Frank Plaßmeyer: Jugendhilfe nach Kassenlage
Rezensiert von Siegfried Kühbauer, 13.08.2019

Frank Plaßmeyer: Jugendhilfe nach Kassenlage. Kostendisparitäten in der stationären Erziehungshilfe - Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Vergleich. Waxmann Verlag (Münster, New York) 2017. 323 Seiten. ISBN 978-3-8309-3569-8. D: 39,90 EUR, A: 41,10 EUR.
Thema
Jugendhilfe ist laut SGB VIII seit 1990 eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Staates, die nach eigentlich klaren und überschaubaren gesetzlichen Regeln auch finanziell zu gewährleisten ist. Bei einem Ländervergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und Thüringen treten im Bereich der stationären Erziehungshilfe aber erstaunlicherweise erhebliche Kostendisparitäten auf. Der Autor geht in einer sehr differenzierten Ursachenanalyse dieser Erscheinung auf den Grund. Dabei setzt er sich u.a. intensiv mit der Theorie des sogenannten Dritten Sektors, dem Sozialstaatsmodell, dem Staatsversagen, der Wohlfahrtsökonomie und den Sozialverbänden als „private Regierung“ auseinander.
Diese Studie ist als „Aufklärungsarbeit“ mit einer Vielzahl konkreter Beispiele – auch aus anderen Bundesländern – und tabellarischen Darstellungen untersetzt. Wissenschaftstheoretisch bedient er sich dabei an dem „revolutionären und alternativen Forschungsmodell“ der amerikanischen Soziologen Glaser und Strauss „Grounded Theorie-Methodologie (GTM)“. Eine Methode, die philosophisch offenbar auf Sokrates zurückgeht: „Ich weiß, dass ich nichts weiß“ – und das ist bei dem Bild, das die staatliche Sozialbürokratie in diesem Handlungsbereich abgibt, auch kein Wunder.
Autor
Seine umfangreiche Expertise gewinnt Dr. phil. Frank Plaßmeyer augenscheinlich durch seine haupt- und nebenberuflichen Tätigkeitsfelder: „Vorstand der Diakonischen Stiftung Ummeln in Bielefeld, Geschäftsführer der Flex Jugendhilfe gGmbH in Bielefeld, Geschäftsführer der Flex Eingliederungshilfe gGmbH in Bielefeld, Geschäftsführer der Flex Inklusive Service gGmbH (ISG) in Bielefeld, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS GmbH in Georgsmarienhütte, Geschäftsführender Gesellschafter der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH in Georgsmarienhütte. Vor 2009: Geschäftsführung, Projektmanagement (Unilever), Referent für Finanzierungsfragen und Leiter der Stabsstelle ‚Interne Verwaltung‘ beim Diakonischen Werk der Ev. Kirche von Westfalen (Landesverband), Geschäftsbereichsleiter im Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Landesverband)“.
Entstehungshintergrund
Geht man vom Anspruch des SGB VIII und den Artikeln 20 und 72/74 GG aus, so sollte sich die stationäre Erziehungshilfe in Deutschland nicht durch marktwirtschaftliche Beliebigkeit, sondern durch in jeder Hinsicht gleichwertige Leistungen auszeichnen. Die zunehmende Unterfinanzierung der Kommunen und Sozialbereiche hat aber inzwischen zu einem neoliberalen und neofeudalen Paradigmenwechsel geführt. Die Folgen zeigen sich bei Kostendisparitäten der Bundesländer, bei zunehmenden Rationalisierungsbestrebungen der verantwortlichen öffentlichen Träger, bei sinkendem Gehaltsniveau der Beschäftigten und bei mangelnder Umsetzung bestehender Qualitätsstandards. Der Autor belegt, verdeutlicht und erklärt diese Erscheinungen auf entwickelter wissenschaftlicher Grundlage. U. a. kann er dabei auf eine von ihm selbst durchgeführte Online-Befragung zur Vereinbarungspraxis der Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78 a-g SGB VIII zurückgreifen.
Aufbau
Das Buch (die Studie) ist in fünf Teile gegliedert.
Im ersten Teil (Kapitel 1) wird der sog Dritte Sektor und die stationäre Erziehungshilfe als Teil desselben umfassend analysiert. Dabei werden die aktuellen Rahmenbedingungen im Bereich der stationären Erziehungshilfe und der dort inzwischen eingetretene „Paradigmenwechsel“ eingehend dargestellt und erklärt.
Im zweiten Teil (Kapitel 2 bis 4) werden die Forschungsfragen, die Untersuchungsmethode und das Forschungsdesign der Studie umfassend und nachvollziehbar beschrieben.
Im dritten Teil (Kapitel 5) wird im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft, ob im Bereich der stationären Erziehungshilfe Kostendisparitäten je Fall im Bundesländervergleich nachweisbar sind.
Im vierten Teil (Kapitel 6 bis 8) werden die Ursachen möglicher Kostendisparitäten anhand aufgestellter Hypothesen im Rahmen eines Ländervergleichs sorgfältig geprüft. Dabei werden die Teilergebnisse der bundesweiten Onlinebefragung zur Entgeltfinanzierung aus dem Jahre 2010 eingebunden.
Im fünften Teil (Kapitel 9 und 10) werden die wesentlichen Ergebnisse der Studie zusammengefasst, bewertet und diskutiert. Wobei die Analyse des Dritten Sektors aus Kapitel 1 für die Bewertung entscheidend ist. Das Buch schließt mit einem Fazit und Ausblick zukünftiger Refinanzierung von Erziehungshilfeleistungen.
Ausgewählte Inhalte
Neben dem bereits erwähnten wissenschaftstheoretischen Hintergrund setzt sich Plaßmeyer mit ausgewählten ökonomischen und politikwissenschaftlichen Theorien zum Dritten Sektor und deren Kritik auseinander. Hier hebt er besonders Seibels „Theorie des funktionalen Dilettantismus“ als für seine Arbeit hilfreich hervor.
Auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit „historischen Entwicklungsmustern“ des Sozialstaates und der entsprechenden politischen Machtverteilung wird dem Leser im Buch vermittelt.
Nicht zuletzt erfährt man in ausführlicher Darstellung, wie neoliberale Marktorientierung und staatlicher „Manageralismus“ die grundgesetzlich geforderte „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ verhindert und freie Träger zu „Zulieferern für das Jugendamt“ degradiert werden. Entscheidend ist dabei regelmäßig die nicht hinreichende Entgeltvereinbarung und nicht etwa der gesetzlich geforderte partnerschaftliche Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog.
Diskussion
Bei der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII handelt es sich eindeutig um eine im Wesentlichen ideologiefreie staatliche Pflichtleistung, die ausschließlich dem sozialen und demokratischen Auftrag von Art. 1 bis 19 und den Konsequenzen aus Art. 20 GG verpflichtet ist. Gewährleistungsverpflichtet ist zunächst der soziale und demokratische Recht(s)staat. Im Geltungsbereich des SGB VIII gibt es keine aktive Subsidiarität. Der Staat (öffentliche Träger) darf nur dann nicht in Konkurrenz (Wettbewerb) treten, wenn ein gesetzliches Pflichtangebot bereits von einem freien Träger vorgehalten wird. Konkurrenz (Wettbewerb), um mit den billigsten Plätzen in der ersten Reihe zu sitzen ist laut Gesetz eigens nicht geboten. Von daher müssten die von Frank Plaßmeyer in Kapitel 10 vorgetragenen neoliberalen und neofeudalen Befürchtungen eigentlich obsolet sein. Doch gerade für Praktiker/innen ist der Widerspruch zwischen Marx und Murks (Anspruch und Wirklichkeit) durchaus genügend erlebte Realität. Gesetzlich ist der Staat (öffentliche Träger) zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet (§ 4 Abs. 1 SGB VIII).
Dies gilt auch für die Finanzierung von gesetzlichen Pflichtangeboten. „Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten“ (§ 74 Abs. 5 S. 2 SGB VIII). Höchstrichterliche Rechtsprechung hat diesen Förderungsanspruch in seinen Leitsätzen im Urteil vom 17. Juli 2009 bestätigt: „6. Das Gebot der Gleichbehandlung der Aufwendungen der Träger der freien Jugendhilfe mit den Aufwendungen der öffentlichen Jugendhilfe (§ 74 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII) gilt auch dann, wenn der öffentliche Jugendhilfeträger selbst eine gleichartige Maßnahme nicht durchführt“ (Urteil des 5. Senats vom 17. Juli 2009 – BverwG 5 C 25.08). Gesetzlich gilt also (noch!) im Geltungsbereich des SGB VIII das Gleichstellungsgebot und nicht das von der Verwaltung daraus abgeleitete „Besserstellungsverbot“. Für einen konstruktiven, partnerschaftlichen Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog ist dies eine notwendige Voraussetzung. Wenn sich die Sozialverbände als „private Regierung“ konsequent für recht(s)konformes Handeln des Staates einsetzen, müsste der von Frank Plaßmeyer geforderte Einsatz für ein „Schlechterstellungsverbot“ eigentlich überflüssig sein.
Fazit
Die vorliegende Studie ist ein gelungener Versuch das scheinbar undurchsichtige Dickicht von sozialem und gesetzlichem Anspruch auf gleichwertige Leistungen nach dem SGB VIII im Bereich der stationären Erziehungshilfe in Deutschland zu durchdringen. Dem Leser wird an einem komplexen, konkreten Beispiel aus dem Jugendhilfebereich deutlich, mit welchen Mitteln und Stellschrauben das im Grundgesetz verankerte Sozialstaats- und Gleichstellungsgebot in Frage und in Teilen außer Kraft gesetzt wird. Bei der aktuell stattfindenden SGB VIII-Novellierung setzt sich nicht nur die Gewerkschaft ver.di gegen die zunehmende Prekarisierung und für eine Aufwertung der sozialen Berufe ein. Auch die aufklärende Arbeit von Frank Plaßmeyer verdeutlicht die politischen, rechtlichen, administrativen und fachlichen Erfordernisse für ein Jugendhilfeangebot im Interesse der berechtigten Kinder, Jugendlichen und ihren Familien.
Rezension von
Siegfried Kühbauer
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Es gibt 3 Rezensionen von Siegfried Kühbauer.
Zitiervorschlag
Siegfried Kühbauer. Rezension vom 13.08.2019 zu:
Frank Plaßmeyer: Jugendhilfe nach Kassenlage. Kostendisparitäten in der stationären Erziehungshilfe - Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Vergleich. Waxmann Verlag
(Münster, New York) 2017.
ISBN 978-3-8309-3569-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22599.php, Datum des Zugriffs 22.03.2023.
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