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Rupert Hassel, Detlef Gurgel et al. (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht

Rezensiert von Prof. Dr. Jürgen Kruse, 12.06.2019

Cover Rupert Hassel, Detlef Gurgel et al. (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht ISBN 978-3-472-08642-0

Rupert Hassel, Detlef Gurgel, Sven-Joachim Otto (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht. Luchterhand Fachverlag (Köln) 2015. 5. Auflage. 1607 Seiten. ISBN 978-3-472-08642-0. D: 139,00 EUR, A: 142,90 EUR, CH: 187,00 sFr.

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Thema

Das hier zu besprechende Handbuch richtet sich schon seinem Titel nach an die Praktiker auf dem Feld des Sozialrechts. Es wird von einem Sozialrichter und zwei Rechtsanwälten herausgegeben.

Das Buch erscheint mit dem Label „online-Ausgabe“. Das bedeutet nicht, dass das Werk insgesamt auch nach dem Erwerb online zur Verfügung steht. Aber es gibt auf mehr als 100 Druckseiten Schriftsatzmuster u.a. Vorlagen, die zur eigenen Bearbeitung heruntergeladen werden können. Zu diesem Zweck findet man einen Zugangscode auf der Innenseite des Umschlages. Die Muster sind sorgfältig an den Bedürfnissen der Praxis ausgewählt. Gerade im Sozialrecht, das – man muss das so sagen – bei wirtschaftlicher Betrachtung vom Massengeschäft lebt, sind diese Angebote eine große Hilfe.

Aufbau und Inhalt

Das Werk verfügt über ein 40-seitiges Stichwortverzeichnis. Der Anwältin/dem Anwalt, die/der sich nur am Rande der Kanzleitätigkeit mit dem Sozialrecht befasst, wird so eine wirklich gute erste Orientierung geboten.

Bei der Auswahl der im Buch behandelten Fragen haben sich die Herausgeber strikt an der sachlichen Zuständigkeit der Sozialgerichte orientiert. Das hatte zur Folge, dass die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII keinen Eingang in das Werk gefunden hat. Das mag man durchaus bedauern, aber diese Materie fällt nun einmal in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und gehört damit bei einer formalen Einordnung zu den Bereichen des Verwaltungsrechts ohne eine gerichtliche Sonderzuständigkeit (wie nach AO und SGG).

Eine gewisse Inkonsequenz stellt vor diesem Hintergrund die Aufnahme des von RA Marc Sieper bearbeiteten Sozialvergaberechts dar. Denn hier liegt ja die gerichtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Nachprüfungsverfahrens bekanntlich bei den Oberlandesgerichten. Der Verfasser dieser Rezension betrachtet dies jedoch ganz pragmatisch und begrüßt die Einbeziehung des Vergaberechts wegen dessen stark wachsender praktischer Bedeutung. Nur könnte man dann vielleicht für die Zukunft überlegen, auch beim Kinder- und Jugendhilferecht eine Ausnahme zu machen.

Das Werk folgt der funktionalen Einteilung des Sozialrechts in Allgemeine und Besondere Teile. Demnach beginnt es mit einem Beitrag von RA Stefan Schmidt zu SGB I und SGB X, gefolgt von einem eigenen Beitrag zum SGB IV (RiSG Zierke).

Das dritte Kapitel bildet die Darstellung zum sozialgerichtlichen Verfahren von RiLSG Binder, die zu Recht fast schon den Umfang einer kleinen Monographie hat und dem einstweiligen Rechtsschutz den gebührenden Raum gibt.

Die Darstellung der Besonderen Teile des SGB folgt im Wesentlichen deren Nummerierung, beginnt also mit Kapiteln zu SGB II (RiLSG Schneider) und SGB III (RiLSG Hassel).

Es folgen die GKV nach dem SGB V (RiSG Hornig) und eine gesonderte Darstellung zum Vertragsarztrecht (RA Gurgel). Das bereits erwähnte Vergaberecht schließt sich wohl auch deshalb an diese beiden Materien an, weil hier die größte praktische Bedeutung des Vergaberechts im Bereich der Sozialwirtschaft liegen dürfte.

An GRV (Ri'inSG Veenker) und GUV (Ri'inBSG Siefert) schließt sich das Rehabilitationsrecht des SGB IX (RiLSG Luik) an, das wohl in der für Dezember angekündigten Neuauflage wegen des zwischenzeitlich in Kraft getretenen BTHG eine grundlegende Überarbeitung erfahren wird.

Es folgen der – jetzt – dritte Teil des SGB IX (Schwerbehindertenrecht, RA Zoppik, der auch das folgende soziale Entschädigungsrecht bearbeitet).

Die soziale Pflegeversicherung (RiSG Pitz) wurde nicht in den unmittelbaren Kontext der GKV gestellt, sondern findet sich vor dem Kapitel über die Sozialhilfe, was ja auch durchaus sachliche Gründe hat.

Dass der Sozialhilfe (RiLSG Schneider) mit über 100 Druckseiten in diesem Handbuch ein breiter Raum gewährt wurde, ist aus der Sicht des Verfassers bemerkenswert und erfreulich zugleich. Die Materie kommt in anderen Werken mit einem vergleichbaren Zuschnitt und Umfang zu oft zu kurz.

Vergleichsweise kurze Kapitel zum AsylbLG (RiLSG Martin) und zum BEEG (RiSG Roller) schließen die Darstellungen zu den Sachgebieten ab.

Eher eine Geschmacksfrage dürfte es sein, warum das letzte Kapitel, das sich mit „Kosten und Gebühren“ (RiLSG Kaißer) befasst, im Handbuch nicht im Anschluss an die Darstellung zum sozialgerichtlichen Verfahren eingeordnet wurde.

Betrachtet man das Autorenverzeichnis, so fällt unmittelbar auf, wie stark die baden-württembergische Sozialgerichtsbarkeit vertreten ist. Dies wird erwähnt, weil es nach der Erfahrung des Verfassers durchaus Unterschiede gibt in bestimmten grundsätzlichen Fragen, etwa zwischen dem LSG Stuttgart und dem LSG in Hannover oder Essen.

Fazit

Das Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht ist eine qualitativ hochwertige Hilfe in der täglichen Arbeit von Praktikern in den Bereichen Sozialrecht, Medizinrecht und des Asylrechts. Es sollte daher in einem gut sortierten Bücherregal nicht fehlen oder als Teil einer Sozialrechtsdatenbank verfügbar sein.

Rezension von
Prof. Dr. Jürgen Kruse
Jurist und Hochschullehrer

Es gibt 6 Rezensionen von Jürgen Kruse.

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Zitiervorschlag
Jürgen Kruse. Rezension vom 12.06.2019 zu: Rupert Hassel, Detlef Gurgel, Sven-Joachim Otto (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht. Luchterhand Fachverlag (Köln) 2015. 5. Auflage. ISBN 978-3-472-08642-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/20490.php, Datum des Zugriffs 16.10.2024.


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