Hacer Bolat: Integration als Leitbild im deutschen Migrationsrecht
Rezensiert von Prof. Dr. Holger Hoffmann, 14.12.2016
Hacer Bolat: Integration als Leitbild im deutschen Migrationsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2016. 225 Seiten. ISBN 978-3-8487-3242-5. D: 59,00 EUR, A: 60,70 EUR.
Autorin
Dr. Hacer Bolat arbeitet als Sozialrichterin in Düsseldorf. Ihre Dissertation mit dem oben genannten Titel wurde im Wintersemester 2015/16 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld angenommen. Sie entstand während ihrer Tätigkeit im Sonderforschungsbereich 882 „Von Heterogenitäten zu Ungleichheiten“. Das Manuskript wurde im Mai 2015 abgeschlossen.
Thema
Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass sich der Integrationsdiskurs in Deutschland auch in einer veränderten rechtlichen Ausgestaltung niedergeschlagen hat. (S. 22). Diese Entwicklung vollzieht die Autorin anhand der Darstellung „integrationsrelevanter Heterogenitätskriterien“ und deren Wandel nach. Ihre These: Der Wandel des Leitbildes „Integration“ zeige sich insbesondere durch die Verschiebung der Thematik vom Migrations- (früher: „Ausländerrecht“) ins Migrationsfolgenrecht.
Bolat erarbeitet zunächst als eine Art „Maßstab“ für ihre Argumentation „integrationsrelevante Heterogenitätskriterien“. Rechtliche Leitbilder der Integration erfüllen nach ihrer Auffassung dafür eine deskriptive Funktion, indem sie die Frage beantworten, wann und in welchem Umfang (aus Sicht des Gesetzgebers) eine Person „Integrationsbedarf“ hat. Weitere Heterogenitätskriterien, die Personen als „fremd“ und „integrationsbedürftig“ erscheinen lassen, erforscht sie in ihrer Arbeit. Dazu legt sie ihre Untersuchung historisch an: vom Beginn der Gastarbeitermigration bis 2015. Ferner befasst sie sich mit der Frage, wie Heterogenitätskriterien jeweils rechtlich relevant wurden und weiterhin werden. Insoweit geht es um Integrationskonzepte und -maßnahmen, die normiert wurden und mit denen jeweils ein spezifisches „Integrationsleitbild“ beschrieben werden kann.
Aufbau und Inhalt
Der Haupttext (S. 19 – 202) ist in sieben Paragraphen gegliedert, die ihrerseits jeweils Unterabschnitte A – D umfassen. Abschnitt „D“ enthält jeweils eine Zusammenfassung, was zur Übersichtlichkeit insbesondere des sehr lang geratenen § 6 (S. 106 – 193) erheblich beiträgt. Die Unterabschnitte A – C werden jeweils schematisch in – z.T. sehr kleinteilige – Abschnitte gegliedert, was grundsätzlich aber ebenfalls die Übersichtlichkeit der Argumentation verbessert. Auf den S. 203 – 205 stellt die Autorin im Anhang ihre Definitionen vor für Begriffe, die sie häufig verwendet (Ausländer – Einwanderer- Migrant – Migrationsrecht – Migrationsfolgenrecht – Personen mit Migrationshintergrund – Zuwanderer).
In § 2 beginnt die Untersuchung mit einer Einführung in das Konzept der „rechtlichen Leitbilder der Integration“. Dabei wird der Begriff „Integration“ zunächst im allgemeinen soziologischen (S.26 – 29) und danach im migrationssoziologischen (S. 30 – 45) Verständnis dargestellt. Im Teil „C“ geht es dann um Integration als Leitbild im Recht (S. 45 – 60).
Im zweiten Teil untersucht die Verfasserin einzelne Leitbilder. Sie unterscheidet zwischen wirtschaftlich-sozialer (§ 3 – S. 61 – 78), politisch-rechtlicher (§ 4 – S. 79-93) und sprachlich-kultureller (§ 5 – S. 94-107) sowie religiöser Integration (§ 6 – S. 108 – 193). Dabei stellt sie die politisch-rechtliche Integration eher rechtshistorisch mit Akzentuierung auf den Zeitraum vor und nach 1990 dar. Jedes Leitbild prüft sie in jeweils drei Schritten: was ist das integrationsrelevante Heterogenitätskriterium? Welches spezifische Integrationsleitbild knüpft an die Heterogenität an? Wie beeinflusst das rechtliche Leitbild Rechtsetzung und -anwendung?
In § 7 werden die zentralen Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst (S. 192-200). Dort (S. 192) formuliert die Autorin nochmals das Ziel und Zweck ihrer Untersuchung: es gehe um die Entscheidung, wie viel Homogenität eine Gesellschaft verlangt und wieviel Heterogenität sie dulden kann oder bereit ist, zu akzeptieren. Rechtsetzung und Rechtsanwendung müssten in dieser Konfliktklage die gegenseitigen Interessen zu einem schonenden Ausgleich bringen und die Regeln des gemeinsamen Zusammenlebens austarieren.
Die Untersuchung beschränkt sich – sinnvollerweise – auf einige Bereiche des Migrations- und Migrationsfolgerechts. Insbesondere geht es der Autorin um das deutsche Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht und damit zusammenhängende Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Konsequenterweise wird so Migrationsfolgenrecht zum Thema ihrer Untersuchung. Betrachtet werden auch aus der Perspektive des „Gastarbeiters“ rechtliche Veränderungen im Arbeits- und Sozialrecht.
Die Wahrnehmung als „Muslime“ und die damit verbundene Kopplung von Integrations- und Islamthemen führt – so die Autorin – dazu, dass Rechtsbereiche von Integration beeinflusst werden, in denen es eigentlich nicht in erster Linie um „ausländerrechtliche Fragen“ geht. Dies stellt sie exemplarisch anhand von drei ausgewählten Themen dar:
- der „Kopftuchdebatte“,
- den „Moscheebaukonflikten“ und
- der Debatte um die Einführung islamischen Religionsunterrichts.
Insbesondere Kopftuchdebatte und Moscheebaukonflikte stellen – so die Verfasserin – als sichtbarste Symbole muslimischer Präsenz in Deutschland die größten Integrationsprobleme aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft dar. Das aus Sicht der muslimischen Minderheitsgesellschaft größte Integrationsproblem sei jedoch, dass islamischer Religionsunterricht fehle. Darin komme die fehlende Gleichstellung mit christlichen Religionsgemeinschaften zum Ausdruck.
Diskussion
In seinem Aufsatz „Zum transdisziplinären Verständnis von Integration“ nimmt Kluth (ZAR 2016, S. 336ff) an, dass Integrationsprozesse in erster Linie Forschungsgegenstand der Sozialwissenschaften seien. Die Gesetzgebung und die sie begleitende Rechtswissenschaft können und sollten an diese sozialwissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse anknüpfen. Recht und Rechtswissenschaft zielten nicht auf Verstehen und Erklären ab, basierten aber auf entsprechendem Verständnis sozialer Zusammenhänge. Recht gestalte Institutionen und ordne soziale Beziehungen. Damit sei es zentraler Ausdruck gesellschaftlicher Selbstorganisation und Integration – und zugleich deren Instrument. Es gehöre heute zu den Binsenweisheiten, dass die Steuerungskraft des Rechts begrenzt sei und dies vor allem für das Migrationsrecht gelte (Kluth, a. a. O., Seite 339). Auch eine begrenzte Steuerungswirkung sei aber von erheblicher Bedeutung und dürfe nicht unterbleiben, wenn es darum gehe, Integration zu bewahren. Insofern sei Aufgabe des Rechts das Interesse an Selbsterhalt des Systems und einer Selbstvergewisserung über die eigene Identität (Kluth, a. a. O., Seite 339).
Akzeptiert man diesen Ansatz dem Grunde nach, stellt sich die Frage, was eine rechtliche Analyse des sozialen Integrationsprozesses leisten kann und weiter, welche Perspektive gerade Bolats Arbeit dafür eröffnet.
Sie trifft einige wesentliche Feststellungen, so etwa die (S. 115 ff), der Islam habe zwar in der integrationspolitischen Diskussion auch früher schon eine Rolle gespielt, stehe aber erst seit einigen Jahren im Zentrum der Diskussion und dominiere die Integrationsdebatte. Dabei sei er zu einem Teil der Dialektik von „ihr“ und „wir“ geworden. (S. 120). Bedeutsam sei insbesondere der Wandel in der Wahrnehmung muslimischer Migranten „von Gästen zu Einwanderern“. Folge davon sei unter anderem eine Veränderung der „religiösen Landschaft“, womit auch kulturelle Überfremdungsängste verbunden seien. Ferner werde der Islam als „sicherheitspolitische Bedrohung“ thematisiert (S.120).
Bolat zeigt in sehr sorgfältiger Argumentation, wie sich das Migrationsfolgenrecht durch den fortschreitenden Niederlassungsprozess geändert hat und heute die Diskussion um ein Zusammenleben mit Muslimen deutlich mehr Öffentlichkeit zukommt als früher. Deswegen würden allerdings auch die damit zusammenhängenden Rechtsfragen äußerst emotional und kontrovers diskutiert (S. 131 f). Sie belegt dies am ausführlich dargestellten Beispiel der sog. „Kopftuch Debatte“ bzw. dem Kopftuchverbot im Schul-und Beamtenrecht (S. 133-155), und stellt die Rechtsprechung dazu dar. Dem folgt eine Darstellung der „Moschee Baukonflikte“ im Integrationsdiskurs (S. 155-173), auch hier wieder argumentativ „unterfüttert“ durch die Darstellung sowohl der Rechtsprechung als auch der baurechtlichen, immissionsschutz- und straßenverkehrs-rechtlichen Vorgaben. Als drittes Beispiel erörtert sie Fragen zur Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen als Bestandteil der Integrationsdiskussion (S. 173-191).
Der Text ist nicht frei von Redundanzen, jedoch trägt Bolat insgesamt eine sehr sorgfältige und klare Argumentation auf dem Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Frühjahr 2015 vor. Kritisch anzumerken ist, dass ihre im Anhang (S.204) gegebene Definition, Aussiedlerrecht gehöre zum Migrationsfolgenrecht, kaum zutreffen dürfte: Das Recht von Aussiedlern und Spätaussiedlern knüpft gerade an deren deutsche Volkszugehörigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit an, Migrationsrecht aber gerade im Gegensatz dazu daran, dass die Rechtsverhältnisse von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und/oder Volkszugehörigkeit geregelt werden.
Zustimmen wird man der Verfasserin, wenn sie zusammenfassend formuliert „der (Integration-) Prozess endet aber noch nicht mit der rechtlichen Gleichstellung, wenn der Ausländer zum Inländer wird. Die rechtliche Gleichstellung ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für Integration. Der Integrationsprozess ist daher mitnichten ein rein rechtlicher Prozess. Das Recht aber gestaltet diesen Prozess mit und ändert sich, weil sich die Gesellschaft verändert und mit ihr auch die Anforderung an das Recht.“ (S. 201).
Ob tatsächlich – wie Bolat formuliert – es ein wesentliches Schlüsselproblem der Zukunft ist, wie der Umgang mit und die Wahrnehmung von Personen mit Migrationshintergrund, die selbst keine Migrationserfahrung gemacht haben, erfolgen wird (S. 201), sei dahingestellt: Schul- oder Ausbildungsabbrecher sind zunächst einmal Schul- oder Ausbildungabbrecher im deutschen Schul- und Ausbildungssystem – egal ob Sie die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Ihre Integration in die Ausbildung und später in den Arbeitsmarkt ist für alle Gruppen schwierig und eine Aufgabe, der sich „die Gesellschaft“ durch ihre Institutionen wie die Schulverwaltung und/oder die Arbeitsverwaltung stellen muss. Gerade wenn im engeren Sinne „Sprachprobleme“ der Integration nicht mehr entgegenstehen, bleibt zu fragen, welche spezifischen Schwierigkeiten im Sozialisationsprozess aufgetaucht sind, die eine Primärsozialisation zunächst erheblich behindert haben und ob diese sich tatsächlich erklären lassen allein mit dem „wir“ und „ihr“ – Gedanken, den die Autorin nahelegt, oder doch eher mit sozialstrukturellen Fragen von Armut und Arbeitslosigkeit verbunden sind. Aus Sicht des Unterzeichners kommt in der Arbeit auch die Perspektive bzw. der Blick auf die Gleichbehandlung der Geschlechter im privaten und öffentlichen Bereich, der eine wesentliche Rolle im Integrationsprozess spielt oder doch spielen sollte, zu kurz.
Fazit
Insgesamt betrachtet ist Bolat mit ihrer übersichtlich gegliederten, solide argumentierenden und mit gut belegten Beispielen gespickten Arbeit ein wesentlicher Beitrag zur Integrationsdebatte und zur Frage gelungen, inwiefern und in welchem Umfange „Integration“ als Leitbild im deutschen Migrationsrecht tauglich ist. Die Lektüre des Buches ist zu empfehlen. Leider ist bei der Preisgestaltung des Nomos Verlages wieder kritisch darauf hinzuweisen, dass eine Dissertation mit 200 Seiten, die 58 € kostet, für weite interessierte Leserkreise nicht erschwinglich sein wird – was in diesem Falle sehr bedauerlich ist.
Rezension von
Prof. Dr. Holger Hoffmann
Pensionierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen
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Zitiervorschlag
Holger Hoffmann. Rezension vom 14.12.2016 zu:
Hacer Bolat: Integration als Leitbild im deutschen Migrationsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2016.
ISBN 978-3-8487-3242-5.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/21012.php, Datum des Zugriffs 12.11.2024.
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