Stephan Quensel: Hexen, Satan, Inquisition
Rezensiert von Dr. Alexander Brandenburg, 02.11.2017
Stephan Quensel: Hexen, Satan, Inquisition. Die Erfindung des Hexen-Problems.
Springer VS
(Wiesbaden) 2017.
403 Seiten.
ISBN 978-3-658-15125-6.
D: 59,99 EUR,
A: 61,67 EUR,
CH: 62,00 sFr.
Zur Geschichte professioneller Kontrolle .
Thema
Der Rezensent kennt eine Frau, die darauf besteht, genau dort auf dem Friedhof einmal ihre letzte Ruhestätte zu erhalten, von wo aus sie – mausetot – auf ihr Elternhaus sehen kann. Eine Form des Geisterglaubens und der Ketzerei im Jahre 2017? Es gäbe viele Beispiele.
Hexen gehören im 19. Jahrhundert jedenfalls zum Inventar der sozialen Wirklichkeit: Als der alte Stechlin Probleme mit seinen Füßen hat und der Arzt nicht helfen kann, lässt er eine richtige alte Hexe, die Buschen, vom Diener Engelke holen; „um Walpurgis weiß keiner, wo sie is“, bemerkt dieser zu Buschen. Natürlich heilt die Buschen mit Bärlapp und Katzenpfötchen die Beine des alten Stechlin. Fontane, dessen „Der Stechlin“ erst nach seinem Tod 1899 als Buch erscheint, steht als Apotheker und Kräuterexperte mit Hexen und ihren Heilmitteln auf gutem Fuß.
So darf man sich nicht wundern, wenn besonders im Jahrhundert der Hexenverfolgung schlechthin, dem fünfzehnten Jahrhundert, die Haltung gegenüber dem Aberglauben, namentlich gegenüber Hexen und Zauberei, sehr schwankend und wenig fest ist. Leichtgläubigkeit und der Mangel an Kritik liefern den mittelalterlichen Menschen dem Spuk und dem Wahn aus; doch es gibt in dieser Zeit auch vernünftige Ansätze und Erklärungen für die Hexerei und für den Zauber. Aber immer wieder bilden sich neue Herde der „Dämonomanie“ (Johan Huizinga), wo das Übel ausbricht und sich manchmal für lange Zeit behauptet.
Hexerei und Geisterglaube verweisen auf die Ethnologie und die Religionswissenschaften. Hier können wir Auskünfte über den Geisterglauben, den Schamanismus und die Anfänge der Zauberei und Hexerei in prähistorischen und historischen Gesellschaften (u.a. Antike/ Germanen und andere alteuropäische Völker) erhalten. Jedenfalls gibt es eine lange Menschheitsgeschichte des Geisterglaubens, die von den Vorzeiten bis in gegenwärtige Gesellschaften reicht. Die zählebigen Hexen haben Ahnen und Herkünfte und fallen auch nicht im Mittelalter einfach vom Himmel.
Autor
Prof. Dr. Stephan Quensel ist Jurist und Kriminologe. Bis zu seiner Pensionierung 2002 war er Professor auf dem Lehrstuhl für Resozialisation und Rehabilitation im Studiengang Soziologie der Universität Bremen.
Entstehungshintergrund
In drei Bänden unternimmt Stephan Quensel den Versuch, die Geschichte professioneller Kontrolle in Europa zu rekonstruieren und die Geburt einer europäischen Gesellschaft der Verfolgung und eines neuen europäischen Herrschaftssystems zu beschreiben:
- Ketzer, Kreuzzüge, Inquisition. Die Vernichtung der Katharer
- Hexen, Satan, Inquisition. Die Erfindung des Hexen-Problems
- Irre, Anstalt, Therapie. Der Psychiatrie-Komplex
Die Anfänge dieses Systems der Unterdrückung liegen für ihn in der Jahrtausendwende bei der Vernichtung der Katharer; in der frühen Neuzeit des 16. und 17. Jahrhunderts bis hin zum 18. Jahrhundert sind es dann die Hexenverfolgungen, die neue Unterdrückungs-perspektiven und Herrschaftsformen sichtbar machen. Den Abschluss dieser Geschichte professioneller Kontrolle bildet die Untersuchung des gegenwärtigen Systems der psychiatrischen Versorgungslandschaft.
Aufbau und Inhalt
Das erste Kapitel stellt den Rahmen vor, in dem sich das Hexengeschehen abspielt.
Zwischen 1450 – 1750 werden insgesamt 40-60 Tausend Hexen und Hexer (im Verhältnis 5:1) hingerichtet. Die Massenverfolgungen finden hauptsächlich in der Zeit zwischen 1550 und 1650 statt. Insgesamt werden es circa 100000 Menschen sein, die der über zwei Jahrhunderte intensiv geführten Verfolgung zum Opfer fallen.
Es ist eine Zeit des Überganges zu einem frühmodernen Staat, in der sich die Hexenangst des Volkes, theologische Satans-Ideologie und ein juristisch-professionelles Angebot für die Sicherheit zusammenschließen. Dabei leben alle Beteiligten mit einem Weltbild, in dem Glaube und Aberglaube, Rechtgläubigkeit und Ketzerei, Zauberei und Hexerei koexistieren.
Die 300-jährige Dauer der Hexenzeit kann eingeteilt werden in eine magische Vorgeschichte, in die Anfänge einer satanischen Hexendeutung im 14./15. Jahrhundert, in die breite ländliche Hexenepidemie des 16. und 17. Jahrhunderts, in die städtisch-erzbischöflichen Exzesse des 17. Jahrhunderts und das lang andauernde Ausklingen der Verfolgungswelle.
Das zweite Kapitel geht auf die Vorgeschichte der Hexerei zwischen Augustinus und der Ketzerzeit, vom 5. bis zum 13./14. Jahrhundert ein.
Von kirchlicher Seite werden magische Praktiken dem „Canon episcopi“ entsprechend mit klerikaler Buße und im schlimmsten Fall mit Exkommunikation und Verbannung aus der Kirchengemeinde bestraft. Der „Canon“ erscheint um 906 und wendet sich gegen Zauberei und Aberglaube. Der Nachtflug von Frauen wird als Einbildung und Wahn bezeichnet. Der Canon wird von Gratian, dem im 12. Jahrhundert lebenden Begründer der kirchlichen Rechtswissenschaft, in seine Kirchenrechtssammlung aufgenommen und von hier aus auch in den „Corpus Iuris Canonici“, das bis 1918 gültig bleibt.
Der weltlich-inquisitorische Verfolgungsapparat steht noch nicht zur Verfügung, und das von Experten ausgearbeitete neue Hexenbild liegt noch nicht vor.
Das dritte Kapitel fragt nach dem Weg von den Katharern zu den Hexen.
100 bis 150 Jahre liegen zwischen der Verfolgung der Katharer (Beginn des 14. Jahrhunderts) und der Verfolgung der Hexen (im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts) Gemeinsamkeiten liegen in der Verankerung beider Gruppen in der magisch-religiösen Welt des Mittelalters. Auch findet das Instrument der Inquisition seine Anwendung auf die Hexerei. Doch war es mittlerweile ein Instrument der städtisch-weltlichen Macht geworden, die in der frühen Neuzeit die klerikale Macht immer stärker verdrängte. Die Eigenständigkeit des Hexensyndroms zeigt sich u.a. an der Verschiebung auf den von den Hexen bewirkten tatsächlichen Schaden (maleficium) und dem Schutzversprechen der weltlichen Macht; die Gefährdung des Seelenheils der Menschen und der Gemeinschaft steht nicht mehr im Mittelpunkt des Verfahrens.
Das vierte Kapitel beschreibt die Verwandlung des Hexenglaubens in eine von Experten ausgearbeitete Hexenlehre.
Aus dem Dorfübel der Hexerei, die mehr oder weniger zum bäuerlichen Alltag mit seinen vielen Gefahren zählt, wird durch gelehrte Konstruktion ein wirklich furchtbares und der systematischen Verfolgung bedürftiges Verbrechen. Ein schließlich im Sabbat konkretisiertes Szenario, das im weiteren Verlauf des Hexenwahns die maleficia (Schäden) ersetzt. Die Antwort auf die Frage: „Wen hast Du auf dem Sabbat gesehen?“ genügt zu einer Verurteilung. Predigten, die Prozesse gegen die Hexen selbst und der Buchdruck sorgten dann dafür, dass das neue Bild der dem Satan verfallenden Hexen von der Bildungs-Elite aufgenommen und dann zum Allgemeingut befördert wird.
Die Hexenbulle von Innozenz VIII. (1484) bestätigt die hexerischen maleficia (Unzucht mit Dämonen, Verderben bringende Zaubersprüche, gotteslästerliche Reden, Ruchlosigkeiten, Ausschreitungen und Verbrechen etc.) und definiert die Hexerei als eine von der päpstlichen Inquisition zu verfolgende Häresie.
Der „Hexenhammer“ (Malleus maleficarum) (1486/1487), von dem deutschen Dominikaner Heinrich Kramer/Institoris 1485 verfasst, druckt zur Einleitung des Werkes die Bulle ab und fasst u.a. das Hexenbild systematisch zusammen. Eine Welle von Hexenprozessen, die nach den Anweisungen des Buches vollzogen werden, durchzieht Deutschland.
Das fünfte Kapitel präsentiert an Hand der Auswertung neuerer Forschungen die „normale“ Hexerei.
Die im Volke üblichen alltäglichen Hexenvorstellungen finden im Rahmen der konventionellen Umgangs-und Streitformen statt. Eine Regulierung des Hexen-Problems im gemeinschaftlichen Leben findet also statt, ohne dass es einer zentralen Instanz mit Unterdrückungspotential bedarf.
Das sechste Kapitel erklärt das herrschende Kriminaljustiz- System, das Art und Ausmaß der Hexenverfolgung weitgehend steuert.
Auf kirchlicher Seite wird 1468 das Hexenwesen als außergewöhnliches Verbrechen definiert, und in der Hexen-Bulle 1484 wird die Hexenverfolgung umfassend freigegeben.
Anwendungen der Folter und Vernichtung werden auf diesen Grundlagen rechtlich ermöglicht.
Auf weltlicher Seite kommt es in den Städten zur Anwendung eines vereinfachten, auf dem Gebrauch der Folter beruhenden Inquisitionsprozesses, der von den Zauberern auf die Verfolgung der Hexen übertragen wird. Etwaige rechtliche Hindernisse für eine gnadenlose Jagd auf gibt es nicht mehr.
Das siebte Kapitel thematisiert die Massenverfolgungen und Massenverbrennungen der Hexen an Hand einer Vielzahl ausgewählter Beispiele.
Es gibt Formen der Verfolgung, in denen der von den weltlichen Machthabern gern aufgenommene Druck vom einfachen Volk („von unten“) eine wesentliche Komponente ist und das Ausrottungsprogramm vorantreibt. Hexen-Kommissare, Hexen-Ausschüsse und autonome Stadträte sind hier die Akteure, bei denen es auch um ganz persönliche Vorteilsnahmen und Interessenwahrnehmung geht. Es gibt auch Situationen, in denen die Obrigkeit auf die Hexen-Panik der Bevölkerung mäßigend einwirkt und Schlimmeres verhindern kann. Doch gibt es auch die „von oben“, von der weltlichen und geistlichen Macht ausgeübten Hexen-Jagden. Es wundert nicht, dass die schlimmsten Hexenverfolgungen in den größeren katholisch-geistlichen Territorien, aber auch in lutherischen und calvinistischen Gebieten stattfinden. Die christlichen Mächte fühlen sich in besonderem Maße dem Kampf gegen den Satan und dessen ketzerischen Hilfskräfte verpflichtet und verlieren dabei leichter als andere Instanzen jede humane Orientierung und Hemmung. Weitere Themen sind Exorzismus und Besessenheit sowie die Rolle von Kindern, die als Opfer der Hexen, als besonders gesuchte Zeugen und als Täter in Erscheinung treten. Alle diese Fakten und Ereignisse müssen nach Orten, Gegenden und Ländern, nach Zeiträumen und Zeitpunkten, nach Formen der politischen Situation und Macht sowie nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingeordnet, unterschieden und verstanden werden; dadurch erst kann ein Bild der Hexenvernichtung entstehen, das ihrer Komplexität und Wirklichkeit annähernd entspricht.
Das achte Kapitel fragt nach dem Ende der Hexen-Verfolgung.
Schon zu Beginn der Hexenverfolgung gibt es Skepsis und Kritik. Doch können die frühen Kritiker des Hexenglaubens zu Anfang des 16. Jahrhunderts sich nicht durchsetzen; auch die Schrift „De praestigiis daemonum“ (Von den Blendwerken der Dämonen) (1563) des Arztes Johann Weyer bleibt ohne durchdringenden Erfolg. Sie wird allerdings bald zum Grundlagenwerk für alle Gegner der Hexenverfolgung, indem sie frühere gelehrte Argumente gegen die Verfolgungen systematisiert. Weyer sieht in den angeblichen Hexen vom Teufel irregeleitete kranke Frauen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen. Weyer, dem als Bekämpfer des Hexenwahns eine moderne wissenschaftliche Weltsicht zugesprochen wird, vertritt aber selbst durchaus auch abergläubische Positionen wie den Teufelsglauben.
Zwar behalten die Verteidiger des Hexenglaubens noch die Oberhand, aber der Humanismus und die weltlichen Staatstheorien verändern das geistige Klima und treiben die Skepsis auch in die Reihen der christlichen Denker und in die städtischen Eliten, in die Juristisch ausgebildete Beamtenschaft und in die des Lesens kundige „mittlere Ebene“.
Es gibt zwei Strategien, der Hexenverfolgung ein Ende zu bereiten: Zweifel an den Bestandteilen des Hexen-Stereotyps (schädliches Wirken, Hexenflug, Sabbat etc.) und Angriff auf den Hexenprozess selbst.
Die Angriffe auf die Prozessform und ihre praktische Durchführung führt Friedrich Spee mit seiner „Cautio Criminalis“ (1631) an. Die Wirkung ist groß.
Der niederländische Theologe Balthasar Bekker und der lutherische Jurist Christian Thomasius begleiten dann am Übergang zum 18. Jahrhundert das Erlöschen der Hexenprozesse mit ihren kritischen Publikationen zum Hexenglauben.
Das Ende der Hexenprozesse ist Ergebnis der juristischen Kritik am summarischen Verfahren, an der Einschränkung der Verteidigung, der Zulassung nicht geeigneter Zeugen, der Folter mit der Folge der Besagungen (das Preisgeben von Namen anderer Straftäter durch bereits in einem Prozess angeklagte Personen) und der Massenverfolgungen. Der Hexenprozess wird juristisch erledigt.
Das neunte Kapitel enthält ein Fazit und ein kurzes Resümee.
Die anfangs des 15. Jahrhunderts erfundene juristisch-theologische Konstruktion der Hexerei mit ihren Zutaten aus dem höfischen Zauberglauben und dem Hexenglauben des Volkes ist eingebettet in die magische Mentalität des mittelalterlichen Menschen, für den es gute und böse Geister und Engel und Teufel gibt. Ist noch im kirchlichen Regelwerk des „Canon Episcopi“ die Hexerei ein mit milderen oder schwereren Bußen zu belegendes Vergehen, so wird der Hexenglauben nunmehr zu einem Verbrechen der schlimmsten Art befördert und zum Gegenstand inquisitorischer Praxis. Die Hexenbekämpfung erhält eine neue Qualität. Die von Experten ausgearbeitete neue Hexenlehre ist ein Produkt der Gelehrtenkultur. Nur ausgewählte Experten sind darum als Hexenjäger legitimiert. Das Basler Konzils (1431-1439) scheint ein wesentlicher Schauplatz der Formierung dieses gelehrten neuen Hexenglaubens der Frühen Neuzeit gewesen zu sein. Es ist nicht die mittelalterliche Hexenlehre, die im 15. Jahrhundert wirkt, sondern die Hexenlehre der neuen Zeit, die im 15. Jahrhundert ihren Anfang nimmt und sich bis ins 17. Jahrhundert fortentwickelt.
Diese neue Hexen-Konstruktion wird von zwei Schriften begleitet:
- Bei der Schrift des Dominikaners Johannes Nider „Formicarius“ (Ameisenhaufen) (1435-1437) handelt es sich um ein Predigerhandbuch, in dem dämonologische Fragen kommentiert werden. Nider ist von der Realität aktiver Dämonenbeschwörung zu schadenszauberischen Zwecken überzeugt. Es finden sich auch Beschuldigungen gegen die neue Hexensekte wie Kannibalismus, Kindsmord, Hexensabbat.
- Der „Hexenhammer“ (1486) des Dominikaners Heinrich Kramer/Institoris schreibt bald im Rückgriff auf Nider wesentliche Punkte des Hexen-Schemas fest, erklärt Zweifel an der satanischen Hexenexistenz für Ketzerei und ruft zur Hexenverfolgung auf.
Nach der Klärung der machtpolitisch-territorialen Fragen im Augsburger Frieden (1555) setzen um 1560 die ersten neuzeitlichen Hexen-Verfolgungswellen ein. In den nächsten 200 Jahren wird es 40-60 Tausend überwiegend weibliche Todesopfer geben. Mitte des 17. Jahrhunderts laufen die großen Verfolgungswellen aus; doch wird es bis weit ins 18. Jahrhundert noch individuelle Hexenprozesse geben.
Ein wesentlicher Grund für das Ende der Hexenverfolgung ist die neue Mentalität und Interessenlage, die zumindest seit dem 17. Jahrhundert in den großen Städten entsteht und die nach dem Westfälischen Frieden (1648) im Rahmen einer neuen „Staatsräson“ die „Sorge um das Seelenheil“ mitsamt dem Einfluss der klerikalen Seelsorger hinter die merkantilistischen Interessen zurücktreten lässt. Ist in der Katharerzeit die päpstliche Vorherrschaft für die Unterdrückung bestimmend, so wird die Hexenverfolgung zunehmend eine Angelegenheit der weltlichen Macht, die sich vom Papsttum befreit, ohne doch die christliche Basis der Gesellschaft und die religiös geprägte Mentalität kurzfristig ändern zu können. Theologen und Juristen und die Universitäten bieten sich der neuen Macht an, konstruieren ein neues Hexenbild als Instrument der Machterhaltung und Interessensicherung und lassen es mit allem daraus hervorgehenden Schrecken Wirklichkeit werden. Im Rahmen eines Mentalitätswechsels zu einem auf das Diesseits bezogenen Denken (Merkantilismus, Staatsräson, Naturrecht, frühkapitalistischer Liberalismus u.a.) wird das Hexen-Modell schließlich zum nicht mehr akzeptablen Fremdkörper.
Doch gibt es noch eine andere Erklärung des Auslaufens der Hexenverfolgung. Zur Wende des 17. zum 18. Jahrhundert wird es im Christentum zu einer allgemein anerkannten Meinung, dass in der Bibel nichts von Hexen steht, die verbrannt werden. Es vollzieht sich eine Rückgewinnung christlicher Anschauungen, die die Überlagerung durch die informelle magische Religiosität mit ihrem forcierten Hexenglauben beendet.
Diskussion
Meine Rezension des Ketzerbuches von Stephan Quensel, des ersten Bandes seiner Trilogie zur professionellen Kontrolle, enthält Anmerkungen zu den Schwierigkeiten der Lektüre, zum Einfühlungsvermögen in die christliche Kultur des Mittelalters und zum Modell der Inquisition als Vorbild staatlicher Unterdrückungsapparate. Mit kleinen Abänderungen können diese Argumente auch für diese Veröffentlichung gelten (vgl. www.socialnet.de/rezensionen/23326.php).
Was den Vorbildcharakter der Inquisition als Kontrollinstanz angeht, so möchte ich noch die Überlegung hinzufügen, dass diese Einschätzung auch in einem unbefragten christozentrierten Horizont des Autors liegen mag. Das Christentum, dessen Kritik heute wohlfeil ist, kann nicht für jede Entwicklung verantwortlich gemacht werden. Für die Evolution des Kontrollpotentials in der Geschichte sind viele unterschiedliche Mächte von der Antike bis zum Mittelalter und der frühen Neuzeit mindestens ebenso sehr verantwortlich wie die Kirche als erster Träger der Inquisition. Die Inquisition hat viele außerkirchliche Väter und speist sich aus zahlreichen Quellen der Unterdrückung.
Die Hexenverfolgung entsteht als historisch nachweisbarer Kommunikationsprozess der Verbreitung magischen Denkens. Das Hexendispositiv ist elitäres Produkt einer Zusammenarbeit von Theologen, Juristen und Universitäten sowie weltlichen und kirchlichen Mächten. Es eignet sich insbesondere als Spielball für die unterschiedlichsten Zwecke: Machterhalt, Machterweiterung, Disziplinierung, Schrecken, Strafe und Vernichtung, Verdienst und Existenzsicherung, Verhaltenssteuerung, Solidaritätszerstörung, Feinderklärung und Pariabildung etc. Mobilität des Zuschlagens und Flexibilität der Anklagen machen aus diesem Verfahrensplan ein optimales und überaus anpassungsfähiges Repressionsmodell. Mir sind dazu unsere heutigen Dispositive eingefallen, die von den Instanzen der Macht, der Medien und des Wissens auch vielfältig eingesetzt werden und die ihren Ursprung auch in einer bewussten Konstruktion von Experten unterschiedlicher Professionen haben und natürlich wissenschaftlichen Standards genügen: Da gibt es das Dispositiv der Störungen der Atmosphäre, das Dispositiv der Rettungsbedürftigen, das Dispositiv der geschlechtlichen Variabilität und das ubiquitäre Dispositiv der Vergangenheit, um wesentliche Modelle zu nennen. Sie alle haben ihre Herrschafts- und Unterdrückungsfunktionen und ihre Interessenvertreter und Vorteilsnehmer. Unzählige Institutionen und Apparate sorgen für die Verbreitung und Verinnerlichung der Dispositive. Und dennoch: Dispositiv bezogenes falsches Reden und Denken wird in Wort und Netz außerdem noch mit Sanktionen und Strafen bedroht. Die Hexenverfolgung hat vermehrt Nachfolger.
Fazit
Das Buch kann wie sein Vorgänger zur Lektüre empfohlen werden. Als Einführung in die Hexenverfolgung gibt es einen Einblick in den Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Diskussion. Darüber hinaus hat es eine eigene Fragestellung als Teil der Geschichte der professionellen Kontrolle. Es behandelt wichtige Aspekte der Hexenverfolgung und bleibt der Komplexität des Gegenstandes gewachsen. Außerdem eröffnet es Perspektiven, die bis in die Gegenwart reichen.
Rezension von
Dr. Alexander Brandenburg
Leiter der Abteilung Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung bei der Stadt Herne
Mailformular
Es gibt 99 Rezensionen von Alexander Brandenburg.
Zitiervorschlag
Alexander Brandenburg. Rezension vom 02.11.2017 zu:
Stephan Quensel: Hexen, Satan, Inquisition. Die Erfindung des Hexen-Problems. Springer VS
(Wiesbaden) 2017.
ISBN 978-3-658-15125-6.
Zur Geschichte professioneller Kontrolle .
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/23325.php, Datum des Zugriffs 11.09.2024.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.