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Johannes Münder, Thomas Trenczek: Kinder- und Jugendhilferecht

Rezensiert von Prof. Dr. Cornelia Bohnert, 20.06.2016

Cover Johannes Münder, Thomas Trenczek: Kinder- und Jugendhilferecht ISBN 978-3-8252-4498-9

Johannes Münder, Thomas Trenczek: Kinder- und Jugendhilferecht. Eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2015. 8., Auflage. 375 Seiten. ISBN 978-3-8252-4498-9. D: 19,99 EUR, A: 20,60 EUR, CH: 25,30 sFr.

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Thema

Das neu bearbeitete Lehrbuch des Kinder- und Jugendhilferechts, einbezogen als 8. Teil des Sozialgesetzbuchs, gehört zum speziellen Sozialverwaltungsrecht und ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Die Schwerpunkte des Buches, das sich vorwiegend an Studierende der Sozialwissenschaft, aber auch an Studierende der Rechtswissenschaft und Praktiker wendet, liegen im Einbezug sozial- und humanwissenschaftlicher Erkenntnisse mit Bezug auf das Kinder- und Jugendhilferecht sowie in der Ergänzung durch landesrechtliche Regelungen, für die zahlreiche Landesrechtsvorbehalte im Gesetz zu finden sind.

Die Darstellung baut für die bürgerlich-rechtlichen Grundlagen, insbesondere die sorgerechtlichen Befugnisse, auf das Lehrbuch Münder/Ernst/Behlert, Familienrecht, 7. Aufl. 2013 auf, gibt Hinweise auf Lern- und Arbeitsmaterialien und fügt zur Vertiefung die Ausführungen des FK-SGB VIII und weitere Nachweise ein. Die obergerichtliche Rechtsprechung bis Mitte 2015 wird ausgewertet. Das Anliegen der Autoren ist die Vermittlung struktureller Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts wie der Vermittlung der Rechtsgrundlagen insbesondere der Leistungen und der wichtigsten sog. anderen Aufgaben. Der sozial- und gesellschaftspolitische Kontext wird in den zwei letzten Kapiteln (Kap. 15 und 16) über die Jugendhilfeplanung und jugendpolitische Gestaltungsaufgaben erneut aufgegriffen.

Aufbau

Das Buch ist in 16 Kapitel gegliedert, die nach den einführenden Kapiteln (1 – 3) in der Gliederung im Wesentlichen in der Folge der Paragraphen des Gesetzes stehen. Die Kapitel 2 – 4, 15, 16 wurden von Johannes Münder, die Kapitel 13 und 14 von ihm in Mitautorschaft mit Arne von Boetticher, die Kapitel 1 und 5 – 12 von Thomas Trenczek neu bearbeitet. Alle Autoren sind im Kinder- und Jugendhilferecht bestens ausgewiesen.

Inhalt

Entsprechend der sozialwissenschaftlichen Ausrichtung beginnt die Darstellung im 1. Teil mit Hinweisen auf die demographische Entwicklung, die sich wandelnden Formen des Familienlebens, die von der früheren abweichende Erziehungssituation und das gewünschte Erziehungsverhalten (Kap. 2).

Damit in Zusammenhang steht der recht ausführliche Teil über die geschichtliche Entwicklung des Kindes- und Jugendhilferechts (Kap. 3.2). Unter dem Stichwort der Hierarchie der einschlägigen Regelungen werden als leitende Regelungen auch die EMRK, das UN-KRK und das KSÜ genannt und, im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 6 SGB VIII), mit (allzu) knapper Begründung als Durchbrechung des Voraussetzungen des Absatzes 2 begriffen (Kap. 3.1). (Nur) für junge Volljährige werden grundlegende Regelungen des AufenthaltG und des AsylG (2015 noch AsylVfG) aufgeführt. Die zum 1.11.2015 in das SGB VIII aufgenommenen Regelungen zur Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (§§ 42a – 42f) konnten bedingt durch das Erscheinungsdatum nicht berücksichtigt werden, die Ausführungen zur Altersfeststellung sind aber auch dafür relevant.

Besonders für Praktiker wichtig sind die Ausführungen der Abschnitte 4.1 und 4.2: im Verhältnis zu den Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger hat der Gesetzgeber ein kompliziertes Vorrang- und Nachrangverhältnis vorgesehen, das in den wichtigsten Konkurrenzen übersichtlich dargestellt ist. Das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen und der frei getragenen Jugendhilfe wiederum wird auf dem Hintergrund der politischen Diskussion aufgegriffen (Abschnitt 4.3) und im 14. Kapitel vertieft (für die Finanzierungsformen vgl. Tab. 12 und die nachfolgenden Erläuterungen).

Der 2. Teil (Kap. 5 – 9) widmet sich dem Kernfeld des Jugendhilferechts, den Leistungen (§§ 11 – 41) und den ergänzenden Bestimmungen (§§ 36- 40). Im einführenden Abschnitt werden auch Programmsätze als Aufgabenzuweisung, entsprechende Einrichtungen und Dienstleistungen bereit zu halten, verstanden und somit als Pflichtaufgaben begriffen (vgl. die Ausführungen zu §§ 11 – 14 SGB VIII). Im Zentrum stehen jedoch subjektive Leistungsansprüche, die an bestimmte Tatbestandsmerkmale angeknüpft sind. Die unterschiedlichen Rechtsqualitäten der Ansprüche und die entsprechenden Folgen werden fasslich dargestellt und mit den einschlägigen verwaltungsverfahrensrechtlichen und verwaltungsprozessrechtlicher Regelungen praxisnah ergänzt. Insbesondere für Studierenden sind die Abschnitte über kooperative Entscheidungsfindung und den Umfang gerichtlicher Überprüfung wichtig (Kap. 5.3). Erst seit wenigen Jahren in den Blick genommene Anliegen thematisiert der Abschnitt über die Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.

Auch wegen des sozialwissenschaftlichen Ansatzes werden Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11, 13 SGB VIII) relativ ausführlich dargestellt und die Schulsozialarbeit einbezogen. Vertieft beschäftigen sich der Autor mit den Beratungsleistungen einschl. der Mediationsangebote der §§ 17, 18 SGB VIII, die zur „psychosozialen Infrastruktur des Gemeinwesen“ gehören. Die erziehungswissenschaftliche Sicht prägt die Ausführungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (§§ 22 – 26 SGB VIII). Einbezogen sind aber auch Ausführungen über das Finanzierungssystem und die Kostenbeteiligung.

Für die „klassischen individuellen Hilfen“ der §§ 27 ff. SGB VIII stellt der Autor die Ausrichtung auf den erzieherischen Bedarf in den Vordergrund. Zu Recht weist er auf die strukturelle Problematik hin, dass das Prinzip der Freiwilligkeit und die Ausgestaltung als Anspruch des Sorgeberechtigten Schutz und Belange des Minderjährigen nur eingeschränkt sichert, und verknüpft das Leistungsrecht mit dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VBIII. Die Interventionsschwellen werden an Hand einer Übersicht verdeutlicht (Abb. 2). Die verschiedenen Formen der Hilfe zur Erziehung werden, nach Abwägung der Vor- und Nachteile der „Versäulung“ der Hilfen, hinsichtlich der erzieherischen Zielsetzung und der inhaltlichen Schwerpunkte aufgearbeitet und verglichen. Das erlaubt dem Leser sich einen guten Überblick über das Spektrum der Hilfen zu verschaffen.

Relativ knapp wendet sich der Autor der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, ihren Voraussetzungen und den Hilfeformen zu. Für die Praxis wichtig ist die ausführlichere Darlegung der Abgrenzung und der Überschneidungen zu den Eingliederungshilfen des SGB XII. Bei der Hilfe für junge Volljährige wird die Eingliederungshilfe für junge Volljährige nicht explizit aufgegriffen.

Für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe sind die einschlägigen Verfahrensregelungen, insbes. Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen und ihr Wunsch- und Wahlrecht, angesprochen und die Hilfeplanung auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive thematisiert (zum sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis vgl. Abschnitt 14.3). Sehr nützlich sind die Übersicht über den idealtypischen Verlauf des Hilfeplanprozesses und die Tabelle über die notwendigen Arbeitsschritte (Abb. 5, Tab. 9).

Der 3. Teil (Kap. 10 und 11) stellt den Schutz der Minderjährigen durch Intervention nach § 42 SGB VIII ins Zentrum und wertet für die rechtstatsächliche Betrachtung die statistischen Ergebnisse aus. Für die Darstellung der Voraussetzungen und den chronologischen Verlauf ist wiederum eine Übersicht (Abb. 7) hilfreich. Die Ausführungen zu § 8a finden sich schwerpunktmäßig im Abschnitt über die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (für den Umgang mit Gefährdungsmeldungen vgl. die Abb. 10). § 42 Abs. 5 SGB VIII nimmt der Autor zum Anlass allgemein die Voraussetzungen der (geschlossenen) Unterbringung in jugendhilferechtlichen Einrichtungen zu erwähnen.

Der präventive Schutz durch das Erfordernis einer Pflege- und Betriebserlaubnis (§§ 43 – 49 SGB VIII) impliziert nach Auffassung des Autors neben der fachlichen Qualifikation auch einen entsprechenden Personalschlüssel um Bildungsanliegen und die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Minderjährigen zu bewältigen. Zur Absicherung gehört die umfassende Prüfpflicht der zuständigen Behörde.

Die Aufgaben der Jugendämter in Vormundschafts-, Pflegschaftssachen und der Beistandschaft (§§ 52a – 58a SGB VIII) werden unter Rückbezug auf die familienrechtlichen Vorgaben angesprochen. Der letzte aufgabenbezogene Abschnitt widmet sich der Mitwirkung der Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren (§§ 50 – 52 SGB VIII) und stellt eine Auseinandersetzung mit den Aufgaben der Jugendhilfe und der Justiz unter Betonung der sozialpädagogischen Handlungsorientierung der Jugendämter in den Mittelpunkt. Die Aufgaben der Jugendämter werden auch in Hinsicht auf deren verfahrensrechtliche Stellung reflektiert, dabei wird der Schwerpunkt aber auf das Jugendstrafverfahren gelegt.

Der 4. Teil (Kap. 12) widmet sich dem Sozialdatenschutzrecht und gibt einen Überblick über die Anwendungsbereiche. Das Akteneinsichtsrecht, der Schutz der Daten in gerichtlichen Verfahren und Fragen des Zeugnisverweigerungsrechts von Fachkräften der Jugendämter und von Beratungsstellen sind die Schwerpunkte der Darstellung. Diese erleichtert den Zugang zu der schwierigen Querschnittmaterie.

Der 5. Teil (Kap. 13) thematisiert die Bezüge von Landesorganisationsrecht und Behördenstruktur und weist auf die notwendige Ausstattung der Jugendhilfebehörden durch die Träger hin. Die hierarchische Gliederung der Jugendhilfebehörden und der zweigliedrige Aufbau der Jugendämter und der Landesjugendämter führen weiter zu den Aufgaben der laufenden Verwaltung und aktuellen Fragen der sozialräumlichen Ausrichtung.

Fazit

Das Lehrbuch vermittelt einen guten Überblick über zentrale Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe, ermöglicht den Zugang zu einer problembezogenen Vertiefung und bindet insbes. mit den Ausführungen über gerichtliche Entscheidungsbefugnisse und die Mitwirkung in Verfahren die spezifisch sozialrechtliche Thematik in den familienrechtlichen und jugendstrafrechtlichen Kontext ein. Dabei ist das Anliegen der Autoren die Darstellung auch des gesellschaftspolitischen Hintergrunds und für die einzelnen Aufgaben der Rückbezug auf die sozial- und humanwissenschaftlichen Erkenntnisse.

Rezension von
Prof. Dr. Cornelia Bohnert
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
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Es gibt 2 Rezensionen von Cornelia Bohnert.

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Zitiervorschlag
Cornelia Bohnert. Rezension vom 20.06.2016 zu: Johannes Münder, Thomas Trenczek: Kinder- und Jugendhilferecht. Eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2015. 8., Auflage. ISBN 978-3-8252-4498-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/19717.php, Datum des Zugriffs 10.10.2024.


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