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Lydia Halbhuber-Gassner, Barbara Kappenberg et al. (Hrsg.): Integration statt Ausgrenzung

Rezensiert von Prof. Dr. Helmut Kury, 09.05.2018

Cover Lydia Halbhuber-Gassner, Barbara Kappenberg et al. (Hrsg.): Integration statt Ausgrenzung ISBN 978-3-7841-3026-2

Lydia Halbhuber-Gassner, Barbara Kappenberg, Wolfgang Krell (Hrsg.): Integration statt Ausgrenzung. 90 Jahre Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe gestern, heute, morgen. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2017. 289 Seiten. ISBN 978-3-7841-3026-2. D: 21,00 EUR, A: 21,60 EUR.

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Thema

Die Frage, wie mit straffälligem Verhalten in einer Gesellschaft umgegangen werden soll, was hilft, vor allem schwere Gewalttaten zu verhindern, wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder neu gestellt, mit jeweils unterschiedlichen Antworten, bis heute auch deutlich regional geprägt. So praktizieren die USA in der Mehrzahl der Bundesstaaten, vor allem im Süden des Landes, nach wie vor die Todesstrafe, wenn auch seltener, und das, obwohl die kriminologische Forschung – gerade auch im eigenen Land – deutlich zeigen konnte, dass diese hinsichtlich der Begehung schwerer Straftaten keinen präventiven Effekt hat. Von politischer Seite vorgeschlagene „Lösungen“ des „Kriminalitätsproblems“ richten sich, gerade auch in Deutschland, bei führenden Parteien seit Jahrzehnten weniger an wissenschaftlich-kriminologischen Forschungsergebnissen aus, als an dem, was die Öffentlichkeit „will“, und die fordert insbesondere bei schweren Straftaten in der Regel vorwiegend härtere Sanktionen, etwa ein dauerhaftes „Wegsperren“. Die Vorschläge der politisch führenden Parteien hinsichtlich einer „Lösung“, richten sich in diesem Kontext seit Jahren mehr und mehr auf eine Strafverschärfung, somit einem weitgehend untauglichen Mittel einer Resozialisierung und damit wirksamer Kriminalprävention.

Daneben ist die Kritik am Strafvollzug lang, immer wieder wurde dessen Reduzierung oder gar Abschaffung gefordert. Kann eine Eingliederung des Straftäters in die Rechtsgemeinschaft, wie in § 2 des 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes gefordert – „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)“ – unter den Bedingungen der Freiheitsstrafe, also eine Inklusion durch Exklusion, überhaupt funktionieren?

Forschungen zur „Prisonisierung“ haben bereits früh im letzten Jahrhundert begonnen und sind bis heute aktuell. Wäre es nicht sinnvoller und wirksamer, die für den Freiheitsentzug investierten Kosten von gegenwärtig ca. 130 € täglich pro Gefangenem, vor allem bei als weniger gefährlich eingeschätzten Tätern, für ambulante Hilfe und Unterstützung zu investieren, bei günstiger Prognose etwa die Haftzeiten zu verkürzen, sind in diesem Zusammenhang immer wieder neu gestellte Fragen. Zurecht wird in diesem Zusammenhang auch auf die negativen Nebenwirkungen der Freiheitsstrafe auf das soziale Umfeld der Täter hingewiesen. Bestehende soziale Kontakte werden in aller Regel zerstört, Arbeitsplätze und Wohnungen gehen verloren, Ehen bzw. Partnerschaften zerbrechen nicht selten, etwa vorhandene Kinder werden durch die Inhaftierung eines Elternteils in aller Regel erheblich negativ beeinträchtigt, werden stigmatisiert, wird hier etwa gar die nächste Generation von Straftätern „herangebildet“? Vielfach werden Inhaftierte, auch Untersuchungshäftlinge, nicht oder nur unzureichend auf eine Wiedereingliederung vorbereitet, geraten somit etwa kurz nach Wiedererlangung der Freiheit in Schwierigkeiten und damit erneut in die Gefahr, „abzurutschen“.

Welche Verantwortung muss hier die Gesellschaft, die ja mit dazu beitrug, dass die Betroffenen ins „Abseits“ geraden sind, übernehmen? Tilman Moser betonte in diesem Zusammenhang bereits 1972 („Jugendkriminalität und Gesellschaftsstruktur“, S. 289) hinsichtlich vernachlässigter Kinder: „Erstaunlich ist, in welchem Ausmaß die Gesellschaft diesen Kindern Zeit lässt, sich zu Kriminellen zu entfalten. Sie kümmert sich kaum um sie, solange sie Opfer sind. Erst wenn die Gesellschaft sich selbst als Opfer fühlen oder wenigstens darstellen kann, greift sie ein. Dann aber so wie verwahrloste und unreife Eltern, die blind zuschlagen, wenn ihnen das Gezeter und die Streiche der von ihnen vernachlässigten Kinder auf die Nerven gehen, wenn das zornige Bedürfnis, sich Ruhe zu verschaffen, zum Hauptmotiv des Eingriffs wird“.

Sicher, inzwischen hat sich „manches getan“, vieles bleibt allerdings noch zu tun. Hier setzt der Band von Halbhuber-Gassner u.a. mit der deutlichen und überzeugend begründeten Forderung nach „Integration statt Ausgrenzung“ an.

Aufbau und Überblick

Der Sammelband, herausgegeben zum 90-jährigen Jubiläum der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe, gibt in, neben einem Vorwort der Herausgeber und fünf kurzen Geleitworten, in 23 Beiträgen einen breitgefächerten Überblick über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der Einrichtung aus unterschiedlichen Blickpunkten. Die Deutsche Nationalbibliothek bietet Einblick in das ausführliche Inhaltsverzeichnis.

Hierbei wird etwa in dem Beitrag von Anatol Berger auf die Anfangsjahre der „Katholischen Reichsarbeitsgemeinschaft für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ eingegangen, es werden die Entwicklungen eines Sozialdienstes Katholischer Frauen bzw. die Anfänge der Straffälligenhilfe im Katholischen Männerfürsorgeverein beschrieben.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet verständlicherweise auch die Jugendhilfe. Immer wieder wird zurecht die Bedeutung ehrenamtlicher Helfer betont, ohne die ein erheblicher Teil der geleisteten Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Neuere Entwicklungen, wie beispielsweise der Täter-Opfer-Ausgleich bzw. Möglichkeiten der Gestaltung von Vollzugslockerungen, werden auch an Einzelbeispielen beschrieben.

Deutlich wird in den Beiträgen ein Auf und Ab der Bemühungen, über die Zeit aber insgesamt auch die positive Entwicklung und der Wert, der von der Straffälligenhilfe geleistet wird.

Ausgewählte Inhalte

Die inhaltlichen 23 Kapitel des Sammelbandes sind nicht weiter untergliedert, lassen sich aber zu übergeordneten Themen zusammenfassen. Aufgrund des Umfangs kann hier nur auf Einzelaspekte eingegangen werden.

In einem einleitenden Beitrag diskutiert Michelle Becka die Bedeutung einer „Brückenfunktion“ der Straffälligenhilfe für Menschen in Haft auf dem Weg zu einer Eingliederung in die Gesellschaft. Es werden durch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter Verbindungen hergestellt zu einer Gesellschaft, „die sich die Straffälligen lieber auf Distanz hält“. Wesentliche Herausforderungen werden bereits hier angesprochen, wie das in den letzten Jahrzehnten gestiegene Sicherheitsbedürfnis in der Gesellschaft, Herausforderungen einer wirksamen Resozialisierung, Eigenverantwortung oder Beziehungen. In einer JVA haben Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger in aller Regel „eine besondere Freiheit und werden von den Inhaftierten anders wahrgenommen, sodass sie wichtige Bezugspersonen werden können“ (S. 29). Zu Recht geht die Autorin auch auf die negativen Nebenwirkungen einer Inhaftierung auf das soziale Umfeld, etwa die Stigmatisierung von Kindern der Sanktionierten, ein. Wie die Autorin betont, geht es um die schwierige, immer wieder neu aufzugreifende Aufgabe, „die gesellschaftlich verdrängte Lebenswirklichkeit der Straffälligen präsent (zu) machen: Strukturen anklagen, die Resozialisierung verhindern und Kriminalität teilweise befördern“ (S. 33).

Insbesondere die Beiträge von Anatol Berger, Wolfgang Krell, Werner Nickolai, Heinz-Bernd Wolters und Lydia Halbhuber-Gassner gehen auf die geschichtliche Entwicklung der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe – KAGS ein, beschreiben etwa auch die Leistung der Gründungsmitglieder und die Rolle des Deutschen Caritasverbandes. Halbhuber-Gassner beschreibt die „Chronik der Straffälligenhilfe des Sozialdienstes katholischer Frauen“ seit der Gründung von 120 Jahren, einer „Hilfe von Frauen für Frauen“. Die Geschichte des Sozialdienstes katholischer Frauen – SkF hat ihren Ursprung in der Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts, also in der Zeit des Wilhelminischen Kaiserreichs. Wie die Autorin betont gibt es die Verbüßung von Freiheitsstrafen bereits seit dem 17. Jahrhundert, „aber erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde nicht mehr nur die Sühne für Straftaten als Zweck einer Gefängnisstrafe gesehen, sondern auch die Möglichkeit zu einer Besserung der Straftäter“ (S. 103). Resozialisierende, erziehende Maßnahmen wurden damals als Aufgabe der Gefängnisseelsorger gesehen. Erst seit 1888 konnten bei weiblichen Gefangenen versuchsweise auch Frauen zur Erziehung hinzugezogen werden. 1927 wurde die Katholische Reichsarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KRAG) gegründet. Die Autorin beschreibt wesentliche Arbeitsschwerpunkte des SkF, wie etwa die Sorge um die Angehörigen von Inhaftierten, die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes, der sich auch mit den Hintergründen und Lebenslagen der Frauen beschäftigen sollte, eine mögliche Haftvermeidung bei Jugendlichen, eine gute Vorbereitung auf die Entlassung, vor allem auch Hilfe bei einer Arbeitsvermittlung und Wohnungssuche nach Entlassung, die insbesondere in den letzten Jahren wichtiger geworden sind, weiterhin eine konkrete Schuldenberatung. Einzelne konkrete weiterführende Präventionsansätze werden kurz angesprochen, eine landesweite Vernetzung der katholischen Träger der Straffälligenhilfe aber auch eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit werden überzeugend hervorgehoben.

Die Freie Straffälligenhilfe umfasst ein breites Arbeitsspektrum. Nicole Lehnert und Cornelius Wichmann gehen auf Aspekte im Wandel der Straffälligenhilfe und entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeit ein. So zieht sich die Frage, wie mit straffällig gewordenen jungen Menschen umgegangen werden sollte, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten, bis heute wie ein roter Faden durch die Jahrzehnte. Heute wird vielfach diskutiert, dass Jugendliche vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen immer schwieriger werden, das aggressive Verhalten zunehme, was letztlich politische Forderungen nach Gesetzes- und Strafverschärfungen unterstützt.

Werner Nickolai setzt sich in seinem Beitrag, der auf eine Fachtagung „Jugendhilfe und Justiz“ von 2005 zurückgeht, kritisch mit der Thematik auseinander. Besonders betont er zurecht die kriminalpolitischen Leitlinien der KAGS Versöhnung statt Strafen und Integration statt Ausgrenzung. Entschieden und mit überzeugenden Argumenten wird Stellung gegen die lebenslange Freiheitsstrafe und die Sicherungsverwahrung bezogen. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich auch öffentlich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gewandt. Dass der Jugendstrafvollzug das für die Täter formulierte Ziel einer straffreien Integration in die Gesellschaft „nur schwer und überwiegend gar nicht erreicht, lässt sich nicht nur an den Rückfallzahlen festmachen“ (S. 176). Zurecht betont der Autor: „Für die Erziehungswissenschaft hat die Strafe in der Erziehung nur dort ihren Platz, wo sie erstens in die Beziehung von Erwachsenen und Kindern integriert ist, wo sie zweitens die Grundlage dieser Beziehung nicht zerstört und wo sie drittens die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Verfehlung nicht blockiert“ (S. 177). Der Jugendstrafvollzug habe über Jahrzehnte hinweg eher mehr als weniger versagt.

Mehrere Beiträge gehen auf das bürgerschaftliche Engagement, einen ausgesprochen wichtigen Aspekt in der Straffälligenhilfe, ein. Freiwillig/ehrenamtlich engagierte Bürger und Bürgerinnen bilden eine wichtige, unverzichtbare Ergänzung der professionellen Tätigkeit, entlasten diese nicht nur, sondern stellen vor allem auch eine Brücke zum „Alltagsleben“ her. Freiwillige bilden somit eine wichtige Brücke zwischen drinnen und draußen. So betont Günter Rieger in seinem Beitrag, bürgerschaftliches Engagement erschließe in der professionellen Straffälligenhilfe generell knappe Ressourcen, wie Alltäglichkeit, Zeit, spezifisches Fachwissen der Freiwilligen, soziale Beziehungen, materielle Hilfen und Innovationsfähigkeit. Freiwillige als „Experten für den Alltag“ können aufgrund ihrer Erfahrung und ihres eigenen Umfeldes gerade etwa auch bei einer Reintegration nach einer Haftentlassung helfen, indem sie Verbindungen schaffen. Bürgerschaftliches Engagement trage „zu einem resozialisierungsfreundlichen, sozialen Umfeld bei“, sei aber kein Selbstläufer, müsse von Fachkräften in der Justiz angestoßen und getragen werden. Der Autor warnt vor zu viel Identifikation mit den Institutionen der Justiz und professioneller Resozialisierungstätigkeit, dadurch „verschwindet der zivilgesellschaftliches Engagement ebenso auszeichnende kritische politische Impuls“ (S. 191). Gabriele Grote-Kux diskutiert kritisch die Zeitgemäßheit des Konzepts einer frauenspezifischen Straffälligenhilfe.

Auf sich vor dem Hintergrund gesellschaftlich-technischer Entwicklungen stellende Fragen geht etwa Cornelius Wichmann in seinem Beitrag über Online-Beratung für Angehörige Inhaftierter ein. So besteht etwa auch ein Informationsangebot für Kinder von Inhaftierten, dass zunehmend genutzt wird.

Michaela Strang-Kempen beschreibt konkret das Projekt „Kid-Mobil, ein ehrenamtlicher Begleitdienst für Kinder zum Gefängnisbesuch ihrer inhaftierten Mütter“. Die Rückmeldung seitens der betroffenen Mütter und Kinder ist ausgesprochen positiv (vgl. auch den Beitrag von Melanie Begon).

Wolfgang Krell geht auf neuere Wege in der Straffälligenhilfe ein, wie den Täter-Opfer-Ausgleich, Lydia Halbhuber-Gassner beschreibt das Projekt „Frei-Raum“ bei inhaftierten der JVA Aichach. Seit 2015 engagiert sich die KAGS auch auf europäischer Ebene in der Thematik, bemüht sich um eine Zusammenarbeit und einen Erfahrungsaustausch, worüber Emily Trombik in ihrem Beitrag einen kurzen Einblick gibt.

In einem abschließenden Beitrag versuchen Gabriele Kawamura-Reindl und Heinz Cornel einen Blick in die Zukunft der Sozialen Arbeit mit Straffälligen zu werfen. Eingegangen wird etwa auf die Abhängigkeit kriminalpolitischer Entscheidungen von generellen gesellschaftlichen Trends, die von „populistischen Stimmen und archaischen Bestrafungswünschen“ allzuoft beeinflusst werden (S. 269). Die Arbeit mit Straffälligen habe sich „zu einem klassischen Arbeitsfeld Sozialer Arbeit entwickelt“ (S. 269). Gleichzeitig wird zurecht betont, dass Resozialisierung nicht in erster Linie Aufgabe der Straffälligenhilfe bleiben dürfe. „Vielmehr ist Resozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (S. 273). Integration und Resozialisierung könnten erst in einem Zusammenwirken entstehen „zwischen einer Gesellschaft, die durch ihre Grundhaltung, durch engagierte Menschen und durch vorhandene Dienste, Hilfen und Unterstützungen für Straffällige anbietet, mit dem Ziel einer straffreien Widereingliederung in die Gesellschaft“ (S. 274). Als zukünftige Tätigkeitsfelder werden von den Autoren vor allem gesehen, ein Angebot früher Hilfen für von Haft bedrohte Menschen, Projekte zu Haftvermeidung und Haftreduzierung, Angebote einer Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Begleitung bei Untersuchungshaft, Gruppentraining und Soziale Trainingskurse in Haftanstalten, Sportangebote in Haft, intensive Entlassungsvorbereitung, Betreuung in der Übergangsphase von drinnen nach draußen, Schaffung von Übergangseinrichtungen und Anlauf- und Beratungsstellen für Haftentlassene, vor allem auch hinsichtlich einer beruflichen Integration, mehr Angehörigenarbeit, Schuldnerberatung aber auch eine intensivere Opferhilfe.

Zielgruppen

Der Band mit seinen zahlreichen Beiträgen zu einem breit gefächerten Themenbereich ist für alle im Bereich Straffälligenarbeit, Resozialisierung, Sozialarbeit, Kriminologie, Jugendhilfe, Justiz, Opferhilfeeinrichtungen, Sozialpädagogik, Studierende, aber auch für kriminalpolitisch Tätige ausgesprochen informativ. Er bietet neben theoretischen Abhandlungen auch immer wieder positive konkrete Beispiele über einzelne praktische Projekte zu der Thematik Straffälligkeit, Resozialisierung, Hilfe für Inhaftierte und Angehörige.

Diskussion

Der Band ist klar und gut strukturiert, wobei eine Untergliederung der 23 Beiträge in Unterkapitel hilfreich gewesen wäre, er gibt einen sehr guten Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe, beschreibt gegenwärtige Projekte und Entwicklungstendenzen und betont überzeugend die Bedeutung der Einrichtung nicht nur für eine humane, sondern auch wirksame Arbeit mit Straffälligen.

Gerade durch die Entwicklung in den letzten Jahren, durch die vermehrte Zuwanderung von Flüchtlingen, vor allem junger Männer, aus unterschiedlichen Kulturkreisen und mit unterschiedlichen religiösen Ausrichtungen, mit vielfach mangelnden Deutschkenntnissen, und aufgrund der vielfach schlimmen Erlebnisse in den Herkunftsländern bzw. auf der Flucht, die teilweise zu erheblichen Posttraumatischen Belastungen geführt haben, kommen neue Aufgaben auch auf die Straffälligenhilfe zu.

Besonders anregend ist die konkrete Darstellung unterschiedlicher Perspektiven. So weisen einzelne Beiträge zurecht auch auf die Verantwortung der Gesellschaft hinsichtlich der Entwicklung von straffälligem Verhalten hin.

Fazit

Der Sammelband gibt nicht nur eine gute Darstellung der Entwicklung der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe in den letzten 90 Jahren, sondern diskutiert auch die heutige Situation der Straffälligenhilfe, betont ihre Aufgabenbereiche und gibt gute Beispiele, „wie es besser gemacht werden könnte“. Der Leser erhält zahlreiche Anregungen, worauf es hinsichtlich einer wirksamen Integration von Straffälligen ankommt, wo Mängel zu sehen sind. Wichtige Aspekte des breiten und komplexen Themas werden kritisch und weiterführend angesprochen. Das Gesamturteil ist vor diesem Hintergrund: Sehr empfehlenswert.

Rezension von
Prof. Dr. Helmut Kury
Universität Freiburg, Max Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (pens.)
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Es gibt 17 Rezensionen von Helmut Kury.

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Zitiervorschlag
Helmut Kury. Rezension vom 09.05.2018 zu: Lydia Halbhuber-Gassner, Barbara Kappenberg, Wolfgang Krell (Hrsg.): Integration statt Ausgrenzung. 90 Jahre Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe gestern, heute, morgen. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2017. ISBN 978-3-7841-3026-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/23705.php, Datum des Zugriffs 25.01.2025.


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