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Ulrich Lilie, Wolfgang Beer et al. (Hrsg.): Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur

Rezensiert von Prof. Dr. habil. Gisela Thiele, 18.01.2016

Cover Ulrich Lilie, Wolfgang Beer et al. (Hrsg.): Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur ISBN 978-3-941251-91-5

Ulrich Lilie, Wolfgang Beer, Edith Droste, Astrid Giebel (Hrsg.): Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur. Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte. der hospiz verlag Caro & Cie. oHG (Ludwigsburg) 2015. 415 Seiten. ISBN 978-3-941251-91-5. D: 19,99 EUR, A: 20,55 EUR, CH: 28,90 sFr.

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Thema

Die vorliegende Publikation greift ein gegenwärtig verstärkt diskutiertes Thema auf, das erst kürzlich im Bundestag verhandelt wurde, in der sich die klare Mehrheit gegen einen geschäftsmäßigen Suizid bekannte.

HerausgeberInnen

Die HerausgeberInnen sind Ulrich Lilie, Pfarrer und Präsident der Diakonie Deutschland, Dr. Wolfgang Beer, Geschäftsführer Politische Bildung der Evangelischen Akademie in Deutschland, Edith Droste, Politologin und Trauerbegleiterin und Astrid Giebel, Diakoniewissenschaftlerin, Pastorin und Krankenschwester.

Aufbau und Einleitung

Das Buch ist neben einem Geleitwort und einer Einführung in sechs Teile mit Kapiteln unterschiedlicher Länge untergliedert.

Im Geleitwort wird das Anliegen des Bandes geklärt, das einen Beitrag zum aktuellen politischen und parlamentarischen Diskurs leisten und wertvolle Anstöße für eine humane Kultur des Sterbens geben soll.

Wolfgang Beer und Edith Droste verfassen einen Text zu „Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte- Zur Einführung“. Der Diskurs um die Sterbehilfe werde stark von der Forderung nach Autonomie und Selbstbestimmung sowie der Angst vor Kontrollverlust, Abhängigkeit und Pflegebedürftigkeit bestimmt (S. 23). Die Entscheidung, wie wir sterben wollen, betreffe auch die Frage, wie wir in dieser Gesellschaft zusammen leben wollen und die Beantwortung dieser Frage rücke in die Verantwortung eines jeden von uns.

Zu 1. „Positionen im Streit um die Beihilfe zur Selbsttötung“

Der erste Teil „Positionen im Streit um die Beihilfe zur Selbsttötung“ wird mit einem Kapitel von Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin, ehemalige Bundesministerin der Justiz und Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung, zum Thema „Verfügen über den eigenen Tod? Selbstbestimmung und höchstpersönliche Entscheidung: Unsere Verfassungs- und Rechtordnung braucht keine Klarstellung“ eingeleitet. Sie betont, dass eine Selbsttötung eine höchstpersönliche Entscheidung und Durchführung des Betroffenen selbst voraussetze, die nicht an andere delegierbar sei – weder an Angehörige noch an medizinisches Personal. Nach ihren Ausführungen plädiert sie dafür, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, denn sie argumentiert, wo denn die Durchsetzung der Verpflichtung unserer Gesellschaft, Leben zu ermöglichen und Mut zum Leben zu machen, bliebe.

Im Kapitel zwei „Das geplante Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid – ein Plädoyer für eine reglementierte Freigabe“ von Prof. Dr. Urban Wiesling, Direktor des Institutes für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen, wird die Frage beleuchtet, wie viel Pluralität der Staat bei der Diskussion um die Sterbehilfe erlauben sollte. Für den Staat gehe es nicht mehr um die richtige Art zu leben oder zu sterben, sondern um Vorkehrungen, dass niemand in seinen individuellen Entwürfen von anderen bedrängt, manipuliert oder geschädigt werde. Wiesling plädiert für eine organisierte Sterbehilfe, an die besondere Anforderungen zu stellen sind, weil ein Verbot den Sterbetourismus und die illegale Sterbehilfe außerhalb staatlicher Kontrolle fördere.

Im Kapitel drei „Jedes Leben ist ein Unikat- jedes Sterben auch“ interviewen Wolfgang Beer und Edith Droste, Franz Müntefering, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Soziales. Müntefering meint, man könne kein Gesetz schreiben, um festzulegen, wann ein Leben beendet werden dürfe, zumal ein Gesetz einen Rechtsanspruch auslöse, der umgesetzt werden müsse (S. 71). Eigene Gefühle beim Sterben eines nahen Anvertrauten schmerzen, sie sollten uns aber nicht dazu verleiten zu entscheiden: Weil es mir schlecht geht, muss der andere sterben.

Ich bin für ein Verbot der organisierten und der kommerziellen Sterbehilfe – und ansonsten für Vertrauen ins ärztlich Ethos“ sagt Heinrich Bedford – Strohm, Landesbischof der Evangelisch – Lutherischen Kirche in Bayern im Gespräch mit Barbara – Maria Vahl, Journalistin und Redakteurin im Zentrum Kommunikation der Diakonie Deutschland. Töten dürfe keine normale Option sein und was die Assistenz zum Suizid angehe, reichten die bisherigen gesetzlichen Regelungen aus. Die Gewissheit von Sterbenden, dass sie nicht aus der Geborgenheit Gottes herausfielen, sei etwas Wunderbares am Lebensende (S. 87).

Zu 2. „Selbstverständnis und Rolle des Arztes“

Ein zweiter Teil „Selbstverständnis und Rolle des Arztes“ beginnt mit einem Kapitel von Prof. Dr. Klaus Dörner, ehemaliger ärztlicher Leiter der Westfälischen Klinik Gütersloh für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie, „Sterben, Tod und die Rolle der Medizin: anthropologische und ärztliche Aspekte“. Er verweist darauf, dass es nach dem zweiten Weltkrieg eine Wende gegeben habe – die Götter in Weiß wären abgeschafft und die Patienten hätten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes allein darüber zu entscheiden, was ein Arzt an und mit ihnen tun darf und was nicht (S. 101). So gäbe es auch keinen Bedarf an aktiver Lebensverkürzung und schon gar nicht durch einen Arzt.

Es folgt ein Kapitel von Michael Wunder, Psychologe und Psychotherapeut in Hamburg, mit dem Titel „Selbstbestimmung ohne Grenzen? Zur Geschichte der Euthanasiedebatte“. Er schlussfolgert aus seinen Überlegungen auch zu den Entwicklungen in den Niederlanden – wenn es einmal gesetzlich möglich würde, dem Leben einen Wert oder Unwert zu geben, würde sich, dieses Leben zu töten, gegen Bindungen an die Selbstbestimmung durchsetzen.

Dr. Theodor Windhorst ist Chefarzt des interdisziplinären Lungenzentrums der Städtischen Kliniken Bielefeld und Autor des dritten Kapitels „Der Arzt – Sterbebegleiter, nicht Sterbehelfer“. Windhorst geht vom ärztlichen Ethos aus, das Wohl und der Wille des Patienten sei höchstes Gesetz. Die Würde und die Lebensqualität sollten Vorrang vor einer Lebensverlängerung um jeden Preis haben, oberste Priorität habe das Sterben in Angst- und Schmerzfreiheit. Gewerbliche oder aktive Sterbehilfe sei kein Sterben in Würde. Der Arzt sei der Sterbebegleiter bis zum letzten Atemzug seines Patienten, kein Sterbehelfer (S. 132).

Michael Wunder setzt mit einem Kapitel zur „Ärztliche Suizidbeihilfe – Assistenz und Gewissen“ fort. In den letzten Jahren sei bei abnehmender Suizidrate ein Anwachsen älterer Menschen, die sich suizidierten, insbesondere bei Frauen zu verzeichnen. Paranoide Ängste, Angst vor Abhängigkeit und Autonomieverlust seien als Auslöser für Suizide nachgewiesen worden. Wunder resümiert – Suizidassistenz könne niemals ärztliche Aufgabe sein, aber Gewissensentscheidungen im zugespitzten Einzelfall müssten tolerierbar sein (S. 145).

Zu 3. „Was auch zu bedenken ist“

Der dritte Teil des Buches „Was auch zu bedenken ist“ beginnt mit einem Kapitel von Dr. Manfred Koller, Facharzt für Psychiatrie, Neurologie und klinische Geriatrie und ärztlicher Direktor des Asklepios – Fachklinikums in Göttingen, zum Thema „Selbsttötungsbeihilfe bei Menschen mit dementieller Erkrankung“. In der gegenwärtigen Diskussion werde ein ärztlich begleiteter assistierter Suizid bei Demenzkranken meist abgelehnt und er wird von Betroffenen selbst im fortgeschrittenen Stadium kaum gefordert. Wenn der freie Wille nicht mehr geäußert werden könne, käme dem natürlichen Willen eine besondere Bedeutung zu, der sich darin ausdrücken könnte, wenn der Patient sich gegen eine Maßnahme ausspreche oder die Mitarbeit bei einer Maßnahme verweigere.

Das nächste Kapitel wurde von Prof. Dr. Asmus Finzen, Psychiater und Wissenschaftspublizist, zum Thema verfasst „Suizidhilfe bei psychisch Kranken – wirklich ein Tabu?“ Da der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere mit Depressionen, unter den jährlich 10 000 Suizidopfern bei 80 bis 90 % läge, sei nach der Suizidhilfe dieser Gruppe zu fragen. Finzen behauptet, dass psychisch kranke Menschen, die sich für den Tod entschieden hätten, sich gegen das Leiden entschlossen hätten, sie seien aber nicht sterbenskrank. Deshalb sei von Suizidhilfe bei psychisch Kranken Abstand zu nehmen (S. 177).

Es folgt ein weiteres Kapitel von Jürgen Goldmann, Diplom - Sozialpädagoge und Dr. Christiane Ohl, Diplom – Biologin „Behindertes Sterben. Willenserklärung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen am Lebensende“. Für Menschen mit Behinderungen gehöre Fremdbestimmung ein Leben lang zu ihrem Alltag und sie würden zudem von Nichtbehinderten in ihrem Recht auf Selbstbestimmung beim Sterben zusätzlich „behindert“. Deshalb stellen die Autoren die Frage, ob es Inklusion auch am Lebensende gäbe und wenn ja, was sie kosten dürfe.

Wolfgang Beer und Edith Droste sind die Autoren des Kapitels „Kinder wollen leben – bis zuletzt. Wider die Forderung nach Sterbehilfe auch für Kinder“. Sie betonen zunächst, dass in Belgien vor ca. 18 Monaten das Gesetz in Kraft getreten ist, das die sogenannte Euthanasie, also die Tötung auf Verlangen, auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet hat. Kinder mit einer schweren Erkrankung würden sehr schnell begreifen, dass sie in Gefahr seien, ihr Leben zu verlieren. Deshalb gäbe es den Wunsch nach dem Unterlassen einer Maximaltherapie am Lebensende im Sinne einer Therapie – Änderung zur Linderung körperlicher und seelischer Schmerzen. Eine große Gefahr bestehe darin, Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen als unerwünscht anzusehen, so dass Eltern begründen müssten, warum ihr Kind noch lebe.

Mit dem Titel „Erfahrungen mit dem Wunsch zu sterben aus der Telefonfürsorge“ ist Kapitel fünf des dritten Abschnittes überschrieben. Rosemarie Schettler, Mitarbeiterin in der TelefonSeelsorge in Duisburg, thematisiert die Seelsorge am Telefon, die gute Bedingungen schaffe, solche sensiblen Themen wie Sterben, Tod oder Suizid zu benennen. Es seien insbesondere Alte und Einsame, die keinen Sinn im Weiterleben sehen und sich deshalb den Tod wünschten (S. 213). Seelsorge könne Halt geben und entlasten und Suizidgefährdeten helfen, doch weiter zu leben.

Zu 4. „Blick über die Grenze: Regelungen und Erfahrungen im Ausland“

Ein vierter Abschnitt „Blick über die Grenze: Regelungen und Erfahrungen im Ausland“ beginnt mit einem ersten Kapitel von Dr. A. Katarina Weilert, Rechtswissenschaftlerin, zum Thema „Rechtliche Regelungen im internationalen Vergleich“. Die Schweiz hat ein liberales Sterbehilferecht. Der Suizident müsse allerdings freiverantwortlich handeln in Abwesenheit von Zwang und Irrtum und er muss urteilsfähig sein. Seit 2006 kann der Wirkstoff NaP für einen Suizid bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts mit der Diagnose und der Indikation zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Aufklärungsgespräch vorausgegangen ist.

In den Niederlanden werden drei Formen der Lebensbeendigung diskutiert: die Beihilfe zum Selbstmord, die Tötung auf Verlangen und die aktive Beendigung des Lebens ohne Verlangen des Sterbenden. Die Tötung auf Verlangen sei zwar im Grundsatz strafbar, allerdings mit der Ausnahme, wenn die Handlung von einem Arzt begangen werde, der Sorgfaltskriterien einhalte und Meldung erstatte.

Belgien habe sich zu einer noch liberaleren Regelung des Sterbehilferechts entschlossen, indem es seit 2014 auch auf Minderjährige angewandt werden könne. Die Tötung sei auch hier nur Ärzten anvertraut, die die Zurechnungsfähigkeit des Patienten verlange, der bei vollem Bewusstsein sein muss und sein Verlangen freiwillig, überlegt und mehrmals wiederholend ausspreche.

In Luxemburg können Minderjährige ab 16 Jahren Sterbehilfe verlangen, wenn Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter zustimmen. Entscheidend sei die Prognose, dass eine Besserung nicht in Sicht sei. Sterbehilfe könne auch auf eine entsprechende Patientenverfügung hin erfolgen, es bestehe aber immer eine Meldepflicht an eine Kontrollkommission.

Außerhalb Europas sei die aktive Sterbehilfe fast in keinem Land zulässig, weil das Leben als besonders hohes Rechtsgut einen besonderen Schutz genieße, wobei Deutschland mit seinem Verzicht auf einen strafrechtlichen Suizidhilfetatbestand zu den Ausnahmen zähle (S. 239).

Kapitel zwei „Das ist doch kein Leben mehr! 30 Jahre Erfahrung mit Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid in den Niederlanden“ wurde von Gerbert van Loenen, freier Journalist und Buchautor. Loenen beschreibt zunächst, welche Formen des Suizid möglich sind. Wenn der Patient das Medikament selbst einnimmt, handele es sich um Beihilfe zum Suizid, verabreiche der Arzt dieses per Injektion, werde von aktiver Sterbehilfe gesprochen. Beides sei per Gesetz erlaubt, wobei die Gesamtzahl der Fälle von aktiver Hilfe kontinuierlich steige. Auch für Demenzkranke und psychisch Kranke wäre Sterbehilfe möglich und zwar dann, wenn sie im Voraus eine Verfügung darüber erlassen und diese möglichst am letzten Tag ihres Lebens noch einmal bestätigen können. Kinder können ab dem 12. Lebensjahr aktive Sterbehilfe bekommen, wobei Ärzte gegenwärtig für das gleiche Recht von Kindern ab dem ersten Lebensjahr plädieren. So resümiert Loenen: „Die alte Grenze ‚Du sollst nicht töten‘ ist aufgegeben worden, eine neue Grenze haben wir noch nicht gefunden“ (S. 253).

Zu 5. „Begleitung in der letzten Lebensphase“

Es beginnt ein neuer, fünfter Abschnitt „Begleitung in der letzten Lebensphase“ mit einem Kapitel von Ulrich Lilie „Der Mehrklang von Hospizbewegung und Palliative Care, von Pflege und Quartiersentwicklung – in Würde leben und sterben“. Es gäbe Orte, wo es sich etwas leichter sterben ließe – in der eigenen Wohnung, vielleicht auch im Hospiz, Krankenhäuser und Pflegeheime würde Lilie nicht dazu zählen. Er warnt vor einer Dehumanisierung der Lebensverhältnisse von alten Menschen, denn viele Alte stürben viel zu früh einen sozialen Tod.

Barbara Maria Vahl ist im Gespräch mit Prof. Dr. Lukas Radbruch, Palliativmediziner und Hochschullehrer, über das Thema „Es muss heute niemand mehr unter Schmerzen sterben. Plädoyer für eine gute palliative Betreuung“. Fortschritte habe es in den letzten Jahren infolge der Änderung der Gesetze 2007 gegeben mit dem Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Versorgung zu Hause und im Pflegeheim, ebenso mit der Einführung der Palliativmedizin als Pflichtfach für Studierende und weiterer Erleichterungen. Heute müsse keiner mehr an unerträglichen Schmerzen leiden, als letzten Weg wäre die palliative Sedierung eine reale Alternative.

Der Titel des zweiten Kapitels in diesem fünften Abschnitt ist „Angst, Leid, Hoffnung in der Begleitung schwerstkranker, sterbender Menschen – wie kann seelischer Beistand gelingen?“ Die Autorin Dr. Astrid Giebel, Pastorin und Krankenschwester, verdeutlicht anhand von literarischen Quellen, dass der Sinn des Lebens auch im Angesicht lebensbedrohlicher Krankheiten darin bestehe, die Hoffnung nicht zu verlieren.

Die Autoren des folgenden Kapitels „Das Antlitz des Anderen durchscheinen lassen – Einsichten aus ethischen Fallbesprechungen am Lebensende“ sind Dominik Kemmer, Master Student der Philosophie in Tübingen, und Arne Manzeschke, Professor für Anthropologie und Ethik an der Hochschule Nürnberg. Ziel des Artikels ist es, Erfahrungen mit ethischen Fallbesprechungen (EF) zu verdeutlichen (S. 309). EF befasse sich mit der Organisation von Widersprüchlichkeit und Konflikten, um mit den Betroffenen ethisch reflektiert eine verantwortliche, für alle tragbare Lösung, zu finden.

Sterbende respektvoll und solidarisch begleiten – theologisch – seelsorgliche Perspektiven“ ist der Titel des vierten Kapitels, das Ulrich Lilie geschrieben hat. Sterbende Menschen zu begleiten, bedeute immer auch, Anwaltschaft für dessen Würde zu übernehmen. Das besage auch, dass Sterbende ein Recht haben, schwierige Patienten zu sein.

Das nächste Kapitel hat Irmgard Bracht, Theologin und Pflegefachkraft, verfasst und trägt den Titel „Spiritualität und existentielle Kommunikation am Lebensende. Beobachtungen aus der Pflegepraxis“. Sie geht davon aus, dass es nur wenigen gelinge, ihr Leben und sich selbst so zu akzeptieren, wie Alter sich in der Realität darstelle – Leben in Einsamkeit, Gebrechlichkeit, Abhängigkeit von anderen und als Leben im „Wartesaal zum Tod“.

Zu 6. „Wie wollen wir sterben – wie wollen wir leben“

Es folgt der letzte Abschnitt des Buches „Wie wollen wir sterben – wie wollen wir leben“, das mit einem Kapitel „Der optimierte Tod“ von Jürgen Wiebecke, freier Journalist in Köln, eingeleitet wird. Wir müssten damit leben lernen, dass zunehmend öffentlich gestorben werde und das Ende des Lebens, der Abgang, perfekt wie ein Kunstwerk gestaltet werden könne. Suizid bedeute aber andererseits ein Skandal, ein radikaler Ausdruck einer gestörten Ordnung. Fit oder tot wäre eine Alternative. Sterbehilfe sei so ein Teil der Optimierungslogik, die inzwischen durch alle Poren der Gesellschaft dringe.

Traugott Roser, Pfarrer und Professor für praktische Theologie an der Universität Münster, ist der Autor des Kapitels „Das Sterben als Teil der eigenen Biografie annehmen“. Er schlussfolgert – das Sterben sei Teil des Lebens, was heiße, Leben zu unterstützen, ohne zum Leben zu zwingen. Sterben solle aber nicht aktiv herbeigeführt werden, denn dann wäre Sterben ein Teil des Todes (S. 375).

Der Autor des folgenden Kapitels „Leid, Energie und Lebensqualität. Reflexionen zur Lebens- und Sterbebegleitung aus Sicht eines psychotherapeutisch tätigen Arztes“ ist Carsten Till, ärztlicher Direktor der AHG Klinik im Odenwald. So sollten Geben und Nehmen gut austariert sein. Es gäbe viel zu Nehmen – von der Freude in bestimmten Lebenssituationen Begleiter sein zu dürfen, auch Begleiter in den Tod.

Das vorletzte Kapitel „Lebensschutz, Autonomie und Fürsorge“ ist von Astrid Giebel geschrieben. Sie geht davon aus: Je mehr Handlungsspielraum das Recht eröffne, desto größer sei der Bedarf an eigener moralischer Urteilsbildung. Je mehr aber das Recht den Handlungsspielraum begrenze, desto weniger Raum bleibe der Gewissensfreiheit. Es bestehe gegenwärtig die Gefahr, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umschlage in den Druck, das eigene Leben vor der Zeit zu beenden (S. 397).

Dr. Frank Niggemeier, Ministerialrat, beendet die äußerst interessanten Beiträge der vorgelegten Publikation mit dem Thema „Gute Gesinnung oder politische Verantwortung? Was philosophische Ethik zur Diskussion um Sterbehilfe beitragen kann“. Für Niggemeier gibt es keine Ethik, dem Einzelnen die eigene Urteilsbildung abzunehmen. Das Grundgesetz lasse den Einzelnen frei, wenn er seine Selbstbestimmung dahingehend verstehe, sich töten zu wollen und er könnte fordern, dass die anderen der Gemeinschaft ihn dazu professionelle Hilfe bereitstellen.

Fazit

Diese Publikation verdient eine besondere Würdigung, denn sie vereint alle jene Aspekte, die bei einer tiefgründigen Betrachtung eines Themas wichtig sind. Theoretischer Tiefgang und praktische Handlungsleitlinien, die es dem Leser ermöglichen, Denkanstöße frei entwickeln zu können ohne dass sie das eigene Selbst begrenzen. Multidimensionalität und - professionalität bestimmen die gesamten Ausführungen und zeigen, dass wissenschaftliche Tiefe und verständliche Sprache sich nicht ausschließen. Besonders hervorzuheben sind auch die erkennbare Struktur des Buches, alle Autoren werden bildlich festgehalten und biografisch kurz vorgestellt und das Design, das sich durch Übersichtlichkeit und sehr gute Qualität der Papierwahl auszeichnen. Für all jene, die die gegenwärtige Debatte um Sterbehilfe interessiert verfolgen, ist es ein Buch, das hilft, das gesamte Für und Wider zu erhellen, differenzierte Sichtweisen zu unterstützen und dabei das bestimmende Thema für oder gegen eine Sterbehilfe nicht aus dem Fokus zu verlieren.

Rezension von
Prof. Dr. habil. Gisela Thiele
Hochschule Zittau/Görlitz (FH)
Berufungsgebiete Soziologie, Empirische Sozialforschung und Gerontologie
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Zitiervorschlag
Gisela Thiele. Rezension vom 18.01.2016 zu: Ulrich Lilie, Wolfgang Beer, Edith Droste, Astrid Giebel (Hrsg.): Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur. Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte. der hospiz verlag Caro & Cie. oHG (Ludwigsburg) 2015. ISBN 978-3-941251-91-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/20182.php, Datum des Zugriffs 16.09.2024.


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