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Wolf Rainer Wendt: Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit

Rezensiert von Prof. Dr. phil Alexander Th. Carey, 26.07.2017

Cover Wolf Rainer Wendt: Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit ISBN 978-3-658-15032-7

Wolf Rainer Wendt: Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit. Gesundheitswirtschaft im Rahmen sozialer Versorgungsgestaltung. Springer VS (Wiesbaden) 2017. 239 Seiten. ISBN 978-3-658-15032-7. 29,99 EUR.

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Thema

Dieses Fachbuch beinhaltet sechs Artikel unterschiedlicher Autoren zum Thema ‚Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit‘. Das große Ziel des Buches ist das Begründen und Herausarbeiten der Aufgabe ‚Gesundheitsversorgung‘ als integrales Thema sozialwirtschaftlicher Tätigkeiten.

Aufbau

  1. Genau dieser gedankliche Zusammenhang zwischen ‚Gesundheitsversorgung‘ und Sozialwirtschaft wird im ersten Abschnitt von Wolf Rainer Wendt entwickelt.
  2. Im zweiten Abschnitt von Luthe wird die Verbindung von Daseinsvorsorge mit der heutigen Gesundheitsvorsorge aufgezeigt.
  3. Wendt entwickelt im dritten Abschnitt einen ganzheitlichen Ansatz von Sozialökonomik in der die Gesundheitsökonomik als integraler Bestandteil wohlfahrtsstaatlich verortet ist.
  4. Liedke führt im vierten Abschnitt in den aktuellen Stand aktueller integrierter Gesundheitsversorgungsmodelle an mehreren, in der sozialpsychiatrischen Versorgungspraxis realisierten Projekten ein.
  5. Kern versucht im fünften Abschnitt eine Übertragung betriebswirtschaftlicher Prinzipien in die Gesundheitsversorgung.
  6. Hensen und Hensen zeigen im letzten Artikel einen integralen Überblick der Hochschulangebote von Sozial- und Gesundheitswirtschaft in Deutschland auf.

Inhalt

1. Gesundheitsversorgung als sozialwirtschaftliches Thema nimmt Wendt als Leitthema und entwickelt hier seinen umfassenden Gedankengang, der klar die Gesundheitsversorgung als integraler Teil in der Versorgung sozialer Dienstleistungen sieht. Er formuliert seine Hypothese deutlich: „Gesundheit ist für die Dauer des Lebens keine Angelegenheit von Ärzten und der Ort der Pflege von Gesundheit ist nicht das Krankenhaus“ (S. 1). Er differenziert seine These weiter: Das „Wirtschaften von Gesundheitsunternehmen [ist] nicht gleichbedeutend […] mit der Bewirtschaftung von Gesundheit“ (S. 2). Diese Thesen führt Wendt hinsichtlich weiterer Aspekte aus. Er weist richtigerweise darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen einer Marktökonomik und einer Bedarfsökonomik gibt, die nach unterschiedlichen Regeln funktionieren. Während Ersteres von der Marktökonomik dominiert wird, geht es im zweiten Fall um die Realisierung der Bedarfsökonomik. Diese Wechselverhältnisse untersucht Wendt unter verschiedenen Aspekten wie Verantwortungsverteilung (S. 7), Haushaltungsaufgabe als Kern seines Verständnisses von Sozialwirtschaft als eigenständige Ökonomie des Sorgens und der Versorgung (S. 9 ff.) und besonders hinsichtlich der Konstruktion der Daseinsvorsorge als normativer und Praxis-orientierter Maßstab sozialer und sozialwirtschaftlicher Arbeit. Zwei kritische Anmerkungen sollen trotz der Schlüssigkeit von Wendts Argumentation genannt werden: Wendt unterscheidet sozialwirtschaftlich zwischen der Makroebene (Sozial- und Gesundheitspolitik und die jeweiligen Interessenvertreter), der Mesoebene (das organisierte System der Leistungsträger und der Leistungserbringer) und die Mikroebene (das personenbezogene Handeln der an der Versorgung der formell Beteiligten und der informellen aufeinander bezogenen Sorgenden) (S. 7). (a) Erst einmal sollte man u.E. den Begriff des Leistungsträgers nicht verwenden. Hinsichtlich der Hauptaufgabe der Finanzierung von sozialen Leistungen wird der eigentlich übliche Begriff des „Kostenträgers“ verwendet. Allerdings kann dieser mit dem gleichen Begriff in der Kostenrechnung verwechselt werden. In der Berichterstattung des Bundes bürgert sich stattdessen der bessere Begriff des „Ausgabenträgers“ ein. Der in § 12 SGB I grundgelegte Begriff des „Leistungsträgers“ bezeichnet lediglich die in den §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden; das sind Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsämter, Familienkassen und die Sozialversicherungen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von sozialen Leistungen ist der Begriff des Leistungsträgers jedoch fachlich abzulehnen, da dieser zu reduktionistisch ist. In dieser Bezeichnung fehlen als mögliche Finanzierer die Bundesländer, der Bund und die EU (als potenzielle Förderer von sozialen Projekten). Semantisch ist der juristische Begriff des Leistungsträgers gleichfalls abzulehnen, da „Träger“ aus dem Althochdeutschen „tragan“ kommt: mit der Bedeutung „eine Last halten und fortbewegen“ oder „Früchte, Ertrag hervorbringen“. „Zusammengesetzt mit Leistung bedeutet Leistungsträger nun jemand oder eine Organisation, die eine Last hält, sich fortbewegt, oder, die einen Ertrag hervorbringt“ [1]. Dieser Zusammenhang zeigt auf, dass mit dem Begriff des Leistungsträgers eigentlich nur der Leistungserbringer gemeint sein kann und nicht der Leistungsfinanzierer. Daher ist der § 12 SGB I mit der Einführung des Begriffs „Leistungsträger“ falsch formuliert. Konsequenter- und richtigerweise spricht daher in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung des Bundes vom „Ausgabenträger“. (b) Die Mesoebene ist den Organisationen, Einrichtungen bzw. Sozialunternehmen vorbehalten [2]. Die Ausgabenträger („Leistungsträger“) und die Leistungserbringer sollten nicht auf einer Mesoebene angesiedelt sein. Die Ausgabenträger gehören aufgrund ihrer normativen Fundierung zur Makroebene der Sozial- und Gesundheitspolitik.

2. Gesundheitliche Daseinsvorsorge heute: Luthe nimmt in diesem Abschnitt den Begriff der Daseinsvorsorge (zum ersten Mal geprägt von Ernst Forsthoff) auf und bezieht diesen auf die modernen Begriffe der Patientenorientierung, der Dezentralisierung, der Kooperation, der Integration und des Wettbewerbs. Hierzu analysiert er die heutigen Leitbilder in der Gesundheitsversorgung und das kommunale Leistungspotenzial anhand des Eichmaßstabs der „Daseinsvorsorge“. Die gemeinsamen Indikatoren hierfür sind „people processing“ in Form personennaher Dienstleistungen, der „Dezentralisierung“ – auch im Sinne von Verantwortungsverlagerung und Beteiligung. Als unterstützende Instrumente für eine integrale und kommunale Gesundheitsversorgung sieht Luthe vor allem in einer Gesundheitsberichterstattung, die epidemiologische Bedingungen in Relation zur Versorgung der Bevölkerung festlegt. Dazu kommt noch eine Gesundheitsplanung, die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung unter Berücksichtigung von Entscheidungswegen, Ressourcen und (erforderlichen) Beteiligungsstrukturen entwickelt. Netzwerkbildung, Kooperation, Qualitätssteuerung und Case Management sind die anderen, allerdings auch nicht neuen, von ihm vorgeschlagenen Instrumente. In der Frage zwischen „Markt“ und „Staat“ in der medizinischen Versorgung plädiert er – ohne in der Interdependenz konkreter zu werden – um eine Kopplung von beiden Koordinationssystemen. Der Argumentationsstrang von Luthe ist insgesamt schlüssig. Die herausgearbeitete potenzielle Verbindung von kommunalen Aufgaben und ihren Leistungen mit dem Begriff der Daseinsvorsorge ist gar nicht so neu, sondern liegt in der normativen, auch rechtshistorischen Natur der Aufgaben kommunaler Lebensraumgestaltung. Auf der anderen Seite gibt es vereinzelt Aussagen, die keinen wissenschaftlich bestätigenden Inhalt haben, wie z.B. folgender Satz: „insbesondere der eingefahrene Profit [kann] bei richtiger Betrachtung oftmals auch als Indikator dafür verstanden werden […], ob nahe an den Menschen und ihren Bedürfnissen gewirtschaftet, betreut, gepflegt und behandelt wurde“ (S. 29). Diese Aussage ist betriebswirtschaftlicher Unfug. Eine andere Aussage behandelt Kooperationsstrukturen, die seiner Ansicht nach unmittelbar Wettbewerb voraussetzen müssen (S. 53). Auch diese Aussage entspricht nicht neuen spieltheoretischen Erkenntnissen, die kooperative Strukturen unter ganz anderen Rahmenbedingungen entstehen lassen können – auch ohne Vorteilsannahme der Beteiligten.

3. Gesundheitsbezogenes soziales Wirtschaften: in diesem Artikel führt Wendt sein Verständnis einer Theorie der Sozialwirtschaft aus, welches unmittelbar zuständig für alle Tätigkeiten ist, die wohlfahrtsdienliches Wirtschaften als Zweckbestimmung beinhalten (S. 69). Richtigerweise führt er weiter aus, dass eine „Ökonomie, die der sozialen und gesundheitlichen Versorgung eigen ist, […] sich notwendig von der üblichen volkswirtschaftlichen Betrachtung ab[hebt], in der nach der Menge dessen gefragt ist, was im Markt Produzenten liefern und Konsumenten kaufen“ (S. 70). In einer historischen Rekonstruktion weist Wendt die sozialwirtschaftlichen Ursprünge – nach der Ökonomie häuslichen Zusammenlebens in der Vormoderne – aus dem solidarischen genossenschaftlichen Wirtschaften nach. Die nächsten historischen Schritte rekonstruiert er anhand der Entwicklung der Politischen Ökonomie (z.B. bei Adam Smith) bis – in die heutige Zeit des New Public Managements – zur spezifischen Sozialökonomik. Die Gesundheitsökonomik als junger wirtschaftswissenschaftlicher Zweig entstand dann in den USA in den 1960er Jahren. Mit der eindeutigen Einordnung von Bewirtschaftung von Gesundheit in das soziale Allokationsgeschehens „konjugiert“ Wendt die soziale Ressourcenallokation für Gesundheit anhand von Makro- und Mikroallokationen auf unterschiedlichen Ebenen. In weiteren argumentativen Schritten leitet Wendt von der staatlichen (Haushalts-) Ökonomik die Mechanismen der Sozial- bzw. der Gesundheitswirtschaft ab. In einem besonderen Abschnitt analysiert er die Rolle der Sozialversicherungsträger im wirtschaftlichen Geschehen. Seine letzten Darstellungen beschäftigen sich mit einer Theorie des Sorgens um die Wohlfahrt von Menschen und um die/den Einzelne/n als Wirt/in ihrer/seiner Gesundheit.

4. Vernetzte Versorgung: Der Artikel von Liedke ist ein äußerst detaillierter, informativer und mit historischen Rückblenden ausgestatteter Bericht über den aktuellen Stand von integrativen Angeboten für psychisch kranke Menschen. Insbesondere dient dieser Abschnitt sehr gut für einen Einblick in eine Evaluierung Integrativer Versorgung gemäß §§ 140a ff. Er zeigt hierzu – sehr übersichtlich – das Versorgungssystem der psychosozialen Versorgung hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Aufgaben auf. Anhand von zwei aktuellen Versorgungsprojekten stellt Liedke die Chancen und Möglichkeiten Integrativer Versorgung, aber auch ihre Grenzen dar. Sein nächster Schritt ist die Einführung in die besonderen Rahmenbedingungen der Ökonomie psychosozialer Versorgung. Richtigerweise betont er folgendes: „[V]erwunderlich ist schon, dass alle auf dieses Gebiet zu beziehenden ökonomischen Lehrmeinungen allein von rational handelnden Individuen und Organisationen ausgehen. Es fehlen Methoden, nicht Messbares zu berücksichtigen, mit fehlender Kausalität umzugehen, Widersprüche und Unbekanntes einzubeziehen. So sind die betriebswirtschaftlichen Denkmodelle weitgehend immer dieselben“ (S. 170 f.). Wie wahr! Zum Schluss bietet Liedke eine Bewertung der dargestellten Modelle und stellt zukünftige Perspektiven für die integrierte psychosoziale Versorgung auf. Dieser Abschnitt ist besonders lesenswert, da dieser als einige der wenige Abhandlungen zu diesem Thema eine Evaluation Integrierter Versorgungsmodelle – zwar nur auf einer qualitativen Ebene, aber immerhin – liefert.

5. Ein gesundheitsökonomischer Diskurs zu Aufwand und Nutzen der Versorgung: In diesem Beitrag versucht Kern die Kernbestandteile einer Betriebswirtschaftslehre auf die Gesundheitsversorgung zu übertragen. Er behandelt hierbei die Übertragung ökonomischer Prinzipien, die Allokationsfrage, die Frage der Rationierung, der Zieldefinition, des Leistungsangebots und der Marktsteuerung im Sozial- und Gesundheitswesen. Insgesamt muss man sagen, dass dieser Abschnitt stellenweise viel zu einfach gedacht ist und die Komplexitäten der Gesundheitsversorgung hier nicht adäquat berücksichtigt werden. Kern behauptet schließlich in seinem Beitrag, dass „die marktliche Allokation die Wünsche und Präferenzen der einzelnen Menschen am besten berücksichtigen hilft“. Hier vergisst Kern die Erkenntnisse zu moral hazard und zu adverse selection in der Gesundheitsökonomie. Es wird oft eklatant übersehen, dass ein „Markt“, verstanden als ein spezifisches, preisorientiertes Allokationssystem, auf Grund seiner Strukturbedingungen historisch bis in die Gegenwart hinein niemals in der Lage war und ist, meritorische Güter, wie z.B. soziale Dienstleistungen, mit einer fachlich gerechtfertigten Güte hervorzubringen. [3] Außerdem wird an dieser Stelle auf das folgende Zitat verwiesen: „Die steuernden, anreizenden und zuordnenden (allokativen) Eigenschaften der Marktwirtschaft sind dergestalt, dass Bedürfnisse, die zu ihrer Befriedigung eher gesellschaftliche als individuelle Aktivitäten erfordern, nur mit Schwierigkeiten identifiziert, formuliert oder entwickelt werden können. […] Nicht einmal […] soziale [..] Kosten-Nutzen-Relationen [bei Entscheidungen in Marktkontexten] werden korrekt eingeschätzt, weil nämlich die externen Effekte falsch bewertet werden […]. Aus den Allokationen folgt eine Unterversorgung mit kollektiven, hingegen eine Überversorgung mit individuellen Gütern“. [4]

6. Sozial- und gesundheitswirtschaftliches Lernen an der Hochschule: Der letzte Beitrag von Hensen & Hensen ist eine sehr gute Erfassung und Analyse von hochschulischen Angeboten der Sozial- und Gesundheitswirtschaft hinsichtlich ihrer Besonderheiten, aber auch ihrer fachlichen Überschneidungen. Die präzise Analyse hilft enorm, um die beiden Studienangebote bezüglich ihrer Inhalte zu beleuchten und gegenüber anderen Studiengängen abzugrenzen – u.U. auch gegenüber „veralteten“ Curricula abzugrenzen. Sehr gut ist die Darstellung (S. 204), in der die Spannweite von Marktwirtschaft und Bedarfswirtschaft in der Sozialwirtschaft dargestellt wird, oder die aufgabenbezogene und wissenschaftstheoretische Verortung von Management für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft (S. 207). Die systematische Erfassung und Kategorisierung der Sozial- und Gesundheitswirtschaft in der Hochschullandschaft in den Polen der „Gesundheit“ und dem „Sozialen“, der „Primärqualifikation“ und der „Sekundärqualifikation“ werden ebenfalls sehr gut beschrieben. Ein weiteres Highlight in diesem Beitrag ist die Ermittlung der (zukünftigen) Qualifizierungsbedarfe hinsichtlich der Fachaufgaben, der Führungsaufgaben und der Überfachlichen Kompetenzen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Dieser Beitrag liefert daher einen wichtigen und wertvollen Beitrag in der klaren Bestimmung der Sozial- und Gesundheitswirtschaftslehre.

Fazit

Das Buch „Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit“ ist ein sehr gutes „Ordnungs-Fachbuch“, da es einerseits begriffliche Ordnungsstrukturen über Analysen, systematische Erfassungen, Bewertungen und Begriffsklärungen in seinen einzelnen Beiträgen aufbaut. Es ist ein „Baustein-Fachbuch“, da es verschiedene Bausteine bzw. Perspektiven anbietet, um Sozialwirtschaft und Gesundheitswirtschaft besser zu verstehen. Es ist auch „Innovations-Fachbuch“, da es neue Ideen und Konzepte fachadäquat entwickelt und darstellt. Insgesamt gesehen geht es in diesem lesenswerten Fachbuch um das (Weiter-)Denken von sozialer bzw. sozialwirtschaftlicher Versorgungsgestaltung, welche die professionelle, als auch die informale Hinwendung zum Menschen, der sozial bedeutsame Einschränkungen hat, fokussiert.


[1] Vgl. berlin-brandenburgische Akademie der Wissenschaften: DWDS. Das Wortauskunftssystem zur deutschen Sprache in Geschichte und Gegenwart, [https://www.dwds.de/wb/tragen#et-1]; letzter Zugriff: 08.03.2017.

[2] Siehe auch Wendt in diesem Buch auf S. 84 f.

[3] Vgl. Carey, Alexander Th.: Rezension vom 23.11.2016 zu: Frank Schulz-Nieswandt: Sozialökonomie der Pflege und ihre Methodologie. Abriss der forschungsorientierten Lehre in Vallendar. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2016. ISBN 978-3-8487-3299-9 [Rezension bei socialnet]. Studien zum sozialen Dasein der Person, Band 21. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/21211.php, Datum des Zugriffs 12.07.2017.Carey.

[4] Vgl. Albert, Michael (2014): Parecon. Leben nach dem Kapitalismus, in: Herzog, Lisa/Honneth, Axel (Hrsg.): Der Wert des Marktes. Ein ökonomisch-philosophischer Diskurs vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Suhrkamp: Berlin, 329-353. Siehe auch eine historische Analyse von ökonomischen Transaktionen in Polanyi, Karl (2014): Die Entbettung des Marktes. Aristoteles entdeckt die Volkswirtschaft, in: dito, 268-305.

Rezension von
Prof. Dr. phil Alexander Th. Carey
M.A.
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Zitiervorschlag
Alexander Th. Carey. Rezension vom 26.07.2017 zu: Wolf Rainer Wendt: Soziale Bewirtschaftung von Gesundheit. Gesundheitswirtschaft im Rahmen sozialer Versorgungsgestaltung. Springer VS (Wiesbaden) 2017. ISBN 978-3-658-15032-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22400.php, Datum des Zugriffs 31.03.2023.


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