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Hendrik Trescher: Inklusion (Freizeit und Behinderung)

Rezensiert von Soz. Arb. Eva Konieczny, 12.04.2016

Cover Hendrik Trescher: Inklusion (Freizeit und Behinderung) ISBN 978-3-658-09587-1

Hendrik Trescher: Inklusion. Zur Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und Behinderung. Springer VS (Wiesbaden) 2015. 350 Seiten. ISBN 978-3-658-09587-1. D: 49,99 EUR, A: 51,39 EUR, CH: 53,00 sFr.

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Thema

Inklusion umfasst die Teilhabe aller in allen Lebensbereichen. Ein wesentlicher Lebensbereich ist dabei der der Freizeit. Hierunter sind jegliche Aktivitäten (beispielsweise die Teilnahme am Sportverein, am Kegelclub oder im Fanclub) aber auch jegliche Beziehungen gefasst, die Teil des Privatlebens jeden Einzelnen sind. Freizeit nimmt eine immer größere Bedeutung in der heutigen Zeit ein. Ihre Gestaltung wird stets individueller, komplexer und vielfältiger. Der Freizeitbereich birgt ein weitreichendes Entwicklungspotential und trägt entscheidend zur individuellen Lebensqualität bei. Vor allem diesem Lebensbereich wird ein deutliches ‚Inklusionspotential‘ zu geschrieben. Der Freizeitbereich kann dazu beitragen Begegnungsmöglichkeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen und die Lebenswelten näher zu einander zu bringen. Nicht alle können aber ihre Freizeit selbstverständlich gestalten. Wie also vollzieht sich Inklusion im Freizeitbereich?

Menschen mit geistiger Behinderung sind noch immer weitestgehend von einer alltäglichen, regulären Freizeitgestaltung ausgeschlossen. Der Lebensbereich Freizeit ist für eine Vielzahl von Menschen mit geistiger Behinderung noch immer auf einen institutionellen Kontext beschränkt. Bislang gibt es wenige Studien und theoretische Auseinandersetzungen mit der Thematik ‚Freizeit bei geistiger Behinderung‘. Hier versucht die Studie anzuknüpfen. Sie befasst sich mit der Freizeitgestaltung von Menschen mit geistiger Behinderungen, die in Institutionen leben.

Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Freizeit. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen – dem Inklusionsgebot und dem damit einhergehenden verstärkten politischen Druck wird hier der zentralen Frage nachgegangen, ob und inwiefern die Personengruppe an alltäglichen Freizeitaktivitäten jenseits eines pädagogischen Protektorats teilnimmt. Inwiefern wird Teilhabe praktiziert und ermöglicht seitens regulärer Freizeitangebote, aber auch seitens der Institutionen? D.h.

  • Inwiefern sind reguläre Freizeitangebote offen demgegenüber?
  • Welche manifeste oder latente Barrieren bestehen, die eine Teilhabe erschweren oder gar verwehren; was wirkt inklusionsfördernd oder -hemmend?
  • Wie viel Raum wird zur Wahrnehmung/ Kontaktaufnahme von/ zu inklusiven Freizeitangeboten im Strukturrahmen der Institutionen geboten?
  • In welchem Maße werden Menschen mit geistiger Behinderung ermutigt und unterstützt?
  • Welche Rolle spielen Institutionen?

Dies wird insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Diskursen und Subjektivierungspraktiken (ausgehend von Zuschreibungsprozessen, dem Label / Konstrukt ‚geistige Behinderung‘ und dem damit häufig verbundenen ‚Masterstatus‘) beleuchtet.

Zielgruppe

Die Studie richtet sich an Studierende und Dozierende der Soziologie, Erziehungs- /Sozialwissenschaften, Disability Studies sowie der Sonder- und Inklusionspädagogik sowie an Praktiker im Bereich der Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung.

Aufbau und Inhalt

Wie vorangestellt, ist die Freizeitgestaltung von erwachsenen, institutionalisiert lebenden – unter einem pädagogischen Protektorat stehenden, Menschen mit geistiger Behinderung Hauptuntersuchungsgegenstand. Der Fokus liegt dabei auf nicht (mehr) berufstätigen Personen, da hier von einem Mehr an ‚freier Zeit‘ ausgegangen wird und die Freizeitgestaltung umso elementarer erscheint. Dem Forschungsinteresse liegen folglich die Erfassung der Freizeitgestaltungmöglichkeiten und ihrer konkreten Ausgestaltung zugrunde (sowohl innerhalb der Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung als auch jenseits dieser Einrichtungen, ergo reguläre Angebote). Eine große Rolle wird den Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung beigemessen (v.a. bei einer möglichen Vermittlung zu regulären Angeboten). Es finden sich zwar punktuell organisierte Freizeitangebote, diese bleiben jedoch auf Institutionsgrenze meist beschränkt (vgl. S. 36). Der Freizeitbereich liegt somit hauptsächlich im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Institutionen. Aus diesem Grund wird ferner der Frage nachgegangen, inwiefern Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner innerhalb ihrer gegenwärtigen Lebenssituation umgesetzt / realisiert werden können und welche Entwicklungsperspektiven sich dahingehend – in Richtung einer inklusiven Freizeitgestaltung ausmachen lassen bzw. welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit geistiger Behinderung in inklusive Freizeitangebote einzubinden.

Eine Besonderheit ist u.a. die direkte Befragung / Beforschung von Menschen mit geistiger Behinderung. Oftmals werden Eltern, Angehörige, Betreuer/innen oder Institutionsmitarbeiter/innen stellvertretend für diese Personengruppe befragt, da von einer geringen Verstehensfähigkeit dieser Personengruppe ausgegangen wird bzw. mögliche verbalsprachliche oder kognitive Einschränkung einer direkten Befragung entgegenstehe. Diese pauschale Annahme widerlegt und entkräftet die Studie und belehrt eines Besseren; wenn auch gleich noch stärker (erhebliche) verbalsprachliche Einschränkungen in den Blick genommen werden sollten, die zugleich methodische Herausforderungen für zukünftige Forschungsprojekte darstellen, wie es auch bereits in der Studie angemerkt wird.

Der gesamte Forschungsprozess, die einzelnen Untersuchungsschritte, Methoden und theoretischen Bezüge werden sehr ausführlich und umfangreich beschrieben, womit eine größtmögliche Transparenz gegeben wird. Einerseits wird hiermit ein breiter Zugang zum Material gegeben. Andererseits wird die Vorgehensweise für kritische Einwände und Diskussionen zugänglich gemacht. Der Studie gelingt es ebenso den bezugswissenschaftlichen Diskurs transdisziplinär anzuregen.

Zum Aufbau des Buches wird im theoretischen Teil zunächst in die Thematik eingeführt, der Forschungsbedarf und das Forschungsdesiderat begründet (Kapitel 1-3). Zugleich werden die Schlüsselbegriffe ‚geistige Behinderung‘, ‚Teilhabe‘ und ‚Freizeit‘ und Begriffsverständnisse näher beschrieben und in Relation zueinander gesetzt.

Die theoretische Auseinandersetzung des Freizeitbereichs und der Teilhabedimension erfolgt immer unter besonderer Bezugnahme der Lebenswirklichkeit von Menschen mit geistiger Behinderung, wodurch bereits auf verschiedene Barrieren hingedeutet wird, die erhebliche Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung nach sich ziehen. ‚Geistige Behinderung‘ entspricht einer gesellschaftlich hervorgebrachten (damit variablen) Kategorie, einem ‚Label‘ oder einem Produkt, das auf Zuschreibungsprozessen – Subjektivierungspraktiken und machtvollen Diskursen beruht und das ‚vorherrschende‘ Bild dieser Personengruppe in der Gesellschaft prägt.

Zur Erweiterung des theoretischen Verständnisses wendet sich die Studie daher unterschiedlichen theoretischen, soziologischen, diskurstheoretischen und sozialkonstruktivistischen Ansätzen zu und verdeutlicht ihre Wirkmechanismen in Bezug auf die Manifestierung möglicher Teilhabe- bzw. hier Diskursteilhabebarrieren (gesellschaftliche Konstruktionen von geistiger Behinderung, Konstruktion von Freizeit). An mehreren Stellen und insbesondere auf institutioneller Ebene (innerhalb der Einrichtungen, in denen Menschen mit geistiger Behinderung leben) verdeutlicht die Studie eindrucksvoll, wie sich der Kreislauf immer wieder schließt – wie sich Wirkmechanismen vollziehen und Probleme / Diskursbarrieren durch (soziales) Handeln oder struktureller Natur stets auf Neue (re)produziert werden und den Inklusionsprozess somit hemmen. In Bezug auf den Zusammenhang der Teilhabe – des reziproken Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Individuum und Gesellschaft (S.24) wird v.a. problematisiert, dass dieser Personengruppe aufgrund bestimmten Eigenschaften die Teilhabe / Zugang an gesellschaftlichen Lebensprozessen (passiv) versperrt bleibt und/oder (aktiv) verwehrt bleibt. Die aktive Entwicklung und Herausbildung des Individuums ist hier aus verschiedenen Gründen erschwert. Ihre Teilhabe beschränkt sich hauptsächlich auf eine Teilhabe am behinderungsspezifischen Sondersystem der Behindertenhilfe.

Es wird ferner eindringlich auf die Problematik des Strukturrahmens verwiesen – das institutionelle Setting und der segregierende Charakter von ‚Sondereinrichtungen‘ – die darin zugrundeliegende Regulierung, Überwachung, Fremdbestimmung, was letztlich zum sozialen Ausschuss führt.

Freizeit nimmt eine immer größere Bedeutung im Leben ein. In den darauffolgenden Unterkapiteln (Kapitel 2.3) wird sie in unterschiedliche Kontexte gesetzt und erläutert. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sie die soziale Integration jedes Einzelnen fördert; sie ist sinnstiftend, entspricht einem Ort der Selbstrepräsentanz und ist letztendlich auch für die eigene Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung von erheblicher Bedeutung. Freizeit bietet einen Raum für Vergemeinschaftung, der weitestgehend losgelöst von Abhängigkeiten und Hierarchien des Arbeitslebens und zumindest ansatzweise einen herrschaftsfreien Sozialraum bietet. Sie entspricht einem Lebensbereich, in welchem das Subjekt ichbezogen am handlungsmächtigsten ist, weniger Zwängen und Normen ausgesetzt als in der Arbeits- oder Obligationszeit (S. 32). Ferner werden hierbei die wichtigen Komponenten von Freizeit bzw. des Privaten, worunter Freizeit – dessen Gestaltungsraum zählt, aufgezeigt: Privatsphäre (Möglichkeit und Wahrung eines Rückzugortes), Privatheit (Wahrung der Anonymität) und Privatangelegenheiten (umfasst das Selbstbestimmungsrecht – eigene Entscheidungen treffen o.ä. und gründet auf der Mündigkeit einer Person).

Anknüpfend an diese beschriebenen verschiedenen Problemstellungen, die insbesondere mit Blick auf die Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung bestehen, wird im Anschluss an den theoretischen Teil der Aufbau der Studie skizziert. Untersucht wird einerseits, ob mögliche Voraussetzungen an die Teilhabe geknüpft sind; welche manifesten und latenten Barrieren für Menschen mit geistiger Behinderung bestehen? Anderseits welche Teilhabemöglichkeiten und Potenziale es auf der Subjektseite gibt; wie Freizeit für Menschen mit geistiger Behinderung selbst als auch von Institutionsmitarbeiter wahrgenommen wird? Und ferner welche Ressourcen, Wünsche, Interessen Menschen mit geistiger Behinderung haben und welche alltäglichen Barrieren sie ‚behindern‘. Hierzu werden ebenfalls beide Perspektiven (die der Betroffenen / Menschen mit geistiger Behinderung und die der Institution) betrachtet.

Die Studie unterteilt sich in drei Erhebungsphasen: zunächst in eine felderöffnende Erhebung (Kapitel 4 Empirische Phase I S.49-54). In dieser werden äußerst vielfältige Aktivitäten im Bereich der Freizeitgestaltung (u.a. von Spieltreffs, Sportgruppen, -vereinen, kulturelle, handwerkliche Aktivitäten bis hin zu bürgerschaftlichen Engagement) eruiert. Es werden nicht nur Hindernisse aufgedeckt, sondern gleichfalls auch potentielle Teilhabemöglichkeiten theoretisch ‚eröffnet‘. In der zweiten Erhebungsphase (Kapitel 5 Subsumtion S. 55-142) werden die Institutionen/Gruppen bezüglich ihrer spezifischen Freizeitaktivität, der potentiellen gegenwärtigen Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung an ihrem Angebot und möglicher zu erfüllender Teilnahmebedingungen und -voraussetzungen befragt. Hierzu zählen auch strukturelle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen (Angebotsturnus, Uhrzeit, wann und wo sie stattfindet, Anbindung) aber auch potentiell nutzbare Ressourcen, die eine mögliche Teilnahme begünstigen können (Assistenz). Insgesamt werden hier Teilhabemöglichkeiten und manifeste Barrieren (bspw. fehlende Barrierefreiheit) aufgespürt und untersucht. Bezogen auf die „Bereitschaft zur Teilnahme/ Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung“ erfolgt eine Typenbildung. Hierzu wurden vier Typen gebildet:

  • Typ A – „Volle Ablehnung“,
  • Typ B – „Zurückhaltend“,
  • Typ C – „Eher aufgeschlossen“ und
  • Typ D – „Klare Bereitschaft“.

Bei jeder dieser Erhebungsphasen werden zunächst die Vorgehensweise, die Methode, das Sampling und der Feldzugang beschrieben, gefolgt von der Auswertung und der Darstellung der Ergebnisse, einem methodischen Fazit und z.T. einer Abschlussreflexion. Alle Erhebungsphasen bauen direkt aufeinander auf und sind eng miteinander verflochten. In der dritten Phase, der Rekonstruktion (Kapitel 6 S.143 – 248) werden ausgehend von den Untersuchungsergebnissen der vorangestellten Erhebungsphasen und durch dessen vertiefende Analyse latente Barrieren (Vorbehalte o.ä.), die bei Institutionen/Gruppen bestehen, offengelegt. Zunächst folgt eine Analyse und Auswertung verschiedener Interviewpassagen einzelner regulärer Freizeitangebote. Diese zeigen eine generelle Offenheit gegenüber einer Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung (oft geknüpft an bestimmte Bedingungen (zum Beispiel Begleitperson) in ihre Angebote, aber auch gewisse Vorbehalte, Ablehnungen o.ä. Um letztere genauer zu untersuchen, v.a. die Ursache, wurden Vertiefungsinterviews mit vier Institutionen/Gruppen regulärer Freizeitangebote, die zugleich die unterschiedlichen o.g. Typen abbilden, durchgeführt.

Die Auswertung dieser erfolgt im Anschluss; aufgebaut danach wie Freizeit von den Interviewpartnern konstruiert wird; wie ‚geistige Behinderung‘ wahrgenommen und konstruiert wird und wie sich die Haltung (Bereitschaft bzw. Skepsis) begründet. Hier wird insbesondere auch dargelegt, wie exklusive Angebote wahrgenommen werden / wirken und wo angesetzt werden kann. Daran anschließend folgt die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderungen und den Mitarbeitern der Versorgungsinstitutionen mit Blick auf die Subjektebene, personelle und institutionelle Ressourcen und Wünschen. Besonderer Fokus liegt hier u.a. auf dem Tagestrukturierungsprogramm (Gestaltung des Tages; kurz ‚GdT‘), einem institutionellen Alltags- bzw. Freizeitprogramm, das auf die Ermöglichung eines strukturierten Alltags der Bewohner abzielt. Ergänzt wurde diese Erhebung mittels Beobachtungen, die vielfältige Einblicke in den Institutionsalltag (Alltag und Lebenswirklichkeit) liefern und welche die Ergebnisse der Interviewauswertung wiederspiegeln und untermauern. Sie zeigen insbesondere die fast vollständige Beschränkung der Lebenswelt der Bewohner auf den institutionellen Strukturrahmen. Das Programm ‚GdT‘ wird von keinem Interviewpartner als Freizeit gesehen; den Interessen und Wünschen wird durch das Programm nicht gerecht. Bezug genommen wird hier auf das Ergebnis der vorherigen Erhebungsphasen – eine inklusive Freizeitaktivität scheitert unter anderem auch an einer mangelnden Eigeninitiative/ Kontaktaufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung – dies wird an dieser Stelle relativiert – denn die Passivität der Teilnehmer wird innerhalb eines solchen, wie es später aufgegriffen wird, ‚reizarmen‘, rigiden, vorgegebenen Strukturrahmens (re)produziert statt abgebaut. Entscheidend ist hier ebenso die Wahrnehmung der Zeit innerhalb der Institution als Obligationszeit. Auch das Wissen, die Kenntnis über die Angebote spielt eine Rolle.

Die Studie verdeutlicht innerhalb dieser Erhebungsphase die Interessen der Bewohner, deren Realisierungsschwierigkeit / Voraussetzung (durch fehlende oder erschwerter Artikulation oder fehlender Erfahrungen, um Interessen zu entwickeln) und die gleichzeitigen Dependenzen an institutionelle Vorgaben und personeller Ressourcen. Auch hier werden die Abhängigkeiten – vielmehr die ‚Angewiesenheit‘ innerhalb des Institutionsrahmen reproduziert. Die Schaffung und Ausgestaltung eines Erfahrungsraums wird hier v.a. in der Verantwortung der jeweiligen Institution gesehen. Um eine an den Interessen der Bewohner angelehnte adäquate Freizeitgestaltung zu gewährleisten, wird die Notwendigkeit bzw. die pädagogische Aufgabe darin gesehen, die Interessen bei Menschen mit geistiger Behinderung zu entwickeln. Mangelnde / wenige Interessen, die geäußert wurden sind daher im Kontext der mangelnden Möglichkeiten der Interessensauslebung zu sehen. Dies manifestiert eine Diskursteilhabebarriere, da hier intrinsisch-motivationale Potenziale der betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung vor Eintritt in Freizeitdiskurse und deren Auslebungspraxen im Keim erstickt werden (S.209). Herauszustellen ist das Ergebnis bzw. der Wunsch nach stärkerer Vergemeinschaftung mit anderen Bewohnern, das ferner in direktem Zusammenhang mit dem Wunsch nach Freundschaft/ Geborgenheit/ Nähe zu verstehen ist, die zuvor nur im Kontext der Herkunftsfamilie erfahrbar waren. Zugleich wird der Wunsch im Rahmen der derzeitigen Lebenslage nicht ausreichend erfüllt. Was als Problem inklusiver Teilhabe herausgestellt wird, ist hier die Selbstwahrnehmung der Betroffenen (infantil und passiv wirkend – behinderte Identität), die mit der Konstruktion der Versorgungseinrichtung und der Wirkmechanismen (Internalisierung seitens der Bewohner) im Zusammenhang zu sehen ist.

Mittels der Interviews mit den Mitarbeitern werden u.a. Gründe für das Scheitern und Probleme des Tagesstrukturprogramms und kritische Einblicke in den Institutionsalltag geliefert (u.a. ‚sich-beruhen‘ auf die fehlende Artikulation von Interessen, fehlende Zeit gemeinsamer Interessensentwicklung, ‚Behagen gegenüber Veränderungen der Routinen‘) Ähnlich wie die Ergebnisdarstellung der Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderung erfolgt die Darstellung nach den Unterüberschriften dem Programm GdT, Interessen der Bewohner aus ihrer Perspektive, Konstruktion von Freizeit, Subjekt und Gemeinschaft und Mitarbeiterzufriedenheit als Sekundarergebnis. Inklusive Freizeit wird z.T. als Zuständigkeitsbereich verneint, z.T. aufgrund von äußeren Faktoren (Ablehnung/ Desinteresse von ‚Angebotsträgern‘ oder von institutionellen Gründen ausgeschlossen. Kritisiert wird die Passivität der Bewohner. Gesehen wird durchaus auch ein struktureller Veränderungsbedarf.

Im Anschluss daran folgt die Gegenüberstellung und Kontextualisierung der Interviews beider Ebenen (S.237), erneut entlang der Unterüberschriften GdT, Interessen, Freizeit, Subjekt und Gemeinschaft. Herausgestellt wird hier die deutliche Diskrepanz zwischen der Alltagswahrnehmung von Menschen mit geistiger Behinderung und der der Mitarbeiter. Aufgezeigt werden Probleme auf der Ebene der Mitarbeiter wie das Kommunikationsproblem zwischen den beiden Ebenen, ein Rückschluss der fehlenden verbalsprachlichen Äußerungen von Wünschen auf ein konstitutives Fehlen bzw. manifestes Desinteresse an Freizeitaktivitäten, eine Abwendung des Misslingens der Freizeitaktivität auf persönlicher Ebene – Zuschreibung des Desinteresses auf Passivität. Es sind gerade die intrainstitutionellen Strukturen, die Selbstermächtigungspraxen der betreuten Personen hemmend im Wege stehen (Fremdbestimmung, Überwachung, Regulierung) und zur (Re-)Produktion einer ‚handlungsohnmächtigen Subjektivität‘ führen (S 242). Die kritisierte Passivität der Betreuten ist insofern das Produkt von Aushandlungspraxen der Institution mit den in ihr betreuten Subjekten. Die dabei reproduzierte Passivität der Betreuten führt zur Legitimation der Zuständigkeit und schlussendlich des allumfassenden, scheinbar helfenden, Strukturrahmens der Institution selbst (S.241).

Innerhalb der lebenspraktischen Kontextualisierung werden erneut die Beobachtungen hinzugezogen. Im darauffolgendem Kapitel (Kapitel 7. Empirische Ergebnisse zur Diskussion, S. 249) werden die Ergebnisse der zweiten und dritten empirischen Phase kontrastierend gegenübergestellt und die Kernergebnisse herausgestellt (Kapitel 7.1). Diese werden im Anschluss theoretisch eingebettet, reflektiert und diskutiert (Kapitel 7.2). Es erfolgt eine direkte Bezugnahme zur Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung im Allgemeinen sowie zu Ergebnissen dieser Studie im Besonderen. Auseinandergesetzt wird sich dabei insbesondere mit institutionellen Diskurs- und somit Subjektivierungspraktiken im Kontext von geistiger Behinderung (u.a. mit Foucaults Diskursbegriff, totale Institution und Subjektivierungspraxen nach Goffman, Butler). Hiermit werden die Wirkungsmechanismen theoretisch gedeutet und erklärt; die empirisch-theoretischen Diskussionen werden anschließend unter besonderer Bezugnahme der Subjektivierungspraxen innerhalb der totalen Institution zusammengeführt.

Auf Grundlage der empirischen Ergebnisse dieser Studie sowie der theoretischen Diskussion werden drei relevante Diskurse bzw. Diskursebenen herausgestellt, innerhalb welcher die lebenspraktische Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren für Menschen mit geistiger Behinderung erfolgen müsste, um so lebensweltliche Teilhabe, schlussendlich Inklusion zu verwirklichen. Diese sind:

  1. Der intrainstitutionelle Selbstbestimmungsdiskurs (Selbstbestimmung bzw. Selbstermächtigung des (geistig) behinderten Subjekts in Auseinandersetzung mit den protektiven Strukturen der jeweiligen Versorgungs- und Betreuungsinstitution)
  2. der gesellschaftlich-öffentliche Diskurs (öffentliche Sichtbarkeit durch Diskursteilhabe)
  3. der Zuständigkeitsdiskurs (zwischen ‚Normalgesellschaft‘ und den Institutionen der ‚Behindertenhilfe‘).

Diese werden im nächsten Kapitel behandelt (Kapitel 8 Ausblick, Offenes und weiterführende Fragen bzw. im Unterkapitel 8.4 Praktischer Ausblick und konzeptionelle Überlegungen). Innerhalb diesen vorletzten Kapitels erfolgt sowohl ein methodischer als auch praktischer Ausblick (Kapitel 8.2), in dem insbesondere auf die Notwendigkeit verwiesen wird – den Blick auf die Zuständigkeitsdiskurse und ihre Wirkmächtigkeit zu richten und auf die notwendige Erforschung der geistig-behinderten Subjektivität, zumal diese Diskurse jene Subjektivität reproduzieren und damit eine Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung behindern (vgl. S.314). Ebenso – insbesondere – was die praktische Ebene / Umsetzungspraxis anbelangt, werden Maßnahmen auf Ebenen der Begegnung, Alltagsgestaltung, Freizeitgestaltung und der Ebene der Beratung/ Begleitung als bedeutend angesehen. Im abschließenden Kapitel (Kapitel 9) wird letztlich ein Inklusionsbegriff formuliert und die Studie abgeschlossen.

Als Kernessens der Studie lässt sich folgendes festhalten: An vielen Stellen wird deutlich gemacht, wie stark bzw. wirkungsmächtig zum einen institutionelle Strukturen (Vorgaben, Undurchlässigkeit, Routinen, ein singularisierter Blick auf die Bewohner, Unterordnung der Freizeitgestaltung unter Pflege). Zum anderen werden die dort anzufindenden wirkmächtigen und wiederkehrenden Subjektvierungspraxen, die Diskursteilhabebarrieren (re)produzieren sehr deutlich herausgestellt. Exemplifiziert wird dies an mehreren Stellen mit dem Vergleich eines „allumfassenden Strukturrahmens“. Insbesondere Institutionen stellen eine Schnittstelle zwischen regulären und institutionellen Angeboten dar; können als Wegbereiter fungieren. Deutlich wird, dass selbst Wünsche, wenn sie vorhanden und artikuliert werden, im Keim erstickt werden und gerade die Institution selbst solch Verhalten / Haltung (hier die Passivität und Angewiesenheit der Bewohner) durch die dort stattfindenden („massiv verkindlichen“) Subjektivierungspraxen (S. 316) beruhend auf Diskursen hervorrufen und so zu einem negativen ‚Kreislauf‘ beitragen bzw. einen möglichen Inklusionsprozess im Wege stehen.

Gerade der Freizeitbereich stellt hier ein hohes Inklusionspotenzial dar, das aber ungenutzt bleibt. Die Problematik ist dabei hauptsächlich im Zusammenhang mit der konkreten Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung (segregierende Strukturen, geistig-behinderte Subjektivität) zu sehen (weniger in manifesten und latenten Barrieren). Es wird zu dem Schluss gekommen, dass Freizeit bzw. die inklusive Freizeit hier letztlich als ein zielführender und gewinnbringender Ansatz gesehen wird, der diesem Ganzen – dem Kreislauf entgegenwirken kann. Er bietet Schnittstellen zwischen beiden ‚Lebenswelten‘ von Menschen mit und Menschen ohne geistige Behinderung, die es weiter auszuschöpfen gilt. Die Schaffung von Schnittstellen zwischen den Lebenswelten von Menschen mit und Menschen ohne geistige Behinderung stellt ein klares Ergebnis der Studie dar – d.h. lebenspraktische Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung zu fördern. Berührungspunkte / Begegnungsräume zu schaffen; denn diese stellen bisher ein deutliches Defizit dar. Schnittstellen werden letztlich als eine elementare Grundvoraussetzung angesehen, um die ‚Inklusionsbereitschaft‘ innerhalb der Gesellschaft positiv zu beeinflussen (vgl. S. 319).

Des Weiteren wird dabei deutlich, dass sowohl innerhalb der Institutionen (ihrer Strukturen), bei den Individuen – hier Menschen mit geistiger Behinderung selbst (Interessenentwicklung, -durchsetzung) und innerhalb des gesellschaftlich-öffentlichen Diskurs (öffentliche Präsenz und Wahrnehmung) angesetzt werden muss, um Inklusion voranzutreiben. An einer Stelle wird zugleich aber auch aufgezeigt, dass es durchaus ein ‚Spannungsverhältnis‘ geben kann und dass auch in der Gesellschaft „Behinderung“ reproduziert wird. Dies wurde am Beispiel festgemacht, wo eine manifeste Barriere der Erreichbarkeit (Treppen) durch eine Hilfestellung überwinden wurde. Zwar wird hiermit einerseits der Zugang und die Teilhabe ermöglicht. Anderseits wird hier die Behinderung aber auch wieder reproduziert. „Die manifeste Barriere der Treppe schafft somit bereits beim Betreten der Räumlichkeit eine physische Angewiesenheit/ Abhängigkeit, wodurch letztlich auch eine andere Sozialsituation geschaffen wird, als sie im ‚Normalfall‘ gegeben wäre“ (S. 91).

Diskussion

Die methodische Herangehensweise wird hier stets reflektiert. Der Autor erwähnt immer wieder Verbesserungsvorschläge und Notwendigkeiten dahingehend, was weiter zu erforschen wäre und verweist bzw. eröffnet somit weitere Forschungsfelder, stellt konzeptionelle und praktische Überlegungen an und legt zugleich entscheidende Desiderate offen, an denen es zukünftig anzuknüpfen gilt. Hiernach wäre weiter bzw. stärker die Strukturebene (Strukturanalyse: strukturelle Abläufe der Institution) zu erforschen. Bezogen auf die Sekundärergebnisse der Studie wäre insbesondere die affektive Ebene in den Blick zu nehmen; d.h. sowohl das affektive Empfinden der Menschen mit geistiger Behinderung als auch anderer Beteiligter. Hinsichtlich der oft gegebenen Zuständigkeitsfrage bzw. der Verantwortungsübertragung /-verortung bei Institutionen der Behindertenhilfe sind jene Zuständigkeitsdiskurse in den Blick zu nehmen und ihre Wirkmächtigkeit auf die geistig-behinderte Subjektivität. Ebenso von Brisanz wäre die Erfassung / Erforschung der Perspektive der Personengruppe mit höheren Unterstützungsbedarf und der, die sich ggf. nur stark eingeschränkt oder gar nicht verbalsprachlich artikulieren können.

Wenngleich die Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren und Subjektivierungspraxen hier vordergründig sind, hätte stärker untersucht werden können, was die konkrete, tatsächliche Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderungen ausmacht. Wie sie sich im Einzelnen – da wo sie bereits erfolgt – innerhalb regulärer Angebote jenseits von Versorgungsinstitutionen gestaltet wird und aussieht. Auch bezogen auf gemeinsame Aktivitäten. Wie vollziehen sich diese Prozesse ‚gelebter Inklusion‘? Welche Rolle spielen hier Konstrukte / Subjektivierungspraxen? Beispielsweise auch, was z.T. in der Studie selbst angemerkt wird, welche Aufgaben oder Rollen Menschen mit geistiger Behinderungen zukommt. Welche Gelingensfaktoren sind festzumachen; welche Schritte seitens der Anbieter waren notwendig, damit die Teilhabe ermöglicht werden konnte? Dies bleibt an dieser Stelle offen. Hier spielt ferner ein weiterer Aspekt eine Rolle. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Begriffsverständnisse von Partizipation, sollten die weiteren Dimensionen wie Mitbestimmung und -gestaltung (hier an Freizeitaktivitäten) berücksichtigt werden. Ähnlich wie die Teilgabe beim Teilhabebegriff. Letztlich ist hierzu der Schritt der Selbstbefähigung unabdingbar.

Fazit

Es handelt sich hierbei insgesamt um eine empirisch sehr anspruchsvolle / komplexe, erkenntnisreiche und spannende Studie zum Themenbereich ‚(inklusive) Freizeit im Kontext von geistiger Behinderung‘. Die Studie ist sowohl methodisch als auch theoretisch äußerst nachvollziehbar und reflektiert aufgebaut. Um Perspektiven und Möglichkeiten inklusiver Freizeitgestaltung für erwachsene institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung aufzuspüren bedient sich die Studie unterschiedlichen Forschungsmethoden. Neben Interviews (Leitfaden-, Vertiefungsinterviews) mit Anbieter regulärer Freizeitangebote, mit Menschen mit geistiger Behinderung und Mitarbeiter von Institutionen werden Beobachtungen durchgeführt. Gerade hierdurch, durch die multimethodale Herangehensweise zeichnet sich die Studie aus. Aber auch dadurch, dass sie auf unterschiedlichen Ebenen ansetzt – auf der Institutionsebene (Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen), auf der außerinstitutionellen Ebene (Institutionen/Gruppen regulärer Freizeitangebote) und auf der Subjektebene (Betroffene und Mitarbeiter). Somit werden zugleich unterschiedliche Blickwinkel geliefert – die für die Umsetzung von Inklusion letztlich notwendigen Ebenen bzw. Perspektiven.

Die Studie liefert weitreichende Erkenntnisse zur Forschungslücke ‚Freizeit im Kontext von geistiger Behinderung‘ – vor allem dahingehend wie sich Subjektivierungspraktiken, Diskurse entwickeln / vollziehen, wie ‚Barrieren‘ tatsächlich entstehen, stets aufs Neue (re)produziert werden aber auch wie sie interpretiert werden können. Wird sich immer wieder einer solchen Differenzierung und Kategorealisierung bedient, birgt es letztlich die Gefahr diese Differenz – das Konstrukt der geistigen Behinderung und die Wahrnehmung dieser Andersartigkeit erneut zu reproduzieren und zu manifestieren. Gleichzeitig gibt die Studie gibt hier den Anstoß (in Anbetracht der gesamten Inklusionsdebatte) insbesondere den Blick zunächst in Hilfs- und Unterstützungsdienste zu richten – auf intrainstitutionelle Prozesse, Diskurse und Subjektivierungspraxen, die von hier aus verändert / revidiert werden und zum positiven öffentlichen Bild beitragen können. Gerade besondernde Strukturen wie Hilfeeinrichtungen (re-)produzieren durch ihre spezifischen Strukturen eine bestimmte Subjektivität, welche oftmals einen mehr oder weniger umfassenden gesellschaftlichen Ausschluss zur Folge hat (vgl. S. 32). Diese versorgenden (totalen) Institutionen müssen letztlich ihre totale Wirkmächtigkeit als Inklusionsschranken verlieren (S. 333). Insgesamt gilt es am Subjektstatus, Sichtbarmachung – öffentliche Präsenz von Menschen mit geistiger Behinderung anzusetzen. Nicht zuletzt an einer Diskursbefähigung (Handlungsmächtigkeit) – Förderung der Selbstbefähigung und Selbstermächtigung (Interessensentwicklung auch über die Institutionsgrenze hinaus) die der Autor im Zusammenhang mit der (sonder)pädagogischen Aufgabe konturiert. Zugleich erscheint es unabdingbar, wie es die Studie deutlich macht, gerade dabei die strukturelle Ebene verstärkt zu betrachten und zu hinterfragen (Institutionen und reguläre Angebote), damit die Teilhabe an inklusiven Freizeitaktivitäten – und schließlich an der Gesellschaft gelingen kann. Nicht zuletzt ist dies auch im Aufgabenbereich der sozialpolitischen Ebene zu sehen.

Letztendlich kann Inklusion und eine inklusive Freizeit, in der gerade das Miteinander von Menschen mit ohne Behinderungen – Begegnungsmöglichkeiten und das gegenseitige Kennenlernen forciert wird, Konstrukte aufbrechen und damit zur Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren beitragen. Inklusion – so wie es in der Studie formuliert wird – meint die Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren (S. 333). Zugleich ist sie ist ein ambivalenter Aushandlungsprozess – sie kann nicht einseitig vollzogen werden. Inklusion heißt immer Diskursverschiebung (a.a.O. S. 334).

Rezension von
Soz. Arb. Eva Konieczny
M.A. Bildung und Soziale Arbeit, B.A. Soz. Arb., wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen
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Zitiervorschlag
Eva Konieczny. Rezension vom 12.04.2016 zu: Hendrik Trescher: Inklusion. Zur Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und Behinderung. Springer VS (Wiesbaden) 2015. ISBN 978-3-658-09587-1. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/20069.php, Datum des Zugriffs 04.10.2024.


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