Wolf Ortiz-Müller (Hrsg.): Stalking - das Praxishandbuch
Rezensiert von Prof. Dr. phil. habil. Silke Birgitta Gahleitner, Marilena de Andrade, 25.09.2018
Wolf Ortiz-Müller (Hrsg.): Stalking - das Praxishandbuch. Opferhilfe, Täterintervention, Strafverfolgung. Kohlhammer Verlag (Stuttgart) 2017. 360 Seiten. ISBN 978-3-17-030279-2. 49,00 EUR.
Thema
„Ein Mann kommt in eine Kneipe und ruft: ‚Freibier für alle, ich habe gerade meine Frau erschossen.‘ Alle freuen sich, guter Witz. Dann stellt sich heraus, dass es kein Witz ist. Der Mann hat seine Frau tatsächlich erschossen. Die Polizei wird gerufen“ (S. 9). So beginnt das persönliche Grußwort des Buches zum Thema Stalking, in dem der Verfasser von seiner eigenen Erfahrung als Gestalkter berichtet und die Leser_innen mit den folgenden Worten in die Inhalte des Buches entlässt: „Mir ist klar, dass ein Mensch, der gestalkt wird, in der Hölle lebt, dass ein Stalker eine Existenz vernichten kann, seelisch und materiell“ (ebd.). Um dieser Vernichtung zumindest entgegenzuwirken, bietet das Fachbuch durch umfangreiche Beiträge zu wichtigen Themen rund um Justiz, Psychiatrie und die psychosoziale Beratungslandschaft wie auch durch unterschiedliche Einblicke in Fälle von betroffenen Personen selbst einen umfassenden Einblick in das Thema Stalking.
Herausgeber
Der Herausgeber Wolf Ortiz-Müller, Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut, ist Gründungsmitglied und Leiter der Beratungsstelle Stop-Stalking in Berlin und war nach seinem Studium (Psychologie und Philosophie) am Aufbau des Berliner Krisendienstes beteiligt. Er ist Lehrbeauftragter an verschiedenen deutschen Hochschulen sowie Herausgeber und Autor diverser Publikationen zu den Themen Krisenintervention, Suizidalität und Stalking.
Aufbau
Das 360-seitige, in 25 Kapitel gegliederte Buch über Stalking kann in fünf große Teile eingeteilt werden. Im Anhang finden sich ein Glossar juristischer und psychologischer Begriffe, eine Sammlung einschlägiger Gesetze und Paragrafen sowie ein Autor_innenverzeichnis mit allen 23 Artikelverfasser_innen. Die Deutsche Nationalbibliothek bietet Einblick in das vollständige Inhaltsverzeichnis.
Zu Teil I
Der erste kurze Teil gibt eine Einführung in die Thematik (Wolf Ortiz-Müller) und das Phänomen Stalking aus sozialpsychologischer, kulturhistorischer und kriminologischer Perspektive (Wolf Ortiz-Müller). Dabei liefert es neben unterschiedlichen Definitionen einen ersten Versuch der Veranschaulichung, was es bedeutet, in den Unterstützungsprozess bei Stalking einzusteigen: „Vieles stürmt auf sie [die Betroffenen] ein: Ermittlung und Strafverfolgung finden statt, ein Rechtsbeistand, gegebenenfalls psychosoziale Prozessbegleitung werden benötigt. Die Bewältigungsversuche des Stalkings gehen oft einher mit polizeilichen Ratschlägen und sozialarbeiterischer Unterstützung, mit konkreten Schutzmaßnahmen und vielleicht mit Risikobeurteilung oder Bedrohungsmanagement. Am Anfang sollte jedoch eine professionelle Beratung stehen, in der erarbeitet werden kann, wie im konkreten Einzelfall vorzugehen ist“ (S. 32).
Ein Beitrag zur Prävalenz, Demografie und Typologie des Stalkings (Olga Siepelmeyer und Wolf Ortiz-Müller) schließt den ersten Teil ab.
Zu Teil II
Im zweiten Teil geht es vertiefend um Recht, Gesetzgebung und Strafverfolgung in Bezug auf Stalking.
Der aktuelle Stand der Gesetzgebung, insbesondere das 2017 novellierte Nachstellungsgesetz (§ 238 StGB) wird vorgestellt und diskutiert (Helmut Fünfsinn und Ulf Frenkler). Im Mittelpunkt steht dabei die Unterscheidung von Erfolgs- und Eignungsdelikten. Außerdem wird verdeutlicht, dass „das Strafrecht als ultima ratio staatlicher Sozialkontrolle … lediglich ein Baustein im Schutze von Stalking sein“ (S. 59) kann.
Für genauere, vor allem praxisnahe und verständliche Einblicke in die juristische Perspektive zeigt eine Opferanwältin (Christina Clemm) anhand eines Fallbeispiels die unterschiedlichen Varianten für den Schutz von Stalking betroffener Menschen auf. Deutlich wird hier die große Schwierigkeit, diesen Schutz zu gewährleisten, da Betroffene bei Stalking „nicht zu einem Zeitpunkt anwaltlichen Rat [suchen], zu dem die Straftat beendet ist und strafrechtlich verfolgt werden oder auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen“ (S. 63). In der Regel befinden sie sich zu diesem Zeitpunkt hoch belastet im aktuellen Geschehen des Stalkings.
Ebenso praxisnah und gut nachvollziehbar stellt das nächste Kapitel die Gefährderansprache (eine Art Mahnung an die Täter_innen durch die Berliner Polizei) vor (Thorsten Niemann). Anschließend werden die Schwachstellen der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt, die die Dringlichkeit einer Reform des § 238 StGB verdeutlichen (Heidi Winterer), damit dieses Gesetz künftig als Eignungs- statt Erfolgsdelikt gilt und nicht länger in Kauf genommen werden muss, „dass eine Strafbarkeit erst einsetzt, wenn es dem Opfer bereits schlecht geht“ (S. 103), denn „dies ist … oftmals eindeutig zu spät“ (ebd.).
Dieser zweite Teil des Bandes schließt mit einer Fokussierung auf Stalking als Strafbestand (Suzan van der Aa). Neue Tendenzen in den EU-Mitgliedstaaten seit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt von 2013 werden präsentiert und die signifikante Zunahme von EU-Ländern mit strafrechtlichen Stalking-Regelungen erklärt. Am Ende des Beitrags steht die dezidierte Forderung, Stalking nicht vorrangig mit der Angst um körperliche Unversehrtheit zu formulieren, sondern in den Gesetzen „das massive Eindringen in die psychische oder mentale Privatsphäre“ (S. 121) zu berücksichtigen, da meist gerade die durch Stalkende provozierte „permanente und gedankliche Belastung“ (ebd.) die stärksten Belastungen und Ängste verursacht.
Zu Teil III
Der dritte, sehr ausführliche, Teil befasst sich mit Stalking und der Beratungspraxis, die bei Stop-Stalking und anderen Einrichtungen entwickelt wurde.
Nach einem Überblick über Beratungsstellen für stalkende und/oder gestalkte Personen (in Bremen, Berlin, Landau, Mannheim, Göttingen, Leipzig), den Weissen Ring, die Opferhilfe Brandenburg/Berlin und unterschiedliche Frauenberatungsstellen bundesweit wird im Fazit deutlich, dass die Anzahl der Angebote irreführt: Denn oft werden nur Frauen als Opfer und Männer als Täter beraten, und die Angebote sind insgesamt sehr marginal und häufig wenig professionalisiert. Eine Forderung nach Mindeststandards für Beratungsangebote in allen Bundesländern schließt daher das Kapitel ab (Olga Siepelmeyer und Wolf Ortiz-Müller).
Es folgt die Vorstellung der 2008 gegründeten Einrichtung Stop-Stalking Berlin (Jochen Gladow und Wolf Ortiz-Müller), in der die Grundgedanken und Motivation der Mitarbeitenden aufgezeigt werden. Dass Ressourcenorientierung bei Opfern und Täter_innen gleichermaßen der wichtigste Grundsatz ist, wird differenziert nahegelegt.
Daran anknüpfend arbeitet ein detaillierter Beitrag über den Beratungsansatz für Stalker_innen (Helene Hille, Olga Siepelmeyer, Jochen Gladow, Marcin Jankowski und Wolf Ortiz-Müller) den Bedarf Betroffener heraus, „um ohne Stalkinghandlungen wieder selbstbestimmt leben zu können“ (S. 158). Die Beratungsmodule dieses Ansatzes werden „in einen Prozess integriert, der sich auf die zwei Säulen der Deliktfokussierung und der Prozessorientierung stützt und von einer ressourcenorientierten Beraterin*innenhaltung getragen wird“ (ebd.). Eine ausbalancierte und individualisierte Mischung aus Modulen, die entweder stärker deliktfokussiert (z.B. Gefärdungsanalyse, Stalkingverhalten und Tatkonfrontation) oder aber stärker prozess- und beziehungsorientiert arbeiten, bilden die Basis für den Beratungsprozess.
Nach drei sehr unterschiedlichen Best-practice-Erfahrungsberichten von ehemals stalkenden Männern in Bezug auf die Beratung richtet sich das anschließende Kapitel auf den Beratungsansatz für die Betroffene von Stalking (Olga Siepelmeyer, Jochen Gladow, Helene Hille, Marcin Jankowski und Wolf Ortiz-Müller). Hier liegt der Schwerpunkt darauf, „die Betroffenen sowohl bei der Entwicklung und Organisation notwendiger Schutzmaßnahmen als auch bei der Verarbeitung des Stalkinggeschehens zu unterstützen“ (S. 180). Die zentralen Ziele der Beratung „liegen in einer Stärkung der Betroffenen und einer Reduktion beziehungsweise im besten Fall einer Beendigung des Stalkinggeschehens“ (S. 181). Auch hier folgen nach dem detaillierten Aufzeigen des Beratungsprozesses und der Inhalte des Manuals drei Erfahrungsberichte von Frauen, die gestalkt wurden und durch die Beratung und Begleitung viel Kraft und Lebensqualität zurückgewinnen konnten.
Nach der Vorstellung der Arbeitsweisen mit Opfern und Täter_innen wird das Konzept der integrierten Täter-Opfer-Beratung bei Stop-Stalking näher beleuchtet (Wolf Ortiz-Müller, Helene Hille, Jochen Gladow und Olga Siepelmeyer). Die – streng örtlich und zeitlich getrennten – Einzelgespräche basieren auf der empirischen Erfahrung, dass der „Integration der Beratung sowohl von Opfern als auch von Täter*innen unter dem Dach derselben Einrichtung mit demselben Beraterteam … eine wie auch immer geartete Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter*innen zugrunde liegt“ (S. 201). Die Idee der Einbeziehung beider Perspektiven, da erst sie ein vollständiges Bild der Situation ergeben, stellt die Basis für gezielte Interventionen dar. Mithilfe der Thematisierung der Dynamiken zwischen Täter_innen, Opfern und Berater_innen, der Herausforderungen an die Berater_innen und des genauen Vorgehens in der Beratung wird die Praxis der integrierten Täter- und Opferberatung als sehr plastisches und nachvollziehbares Konstrukt gezeichnet. Nach Kritik und Lösungsvorschlägen schließt das Kapitel mit dem Resümee der folgenden fünf Punkte zu dieser Beratungspraxis ab: (1) Beide Seiten werden ausgewogen und unverzerrt wahrgenommen, (2) das Opfer wird gestärkt, (3) dem/der Täter_in werden Grenzen gesetzt, (4) das Eingreifen wird beschleunigt und effektiviert, (5) bei gemeinsamen Kindern werden notwendige Maßnahmen ergriffen.
Das vorletzte Kapitel dieses Abschnitts stellt die Praxis des Bremer Kriseninterventionsteams Stalking (Stalking-KIT) mit seiner institutionelle Vernetzung vor und gibt damit einen weiteren qualifizierten Einblick in eine Stalking-Einrichtung (Frank Winter).
Den Abschluss des dritten Teils bildet ein Interview mit einem Stalking-Opfer (Christine Doering), dem nach erfahrener starker Ohnmacht gegenüber dem Ex-Partner und anschließenden Behörden-Reaktionen ein Empowerment gelingt: Der Betroffenen wird wieder möglich, Interessen selbstverantwortlich und selbstbestimmt – sogar öffentlich in Medienbeiträgen – wirksam zu vertreten.
Zu Teil IV
Der vierte Teil behandelt unterschiedliche Facetten und damit wesentliche Fragen der Praxis rund um Stalking, die stets im Prozess mitgedacht und einbezogen werden sollten.
Zunächst wird ein Bedrohungsmanagement vorgestellt (Jens Hoffmann und Katrin Streich): ein verhaltensorientierter dynamischer und fallbegleitender Ansatz zur Risikoeinschätzung und zur Prävention von psychischer und physischer Gewalt, der entlang der Prinzipien „Erkennen, Einschätzen, Entschärfen“ verläuft. Die Verhinderung von Gewalteskalationen und „der Erhalt der psychischen Integrität und Gesundheit der von Stalking Betroffenen“ (S. 241) sind hierbei das zentrale Anliegen, verdeutlicht durch zwei Falldarstellungen. Nachfolgend wird die Anwendung einer standardisierten Risikoeinschätzung (Stalking Risk Profile, SRP) vorgestellt (Harald Dreßing), die jeder Beratung vorausgehen sollte, um eventuelle Angriffe durch stalkende Personen zu verhindern.
Das nächste Kapitel behandelt Stalking im Zusammenhang mit Forensik (Steffen Lau). Das Kapitel gibt einen kurzen Überblick zur forensisch psychiatrischen Beurteilung einer möglichen Schuld(un)fähigkeit und deren Konsequenzen bei stalkenden Personen. Das Fazit weist jedoch darauf hin, dass es bisher keine Untersuchungen zur Schuldunfähigkeit oder gar zur Einweisung in den Maßregelvollzug im Zusammenhang mit Stalking gibt, da Stalking weder eine psychische Störung noch ein klar zu fassender Straftatbestand ist.
Der darauffolgende Beitrag zeigt auf, mit welchen Methoden straffällig gewordenen Menschen behandelt werden könnten und welche Rahmenbedingungen, methodischen Ansätze sowie diagnostischen bzw. kriminalprognostischen Verfahren (klinisch, statistisch und integrierend) dazu existieren (Gernot Hahn).
Das Schlusskapitel des vierten Teils des Bandes behandelt „vorgebliche“ Stalking-Opfer (Guido Pliska und Marcin Jankowski): In 11 bis 20 Prozent aller Fälle müssen Berater_innen damit rechnen, dass die Stalking-Vorwürfe nicht auf der Realität beruhen. Neben ihrem empathischen Verständnis sollten Fachkräfte daher die Geschehnisse auch kritisch hinterfragen, um der hilfesuchenden Person adäquate Unterstützung (dann in anderer Form) bieten zu können und diese gegebenenfalls weiterzuvermitteln.
Zu Teil V
Der fünfte und letzte inhaltliche Teil stellt drei Begleitforschungsprojekte in der Täter_innenarbeit vor:
- Das erste Projekt hat die Wirkungsweise von Beratungen bei Stalker_innen in einer qualitativen Evaluation untersucht (Johannes Lenk). Der Beitrag fokussiert Bindungs- und Trennungsthematiken während der Beratung und zeigt die zentrale Bedeutung einer guten Beratungsbeziehung auf, um „an zugrundeliegende Kränkungen und Ängsten, aber auch Bedürfnissen der Klient*innen“ (S. 301) arbeiten zu können und nachhaltig etwas an der Stalking-Problematik zu verändern.
- Das zweite Projekt analysiert Klient_innen von Stop-Stalking Berlin hinsichtlich motivatonaler und demografischer Merkmale im Gender-Vergleich (Silke C. Rabe),
- das dritte Projekt schließlich ist eine Online-Untersuchung zu der Frage, ob ein Teil der Stalker_innen im Verlauf ihrer Stalking-Verhaltensweisen eine Psychopathologie entwickelt, die der von Personen mit Suchterkrankungen ähnelt (Wolf Ortiz-Müller, Chantal Mörsen und Andreas Heinz). Die Ergebnisse zeigen, dass rund drei Viertel „für ihr Stalken die Kernmerkmale der Verhaltenssüchte wie Kontrollverlust, ständige gedankliche Beschäftigung und Vernachlässigung von anderen Interessen und Verpflichtungen“ (S. 317) zeigen.
Diskussion und Fazit
Der Band ermöglicht auch absoluten Neulingen im Thema, mit Leichtigkeit und tief in die Problematik einzusteigen. Das Praxishandbuch bietet dafür einen beeindruckenden Umfang an Wissensvermittlung, kann selbst die juristischen Themen, die anderenorts häufig schwer verdaulich sind, spannend, praxisnah und verständlich verdeutlichen und ist durch die klare und hilfreiche Strukturierung besonders leser_innenfreundlich (fast jedes Kapitel wird zu Beginn inhaltlich zusammengefasst und ist noch mit einer Binnengliederung versehen, sodass der Überblick augenblicklich und maximal gewährleistet ist).
Durchgängig zeigt sich, dass viele Perspektiven innerhalb der unterschiedlichen Themen und der Personen- bzw. Berufsgruppen berücksichtigt werden müssen. Dabei gelingt es sowohl, die zentrale Aufgabe – den Schutz der Betroffenen von Stalking – mit ausreichenden Informationen zu Unterstützungsangeboten zu erfüllen, als auch bei stalkenden Personen eine klare Trennung von ihren zu verurteilenden Handlungen vorzunehmen und sie daher nicht gänzlich abzuwerten. Eine Leistung, die bei einem solchen Thema sicher nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Theoretisches wird stets in einen direkten Bezug zur Praxis gesetzt und am Bestehenden immer wieder deutliche Kritik geübt – nicht, ohne neue Ideen und konkrete Verbesserungen vorzuschlagen. Auch Gender-Aspekte werden inhaltlich wie sprachlich berücksichtigt.
Sucht man nach Unstimmigkeiten, ließe sich eine Widersprüchlichkeit anführen: Zwar wird kritisiert, dass „vielerorts nur Frauen – und dann als Opfer – oder nur Männer – und dann als Täter – beraten werden“ (Olga Siepelmeyer und Wolf Ortiz-Müller, S. 148), dennoch reproduzieren die folgenden Kapitel in sechs Fallbeispielen genau dieses Muster (drei Täterperspektiven von Männern, drei Opferperspektiven von Frauen). Dies jedoch spiegelt letztlich die vorherrschende Wahrnehmung der Realität wider.
Als Resümee ist daher wesentlich: Das zu Beginn des Praxishandbuches formulierte Ziel, „möglichst umfassend und dennoch überschaubar alle relevanten Aspekte von Stalking gut gegliedert darzustellen und einem breiten Leserkreis in verständlicher Sprache“ (Wolf Ortiz-Müller, S. 21) zu vermitteln, ist hervorragend gelungen. Wir empfehlen daher dieses Buch aus Forscher_innen-, Praktiker_innen- wie Studierendenperspektive, denn Stalking befindet sich „in der Mitte der Gesellschaft, im Alltag, im Bekanntenkreis. Stalking begegnet … in beruflichen Kontexten, die mit Beratung und Therapie, mit Trennungen und mit elterlichen Auseinandersetzungen … zu tun haben“ (ebd.).
Rezension von
Prof. Dr. phil. habil. Silke Birgitta Gahleitner
Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit für den Arbeitsbereich Psychosoziale Diagnostik und Intervention an der Alice Salomon Hochschule Berlin
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Marilena de Andrade
Mitarbeiterin für den Arbeitsbereich Psychosoziale Diagnostik und Intervention an der Alice Salomon Hochschule Berlin.
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Zitiervorschlag
Silke Birgitta Gahleitner, Marilena de Andrade. Rezension vom 25.09.2018 zu:
Wolf Ortiz-Müller (Hrsg.): Stalking - das Praxishandbuch. Opferhilfe, Täterintervention, Strafverfolgung. Kohlhammer Verlag
(Stuttgart) 2017.
ISBN 978-3-17-030279-2.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22932.php, Datum des Zugriffs 23.01.2025.
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