Michael Konrad, Matthias Rosemann: Betreutes Wohnen
Rezensiert von Prof. Dr. habil. Rudolf Schmitt, 14.12.2016
Michael Konrad, Matthias Rosemann: Betreutes Wohnen. Mobile Unterstützung zur Teilhabe. Psychiatrie Verlag GmbH (Köln) 2016. 159 Seiten. ISBN 978-3-88414-647-7. D: 17,95 EUR, A: 18,50 EUR.
Thema und Entstehungshintergrund
Das betreute Wohnen ist ein sich wandelndes Arbeitsfeld – von einer bevormundenden Heimunterbringung über unterschiedlich strukturierte ambulante Betreuungsformen auf dem Weg zu einer mobilen Unterstützung. Im vorausgegangenen umfangreichen „Handbuch betreutes Wohnen“ (Rosemann, Konrad 2011, vgl. Schmitt 2011) hatten die beiden Autoren als Herausgeber das vorhandene Wissen des Arbeitsbereichs gesammelt, das sie nun in einer Handreichung für Berufseinsteiger_innen verdichten und weiterentwickeln.
Herausgeber
Dr. Michael Konrad ist Leiter des Geschäftsbereichs Wohnen am Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, Sprecher des Gemeindepsychiatrischen Verbunds im Landkreis Ravensburg und Vorstandsmitglied des Dachverbands Gemeindepsychiatrie.
Matthias Rosemann ist Geschäftsführer des Träger gGmbH in Berlin, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft gemeindepsychiatrischer Verbünde und Vorstandsmitglied der Aktion Psychisch Kranke.
Aufbau und Inhalt
In achtzehn meist kürzeren und wenigen längeren Kapiteln werden auf 159 Seiten von der Einführung in das Arbeitsfeld mobiler Unterstützung über rechtliche, finanzielle, historische bis hin zu vielen praxisorientierten Abschnitten alle Aspekte des betreuten Wohnens skizziert.
Einführung: Betreutes Wohnen – mobile Unterstützung zur Teilhabe. Die Autoren unterscheiden ambulant oder stationär betreutes Wohnen (ABW / SBW) als Ablösung von älteren Strukturen und Begrifflichkeiten der Hilfeleistung. Heime sind als Regelangebot in dieser Auffassung nicht mehr erforderlich. Ein erstes Fallbeispiel nimmt die Lesenden mit auf den Weg von einer institutionszentrierten zu einer personenzentrierten Perspektive, in der die Institution flexibel die Hilfen erbringt, welche die Klient_innen bedürfen.
Ein Angebot für alle – das Ende der Auslese. Die Überschrift des Abschnitts beendet eine Idee der sozialpsychiatrischen Reformen und der Entwicklung spezieller Wohn- und Hilfeformen für „motivierte“ Klient_innen mit ihren besonderen Konzepten, denen die Betroffenen sich anzupassen hatten. Menschen mit größeren Interaktions- und Lebenschwierigkeiten fielen in diesen Bewerbungssituationen durch. Dagegen erlauben die selbst oder von einem Träger gemieteten Wohnungen die Schlüsselgewalt der dort Wohnenden, die Betreuungsleistungen werden nach anderen Finanzierungsprinzipien als die Wohnraumüberlassung berechnet. Mobile Unterstützung muss zudem nicht an die Wohnung als Erbringungsort gekoppelt werden.
Sozialrechtliche Einordnung und Abgrenzung zu anderen Leistungen. Das acht Seiten umfassende Kapitel diskutiert die relevanten Paragraphen des SGB XII, deren Ausgestaltung regional sehr different sein kann. Abgrenzungen zu Soziotherapie einerseits und häuslicher Krankenpflege andererseits und zu den Aufgaben einer rechtlichen Betreuung werden anhand der Ziele der jeweiligen Interventionsform skizziert.
Mobile Unterstützung statt institutioneller Versorgung. Dieses Kapitel stellt den ideellen Hintergrund des Ansatzes am stärksten heraus: Das „Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge“ (S. 34) in der Geschichte der Psychiatrie ist anders zu gewichten, wenn man wie die Autoren von der UN-Behindertenrechtskonvention und dem dort erneut formulierten Verbot der Diskriminierung ausgeht: Teilhabe am sozialen Leben muss ermöglicht werden.
Die Gemeinde als natürlicher Lebensraum. Die Versuche, in Anstalten und therapeutischen Gemeinschaften Teilhabe zu ermöglichen, sind gescheitert – sie waren zu oft nur Teilhabe am Leben der speziellen Gemeinschaft und ihrer speziellen Regeln, nicht Teilhabe an der Gesellschaft.
Recovery – von der Diagnose zur Teilhabeeinschränkung. Die Betrachtung psychischer Auffälligkeiten als „Krankheit“ trifft nicht den Unterstützungsbedarf nach einer akuten Psychose. Der Wechsel in der Betrachtung, psychische Einschränkungen als einen „Verlust natürlicher Selbstverständlichkeiten“ zu sehen, bildet die Brücke zur Diskussion um „Recovery“, den Schritten der Gesundung im Hinblick auf Einbezogenheit, Hoffnung, Identität, Sinn eines Lebens und Selbstbefähigung.
Wohn- und Lebensformen: My home is my castle!? Ein zentraler Akt der Normalisierung besteht darin, einen eigenen Wohnungsschlüssel in der Hand zu halten; die Hilfe wird dann zum Besuch, der erst klingeln muss. Damit sind auch Pflichten verbunden: die Bezahlung der Miete und die Gestaltung eines erträglichen Miteinanders mit Nachbarn. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG und seine Adaptation in den Bundesländern eröffnet die Möglichkeiten der Trennung von Wohnen und Unterstützung und ermöglicht neue praktische Überlegungen, die in kurzen Abschnitten diskutiert werden: Allein oder in der Gruppe leben? Wie findet man Wohnungen? Was muss man in Krisenzeiten tun, damit der/die KlientIn die Wohnung behält? Wie betreut man Nachbarn?
Wie leistet man mobile Unterstützung? Eine spezifische Ausbildung für das betreute Wohnen gibt es nicht. Die Autoren schlagen die folgenden drei Konzepte als Grundelemente der Arbeit vor: Bindung und Feinfühligkeit im Sinne der Bindungstheorie nach Bowlby und Ainsworth, um die Klient_innen durch eine Bezugsbetreuung Sicherheit erleben zu lassen; explizite Arbeit an Verabredungen und Vereinbarungen; Reflexion statt standardisierter Methoden, die durch eine Intervision in einem Team ergänzt werden sollte.
Ziel- und Hilfeplanung als Prozess. Die Rekonstruktion der Lebensgeschichte mit förderlichen und hemmenden Anteilen ist der Beginn eines Prozesses, einen integrierten Teilhabeplan zu entwickeln. Die Erhebung von Bedürfnissen, Bedarfen und die Entwicklungen von Zielen und Kriterien ihrer Überprüfung löst als Aushandlungsprozess die Zuschreibung von Diagnosen ab. An dieser Stelle sind Hinweise aus dem ICF der WHO anregend.
Das Konzept der koordinierenden Bezugsperson. Neben die Bezugsbetreuung stellen die Autoren das Konzept der koordinierenden Bezugsperson, die in Anlehnung an das Case Management für eine Koordination von Reha-Einrichtung, niedergelassenen Ärzt_innen, Krankenhaus und Betreutem Wohnen sorgt. Diese Aufgabe wird idealerweise von dem/der BezugsbetreuerIn übernommen, sie setzt eine besondere Beauftragung durch die Hilfeplankonferenz voraus.
Einbeziehung des Sozialraums. Der Abschnitt skizziert die Wiedergewinnung des Sozialraums als Aufgabe: von den Bürgerhelfer_innen bis zur Volkshochschule und ihren Angeboten u.a. m. Die Einbeziehung der Angehörigen als derer, die am meisten betroffen sind, die den größten Erfahrungsschatz haben, die oft mit Schuldgefühlen in die Dynamik verstrickt sind, und die dien Helfenden mit größten Erwartungen oder großem Misstrauen gegenüber stehen, stellt besondere Anforderungen. Helfende können Übersetzer_innen sein.
Mitarbeitende zwischen Macht und Ohnmacht. Eines der längeren Kapitel fragt nach der Macht in Hilfebeziehungen, die sich für die Helfenden als Besuchende radikal anders stellt als in psychiatrischen Kontexten: Sie haben (fast) keine, das verdeutlichen Beispiele: die verschlossene Türe bei der Angst um eine sich selbstverletzende Klientin; der soziale Rückzug in Erkrankungsphasen, der auch nicht durch kreative Aktivierung begegnet werden kann; verweigerte medizinische Untersuchungen bei dem Verdacht schwerwiegender organischer Erkrankungen; Verweigerung von Medikation; nicht zu steuernde Verwahrlosung; riskante Lebensführung z.B. bei Frauen, die sich wiederholt auf kurzfristige Gewaltbeziehungen einlassen; die sog. „Jungen Wilden“, die schon vor dem Kontakt mit einem durch Arbeit gesicherten Lebensunterhalt krank wurden und illegale Drogen konsumieren. „Machtlosigkeit“ meint hier, rat- und hilflos zu sein. Immerwährende Klärung des Auftrags, der Versuch, die Position der Klient_innen zu rekonstruieren, die Klärung im Team, Einholen der Beurteilung durch Dritte, Selbstreflexion und die Einbeziehung von Vorgesetzten können ein äußerer Rahmen sein, die Situationen zu gestalten.
Besondere Herausforderung für die Unterstützung / Suchtkranke Klienten und Klientinnen / Ehemalige forensische Klienten. Drei Kapitel handeln fünf Problembereiche ab: Ein Beispiel führt in den Umgang mit chronischer Suizidalität ein, weitere Vorschläge gehen hin bis zu Techniken der kognitiven Umstrukturierung im Sinne der Verhaltenstherapie. Aggressionen bedürfen der Prävention und eines Trainings in Deeskalationstechniken sowie von Regelung in den Trägern der Hilfe (eine solche ist abgedruckt). Wünsche nach persönlicher Nähe von beiden Seiten bedrohen die professionelle Zielsetzung der Verselbstständigung. Suchtkranke Klient_innen fielen aufgrund seltener Orientierung am Abstinenzgebot aus vielen Hilfen heraus – ihre mobile Betreuung benötigt besondere Geduld auch durch die Kostenträger, die solche Hilfen als „betreutes Trinken“ entwerten. Hier wird auf den Ansatz des „motivational interviewing“ verwiesen. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass auch die Betreuung ehemaliger forensischer Klient_innen möglich ist, wenn sehr konsequent die Grenzen der gerichtlichen Auflagen kommuniziert und die Bewährungshelfer_innen einbezogen werden.
Ein atypisches Angebot: Betreutes Wohnen in Familien. Das alte und in jüngster Zeit in Baden-Württemberg wieder aktualisierte Konzept des Betreuten Wohnens in Familien wird anhand eines untypischen und gleichzeitig den Horizont erweiternden Beispiels dargestellt. Das Betreute Wohnen in Familien kann auch für psychisch kranke Elten mit einem Kind in Frage kommen.
„Systemsprenger“ oder Lebenskünstler? Das sehr kurze Kapitel (zweieinhalb Seiten) problematisiert den Begriff des „Systemsprengers“, der auf sich aggressiv verhaltende Menschen zielt, die sich nicht durch die Institutionen helfen lassen wollen. Die Autoren plädieren für flexible Hilfen, die angenommen werden können, und für Offenheit für kreative Wege, mit der Erkrankung zurecht zu kommen.
Geschlossene Wohngruppen oder freiheitsentziehende Maßnahmen. Für Menschen mit schwerwiegendem herausfordernden Verhalten ist oft nach mehrfacher Überforderung von Institutionen die Unterbringung in gemeindefernen Heimen nach § 1906 BGB durch ihre rechtlichen Betreuer erfolgt. Auch hier plädieren die Autoren für eine gemeindenahe Lösung, eine geschlossene therapeutische Wohngruppe mit einem sehr hohen Betreuungssschlüssel und geringer verpflichtender Struktur. Aber auch dies sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn tatsächlich alle anderen Möglichkeiten der Hilfeleistung ausgefüllt sind. Das Fallbeispiel, einem solchen Menschen einen Bauwagen auf einem abgelegenen Grundstück zur Verfügung zu stellen und Betreuung anzubieten, eignet sich wie kein anderes dazu, das Buch zum betreuten Wohnen abzuschließen: Es geht um das kreative Finden von Passungen.
Diskussion
Als kleines Buch mitten in der Entwicklung kann es kein konsensuell sedimentiertes Wissen darstellen, eine Reihe mit dem Titel „Verhältnisse bewegen“ wäre angemessener als „Basiswissen“. Es ist gut lesbar geschrieben, kohärent aufgebaut und konsequent auf Berufseinsteiger_innen und bereits länger in diesem Bereich Tätige hin orientiert. Zum Merken auffordernde Zusammenfassungen, Verweise auf andere Stellen im Buch und der reichliche Gebrauch von Beispielen ergeben einen vorbildlich zugänglichen Text.
Die Diskussion zielt daher auf eine Frage, die in dem Buch selbst gar nicht besprochen werden kann, weil sie auf einer anderen Ebene verortet ist: Die Autoren merken an, dass es kaum eine Ausbildung für diese Tätigkeit gibt; sie entwickeln die Fähigkeit zur Feinfühligkeit in der Bindungsgestaltung, die Fähigkeit zur Entwicklung von Absprachen und Reflexion (statt Standards) als zentrale Leitlinien der Arbeit (S. 73-81). Allerdings ist „Bindung“ kein einfaches „Werkzeug“; der Umgang damit setzt eine therapeutische Grundqualifikation voraus, wie sie u.a. in den Mastern zur Klinischen Sozialarbeit geleistet wird (vgl. Gahleitner, Hahn 2010; vgl. Dettmers 2011). Im Abschnitt zur Arbeit in der Familie wird die Metapher des „Übersetzens“ zur Beschreibung der Tätigkeit entwickelt (hier gibt es auch ein entsprechendes Angebot in der Sozialen Arbeit: Müller 2008). Der Wechsel von der Behandlung zur Verhandlung ist ja durchaus anspruchsvoll und wird derzeit in systemischen Anwendungen in der Psychiatrie diskutiert (Aderhold, Borst 2016). Auf Ähnlichkeiten und Differenzen zum Case Management wird angespielt, nebenbei werden noch anspruchsvolle Techniken der kognitiven Umstrukturierung sowie die motivierenden Gesprächsführung nach Miller und Rollnick erwähnt. Aber auch biografische Rekonstruktionen werden gefordert – Lazarus, Bosshard (2005) haben zum Erlernen dieser Fähigkeiten Diplomarbeiten schreiben lassen. Vor allem aber die Betonung von „Reflexion“ setzt voraus, dass hier eine Ausbildung in den Beruf mündet, welche genug Zeit ließ und Anreize gab, von allzu vertrauten Routinen und lebensweltlichen Deutungsmustern Abstand zu nehmen und sich Begriffe zu erarbeiten, die Reflexion ermöglichen. Eine solide akademische Ausbildung, mindestens ein generalistisches BA-Studium der Sozialen Arbeit müsste verlangt werden, das nicht wie so oft auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen orientiert ist, sondern auf die Breite der Sozialarbeit, in dem mehr als ein einziges Seminar zur Psychiatrie möglich ist. Das oben erwähnte Spezialwissen setzt einen Master in klinischer Sozialarbeit voraus. Wird aber eine so anspruchsvolle Arbeit auch adäquat bezahlt? Es gab in Berlin einen Vorläufer solcher aufsuchenden Hilfen in Form der Einzelfallhilfe auch im psychiatrischen Bereich (Fritzsche et al. 1994), in der das durchweg akademisch ausgebildete Personal als Sachleistung entlohnt wurde. Die Eingruppierung der Helfenden wird hier im Buch nicht thematisiert.
Nebenbei ist anzumerken, dass eine geschlechtergerechte Schreibweise nicht konsequent durchgehalten wird – zum Teil wird von „Klientinnen und Klienten“ gesprochen, zum Teil vom „Bezugsbetreuer“ – die empirische Mehrheit dürften Frauen in diesem Beruf sein.
Fazit
Die beiden Autoren treiben wie in dem früheren Handbuch die Entwicklung eines Betreuten Wohnens voran, das von der Lebenssituation der von einer psychischen Krise Betroffenen ausgeht und sie nicht den Regularien institutionszentrierter Selbsterhaltungszwänge unterwirft. Sie können sich auf eine inzwischen gewachsene Praxis und deren Erfahrungsschatz beziehen. Die von den Autoren selbst gestellte Frage nach einer spezifischen Ausbildung signalisiert einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand, deren Beantwortung derzeit offen bleiben muss. Für Berufseinsteiger_innen und neu in diesem Feld Arbeitende ist dieses Buch der beste Beginn einer berufsbegleitenden Qualifikation.
Literatur
- Aderhold, Volkmar; Borst, Ulrike (2016). »Stimmenhören lernen«. Qualifizierung für systemisches Arbeiten in der psychiatrischen Grundversorgung. In: Familiendynamik 41 (1): 34-43.
- Fritzsche, Brigitte; Fromm, Karin; Giese, Eckard; Imbruck, Wolfgang; Jostock, Ursula (1994). Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt. Beiträge zur aufsuchenden psychosozialen Arbeit mit Einzelnen und Familien. Tübingen: DGVT-Verlag.
- Dettmers, Stephan (2011). Rezension vom 18.04.2011 zu: Birgitta Gahleitner, Gernot Hahn (Hrsg.): Klinische Sozialarbeit. Gefährdete Kindheit – Risiko, Resilienz und Hilfe. Psychiatrie Verlag GmbH (Bonn) 2010. ISBN 978-3-88414-509-8. Reihe: Beiträge zur psychosozialen Praxis und Forschung. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, www.socialnet.de/rezensionen/10397.php, Datum des Zugriffs 25.11.2016.
- Gahleitner, Silke B.; Hahn, Gernot (Hrsg. (2010). Klinische Sozialarbeit. Gefährdete Kindheit – Risiko, Resilienz und Hilfe. Bonn: Psychiatrie Verlag.
- Lazarus, Horst; Bosshard, Marianne (2005). Bildung als Chance. Ressourcenorientierte Biografiearbeit mit chronisch psychisch kranken und drogenabhängigen Menschen. Bonn: Psychiatrie Verlag.
- Müller, Matthias (2008). Polyglotte Kommunikation. Soziale Arbeit und die Vielsprachigkeit ihrer Praxis. Heidelberg: Carl Auer.
- Rosemann, Matthias; Konrad, Michael (2011) (Hrsg.): Handbuch betreutes Wohnen. Von der Heimversorgung zur ambulanten Unterstützung. Psychiatrie Verlag GmbH (Bonn).
- Schmitt, Rudolf (2011). Rezension vom 17.11.2011 zu: Matthias Rosemann, Michael Konrad (Hrsg.): Handbuch betreutes Wohnen. Von der Heimversorgung zur ambulanten Unterstützung. Psychiatrie Verlag GmbH (Bonn) 2011. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245,www.socialnet.de/rezensionen/12100.php, Datum des Zugriffs 18.11.2016.
Rezension von
Prof. Dr. habil. Rudolf Schmitt
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Zitiervorschlag
Rudolf Schmitt. Rezension vom 14.12.2016 zu:
Michael Konrad, Matthias Rosemann: Betreutes Wohnen. Mobile Unterstützung zur Teilhabe. Psychiatrie Verlag GmbH
(Köln) 2016.
ISBN 978-3-88414-647-7.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/21901.php, Datum des Zugriffs 09.10.2024.
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