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Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Inklusion. Wege in die Teilhabe­gesellschaft

Rezensiert von Prof. Dr. Gregor Husi, 18.04.2016

Cover  Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Inklusion. Wege in die Teilhabe­gesellschaft ISBN 978-3-593-50462-9

Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Inklusion. Wege in die Teilhabegesellschaft. Campus Verlag (Frankfurt) 2015. 467 Seiten. ISBN 978-3-593-50462-9. D: 34,90 EUR, A: 35,90 EUR, CH: 42,60 sFr.

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Thema

Der Begriff der Inklusion verdrängt im wissenschaftlichen und politischen Diskurs immer mehr jenen der Integration. In der deutschen Soziologie hat insbesondere Niklas Luhmann dem Begriff eine prominente Position in seiner Systemtheorie zugewiesen. Doch die Diskussion reicht seit längerem schon weit über den systemtheoretischen Horizont hinaus, gerade auch mit Blick auf das Gegenteil, die Exklusion. Nun spüren die Beiträge eines Sammelbandes mannigfaltigen Aspekten von Inklusion bzw. Exklusion nach und beziehen die gewonnenen Erkenntnisse mal mehr, mal weniger auf das Konzept der Teilhabegesellschaft, wie der Untertitel verspricht. Mit diesem Konzept zielten die Urheber, Gerd Grözinger, Michael Maschke und Claus Offe, bereits 2006 auf das Modell eines neuen Wohlfahrtsstaats, das sich an gleicher Freiheit orientiert. Damit knüpften sie an Bruce Ackerman und Anne Alstott an, die fünf Jahre zuvor in ihrem Buch zur Stakeholder-Gesellschaft ein Modell für mehr Chancengleichheit beschrieben. Die Ideen von Inklusion und Teilhabegesellschaft bieten natürlich auch Sozialer Arbeit eine gute Anknüpfungsmöglichkeit.

Herausgeber

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die nach dem Schriftsteller benannte parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen.

Aufbau

In der Einleitung fassen Peter Siller, Stefan Schönfelder, Ole Meinefeld und David Jugel, die für die Konzeption und Bearbeitung des Sammelbandes verantwortlich zeichnen, den Inhalt jedes Beitrags kurz zusammen.

Es folgen elf Kapitel mit je drei oder vier Beiträgen. In diesen Kapiteln werden zunächst Grundlagen erörtert und sodann die Themen Sozialpolitik, Arbeit, Stadt, Demokratie, Migration, Behinderung, Bildung, Diversity, Geschlecht und politische Bildung mit Inklusion in Beziehung gesetzt.

Inhalt

Das kurze Vorwort setzt mit der Bemerkung ein, kaum ein anderer Begriff werde im öffentlichen Diskurs so missverständlich verwendet wie Inklusion. Er solle nicht auf die Barrierefreiheit für beeinträchtigte Menschen im öffentlichen oder beruflichen Bereich verengt werden, sondern berge ein grosses Potenzial für die Debatten um Gerechtigkeit. „Gerechtigkeit zielt auf gleiche soziale und politische Teilhabemöglichkeiten der Bürger/innen und erschöpft sich nicht in sozialen Versorgungsleistungen“ (S. 11). Wie aber sind Inklusion, Gerechtigkeit und Teilhabe miteinander verbunden?

Das erste Kapitel, so sein Titel, prüft die Möglichkeiten einer „Strategie Inklusion“ und stellt mit vier Beiträgen „Überlegungen zu einem neuen Leitbegriff des Sozialen“ an. Peter Siller, der Leiter der Abteilung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung, erkennt fünf Diskussionslinien, die zu Inklusion führen. Die erste entstammt der Exklusion; das Zusammenleben wird nunmehr nach dem „Maßstab des gesellschaftlichen Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen“ (S. 25) beurteilt. „Als positive Gegenbegriffe zur Exklusionsdiagnose etablierten sich Begriffe wie ‚Teilhabe‘, ‚Zugang‘ oder ‚Durchlässigkeit‘ fest im politischen Begriffsarsenal“ (S. 26). In Betracht kommt der Ausschluss von öffentlichen Gütern wie Bildung, Arbeit, Gesundheit, öffentlichen Räumen usw. Der gemeinsame Ort wird in der zweiten Linie angepeilt, allem voran in der – gemeinsam besuchten – Schule, aber auch bei der Arbeit, in der Kultur usw. Die dritte Linie führt in der Migrationspolitik von der Integration weg zur Inklusion, sei diese nun als einseitiger oder beidseitiger Akt verstanden. Eine wichtige Linie ist die vierte, die von der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 herkommt. „In der Konvention dokumentiert sich ein neues Verständnis von Behinderung, denn sie geht davon aus, ‚dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern‘. Behinderung wird hier nicht mehr als zuschreibbares Merkmal einer Person verstanden“ (S. 30). Die fünfte Linie schliesslich setzt bei Diversität an. „Dem Diversity-Ansatz liegt die Auffassung zugrunde, dass Menschen unterschiedlich sind bzw. Unterschiede wahrnehmen und dementsprechend unterschiedlich behandelt werden sollten, ohne damit Hierarchien oder Ungleichheiten festzuschreiben. Nach Anita Rowe und Lee Gardenswartz lässt sich Diversity dabei in individuelle, soziale, organisationsbezogene, nationale und kulturelle Ebenen differenzieren. Als zentrale Dimensionen werden benannt: Persönlichkeit, Geschlecht, Ethnizität, Alter, sexuelle Orientierung, Befähigung/Behinderung, Bildung, Glaube, Familienstand, Elternschaft, Arbeitsfeld, Funktion, Abteilung, Dienstalter, Arbeitsort, politische Struktur, Wirtschaftssystem, Verteilung des Wohlstands, Individualität, soziale Hierarchie, Werte, politische Überzeugung, Lebensstil, Geschmack, Moden etc.“ (S. 31). Siller versteht Inklusion aufgrund dieser Diskursgeschichte als „Zugänglichmachung der entscheidenden öffentlichen Güter für alle“ (S. 32) und denkt dabei eben an Orte, Netze und Systeme. Offene Orte sollen Organisationen sein; Siller spricht von „öffentlichen Institutionen“ und erstellt eine lange Liste: „Kitas, Schulen oder Hochschulen, Jobcenter oder Arbeitsagenturen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, Stadtteilzentren oder Beratungsstellen, öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Plätze, Jugend- oder Kultureinrichtungen“ (S. 33). Bei den „öffentlichen Netzen“ denkt er an Energie-, Mobilitäts- und Kommunikationsnetze und bei den (Versicherungs-)Systemen an die Arbeitsversicherung, Basissicherung und Bürgerversicherung. „Inklusive Institutionen“ seien zu schaffen, und zwar so: „Mehr soziale Teilhabe kann es nur geben, wenn wir die Institutionen zu zugänglichen Institutionen machen, also zu Orten, die für alle durchlässig sind. Mehr Teilhabe ist nur erreichbar, wenn wir die Institutionen zu partizipativen Institutionen machen, also zu demokratisch-inklusiven Orten, an denen Mitsprache und Mitbestimmung möglich ist. Und gute Institutionen wird es nur geben, wenn die Binnenstruktur der Institutionen diese auch möglich macht“ (S. 33). Zudem seien schichten- und milieuübergreifende Orte zu schaffen. Siller hat dabei „Bildungseinrichtungen und Arbeitsorte, Netze und Sicherungssysteme, Straßen und Wohnhäuser, Stadtviertel und Parks, Jugendzentren und Kultureinrichtungen“ (S. 34) vor Augen und merkt dazu an, Öffentlichkeit meine „das Zusammenspiel dieser Vielzahl von Orten“ (S. 34). Nicht mehr mit explizitem Bezug auf Teilhabe, jedoch auf Inklusion kommt Siller auf eine weitere zentrale Problematik zu sprechen. Dabei unterscheidet er menschenrechtlich verbürgte und insofern bedingungslose Rechte von klärungsbedürftigen Rechten und Pflichten. „Auf der Grundlage unbedingter Zugangsrechte besteht der Prozess der Inklusion aus Kommunikation, Auseinandersetzung, dem Finden von Gemeinsamkeiten, dem Feststellen von Unterschieden und der Übernahme wechselseitiger Verantwortung auf der Grundlage gemeinsamer Bürgerschaft. Diese Aufgabe besteht in der pluralen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Lebensformen und Lebensstilen insgesamt. Im Gegensatz zur Assimilation verlangt Inklusion nicht die Aufgabe der kulturellen Selbstbestimmung zugunsten einer vermeintlichen Leitkultur, sie beruht aber – gerade in ihrer Verbürgung für kulturelle Selbstbestimmung – auf der Basis einer gemeinsamen demokratischen Öffentlichkeit und wechselseitiger Anerkennung“ (S. 34). Hier schneidet Siller ein Thema an, das man mit „Teilsein“ umschreiben könnte. Eine freiheitliche Vielfalt tatsächlicher kultureller Selbstbestimmung setzt die identische Akzeptanz von Toleranz als Ausgangspunkt voraus. Hier hat man nicht Teil, sondern ist Teil – indem man die verfassungsmässig verbrieften Grundwerte teilt, um sie in durchaus individueller Interpretation im eigenen Lebensalltag zu verwirklichen.

Auch Heinz Bude macht im zweiten grundlegenden Beitrag verschiedene Stränge gesellschaftspolitischer Debatten aus, die auf Inklusion zulaufen. Bei ihm sind es die Frage nach dem sozialen Band angesichts von Individualisierung und Pluralisierung, ein Begriff von Menschenrechten, der um das „Recht, Rechte zu haben“, erweitert wird, sowie neue Haltungen in den sozialen Professionen. Dabei weist er emanzipatorischer Gesellschaftspolitik in Anbetracht der „unabdingbaren und produktiven Spannung zwischen Individuum und Gesellschaft“ (S. 37) eine doppelte Aufgabe zu: „einerseits das Spiel der heterogenen Lebenspraxen zu ermöglichen und andererseits die Gesellschaft als öffentlichen Raum zu bewahren, in dem die Einzelnen sich begegnen und ihre jeweiligen Lebensentwürfe aufeinander beziehen können. Der Zwang zur Integration dient dem genauso wenig wie ein Laisser-faire der Indifferenz. Es bleibt sonst entweder die persönliche Freiheit oder das öffentliche Glück auf der Strecke“ (S. 37). Was verändert sich, wenn Inklusion Integration ersetzt? „Vergesellschaftung bedeutet nicht mehr Einpassung in einen Rahmen und Ausrichtung auf einen Wert, sondern Aushandlung in einem Kontext und Verständigung über Prinzipien. Im ersten Fall erscheint die Gesellschaft als gusseiserne Form, die Plätze offeriert und Rollen anmutet, im zweiten als situatives Geschehen, in dem Anschlüsse hergestellt werden und Bindungen knapp sind“ (S. 40). In Budes Augen wird von der (Über-)Anpassung zur Eigenleistung übergegangen. „Dem direkten Zwang zur Konformität steht der indirekte zur Nonkonformität gegenüber. (…) Die Spannung zwischen Individuum und Gesellschaft ist eine von der einzelnen Person gesetzte und nicht mehr eine von den Anderen zugemutete und erzwungene. Mit anderen Worten: Die Gesellschaft ist eine Konstruktion des Individuums und nicht mehr das Individuum eine Konstruktion der Gesellschaft“ (S. 41). Bedeutsam werde „in der gedachten Welt der Inklusion“ Kompetenz, die Wilhelm von Humboldt als „die Fähigkeit, aus endlichen Mitteln unendlichen Gebrauch zu machen“ (S. 41) beschrieben hat. Bude kommen dabei die kognitiven, interpretativen, interaktiven, emotionalen Kompetenzen sowie jene zum Impression-Management (Goffman) in den Sinn, und er verweist auf die Bedeutung des Lernens des Lernens und des lebenslangen Lernens. Er gibt sich freilich skeptisch: „Es ist zumindest nicht sofort einzusehen, wie bestimmte Methoden des Interpretierens und bestimmte Prozeduren des Problemlösens die mannigfaltigen Welten unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit und deren konfliktuösen Begegnungen abdecken könnten. Damit fällt allerdings eine der wesentlichen Voraussetzungen im Begriff der inklusiven Gesellschaft: nämlich die Idee des universell anschlussfähigen und lebenslang lernwilligen Subjekts“ (S. 42). Rollenübernahme, Perspektivenwechsel und Affektbeherrschung würden letztlich nichts garantieren, da Menschen zu unsicher seien, wenn sie mit einer völlig anderen „Vorstellung von Normalität, Zivilität und Sozialität“ (S. 42) konfrontiert würden. Es beständen denn grosse „sozialmoralische Ansteckungsängste“. „Die Einbeziehung des Anderen gestaltet sich viel fragiler, offener und vorsichtiger als man sich das in einer Philosophie des kompetenten Subjekts denkt. (…) Empathie verlangt dann einen Einsatz, der das Ich aufs Spiel setzt“ (S. 42). Trotz solch schwieriger Umstände stellt Bude zuletzt einen ganz wichtigen Zusammenhang her: zwischen Anteilnahme, Engagement und Solidarität. Und er bemerkt dazu, der Solidaritätsbegriff belebe auf diese Weise die Diskussion über Inklusion. Dabei versteht er Solidarität als die Bezugnahme auf andere, die in Not sind und sich nicht selbst zu helfen wissen. „Der Begriff Solidarität thematisiert (…) genau den Zusammenhang von Anteilnahme und Engagement. Weil diese Anderen mich in ihrer Lage berühren, kann ich gar nicht anders, als mich solidarisch zeigen. Solidarität ist freilich mehr als der Ausdruck momentaner Empörung und mehr als das Beiwerk ständiger Empörtheit. Es handelt sich um einen Akt der Zuwendung, die mich etwas kostet und die den Begriff meiner Selbst in Frage stellt. Dadurch stärkt der Begriff der Solidarität die Spannung zwischen Individuum und Gesellschaft. Ich bin nicht allein der Konstrukteur meiner Gesellschaft, ich erkenne mich vielmehr als Teil einer Gesellschaft, die auf meine Anteilnahme und mein Engagement angewiesen ist. Ich kann nicht einer Politik zuweisen, was mich selbst beunruhigt und herausfordert“ (S. 43). In Budes Gedankengang verändert die angestrebte inklusive Gesellschaft ihr Gesicht, sie erhält ein solidarisches Antlitz: „Die Rhetorik der sozialen Inklusion wird dann zur Plastikformel eines ‚therapeutischen Staates‘, wenn sie die Frage nach dem Ursprung von Anteilnahme und Engagement vergisst. Vielleicht sollten wir uns die ‚inklusive Gesellschaft‘ als eine ‚solidarische Gesellschaft‘ vorstellen“ (S. 43). Mit diesem Satz lässt Bude seinen Beitrag ausklingen. Inklusion ist, mit anderen Worten, eine Sache von allen für alle.

Nicht der Solidarität, sondern der Gerechtigkeit wendet sich Rainer Forst zu. Für ihn steht Gerechtigkeit über allen anderen Werten. Denn „sie macht klar, dass die Freiheit des einen nicht zu Lasten von der der anderen gehen darf – und welche die wichtigere ist, das sagt die Gerechtigkeit, nicht die Freiheit. (…) Sie ist nicht ein ‚Wert‘ unter anderen, sondern der oberste Grundsatz der politischen Welt, dessen Ziel es ist, die Willkür zu bannen“ (S. 46f.). Mit ihr, der Gerechtigkeit, nimmt Forst Institutionen in den Blick, welche über die individuellen Lebenschancen entscheiden und deren politische Regelung deshalb nötig ist, die „öffentliche Institutionenordnung“ also. Forsts Verständnis von Gerechtigkeit verschränkt Kooperation, Güter, Verteilung, Regeln sowie Rechtfertigung, Rechtfertigungsverfahren und Verfahrensbeteiligung: „Eine gerechte Ordnung ist eine, in der die Regeln und Institutionen der sozialen Kooperation von Formen willkürlicher Herrschaft frei sind, d.h. gegenüber einer jeden beteiligten Person als Freie und Gleiche gerechtfertigt werden können – und zwar im Modus demokratischer Selbstbestimmung. Ein Kontext der Gerechtigkeit ist ein institutioneller Zusammenhang, in dem bestimmte Güter – Bildung, soziale Positionen, Einkommen, Vermögen, Gesundheit etc. – gemeinsam erwirtschaftet und verteilt werden – und zwar nach allgemein legitimierbaren Regeln. Der Gegenbegriff zur Gerechtigkeit ist der Begriff der ‚sozialen Willkür‘, und sie wird durch Verfahren der Rechtfertigung gebannt. Dieses Verständnis von Gerechtigkeit ist reflexiver Natur: Denn die Rechtfertigungen, die bestimmte Verteilungen legitimieren, müssen nicht nur eine bestimmte Qualität haben, sie müssen auch durch Verfahren hindurch gegangen sein, an denen alle Betroffenen ausreichende Beteiligungschancen hatten“ (S. 44). Nicht nur das Haben bzw. Können sei wichtig, sondern auch die Beziehung untereinander: „Gerechtigkeit ist eine Qualität von sozialen Verhältnissen und Institutionen, sie betrifft nicht allein das, was man hat, sondern wie man behandelt wird: ob als eigenständiger und gleichberechtigter Teil einer Rechtfertigungsordnung oder nicht. Die größte Ungerechtigkeit ist das Übergangenwerden, das legitimatorische ‚Luftsein‘ der ‚Unsichtbaren‘ oder Sprachlosen. Das ist der tiefere Zusammenhang von Gerechtigkeit, von Inklusion und Partizipation“ (S. 45). In der gerechten Gesellschaft wirken die Bürgerinnen und Bürger als Freie und Gleiche an der Gestaltung der allen zugänglichen Institutionen mit. Forst „blickt nicht nur darauf, was Einzelne an Gütern haben oder nicht haben, sondern wo und wie darüber befunden wird, wer was hat oder worauf einen Anspruch hat. (…) Der erste Anspruch der Gerechtigkeit ist somit nicht einer, der abstrakt gesehen auf Aspekten von Verdienst, Bedürfnis oder materialer Gleichheit beruht, sondern der, bei einer Entscheidung über das Gerechte als Gleiche(r) fair beteiligt zu sein“ (S. 45f.). Forst weigert sich, drei diskursive „Verdrehungen“ der „neoliberalen Eiszeit“ mitzumachen: Die Last der Verantwortung und infolgedessen die Rechtfertigungslast dürfe denn nicht den „Schwachen“ selber aufgebürdet werden; auch angesichts unterschiedlicher Gerechtigkeitssphären gebe es nur die eine Gerechtigkeit; und eine Gesellschaft, die Exklusion strukturell produziert, habe nicht den „Schwachen“ zu helfen, sondern die ausschliessenden Strukturen zu verändern. Forst unterscheidet auf dieser Grundlage ein „reduziertes“ von einem „unverkürzten“ Verständnis der Teilhabegerechtigkeit. Ersteres fokussiert auf die „Teilhabe an gesellschaftlichen Gütern“ wie Bildung und Einkommen und somit auf „basale soziale Inklusion“ auf der Empfangsseite; die Frage der Rechtfertigung bleibt aussen vor. Letzteres fragt darüber hinaus, „welche Güter aus welchen Gründen an wen legitimerweise zu verteilen sind, und mehr noch danach, wer über die Bedingungen von gesellschaftlicher Produktion und Verteilung bestimmt“ (S. 50). Hier stellt sich die „politische Frage nach der Bestimmung der Strukturen der Hervorbringung und der Verteilung von Gütern“ (S. 50f.). Forst kennzeichnet diese Gerechtigkeit als eine „radikale“, „fundamentale“; „die ganze institutionelle Ordnung einer Gesellschaft“ werde Thema. Entsprechend ist nicht nur Zugang besonders zu Bildung und Arbeit wichtig, sondern auch zu den Verfahren, in denen Entscheide zur Funktionsweise dieser „Institutionen“ fallen. „Deshalb ist Inklusion bzw. Güterumverteilung ohne Partizipation nur die halbe Gerechtigkeit“ (S. 51). Mit Rawls denkt Forst insbesondere an die „Schlechtestgestellten“ und dabei an Arbeitslose, Alleinerziehende, Alte, Kranke, ethnische Minderheiten usw. „Die erste Aufgabe der Gerechtigkeit ist es, ihnen eine echte Teilnahme und Teilhabe an den Institutionen der Gesellschaft zu ermöglichen“ (S. 51). Bemerkenswert ist in dieser Aussage die präzise Erwähnung von beidem, „Teilnahme“ und „Teilhabe“ – beides zählt zur Inklusion, und inkludiert werden Menschen in „Institutionen“ – gemeint sind die vielen ausdifferenzierten Lebensbereiche moderner Gesellschaften. An die gerechte Verteilung eines Gutes im egalitären Geiste schliesst sich also – im differenzierten Geiste – die Frage an, welchen Wert bzw. Zweck die Verteilung des jeweiligen Gutes fördern soll, „denn verschiedene Güter sind nach unterschiedlichen Kriterien zu verteilen“ (S. 52).

Der Beitrag von Ole Meinefeld behandelt den öffentlichen Raum und schliesst das erste Kapitel ab. Er erinnert an Verfallsdiagnosen, etwa Habermas´ „Strukturwandel der Öffentlichkeit“, Arendts „Vita activa oder Vom tätigen Leben“, Sennetts „Verfall und Ende des öffentlichen Lebens“ oder Honneths „Das Recht der Freiheit“. „Öffentlicher Raum meint hier zunächst den allgemein zugänglichen Bereich, in dem gemeinsame Erfahrungen geteilt werden können und Menschen sich im Anschluss an diese Erfahrungen kulturell und politisch engagieren“ (S. 54). Meinefeld geht es um öffentlichen Raum als „Raum der Begegnung“, der einander Fremde zusammenbringt, gemeinsame Erfahrungen machen lässt und Möglichkeiten des Teilens bietet. „Das ist insbesondere für die Begegnung verschiedener Milieus, Ethnien, Geschlechter, Handicaps, Altersstufen etc. einzulösen“ (S. 55f.). Meinefeld greift das Raumverständnis auf, das von Martina Löw stammt und in dem Raum als „relationale (An-)Ordnung von Lebewesen und sozialen Gütern“ (S. 56) definiert wird. Allerdings sei faktisch von Räumen im Plural auszugehen. „Entscheidend für die Frage nach Inklusion sind daher die vielfältigen Ausprägungen von öffentlichem Raum; das umfasst gleichermaßen Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze, Netze und Sicherungssysteme, Straßen- und Wohnhäuser, Stadtviertel und Parks, Jugendzentren und Kultureinrichtungen. Noch einmal mit Löw gesagt, sollte der Fokus anstelle eines einzigen Raums auf ‚Pfaden, Verbindungen und Knotenpunkten‘ liegen“ (S. 56). Um die erforderliche Qualität von Begegnungen zu umschreiben, nimmt Meinefeld eine im Sammelband später folgende Formulierung von Wolfgang Schroer vorweg. Wichtig ist demnach „eine in der täglichen Interaktion mit anderen erlebbare Form der Berücksichtigung der eigenen Person, die das Gefühl verschafft, nicht geschnitten und gemieden, sondern beachtet und beteiligt zu werden“ (S. 57 bzw. 89).

Schroer selber widmet sich im zweiten Sammelbandkapitel der Exklusionsproblematik sehr anschaulich unter dem Titel „Ene, mene, muh und raus bist du“. Tatsächlich gibt es viele Möglichkeiten, Exklusion zu erfahren: „‚Nicht versetzt!‘, ‚Sie haben nicht bestanden!‘, ‚Ihr Konto wurde gesperrt!‘, ‚Sie dürfen nicht ein/ausreisen‘, ‚Ihr Antrag wurde abgelehnt!‘, ‚Ihr Manuskript wurde nicht angenommen!‘, ‚Sie sind entlassen!‘, ‚Zutritt nur für Personal!‘, ‚Betreten verboten!‘, ‚Wir müssen draußen bleiben!‘, ‚Du kommst hier nicht rein!‘, ‚Nur für EU-Bürger!‘“ (S. 83). Für die meisten Menschen ist eine „Gemengelage aus Dazugehörigkeiten und Ausschlüssen“ typisch. „Für jedes Lebensalter ist dabei entscheidend, dass man sich als ausgeschlossen nur dann fühlen kann, wenn einem die gewünschte Teilnahme verwehrt wird“ (S. 83). Schroer begreift Exklusion also präzise als unerwünschte Nicht-Teilnahme. So „gibt es klar identifizierbare Instanzen und Entscheider, die den Ausschluss aussprechen: eine Staatengemeinschaft, eine Bank, eine Schule, ein Verlag, ein Arbeitgeber, ein Hausbesitzer, ein Türsteher usw.“ (S. 83). Machtvolle Akteure der Exklusion sind demnach besonders auch Organisationen. Es gibt allerdings nicht nur solche „Fremdexklusion“, sondern auch „Selbstexklusion“, „in vorauseilendem Gehorsam an sich selbst vollzogen“ (S. 84). Schroer denkt dabei an die bildungsfernen Schichten, die sich selber einreden: „Das ist nichts für uns“. „Überall dort, wo man gerne unter sich bleiben möchte, werden mehr oder weniger subtile Signale ausgesandt, die eine Begegnung mit dem Anderen, Fremden, Unbekannten und Unvertrauten von vorneherein unterbinden oder doch zumindest minimieren helfen. Das können Gesten und Blicke, bestimmte Verhaltensrepertoires, Kleidung und Modeaccessoires, räumliche Arrangements oder bestimmte Gegenstände sein“ (S. 84). Soziale Welten können auf diese Weise von Überschneidung frei gehalten werden. Problematisch sind kontinuierliche und kumulative Ausschlüsse. Genau das schockierte Luhmann in den Favelas Brasiliens so sehr, dass er sich gar fragte, ob die Unterscheidung Inklusion/Exklusion die funktionale Differenzierung zu ersetzen beginne. In Schroers Wahrnehmung haben jedoch Luhmanns Schüler eine solche theoretische Radikalisierung verhindert. „Alles halb so schlimm“, sei ihre Reaktion gewesen. „Es liegt auf der Hand, dass man mit einer derart entrückten Vogelperspektive auf Dauer nicht weiter kommt“ (S. 87), merkt Schroer dazu kritisch an. Sensibilität für Exklusionserscheinungen schreibt er dagegen Theoretikern wie Foucault, Castel, Bourdieu, Nancy oder Agamben zu. Mit einem Zitat aus Foucaults „Mikrophysik der Macht“ fragt er sich: „Durch welches Ausschließungssystem, durch wessen Ausmerzung, durch die Ziehung welcher Scheidelinie, durch welches Spiel von Negation und Ausgrenzung kann eine Gesellschaft beginnen zu funktionieren?“ (S. 87). Schroer sucht nach Antworten, indem er das „formale Entweder/Oder der Inklusion/Exklusion-Unterscheidung“ ersetzt durch eine differenziertere Sichtweise des „Inklusions- und Exklusionsbereichs“. Hierbei gibt er ein facettenreiches Zitat von Nancy aus dessen Buch „Das gemeinsame Erscheinen“ wieder: „Ungerechtigkeit vollzieht sich immer in irgendeiner Weise als Ausschluß. Und wie man ja weiß, schließt die Gemeinschaft (…) immer und grundsätzlich aus. Der Ausschluß bzw. die Abgrenzung kann Unterscheidung heißen oder Exil, Verbannung, Opfer, Verachtung, Marginalisierung, Identifizierung, Normalisierung, Selektion, Wahl, Abstammung etc. Im Grunde will die Gemeinschaft das ausschließen, was in ihr nicht identifizierbar ist“ (S. 88). Dem stellt Schroer die vielen unterschiedlichen Arten der Inklusion gegenüber: „Die Gesellschaft inkludiert qua Geburt, durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft, durch Bildung, das Erlangen von Zertifikaten, das Wahlrecht, das Einkommen aus Arbeit usw. Sie inkludiert Männer und Frauen, Reiche und Arme, Gesunde und Kranke, Gläubige und Ungläubige, Beschäftigte und Arbeitslose. Aber sie inkludiert sie nicht in gleicher Weise. Sie weist ihnen vielmehr verschiedene Plätze zu, an denen sie unterschiedlich behandelt werden“ (S. 88). Auf Inklusion ist differenziert hinzublicken, denn nur schon hier gibt es Erfolg – „die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe“ – und Misserfolg, zum Beispiel „die Dauerinklusion im Sinne einer wahren Belästigung staatlicher Behörden in Form von Vorladungen, rechtlichen Hinweisen und diversen Mitteilungen über das Erfüllen bestimmter Auflagen“ (S. 88f.). Vor diesem Hintergrund bildet Schroer eine ganz wichtige begriffliche Kette, die Teilnahme, Teilhabe und Teilsein verknüpft: „Inklusion ist nicht gleich Inklusion. Inklusion bedeutet Zugang, aber Zugang ist nicht Teilhabe und Teilhabe nicht Zugehörigkeit“ (S. 89). Formalrechtliche Zulassungen bilden bloss den Anfang. Viel wichtiger werden indes Beachtung und Beteiligung im Alltag. Schroer beendet seine Ausführungen mit der – wenig nachvollziehbaren – Vermutung, „die Definition von Inklusion als Teilhabe an den Angeboten der Funktionssysteme“ (S. 90) weiche quer zu den Funktionssystemen liegenden Interaktionsbeziehungen und Zugehörigkeiten.

Vor Schroers Beitrag noch spürt Janina Zeh dem Begriff der Exklusion nach. Er soll in den 1960er Jahren in Frankreich zum ersten Mal aufgetaucht und entscheidend vom Staatssekretär in der Regierung von Chirac, René Lenoir, geprägt worden sein. „Les Exclus – Un Français sur dix“ (1974) hiess sein Buch. In Deutschland hat neben Luhmann vor allem Martin Kronauer den Exklusionsbegriff bekannt gemacht. Zeh erinnert überdies an Roland Anhorn. Kronauer hält in seinem Buch „Exklusion“ die Begriffe „Interdependenz“ und „Partizipation“ auseinander: Der Einbindung in familiäre und andere soziale Netze sowie in die Arbeitsteilung steht die materielle, politisch-institutionelle und kulturelle Teilhabe gegenüber. Empirisch der „exklusiven Gesellschaft“ angenommen hat sich Petra Böhnke. Als drei Dimensionen sozialer Ausgrenzung erscheinen ihr in „Am Rande der Gesellschaft“ (2006) die distributionale bzw. materielle, die relationale bzw. partizipatorische sowie die subjektive. Kritisch äussert sich im französischen Sprachraum Robert Castel, der Autor von „Die Metamorphosen der sozialen Frage“ (2000). Er differenziert zwischen drei Zonen sozialen Zusammenhalts: Integration, Verwundbarkeit und Entkopplung (désaffiliation). „Exklusion“ ist für ihn kein treffender Begriff, da ein Leben ausserhalb gesellschaftlicher Bezüge nicht möglich sei. Wer nicht für den Wettbewerb in der Wirtschaft qualifiziert sei, dem drohe Entkopplung. Das Konzept der „Disqualifizierung“ nutzt denn in der Armutsforschung Serge Paugam, beispielsweise in „Die elementaren Formen der Armut“ (2008). Es bezieht sich „‚auf den Prozess der Verdrängung breiter Kreise der Bevölkerung vom Arbeitsmarkt und die Erfahrungen, die im Rahmen des Fürsorgebezugs (…) gemacht werden‘“ (S. 77). Zeh erkennt denn drei Probleme des Exklusionsbegriffs: die unklare Definition, zum Beispiel die Abgrenzung von Armut; die Unterstellung einer rigiden Innen-Aussen-Differenz und die Vernachlässigung der konfliktiven Beziehung zwischen Innen und Aussen; und die Orientierung am Gegenbild der Inklusion, die häufig ein Euphemismus für die Wiedereingliederung der Arbeitskraft sei. Für Zeh sind am Ende denn drei Dinge wichtig: An Exklusion, relational verstanden, interessieren (mangelnde) soziale Teilhabe sowie Rechte und somit Ressourcenverteilung, Interaktionsbeziehungen und Chancengleichheit; Exklusion ist eine mehrdimensionale Erscheinung, deren subjektive Wahrnehmung besonders bedeutsam ist; und Exklusion ist nicht das Draussen mit Bezug auf ein Drinnen, sondern ein gradueller Prozess.

Das zweite Kapitel endet mit dem Beitrag von Frank Nullmeier, der sich inklusiver Sozialpolitik annimmt. Diese gilt den Folgen des Zusammenwirkens von Menschen mit bestimmten Merkmalen und gesellschaftlichen Strukturen. „Geht man konsequent von den Teilhabechancen aus, dann bezieht sich Inklusionspolitik auf alle Personengruppen, die aufgrund welcher Merkmale oder Orientierungen auch immer keine volle Teilhabe erreichen“ (S. 92). Nullmeier definiert neben „Inklusion“ und „Teilhabe“ auch „Barriere“. „Inklusion bedeutet Teilhabe für alle an und in allen gesellschaftlichen Feldern: Teilhabe ist dann gegeben, wenn aus dem Zusammenspiel von Strukturmerkmalen der gesellschaftlichen Felder und beliebigen Merkmalen einer Person keine besondere Belastung für diese Person entsteht. Barrieren sind alle gesellschaftlichen Strukturen, die bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten Merkmale volle und wirksame Teilhabe verhindern“ (S. 93f.). Viele personenbezogenen Merkmale können zu einer nachteiligen Teilhabe führen. Nullmeier erwähnt Geschlecht, Klasse, Rasse, Einkommen oder Vermögen, Bildung, Alter, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Gesundheit und Familienstand. Es sei indessen nicht Aufgabe der Menschen mit solchen Merkmalen, diese zu beseitigen, wenn sie sich als hinderlich für die Teilhabe herausstellen. Und es sei auch nicht allein Aufgabe des Sozialstaats, bei nachteiliger Teilhabe für Ausgleich zu sorgen. Vielmehr sei es „Aufgabe der Institutionen jedes gesellschaftlichen Feldes, von sich aus Barrieren zu beseitigen und innerhalb des Feldes selbst den Ausgleich vorzunehmen, um Zugang und Mitwirkung zu ermöglichen“ (S. 94). Den „Primärsystemen“ selbst wird dies also aufgegeben. Nullmeier nennt hierbei zuvorderst Arbeit, Bildung und Kultur. Erst hinzu treten dann staatliche „Umverteilungs-, Transfer- und Dienstleistungsinstitutionen“. „Inklusive Sozialpolitik“, welche die Zugangs- und Wirkungsmöglichkeiten „gesellschaftlicher Teilhabebereiche“ für alle offen hält, ist „ein drittes Element der Sozialpolitik“ und ergänzt die klassische Sicherungspolitik einerseits und die vorsorgende, investive und aktivierende Sozialpolitik andererseits. Inklusion – Sicherung – Vorsorge, das sind für Nullmeier die drei Pfeiler zeitgemässer Sozialpolitik. Mit diesem dritten Element geht ein „Vorrang der institutionellen Veränderung vor der personalen Anpassung“ einher. Das bedeutet beispielsweise, dass sich Selbständerung und Qualifizierung dann lohnen, wenn der Zugang zum Arbeitsmarkt niedrigschwellig ist. „Inklusive Sozialpolitik ist Institutionenpolitik“ (S. 96). Und: „Inklusive Sozialpolitik ist vorgelagerte Sozialpolitik. Sie ist eine Öffnung der gesellschaftlichen Felder und Institutionen für die Anliegen des sozialen Ausgleichs und der Teilhabe aller“ (S. 96), indem sie von Organisationen des betreffenden Lebensbereichs „Reflexion auf die teilhabegerechte Ausgestaltung ihres Bereichs“ verlangt. Nullmeier betrachtet überdies die Entwicklung in den Rechtswissenschaften, denn bereits in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts spricht Ernst Forsthoff von „Teilhaberechten“. „Die dominierende Entwicklungslinie in der Rechtswissenschaft wertet in der Folge Teilhabe positiv auf, trennt sie aber von der Teilnahme“ (S. 100). Auch kritische Stimmen werden laut, etwa von Ernst-Wolfgang Böckenförde oder Jürgen Habermas. Dennoch verbreitet sich der Begriff „Teilhabe“ im Recht und wird positiv-rechtlich da wichtig, wo es um Bedarfe – unabhängig von Vorleistungen – geht. Zugleich lenken Armuts- und Ungleichheitsforschung den Blick auf neue Merkmale, d.h. auf die „Mehrdimensionalität der Lebenslagen“. „Der Teilhabebegriff konzentriert sich daher nicht nur auf eine Ressource, sondern auf das Ensemble einer sozialen Lage. Teilhabe meint umfassende Einbeziehung in die wesentlichen gesellschaftlichen Vorgänge und Institutionen“ (S. 102). Nullmeier weist zuletzt noch auf einen weiteren Diskurs hin. So hat die Gerechtigkeitsdebatte seit den späten 1990er Jahren den Begriff „Teilhabegerechtigkeit“ hervorgebracht. „Teilhabe“ gerät hier mehr in die Nähe von „Zugehörigkeit“. Nullmeier erläutert dies mit Hilfe des Buchs „Inclusion and Democracy“ (2000) von Iris Marion Young. Diese differenziert zwischen externer und interner Exklusion bzw. Zugangs- und Mitwirkungsteilhabe. „Zugangsteilhabe beseitigt Hürden, die den Zutritt zu einer gesellschaftlichen Arena verunmöglichen. Sie verlangt, dass Zugangsregeln geändert und Zugangsfähigkeiten geschaffen werden, und erreicht damit so etwas wie basale Inklusion. Mitwirkungsteilhabe dagegen beseitigt Hindernisse, die die gleichberechtigte Mitwirkung innerhalb einer gesellschaftlichen Arena nach vollzogenem Zugang verunmöglichen. Das verlangt mehr. Nunmehr müssen Prozessregeln geändert und Mitwirkungsfähigkeiten gestärkt werden. Der Teilhabegerechtigkeitsdiskurs zielt in sozialpolitischen Kontexten meist allein auf Zugangsteilhabe“ (S. 103). Nicht das „Mehr oder Weniger in der Mitwirkung an einer gesellschaftlichen Sphäre“, sondern das „bloße Entweder/Oder bzw. In/Out des Zugangs und der Zugehörigkeit zu einer Sphäre“ (S. 103) stehe im Zentrum. Das schwäche sozialstaatliche Impulse. Teilhabe werde aber, so Nullmeier, seit jüngstem wieder in einem umfassenderen Sinne thematisiert. Er macht diese Einschätzung vor allem an der Rezeption und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fest. Freilich geht damit die negative Wirkung einher, dass Teilhabe in der Wahrnehmung Nullmeiers fast nur noch mit Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen diskutiert wird. Er schliesst seine Darlegung denn mit dem Appell, Inklusion und Teilhabe in weitem Sinn, also mit Bezug auf alle potenziell Benachteiligten zu interpretieren. Die Verwirklichung von Teilhabe könne, wiederholt er, nur gelingen, wenn inklusive Sozialpolitik die präventive, aktivierende, investive Sozialpolitik zum einen und die traditionelle Sozialversicherungs-, Grundsicherungs- und soziale Dienstleistungspolitik zum anderen begleite.

29 weitere Beiträge zu den eingangs erwähnten Themen vervollständigen im Folgenden das Bild von Inklusion und Teilhabe, das die zwei ersten Kapitel zeichnen. Das Grundverständnis – zumindest dessen wichtigste Aspekte – wird bereits in den ersten beiden Kapiteln deutlich. Hier zeigt sich auch, dass nicht alle Lebensbereiche einer modernen Gesellschaft für deren Mitglieder gleich wichtig sind. Neben der politisch-rechtlich-administrativen Gestaltung sind besonders drei Lebensbereiche und somit die Zugänge zu und Mitwirkungen in ihnen mitsamt den erzielten Ergebnissen, an denen man teilhaben kann, lebensgeschichtlich relevant: Gemeinschaft (in welcher die Institutionen Partnerschaft, Elternschaft, Haushaltsgemeinschaft, Freundschaft, Verwandtschaft und Nachbarschaft versammelt sind), Bildung und Wirtschaft.

Von der Inklusion in die Gemeinschaft ist wenig die Rede. Inklusion in Bildung kommt erwartungsgemäss über eine weit verbreitete begriffliche Abgrenzung in Betracht, nämlich von Separation und Integration: „Bei der Separation trennt man Kinder aufgrund bestimmter Merkmale und weist sie z.B. unterschiedlichen Institutionen zu. Integration setzt die Separation (äußere Differenzierung) voraus, wobei man Kinder und Jugendliche nach der Separation den Regelschulen wieder zuführt. Integration beschreibt ein zielgleiches Lernen oder ein zieldifferentes Lernen mit einer äußeren Differenzierung zwischen Kindern mit und ohne Beeinträchtigung. (…) Bei der Inklusion verzichtet man auf diese Separierung von Menschen anhand willkürlich gewählter Faktoren (was immer mit einer Etikettierung, einem ‚Labeling‘, verbunden ist). Inklusion hat also ein zieldifferentes Lernen ohne dauerhafte äußere Differenzierung zur Folge. Die Unterschiedlichkeit und Individualität jedes einzelnen Menschen soll in der Schule und anderswo anerkannt werden“ (S. 317f.), definiert Matthias von Saldern. Im Sammelband finden sich zudem eine hilfreiche tabellarische Darstellung, welche die Unterschiede der Auffassungen eines Menschen mit Behinderung als Patient, Klient oder Bürger zusammenfasst (S. 284f.) sowie eine weitere Gegenüberstellung der Praxen von Integration und Inklusion (S. 289).

Zur Inklusion in die Wirtschaft äussert sich unter dem Titel „Wirtschaftsdemokratie“ Tilo Wesche. „In Wirtschaftsdemokratien hält möglichst jede Person Eigentum an Unternehmen, Kapital und Land, mit denen im Markt Reichtum und Vermögen erzeugt werden“ (S. 138). Als Musterbeispiele können Genossenschaften oder Arbeitnehmerfonds gelten. Diese „Eigentumsteilhabe“ ist für politische Inklusion vorausgesetzt. „Die gleichheitssichernde Inklusion aller in eine effektive demokratische Meinungs- und Willensbildung wird durch eine wirtschaftsdemokratische Eigentumsteilhabe gewährleistet; ohne sie würde sich die demokratische Ebenbürtigkeit in der bloßen Garantie formaler Rechte erschöpfen“ (S. 138). Ist ökonomische Macht ungleich verteilt, sind auch die demokratischen Einwirkungsmöglichkeiten ungleich verteilt. Wesche hält – abgesehen von einer nicht weiter erläuterten epistemischen – materielle und politische Selbstbestimmung auseinander. „Materielle Selbstbestimmung besteht in der Verfügungsgewalt über die materiellen Lebensbedingungen und wird als die Freiheit ausgeübt, sich die Sachen verschaffen zu können, die für ein gutes Leben wichtig sind, damit man selbst entscheiden kann, welche Ziele im Leben verfolgt werden. (…) Eigentum nun verleiht Personen eine solche Entscheidungsgewalt über die materiellen Bedingungen, unter denen ein gutes Leben geführt wird. (…) Eigentum ermöglicht somit die Befreiung aus feudalen, paternalistischen und hegemonialen Abhängigkeiten und garantiert, dass Sachen unabhängig von Herkunft, Ansehen, Gesinnung und Geschlecht angeeignet werden dürfen“ (S. 140). Im Fall von Grundgütern macht Gemeineigentum und nicht Privateigentum materielle Selbstbestimmung möglich. Die materielle Selbstbestimmung durch Eigentum ist zu ergänzen durch die politische, demokratische Selbstbestimmung, d.h. besonders die Mitbestimmung an den sozioökonomischen Rahmenbedingungen. „Die Mitbestimmung über die Rahmenbedingungen einer Eigentumsordnung nimmt daher die Gestalt politischer Selbstbestimmung an. Politische Institutionen, Verfahren und Rechte verkörpern eine ausgleichende Kraft, die die eigentumsbedingten Ungleichheiten neutralisieren und den Betroffenen, die gleichen Mitgestaltungsmöglichkeiten einräumen soll. Nur als Staatsbürger mit politischen Partizipationsrechten üben Marktteilnehmer die gleichen Einwirkungsmöglichkeiten auf den sozioökonomischen Gestaltungsprozess aus. (…) Mitbestimmung erfolgt sowohl auf der Makroebene der politischen Gesetzgebung als auch auf der vorpolitischen Mikroebene der unternehmerischen, betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung“ (S. 143). Allerdings scheinen sich die diesbezüglichen Dinge nicht zum Guten zu verändern. Axel Honneth macht die Fehlentwicklung an der „Rückverwandlung des Versprechens sozialer Freiheit in die Verheißung von bloß noch individueller Freiheit“ (S. 153) fest. So „sind an die Stelle der älteren Ideen, wonach Chancengleichheit, Arbeitsplatzverbesserungen und Mitbestimmung erforderlich seien, um die normativen Versprechungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen, längst Programme der allseitigen Selbstaktivierung getreten, die mit blankem Zynismus suggerieren, jeder sei für sein Erwerbsschicksal ausschließlich allein verantwortlich“ (S. 153).

Die Ausdifferenzierung der für das individuelle und gemeinsame Glück zentralen Lebensbereiche Gemeinschaft, Bildung und Wirtschaft manifestiert sich räumlich. Die Existenz im eigenen Quartier ist wesentlich Gemeinschaftsleben. Von grundlegender Bedeutung für das Inklusionsgeschehen ist denn schliesslich auch Raum. Hartmut Häußermann und Martin Kronauer nehmen sich gemeinsam der Ausgrenzung durch räumliche Segregation an. Quartiere wirken ihrer Meinung nach auf drei Arten auf die Bewohnerinnen und Bewohner ein: durch Sozialisation mittels dominanter Überzeugungen und Verhaltensweisen; durch materielle Ausstattung mittels physisch-materieller Merkmale und der Präsenz von Organisationen; und durch Stigmatisierung mittels negativem Image. „Die benachteiligenden Effekte eines Milieus, das aus Benachteiligten gebildet wird, ergeben sich aus den Sozialisationseffekten und den Beschränkungen sozialer Interaktion, d.h. aus der Einschränkung der sozialen Erfahrung und aus dem restriktiven Charakter von Austauschprozessen“ (S. 168). An den Eindruck, den Luhmann, wie oben gestreift, angesichts der brasilianischen Favelas erhalten haben muss, erinnert ein Zitat Bourdieus zum „Ghetto-Effekt“: Das Ghetto degradiere „symbolisch seine Bewohner, indem es in einer Art Reservat Akteure sammelt, die, aller Trümpfe ledig, deren es bedarf, um bei den diversen sozialen Spielen mitmachen zu können, nichts anderes gemeinsam haben als ihre gemeinsame Exkommunikation“ (S. 174). Die Exkommunikation ist also das Prägende eines wie immer verstandenen „Exklusionsbereichs“. Diese Ghettos befinden sich aber nicht nur in Brasilien, sondern auch gleichsam vor unserer Türe.

Diskussion

Gewiss, bei dieser Vielfalt sachkundiger Stimmen kann keine einheitliche Konzeption entstehen. Die Stärke des Sammelbandes liegt denn nicht darin, Inklusion und Teilhabegesellschaft konzeptuell grundlegend geklärt zu haben, sondern in der Mannigfaltigkeit der behandelten Aspekte. Hier kommt reichlich Material zusammen. Viele der philosophischen, soziologischen und politischen Fäden können nun weitergesponnen werden. Hilfreich dafür wäre gewesen, wenn ein Artikel zum Schluss versucht hätte, das versammelte Material zu überblicken. Man hätte sich dazu auch ein Gespräch vorstellen können wie zum Beispiel jenes zwischen Dirk Baecker, Heinz Bude, Axel Honneth und Helmut Wiesenthal anlässlich der Debatte über die sogenannten Überflüssigen – dieses Gespräch wurde im Buch „Exklusion“ wiedergegeben, dessen Herausgabe Heinz Bude und Andreas Willisch 2008 besorgten. Was steht denn zentral zur Diskussion und wie liesse es sich in einen systematischen Zusammenhang bringen?

Nachvollzogen werden soll das Geschehen, durch das Individuen je nach den Merkmalen, die sie auf sich vereinen, und je nach gesellschaftlicher Verfassung unterschiedlich in das vielseitige Leben einer Gesellschaft einbezogen werden. Unterschiedliche Einbezüge haben zur Folge, dass nicht alle dasselbe vom gesellschaftlich Hervorgebrachten erhalten, die Geltung von Regeln beeinflussen sowie in ihren Werthaltungen und Einstellungen gleich geprägt werden. Diese Folgen gesellschaftlicher Praxis sind dann wieder relevant für allen weiteren Einbezug oder Ausschluss. Die Reflexion dieses Geschehens führt letztlich, dies vorweg, über den Rahmen hinaus, der sich mit den Begriffen „Inklusion“ und „Teilhabegesellschaft“ beschreiben lässt.

Das gesellschaftliche Leben, in das man eingebunden wird, kann dasjenige einer bestimmten Klasse (d.h. von Menschen mit ähnlichen Mitteln) oder eines bestimmten Milieus (d.h. von Menschen mit ähnlichen Werten, Einstellungen u.ä.) sein oder aber jenes in einem bestimmten Lebensbereich. Der Begriff der Inklusion bezieht sich meist auf den Einbezug in Lebensbereiche. Entsprechend kennzeichnet „Exklusion“ den (Fremd-)Ausschluss aus diesen. Wo Inklusion und Exklusion sind, sind auch Inkludierende und Exkludierende. Mit In- und Exklusion verbindet sich also ein konfliktträchtiges Geschehen zwischen Einschliessenden und Ausschliessenden einerseits sowie Ausschliessenden und Ausgeschlossenen andererseits. Der Blick fällt besonders auf mächtige Gate-Keeper. In den Lebensbereichen spielt sich das Leben nach je besonderen Regeln ab, in denen sich bestimmte Werte konkretisieren, und werden jeweils andere Güter (Mittel, Ressourcen, Kapitalien) verteilt. Teilnahme bedeutet, in das Leben in Lebensbereichen(oder auch in jenes in Klassen oder Milieus) eingebunden zu sein, während Teilhabe bedeutet, von den dort hervorgebrachten und verteilten Gütern seinen Teil zu erhalten und infolgedessen zu haben. Der Unterschied von Teilnahme und Teilhabe entspricht genau jenem zwischen einem engeren und einem weiteren Verständnis von Inklusion: In ersterem wird lediglich Teilnahme, in letzterem zudem Teilhabe betrachtet. (Und auch „Teilhabe“ allein wird zuweilen ungenau für Teilnahme und Teilhabe – im engeren, präziseren Sinn – zusammen gebraucht.)

Die geltenden Regeln des gemeinsamen Lebens sollten auf den Grundwerten basieren, an denen sich eine Gesellschaft orientieren will und die diese zum Zeichen ihres kollektiven Willens in ihrer Verfassung festhält. Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und unterstützend Toleranz, Solidarität und Frieden sind die Grundwerte moderner Gesellschaften. Nicht selbstlos, sondern „selbst-voll“, das heisst in einem Selbst wurzelnd und zugleich offen sollen alle Gesellschaftsmitglieder die Möglichkeit haben, sich mit den Grundwerten der modernen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Einbezug in die Gesellschaft ist auch Sozialisation. In diesem Vorgang eignen sich Menschen ihre Werte, Einstellungen, Interessen, Bedürfnisse usw. an, bilden also ihre Motivation aus. Diese ist im Lichte geltender Regeln, insbesondere der Gesetzesnormen, unterschiedlich rechtfertigbar. Hier gilt es, die Klippen schwerwiegender Über- wie Unteranpassung zu umschiffen – es droht das Eigene oder das Gemeinsame verloren zu gehen. Mit Teilsein kann man die gelungene individuelle Balance zwischen dem Guten und Rechten angesichts der Grundwerte einer Gesellschaft bezeichnen. Im positiven Fall gelingt es einem Menschen, ein authentisches Selbst auszubilden und aufrechtzuerhalten sowie ein gutes Leben zu führen und zugleich legitimen Regeln zu folgen.

In Begegnungen, die sich aus Teilnahmen ergeben, kann auch ein gesteigertes Erleben erfolgen. Die individuelle Lebenspraxis wird über viele unterschiedliche Optionen der Teilnahme hinaus durch Anteilnahme bereichert. Hier erleben Menschen Aufmerksamkeit, Zuwendung, Interesse am eigenen Schicksal, Anerkennung, Mitgefühl, Mitleid, Trost, Verständnis usw. In einer „Ökonomie der Aufmerksamkeit“ (Georg Franck) ist es wichtig und nicht selbstverständlich, einen Platz im Bewusstsein anderer Menschen einzunehmen.

Und in der Spiegelung durch andere Menschen entwickeln wir unsere Identität. In einer relativ anspruchslosen Fassung des Begriffs lässt sich unter „Identität“ die Gesamtheit der Merkmale eines Menschen verstehen. Meine Identität ist die Antwort auf die Frage: „Wer bin ich?“ Identitätsmerkmale sind Konstrukte, die im Umgang miteinander wichtig sind und verallgemeinert werden. Je nach Kontext können das ganz unterschiedliche sein – „je est un autre“ (Rimbaud). Die Sozialpsychologie reflektiert die „interpersonelle Wahrnehmung“ (Laing u.a.) mittels Identitätsmerkmalen. Die Soziologie erfasst mit dem Begriff der Intersektionalität die wahrnehmungsprägenden Schnittmengen relevanter Identitätsmerkmale. Diese Merkmale stammen aus den eben geschilderten Zusammenhängen sowie aus verbreiteten sonstigen Kategorisierungen (Geschlecht, Alter, Ethnie usw.).

Wo Identitäten sind, sind Differenzen. Mit „Relationalität“ (Bourdieu) lässt sich der Umstand bezeichnen, dass die jeweilige Ausprägung eines Identitätsmerkmals seine Bedeutung erst wirklich erhält durch seinen Bezug auf die Verteilung aller Ausprägungen des jeweiligen Merkmals – links ist man angesichts von rechts. Praxen, in denen durch das Zusammenwirken von Selbst- und Fremdzuschreibung Identitäten entstehen, enthalten auch Prozesse des „Othering“ („Veranderung“): Indem Menschen sich von anderen distanzieren, vergewissern sie sich ihrer eigenen – wertvollen – Identität und deren Normalität. Auch explizite Identitätspolitik unterstützt solche Prozesse und lässt Wir-Gruppen mit einer kollektiven Identität entstehen. Diese können auf ganz verschiedenen Merkmalen gründen. Angesichts dieser Unterschiedlichkeit der Merkmale sowie der auf ihnen fussenden Unterschiede gilt es die Unterschiedsunterschiede zu verstehen. Zugrunde liegt einer Wir-Gruppe ein „Gemeinsamkeitsglaube“ (Max Weber). „Zugehörigkeit“ (Belonging) ist der Gedanke bzw. das Gefühl, Teil eines solchen „Wir“ zu sein.

Werden die Differenzen, die sich auf diese Weise ergeben, zu gross, können sie in der gemeinsamen Lebenspraxis gleichsam explodieren. Abwertungen, Benachteiligungen, Ausgrenzungen und Gewalt, die sich aggressiv gegen bestimmte Bevölkerungsteile richten, lassen sich als „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (Heitmeyer u.a.) zusammenfassen. Sie widersprechen modernen Grundwerten und gefährden den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Die Kohäsion erweist sich dagegen in der praktischen Verwirklichung von Toleranz, Frieden und Solidarität. Mit anderen Worten: Eine Gesellschaft hält zusammen, wenn ihre Mitglieder auf Abwertung und Gewalt verzichten und stattdessen die wechselseitige Unterstützung pflegen. Dieser Zusammenhalt in der gemeinsamen Lebenspraxis ist auf eine gerechte Gesellschaftsstruktur angewiesen und arbeitet dieser ihrerseits zu.

Das alles zusammen ergibt ein Gesamtbild: Teilnahme und erhaltene Anteilnahme in unterschiedlicher Quantität und Qualität prägen die Lebenspraxen von Individuen und ergeben Teilhabe und Teilsein in desgleichen unterschiedlicher Quantität und Qualität. Erreichte Teilhabe und erreichtes Teilsein strukturieren ihrerseits die Praxis im Alltag von Menschen, in der sich Teilnahme und Anteilnahme manifestieren. Dieses Zusammenspiel von Teilnahme, Anteilnahme, Teilhabe und Teilsein lässt sich in der Summe als Beteiligung verstehen. Es weist über eine blosse Teilhabegesellschaft hinaus und realisiert sich in einer Beteiligungsgesellschaft. Beteiligt ist, wer Teil nimmt, hat, ist und Anteil nimmt bzw. erhält. Man kann das Denken und Fühlen, das diese gesellschaftliche Entwicklung trägt und vorantreibt, mit einem – positiv zu verstehenden – Ausdruck von Max Scheler als „Geist des Demokratismus“ auffassen. Es fragt sich sodann, wie radikal und plural die Entwicklung in diesem Sinn und Geist, die Demokratisierung als praktische Orientierung an den modernen Grundwerten, ausfallen soll.

Dieser Geist des Demokratismus liegt nicht nur moderner Sozialpolitik und sozialen Bewegungen, sondern auch Sozialer Arbeit zugrunde. Sie hilft auf dem Weg in die Beteiligungsgesellschaft, auf dem wir uns seit längerem befinden, mit, soziale Probleme anzugehen und allenfalls Entwicklungspotenziale zu entfalten, wo dies den beteiligten „Primärsystemen“ alleine nur ungenügend gelingt. Damit trägt sie zu einem gelingende(re)n Alltag der Individuen bei. Offenbar spielen Inklusion, Sozialisation und Kohäsion dabei eine wichtige Rolle. Allen Konvergenzerscheinungen zum Trotz: Mit Blick auf die europäische Soziale Arbeit zeigt sich, dass Soziale Arbeit selber in den einzelnen Ländern unterschiedlich differenziert ist. Oft ist Sozialarbeit für die Förderung von Inklusion, Sozialpädagogik indes für die Förderung der Sozialisation zuständig. Überdies erklärt sich zum Beispiel in der Schweiz die Soziokulturelle Animation als drittes Standbein Sozialer Arbeit für die Förderung von Kohäsion zuständig. Die Arbeitsteilung, die Teilung Sozialer Arbeit mit Blick auf diese drei für das gesellschaftliche Gelingen fundamentalen Aufgaben systematisch zu reflektieren, wäre eine zentrale Leistung einer Theorie Sozialer Arbeit. Eine solche Reflexion hätte nicht normativ, sondern deskriptiv-explanativ mit Blick über die eigenen Landesgrenzen hinaus und dort für das je Besondere der Inklusions-, Sozialisations- und Kohäsionshilfe zu erfolgen. Auf diese Weise ergäbe sich ein wohl recht buntes Bild einer Beteiligungsprofession. Wenn Soziale Arbeit Betroffene zu Beteiligten macht, dann nunmehr, als Beteiligungsprofession, in einem erweiterten Sinn als bislang.

Vor einem solchen theoretischen Hintergrund, so scheint es, lassen sich die Inhalte der einzelnen Beiträge des Sammelbandes besser verorten und sodann aufeinander beziehen. Unschwer lässt sich die damit verbundene Komplexität erkennen.

Fazit

Die versammelten Texte geben den Blick auf eine Fülle aktueller Themen frei, die im Zusammenhang mit Inklusion diskutiert werden. Zwar lässt die gegebene Kürze die Gedanken nicht zu sehr ins Detail gehen, aber die Lektüre regt an, und viele Fährten lassen sich aufnehmen. Zahlreiche Facetten der Teilhabegesellschaft – oder eben vielleicht besser: Beteiligungsgesellschaft – geben sich zu erkennen. Der Versuch einer Synthese und eines Ausblicks hätte den Band schön abgerundet. Gewiss ist: Der Diskurs über Inklusion und die entsprechende politische und berufliche Praxis gehen weiter.

Rezension von
Prof. Dr. Gregor Husi
Professor an der Hochschule Luzern (Schweiz). Ko-Autor von „Der Geist des Demokratismus – Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit“. Aktuelle Publikation (zusammen mit Simone Villiger): „Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation“ (http://interact.hslu.ch)
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Zitiervorschlag
Gregor Husi. Rezension vom 18.04.2016 zu: Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Inklusion. Wege in die Teilhabegesellschaft. Campus Verlag (Frankfurt) 2015. ISBN 978-3-593-50462-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/20324.php, Datum des Zugriffs 05.06.2023.


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