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Thomas Beyer: Recht für die soziale Arbeit

Rezensiert von Prof. Dr. Corinna Grühn, 12.05.2017

Cover Thomas Beyer: Recht für die soziale Arbeit ISBN 978-3-8487-2619-6

Thomas Beyer: Recht für die soziale Arbeit. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2017. 254 Seiten. ISBN 978-3-8487-2619-6. D: 24,90 EUR, A: 25,60 EUR.
Studienkurs Soziale Arbeit, Band 5.

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Thema

Die Veröffentlichung widmet sich dem Thema „Recht in der Sozialen Arbeit“ und soll in die zentralen rechtlichen Themenbereiche der Sozialen Arbeit einführen.

Die Lehre im Recht in Studiengängen der Sozialen Arbeit scheint Lehrende immer wieder vor große inhaltliche und didaktische Herausforderungen zu stellen. Ebenso scheint es bei Studierenden einen großen Bedarf an begleitender Lehrliteratur zu geben. Es verwundert daher nicht, dass es mittlerweile zahlreiche Veröffentlichungen zu diesem Themenbereich in all seinen Differenzierungen gibt. So gibt es Überblicksdarstellungen (z.B. Wabnitz, Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit), ausführliche, sämtliche Rechtsgebiete abdeckende Werke (Z.B. Trenczek, Tammen, Behlert, von Boetticher, Grundzüge des Rechts: Studienbuch für soziale Berufe) und auch für einzelne Rechtsgebiete konzipierte Lehrliteratur (z.B. Grühn, Einführung in das Sozialrecht; Oberlies, Strafrecht und Kriminologie für die Soziale Arbeit).

Die vorliegende Veröffentlichung reiht sich in diesen Kanon ein. Der Titel besagt, dass hierin das „Recht für die Soziale Arbeit“ bearbeitet wird. Tatsächlich „beschränkt“ sie sich im Wesentlichen auf die Darstellung des Systems der Sozialen Sicherung und ihrer Akteure und Institutionen.

Autor

Der Autor hat eine Professur für Recht in der Sozialen Arbeit an der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm.

Entstehungshintergrund

Das Buch „Recht für die Soziale Arbeit“ wird im Nomos Verlag in der Reihe Studienkurse Soziale Arbeit veröffentlicht. Laut Verlag handelt es sich hierbei um eine Lehrbuchreihe für Studierende der Sozialen Arbeit an Universitäten und Fachhochschulen, die praxisnah und verständlich in die zentralen Felder der Sozialen Arbeit einführen soll. In dieser Reihe sind bereits Studienkurse für Ethik, Soziologie und Psychologie sowie eine Einführung in die Soziale Arbeit erschienen.

Aufbau

Der Studienkurs gliedert sich in die Teile

  • „Einleitung“,
  • „Grundlagen“,
  • „Rechtliche Rahmenbedingungen von zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit“ und
  • „Rechtsfragen der Verfahrenspraxis der Sozialen Arbeit“.

Diese Teile untergliedern sich wiederum in Kapitel. Zahlreiche Abbildungen (53 bei einem Umfang von 254 Seiten) sowie diverse Unterlegungen des Textes sollen die Verständlichkeit erleichtern. Wiederholungsfragen und Literaturhinweise runden jedes Kapitel ab.

Inhalt

Die einzelnen Teile untergliedern sich wie folgt:

    Einleitung
  • Recht für die Soziale Arbeit
  • Das Gesetz verlangt Genauigkeit
  • Das Gesetz steht für sich
  • Die herrschende Meinung und die andere Ansicht
  • Die Bedeutung der Kommentarliteratur
  • Wichtige Begriffe und Abkürzungen der juristischen Zitierweise
    Grundlagen
  1. Begriffe und Strukturen der Rechtsordnung
  2. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen Sozialer Arbeit
  3. Das System der Sozialen Sicherung
  4. Träger und Organisationen der Sozialen Arbeit
  5. Recht der Leistungserbringer Sozialer Arbeit
  6. Rechts- und Unternehmensformen in der Sozialen Arbeit
  7. Finanzierung sozialwirtschaftlicher Organisationen
  8. Rechtliche Rahmenbedingungen von zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
  9. Kinder- und Jugendhilfe
  10. Frühpädagogik
  11. Altenhilfe
  12. Grundsicherung und Sozialhilfe
  13. Sozialberatung
  14. Rechtsfragen der Verfahrenspraxis der Sozialen Arbeit
  15. Sozialdatenschutz
  16. Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung im Sozialrecht

Die Kapitel selber weisen zahlreiche weitere Untergliederungen auf. Auf der Verlagshomepage findet sich das vollständige Inhaltsverzeichnis.

Die Einleitung (S. 19-26) bietet eine gelungene Hinführung zur juristischen Arbeitsweise, die sich ja in diversen Punkten von anderen Disziplinen unterscheidet und gerade für Studierende in den ersten Semestern ungewohnt ist. Aspekte wie die „herrschende Meinung“, die Bedeutung der Kommentarliteratur und wichtige Begriffe und Abkürzungen der juristischen Zitierweise werden grundlegend erläutert.

Der zweite Teil („Grundlagen“, S. 27-120) erläutert zum einen die „Begriffe und Strukturen der Rechtsordnung“, wie Grundbegriffe des Rechts, Abgrenzung Privatrecht und öffentliches Recht, Rechtsquellen, aber auch die verfassungsrechtlichen Quellen des Sozialrechts. Hinzukommen in diesem Teil die Ausführungen zu systematischen, organisatorischen und finanziellen Aspekten des Sozialrechts, die für die Soziale Arbeit notwendig sind. Während sich der erste Teil dieses Kapitels generellen, über das Sozialrecht hinausgehenden Aspekten widmet, die für das grundsätzliche Verständnis des Rechtssystems und der Rechtssystematik notwendig sind, wie beispielsweise der Normenpyramide mit ihren vier Elementen (Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen), wird über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialrechts mit Sozialstaatsprinzip und Existenzminimum zu den organisatorischen und finanziellen Grundlagen der Sozialen Arbeit geführt. Hierbei werden die Trägerstrukturen und die Organisation der öffentlichen und freien Träger anhand des SGB I und der einzelnen Sozialgesetzbücher erläutert, aber auch intensiv auf die Rechts- und Unternehmensformen, wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und privatrechtliche Rechts- und Unternehmensformen und der Finanzierung dieser Organisationen und dem vielfältigen Finanzierungsmix aus öffentlicher Finanzierung, Eigenfinanzierung und Nutzerfinanzierung eingegangen.

Im dritten Teil (S. 121-203) werden einzelne Handlungsfelder der Sozialen Arbeit mit den rechtlichen Grundlagen verknüpft, wobei sich dies nicht immer nur auf die sozialrechtlichen Grundlagen bezieht, sondern auch darüber hinausgeht. So finden sich im Kapitel 10 – Altenhilfe neben den Ausführungen zum SGB XI auch Hinweise zum Unterhaltsrecht, zur Patientenverfügung, zu Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung. Ähnliches gilt für das Kapitel 9 – Frühpädagogik. Hier wird zum einen auf Elemente des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe eingegangen, so beispielsweise auf die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22-26 SGB VIII), das Fachkräftegebot (§ 72 SGB VIII), darüber hinaus aber auch auf die Aufsichtspflicht über Minderjährige in diesem Bereich (vgl. §§ 1631, 839 BGB).

Der vierte Teil (S. 204-244) bietet dann Ausführungen zur Verfahrenspraxis der Sozialen Arbeit. Hierunter werden eine Einführung in den Sozialdatenschutz geboten, inclusive eines Exkurses zur Schweigeplicht in der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung des § 203 StGB, und im Kapitel 14 – Ausführungen zur Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung im Sozialrecht gemacht. Grundsätzlichen verwaltungsrechtlichen Ausführungen zum Verwaltungsverfahren im Sozialrecht nach den SGB X, SGB I und IV, der Erörterung des Antragsprinzips nach § 16 SGB I und dem Verwaltungsakt nach § 31 SGB X folgen die Möglichkeiten behördliche Entscheidungen mittels Widerspruch und Klage vor den Sozial- oder Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Ausführungen zur Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO iVm § 73a SGG resp. § 166 VwGO sowie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz runden dieses letzte Kapitel ab.

Diskussion

Der Studienkurs „Recht für die Soziale Arbeit“ bietet eine interessante Zusammenstellung von Themenbereichen für Recht in der Sozialen Arbeit. Dieser als Grundkurs zu verstehende Studienkurs – dies machen auch die zahlreichen Verweise auf „weiterführende Literatur“ im Text und auch am Ende jedes Kapitels deutlich – gibt einen guten Überblick, der zum Teil (z.B. im Teil Grundlagen) auch schon nahezu erschöpfend die dort genannten Themenbereiche erläutert. Für die unter Teil 3 genannten „Handlungsfelder“ ist dies nicht anzunehmen, zumal auch nicht alle Handlungsfelder der Sozialen Arbeit besprochen werden („Straffälligenhilfe“, „Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen“). Hier muss für das gelingende Studium weitere Literatur verarbeitet, erarbeitet werden. Insbesondere weil entgegen dem Titel, der annehmen lässt, dass sämtliche rechtlichen Bereiche, die für Studierende der Sozialen Arbeit relevant sind, in diesem Studienkurs behandelt werden, wesentliche Teile, wie Strafrecht/Strafvollzugsrecht, Migrationsrecht/Aufenthaltsrecht, Familienrecht in diesem Band nicht besprochen werden. Hier muss der bzw. die Studierende zwingend weitere Literatur durcharbeiten. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass der Studienkurs ohne Fallbeispiele und entsprechenden Musterlösungen arbeitet. Er bietet am Ende der Kapitel Wiederholungsfragen, die stichwortartig beantwortet werden.

Fazit

Der Studienkurs „Recht für die Soziale Arbeit“ bietet einen guten Einstieg in die rechtliche Thematik für Studierende der Sozialen Arbeit. Die Grundlagen können hierüber erarbeitet werden, insbesondere in Bezug auf die sozialrechtlichen Grundlagen. Wenn es jedoch um die Erarbeitung der Handlungsfelder, wie beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfe oder der Altenhilfe geht, muss vertiefende Literatur herangezogen werden. Gleiches gilt für die Themen Familienrecht, Migrationsrecht u.a., die in diesem Studienkurs nicht angesprochen werden. Der Studienkurs bietet die theoretischen Grundlagen, die praktische Anwendung anhand von Fällen muss anderweitig eingeübt werden.

Rezension von
Prof. Dr. Corinna Grühn
Hochschule Bremen, Studiengang Soziale Arbeit
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Es gibt 3 Rezensionen von Corinna Grühn.

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ISSN 2190-9245