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Katharina D. L. Fischer: Die Wiederholungs­kündigung

Rezensiert von RA Isabel Romy Bierther, 24.10.2017

Cover Katharina D. L. Fischer: Die Wiederholungs­kündigung ISBN 978-3-428-15159-2

Katharina D. L. Fischer: Die Wiederholungskündigung. Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess. Duncker & Humblot GmbH (Berlin) 2017. 269 Seiten. ISBN 978-3-428-15159-2. D: 89,90 EUR, A: 92,50 EUR.

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Thema

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zu den Wiederholungskündigungen. Diese Rechtsfigur kommt immer dann ins Spiel, wenn in einem Arbeitsverhältnis mehrere Kündigungen ausgesprochen werden. Wie immer im Arbeitsrecht kollidieren die Interessen der Beteiligten, denn der Arbeitgeber kann schutzwürdig sein, weil er einen neuen Kündigungsgrund hat und somit ein berechtigtes Interesse, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Er kann aber auch einen formellen Fehler bemerkt haben, den er mit einer erneuten Kündigung heilen will. Der Arbeitnehmer jedoch kann schutzbedürftig sein, weil die erneute Kündigung auf reiner Schikane des Arbeitgebers beruht. In diesem Spannungsverhältnis versucht die Arbeit sachgerechte Lösungen zu finden.

Autorin und Entstehungshintergrund

Die Arbeit wurde als Dissertation von der Bucerius Law School angenommen und betreut.

Katharina Fischer ist ehemalige Studentin der Bucerius Law School. Ziel der Arbeit war, den Stand der Meinungen zusammenzufassen, zu systematisieren und Zusammenhänge herauszuarbeiten. Dadurch wurde versucht, die Wiederholungskündigung dogmatisch überzeugend einzuordnen und methodisch zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Aufbau und Inhalt

Im ersten Teil der Arbeit wird ein Überblick zu den verschiedenen Fallgruppen der Widerholungskündigung gegeben und dabei wird differenziert, in welchem Stadium die weitere Kündigung ausgesprochen wird. Ob es nämlich zur ersten Kündigung bereits eine rechtskräftige Entscheidung gibt oder ob das Verfahren dazu nur rechtshängig ist.

Dann folgt die Darstellung der bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Wiederholungskündigungen. Dabei wird die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wiederholungskündigung ausgewertet und vor allem die systematische Uneinheitlichkeit anschaulich dargestellt.

Danach geht die Autorin auf die materiell- und die prozessrechtliche Lösung zur Unzulässigkeit von Wiederholungskündigungen ein. Dann thematisiert die Autorin die Anforderungen, die an die betroffenen Arbeitnehmer gestellt werden, insbesondere prozessrechtlich, nämlich die Pflicht zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Danach wird das Kündigungsrecht umfassend materiellrechtlich und prozessrechtlich im Hinblick auf die Wiederholungskündigung besprochen.

Die Arbeit untersucht die verschiedenen Fallkonstellationen, dass mehrere Kündigungen in einem Verfahren ausgesprochen werden. Im Wesentlichen werden die echten und die unechten Wiederholungsprüfungen unterschieden. Dabei wird die zentrale Frage behandelt, ob derselbe Kündigungsgrund vorliegt, denn nur dann handelt es sich um eine echte Wiederholungskündigung.

Meines Erachtens zeigt sich vor allem hier der wissenschaftliche Ansatz der Arbeit, denn die Autorin geht davon aus, dass es der Regelfall sei, dass bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die erste Kündigung vorliegt. Dies kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen, vielmehr ist es umgekehrt. Die erneute Kündigung hat den Effekt, dass dem Arbeitnehmer noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, dass an eine weitere Zusammenarbeit nicht zu denken ist. So dass nur in Ausnahmefällen es noch zu einem Urteil kommt. Vielmehr wird ein Großteil der Fälle vor einer Entscheidung verglichen, sodass sich die Rechtsfrage gar nicht mehr stellt. Diese Ergebnisse werden nicht dokumentiert und können daher bei einer solchen Arbeit nicht ausgewertet werden. Diese wissenschaftliche Auswertung bleibt dann den kritischen Fällen vorbehalten, die dann auch bis zum Bundesarbeitsgericht geführt werden.

Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dann ausführlich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Wiederholungskündigung. Die Autorin stellt in chronologischer Reihenfolge die Entwicklung der Rechtsprechung dar. Das Lesen der Ausführungen ist lehrreich, angenehm ist dabei, dass die Sachverhalte auf das Wesentliche reduziert dargestellt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen die Unzulässigkeit von Wiederholungsprüfungen materiellrechtlich als auch prozessrechtlich begründet. Zum einen sei das Gestaltungsrecht verbraucht oder zum anderen sei durch die erste Entscheidung ein Präjudiz geschaffen von dem die zweite Entscheidung nicht mehr abweichen kann.

Seit 2012 geht das Bundesarbeitsgericht jedoch davon aus, dass ein Verbrauch des Kündigungsgrundes nicht vorliegt, sondern vielmehr eine Präklusion. Das Bundesarbeitsgericht stellt seit dem nur noch darauf ab, dass die Wiederholungskündigung unzulässig sei, weil die erste abweisende Entscheidung in Rechtskraft erwächst und damit eine anders lautende Entscheidung nicht mehr möglich ist.

Im Folgenden beschäftigt sich die Arbeit mit den verschiedenen Lösungsansätzen in der Literatur, zunächst mit der materiellrechtlichen Lösung. Diese wird als Mindermeinung dargestellt, denn viel Autoren lehnen den Verbrauch eines Gestaltungsrechts – insbesondere wenn die Kündigung unwirksam ist – ab.

Andere Autoren betrachten die erneute Kündigung als Verstoß gegen die guten Sitten. Dies lehnt das Bundesarbeitsgericht ab. Nur im Einzelfall wird dies angenommen.

Sodann wird die prozessrechtliche Lösung diskutiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund des punktuellen Streitgegenstandsbegriffs jede Kündigung ein neuer Streitgegenstand ist, so auch bei Wiederholungskündigungen. Nach anderer Auffassung ist der Streitgegenstand derselbe wie im Vorprozess. Dieser Auffassung wird jedoch nicht gefolgt, sondern es wird vielmehr die Erweiterung der Rechtskraft für erforderlich gehalten.

Im Weiteren werden dann die Anforderungen an das Verhalten der Arbeitnehmer besprochen. Zunächst wird ausführlich über die Erhebung der Kündigungsschutzklage diskutiert. Dies wird von der herrschenden Meinung bejaht, wobei die Klage ohne weiteres als begründet angesehen wird.

Im dritten Teil der Arbeit wird dann die Wiederholungskündigung untersucht. Dieser Teil ist der Hauptteil der Arbeit und ist wie folgt strukturiert: Die Wiederholungskündigung wird zunächst materiellrechtlich untersucht. Danach folgt eine Bewertung des prozessual richtigen Umgangs, wobei eine logische und dogmatisch überzeugende Lösung gefunden wird. Die Autorin kommt materiellrechtlich zu dem Ergebnis, dass das Kündigungsrecht nur bei Vorliegen einer Kündigungserklärung und eines Kündigungsgrundes erlischt, jedoch nicht dann, wenn eine Kündigung ohne einen wirksamen Kündigungsgrund erklärt wird. Auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf sein Kündigungsrecht liegt gerade nicht vor. Gleichfalls kann nicht von einer Sittenwidrigkeit oder von einem Verstoß gegen das Schikaneverbot ausgegangen werden. Besonders eingehend wird geprüft, ob die verschiedenen Spielarten der Wiederholungskündigung gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies ist bei den sog. Trotzkündigungen der Fall. Bei den anderen Kündigungen jedoch nicht.

Dann folgt die prozessrechtliche Untersuchung der Wiederholungskündigung. Die Autorin versteht es sehr gut, die äußerst unübersichtlichen Meinungen und Entscheidungen zu diesem Thema zu systematisieren und trotz widersprüchlich benutzter Terminologien darzustellen. Dazu werden die Grundbegriffe zum Streitgegenstand und zur Rechtskraft dargestellt. Dann werden sie im Wege der Rechtsfortbildung modifiziert. Jeweils im Hinblick auf die Wiederholungsprüfungen werden dann der Streitgegenstand im Kündigungsschutzprozess und die Rechtskraft thematisiert.

Die Autorin kommt für die Wiederholungskündigung zum Ergebnis, dass ein stattgebendes Urteil einer Kündigungsschutzklage auch insoweit der Rechtskraft fähig ist, als über den Kündigungsgrund entschieden wurde. Das bedeutet, dass nicht nur der Tenor der Entscheidung („Das Arbeitsverhältnis wurde durch die Kündigung vom … nicht aufgelöst.“) in Rechtskraft erwächst, sondern auch der bestimmte Lebenssachverhalt, der für die Kündigung nicht ausgereicht hat. Die Gerichte gehen ohne rechtliche Begründung davon aus, dass über die teleologische Reduktion des § 322 I ZPO eine Erweiterung der Rechtskraft herbeigeführt wird.

Fazit

Die Autorin kommt im letzten Teil der Arbeit zu folgenden Ergebnis: Der Streitgegenstand der Kündigung ist die konkrete Kündigung, die mit der Kündigungsschutzklage angegriffen wird und nicht abstrakt das Kündigungsrecht des Arbeitgebers. Es stellt sich immer die Frage, ob der Kündigungssachverhalt eine solche rechtfertigen kann. Der Kündigungsgrund wird nicht von der Rechtskraft erfasst, weil dieser nicht im Tenor der Entscheidung steht. Das ist für die Wiederholungskündigung problematisch, weil der Arbeitgeber die Kündigung auf denselben Sachverhalt stützt. Daher kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass in diesem Fall ausnahmsweise auch ein Teil der Urteilsgründe der Rechtskraft fähig ist. Die Autorin bestätigt damit die herrschende Meinung im Ergebnis, begründet ihre Herleitung jedoch dogmatisch anders.

Eine sehr lesenswerte und erkenntnisreiche Arbeit, die sich lohnt. Das Ziel der Arbeit, die Rechtsprechung und die Literatur auszuwerten ist sehr gut gelungen. Die Arbeit ist sehr eingängig und es macht Spaß, den systematischen Ausführungen zu folgen. Die systematischen Ausführungen erschließen sich leicht und sind nachvollziehbar dargestellt.

Rezension von
RA Isabel Romy Bierther
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Es gibt 38 Rezensionen von Isabel Romy Bierther.

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Zitiervorschlag
Isabel Romy Bierther. Rezension vom 24.10.2017 zu: Katharina D. L. Fischer: Die Wiederholungskündigung. Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess. Duncker & Humblot GmbH (Berlin) 2017. ISBN 978-3-428-15159-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/22950.php, Datum des Zugriffs 07.10.2024.


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