staates hingegen immer mehr auszuweiten, beschädigt auf Dauer sowohl die Akzeptanz der Menschenrechte als auch die Handlungsfähigkeit des Staates und die gesellschaftliche Leistungsfähigkeit. Die praxisbezogenen Beiträge von Kari Tapiola und Klaus Lörcher zur Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation oder von Gabriela Förster zum Beispiel Volkswagenkonzern zeigen, an welchen Herausforderungen zu arbeiten ist und was realistisch getan werden kann.
Fazit
Es gibt ein Recht auf Arbeit – und das ist gut so. Und es gibt immer noch viel zu tun, dieses effektiv zu verwirklichen. Dies aber sollte mit Augenmaß geschehen. Ansonsten könnten die Sozialrechte einmal an ihrem eigenen Erfolg zugrundegehen. Der vorliegende Band ist – auch wenn dies von den Herausgebern nicht indentiert sein mag – ein Lehrstück, das den Konflikt zwischen einer juridischen und einer überschießenden Auslegung der Sozialrechte zeigt. Der aktuelle Menschenrechtsdiskurs steht vor einer wichtigen Weichenstellung, den nicht zuletzt die beiden philosophischen Beiträge des Bandes exemplarisch hervorragend verdeutlichen.
Rezension von
Dr. Axel Bernd Kunze
Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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Zitiervorschlag
Axel Bernd Kunze. Rezension vom 04.11.2015 zu:
Minou Banafsche, Hans-Wolfgang Platzer (Hrsg.): Soziale Menschenrechte und Arbeit. Multidisziplinäre Perspektiven. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2015.
ISBN 978-3-8487-2279-2.
Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik, Bd. 15.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/19021.php, Datum des Zugriffs 26.03.2023.
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