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Daniel Oliver Effer-Uhe, Alica Mohnert: Psychologie für Juristen

Rezensiert von Dr. Philipp Thaler, Prof. Dr. Carl Heese, 01.07.2019

Cover Daniel Oliver Effer-Uhe, Alica Mohnert: Psychologie für Juristen ISBN 978-3-8487-4629-3

Daniel Oliver Effer-Uhe, Alica Mohnert: Psychologie für Juristen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2019. 214 Seiten. ISBN 978-3-8487-4629-3. 29,00 EUR.
Reihe: NomosStudium.

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Autoren

Die Autoren sind in der akademischen Ausbildung von Juristen tätig. Daniel Effer-Uhe war Richter und Staatsanwalt, bevor er eine akademische Laufbahn begann, Alica Mohnert ist Juristin und Psychologin und arbeitet an der Universität Bielefeld.

Entstehungshintergrund

Das Buch ist aus gemeinsamen Lehrveranstaltung an verschiedenen juristischen Fakultäten hervorgegangen. Es verfolgt das Ziel, eine allgemeine Einführung in das Thema zu geben, spezielle kriminal- oder familienpsychologische Zusammenhänge sind bewusst ausgespart.

Aufbau

Die Autoren beginnen ihre Darstellung mit einer begrifflichen Bestimmung der Psychologie und der psychologischen Forschung. Daran schließen sich kürzere und längere Kapitel zu einzelnen Themen der Allgemeinen, der Sozial- und der Rechtspsychologie an. Den Abschluss bildet ein kurzer Einblick in die neuropsychologischen Forschungen zum freien Willen, die auch rechtsphilosophisch relevant sind.

Inhalt

  • § 1 Psychologie und psychologische Forschung dient der Gegenstandsbestimmung. Der empirische Forschungsansatz wird vorgestellt, ebenso die wichtigsten Datenbanken und der Zugang zu online-Zeitschriften. Ein Abschnitt ist der Abgrenzung zu ‚Pseudowissenschaften‘ gewidmet, als solche sehen die Autoren vor allem die Psychoanalyse an.
  • § 2 Kognitive Dissonanz führt dann in die psychologischen Konsistenztheorien ein, auf deren Begrifflichkeit die Autoren im weiteren öfter zurückgreifen.
  • § 3 Urteilsverzerrungen, Urteilsheuristiken, Urteilsfehler bildet ein größeres Kapitel und stellt die zahlreichen psychologischen Effekte bei Beurteilungsprozessen vor. Neben Klassikern wie Ankereffekt, Hofeffekt und Bestätigungsbias stehen hier die von Gigerenzer popularisierten statistischen Fehlschlüsse im Mittelpunkt. Besonders wird auch auf den einfachen rechnerischen Umgang mit Indizien verschiedener Wahrscheinlichkeiten eingegangen.
  • § 4 Wahrnehmen und Erinnern führt in die Psychologie der Gedächtnisprozesse ein. Ein Abschnitt ist den bescheidenen Leistungen beim Wiedererkennen von Personen gewidmet, die von Nicht-Psychologen grundsätzlich überschätzt werden. Auch das für Befragungen und Vernehmungen wichtige Thema der Suggestion und der Pseudoerinnerung, die für Probanden nicht von echten Erinnerungen zu unterscheiden sind, wird hier vorgestellt.
  • § 5 Zeugenvernehmung und Beweiswürdigung steht im Zentrum des Buches und bildet das mit Abstand größte Kapitel. Hier geht es zum einen um die Realitätskriterien, die in der rechtspsychologischen Begutachtung der Aussageanalyse zugrunde gelegt werden; zum anderen geht es um die psychologischen Befunde zur Zeugenvernehmung, vor allem die verschiedenen Fragetypen und das sogenannte ‚kognitive Interview‘, das auf der Basis von allgemeinpsychologischen Prinzipien zu valideren Ergebnissen bei der Vernehmung führen kann.
  • Die §§ 6 bis 12 behandeln dann wieder relativ knapp die Themen Motivation, Attribution, Soziale Normen, Aggression, Beharren auf Diagnosen, Resilienz und PTSB sowie Persuasion und Einstellungsänderung.
  • § 13 Verhandeln bildet noch einmal ein umfangreicheres Kapitel. Es erläutert sieben Verhandlungstechniken und geht auch auf die Abwehr von manipulativen Manövern ein.
  • § 14 Moralische Urteile stellt die Ergebnisse der Moralpsychologie von Piaget und Kohlberg vor.
  • § 15 Freier Wille erläutert kritisch die neuropsychologischen Untersuchungen von Libet.

Diskussion

Das Buch ist eine relativ knapp gehaltene, sehr gut zu lesende Einführung in die Psychologie, die vor allem auf die einschlägigen Standardwerke von Gerrig und Zimbardo (Allgemeinpsychologie), Volbert und Steller (Rechtspsychologie) und Aronson, Wilson und Akert (Sozialpsychologie) zurückgreift. Dabei vertiefen die Autoren an vielen Stellen diese Textgrundlage mit Bezug auf einzelne aktuelle Studien und sie nehmen auch ausführlich auf juristische Standardwerke Bezug. Die besondere Leistung dabei ist die geschickte Auswahl der Themen. So sind die genannten Standardwerke zwar allesamt leicht verfügbar, aber auch ungemein gehaltvoll und eine didaktische Reduktion auf die Themen, die für eine möglichst große Zahl an Adressaten von Bedeutung sind, ist daher ein Verdienst.

Wie von den Autoren in der Einleitung angekündigt, dominiert meist die generalistische Perspektive die Auswahl inhaltlich. So können die Themen Gedächtnisprozesse, Aussagen, Glaubhaftigkeit oder Verhandlung für alle Bereiche der Juristerei hilfreich sein. Diese Perspektive wird aber nicht ganz durchgehalten, daneben geben Effer-Uhe und Mohnert vor allem psychologischen Sachverhalten, die für strafrechtliche Zusammenhänge relevant sind, relativ viel Raum. Wie detailliert das erfolgt, zeigen zum Beispiel die Erörterungen zu der interessanten Frage, wie viel Schonung aus psychologischer Sicht für Opfer traumatischer Ereignisse nötig ist und ob die Praxis der Anrechnung eines Geständnisses, das einem Opfer eine Aussage erspart, durch das empirische Wissen zu begründen ist (p. 166 ff.).

Darüber hinaus haben die Autoren durchgehend die Verwendungszusammenhänge ihrer Adressaten im Auge. Die Frage ‚Wozu brauche ich das?‘ wird sich den Lesern nicht stellen. Der intensive Austausch mit Studierenden, der dem Schreiben des Buches vorausging, zeigt sich dann auch an Kleinigkeiten, wie gelegentlichen Erklärungen zur Aussprache einzelner Begriffe in den Fußnoten, die den Nutzern die Ratlosigkeit nehmen können oder auch Peinlichkeiten ersparen.

Es ist interessant, das Buch mit einem analogen Buchkonzept aus der Sozialen Arbeit zu vergleichen, beispielsweise mit dem ‚Grundkurs Psychologie für die Soziale Arbeit‘ von Barbara Bräutigam (Ernst Reinhard Verlag/UTB, 2018). Bei Bräutigam sind die klinischen Themen dominant, die kognitiven wie Urteilsverzerrungen und -heuristiken oder auch Glaubhaftigkeit sowie das Thema Verhandlungsführung fehlen dagegen völlig. Dabei besteht durchaus eine Relevanz dieser Themen für viele Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit. Daneben zeigt das Buch von Bräutigam recht starke Bezüge zur Psychoanalyse. Hier positionieren sich Effer-Uhe und Mohnert entschieden anders. Ihnen ist es einen eigenen Abschnitt wert, die Psychoanalyse als ‚ideologische Pseudowissenschaft‘ (21) zu charakterisieren.

Das braucht man nicht unbedingt zu teilen, es zeigt aber, dass man sich als Vertreter der Sozialen Arbeit nicht ohne weiteres der psychoanalytischen Traditionsvokabeln bedienen sollte, wenn man z.B. mit Juristen zu tun hat. Effer-Uhe und Mohnert begründen ihre strenge Beurteilung mit Bezug auf die experimentalpsychologischen Studien von Wilson & Eysenck von 1979. Das ist zwar nicht ganz aktuell, aber die Sachlage ist für die Psychoanalyse seither gewiss nicht einfacher geworden. Es mutet nur merkwürdig an, dass Vertreter einer prototypischen hermeneutischen Disziplin wie der Juristerei so wenig Verständnis für die Psychoanalyse aufbringen, die von Habermas und Ricoeur auch als hermeneutische Wissenschaft interpretiert wurde. Vielleicht sind hier Erfahrungen der Autoren mit der inzwischen stark kritisierten (psychoanalytischen) Gutachtenspraxis vor Gericht ausschlaggebend.

Fazit

Gut zu lesende Einführung in die Psychologie mit einer interessanten Auswahl an Themen, die als Ergänzung zu ähnlichen Einführungen für die Soziale Arbeit gelesen werden kann.

Rezension von
Dr. Philipp Thaler
Pädagoge an der Frühförderung Kinderhilfe Treuchtlingen / Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V., in Ausbildung zum psychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten am IVS in Fürth.
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Prof. Dr. Carl Heese
Professur für Rehabilitation an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
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Es gibt 14 Rezensionen von Philipp Thaler.
Es gibt 38 Rezensionen von Carl Heese.

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ISSN 2190-9245