Michael Kühler, Markus Rüther (Hrsg.): Handbuch Handlungstheorie
Rezensiert von Prof. Dr. Gregor Husi, 16.04.2018

Michael Kühler, Markus Rüther (Hrsg.): Handbuch Handlungstheorie. Grundlagen, Kontexte, Perspektiven. J.B. Metzler Verlag (Stuttgart) 2015. 450 Seiten. ISBN 978-3-476-02492-3. D: 99,95 EUR, A: 102,80 EUR, CH: 134,00 sFr.
Thema
Handlungstheorie – ein traditionsreiches und sehr breites Thema, das von verschiedenen Disziplinen untersucht wird. Nun liegt erstmals im deutschen Sprachraum ein Handbuch zu diesem Thema vor. Es macht allerdings weder im Titel noch im Untertitel kenntlich, dass es sich weitgehend nur philosophischer Handlungstheorie annimmt. Aber auch das ist noch ein weites Feld.
Herausgeber
Michael Kühler ist Privatdozent am Philosophischen Seminar an der Universität Münster.
Markus Rüther ist promovierter Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungszentrum Jülich, Institutsbereich Ethik in den Neurowissenschaften.
Aufbau
Auf Vorwort und Einleitung folgen fünf Kapitel:
- Historischer Rückblick
- Grundlagen
- Kontexte
- Praxis
- Interdisziplinäre Perspektiven
Ein Anhang mit Angaben zu den fast fünfzig Autorinnen und Autoren, die fast alle aus philosophischen Arbeitskontexten stammen, sowie einem Personenregister, nicht jedoch einem Sachregister beendet das Handbuch.
Im Vorwort bekunden die Herausgeber ihr Interesse, „handlungstheoretische Fragen in einen breiteren Kontext zu stellen und auf diese Weise historische, systematische und interdisziplinäre Querverbindungen und Bezüge deutlich zu machen“, dies, „um die partiell noch unverbundenen Debatten wechselseitig füreinander fruchtbar zu machen“.
Inhalt
In der kurzen Einleitung umreißen die beiden Herausgeber kurz die „Grundlagen“: Im Unterschied zu Verhalten impliziert Handeln eine Entscheidung, und sie beruht in der Regel auf Gründen, seien es gute oder schlechte. Geht es dabei um kausale Erklärung oder Rationalisierung? Gründe zehren von Wissen, sei es vom praktischen des Know-how oder vom theoretischen des Know-that. In welchem Verhältnis stehen solche Gründe zu Wünschen und Absichten? Nicht jede Entscheidung wird überdies bewusst gefällt. Und nicht alle Handlungen sind von außen beobachtbar. Mentale Handlungen nämlich nicht, so zum Beispiel bewusste Unterlassungen. Willensschwäche liegt vor, „wenn wir entgegen unserem besten Urteil handeln, wie wir in der Situation handeln sollten“ (S. 2). Sie ist verknüpft mit Emotionen. Diese prägen das Abwägen von Handlungsgründen und die Handlungsmotivation mit. Individuen handeln zudem nicht nur einzeln, sondern oft gemeinsam. Aber wie lassen sich solche kollektiven Handlungen auffassen?
Handeln, so fahren die Herausgeber unter dem Stichwort „Kontexte“ fort, hat Folgen, und für sie sind Individuen üblicherweise verantwortlich. „Müssen wir auch anders handeln (und wollen) können, um für unser tatsächliches Handeln verantwortlich zu sein?“ (S. 3) Wie weit reicht die Verantwortung von Individuen angesichts ihrer Verstrickung in viele Abhängigkeiten? Reicht Handlungsfreiheit aus, das heißt, dass wir „unser Wollen ungehindert, etwa frei von Zwang und Täuschung, in die Tat umsetzen können“ (S. 3), oder brauchen wir auch Willensfreiheit, um verantwortlich zu sein? Das Thema der Freiheit verweist auf Selbstbestimmung, Autonomie, und diese stößt auf Grenzen der Moral: „auf der einen Seite vor allem eine Konzeption des Guten im Sinne individuellen rationalen Eigeninteresses und auf der anderen Seite zumeist überindividuelle Konzeptionen des moralisch Guten und Richtigen“ (S. 3). Sind Konzeptionen des Guten oder Richtigen dann aber im Sinne eines moralischen Realismus oder Anti-Realismus zu begreifen? Dabei komplizieren sich die Dinge, wenn nicht-intendierte Nebenfolgen drohen oder relevante moralische Pflichten im Widerspruch zueinander stehen.
Nach Grundlagen und Kontexten kommen die Herausgeber auf „Perspektiven“ zu sprechen und meinen damit die Sichtweisen von sechs Disziplinen, nämlich von Recht, Psychologie und Neurowissenschaft, Soziologie und Geschichtswissenschaft sowie schließlich der Kognitionswissenschaft, der „Schnittstelle zwischen Anthropologie, Künstlicher-Intelligenz-Forschung, Linguistik, Neurowissenschaft, Psychologie und Philosophie“ (S. 4).
Der historische Überblick gilt der Antike, dem Mittelalter, der Neuzeit und der Gegenwart. Der Blick in die Antike fällt vorwiegend auf Platon und vor allem Aristoteles, dem wir die ersten handlungstheoretisch relevanten Ausführungen verdanken, wenngleich Handlungstheorie in der Antike noch nicht als eigener philosophischer Teil- oder Querschnittsbereich vorgesehen ist. Bei Aristoteles variiert allerdings die Bedeutung von Handlung, „Praxis“. Im weitesten Sinn sind Aktivitäten von Lebewesen und sogar Pflanzen gemeint, in einem schon engeren Sinn – wie in der Nikomachischen Ethik – nur menschliche, in einem noch engeren Sinn solche, die sich von der Herstellung – der Poiesis – sowie der theoretischen Aktivität unterscheiden und tugendhaft oder politisch sind. Jedoch zählt er in der Metaphysik (IX 6) auch Sehen und Denken zur Praxis. Die Antike interessiert sich am meisten für zurechenbare Handlungen und ihrem Bezug zur Eudämonie.
Im Mittelalter präsentiert Thomas von Aquin (1225–1274) im 13. Jahrhundert die erste ausgearbeitete Handlungstheorie. Werke von Johannes von Damaskus (um 650 bis vor 754) und Nemesius von Emesa, der im späten vierten und frühen fünften Jahrhundert lebte, werden zuvor schon von Johannes von la Rochelle (1200–1245), Philipp dem Kanzler (nach 1160–1236) und Albertus Magnus (um 1200–1280) systematisierend aufgegriffen. „In diesen Werken werden im Anschluss an aristotelische und stoische Vorlagen mehrstufige Sequenzen im psychologischen Handlungsaufbau namhaft gemacht, also Tätigkeiten der menschlichen Seele, die schließlich in die körperliche Handlung einmünden“ (S. 20). Thomas von Aquin knüpft daran in Form einer analytisch ambitionierten Handlungspsychologie an.
In der Neuzeit sind vier handlungstheoretische Konzeptionen besonders einflussreich: der Interaktionismus von René Descartes (1596–1650), der Monismus von Baruch de Spinoza (1632–1677), der Okkasionalismus von Nicolas Malebranche (1638–1715) und die prästabilierte Harmonie nach Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716). Sie fragen sich, wie Handlungen Teil der natürlichen Welt sein und zugleich Eigenschaften – etwa Gründe, Wünsche, Verantwortung – aufweisen können, die nicht von eben dieser Welt zu sein scheinen. „Eine Strategie, die von Descartes, Malebranche und Leibniz geteilt wird, besteht darin, unsere Handlungsfähigkeit dadurch zu garantieren, dass Akteure als immaterielle Geister außerhalb der physikalisch beschreibbaren Natur angesiedelt werden. Genau das versuchte Spinoza mit allen Mitteln zu vermeiden, indem er sich für eine strikt naturalistische Theorie von Handlungen einsetzte. (…) Handlungen sind für Spinoza lediglich besonders elaborierte Formen von Aktivität und wir machen uns etwas vor, wenn wir sie für prinzipiell verschieden von dem halten, was Tornados tun. Ganz besonders täuschen wir uns, wenn wir uns für freie Akteure halten, die für ihre Tätigkeiten moralisch verantwortlich gemacht werden können“ (S. 43).
Die gegenwärtigen Debatten wurzeln in der 1957 publizierten Monographie „Intention“ (dtsch. „Absicht“, 1986 bzw. 2010) der britischen Philosophin G. E. M. Anscombe (1919–2001). „Sie unterscheidet drei verschiedene Weisen, in denen dieser Begriff verwendet wird. Wir fassen erstens Absichten für die Zukunft (intentions for the future) – Absichten, die vorliegen können, ohne dass wir bereits etwas zu ihrer Umsetzung unternehmen. Zweitens sagen wir auch, dass wir bestimmte Handlungen absichtlich vollziehen, oder dass bestimmte Handlungen absichtlich seien. Diesen Teil des Themas nennt Anscombe intentional action. Schließlich sprechen wir drittens davon, mit welcher Absicht jemand etwas tut, wie in: ‚Er rennt mit der Absicht, den Bus noch zu erreichen‘. Dies nennt Anscombe intention in action, oder intention with which“ (S. 45). Die Absicht für die Zukunft (a), die absichtliche Handlung (b) und die Absicht im Handeln (c) sind teilweise unabhängig voneinander. Auf die Absicht für die Zukunft (a) müssen nicht die beiden anderen Arten (b, c) folgen. Auch können wir etwas absichtlich tun (b), ohne dass dahinter die Absicht steht, es zu tun (c). Beschreibungen unseres Tuns erfassen nämlich zuweilen etwas, das wir zwar vorhersehen, ohne dass es auch Gegenstand einer Absicht ist. Das gilt zum Beispiel für ungesundes Handeln, das jedoch nicht auf Ungesundsein abzielt. Für Anscombe unterscheiden sich Aussagen über Absichten für die Zukunft (a) weder inhaltlich noch formal von deskriptiven Aussagen über die Zukunft, Voraussagen also. „Wenn wir eine Absicht ausdrücken, sprechen wir weder direkt noch indirekt über unser Geistesleben, sondern über etwas, das wir tun werden, und gegebenenfalls über die Gründe, die dafür sprechen“ (S. 45 f.). Auf absichtliches Handeln (b) ist die Frage „warum?“, in einem bestimmten Sinn verstanden, anwendbar, nämlich, wenn sie auf Handlungsgründe abzielt. Nicht anwendbar ist sie, wenn das Subjekt nicht über eine bestimmte Art des Wissens über das eigene Tun verfügt. „Wenn ein Akteur nicht weiß, dass er etwas tut, dann ist es folglich auch kein absichtliches Handeln. Gleiches gilt, so Anscombe, wenn der Akteur zwar weiß, was er tut, wenn er dies aber nur aufgrund von Beobachtung weiß – (…) es folgt, dass absichtliches Handeln Wissen vom eigenen Tun erfordert, das nicht beobachtungsbasiert ist“ (S. 46). Es lässt sich dann definieren, „dass die Menge der absichtlichen Handlungen einer Person diejenige Teilmenge der Taten der Person ist, bei denen man in einem bestimmten Sinne nach dem ‚Warum‘ fragen kann“ (S. 47).
Handlungen lassen sich unterschiedlich beschreiben. Anscombe gibt in § 23 ein bekanntes Beispiel: Jemand bewegt seinen Arm (A), betätigt damit eine Wasserpumpe (B), füllt dadurch das Trinkwasserreservoir eines Hauses auf (C) und vergiftet auf diese Weise dessen Bewohnerinnen und Bewohner (D). Hat die so handelnde Person für jede dieser vier Beschreibungen ein und derselben Handlung eine Antwort auf die Warum-Frage, geschieht die Handlung absichtlich. A bis D sind dabei sukzessive Antworten: „‚Warum bewegst du den Arm so?‘ ‚Ich betätige die Pumpe.‘ ‚Warum betätigst du die Pumpe?‘ ‚Ich fülle das Wasserreservoir des Hauses auf.‘ (…) Letztlich, so Anscombe, kann man die letzte Beschreibung in dieser Serie als die Absicht verstehen, mit der die Handlung vollzogen wird“ (S. 46 f.). Die Absicht (c), mit der die Person den Arm bewegt (A), ist das Vergiften (D). (B) und (C) ließen sich als Antworten auf das Wie verstehen. Die Absicht im Handeln ist kein mentaler Zustand, der etwas verursacht, sondern „eine Beschreibung der Handlung, die am Ende einer Sequenz von ‚Warum‘-Fragen steht“ (S. 47). Anscombe macht in solchen Beschreibungen überdies oft auch einen „Bruch“ aus; dann, wenn die kausale Beziehung einer Handlungsfolge zum gegenwärtigen Tun in der Beschreibung so indirekt ist, dass sich nicht mehr sagen lässt, diese Folge gehöre zur Beschreibung dessen, was die Person gerade tut. Beispielsweise: Warum vergiftet die Person die Bewohnerinnen und Bewohner? Sie will Schlimmeres verhindern. Diese Folge nach dem Break ist eine Absicht für die Zukunft.
Die Sequenz A bis D gibt nichts anderes als praktisches Schließen wieder, das eine andere Form als theoretisches Schließen hat. Bei praktischem Schließen geht es darum, „von einem Zweck zu einer geeigneten Handlung zu gelangen“ (S. 47). Es ist die „Kalkulation geeigneter Mittel zu einem Zweck“ (S. 48). (Theoretisches Schließen zielt hingegen auf korrekte Weltwiedergabe.) „Praktisches Schließen, so Anscombe im Anschluss an Aristoteles, setzt an bei Beschreibungen wie D und verfolgt sie zurück bis zu Beschreibungen wie A, die Mittel benennen, die der Handelnde unmittelbar ergreifen kann“ (S. 47). Das verweist auf praktisches Wissen. „Praktisches Wissen ist nicht deshalb Wissen, weil es aufgrund guter Belege vor Irrtum gefeit ist, sondern weil es gar nicht zu seinem Job gehört, im Irrtum sein zu können“ (S. 48). Nach Anscombe taugen Prämissen vom Typ „ich möchte“ oder „ich will“ nicht als Prämissen für praktisches Schließen. Der Übergang vom Mögen und Wollen zum Handeln ist kein Übergang des Schließens oder Kalkulierens. Etwas tun mögen bzw. wollen und darum dann tun ist eher spontane Reaktion als durch einen Schluss begründete Handlung. Nicht das Mögen (Wünschen) bzw. Wollen ist Prämisse des Schlusses, sondern das Gewünschte, das angestrebte Ziel. Letzteres entspricht der Absicht-mit-der bzw. Absicht im Handeln (c). Diese ist denn kein mentaler Zustand des Mögens (Wünschens) bzw. Wollens. Anscombe hält deshalb Erklärungen, die Absichten anführen, nicht für psychologische (mit der Kraft von Kausalerklärungen), sondern für teleologische. In ihnen wird ein Gut erkennbar.
So viel zum Ausgangspunkt der gegenwärtigen Debatte über Handlungstheorie. 1963 betritt der US-amerikanische analytische Philosoph Donald Davidson (1917–2003) mit seinem Aufsatz „Handlungen, Gründe und Ursachen“ (dtsch. 1985 in „Handlung und Ereignis“) die Bühne. Wie Anscombe denkt Davidson, dass Handlungserklärungen Ziele benennen, die Handeln vernünftig erscheinen lassen. Im Unterschied zu ihr glaubt er jedoch, dass dies nicht ausschließt, Handlungserklärungen auch als Kausalerklärungen zu begreifen. Nicht nur dient der Inhalt eines Wunsches als Zweck, sondern dieser Zweck ist auch Gegenstand eines mentalen Zustands, der Ursache von Handeln ist. „Zu einer Handlungserklärung gehört nicht nur, dass wir Absichten oder Ziele des Akteurs nennen, die zufällig zur Handlung passen. Wesentlicher Teil der Erklärung ist, dass die Handlung vollzogen wird, weil der Akteur diese Ziele hat. (…) Das ‚weil‘ ist ein zentraler Bestandteil der Erklärung. Und es liegt nicht allein dadurch vor, dass ein Akteur ein Ziel hat, dem die Handlung dient. Die Zielsetzung muss in einem stärkeren Sinne dazu führen, dass die Handlung erfolgt. Und ‚dazu führen, dass etwas geschieht‘ ist nichts anderes als Kausalität“ (S. 50). Handlungserklärungen haben demnach eine kausale und teleologische Doppelfunktion: „Sie nennen Ziele, die Handlungen rationalisieren, und mentale Zustände, deren kausale Wirkung diesem rationalen Zusammenhang das ‚weil‘ hinzufügen kann“ (S. 50). Im Unterschied zu Anscombe erachtet Davidson dafür nicht Kausalgesetze als notwendig, die für sämtliche Fälle vergleichbarer Ereignisse gelten. Er erkennt dabei ein Problem, das er in einem 1973 veröffentlichten Aufsatz (dtsch. „Handlungsfreiheit“ im genannten Band) behandelt, und zwar dasjenige abweichender Kausalketten. „Es gibt Fälle, die zeigen, dass Absichten entsprechende Verhaltensweisen verursachen können, ohne dass wir sagen können, dass absichtlich gehandelt werde oder auch, dass die Absichten das Tun in der richtigen Weise erklären“ (S. 51).
In der Nachfolge von Anscombe zum einen und Davidson zum andern bietet sich das Feld der philosophischen handlungstheoretischen Diskussion als Gegensatz dar: Auf der einen Seite der Antipsychologismus, nach dem Sachverhalte wie gute Gründe oder erstrebenswerte Ziele Handlungen erklären. Die Kraft solcher Erklärung ist normativ oder evaluativ: „Wir erklären eine Handlung umso besser, je besser es uns gelingt, zu zeigen, was sie (in den Augen des Akteurs) erstrebenswert macht, oder welche guten Gründe (in den Augen des Akteurs) für sie sprechen“ (S. 51). Heutzutage weiter verbreitet ist der Psychologismus. „Innerhalb dieses Lagers ist allerdings (…) zu unterscheiden zwischen Humeanern, denen zufolge eine vollständige Handlungserklärung immer eine Kombination aus Wünschen und Überzeugungen anführt, und reinen Kognitivisten, die glauben, dass Überzeugungen allein ausreichen“ (S. 51). Der schottische Aufklärer David Hume (1711–1776) vermutet in „Ein Traktat über die menschliche Natur“ von 1739/40, dass Überzeugungen wesentlich passiv sind und die Welt wiedergeben und dass es daher noch einer Leidenschaft (passion) oder eines Wunsches (desire) bedarf, welche bzw. welcher die aktive Rolle spielt. Dagegen werden Einwände erhoben, zum Beispiel von Thomas Nagel in seiner 1970 erschienenen Dissertation „Die Möglichkeit des Altruismus“. Er „stimmt Humeanern zu, dass Wünsche überall beteiligt sind, wo gehandelt wird. Aber er bestreitet, dass sie die Basis der Motivation des Handelnden ausmachen müssen. Die meisten unserer Wünsche, so beobachtet Nagel, beruhen ihrerseits auf Gründen – und diese sind oftmals Überlegungen, Erkenntnisse, kurz: Überzeugungen“ (S. 52). Das ist bereits eine kognitivistische Position. Für sie sind repräsentationale, wahrheitsfähige mentale Zustände die Bausteine von Handlungserklärungen.
Davidson nimmt als psychologische Antezedenzien von Handlungen nur Wünsche (pro attitudes) und Überzeugungen an: „Ein Wunsch würde ein bestimmtes Ziel anvisieren, und die Überzeugung würde dann besagen, dass eine bestimmte Handlung diesem Ziel förderlich ist. Wenn diese Einstellungen vorliegen und Handeln verursachen, dann liegt eine Absicht vor, und das Handeln ist absichtlich“ (S. 55). Einige Eigenschaften von Absichten scheinen jedoch nicht in dieses Modell zu passen. Demnach hängen Absichten als psychologische Zustände eng mit Überzeugungen zusammen, was einer kognitivistischen Auffassung von Absicht entspricht. „Anders als in Davidsons Modell geht es nicht um Überzeugungen über Mittel zu gewünschten Zwecken, sondern speziell um Überzeugungen darüber, dass man das tun wird, was man beabsichtigt“ (S. 55). Während für einige dabei Absichten solche Überzeugungen implizieren, sind für andere Absichten gar identisch mit diesen Überzeugungen.
So viel zum historischen Überblick. Das folgende Kapitel zu den Grundlagen ist zweigeteilt. Unter dem Titel „Metaphysik des Handelns“ werden Handlungsindividuation, Basishandlungen, Handlungsversuche, Handlungsursachen, Unterlassungen, Handlungssätze, Sprechakte sowie kollektive Intentionalität und kollektives Handeln untersucht. Themen der nachfolgenden „Psychologie des Handelns“ sind sodann Wünsche, Absichten und Volitionen, Gründe, Motivation, mentale Verursachung, verkörperte Kognition, Überlegen und Entscheiden, Willensschwäche, Emotionen, praktisches Wissen sowie Selbstbewusstsein, Gründe und Handeln.
Ein besonderes handlungstheoretisches Thema ist dabei das Unterlassen. „Absichtliches Unterlassen liegt vor, wenn ein Akteur A eine Handlung h ausführen könnte, aber aus einem bewussten Entschluss heraus auf die Ausführung verzichtet“ (S. 90). Es resultiert kein „äußerliches Handeln“ bzw. „positives Tun“, sondern nur ein „inneres Handeln“, ein „Handeln in foro interno“. Soweit die deskriptive Bedeutung. In normativer Hinsicht gilt, „dass als Unterlassungen ausschließlich diejenigen Nicht-Ausführungen von Handlungen beschrieben werden, auf die sich bestimmte Erwartungen, Wünsche oder moralische oder rechtliche Forderungen richten“ (S. 91). Zu dieser zweiten Bedeutung gehört auch die Fahrlässigkeit: „Ein Handeln oder Unterlassen ist fahrlässig, wenn es nicht intendiert ist, aber die für es geltenden Sorgfaltspflichten nicht beachtet, entweder durch Nichtbefolgung (bewusste) oder durch mangelnde mentale Vergegenwärtigung (unbewusste Fahrlässigkeit)“ (S. 91).
Auch das Thema des Unterlassens wird kontrovers diskutiert. Der Autor des entsprechenden Handbuchbeitrags, Dieter Birnbacher, veröffentlichte 1995 das Buch „Tun und Unterlassen“ und bezieht sich auf vier umstrittene Aspekte: (1) Der Realismus hält Unterlassungen für einen Teil der Wirklichkeit, über den sich Aussagen machen lassen, über die intersubjektives Einverständnis erzielt werden kann. Für den Perspektivismus hingegen sind sie beobachterabhängige Zuschreibungen aufgrund spezifischer Erwartungen und können somit auch nicht als reale Ursachen für Folgen wirken. (2) Was das Begriffsverständnis betrifft, fragt es sich, ob Unterlassung das Gegenteil von Handlung oder eine besondere Form von ihr ist. Fürs Ersteres argumentiert der Beitragsverfasser, für Letzteres Georg Henrik von Wright. Ein neuerer Vorschlag von Jan Carl Bottek fasst unter Handlungen „Unterlassungshandlungen“ und „Ausführungshandlungen“ zusammen. Beiden liegt ein willensfähiges Subjekt zugrunde, das zumindest die beiden Optionen des Unterlassens und Ausführens hat: „Wer h unterlässt, könnte h ausführen; wer h ausführt, könnte h unterlassen“ (S. 92). Nicht einig ist man sich bezüglich Absichtlichkeit. Wäre sie eine Voraussetzung für Unterlassen, schlösse sie unbewusst fahrlässige Unterlassungen aus, zum Beispiel reine Gedankenlosigkeit. Überdies geschieht aus der Sicht einer liberalen Position Unterlassen immer und nur durch völlige Bewegungslosigkeit, was nicht ausschließt, dass stattdessen eine andere Handlung stattfindet. Aus der Perspektive einer restriktiven Position dagegen hat für Unterlassen eine Erwartung oder Forderung vorzuliegen. (3) Ferner wird kausalitätstheoretisch debattiert, ob Unterlassen Zustände und Ereignisse verursachen kann. Hier stehen sich eine skeptische und eine affirmative Sicht gegenüber. Die Skepsis rührt hauptsächlich vom Argument, ein – ontologisch betrachtet – Nichts, als welches Unterlassen gesehen wird, könne nicht etwas verursachen. Dieser Skepsis begegnet die bejahende Sicht ihrerseits mit Skepsis, denn Unterlassungen kommen auch als Wirkungen in Frage, zum Beispiel im Fall der Verhinderung geplanten Handelns, sei es mittels Gründen, Druck oder Zwang, seien also kein Nichts. Der Rechtstheoretiker Richard W. Wright lehnt es zudem ab, Tun und Geschehenlassen für asymmetrisch zu halten, behandelt Handlungen und Unterlassungen als positive und negative Ursachen und integriert sie in das überlieferte INUS- bzw. NESS-Modell. Mehrere Einflüsse zusammen bewirken demnach in der Regel Folgen, ohne dass ein Faktor allein kausal notwendig oder hinreichend wäre. Nur eine Vielzahl solcher Faktoren reicht im gegebenen Fall hin, und nötig sind sie, insofern sie nicht redundant sind. „Aktive und passive Faktoren sind nicht nur in der Regel an allen Verursachungen gemeinsam beteiligt, sie unterscheiden sich auch in ihrer kausalen Rolle nicht. Nach dieser Position besteht zwischen der kausalen Funktion von Handlungen und Unterlassungen vollständige strukturelle Symmetrie. Erforderlich ist lediglich, dass man sich von einer Konzeption von Kausalität verabschiedet, nach der Kausalität als eine Art Produktion der Wirkung durch die Ursachen – etwa gemäß einem mechanischen push-and-pull-Modell – aufgefasst wird. Stattdessen müsse Kausalität als ein Abhängigkeitsverhältnis aufgefasst werden, genauer: als ein Verhältnis der Abhängigkeit von bestimmten Entstehungsbedingungen. (…) Eine Konzeption von Ursachen, die diese als (positive oder negative) Bedingungen des Eintritts ihrer Wirkungen statt als ‚Produktionsfaktoren‘ auffasst, erfüllt im Übrigen alle Bedingungen, die an die epistemischen Funktionen von Ursachen zu stellen sind, d.h. sie genügen der Bedingung, dass Kausalbeziehungen ex post kausale Erklärungen und ex ante Prognosen für die jeweiligen Wirkungsereignisse liefern“ (S. 95 f.). (4) „Bei moralisch Fremden erscheint die Verpflichtung, ihnen keinen Schaden aktiv zuzufügen, ungleich stärker als die Verpflichtung, Schaden von ihnen abzuwenden“ (S. 96). Wenn also in der Alltagsmoral wie im Strafrecht die Praxis vorherrscht, Handelnde – im Vergleich zu Handlungsverantwortung – von Unterlassungsverantwortung zu entlasten, insbesondere wenn keine vertraglichen oder persönlich-moralischen Verpflichtungen bestehen, stellt sich die Frage, wie dies zu rechtfertigen ist. Zur Legitimation angeführt wird, der Umstand, dass viel mehr Gelegenheiten zur aktiven als zur passiven Schädigung bestehen, erfordere die besondere Ächtung schädlicher Ausführungshandlungen. Zudem erfolge aktives Handeln häufiger vorsätzlich als – passives – Unterlassen. Menschen wüssten allgemein besser, was sie tun, als, was sie lassen. Ferner bedinge aktives Handeln einen größeren Aufwand als Unterlassen und wiege deshalb schwerer. So heißt es bereits bei Thomas von Aquin in seinen „Summa theologica“:„Leichter ist es, sich vom Bösen abzuwenden, als das Gute zu tun. Also sündigt schwerer, wer sich nicht vom bösen Tun abwendet – das ist die Übertretung – als wer das Gute nicht erfüllt – das ist Unterlassung“ (S. 97). Zwar vergleicht der Autor aus dem 13. Jahrhundert hier nicht folgengleiche aktive und passive Handlungsformen, insofern ist der Vergleich schief, so wurde er doch genau in diese Richtung interpretiert. „Entsprechend könnte eine moralische und rechtliche Sanktionierung von Unterlassungen sehr viel eher auf eine normative Überforderung des Adressaten hinauslaufen als eine moralische und rechtliche Sanktionierung von folgengleichen Handlungen“ (S. 97). Zuletzt spricht für die ungleiche Einschätzung aktiver und passiver Handlungsformen auch, dass die Bedrohung durch sie unterschiedlich wahrgenommen wird. „Dass uns von anderen etwas ‚angetan‘ wird, scheint im Allgemeinen stärker angstbesetzt zu sein als dass wir im Fall der Angewiesenheit auf andere bei diesen auf Untätigkeit stoßen“ (S. 97). Birnbacher schließt seinen Handbuchbeitrag zu Unterlassungen mit der Bemerkung, dass die handlungs-, kausalitäts- und moraltheoretische Diskussion noch nie so intensiv wie seit wenigen Jahren war.
Auch das Kapitel mit der Überschrift Kontexte hat zwei Teile. Das Unterkapitel zur Verantwortlichkeit ergründet moralische Verantwortlichkeit und das Prinzip alternativer Möglichkeiten, metaphysische und askriptivistische Aspekte der Verantwortlichkeit sowie den moralischen Zufall. Unter dem Titel „Freiheit und Autonomie“ sind daraufhin Gedanken zu Handlungsfreiheit, (Nicht-)Können und Zwang, Willensfreiheit sowie Autonomie versammelt. Zuerst der Handlungs- und dann der Willensfreiheit sei im Folgenden etwas genauer nachgegangen.
„Nicht alles, was wir tun, ist eine Handlung. Nicht jede Handlung, die wir unternehmen, ist frei. Nicht jede freie Handlung beruht auf einem freien Willen“ (S. 237). Mit diesen drei zusammenfassenden Aussagen lässt Marco Stier seinen Artikel zur Handlungsfreiheit einsetzen. Ungehindert tun können, was man will – so lautet ihre Definition im Alltag wie in der Philosophie. In seiner Freiheit beschränkt sein kann nur ein Können, das grundsätzlich menschenmöglich ist. Hebelt indes Zwang den freien Willen völlig aus? „Einerseits zwingt mich der Räuber, mein Portemonnaie herauszugeben. Andererseits ‚will‘ ich es ihm geben (damit er mich nicht erschlägt) und ich ‚kann‘ durchaus etwas anderes tun (nämlich es behalten und mich gegebenenfalls erschlagen lassen)“ (S. 237). Strittige Themen in der Philosophie sind, ob Willens- und Handlungsfreiheit überhaupt unterschieden werden sollen und ob die eine die andere voraussetzt. In Betracht kommen die Entstehung des Willens sowie dessen Umsetzung in der Handlung. Robert Kane versteht Willensfreiheit als „die Macht Handelnder, die letzten Schöpfer (oder Urheber) und Erhalter ihrer eigenen Zwecke und Absichten zu sein“ (S. 238; Übers. G.H.). Ungehindert die Absichten verfolgen zu können, ist entsprechend Handlungsfreiheit. Das sogenannte Prinzip alternativer Möglichkeiten bzw. die Freiheit, anders zu handeln, bildet die Brücke zwischen Willens- und Handlungsfreiheit. Dies lässt sich freilich, wie der Blick in die Philosophiegeschichte zeigt, unterschiedlich begreifen. Eine alte Frage, die hineinspielt, ist jene der Festgelegtheit bzw. des Zufalls von Handlungen. „Der Determinismus legt die Handlung alternativlos fest, der Indeterminismus untergräbt die nicht nur explanative sondern einer Handlung erst Sinn verleihende Verbindung zum Akteur“ (S. 239).
Unter den Definitionen von Handlungsfreiheit nun finden sich drei Grundtypen, nämlich Handlungsfreiheit als
- von äußeren Umständen ungehindertes Handeln nach eigenem Willen
- Anderskönnen
- Übereinstimmung des Willens erster Stufe mit der Volition zweiter Stufe ohne Behinderung durch äußere Umstände.
Der erste Grundtyp verweist auf negative und positive Freiheit. Erstere, das „Freisein von“, meint die Abwesenheit äußerer Hindernisse, Letztere, das „Freisein zu“, Selbstbestimmung, die sich als „‚Anwesenheit‘ autonomer Motive im Sinne einer individuellen Urheberschaft“ (S. 240) begreifen lässt. „Ich wünsche, dass mein Leben und meine Entscheidungen von mir selber abhängen, nicht von äußeren Kräften welcher Art auch immer“, formuliert einmal Isaiah Berlin (S. 240; Übers. G.H.). Ein Händewaschzwang vermag zum Beispiel als äußerlich, nicht jedoch als innerlich frei zu gelten, denn er beruht nicht auf personalen Präferenzen. Ähnliches gilt für sehr verminderte Urteilsfähigkeit.
Der zweite Grundtyp knüpft daran an und fügt die Möglichkeit alternativer Handlungen hinzu. Eine klassische Position dazu hat George Edward Moore (1873–1958), einer der Väter der analytischen Philosophie, formuliert. Obwohl unter dem Titel „Free Will“ publiziert, betreffen dessen Gedanken weniger das Wollenkönnen als das Handelnkönnen. Wesentlich ist das Entscheiden. „Würden unsere Handlungen nicht von unseren Entscheidungen abhängen, dann hätten wir keine Möglichkeit, in der Zukunft bestimmte Handlungen zu vermeiden“ (S. 241). Für alternative Handlungen sind nach Moore bloß alternative Entscheidungen vonnöten. „Die Antwort auf die Frage, unter welcher Voraussetzung ich hätte anders handeln können, als ich es tat, ist daher laut Moore schlicht, dass ich nur hätte anders entscheiden brauchen; dann hätte ich auch anders handeln können. (…) Ein Anderskönnen im Sinne von ‚in der Lage sein‘ ist also möglich, wenn man sich anders entscheidet“ (S. 241). Dagegen lässt sich nicht nur einwenden, dass schon die beiden Bedingungen des ersten Grundtyps – keine äußere Behinderung und eigener Wille – für Freiheit hinzureichen scheinen, sondern auch, dass dies bedeutete, dass man nicht gekonnt hätte, hätte man sich nicht entschieden. „Korrekterweise müsste es daher lauten: Ich hätte x tun können, unabhängig davon, ob ich mich dazu entschieden hätte oder nicht“ (S. 241).
Auch der dritte Grundtyp knüpft am ersten Typ an, fügt Stufen des Wollens hinzu und übergeht dabei die Bedingung des Anderskönnens des zweiten Grundtyps. Ohne die Differenzierung von Stufen vermöchte womöglich noch der Händewaschzwang als frei zu erscheinen. Die Stufentheorie des Willens wurde in den 1970er Jahren von Harry Frankfurt entworfen. „Personen haben Wünsche auf zwei verschiedenen Stufen: Auf der ersten (unteren) Stufe stehen unmittelbar auf Handlungen gerichtete Wünsche. Führt ein solcher Wunsch erster Stufe tatsächlich zu einer Handlung und wird damit effektiv, so handelt es sich bei diesem Wunsch um einen Willen. Darüber hinaus haben Personen auch Wünsche zweiter Stufe, die Wünsche erster Stufe zum Gegenstand haben. Richtet sich mein Wunsch zweiter Stufe auf einen Wunsch erster Stufe, der zudem effektiv sein soll, dann handelt es sich um eine Volition zweiter Stufe. Der Begriff ‚Wille‘ steht bei Frankfurt exklusiv für einen effektiven Wunsch erster Stufe, und ‚Volition‘ bezeichnet ausschließlich Wünsche zweiter Stufe nach einem effektiven Wunsch erster Stufe (d.h. einem Willen). (…) Willensfreiheit besitze ich, wenn mir das Handeln nach diesem bejahten Wunsch tatsächlich gelingt. (…) Ein Wille (d.h. ein effektiv werdender Wunsch erster Stufe) ist frei, wenn er von der Volition zweiter Stufe geleitet wird“ (S. 242). Das Tun-was-man-will des ersten Grundtyps wird so zu einem Tun-was-man-wirklich-will. Allerdings erachtet Frankfurt Willensfreiheit nicht als nötig für Handlungsfreiheit. Freie Handlungen aufgrund eines unfreien Willens seien möglich. Willensunfreiheit liegt vor, wenn der Wunsch erster Stufe den Wunsch zweiter Stufe bestimmt, die Richtung der stufenweisen Bestimmung also umgekehrt ist. Wer in diesem umgekehrten Sinne, auf zweiter Stufe bejahend, zum Beispiel seiner Sucht nachgibt, ist zwar handlungsfrei, nicht aber willensfrei. Als unfrei gilt eine Handlung, „deren Ausführung auf einem Willen beruht, von dem sich der Akteur durch eine anders gerichtete Volition zweiter Stufe distanziert hat“ (S. 246). Das bedeutet zusammengefasst: „Eine Handlung ist frei, wenn sie auf einem effektiven Wunsch erster Stufe (einem Willen) beruht, den die Person auf der zweiten Stufe bejaht. Diese Bejahung, von der die Freiheit der Handlung abhängt, muss aber nicht ihrerseits frei sein. Freie Handlungen können somit sowohl auf einem freien wie auch auf einem unfreien Willen beruhen. Im Gegensatz etwa zu Moore muss ein Akteur nach Frankfurt jedoch nicht unter identischen Umständen anders handeln können, denn die Identifikation mit einem Willen erster durch die Volition zweiter Stufe ist ausreichend, um von Handlungsfreiheit sprechen zu können“ (S. 243).
Eine weitere Problematik sind erzwungene Handlungen. Handlungen hängen als solche von Entscheidungen ab. Eine erzwungene Handlung ist für Frankfurt dann unfrei, „wenn der Wunsch des Opfers, die angedrohte Konsequenz zu vermeiden, so stark ist, dass dieses sich nicht dagegen wehren kann, danach zu handeln“, das heißt, „wenn die Drohung für den Akteur unwiderstehlich ist“; er hat „aufgrund der Stärke dieser Motive nicht mehr die Fähigkeit, anders zu handeln als sich dem Zwang zu beugen“ (S. 246). Ein solches Motiv des Gezwungenen ist keines, das er haben will. Es greift vielmehr seine Autonomie an.
Derselbe Autor, Stier, erörtert sodann in einem weiteren Handbuchkapitel die Willensfreiheit. Er beginnt mit einem „umfassenden Begriff von Willensfreiheit“ mit drei Elementen:
- „Mit Anderskönnen ist gemeint, dass jemand diese oder auch eine andere Handlung durchführen kann“ (S. 248).
- „Intelligibilität verweist darauf, dass eine Entscheidung aus Gründen erfolgen muss, um als ‚frei‘ bezeichnet werden zu können. (…) Intelligibel ist eine Entscheidung demnach, wenn der Akteur mögliche Alternativen und deren Konsequenzen abwägt, sie sich also bewusst macht, sie versteht, und auf dieser Grundlage eine für andere Personen zumindest prinzipiell nachvollziehbare Entscheidung fällt“ (S. 249).
- „Drittens kommt einem Akteur die Urheberschaft für einen Willensentschluss zu, wenn dieser auf seinen persönlichen und individuellen Prämissen beruht“ (S. 249).
Maximale Willensfreiheit lässt sich demnach so zusammenfassen: „Jemand entscheidet bzw. will frei, wenn er unter identischen Bedingungen auch anders entscheiden könnte, wenn seine Entscheidung aus prinzipiell nachvollziehbaren Gründen erfolgt und die Prämissen der Entscheidung in einem ursprünglichen Sinn die des Entscheidens sind“ (S. 249). Die drei Elemente hängen logisch nicht voneinander ab.Fehlt eines oder fehlen mehrere, liegt einfach kein Maximum vor. Philosophisch am meisten umstritten ist das erste Element. Der Inkompatibilismus vertritt die Unvereinbarkeit von Determination und Willensfreiheit, und zwar in Form des Determinismus einerseits und des Libertarismus andererseits, während der Kompatibilismus demgegenüber beide als vereinbar einschätzt. Streit macht im Umgang mit dieser Thematik letztlich fünf Strategien aus: „Der (harte) Determinismus erkennt diesen an und verwirft die Willensfreiheit; der Libertarismus hält an der Willensfreiheit fest und leugnet die Determination; der Kompatibilismus hält beide für vereinbar. Nach Ansicht agnostischer Kompatibilisten kann die Frage nach der Willensfreiheit unabhängig von der Determination bejaht werden, und Impossibilisten leugnen die Möglichkeit eines freien Willens unabhängig vom Determinismus“ (S. 251). Für die inkompatibilistische Position werden drei Argumente ins Feld geführt: das Konsequenz-, das Urheber- und das Designargument. Beim Libertarismus lassen sich eine akteurskausale, ereigniskausale, akausale und epistemische Richtung auseinanderhalten.
Es folgt das Kapitel Praxis. Hier werden Positionen der Metaethik (Realismus vs. Antirealismus, Internalismus vs. Externalismus, Partikularismus vs. Generalismus, das Richtige und das Gute, Moral und Autonomie, das moralische Problem, Naturalismus), der normativen Ethik sowie der angewandten Ethik im Feld von Medizin und Technik erörtert, ehe das gute Leben mit Bezug auf Glück, Wohlergehen, Moral und Sinn ergründet wird.
Im abschließenden Kapitel Interdisziplinäre Perspektiven werden die Sichtweisen von Recht, Psychologie, Soziologie, Geschichtswissenschaft, Neurowissenschaft und Kognitionswissenschaft geprüft. Handlungstheorie ist in den beiden wichtigsten Bezugsdisziplinen Sozialer Arbeit, der Psychologie und der Soziologie, nicht von derselben Bedeutung. Die beiden Disziplinen seien nachfolgend kurz betrachtet. In seinem zweibändigen Grundlagenwerk „The Principles of Psychology“ von 1890 stellt der amerikanische Pragmatist William James (1842–1910) die begrifflichen Weichen. Aus dem menschlichen Willen resultieren direkt Körperbewegungen. Sie können reflex-, instinkt- oder eben willensgesteuert sein. Körperbewegungen sind intersubjektiv beobachtbar, während Handlungen neben Körperbewegungen auch Intentionen und damit Unbeobachtbares einschließen. Der Behaviorismus nach John Watson (1878–1958) interessiert sich dann vor allem für – beobachtbares – Verhalten. Die kognitive Wende der 1960er Jahre lenkt die Aufmerksamkeit wieder auf Mentales, indes nicht auf Affekte und Motivationen, sondern eben auf Kognitionen. Motivationspsychologisch zentral ist die Unterscheidung von Motivation und Volition. Sie geht auf Kurt Lewin und auch auf den Begründer der Willenspsychologie, Narziß Ach, zurück. „In der Motivationsphase wählt der Handelnde aus einer Klasse aktualisierbarer Handlungsmotive eines aus und trifft eine Entscheidung. Nach der Entscheidung beginnt die Volitionsphase, in der die handelnde Person die Verwirklichung des ausgewählten Handlungsziels anstrebt und die dazu nötigen Handlungsschritte antizipiert und plant“ (S. 395). Seit den 1950er Jahren entwickelt sich die Motivationspsychologie in drei Phasen um ein zentrales Problem herum: „Die Kernfrage ist dabei bis heute dieselbe geblieben: Wie kann der Übergang von einer Vielzahl von Handlungsmotiven zur Ausbildung einer Volition, welche die Ausführung einer spezifischen Handlung auslöst, angemessen erklärt und empirisch zuverlässig vorhergesagt werden?“ (S. 396). In der ersten Phase geht die Theorie der rationalen Wahl davon aus, dass Menschen unter verschiedenen Handlungsoptionen jene wählen, von der sie den größten Nutzen erwarten. In der zweiten Phase suchen John Atkinson und David Birch das Problem zu lösen, dass sich Motivationen im Verlaufe der Zeit ändern. In der dritten Phase schließlich werden Handlungsphasen noch genauer differenziert. Das bekannte Rubikon-Modell von Heinz Heckhausen aus den 1980er Jahren unterscheidet denn prädezisionale Motivationsphase, präaktionale Volitionsphase, Verlaufsphase der Handlung, postaktionale Bewertungsphase sowie neuerliche Motivationsphase infolge der Beurteilung von Erfolg oder Misserfolg. Eingang in die Psychologie findet in den 1960er Jahren auch die Kybernetik. Hier wird eine Handlungskybernetik mit Blick auf Steuerung, Kontrolle, Regelung und Planung entworfen. Planung meint dabei „eine durch Wahrnehmungsakte moderierte und korrigierte Verhaltenssequenz“ (S. 397), dies im Unterschied zur Programmierung, die ohne sensorische Rückmeldung stark automatisiert abläuft. Aus diesen Forschungstraditionen kann geschlossen werden, „dass der in der Philosophie häufig als paradigmatisch angenommene Fall einer Handlung (die selbstbestimmte, bewusst geplante oder intendierte Handlung) in empirischer Hinsicht keineswegs das am häufigsten vorkommende Ereignis im Fluss menschlicher Verhaltensakte, sondern vielmehr einen Ausnahmefall darstellt“ (S. 398). Mehr beachtet wird der Handlungsbegriff im Übrigen in der angewandten Psychologie im Sinne einer Handlungswissenschaft. Allerdings lassen sich unter dem Titel „Handlungspsychologie“ bis anhin gerade mal zwei Veröffentlichungen finden, nämlich von Kaiser & Werbik sowie von Hommel & Nattkemper. Die Marginalität des Handlungsbegriffs in der heutigen Psychologie erstaunt.
Anders die Soziologie. In seinen „soziologischen Grundbegriffen“, die posthum an den Anfang von „Wirtschaft und Gesellschaft“ gesetzt wurden, definiert Max Weber (1864–1920) bereits im ersten Paragraphen die Soziologie als die Wissenschaft, die soziales Handeln deutend verstehen und dessen Ablauf und Wirkung ursächlich erklären will. Der Handlungsbegriff nimmt in dieser Auffassung die zentrale Stellung schlechthin ein. Für Ortwin Renn, der den Handbuchartikel zu dieser Sozialwissenschaft verfasst hat, ist „die besondere Eigenschaft von ‚Handeln‘, (…) Verhalten mit Sinnbezug zu verbinden“ (S. 401), und die Handlungstheorie eines der drei soziologischen Paradigmen neben strukturellen und systemischen Ansätzen. Unter Berufung auf Richard Münchs dritten Band von „Soziologische Theorie“ hält er vier Handlungstheorien auseinander: Lern- und Verhaltenstheorien, rationale Wahltheorien, den symbolischen Interaktionismus sowie die Ethnomethodologie – andere wichtige soziologische Handlungstheorien bleiben infolgedessen außen vor. Abgesehen von Lern- und Verhaltenstheorien, zum Beispiel Homans, gehen diese Theorien „von einem expliziten Verständnis von ‚Handlung‘ aus, bei dem Individuen mit ihrem Verhalten ganz bestimmte Zwecke und Bedeutungen verbinden“ (S. 401). Urvater dieser Sicht ist eben Max Weber. Renn wagt die Behauptung, in der Soziologie hätten sich die verschiedenen Versionen der rationalen Wahltheorien durchgesetzt. Sie gehen von zweckgerichtetem Handeln aus, bei dem Individuen versuchen, Zwecke angesichts situativer Zwänge und zu erwartender Handlungen anderer zu verwirklichen. Nach den beiden anderen noch genannten Theorietraditionen ergibt sich gemeinsamer Sinn erst in der Interaktion.
Renn beschreibt in der Folge nur noch Varianten der Wahltheorien und strukturiert dies mit drei „Eskalationsstufen“. Auf der ersten Stufe verknüpfen Menschen strategisch Entscheidungen mit erwarteten Folgen dieser Entscheidungen, um ihre Umwelt zu gestalten. Sie wählen zielgerichtet unter Optionen die geeigneten aus. Die Ziel-Mittel-Rationalität und die Zielbeschaffenheit werden nicht genau betrachtet. Auf der zweiten, feineren Stufe ist das Rational Actor Paradigm angesiedelt. Mindestens diese sieben Aspekte kennzeichnen es: atomistische Rationalitätsauffassung, analytische Trennbarkeit von Mitteln und Zwecken, Motivation zum zweckgerichteten Handeln, Maximierung oder Optimierung der Zielerreichung, Wissen über mögliche Handlungsfolgen, Gewichtung der Handlungsoptionen nach Präferenzen, Vorhersagbarkeit von Handlungen in Kenntnis von Optionen, Präferenzen und Folgenwissen. Dieses rationale Handlungsparadigma lässt sich normativ im Sinne dessen, wie Menschen entscheiden sollen, wenn sie rational handeln wollen, verstehen wie deskriptiv im Sinne dessen, auf welche Weise Menschen tatsächlich entscheiden. Und es bezieht sich nicht nur auf individuelles Handeln, sondern auch auf kollektive Situationen, seien dies individuelle Handlungen mit Wirkungen auf andere, Kombinationen individueller Handlungen einer Vielzahl Handelnder oder gemeinsame Handlungen mehrerer Handelnder. Auf der dritten Stufe kommt die „kollektiv wirksame Strukturbildung durch Maximierung oder Optimierung“ (S. 403) hinzu. Das betrifft die Förderung des Gemeinwohls. Ein Beispiel für diese Stufe ist Marktbildung nach der ökonomischen Theorie des homo oeconomicus. Renn listet jedoch auch sieben theoretische Probleme auf. Das sind: methodologischer Individualismus, Gruppen/Organisationen als virtuelle Personen, Aggregierung individueller Präferenzen zu kollektiven Präferenzen im Sinne eines Gesamtinteresses, Verfügbarkeit und Wirksamkeit der organisatorischen Prinzipien und Praktiken, gegenseitige individuelle Kenntnis eigener Wirkung auf andere, Unabhängigkeit individueller Werte/Präferenzen sowie Unabhängigkeit zwischen Ressourcenallokation und Verteilungswirkung.
Erklärungsbedürftig sind bei dieser individuellen und kollektiven Interpretation des Paradigmas die zwei folgenden Begriffe: „Maximierung setzt eine eindimensionale Nutzenfunktion voraus (…); Optimierung sieht eine mehrdimensionale Abwägung im Sinne einer Matrix von verschiedenen Nutzendimensionen vor“ (S. 404). Nach Renn besteht die soziale Welt demgemäß aus unzähligen Entscheidungssituationen und lässt sich mit vier Theoremen begreifen: Erstens ist jedes menschliche Handeln eine Sequenz von Abwägung, Entscheidung, Umsetzung, Monitoring und Anpassung. (Routinen und unreflektierte Handlungen sind aus dieser Sicht Verselbstständigungen früheren bewussten Handelns.) Zweitens bestehen Entscheidungen aus Optionen, Wissen über mögliche Folgen und Präferenz. Drittens wählen Menschen entsprechend dem höchsten erwarteten Nutzen. Und viertens lernen Menschen aus Erfahrungen mit ihren Kombinationen von Optionen, Bewertungen und Strategien. Von Lindenberg stammt das entsprechende Menschenbild des „restricted, resourceful, evaluating, expecting, maximizing man“ (RREEMM).
Vertrauen, Identität, ontologische Sicherheit oder Solidarität können in ihrem Zielcharakter zwar auf der ersten Stufe, nicht aber auf den folgenden beiden Stufen mit Bezug zur Maximierung bzw. Optimierung erläutert werden. Vielmehr gebe dafür sinnschaffende Kommunikation den Ausschlag. Renn verweist an dieser Stelle auf Giddens' Strukturierungstheorie. „Hier scheint die Sprache der ökonomischen Gütermaximierung fehl am Platz zu sein. Es geht um Zugehörigkeit und Selbstwahrnehmung, bei der es ausreicht, eine Verständigung mit anderen herbeizuführen, es geht um Rückversicherung einer gemeinsamen Basis an Werten und Überzeugungen. Ein solcher Prozess der symbolischen Verstärkung von sozialer Nähe und Geborgenheit lässt sich kaum als Optimierungsprozess beschreiben“ (S. 405). Renn nennt als weitere solche Beispiele Beziehungspflege, Sinnfindung, Mitgefühl und symbolische Bekräftigungen von Sympathie. Eine weitere Kritik betrifft, dass Menschen Rationalitätsregeln in ihrem Alltagsleben offenbar häufiger verletzen als einhalten.
Man kann daraus erstens folgern, dass die Theorie des rationalen Wahlverhaltens lediglich als eine Als-ob-Theorie zu gelten vermag. Demnach habe der Mensch evolutionär gelernt, nur zielgerichtete und erfolgversprechende Handlungen auszuführen, ohne dass ihm dies bewusst sei und er sein Handeln rational zu begründen vermöchte. Eher hinsichtlich Organisationen als Individuen lassen Entscheidungsregeln denn die Wahl der Option voraussagen. Zweitens gebrauchen Menschen vereinfachte Rationalitätsmodelle (bounded rationality), etwa Wahl einer Option nach dem wichtigsten Kriterium, Wahl der Option, die bei den meisten Kriterien zufriedenzustellen verspricht usw. Theoretisch erforderlich wäre indessen, herauszufinden, welche „Faustregel“ in welchen Situationen Verwendung findet. Drittens erweist sich Nutzen keineswegs, wie von Wahltheorien oft unterstellt, allein in Form materiellen Wohlstands. Und auch nicht nur als individueller Nutzen, sondern auch als gerechte Verteilung, und dies vor allem dann, wenn sie Kooperationen sichert. Viertens schließlich finden die meisten empirischen Forschungen zum Wahlverhalten in alltagsfernen künstlichen Experimentalsituationen statt.
Trotz dieser skizzierten theoretischen Anpassungsmöglichkeiten bleiben aus Renns Sicht die beschriebenen Grundannahmen dieser Theorie für viele (zwischen)menschliche Situationen unrealistisch. Ein wichtiger Punkt betrifft die Kenntnis möglicher Folgen aller verfügbaren Optionen. „In einer komplexen, von doppelten Kontingenzen geprägten Welt ist diese Urteilssicherheit gar nicht zu erwarten“ (S. 407). Und häufig prägen nicht die erwarteten Folgen, sondern andere Menschen, frühere Erfahrungen allerdings in anderen Kontexten oder einfach Zufälle das Handeln. „In dieser Situation der vollständigen oder verstärkten Unsicherheit über Folgen fehlt ein relevanter Aspekt der rationalen Wahltheorien: die subjektiven Erwartungen des eigenen Handelns. Ohne diese kann eine Präferenzentscheidung nicht erfolgen“ (S. 407). Ohnehin beruhen viele soziale Erscheinungen nicht auf bewussten Entscheidungen, zum Beispiel Traditionen, Gewohnheiten, Imitation oder konditionales Lernen, wie Renn zum Schluss bemerkt. Sozialer Druck oder Nachahmung kontrastiert mit eigener Wahl.
Diskussion
Dem interdisziplinären Anspruch wird das Handbuch nur sehr bedingt gerecht. Auf gut vierzig Seiten werden sechs Disziplinen auf ihre Handlungstheorien hin untersucht, zudem findet sich ein noch viel längeres Unterkapitel zur „Psychologie des Handelns“. Die Ökonomie befindet sich aber erstaunlicherweise nicht unter diesen Disziplinen. Und wenn das Personenregister aufzeigt, dass Autoren wie Parsons, Homans, Schütz, Goffman, Bourdieu, Coleman und Habermas gerade mal je auf bloß einer Buchseite erwähnt werden und Simmel, Mead und Garfinkel sogar nirgends, dann findet soziologische Handlungstheorie offensichtlich viel zu wenig Beachtung, um dem im Vorwort formulierten Anspruch der Herausgeber auch nur annähernd gerecht werden zu können. Befremdlich wirkt dabei, wenn nicht nur Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns völlig übergangen wird, sondern ebenso dessen Diskursethik, obwohl das Kapitel „Praxis“ auf hundert Seiten die Ethik beleuchtet. Was mag hierfür der Grund gewesen sein? Auch die Diskussion über die sogenannte Praxistheorie fehlt, die immerhin an Wittgenstein anschließt. Zu ihr haben besonders Giddens, Bourdieu und Schatzki beigetragen. Bekannt gemacht wurde sie in der deutschen Theoriedebatte vor allem von Reckwitz. So ist denn auch Agency in der Nachfolge von Giddens, Emirbayer und anderen kein Thema. Entsprechend wird der Sozialität des Handelns viel zu wenig Rechnung getragen.
Völlig entgangen sind den Herausgebern überdies jene Wissenschaften, die als sogenannte Handlungswissenschaften oder Praxiswissenschaften aufgefasst werden, etwa die Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaft, Pflegewissenschaft oder Betriebswirtschaftslehre.
Ein Handbuch Handlungstheorie, das diesen Namen auch wirklich verdient, liegt somit nicht vor. Dennoch ist das Handbuch von Wert. Es behandelt ein sehr weites Feld vor allem philosophischer Themen, und die Beiträge sind meist anspruchsvoll, dicht und kompetent verfasst. Oft sind sie auch sehr sorgfältig strukturiert. Natürlich überlappen sich ihre Inhalte. Hilfreich sind denn die Verweise zwischen ihnen.
Fazit
Wer keine Auseinandersetzung mit Handlungstheorie aus der Perspektive aller relevanter wissenschaftlicher Disziplinen oder auch nur annähernd aller philosophischer Denkrichtungen erwartet, ist mit diesem Handbuch gut bedient. Die philosophische Sichtweise wird trotz auffallender Lücken auf vielfältige Weise dargelegt, und das Panorama der behandelten Themen weiß zu beeindrucken. Philosophische Vorkenntnisse erleichtern die zuweilen komplexe Lektüre beträchtlich.
Rezension von
Prof. Dr. Gregor Husi
Professor an der Hochschule Luzern (Schweiz). Ko-Autor von „Der Geist des Demokratismus – Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit“. Aktuelle Publikation (zusammen mit Simone Villiger): „Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation“ (http://interact.hslu.ch)
Mailformular
Es gibt 41 Rezensionen von Gregor Husi.
Zitiervorschlag
Gregor Husi. Rezension vom 16.04.2018 zu:
Michael Kühler, Markus Rüther (Hrsg.): Handbuch Handlungstheorie. Grundlagen, Kontexte, Perspektiven. J.B. Metzler Verlag
(Stuttgart) 2015.
ISBN 978-3-476-02492-3.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/20443.php, Datum des Zugriffs 30.09.2023.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.