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Schweizerische Rote Kreuz (Hrsg.): FLÜCHTEN – ANKOMMEN – TEILHABEN

Rezensiert von Prof. Dr. Wolfgang Berg, 19.12.2017

Cover  Schweizerische Rote Kreuz (Hrsg.): FLÜCHTEN – ANKOMMEN – TEILHABEN ISBN 978-3-03777-182-2

Schweizerische Rote Kreuz (Hrsg.): FLÜCHTEN – ANKOMMEN – TEILHABEN. Seismo-Verlag Sozialwissenschaften und Gesellschaftsfragen AG (Zürich) 2017. 240 Seiten. ISBN 978-3-03777-182-2. D: 35,00 EUR, A: 35,00 EUR, CH: 38,00 sFr.
Gesundheit und Integration - Beiträge aus Theorie und Praxis, 12.

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Thema

Besonders seit dem Sommer 2015 haben Flüchtlinge auch in der Schweiz Sicherheit gesucht. Das Staatssekretariat für Migration SEM, dem deutschen BaMF vergleichbar, hat 2015 fast vierzigtausend, 2016 um die siebenundzwanzigtausend Asylanträge registriert. Die Menschen kamen vor allem aus Eritrea, aber auch Afghanistan, Syrien, Somalia, Sri Lanka und dem Irak.

Das Schweizer Rote Kreuz spielt eine zentrale Rolle in der Betreuung und Interessenvertretung der Flüchtlinge, Dabei sind praktische Ansätze erprobt worden, die auch für die bundesrepublikanische Flüchtlingspolitik von Belang sein können.

Herausgeber, Autorinnen und Autoren

Herausgeber ist das Schweizerische Rote Kreuz, die Redaktion lag beim Departement Gesundheit und Integration, hier wiederum bei Corinna Bisegger, Christa Hanetseder und Celia Francillon, die auch in der Einleitung die einzelnen Beiträge vorstellen. Fünf Beiträge stammen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SRK selbst, drei Verfasser/innen kommen aus dem Hochschulbereich, zwei vertreten Menschenrechtsorganisationen, je eine/r einen Gesundheitsdienst und eine Klinikleitung.

Aufbau

Der Sammelband umfasst zwölf Artikel, davon zwei in französischer Sprache, jeweils von einem Abstract auf Deutsch und Französisch eingeleitet. Zwei Beiträge dokumentieren Gespräche, die mit Geflüchteten geführt wurden.

Inhalt

Die rechtliche Grundlage ist auch für die Schweiz die Genfer Konvention mit dem Verbot, einen Flüchtling in ein Gebiet zurückzuweisen, in dem ihm/ihr Verfolgung droht (Non-refoulement). Gianni D’Amato, der auch dem „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“(SVR) angehört, bemängelt, dass keine Europäische Flüchtlingspolitik zustandegekommen sei; auch „Dublin“ regle ja nur die Zuständigkeit (des Mitgliedsstaates, mit dessen Hoheitsgebiet ein Flüchtling erstmals die EU betritt), nicht aber die Verteilung innerhalb der EU. Die Flüchtlinge selbst, wie eine Umfrage ergab, sind nur dann auf ein bestimmtes Land fixiert, wenn sie dorthin bereits Kontakte haben. Während die Asylverfahren überall unerträglich lange dauern, wäre viel erreicht, wenn anerkannte Asylbewerber in ein Land weiterwandern könnten, wo sie Arbeit finden – so lautet ein Vorschlag des SVR in einem Jahresgutachten.

Pascal Morf erinnert an die Anstrengungen des SRK, zusammen mit dem Roten Halbmond, den Menschen auf der Flucht, insbesondere auf der Balkanroute beizustehen, Vanessa Ballarin bringt die anwaltlichen Bemühungen des SRK zur Kenntnis, das monatelang dafür kämpfte, dass eine syrische Familie mit vier Kindern, eines davon behindert, das griechische Flüchtlingslager endlich verlassen und in die Schweiz reisen durfte: Auch die EU lässt die humanitäre Lösung „Relocation“ (meist als „Resettlement“ bekannt) zu, wenn sich denn jemand dafür stark genug einsetzt.

Eine hierzulande kaum diskutierte Frage wirft Marion Panizzon auf. Es geht um die „Ausschaffung“, also Abschiebung von Personen, die am Ende des Verfahrens stehen und ausreisepflichtig wären, jedoch schwer erkrankt sind bzw. deren Gesundheitszustand sich bei Rückkehr in ihr Heimatland rapide und lebensbedrohlich verschlechtern würde. Die juristische Lösung, neuerdings vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ins Spiel gebracht, besteht darin, den Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung an das Folterverbot anzulehnen und damit das Non-refoulement der Genfer Konvention anwendbar zu machen.

Über die frauenspezifischen Gründe zur Flucht (u.a. Zwangsverheiratung) und die Gewalterfahrungen von Frauen auf der Flucht berichtet Milena Wegelin. Aktuell thematisiert „Terre des Femmes“ der Schweiz die sog. Kollektivunterkünfte, also Gemeinschaftsunterkünfte: Gefordert werden u.a. separate Schlafräume und sanitäre Anlagen für Frauen – so auch eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom März 2016.

In der Schweiz spricht man von „unbegleiteten minderjährige Asylsuchenden“ (umA), was den deutschen „umF“ entspricht. Christa Hanetseder verweist auf die Risiken, die Kinder und Jugendliche auf der Flucht überstehen müssen, etwa Zwangsarbeit oder Inhaftierung. Manche stehen unter dem Druck, ihre Schulden bei den Schleppern abarbeiten zu müssen. Zwar fehlen verlässliche Daten zum Gesundheitszustand junger Flüchtlinge, doch dürften die Hälfte von ihnen psychisch belastet sein. Die besonderen Schutzbedürfnissen der geflüchteten Kinder erfordern kindgerechte, sichere Unterbringung, Familienzusammenführung, vor allem auch Bildung und Ausbildung.

Nach einem kurzen Appell, die Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge ja nicht zu vernachlässigen, wird über die Tagesklinik GRAVITA in St.Gallen berichtet, die sich auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Fluchterfahrung eingestellt hat.

Sarah Schilliger würdigt nicht bloß die Potenziale der Freiwilligen auch in der Flüchtlingsarbeit, sie weist auch auf den persönlichen Nutzen hin, den diese dabei verwirklichen können, etwa „Worlding“ (Weltkenntnis und Politisierung), neue soziale Beziehungen vor Ort. Gefahren bleiben nicht aus: Freiwillige als Lückenfüller, Deprofessionalisierung, koloniale Denkfiguren (Bevormundung der Flüchtlinge).

Abschließend berichten drei Verantwortliche über die Gesprächsrunden, genannt „Femmes-Tische“, die landesweit eingerichtet worden sind, um Migrantinnen, in der Hauptsache Frauen mit Fluchterfahrung, zu muttersprachlicher Kommunikation mit anderen Betroffenen einzuladen. Die Gespräche, zu Erziehungsthemen z.B., immer mit Kaffee und Kuchen, werden von ausgebildeten Moderatorinnen geleitet, finden in Gemeinderäumen, auch Gemeinschaftsunterkünften statt und erfreuen sich großer Nachfrage (1.800 Termine im Jahr 2116, an 26 Standorten).

Diskussion

Das SRK geht mit dieser Veröffentlichung nicht allzu sehr mit der Flüchtlingspolitik der Schweiz ins Gericht, stellt aber deutlich seine anwaltliche Funktion heraus. Dabei sind die Erkenntnisse durchaus auch für Deutschland von Belang. Die kleinen terminologischen Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland werden sogar humoristisch behandelt: Was sind, bitte, „geschlossene Finken“ (die zu den Gesprächsrunden mitzubringen sind)?

Fazit

Das Schweizerische Rote Kreuz legt hiermit ein überzeugendes Plädoyer für die Rechte Interessen und Bedürfnisse von Menschen auf der Flucht vor, das auch in Deutschland gelesen, gehört und beherzigt werden soll.

Rezension von
Prof. Dr. Wolfgang Berg
Hochschule Merseburg
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Es gibt 128 Rezensionen von Wolfgang Berg.

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ISSN 2190-9245