Beatrice Kahl: Optimierung der Kriminalprognose [...]
Rezensiert von Prof. Dr. Wolfgang Klug, 04.12.2015
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Beatrice Kahl: Optimierung der Kriminalprognose und deliktorientierter Therapiemodelle zugunsten des Opferschutzes und der Rückfallminimierung in Deutschland anhand der Vorstellung von FOTRES und des Zürcher Modells. Verlag Dr. Kovač GmbH (Hamburg) 2015. 274 Seiten. ISBN 978-3-8300-8208-8. D: 99,80 EUR, A: 102,60 EUR, CH: 135,00 sFr.
Thema
Im Fokus dieses Buches steht ein zeitgemäßes, präventiv orientiertes Strafrecht, das sich sowohl mit dem Rückfall, der Behandlung und schließlich auch mit der Prävention befasst. Hierzu werden u. a. Neuerungen bei Straftäterprognosen und -therapien veranschaulicht, und das Zürcher Modell wird auf seine Übertragbarkeit auf die deutschen Verhältnisse hin untersucht. Auch werden die harten Forderungen der Sicherheitsgesellschaft hinsichtlich eines „Wegsperrens für immer“ und die damit einhergehende Skepsis gegenüber Gefährlichkeitsprognosen und Straftätertherapien den entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenübergestellt.
Neben einem allgemeinen Überblick über die Gründe für Delinquenz, den gesetzlichen Vorschriften und den Fakten zur Kriminalitätslage in Deutschland wird insbesondere die Skepsis entkräftet, dass die Gefährlichkeit von Straftätern nicht zuverlässig einzuschätzen sei. Dies erfolgt u. a. anhand einer ausführlichen Erörterung zur Kriminalprognose und den unterschiedlichen Prognoseinstrumenten. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei insbesondere auf dem Prognoseinstrument FOTRES, welches zwischen dem Rückfallrisiko zum Tatzeitpunkt und dem Risiko im späteren zeitlichen Verlauf unterscheidet, dynamische Faktoren mit einbezieht und zudem eine individuelle Behandlungsprognose ermöglicht. (Verlagsinformation)
Autorin
Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Dissertation, die der Fachbereich Rechtswissenschaft der Philipps-Universität Marburg 2014 angenommen hat. Weitere Informationen über die Beatrice Kahl sind dem Band nicht zu entnehmen.
Aufbau
Das Buch gliedert sich in fünf Kapitel:
- Warum werden Menschen Straftäter? – Erkenntnisse der Kriminologie – Gründe für Delinquenz
- Strafrechtlicher Überblick und Fakten zur Kriminalitätslage in Deutschland
- Die Kriminalprognose und die mangelnde Begutachtung
- Opferschutz durch Therapie – Ein Vergleich mit dem Züricher Modell
- Abschließende Kosten-Nutzen-Analyse
Zu Kapitel 1
Das erste Kapitel befasst sich zunächst mit einer allgemeinen Bestandsaufnahme der kriminologischen Forschung und betont ihren interdisziplinären Charakter. Alsdann werden verschiedene Theorien der Entstehung von Kriminalität kurz beleuchtet, um deutlich zu machen, wie komplex die Entstehungsbedingungen sind. Kritisiert werden einseitige entweder auf Umwelt oder Person zurückführende Theorien. So wird die beispielsweise in machen Kreisen der Sozialen Arbeit beliebte Theorie des monokausalen Zusammenhangs zwischen (mangelnder) sozialer Integration und Kriminalität mit der empirischen Realität konfrontiert. Die Autorin stellt fest, dass bei aller Nachvollziehbarkeit in bestimmten Sektoren der Kriminalität (z. B. hohe Geschiedenenrate unter Strafgefangenen) dieser „Ansatz nicht alle Erscheinungsformen des Verbrechens erklären (konnte)“ (S. 21). So können wohl z. B. Akteure der Wirtschaftskriminalität kaum als sozial „desintegriert“ betrachtet werden.
Das Fazit dieses Kapitels: Zwar „liegt eine einheitliche Kriminalitätstheorie nicht vor, aber durch das facettenreiche Wissen über Elemente kriminellen Verhaltens hat die Optimierung im Umgang mit Gewalt und Verbrechen im 21. Jahrhundert eine bessere wissensfundierte Grundlage als je zuvor.“ Die optimistische Konsequenz: „Der unbehandelbare ‚hoffnungslose Fall‘ stellt dagegen immer die Seltenheit dar!“ (S. 31)
Zu Kapitel 2
In diesem Kapitel will Beatrice Kahl den „Status quo des deutschen Strafwesens“ (S. 33) darstellen. Insofern folgen einige wenig aufregende und wohlbekannte Abhandlungen über Strafzwecke, den Unterschied zwischen Kriminalstrafe und Maßregel, Fakten zur Kriminalität wie Rückfallquoten, Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Kriminalität und Legalbewährung als Erfolgs- bzw. Misserfolgsindikator. All diese Bemerkungen führen zum eigentlichen Thema: „Der Strafvollzug ist ein wesentlicher Faktor der Rückfallminimierung.“ (S. 53). Dabei stellt die Autorin klar: Eingriffshandeln muss sich auch über die nachzuweisende Wirksamkeit legitimieren.
Es folgen Abschnitte über sozialtherapeutische Einrichtungen (Personenkreis, Probleme, Maßnahmen), die Föderalismusreform (einige Landesgesetze zu den SothAs) sowie rechtliche Regelungen zur Nachsorge (Nachsorgenetzwerke, forensische Ambulanzen, Rückfallzahlen). Erschreckendes Fazit: „Insgesamt steht somit nur für rund 3 % der Inhaftierten ein Therapieplatz zu Verfügung, mit der Folge, dass die Resozialisierung wohl oder übel hinter den Regelvollzug rückt.“ (S. 87)
Zu Kapitel 3
Die Autorin stell sich hier der Frage: Ist das menschliche Verhalten überhaupt vorhersehbar? Ist das Rückfallrisiko ausreichend bestimmbar? Gibt es die prognostische Sicherheit? Die Zielmarke ist: Eine Prognose muss sowohl dem Opferschutz als auch der Menschenwürde des Straftäters gerecht werden (S. 94). Nach der Geschichte der Kriminalprognostik, Grundlagen der forensischen Prognostik und Prognoseverfahren widmet sich ein Abschnitt grundsätzlichen Einwänden gegen wissenschaftliche Prognosemethoden, den mit der einleuchtenden Bemerkung begegnet wird: „Irrtümer sind zwar sowohl beim Wetter als auch bei der Kriminalprognose unvermeidbar, aber sie können vermieden werden, indem mehr und zuverlässigere Messdaten in realitätsnähere Modelle eingesetzt werden.“ (S. 113). Auch die Dynamik menschlichen Handelns, die Unvergleichbarkeit menschlicher Psyche mit Maschinen stehen dem nicht entgegen, denn schließlich ist es ja gerade die Wissenschaft, die das Regelhafte herausarbeitet und zumindest Wahrscheinlichkeiten zu erkennen vermag. Die Gründe für das dennoch hartnäckiges Beharren auf einer angeblichen völligen Unvorhersehbarkeit erkennt Kahl in einer „ideologischen Motivation“ (S. 113).
Sehr ausführlich werden im Folgenden die gesetzlichen Vorschriften zur Prognose referiert, um schließlich zu Instrumenten der Kriminalprognose zu gelangen. Vorgestellt und verglichen werden gängige Prognoseinstrumente (PCL-R, HCR-20, VRAG, SORAG, Static-99, LSR-R werden sehr knapp, FOTRES ausführlich beschrieben). Schließlich wird die Frage gestellt: „Ist der Gutachtenauftrag in Deutschland ausreichend?“ Hintergrund dieser Frage ist die Tatsache, dass „in Deutschland von Gesetzes wegen keine eingehende Prognose bei vermeintlich schuldfähigen Straftätern vorgesehen ist“, sodass „nur bei einer kleinen Minderheit von Gewalt- und Sexualverbrechern eine forensisch-psychiatrische Legalprognose durchgeführt wird.“ (S. 159) Dadurch landen viele psychisch kranke Straftäter im Normalvollzug und nicht auf einer therapeutischen Station. Dass die Praxis der Gerichte bezüglich der Entscheidung zur Gutachtenbestellung höchst angreifbar ist, zeigen zwei vorgestellte Studien. Erschreckend bleibt die Tatsache, dass die meisten Urteile in Deutschland ohne eine Risikoeinschätzung des Täters gefällt werden (S. 169).
Zu Kapitel 4
Die entscheidende Frage dieses Kapitels ist: „Wie kann die Justiz zur Vermeidung von Straftaten beitragen?“ Bezug genommen wird hier auf das Justizwesen in der Schweiz, wo man bereits seit Jahren erkannt hat, „dass eine schon zu Beginn der Haft einsetzende Intensivbetreuung von gefährlichen Straftätern nicht nur gesellschaftspolitisch sinnvoll ist, sondern vielmehr auch der Sicherheit der Bürger dient und zudem noch kostenreduzierend wirkt.“ (S. 175) Im Folgenden werden sehr ausführlich Geschichte, Organisation, Aufgaben und Methoden des „Züricher Modells“ dargestellt. Die Betonung liegt hier auf dem PPD (Psychiatrisch-Psychologischer Dienst), der unter Frank Urbaniok aufgebaut wurde. Die Darstellung beruht insofern fast ausschließlich auf Schriften von Urbaniok bzw. seiner Schule. Besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die deliktorientierte Therapiearbeit und das ambulante Intensiv-Programm. Die deliktorientierte Arbeit wird an Beispielen erläutert. Der nächste Abschnitt behandelt die „Züricher Forensik Studie“. Ziel dieser groß angelegten Vollerhebungs-Studie (2000-2005) war es, die Charakteristika von Gewalt- und Sexualstraftätern zu ermitteln, Prädiktoren für Rückfälligkeit zu identifizieren und Prognoseinstrumente zu validieren (S. 202 f.).
Die Ergebnisse der Studie werden im Buch detailreich dokumentiert. Schon bei den soziografischen Daten muss mit manchen Vorurteilen aufgeräumt werden. So ist bei 62,7 Prozent der Straftäter kein Belastungsfaktor in der Kindheit zu erkennen, „so dass die Ursache für die Kriminalität nicht zwangsläufig in einer schwierigen Kindheit zu suchen ist.“ (S. 206). Nur 36,9 Prozent hatten Sonderschulabschluss, 58,2 Prozent eine Lehre, 58,7 Prozent waren zum Zeitpunkt des Anlassdeliktes angestellt beschäftigt. Dagegen wurde bei 96,1 Prozent eine psychiatrische Diagnose gestellt (u. a. affektive Störungen, Persönlichkeitsstörungen). Ebenso erwies sich die frühere Straffälligkeit als guter Prädiktor.
Was Pädagogen nicht freuen wird, ist die Erkenntnis, dass „besonders erzieherische Maßnahmen im Vorfeld (…) ihr Ziel oft verfehlt (haben) und keinen (…) positiven Einfluss auf die Legalbewährung nehmen (konnten).“ (S. 214) Auch die klassischen Resozialisierungsbemühungen werden von Urbaniok und Endrass kritisch gesehen. Kahl schreibt dazu: „Sie kommen zu der Erkenntnis, dass wenn man einen Psychopathen im Rahmen des auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs eine Schreinerlehre machen lasse, habe man nicht einen Psychopathen weniger, sondern einen Psychopathen mit Schreinerlehre, dies sei nicht rückfallminimierend.“ (S. 223)
Die zweite Untersuchungsfrage nach der Validierung von Prognoseinstrumenten wird dahingehend beantwortet, dass die klassischen Instrumente (VRAG und PCL-R) durch das FOTRES ergänzt werden sollten (S. 222). Das Fazit: „Obwohl die positive Wirkung von Therapien mittlerweile bewiesen ist, besteht ein Mangel, abgesehen von einigen bundeslandinternen Pilotprojekten, in langfristigen, ambulanten und spezifisch ausgerichteten Nachbetreuungsangeboten für Gewalt- und Sexualstraftäter. Diese Lücken gilt es fortan landes- und bundesweit durch Implementierung von vermehrten Prognosen und deliktorientierter Behandlungsangebote zu schließen.“ (S. 227)
Zu Kapitel 5
Die These des letzten Kapitels ist, dass durch Rückfallminderung gleichzeitig die gesellschaftlichen Kosten gesenkt werden. Die Autorin hält hier ein Plädoyer für Therapieeinrichtungen und gegen Gefängnisverwahrung, der sie (allerdings mit Verweis auf veraltete Zahlen) aufgrund einer „Lust am Strafen“ vorwirft (S. 231), die erforderlichen Therapiekosten zugunsten von Verwahrhaft nicht aufzubringen. Ebenso gilt ihr Verdikt der elektronischen Fußfessel oder der „polizeilich angeordneten Überwachung“ (S. 231). Es folgen einige Kostenberechnungen wie: Ein entlassener Sicherungsverwahrter kostet an Sicherungsmaßnahmen (fünf Polizisten) ungefähr 150.000 EUR im Monat, während eine ambulante Therapie nur 6.500 EUR kosten würde (S. 236). Gar nicht eingerechnet sind Kosten für einen eventuellen Rückfall oder Opferschäden. Das Fazit: „Wegsperren für immer rentiert sich somit auch aus allein wirtschaftlichen Aspekten nicht (… es) ergibt sich folgende Quintessenz, dass gesellschaftlich nützliche Strafe vielmehr deliktorientierter und somit individualisierter, gesellschaftlich langfristig geplanter und psychotherapeutischer ausgerichtet sein sollte.“ (S. 237)
Diskussion
Lassen wir an dieser Stelle die Frage beiseite, ob das Werk eine im wissenschaftlichen Sinne gelungene Dissertation ist, denn viel Neues (oder gar die Wissenschaft Voranbringendes) bietet es nicht, im Kern referiert es Studien und Überzeugungen aus der Werkstatt des PPD in Zürich. Das macht den Inhalt prinzipiell nicht unwichtig, denn der PPD hat sich in dem der Dissertation gestellten Thema im Laufe der Jahre einen ungeheuren Wissensschatz erarbeitet, den Beatrice Kahl mit ihrer Publikation erneut ins Bewusstsein ruft.
Die zentralen Erkenntnisse des PPD (Prognosen über mögliche Rückfälle sind möglich und sinnvoll, Therapien helfen besser als Verwahrung, das Justizsystem muss sich dieser Erkenntnis öffnen) sind, wie die Autorin zurecht anmerkt, in der deutschen Justiz noch nicht recht angekommen. Insofern ist es sehr verdienstvoll, dies anzumahnen.
Wenn man weitgehend einer Diktion, hier des PPD, folgt, hat dies auch mögliche Nachteile: Man „übersieht“ das, was dieser Diktion nicht folgt. Nun ist es aber Funktion von Wissenschaft „aufzuklären“, d. h. selbst so plausible Konstrukte wie FOTRES und andere Erkenntnisse der Züricher Forscher in den Kontext interdisziplinärer Erkenntnisse der Kriminologie zu stellen. Dann aber dürfen für das Thema Therapie- und Prognoseforschung zentrale Publikationen wie die von Lösel, Eher, Rettenberger, Andrews/Bonta oder McGuire/Priestley nicht fehlen.
Bei der Darstellung des „Züricher Modells“ ist schon angeklungen, dass der PPD Teil einer umfassenden Justizreform in Zürich war. Dazu gehören auch die Bewährungshilfe und der Strafvollzug, die allesamt unter einem Dach versammelt sind. Das Organisationskonstrukt des Amtes für Justizvollzug (JUV) in Zürich ist nicht zuletzt deshalb entstanden, um die unter einem „Dach“ zu versammeln, die an der Rückfallprävention zusammen wirken (sollen). Es ist das ganze „Paket“ an Diensten, von JVA, Bewährungshilfe und Therapie, es ist insbesondere deren „Know-how“, es ist ihre intensive Zusammenarbeit, damit das geschieht, was man in der Fachsprache „Übergangsmanagement“ nennt und was letztlich zur Kriminalprävention führen soll. Gerade die starke Stellung der Bewährungshilfe in der Schweiz macht die Zusammenarbeit unumgänglich, denn – wie die Autorin zurecht schreibt: Es ist offenkundig, „dass für eine erfolgversprechende Behandlung nicht nur die Wahl der Therapie entscheidend ist, sondern vielmehr das ganze Umfeld eine Rolle spielt“ (S. 190) – und an der Nahtstelle zur Umwelt wie auch der Therapie stehen JVA und Bewährungshilfe. Das ist denn auch eine Erkenntnis der Züricher Forscher: „Die Grundidee des Züricher PPD-Modells besteht darin, ein Fachzentrum für moderne forensische Psychiatrie in die Organisations- und Entscheidungsstrukturen des Justizvollzugs zu integrieren. Dieser Ansatz folgt der Erkenntnis, dass qualitative Fortschritte im Umgang mit Straftätern vor allem durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen erreicht werden können.“ (Urbaniok 2003, S. 142) Insofern erscheint es auch nicht sinnvoll, in der Kosten-Nutzenberechnung Polizei- oder Haftkosten gegen Therapiekosten aufzurechnen, denn gebraucht wird eine Verbesserung der Bedingungen in der JVA im Sinne von Behandlung und Ausstattung. Und die Soziale Arbeit wird in der Hilfe, Kontrolle und Motivationsarbeit ihren Teil dazu beitragen müssen, dass die Straftäter in der Nachsorge ihre Therapie bekommen, sodass Rückfälle verhindert werden. Unbeschadet dessen steht natürlich völlig außer Frage, dass in Deutschland die Möglichkeiten der psychotherapeutischen Interventionen mit dem Ziel der Rückfallprävention nicht im Mindesten ausgeschöpft sind, was die Autorin eindrucksvoll belegt.
Was gefällt an diesem Buch, ist das klare Bekenntnis zur Möglichkeit einer Kriminalprognose und das Plädoyer für Therapie statt Verwahrungshaft. Beides ist für Juristen eine keineswegs selbstverständliche Erkenntnis, insofern überwiegt bei aller Kritik die Anerkennung dafür, dass Beatrice Kahl entgegen vorherrschender Skepsis bezüglich der Vorhersehbarkeit menschlichen Verhaltens die Einsicht hoch hält, dass „die von einem Straftäter aus resultierende Gefährlichkeit in Grenzen vorhersagbar ist“ (S. 169). Umso mehr sollten sich Angehörige sozialer Berufe nicht dadurch hervortun, dass sie die Qualitäten ihres eigenen Berufsstandes in dieser Hinsicht abwerten Die von Beatrice Kahl geübte Kritik an ihrer eigenen juristischen Zunft, dass diese (zumindest in Deutschland) viel zu wenig gutachterlichen psychologischen oder psychiatrischen (und man möchte gern ergänzen sozialarbeiterischen) Sachverstand systematisch in ihre Beurteilungen einfließen lässt, ist viel zu wichtig, als dass sie mit einer Selbstminimierung der eigenen berufsspezifischen Fähigkeiten („wir können doch keine Prognosen über Rückfall abgeben“) beantwortet werden sollte. Vielmehr sollte das Wissen um die begrenzte Einsicht einer jeden Profession zur Erkenntnis der Notwendigkeit echter interprofessioneller Zusammenarbeit der verschiedenen an der Prävention beteiligter Professionen führen.
Das „Züricher Modell“ führt für deutsche Verhältnisse eindrucksvoll vor Augen, in welche Richtung sich alle Beteiligten entwickeln sollten. Der von der Autorin zur Recht dargestellte Kontrast zu Deutschland kann nur noch einmal verdeutlichen, dass die deutsche Justiz dringend am Zug ist. Die dazu gemachten Vorschläge sind ebenso sinnvoll wie praktikabel, insofern ist es das praktische Anliegen, das das Buch lesenswert macht.
Fazit
Wie Titel und Anlass der Publikation (Dissertation) erwarten lassen, ist die Untersuchung für ein Fachpublikum geschrieben. Der Band bietet eine gute Zusammenfassung und kriminologische Einordnung des „Züricher Modells“. Man benötigt allerdings erhebliches Fachwissen im forensisch-therapeutischen und kriminologischen Bereich, um eine solche Arbeit mit Gewinn zu lesen. Die ganz zum Schluss (leider auf wenigen Seiten) vorgetragenen Vorschläge sind es wert, verwirklicht zu werden.
Literatur
Frank Urbaniok: Was sind das für Menschen – was können wir tun. Nachdenken über Straftäter, Bern 2003
Rezension von
Prof. Dr. Wolfgang Klug
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Fakultät Soziale Arbeit
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Es gibt 56 Rezensionen von Wolfgang Klug.
Zitiervorschlag
Wolfgang Klug. Rezension vom 04.12.2015 zu:
Beatrice Kahl: Optimierung der Kriminalprognose und deliktorientierter Therapiemodelle zugunsten des Opferschutzes und der Rückfallminimierung in Deutschland anhand der Vorstellung von FOTRES und des Zürcher Modells. Verlag Dr. Kovač GmbH
(Hamburg) 2015.
ISBN 978-3-8300-8208-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/19426.php, Datum des Zugriffs 26.01.2025.
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