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Stefan Winheller, Stefan Geibel u.a. (Hrsg.): Gesamtes Gemeinnützig­keitsrecht

Rezensiert von WP/StB Dipl.-Oec. Stephan Rosinski, 15.05.2017

Cover Stefan Winheller, Stefan Geibel u.a. (Hrsg.): Gesamtes Gemeinnützig­keitsrecht ISBN 978-3-8487-1061-4

Stefan Winheller, Stefan Geibel, Monika Jachmann-Michel (Hrsg.): Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht. AO - KStG - GewStG- EstG - UmwStG - ErbStG - GrStG - GrEStG - UStG - MwStSystRL. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2017. 1958 Seiten. ISBN 978-3-8487-1061-4. D: 158,00 EUR, A: 162,50 EUR, CH: 220,00 sFr.

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Thema

Themen des Buchs sind die Besteuerung und Rechnungslegung gemeinnütziger Körperschaften.

Aufbau und Inhalt

Das Gesamtwerk ist klar gegliedert nach Steuerrechtsgebieten / Steuerarten und stellt im vorletzten Teil des Buches darüber hinaus auch noch außersteuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen dar.

Zunächst werden übergeordnete Grundprinzipien des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die Einführung in die abgabenrechtlichen Vorschriften einschließlich der historischen Rechtsentwicklung dargestellt.

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist heute grundlegend in den Bestimmungen der § 14, §§ 51- 68 der Abgabenordnung verankert. Insoweit behandelt das Werk konsequent zunächst die Vorschriften der Abgabenordnung im Einzelnen. Die gesetzlichen Vertreter von gemeinnützigen Organisationen sind infolge der steuerlichen Begünstigungen des Gemeinnützigkeitsrechts auch besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Das Werk enthält im Rahmen der Ausführung zur Abgabenordnung daher auch Ausführung zur Haftung der gesetzlichen Vertreter und den Erfordernissen der steuerlichen Aufzeichnungspflichten. Gerade im Bereich der NPO´s sind zahlreiche Organisationen anzutreffen, welche nicht bereits nach kaufmännischen Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sind. Die Kenntnis auch der steuerlichen Aufzeichnungspflichten ist für diese Organisationen daher von besonderer Bedeutung.

Im Anschluss an die Ausführungen zur Abgabenordnung werden die in den Einzelsteuergesetzen für steuerbegünstigte Körperschaften relevanten Normen übersichtlich dargestellt. Hierbei werden zunächst die Normen des Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuergesetzes erörtert. Als Spezialfall von Veräußerungsgeschäften finden sich hieran anschließend auch die relevanten Normen des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrechtes unter Beteiligung gemeinnütziger Rechtsträger.

Nach den umfassenden Ausführungen zum Einkommen- und Ertragssteuerrecht werden auch die sonstigen Rechtsgebiete, wie das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, das Grundsteuergesetz, das Grunderwerbssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, relevante Vorschriften des Außensteuergesetzes, das Rennwett- und Lotteriegesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz und zuletzt auch noch das Vermögensteuer- und das Kommunalabgabengesetz behandelt.

Der letzte Teil des Werkes beschäftigt sich schließlich noch mit der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen gemeinnütziger Körperschaften und geht insbesondere auf die spezialgesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein.

Diskussion und Fazit

Zu jedem Rechtsgebiet finden sich eingangs die spezifischen Rechtsnormen mit den weiterführenden Erläuterungen. Das Werk erleichtert nicht nur „Einsteigern“ den Zugang zu den komplexen Zusammenhängen im Bereich des Steuerrechts und der Rechnungslegung gemeinnütziger Körperschaften sondern stellt auch für Experten ein wertvolles Kompendium dar, welches als Grundwerk uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Als Ergänzung zum ohnehin schon hervorragenden Grundwerk wäre vielleicht ein Band 2 mit weitergehenden Praxisbeispielen wünschenswert.

Wenn es beispielsweise bei der Frage, wer über die Dotierung der steuerlichen Rücklagen zu beschließen hat heißt „die zuständigen Organe“, ist das sicher zutreffend. In der Praxis erlebt man häufig, dass die Finanzverwaltung hierfür einen Beschluss der Mitgliederversammlung oder der Gesellschafterversammlung verlangt. Versteht man die Dotierung der steuerlichen Rücklagen als Bestandteil der Steuerdeklarationspflichten, käme als zuständiges Organ wohl einzig nur der gesetzliche Vertreter als zuständiges Organ in Frage.

Oder auch zu den Fragen der Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 AO wären Beispiele durchaus hilfreich. Im Werk wird hierzu zutreffend die Auffassung der Finanzverwaltung ausgeführt, nach welcher sich die maximale Höhe der zulässigen Mittelweitergabe nach dem Nettovermögen, definiert als Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten, im jeweiligen Veranlagungszeitraum ergibt. Wäre demnach eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 AO für eine Körperschaft, die bilanziell überschuldet ist, grundsätzlich unzulässig? Oder welchen Einfluss auf die Rechengröße hat das so genannte Dauervermögen bei der Ermittlung der maximalen Höhe der zulässigen Mittelweiterleitung?

Rezension von
WP/StB Dipl.-Oec. Stephan Rosinski
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer TREUGENO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
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Es gibt 2 Rezensionen von Stephan Rosinski.

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Zitiervorschlag
Stephan Rosinski. Rezension vom 15.05.2017 zu: Stefan Winheller, Stefan Geibel, Monika Jachmann-Michel (Hrsg.): Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht. AO - KStG - GewStG- EstG - UmwStG - ErbStG - GrStG - GrEStG - UStG - MwStSystRL. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2017. ISBN 978-3-8487-1061-4. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22005.php, Datum des Zugriffs 28.11.2023.


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