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Ursula Gernbeck: Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 23.11.2017

Cover Ursula Gernbeck: Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest ISBN 978-3-8487-3614-0

Ursula Gernbeck: Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest. Implementation und Evaluation eines Modellprojekts in Baden-Württemberg. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2017. 563 Seiten. ISBN 978-3-8487-3614-0. D: 145,00 EUR, A: 149,10 EUR.
Schriften zur Kriminologie, Band 8.

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Thema

Erzieherische Aspekte spielen im Jugendstrafrecht eine vorrangige Rolle. Jugendliche Straftäter sollen durch sanktionierende Maßnahmen und pädagogische Angebote so erreicht werden, dass es möglichst nicht zu einer Fortsetzung des delinquenten Verhaltens kommt. Mit Einführung des sog. „Warnschussarrests“ 2013, einer unter Fachleuten höchst umstrittenen Maßnahme, sollten jugendliche Straftäter rasch und abschreckend mit der Konsequenz der Freiheitsentziehung konfrontiert werden, in der Hoffnung so maximale individualpräventive Effekte und gute Legalbewährungsquoten zu erreichen. In Baden-Württemberg wurde diese Einführung zum Anlass genommen, den Arrestvollzug im Rahmen eines Modellprojekts als ein stationäres soziales Training umzugestalten. Die Implementation des Modellprojekts sowie die Rückfälligkeit der Teilnehmer wurden von Ursula Gernbeck wissenschaftlich begleitet. Die Erhebung setzt sich aus einer Fragebogenstudie sowie einer Aktenauswertung zusammen. Darüber hinaus wurden Jugendrichter, Sozialarbeiter und Arrestanten interviewt. Die Arbeit präsentiert erstmalig Legalbewährungsquoten nach Warnschussarrest. Zugleich stellt sie die Rückfälligkeit von Urteilsarrestanten mit und ohne Training im Vollzug vergleichend dar. Die Studie zeigt auf, dass mit der hier untersuchten Maßnahme keine Verbesserung der Legalbewährungsquoten erreicht werden konnte.

Autorin

Ursula Gernbeck studierte Rechtswissenschaft an der LMU-München und der Universität Lausanne. Seit 2010 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin u.a. am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der LMU München und am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Universität Göttingen.

Aufbau

Neben einer Einleitung ist das Werk, das 2016 von der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen als Dissertation angenommen wurde in vier inhaltliche Abschnitte untergliedert, in denen der theoretische Rahmen, die Ergebnisse einer Implementationsstudie zur Einführung eines Modellprojekts zur Ausgestaltung des Arrestvollzuges als stationäres soziales Training, eine im Sinn der Wirksamkeitsevaluation durchgeführte Rückfallstudie zu diesem Trainingsprogramm und eine Zusammenfassung mit Ausblick enthalten sind. Zwei weitere Abschnitte beinhalten einen Anhang mit Tabellen und Erhebungsinstrumenten und das Literaturverzeichnis.

Theoretischer Rahmen

Im ersten Abschnitt geht Ursula Gernbeck auf die Geschichte des sog. Jugendarrest im Jugendstrafverfahren seit dessen Einführung im Jahr 1940 ein. Die Autorin beschreibt hier insbesondere die Entwicklung des Jugendarrests nach dem Zweiten Weltkrieg und die später einsetzende Reformdiskussion im Bereich des Jugendstrafrechts. Mit Freiheitsentzug einhergehende Sanktionsformen haben frühzeitig gezeigt, dass der gewünschte Wirkeffekt (günstige Legalprognose nach der Haft) nicht zu erreichen war, das Instrument Jugendarrest eher gegenläufige Effekte bewirkte. Entsprechend wurde aus Fachkreisen ab den 1970er Jahren die Abschaffung dieser Sanktionsform eingefordert, was bekanntlich so nicht umgesetzt wurde. Stattdessen wurden unterschiedliche Reformansätze beschlossen und mit der Änderung des JGG 1990 eingeführt. In der Konsequenz dieser Gesetzesänderung ergab sich einerseits eine Öffnung der Sanktionsformen hin zu ambulanten und stärker pädagogisch Orientierten Maßnahmen, andererseits letztendlich die Einführung eines sog. „Warnschussarrests“, womit gemeint war (und ist) dass durch den zugeführten „Schock“ einer zeitnah zum Delikt verhängten intensiven Hafterfahrung langfristig positive Verhaltensänderungen erreicht werden sollten. Die Pro- und Kontraargumente dieser Diskussion (erwünschter, bzw. fehlender Spezialpräventiver Effekt, negative Stigmatisierung, hohe Rückfallraten nach Arrest, Kurzfristigkeit der Arrestmaßnahme ohne nachhaltige Wirkung, allgemeine Verschärfung der Strafpraxis etc.) werden nachgezeichnet.

Danach verweist Gernbeck auf die Einführung des sog. Warnschuss- oder Denkzettelarrests ab dem Jahr 2013 und die seither zu beobachtende Strafpraxis und Arrestdurchführung. Neben den strafrechtlichen und praktischen Erwägungen zum Jugendarrest führt die Autorin dann kriminologische Theorien zur Delinquenzentstehung und -entwicklung ein (u.a. Rational-Ansatz von Becker, Desistance-Forschung bei Sampson und Laub, lerntheoretische Erklärungsansätze) und bezieht diese einer kritischen Überprüfung hinsichtlich einer theoretischen Begründung des Warnschussarrests.

Das Fazit der Autorin: „Damit sprechen nicht nur kriminalpolitische, sondern auch kriminalitätstheoretische Überlegungen nicht dafür, dass der Warnschussarrest ein taugliches Mittel ist, Jugenddelinquenz zu reduzieren“ (110). Der Abschnitt endet mit einer gründlichen Darstellung der Rechtsgrundlagen zum Vollzug der Arrestmaßnahmen in Deutschland und insbesondere der vollzugsgesetzlichen Grundlagen des Jugendarrests in Baden-Württemberg, welche dann noch im Sinn eines internationalen Vergleichs mit der Situation in den USA und Schweden verglichen werden.

Implementationsstudie

Der mit knapp 200 Seiten umfangreichste Abschnitt geht zunächst auf die Bedeutung der Evaluation von kriminalpräventiven Maßnahmen und Sanktionen ein, die vor allem in der wissenschaftlichen Überprüfung dieses sensiblen Maßnahmenbereichs und im Gebot der Bezugnahme auf empirische Erkenntnisse in diesem Bereich liegt.

Darauf aufbauend beschreibt Gernbeck die Ausgestaltung der stationären sozialen Trainingskurse in der untersuchten Region Göppingen und Rastatt und das mit der Einführung des Warnschussarrests entwickelte Modellprojekt, an dem aber auch „Arrestanten“ anderer Arrestarten teilgenommen hatten. Die beiden beschriebenen Haftanstalten boten demnach ein gestuftes und modularisiertes Trainingsprogramm mit Kursabschnitten zum Beziehungsaufbau/Kennenlernen, Gruppenbildung, Teamarbeit, Vertrauensbildung, Biografiearbeit, Deliktbearbeitung, Empathiearbeit, Zielformulierung und zur Erarbeitung konkreter Schritte, bzw. in einer variierenden Form ergänzt durch Einzelgespräche, Modulen zu Konfliktlösungsstrategien, Verbesserung der Reflektionsmöglichkeiten und Selbsterfahrungsanteilen.

Die Implementationsstudie sollte zunächst belegen ob und welche spezifischen Zielgruppen mit dem stationären Trainingsangebot erreicht werden, wozu Aktenanalysen, Befragung der Teilnehmer (mit Fragebogen), Interviews mit der beteiligten Bewährungshilfe und Experteninterviews durchgeführt wurden. Die Aktenanalyse (N = 181) ergibt, dass über 96 % der Teilnehmer männlichen Geschlechts waren und zwischen 14 (4,8 %) und 21 (9,5 %) Jahren alt waren. Mit knapp 70 % besaß die Mehrzahl der Untergebrachten die deutsche Staatsangehörigkeit, jedoch ist von einem wesentlich höheren Anteil von Untergebrachten mit Migrationshintergrund auszugehen. Der Großteil der untersuchten Teilnehmer verfügte über einen Hauptschulabschluss, bzw. hatte keinen Schulabschluss erreicht und war mit knapp 43 % zum Zeitpunkt der Verurteilung arbeitslos. Hinsichtlich der kriminellen Vorbelastung wiesen knapp 87 % der Teilnehmer (mindestens) eine Vorstrafe auf, sanktioniert wurden hier überwiegend Eigentumsdelikte, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Gut ein Fünftel der Probanden hatte bereits Hafterfahrung vor Verhängung der aktuellen Arrestanordnung.

Das Deliktspektrum der zur letzten Arrestanordnung führenden Straftat zeigte ebenfalls deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Eigentumsdelikte und Körperverletzung. Neben der untersuchten Sanktionsform, die zumeist für eine Dauer von zwei oder vier Wochen verhängt wurde, wurden zusätzlich Weisungen und Auflagen erteilt, vorwiegend melderechtliche Aspekte, Ableistung von Arbeitsstunden, Anti-Gewalt-Training und suchtspezifische Maßnahmen. Die Befragung der „Arrestanten“ ergab, dass sich hier bei knapp 52 % keine ungewollten Auswirkungen des Arrestvollzuges ergaben, jedoch gab ein Fünftel der Befragten an im Zusammenhang mit der Unterbringung die Schule unterbrochen zu haben und immerhin gut 11 % äußerten, im Zusammenhang mit dem Arrest die Arbeitsstelle bzw. den Ausbildungsplatz verloren zu haben. Die Hafterfahrung im Arrest wurde von den Betroffenen als unangenehm erlebt. Fast 90 % gaben an, das Eingesperrt sein als besonders schlimm erlebt zu haben, die Langeweile (71,5 %) wurde ebenfalls als große Belastung erlebt.

In der Auswertung des Datenmaterials werden im dann Folgenden differenziertere Einblicke in das Hafterleben gegeben, hier gab eine deutliche Mehrheit an, einen positiven Wirkeffekt aus der Arresterfahrung hinsichtlich des künftigen Verhaltens (Deliktfreiheit) zu spüren. Das absolvierte soziale Training wurde von den Teilnehmern überwiegend positiv erlebt, insbesondere hätten sich Lernerfahrungen im Bereich der Kommunikationsfähigkeiten, Bildungsaspekte, Umgang mit Aggressionen und Umgang mit Geld ergeben, was größtenteils auch der Auswertung der Experteninterviews entspricht. Die im Zusammenhang mit dem durchlaufenen Sozialtraining abgegebene Legalbewährungsprognose, also Aussagen zur Wahrscheinlichkeit erneuter Deliktbegehung deckte sich zu etwa 65 % der Fälle in der Selbsteinschätzung der Teilnehmer und der Einschätzung der Experten, wobei die befragten Fachkräfte insgesamt eine ungünstigere Prognoseeinschätzung abgaben.

Rückfallstudie

Der Abschnitt gibt Einblicke in die Art und Methodik der durchgeführten Evaluation der untersuchten Maßnahme. Das Forschungsdesign fußt im Wesentlichen auf einer Hellfelduntersuchung, bezogen auf jede Form von Delinquenz, innerhalb eines Katamnesezeitraums von zehn bis zwölf Monaten, deren Ergebnisse mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. Die erfasste und relativ kleine Probandengruppe (N=24) weist eine Rückfallquote von 53,3 % auf, die Rückfallgeschwindigkeit liegt zwischen 18 und 270 Tagen. Aufgrund der geringen Probandenzahl wurde keine typisierende Analyse der rückfälligen Probanden durchgeführt, stattdessen Einzelfallanalysen angestellt.

Hier zeigt sich, dass die rückfälligen Probanden z.T. bereits mehrere Vorverurteilungen aufweisen, oder Probleme mit der Impulskontrolle (i. S. von Aggressivität) bestehen. Andere rückfällig gewordene Probanden konnten durch das soziale Training nicht oder nur unzureichend erreicht werden und wurden schließlich mit einer weniger günstigen Prognose aus dem Arrest entlassen.

Im Vergleich mit einer auf das gesamte Bundesgebiet bezogenen Rückfallstudie mit N=12.359 zeigt sich, dass sich die Rückfallquoten hinsichtlich der Begehung neuer Straftaten (hier ebenfalls 53,3 %) nicht unterscheidet. Auch hier dominierten Eigentums- und Körperverletzungsdelikte, zusätzlich waren Verstöße gegen das BtMG stärker vertreten. Die weiteren umfangreichen statistischen Auswertungen und Vergleiche zwischen untersuchter Modellprojektgruppe und Kontrollgruppe ergaben, dass hier keinerlei Unterschiede festgestellt werden konnten. „Dies betrifft nicht nur das Ob des Rückfalls, sondern auch die Rückfallgeschwindigkeit und Rückfallschwere. Im Ergebnis hat das soziale Training im Arrest also keinen Einfluss auf die Legalbewährung der Arrestanten“ (412).

Zusammenfassung und Ausblick

Die mit der Einführung des Warnschussarrests implementierten sozialen Trainingskurse waren gedacht eine stationäre pädagogische Maßnahme anzubieten, die einen positiven Wirkeffekt auf die Legalbewährung entfalten sollten. Dieser Effekt konnte nicht erzielt werden. Die in die Maßnahme integrierten Probanden weisen erhebliche soziobiografische Auffälligkeiten (Beschädigungen) auf, die durch ein kurzfristig angebotenes Training nicht behoben werden können. Strukturelle Defizite in zentralen psychischen und sozialen Bereichen (Emotionsregulation, Impulskontrolle, Normorientierung) sind nicht durch Kurzzeitinterventionen im Zwangskontext einer jugendgerichtlichen Arrestmaßnahme zu korrigieren. Vielmehr, und das ergibt sich ansatzweise aus dem vorgelegten Studienmaterial, ergeben sich aus der Arrestmaßnahme -trotz sozialem Trainingskurs- weitere negative Belastungsmerkmale (Schulunterbrechung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzverlust, hohe Belastungswahrnehmung), welche möglicherweise einen zusätzlich negativen Effekt auf die Legalbewährung entfalten können.

Zielgruppe

Alle Berufsgruppen die im Bereich des Jugendstrafrechts mit der Maßnahme des Jugendarrests konfrontiert sind, besonders aber die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die -auch aufgrund dieser Studie- zu überdenken haben, welche grundlegenden Veränderungen im Bereich der Sanktionsformen im Jugendstrafrecht anzugehen sind.

Diskussion

Die Diskussion um die Reform des Jugendstrafrechts weist einen langjährigen Verlauf auf, rechtspolitisch war und ist der Jugendarrest heftig umstritten, vor allem weil die geforderten wissenschaftlichen (d.h. kriminologischen und empirischen) Grundlagen ungenügend sind. Insbesondere stationäre Sanktionsmaßnahmen haben sich als unwirksam hinsichtlich der weiteren Legalbewährung erwiesen. Damit fehlt bislang der Nachweis für die Existenzberechtigung des Jugendarrestes, insbesondere des sog. Warnschussarrestes. Die vorgelegte Studie geht diese Lücke an und gibt Einblicke in die Ideengeschichte sanktionierender Maßnahmen im Jugendstrafverfahren, in die Methodik der Evaluationsforschung, in zwei konkrete pädagogische Projekte (soziale Trainingskurse) welche als stationäre Maßnahme im Arrestvollzug eingeführt worden sind.

Das gewonnene Datenmaterial zeigt, dass insbesondere Probanden mit umfangreicheren Sozialisationsmängeln und erheblichen Problemlagen zwar prinzipiell während der Trainingsmaßnahmen angesprochen und integriert werden können, die gewünschten Langzeiteffekte hinsichtlich Straffreiheit aber nicht erreicht werden können. Als Gründe benennt Gernbeck neben dem bestehenden Beschädigungsausmaß der Kursteilnehmer die schädigenden Aspekte der Zwangsmaßnahme Arrest und die Kurzfristigkeit der Trainingsmaßnahmen. Das Forschungsdesign und der Umfang der Datenerhebung war hier erheblich: neben Aktenanalysen wurden Experten und die teilnehmenden Arrestanten interviewt und die Wirkeffekte im Rahmen einer Hellfeldstudie mit zwölfmonatiger Katamnesedauer gemessen. Nicht benannt wurden die wichtige Frage des Übergangs aus dem stationären Vollzug in ambulante Strukturen, der Aspekt der Nachsorge und die Qualität der nach dem Arrest einsetzenden Maßnahmen im Rahmen ambulanter Begleitung und Betreuung (Bewährungshilfe). Allerdings benennt Gernbeck deutlich, dass die als Modellprojekt eingeführten Trainingsmaßnahmen im Rahmen des (Warnschuss)arrest in der bisherigen Form keinen positiven Wirkeffekt aufweisen was „als Anlass dafür genommen werden (sollte), weiter an einer erzieherischen und spezialpräventiv wirksamen Ausgestaltung des Vollzugs zu arbeiten“ (417f).

Fazit

Der 2013 eingeführte sog. Warnschussarrest gem. § 16a JGG wurde in Baden-Württemberg zum Anlass genommen diese Maßnahme als pädagogisches Angebot im Rahmen eines stationären sozialen Trainings umzugestalten. Die vorgelegte Studie beschreibt dieses Modellprojekt, das von der Autorin wissenschaftlich begleitet wurde. Die äußerst gründlich durchgeführte Studie belegt im Rahmen einer Implementations- und Rückfallstudie, dass durch die mit dem Modellprojekt eingeführten stationären sozialen Trainingskurse kein positiver Wirkeffekt auf die Legalbewährung erreicht werden kann und mahnt damit die weitere Umgestaltung des Arrestvollzugs an.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 23.11.2017 zu: Ursula Gernbeck: Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest. Implementation und Evaluation eines Modellprojekts in Baden-Württemberg. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2017. ISBN 978-3-8487-3614-0. Schriften zur Kriminologie, Band 8. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/23024.php, Datum des Zugriffs 16.09.2024.


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