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Thomas Noll: Strafvollzug - Vom Leben im Gefängnis

Rezensiert von Prof. Dr. phil. Sigrid Haunberger, 02.02.2017

Cover Thomas Noll: Strafvollzug - Vom Leben im Gefängnis ISBN 978-3-7272-3218-3

Thomas Noll: Strafvollzug - Vom Leben im Gefängnis. Stämpfli Verlag (Bern) 2016. 174 Seiten. ISBN 978-3-7272-3218-3. 59,00 EUR. CH: 59,00 sFr.

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Autor, Thema und Entstehungshintergrund

„Justizvollzugsanstalten sind Orte, mit denen die meisten Menschen nichts zu tun haben und auch nichts zu tun haben wollen“ so beginnt das Vorwort (S. V) des hier rezensierten Buches „Strafvollzug – Vom Leben im Gefängnis“. Der Autor Dr. iur., Dr. med. Thomas Noll war von 2007 bis 2013 Vollzugschef in Pöschwies, der größten geschlossenen Justizvollzugsanstalt (JVA) der Schweiz im Kanton Zürich. Seit dem Jahr 2013 ist er Direktor des Schweizerischen Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal (SAZ) in Freiburg.

In diesen Funktionen war und ist der Autor des vorliegenden Buches immer wieder mit rechtlichen und gesellschaftspolitischen Vollzugsfragen konfrontiert, die die Andersartigkeit des Lebens im Gefängnis deutlich machen und in der Fachwelt immer wieder kontrovers diskutiert werden.

Thomas Noll hat diese Themenbereiche, die von Gewalt, Suizid, Sexualität, Hungerstreik, Bildungsmaßnahmen und Simulationen von Insassen im Gefängnis handeln, bereits wissenschaftlich aufgearbeitet und jeweils in Fachzeitschriften veröffentlicht. Diese Fachartikel wurden nun in einem Buch vereint und in einer mehr belletristischen Form publiziert, die gerade auch „Vollzugslaien“ ansprechen soll.

Aufbau und Inhalte

Das Buch gliedert sich in sechs Themenbereiche die am Ende durch einen beispielhaften Tagesablaufplan der Gefangenen im Normalvollzug der JVA Pöschwies im Kanton Zürich ergänzt wurde. Die angesprochenen Themenbereiche werden jeweils mit exemplarisch geschilderten realen Situationen oder eindrücklichen Fallbeispielen ergänzt, was zur Eingänglichkeit des Textes beiträgt. Der kurzweilige Sprachstil ist dem vom Autor in erster Linie anvisierten Zielpublikum angemessen. Notwendige Theorien und Fachausdrücke werden jeweils knapp und prägnant erklärt.

Der erste Bereich widmet sich der Thematik Gewalt im Vollzug (S. 1-34) und thematisiert zunächst die statistische Häufigkeit verschiedener Gewaltformen und die damit verbundenen Schwierigkeiten diese überhaupt zu messen. Um das Ziel zu erreichen, „möglichst frühzeitig jene Straftäter, die ein hohes Gewaltpotential aufweisen, zu erkennen und einem Regime zuzuführen, dass ihrer Gefährlichkeit entspricht“ (S. 5-6) wird auf die teilweise beschränkte Anwendbarkeit sowie das Fehlen von Instrumenten zur Risikoeinschätzung (vorwiegend bei reaktiver Gewalt) hingewiesen. Der Autor unterscheidet zwischen reaktiven und instrumentellen Gewaltmotiven, nennt allgemeine Risikofaktoren und erläutert abschließend praktische Vorsichtsmaßnahmen zur Gewaltprävention.

Im zweiten Themenbereich wird der Hungerstreik im Gefängnis behandelt (S. 35-54). Gleich zu Beginn wird der Fall R. geschildert, ein Schweizer Hanfbauer, der mehrmals in Folge wegen seiner Inhaftierung in Hungerstreik trat. Der Autor macht an diesem Beispiel deutlich, dass die fachliche Diskussion über Hungerstreik und Zwangsernährung häufig von einer ideologischen Färbung überlagert wird und sich in der Regel zwei entgegengesetzte Standpunkte bilden. Einerseits wird der Staat in der Pflicht gesehen den Hungerstreik einer Person zu verhindern, die sich unter seiner Aufsicht befindet; andererseits existiert die Meinung, dass verschiedene Grundrechte es dem Bürger und der Bürgerin erlauben, frei von staatlichen Eingriffen über seinen oder ihren Körper zu entscheiden. In diesem Zusammenhang wird auch eine Patientenverfügung der Hungerstreikenden thematisiert. In dieser wird gelegentlich festgehalten, „dass im Fall eines Bewusstseinsverlusts keine lebensverlängernden Maßnahmen erwünscht sind“ (S. 48). Noll hebt hervor, dass „insbesondere die Verhältnismäßigkeit einer so einschneidenden Zwangsmaßnahme wie eine Zwangsernährung (…) kritisch hinterfragt werden (muss)“ (S. 47). Resümierend hält der Autor fest, dass aus Sicht der Haft- oder Anstaltsleitung für den Fall eines Hungerstreiks ein klarer Verfahrensstandard von großer Bedeutung ist, der es dem Aufsichtspersonal erlaubt klare Verfahrensvorschriften zu verfolgen (S. 52).

Der Suizid im Vollzug wird im dritten Bereich des Buches thematisiert (S. 55-80). Der Suizid eines Gefangenen sei in erster Linie ein tragisches Ereignis für die Familie des Verstorbenen und kann auch für das Personal zu einem belastenden Ereignis werden, so Noll. Zunächst wird zwischen Suizidalität in der Allgemeinbevölkerung und Suizidalität im Gefängnis unterschieden und Suizidversuche und tatsächliche Suizide in Verbindung mit psychiatrischen Diagnosen und allgemeinen Risikofaktoren gebracht. Der Autor hält fest, dass Suizide im Gefängnis häufiger als in Freiheit vorkommen und dass dies für die Schweiz statistisch nachgewiesen werden kann (S. 60). Noll unterscheidet zwischen personenbezogenen Risikofaktoren und Faktoren, die mit der Haftsituation zusammenhängen, und argumentiert mit dem Zusammenspiel aus Importations- und Deprivationsmodell (S. 61-62). Er geht auf Suizid in der Arrestzelle ein und diskutiert das Für und Wider suizidale Gefangene dort unterzubringen, weiterhin wird zwischen Bilanz- und Affektsuizid und möglichen Reaktionsweisen des Gefängnispersonals unterschieden, denn nur beim Bilanzsuizid werde ungetrübte Willensfreiheit angenommen. Schließlich wird das 5-Punkte-Programm zur Suizidprävention im Gefängnis der American Psychiatric Association vorgestellt, welches nach Ansicht des Autors „das Personal vor zivil- und strafrechtlichen Verurteilungen im Fall der Beschuldigung, die Sorgfaltsplicht verletzt zu haben“, schützen kann (S. 79-80).

Themenbereich vier greift kurz die Bildung der Gefangenen auf (S. 81-86). Seit der Revision des allgemeinen Teils des Schweizer Strafgesetzbuches im Jahr 2007 sind Arbeit und Bildung gleichwertige Teile im Rahmen des Vollzugs. Der Autor fasst zusammen, dass internationale Evaluationen von Bildungsmassnahmen im Straf- und Massnahmenvollzug belegen, dass diese nicht nur den Insassen nützen (bessere Arbeitsmarktchancen), sondern auch dem Staat (gesenktes Rückfallrisiko der Insassen). Im deutschsprachigen Raum fehle es insbesondere an wissenschaftlichen Studien, die diese positiven Effekte von Bildungsmassnahmen bestätigen.

In einem weiteren Bereich wird das Thema Sexualität zwischen männlichen Gefangenen thematisiert (S. 87-116). Der Bereich beginnt mit der Darstellung eines Fallbeispiels, welches das Gesuch eines Häftlings, mit seinem Mithäftling die Zeit im Gefängnis in einer eingetragenen Partnerschaft zu verbringen, thematisiert und zu kontroversen Diskussionen führt, insbesondere vor dem Normalisierungsprinzip, zu denen Noll jeweils Stellung nimmt. Dem Personal im Strafvollzug sei es kaum möglich, einvernehmlichen Sex von erzwungenen Sex oder Prostitution zu unterscheiden, so Noll. Ein grösseres Augenmerk müsse also auf sexuelle Gewalt und deren Risikofaktoren gelegt werden. Noll fordert empirische Untersuchungen zu Häufigkeit, Ursachen und Folgen von sexueller Gewalt im Gefängnis (S. 113) und diskutiert die Einrichtung eines Familienzimmers in Gefängnissen, in dem Kontakte mit der Partnerin oder dem Partner von ausserhalb der Anstalt möglich sind (S. 114). Der Autor resümiert, dass die innere Sicherheit und der Schutz schwächerer Insassen vor Übergriffen durch Mitinsassen wichtiger seien als eine sexuelle Bedürfnisbefriedigung.

Im sechsten und letzten Bereich wird die Simulation von psychischen Störungen im Vollzug thematisiert (S. 117-136). Zunächst werden Simulationen von anderen psychischen Störungen gemäß ICD-10 abgegrenzt. Der Autor beanstandet, dass zu Simulationen in europäischen Gefängnissen keine zuverlässigen wissenschaftlichen Studien existieren und das Verhalten der Simulation auch in der Justizvollzugspraxis wenig thematisiert würde (S. 126). Noll unterscheidet Gründe für Simulationen in externe und innerpsychische Motivation, Simulation in der Ausschaffungshaft oder im Strafvollzug und hält fest, dass diese seltener im Strafverfahren seien, wo es ums Vortäuschen einer Verhandlungs- oder Schuldunfähigkeit ginge (S. 127). Schließlich zählt der Autor eine Reihe von Symptomen auf, die in der Fachliteratur immer wieder als Indikatoren für das Vorliegen einer Simulation aufgeführt werden. Noll fordert insbesondere Instrumente mit denen die Falsch-Positiv-Rate, Insassen die als Simulanten klassifiziert werden und keine sind, möglichst niedrig liegt (S. 134-135). Abschließend wird ein interessantes Experiment zur Ehrlichkeit im Vollzug im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung präsentiert.

Der sich im Anhang befindliche Tagesablaufplan der Gefangenen im Normalvollzug am Beispiel der JVA Pöschwies im Kanton Zürich (S. 143-148) ist eindrücklich und mag für all diejenigen erschreckend sein, die sich noch nie konkret Gedanken über das Leben im Gefängnis gemacht haben. Gleichzeitig erinnert der Tagesablaufplan stark an den von Erving Goffman geformten Begriff der totalen Institution und macht deutlich, dass das Leben im Gefängnis mit einer totalen Überwachung und starken Reglementierung einhergeht.

Diskussion

Es ist wahrscheinlich dem beruflichen Hintergrund des Autors geschuldet, dass im Buch eher aus der Sicht der Anstaltsleitung argumentiert wird und das Leben im Gefängnis damit, von den Fallbeispielen abgesehen, eher einen strukturell-organisationalen Blickwinkel nimmt, es geht weniger um konkretes methodisches Handeln. Selbst wenn durchaus brisante Themenbereiche angesprochen werden, so fehlt ein inhaltlich plausibles Argument für die Zusammenstellung der Beiträge. Beispielsweise hätte der Themenbereich Suizid im Vollzug ausführlicher um die nicht weniger brisante Frage ergänzt werden können, ob Insassen Freitodbegleitung in Anspruch nehmen dürfen. Auch der Themenbereich Bildung hätte sozialrechtliche Fragen aufgreifen können wie beispielsweise die Frage, ob Insassen in den Ruhestand gehen dürfen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sind ebenso Fragen hochaktuell, die das Altern und Sterben im Gefängnis (nur äußerst knapp auf S. 72 angesprochen) betreffen. Nicht weniger spannend und aktuell kontrovers diskutiert sind Themenbereiche wie die Sicherheitsverwahrung und Menschenrechte im Strafvollzug; eine Berücksichtigung dieser Themen hätte der Leserschaft einen noch intensiveren Einblick in das Leben im Gefängnis ermöglicht.

Fazit

Im Buch werden brisante rechtliche und gesellschaftspolitische Vollzugsfragen aufgegriffen, mit exemplarischen Beispielen ausgeschmückt, mit wissenschaftlichen Befunden und theoretischen Überlegungen begründet und praktische Handlungsanleitungen für den Vollzugsalltag vorgeschlagen. Das Buch kann damit uneingeschränkt allen Vollzugslaien, die sich einen Eindruck vom Leben im Gefängnis verschaffen wollen, zur Lektüre empfohlen werden.

Für Vollzugsprofis kann dieses Buch durchaus eine gute erste Grundlage bieten; wer allerdings vertiefte wissenschaftliche Informationen (insbesondere zu den oftmals angesprochenen standardisierten Instrumenten) erhalten oder in einem der Themenbereiche eigene Forschung betreiben möchte, dem oder der bleibt nichts anderes übrig als auf die Fachartikel des Autors und/oder weiterführende Quellen zurückzugreifen.

Rezension von
Prof. Dr. phil. Sigrid Haunberger
Dozentin und Projektleiterin Institut für Sozialmanagement, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
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Es gibt 11 Rezensionen von Sigrid Haunberger.

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ISSN 2190-9245