Peter Puppe: Sanfte Sterbehilfe ohne Arzt
Rezensiert von Heribert Wasserberg, 20.12.2016

Peter Puppe: Sanfte Sterbehilfe ohne Arzt. Der sanfte Tod HEUTE. epubli (Berlin) 2017. 4. Auflage. 72 Seiten. ISBN 978-3-7418-6782-8. D: 89,00 EUR, A: 89,00 EUR.
Thema
Die Tötungsstrafrechts-Reform 2015 mit der Neufassung des § 217 StGB im Zentrum belegt die organisierte („wiederholte“) Beihilfe zur Selbsttötung durch Privatpersonen, Ärztinnen und Ärzte und Sterbehilfeorganisationen in Deutschland mit Strafandrohungen. Die Selbsttötung als solche, auch die Beihilfe als solche bleiben aber straffrei. Wann eine Beihilfe zur Selbsttötung eine wiederholte ist, und also strafwürdig ist, scheint freilich unklar. Aus der Sicht des Rezensenten sind die Ärzte als Ansprechpartner für einen Sterbewunsch auf unabsehbare Zeit hin ausgeschieden – es sei denn, das Bundesverfassungsgericht, bei welchem Beschwerden gegen die Gesetzesreform anhängig ist, würde diese verwerfen oder klarifizieren.
Einstweilen aber ist Sterbehilfe-Leisten eine heikle Angelegenheit, läuft man doch Gefahr, nach Leistung einer Beihilfe zur Selbsttötung der Staatsanwaltschaft Rechenschaft ablegen zu müssen. Die ehemaligen Sterbehelfer sehen sich in die Illegalität abgeschoben, wenn sie mehr erbringen wollen als allgemeine Beratung.
Die Alternative ist, ihren Tätigkeitswunsch auf den allgemeinen öffentlichen Austausch und Beratung über probate Selbsttötungsmethoden zu verlagern. Denn darüber zu reden, und darüber Beratungsdienste anzubieten, wie man sich umbringt, ist weiter erlaubt.
„Lebensschützer“, Jugendschützer, Behindertenrechtler und „Sterbehilfegegner“ könnten zwar das Verbot derartiger Medienprodukte wie das hier besprochene fordern, das Verbot, öffentlich über perfektionierte Selbsttötungsmethoden zu beraten. Zumal diese auch leicht zu perfektionierte Tötungsmethoden umfunktioniert werden könnten. Aber selbst der prohibitive Gesetzgeber der Strafrechtsreform 2015 bekannte sich zu dem „Gedankenaustausch über das Für und Wider der Suizidhilfe“; dieser sei nicht etwa nur verfassungsrechtlich zulässig, ethisch möglich oder moralisch verantwortbar, sondern sogar ausdrücklich „politisch wünschenswert“. [1]
Die Entscheidung des Sterbehelfers Puppe, „auszupacken“ und also öffentlich mitzuteilen, was er darüber weiß, wie man sich richtig umbringt, ist vor diesem Hintergrund zweifelsfrei ethisch verantwortbar. Und in einer religiös und weltanschaulich pluralen offenen Gesellschaft sollte es selbstverständlich sein, dass sie als ethisch anerkannt behandelt wird. Es handelt sich hier um Teilhabe an der Gesellschaft und Mitwirkung an einem wünschenswerten gesellschaftlichen Entwicklungssprozess.
Gegenstand des Buches ist die Verbraucherinformation über „sanfte“, also über die relativ belastungsärmsten Selbsttötungsmethoden, so weit sie dem Buchautor bekannt sind.
Autor
Peter Puppe stellt sich selber wie folgt vor: „geb. 1943, Sterbeberater/-begleiter/-helfer und Autor“. (S. 21), und als solcher seit über elf Jahren aktiv (vgl. S. 5). Medienberichten zufolge war Puppe bis zu seiner Pensionierung als Lehrer in Bremen tätig. Zusammen mit dem niederländischen Psychiater Dr. Boudewijn Chabot gründete Puppe „Sterben dürfen“, „eine deutsch-niederländische Menschenrechtsbewegung“ („kein Verein – keine Mitgliedschaft“)
Aufbau
Das Inhaltsverzeichnis (S. 3) deutet sechs Themenblöcke mit insgesamt einer Vorbemerkung, elf Kapitel und einem Anhang an, darunter das Kapitel „Humane Methoden selbstbestimmten Sterbens“ (S. 33-51), mit fünf Unterkapitel, welche jeweils eine Selbsttötungsmethode behandeln. Diese Unterkapitel sind:
- „Methode ‚Helium‘“,
- „Methode ‚Kabelbinder‘“,
sowie die schon bekannten, in einem früheren Buch von Puppe vorgestellten
„Methode ‚Sterbefasten‘“,
„Methode ‚Medikamente‘“ und
„Methode ‚Schweiz – Natriumpentobarbital‘“.
Im Anhang wird als Service die Vorlage „Mein Abschiedsbrief und letzter Wille“ zur Verfügung gestellt. (S. 53)
Das Buch wird ab Seite 55 abgeschlossen mit Auszügen aus dem ebenfalls im Jahr 2016 herausgekommenen Buch des Verfassers „Sterbehilfe oder Leiden“, bei welchen es sich um Fallberichte früherer Sterbehilfevorgänge handelt („110 Betroffene haben das Wort“).
Wie schon angedeutet, gibt es erhebliche inhaltliche Überschneidungen mit dem zwei Jahre alten Vorgängerbuch „Sterbehilfe 4+1“). [2] Drei, redaktionell vier [3] Selbsttötungsmethoden waren schon damals in einem Kapitel „Humane Methoden selbstbestimmten Sterbens“ [4] vorgestellt worden, welchem auch schon damals ein Anhang mit einer Vorlage „Mein Abschiedsbrief und letzter Wille“ folgte. Auch im Übrigen gibt es starke Überschneidungen zwischen beiden Büchern, so dass das neue Buch als Neufassung des alten Buches angesehen werden kann.
Inhalt
Stilistisch und inhaltlich besteht das Buch aus zwei Teilen, nämlich einem debattierenden (S. 5 – 32) und einem informierenden Teil (S. 33 -54). Der debattierende Teil zeigt und behandelt den Autor und die Leserin, den Leser als Zeitgenosse in der „Situation nach dem neuen § 217“ ( S. 7). Puppe setzt sich wiederholt mit den Veränderungen in der Rechtslage auseinander (S. 5-11, 25-32), zum anderen mit dem Buch von Mauritz Verzele „Der sanfte Tod“, über dessen „gefährliche Falschinformationen“ zu Selbsttötungsmethoden, er ausführlich „aufklärt“ (S. 15-20).
Die volle Aufmerksamkeit verdienen aber die Vorstellungen der fünf Selbsttötungsmethoden ab. S. 33.
Diskussion
Puppe ist nicht zum Schriftstellern geboren; er schreibt, wie ihm der Schnabel gewachsen und was ihm auf dem Herzen liegt, nicht, was die Leserin und der Leser wissen muss. Das Buch wirkt daher in seinem diskursiven Teil weithin wenig relevant, krawallig, polterig, teilweise chaotisch, kurz: uninteressant. Aus der Sicht des Rezensenten kann die Lektüre auf das Methoden-Kapitel des Buches beschränkt werden. Allenfalls die Warnungen vor nicht empfehlenswerten Selbsttötungsmethoden sind interessant. Völlig unterbelichtet ist in dem Buch, dass ein Selbsttötungsversuch immer auch ungewollte Folgen haben kann. Zum Beispiel kann er scheitern, und dann sollte eine fachjuristisch gesicherte Patientenverfügung greifen, nicht der von Puppe vorgeschlagene Abschiedsbrief.
Im Methodenteil hingegen wird die Sprache des Buches sachorientiert und die langjährige autodidaktisch erworbene Expertise des „Sterbebegleiters“ und „Sterbeberaters“ erkennbar. Der Sitz-im-Leben dieses Buchteils ist die Verbraucherinformation. Puppe bietet hier also eine Do-it-Yourself-Anleitung. (Jedenfalls so weit möglich; drei der fünf Verfahren sind aber nicht allein durchführbar, nicht einmal „ohne Arzt“.) Dabei ist zwar spürbar, dass der Autor auch kein „Professional“ in der Handhabung dieser Literaturgattung ist. Die Vorstellungen der Methoden und die Diskussionen ihrer Vorzüge und ihrer Nachteile wirken aber nachvollziehbar, sorgfältig und kompetent; die Beschaffungshinweise sind konkret und zielführend.
Kennerinnen und Kenner des Vorgängerbuches „Sterbehilfe 4+1“ können sich freilich auf die Lektüre der Unterkapitel „Methode ‚Helium‘“ und „Methode ‚Kabelbinder‘“ beschränken, denn hier und nur hier finden sie das für sie Neue und zugleich Wichtige. Nach Meinung des Rezensenten gilt dies auch in ähnlicher Weise für die übrige Leserschaft. Diese beiden Unterkapitel sind in fünf bis zehn Minuten gelesen.
Obwohl das Buch vertrieben wird wie jedes andere Buch auch, soll es dem Willen des Verfassers entsprechend eine „persönliche Handreichung“ sein. Das ist insofern wichtig, als es keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann (und will), nicht einmal den Anspruch, einen „state-of-the-art“ der Entwicklung und Handhabung dieser oder jener Methode referieren zu können. Der autodidaktische Sterbehelfer gibt sein Wissen preis, nicht weniger und nicht mehr. Mit entsprechendem erkenntnisleitenden Interesse könnte, müsste oder wird man es sich erweitern.
Das Wissen des Buchautors hat sich seit dem Buch „Sterbehilfe 4+1“ 2014 um die „Methode ‚Kabelbinder‘“ erweitert. Dies ist wichtig, denn diese Methode ist sehr einfach, verfahrenssicher und so kostengünstig, dass selbst ALG-II- und Grundsicherungs-Empfangende sie problemlos aus ihrer monatlichen Zuwendung finanzieren können. Mit einem oder zwei zusammengefügten, sekbstarretierenden Kabelbindern wird eine Selbsterdrosselung herbeigeführt in der Form der Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns bei Erhaltung der Atemfähigkeit bis nach dem schnellen Eintreten der Bewusstlosigkeit.
Die andere Methode, welche durch Puppe der deutschsprachigen Öffentlichkeit erstmals ausführlich vorgestellt wird, eine Selbsterstickung mit Helium-Gas, hat den Vorzug, „am sanftesten“, also recht belastungsarm zu sein. Vor allem aber hat sie den Vorzug, nicht nachweisbar zu sein! Wurde nämlich die Nachbereitung der Selbsttötung organisiert, und also die Selbsttötungsmittel zeitgerecht weggeräumt, und wird die Diskretion über das Geschehen gewahrt, wird aller Voraussicht nach ein natürlicher Tod bescheinigt werden. Auch eine weitere der fünf in diesem Buch vorgestellten Methoden, die Medikamentenselbsttötung mit Resochin, kann, so Puppe, mit Nachbereitung so durchgeführt werden, dass die Selbsttötung in der Regel geheim bleiben dürfte. Andererseits aber sei bei dieser Methode zu beachten, dass das Malaria-Mittel Resochin eines ärztlichen Medikamentes bedarf; die Grauware aus dem Internet seit zu schlecht.
Puppes neues Buch ist die erste deutschsprachige Verbraucherinformation für diejenigen, die entweder konkret beabsichtigen, sich zu töten, oder sich darüber informieren wollen, wie man sich umbringt. Es kann gegen das Buch eingewendet werden, dass es mit einer hohen „Schutzgebühr“ von 89 Euro belegt ist. Ob man hier dem Buchautor folgen mag oder aber verärgert über ein vermeintlich skrupelloses Geschäftsmodell, ist aber nach Auffassung des Rezensenten nachrangig. Zumal die Leserinnen und Leser des Buches erhalten, was der Buchtitel verspricht, und mehr! Zum Beispiel auch: Selbsttötung ohne „Sterbehilfe“. Puppes Buch überrascht, frappiert, schockiert. Nicht nur, weil man hier erfährt, wie man in zwei Stunden „sanft“ tot sein kann, sondern auch, indem es die folgenden Trends erkennen lässt, Sterbehilfe und Selbsttötung betreffend:
1. Der „perfekte Selbstmord“ ist denkbar, sofern es ihn nicht schon gibt: als Selbsttötung ohne Assistenzbedarf, Beschaffungsproblematik, Finanzierungsproblematik und Kommunikationsproblem. Privat, unaufwendig, preisgünstig, spurlos, geheim. Es kann wenig Zweifel darüber geben, dass die „sanfte Selbsttötung“ nachgefragt werden wird. Es wird auch keine besondere Internetexpertise erforderlich sein. Sofern man weiß, was man erwerben will, gegebenenfalls keine. Niemand wird für die Vorbereitung einer Selbsttötung im sogenannten Darknet und / oder bei überseeischen Fachportalen prekäre, riskante Einkäufe vornehmen müssen, wie es heute noch der Fall ist, um gewisse Pharmakologika, Schusswaffen und andere Selbsttötungsmittel zu beziehen.
2. Alle bisher gebräuchlichen institutionellen und stationären Geschäftsmodelle des „assistierten Todes“ dürften dramatisch an Bedeutung verlieren, könnten längerfristig gar Auslaufmodelle werden, je besser die ambulant und allein durchführbaren Selbsttötungsverfahren werden. Geschäftsmodelle wie diejenigen der Sterbehilfevereine in der Schweiz, der Lebensendekliniken in den Niederlanden oder der Hospize und palliativmedizinischen Einrichtungen in Deutschland werden sich auf einem deutlich schwierigeren Markt behaupten müssen. Dies gilt auch für die traditionell für die präfinale und finale Lebensphase zuständigen Einrichtungen, also die Altenheime und Residenzen. Selbst den heute relativ beliebtesten, nämlich ambulanten Pflege- und Palliativ-Konzepten erwächst mit den „sanften“ Selbsttötungsverfahren eine Alternative. Diese werden schließlich unbürokratisch sein, und als sinnlos erlebtes Leiden ersparen.
3. Die traditionellen staatlichen und gesellschaftlichen Kontroll- und Sanktionsmechanismen werden erwartbar an der „sanften Selbsttötung“ scheitern, denn Selbsttötungen mit allgemein erhältlichen Mitteln kann man mit Gesetzen, Polizei und Gerichten nicht kontrollieren, geschweige verhindern. Die Bindung der Anerkennung eines Sterbewillens an die freie Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen wird weitgehend obsolet.
Es ist schwer vorstellbar, wie die gegenwärtig um die Patientenverfügung herum aufgebaute zivilrechtliche Regelung des Lebensendes aussehen könnte, wenn die „sanfte Selbsttötung“ zum gesellschaftlichen Allgemeingut geworden sein wird. Erst recht gilt dies für das Tötungsstrafrecht. Puppes Buch werden wohl weitere Informationsquellen folgen, denen man entnehmen können wird, wie man sich „sanft“ umbringt. Noch sanfter, also belastungsreduzierter, ohne Arzt, ohne Beihilfe. Irgendwann dann selbstverständlich ohne Arzt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht! Die kostenarme, allein durchführbare, belastungsarme und zugleich indiskretionsfeste Methode zur Selbsttötung scheint realistisch zu werden. Die Gesellschaft, ihre Institutionen und Professionen, aber auch jeder einzelne Mensch muss sich darauf einstellen, dass das Sterben zunehmend unter die allein individuelle Tathoheit kommen wird.
Anmerkung der Redaktion: Am 6.9.2017 wurden auf Bitte des Rezensenten folgende zwei Absätze ergänzt:
Die niederländische Coöperative Laatste Wil (CLW), ein Selbsthilfenetzwerk der internationalen Sterberechtsbewegung, teilte am 1. September 2017 mit, sie habe ein Selbsttötungsmittel gefunden, welche alle ihre Anforderungen an ein solches Mittel erfülle. Es werde grundsätzlich allen volljährigen Menschen zugänglich sein werden, nachdem sie geringfügige formelle Voraussetzungen erfüllten. Dabei handele es sich um chemisches Lebensmittelkonservierungsmittel. Das in 50 ml Wasser aufgelöste und eingenommene Pulver senke den Blutdruck sofort stark ab, führe binnen 20 Minuten zum Koma und binnen einer Stunde zum Tod. Nähere Informationen mit Rückfragen und juristischen und anderen Erwägungen gibt seit dem 3. September die niederländische Stichting Levenseindecounseling unter folgender Internetadresse in niederländischer Sprache: www.levenseindecounseling.com
Nationale und internationale Aktivisten der Sterbeautonomie-Bewegung begrüßten die Nachricht als einen möglichen Durchbruch im Kampf um die tatsächliche Verwirklichung der Selbstbestimmung in der Lebensendegestaltung. Mit diesem neuen, unschwer und legal zugänglichen Mittel, sagte zum Beispiel der australische Präsident von der Sterberechtsorganisation Exit International Philipp Nitschke am 2. September 2017, werde sich niemand mehr mit einer restriktiven Selbsttötungsgesetzgebung herumschlagen müssen. Ob diese und andere Vorhersagen eintreffen wird, wird abzuwarten bleiben, aber es kann festgestellt werden, dass sich das Buch von Peter Puppe einordnet in die Bemühungen einer globalen Bewegung, den Staaten und Institutionen die Möglichkeit zur Einschränkung des menschlichen Selbstbestimmungsrechtes am Lebensende zu nehmen.
Fazit
Dieses Buch ist wichtig, denn es ist die erste tabulose deutschsprachige Medienpublikation mit ernst zu nehmenden Anleitungen für eine Selbsttötung, auch ohne Arzt, bei kleinem Einkommen, bei mäßigen manuellen Fertigkeiten und Internetfähigkeiten, und allein umsetzbar.
Dieses Buch eignet sich für Menschen, welche sich mit ihrem eigenem oder mit dem Sterbewunsch eines anderen vertieft beschäftigen möchten, auch mit dessen Umsetzung. Ferner ist es von Bedeutung für Menschen, die sich beruflich mit Selbsttötungen befassen müssen oder wollen. Sie sollten es zur Kenntnis nehmen. Politisch Verantwortliche müssten es eigentlich lesen, insbesondere bei Fachbezug ihrer politischen Tätigkeit.
Das Buch ist schnell zur Kenntnis genommen. Zur Anschaffung eignet sich die hier rezensierte erste Auflage des Buches trotz ihrer hohen Relevanz aufgrund des hohen Preises nur bei starkem Interesse.
[1] So geht es aus dem beschlossenen Gesetzesentwurf hervor, vgl. Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand und andere vom 01. Juli 2015, Drucksache 18/5373, S. 13 (Begründung des Gesetzesentwurfes). dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf, eingesehen am 09.12.2016.
[2] Peter Puppe: Sterbehilfe 4+1. Wege zu einem selbstbestimmten Sterben. Berlin 2014.
[3] Die Medikamentensuizide via Einnahme und via Nichteinnahme wurden in Sterbehilfe 4+1 noch getrennt abgehandelt.
[4] AaO, S. 63-82, mit folgender Untergliederung: 1. Selbstbestimmtes Sterben in der Schweiz, 2. Freiwilliger Verzicht auf Medikamente, 3. Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken – Sterbefasten. Einnahme tödlicher Medikamente. 4+1 Der fünfte Weg.
Rezension von
Heribert Wasserberg
Evangelisch-reformierter Theologe, Politikwissenschaftler, Evangelischer Pfarrer und Altenheimseelsorger im Ruhestand
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Es gibt 11 Rezensionen von Heribert Wasserberg.
Zitiervorschlag
Heribert Wasserberg. Rezension vom 20.12.2016 zu:
Peter Puppe: Sanfte Sterbehilfe ohne Arzt. Der sanfte Tod HEUTE. epubli
(Berlin) 2017. 4. Auflage.
ISBN 978-3-7418-6782-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22023.php, Datum des Zugriffs 30.09.2023.
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