Bernd Maelicke, Stefan Suhling (Hrsg.): Das Gefängnis auf dem Prüfstand
Rezensiert von Prof. Dr. Helmut Kury, 27.07.2018
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Bernd Maelicke, Stefan Suhling (Hrsg.): Das Gefängnis auf dem Prüfstand. Zustand und Zukunft des Strafvollzugs. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Wiesbaden) 2018. 588 Seiten. ISBN 978-3-658-20146-3. D: 69,99 EUR, A: 71,95 EUR, CH: 72,00 sFr.
Thema
Die schwerste Kriminalsanktion in Deutschland wie anderen westeuropäischen Ländern ist seit Abschaffung der Todesstrafe nach dem Zweiten Weltkrieg die Freiheitsstrafe. Zweck der Freiheitsentziehung soll es vor allem sein, den Straftäter in die Rechtsgemeinschaft zu integrieren, zu resozialisieren, wie in § 2 des 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes betont – „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)“.
Von kriminologischer Seite wurde immer wieder angezweifelt, wieweit unter den Bedingungen einer Freiheitsentziehung und der Praxis des Vollzugs der Freiheitsstrafe dieses hochgesteckte Ziel überhaupt erreichbar ist. Die in den Bundesländern eingerichteten Sozialtherapeutischen Anstalten, in denen, auch aufgrund der besseren Ausstattung mit Behandlungspersonal, eine wirksamere Resozialisierungsarbeit geleistet werden kann, in die allerdings wegen der relativ geringen Zahl an Haftplätzen nur ein geringer Anteil aller Täter eingewiesen werden kann, werden vielfach als „Tropfen auf den heißen Stein“ gesehen.
Zu beachten ist auch, dass eine Inhaftierung zahlreiche negative Nebeneffekte hat, wie die Gefahr einer Einbindung in eine kriminelle Subkultur, Arbeitsplatzverlust und Gefahr einer Stigmatisierung, auch der Familie und eventuell vorhandener Kinder. Andererseits führt etwa bei schweren Gewalttätern aus Gründen der Sicherheit für die Gesellschaft oft kein Weg an einer Inhaftierung vorbei.
Eine Freiheitsstrafe kann auch ein Anfang für ein selbstkritisches Nachdenken über den bisherigen Lebenslauf und eine Motivation für einen Neuanfang darstellen. Vieles wird davon abhängen, wie die Freiheitsstrafe ausgestaltet wird und welche Unterstützung der Inhaftierte bekommt, ob es gelingt, ihn zu einer Umkehr zu bewegen. Vieles hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten hinsichtlich der Ausgestaltung der Freiheitsstrafe in Deutschland getan. Neue Herausforderungen ergeben sich in den letzten Jahren durch einen deutlichen Zuwachs an Flüchtlingen und Migranten in der Gesellschaft und damit auch an ausländischen Straffälligen und Gefangenen. An Fragen wie diesen setzt der Sammelband von Maelicke und Suhling an, die das Gefängnis auf den „Prüfstand“ stellen und Beiträge zusammengetragen haben, die „Zustand und Zukunft des Strafvollzugs“ überprüfen.
Entstehungshintergrund
Der Sammelband ist der erste Band in der von Maelicke, Suhling und Wirth bei Springer Fachmedien herausgegebenen Reihe „Edition Forschung und Entwicklung in der Strafrechtspflege“. Die 41 Autoren aus Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik geben einen breiten Überblick über das Thema „Gefängnis“, kaum ein Einzelaspekt wird ausgelassen. Wie die Herausgeber im Vorwort (S. V) betonen, werde das „gesamte Reso-System auf den Prüfstand“ gestellt.
Aufbau
Der Band enthält neben einem Vorwort und einer Einführung insgesamt 27 Beiträge, die in sechs Teile untergliedert sind.
Nach zwei einleitenden Kapiteln der Herausgeber werden in Teil B zunächst aktuelle Entwicklungen des Strafvollzugs in Deutschland diskutiert, etwa was die Gefangenenpopulation betrifft.
In Teil C des umfangreichen Bandes werden Fragen und Probleme einer „wirkungsorientierten Vollzugsgestaltung“ erörtert, etwa was Behandlung und deren Wirkung, die Bedeutung von Bildung und beruflicher Qualifizierung der Inhaftierten, eine Opferorientierung, die Berücksichtigung von Kontakten zur Familie, die Bedeutung des Anstaltsklimas, Gewalt und Subkultur in einer Anstalt betrifft.
In Teil D des Bandes werden „spezifische Zielgruppen“ betrachtet. Hier wird etwa auf Jugendarrest, Jugendstrafvollzug und Jugenduntersuchungshaft eingegangen, die Problematik kurzer Freiheitsstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen bzw. lebenslanger Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung erörtert. Weiterhin werden besondere Probleme hinsichtlich Frauenstrafvollzug, alten Gefangenen, drogenabhängigen bzw. ausländischen Inhaftierten dargestellt. Gerade was ausländische Gefangene betrifft, ein in den letzten Jahren deutlich zugenommener Anteil, stellen sich für den Strafvollzug spezifische Probleme, etwa was eine sprachliche Verständigung bzw. kulturell und religiös bedingte Einstellungen betrifft.
In Teil E gehen zwei Beiträge unter dem Gesamtrahmen „Strategische Steuerung“ auf die Organisation einer JVA bzw. die Personalentwicklung ein.
Der letzte Teil des Bandes (F) beschäftigt sich mit der zukunftsweisenden Frage der „Entwicklung des Systems der stationären und ambulanten Resozialisierung“. Hier geht es etwa um die wichtige Frage eines wirksamen Übergangsmanagements von drinnen nach draußen, die Rolle der Sozialen Dienste der Justiz und der Freien Straffälligenhilfe, die Bedeutung von ambulanter und stationärer Resozialisierung bzw. wieweit die Aufgabe einer Wiedereingliederung Straffälliger in die Rechtsgemeinschaft ausschließlich als Aufgabe des Strafvollzuges zu sehen ist, also welche Bedeutung der Gesellschaft hier insgesamt zukommt.
Die Deutsche Nationalbibliothek bietet Einblick in das vollständige Inhaltsverzeichnis.
Ausgewählte Inhalte
Aufgrund des Umfangs des Bandes von 588 Seiten kann hier nur auf Einzelaspekte eingegangen werden.
Die Herausgeber betonen im Vorwort (S. V), es gehe ihnen darum, „eine aktuelle Bestandsaufnahme zu den unterschiedlichen und mannigfaltigen Themenbereichen des Strafvollzugs und der mit ihm kooperierenden Organisationen im Prozess der Resozialisierung zu erstellen“. Es fehle eine Bewertung der Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten, der gegenwärtigen Lage des Strafvollzugs. Aufgabe für die Autorinnen und Autoren sei es gewesen, „die verschiedenen Bereiche und Aspekte des Strafvollzugs näher zu beleuchten“, kurz, zu versuchen, „das Gefängnis auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Veränderungs- und Entwicklungsbedarfe zu formulieren“ (S. XVI).
Maelicke geht in seinem Eingangsbeitrag auf den Strafvollzug im Kontext des sozialen Wandels, auf den Stellenwert der Forschung im Zusammenhang mit einer konstruktiven Weiterentwicklung ein. Trends in Gesellschafts- und Sozialpolitik wirken sich auch auf den Strafvollzug aus. Wie der Autor betont (S. 11) sei der deutsche Strafvollzug seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1977 „zu einem dauerhaften Brennpunkt der Kriminal- und Sozialpolitik geworden“, was zu einer „kontinuierlichen Verbesserung“ beigetragen hätte. Seit der Föderalismusreform 2006 und der Verlagerung der Kompetenz für den Vollzug auf die Länder, seien diese auch für Forschung und Entwicklung zuständig. Der Einfluss der Wissenschaft habe seit den 70er und 80er Jahren zugunsten der Medien deutlich abgenommen. Im Zusammenhang der Globalisierung würden die „Unterschiede in der Qualität des Gefängniswesens … europa- und weltweit immer größer, ebenso die Gefahr des Absenkens der Standards“ (S. 3).
Auch Suhling betont in seinem einleitenden Beitrag die Bedeutung der Wirkungsforschung für den Strafvollzug, stellt sich die Aufgabe, „die grundlegenden Ideen der Wirkungsforschung und der wirkungsorientierten Vollzugsgestaltung und -steuerung zu skizieren“ (S. 25). Alle neueren gesetzlichen Regelungen zum Strafvollzug bzw. der Sicherungsverwahrung würden die Forderung enthalten, dass deren Effizienz wissenschaftlich-empirisch zu untersuchen und die Praxis entsprechend der Ergebnisse weiter zu entwickeln sei. Bisher fehle es an guten Wirksamkeitsstudien, aber auch an einer Umsetzung von vorliegenden Ergebnissen in die Praxis. Zurecht weist der Autor darauf hin, dass die Bundesländer die Ziele des Strafvollzugs unterschiedlich gewichten (S. 31).
Im Abschnitt Teil B über „aktuelle Entwicklung des Strafvollzugs in Deutschland“ (S. 49 ff.) berichtet zunächst Drenkhahn über Veränderungen in der Gefangenenpopulation (S. 51 ff.). Die Zahl der Strafgefangenen als auch die Gefangenenrate haben sich in Deutschland seit 2003 mit Schwankungen insgesamt deutlich verringert, wobei sich bei den weiblichen Gefangenen seit Anfang der 1970er Jahre eine steigende Tendenz zeige, die ab 2003 gestoppt werde (S. 54 ff.). Zugenommen habe vor allem der Anteil der Gefangenen, die wegen eines Gewalt- oder Drogendelikts verurteilt wurden, ferner das Durchschnittsalter der Inhaftierten. Was die Prognose von Gefangenenzahlen und deren Zusammensetzung betrifft, weist die Autorin zurecht auf die enorme Unsicherheit in den Voraussagen hin.
Arloth und Geiger gehen auf den „deutschen Strafvollzug nach der Föderalismusreform“ von 2006 ein, nach der das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976 nur noch eingeschränkt anwendbar ist (S. 73 ff.). Sie gehen der Frage nach, ob die Reform zu einer unterschiedlichen Gestaltung der Vollzugssysteme geführt hat, diskutieren vor allem die Arbeitspflicht der Gefangenen, die als ausgesprochen wichtig für eine Resozialisierung angesehen wird, und das Spannungsfeld zwischen Resozialisierung und Sicherheit, insbesondere hinsichtlich Vollzugslockerungen und Unterbringung im offenen Vollzug.
Teil C enthält unter dem Stichwort „Wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung“ acht Beiträge.
Zunächst gehen Endres und Breuer auf „Behandlungsmaßnahmen und -programme im Strafvollzug“ ein (S. 89 ff.), gehen vor allem der Frage nach, wie Behandlung definiert wird, sprechen stichwortartig wesentliche Risikofaktoren und Behandlungsprogramme an. Für die deutsche Sozialtherapie würden nach wie vor überzeugende Wirkungsnachweise fehlen. Man gehe weitgehend davon aus, dass sich die Rückfallraten durch eine Behandlung von Straftätern, vor allem einem kognitiv-behavioralen oder multi-systemischen Ansatz, moderat reduzieren lassen, wobei eine Durchführung in Freiheit größere Effekte zu haben scheine als in Gefängnissen (S. 105).
Theine und Elgeti-Starke diskutieren Fragen von „Bildung und Qualifizierung“ von Straffälligen (S. 109 ff.). „Durch den Erwerb von Kompetenzen, die es Gefangenen ermöglichen, ihr persönliches, berufliches und gesellschaftliches Leben verantwortlich und persönlich befriedigend zu führen, müssen diese auf eine erfolgreiche Integration vorbereitet werden, wenn der Gesetzesauftrag gelingen soll“ (S. 109). Durch eine berufliche Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt lasse sich die Rückfallquote erheblich senken.
Wischka und van den Boogaart beschäftigen sich mit dem Thema „Sozialtherapie im Justizvollzug“ (S. 129 ff.). Die Autoren gehen zunächst auf die Anfänge in den 1960er Jahren ein, beschreiben die Schwierigkeiten der Einrichtung entsprechender Anstalten. Erst spektakuläre Sexualstraftaten und deren breite Medienberichterstattung übte Druck auf die Politik aus, die Sozialtherapie auszubauen. Nach der Föderalismusreform von 2006 wurde von den Bundesländern auch die Sozialtherapie neu und teilweise unterschiedlich geregelt. Alle Bundesländer würden eine Nachbetreuung nach Entlassung vorsehen. Es sei jedoch versäumt worden, „die neue Gesetzgebung für eine Stärkung der Sozialtherapie zu nutzen“ (S. 136). Die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen habe sich in den vergangenen 20 Jahren „dramatisch verschlechtert“ (S. 146), die Lockerungspraxis sei insgesamt restriktiver, was vor allem auf ein verstärktes „Sicherheitsbedürfnis“ der Bevölkerung und entsprechende politische Reaktionen zurückzuführen sei.
Jesse, Jacob und Prätor beschäftigen sich mit der „Opferorientierung im Justizvollzug“ (S. 159 ff.). Durch eine Opferorientierung solle die Einsicht der Gefangenen in ihr begangenes Unrecht und „die Bereitschaft, für deren Folgen einzustehen“ gefördert werden (S. 159). Es gehe hier um mehr als nur eine Bestrafung des Täters, um die Wiederherstellung von Rechtsfrieden. Ein Zusammentreffen von Tätern und Opfern führe offensichtlich bei guter Vorbereitung für beide Gruppen zu positiven Ergebnissen, auch bei Inhaftierten, die schwere Straftaten begangen haben. So konnte auch die Rückfallrate gesenkt werden. Auf einen weiteren wesentlichen Aspekt, „die längst überfällige Familienorientierung im Strafvollzug“, weisen Sandmann und Knapp in ihrem Beitrag hin (S. 175 ff.). Das Thema erfahre inzwischen mehr Aufmerksamkeit. „Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen“ (S. 176). Während der Haft sollten familienorientierte Therapiemaßnahmen angeboten werden, die bei Bedarf auch nach Haftentlassung fortgeführt werden können, gerade dadurch könne die Rückfallquote deutlich gesenkt werden. Es werden Regelungen hinsichtlich einer familienorientierten Vollzugsgestaltung auf Bundesländerebene vorgestellt.
Neubacher und Boxberg beschäftigen sich mit dem Problem „Gewalt und Subkultur“ (S. 195 ff.). Unterschiedliche theoretische Modelle zur Entstehung von Gewalt im Strafvollzug werden diskutiert, die wesentlichen Ergebnisse eines eigenen Forschungsvorhabens vorgestellt, die vor allem ein häufiges Vorkommen von psychischer aber auch physischer Gewalt bei Jugendstrafgefangenen zeigen, wobei die Gewalt während der Zeit der Inhaftierung zunimmt, eigene Opfererfahrungen fördern Gewaltausübung. Die Autoren gehen insbesondere auch auf die Bedeutung des Anstaltsklimas ein, ein Thema, das von Guéridon und Suhling in einem eigenen Kapitel aufgegriffen wird (S. 239 ff.). „Gefangene, die sich fair behandelt fühlen, sind trotz ansonsten widriger Umstände nachweisbar weniger gewalttätig“ (S. 199).
Auch Radetzki geht in ihrem Beitrag über „Soziale Sicherheit im Alltag des deutschen Strafvollzuges – ein Auslaufmodell“ (S. 217 ff.) u.a. auf die Bedeutung des Anstaltsklimas ein. Die Autorin stellt sich die Frage, „ob die Inhaftierten in der voll versorgenden und überbevormundenden Haftsituation, in der eine hohe Regelungsdichte herrscht, sich überhaupt weiter entwickeln können“ (S. 220). Moderne Technik ersetze etwa auch persönliche Kontakte zwischen Inhaftierten und Bediensteten, der Alltag werde „zunehmend durch Unpersönlichkeit geprägt“ (S. 224). Deutlich wird, dass „mit dem Einzug erhöhter technischer Sicherheit die soziale Sicherheit immer stärker gefährdet wird, weil direkte Ansprechpersonen für Gefangene nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen“ (S. 236). Dass sich dadurch auch das Klima in einer Anstalt verschlechtern kann, ist naheliegend, was sich auch auf den Erfolg von Resozialisierungsmaßnahmen auswirken wird (vgl. das Kapitel von Guéridon und Suhling, S. 248). Ein schlechtes Anstaltsklima fördert die Ausübung von Gewalt. Das Klima kann nach Guéridon und Suhling (S. 251) „gewissermaßen als ein universeller Faktor für das Gelingen – oder Scheitern – einer Justizvollzugseinrichtung gesehen werden“, umso mehr verwundere es, „dass diesem Thema im deutschen Justizvollzug nur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird“ (S. 257).
Teil D fasst acht Beiträge zu „spezifischen Zielgruppen“ zusammen.
Zunächst behandeln Walkenhorst und Fehrmann das Thema „Jugendarrest, Jugendstrafvollzug und Jugenduntersuchungshaft“ (S. 265 ff.). Die Jugendstrafe als eingriffsintensivste Sanktion im Jugendstrafrecht sei hinsichtlich ihrer Wirkungen eine „seit langem umstrittene Maßnahme“ (S. 266). Die Autoren diskutieren die einzelnen Maßnahmen unter pädagogischer Perspektive, stellen Ergebnisse der Wirkungsforschung vor und bewerten diese. Die Forschung zeige deutlich, dass die „Möglichkeiten individueller Resozialisierung im Strafvollzug selbst bei optimalen Rahmenbedingungen begrenzt sind“ (S. 285).
Treig und Pruin geben in ihrem Beitrag den Stand der Diskussion zu dem Thema „Kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen“ wieder (S. 313 ff.). Aufgrund der kurzen Inhaftierungszeit sei eine sinnvolle Behandlung kaum möglich, die Rückfallquote nach Haftentlassung sei besonders hoch (S. 319, 325 ff.). Der Anteil der eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen sei vor allem in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Dessecker beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Zustand der lebenslangen Freiheitsstrafe in „strafrechtlicher, vollzugsrechtlicher und kriminologischer Hinsicht“ (S. 351). Auch für solche Gefangene sollten geeignete Behandlungsprogramme angeboten werden (S. 360). Gefordert wird vom Autor vor allem auch mehr spezifische Forschung.
Bartsch widmet sich der Problematik der Sicherungsverwahrung (S. 363 ff.). Obwohl Experten etwa aufgrund mangelnder Vorhersagegenauigkeit einer weiteren Gefährlichkeit des Täters immer wieder deren Abschaffung forderten, wurde sie eher ausgeweitet, etwa auf Heranwachsende und Jugendliche (S. 364). Die Entwicklung der Sicherungsverwahrung wird vor dem Hintergrund wesentlicher höchstrichterlicher Entscheidungen kritisch beleuchtet. Insgesamt haben sich „zumindest die Lebensbedingungen der Untergebrachten in den Anstalten mittlerweile spürbar verbessert“ (S. 376).
„Straffällig gewordene Frauen“, denen sich der Beitrag von Michels widmet (S. 381 ff.), bilden im Strafvollzug mit knapp 6 % eine relativ kleine Gruppe. Die Autorin erklärt die geringere Straffälligkeit von Frauen vor allem mit einer unterschiedlichen sozialen Kontrolle. Inhaftierte Frauen hätten sehr häufig über lange Zeit Gewalt, in der Regel durch Männer, erlebt (S. 387). Weit über die Hälfte der Inhaftierten seien Mütter. Die Autorin formuliert Forderungen an eine frauenspezifische Resozialisierung (S. 388 ff.). „Die erheblichen Unterschiede der Länder in der Unterbringung von Frauen im offenen Vollzug zeigen, dass der politische Wille ausschlaggebend ist und nicht die inhaftierten Frauen“ (S. 392).
Meuschke diskutiert Fragen im Zusammenhang mit einem weltweit deutlich ansteigenden Anteil alter Gefangener (S. 403 ff.). Teilweise würden eigene Abteilungen bzw. Anstalten für diese Gruppe eingerichtet. In Deutschland sei die Zahl der über 60-jährigen Gefangenen von 1991 bis 2014 um 342 % gestiegen. Ältere Insassen verfügten über mehr familiäre Beziehungen als jüngere (S. 406).
Häßler und Maiwald beschreiben Probleme im Zusammenhang mit drogenabhängigen Inhaftierten (S. 423 ff.). Die Drogenproblematik steige, auch im Strafvollzug, wobei genaue Zahlen fehlen. Eine Behandlung in Haft sei aufgrund finanzieller Einschränkungen nur rudimentär möglich, empfehlenswert sei eine langfristige Therapie außerhalb der Haft (S. 424). Die Rückfallgefahr sei bei suchtmittelabhängigen Inhaftierten besonders hoch, insbesondere nach längeren Haftstrafen. Adäquate Therapieangebote könnten vor allem auch erheblich Kosten sparen.
Abraham setzt sich mit dem Thema der ausländischen Gefangenen, das in den letzten Jahren aufgrund der zahlreichen Immigranten deutlich wichtiger geworden ist, auseinander (S. 443 ff.). Gerade auch weil die ausländischen Gefangenen keine homogene Gruppe seien, stellten sie für das Personal einer Anstalt eine besondere Herausforderung dar.
Teil E, „Strategische Steuerung“, enthält zwei Beiträge.
Zunächst nimmt Koop Stellung zur „Justizvollzugsanstalt als lernende Organisation“ (S. 457 ff.). Der Strafvollzug habe sich in den letzten 15 Jahren positiv verändert. „Schade ist nur, dass die universitäre Forschung als unabhängige Wissenschaft weiterhin in ihrem Elfenbeinturm lebt und sich nur am Rande mit dem Strafvollzug beschäftig“ (S. 458). Der Autor, Leiter der JVA Oldenburg, schätzt den Anteil psychisch kranker Gefangener in dieser Anstalt auf 50 bis 60 %. Koop schildert konkret, wie sich der Strafvollzug durch Gewährung von mehr Hafterleichterungen für die Inhaftierten deutlich verbessert hat, auch was die Arbeitsbedingungen des Personals betrifft. Über ein anstaltsinternes Fernsehstudio werden die Inhaftierten aktuell über das Anstaltsgeschehen informiert. Ein wichtiges Thema ist Sauberkeit in der Anstalt, wodurch auch Vandalismus und Gewalt deutlich zurückgegangen seien. Seit 25 Jahren gibt es in der Anstalt offene Haftraumtüren innerhalb der Stationen. Besonderer Wert wird auf einen offenen und freundlichen Umgang miteinander, auch mit den Gefangenen, gelegt. Alle Gefangenen können 5 Stunden Besuch im Monat erhalten, weiterhin gibt es die Möglichkeit, mit Angehörigen 30 Minuten pro Woche zu skypen. Die JVA habe sich mit den Vollzugsänderungen für einen „risikovollen Weg“, aber auch einen offensichtlich erfolgreichen entschieden (S. 476).
Steinhilper und Papies beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der „strategischen Personalentwicklung im Justizvollzug“ (S. 479 ff.). Die Personalsituation habe sich verbessert, insbesondere auch hinsichtlich Fachdiensten. Allerdings werde es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Auch im Strafvollzug sei unternehmerisches Denken und Handeln wichtig. Möglichkeiten und Vorteile einer Selbstorganisation im Strafvollzug werden dargestellt.
Der den Band abschließende Teil F beschäftigt sich in fünf Beiträgen mit der „Entwicklung des Systems der stationären und ambulanten Resozialisierung“ (S. 499 ff.).
Zunächst geht Wirth auf das Thema „Steuerung und Erfolgskontrolle im Übergangsmanagement“ ein (S. 501 ff.). Das Interesse an einem strukturierten Übergangsmanagement im Rahmen der Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft sei in den letzten Jahren erheblich gewachsen, auch im Zusammenhang mit der Einsicht in die begrenzten Resozialisierungsmöglichkeiten des Strafvollzugs. Der Autor diskutiert Effekte eines Übergangsmanagements und beschreibt Möglichkeiten einer beruflichen Wiedereingliederung. Wichtig seien „Förderketten“, die Resozialisierungsbemühungen im Vollzug in Freiheit weiterführen.
Klug beschäftigt sich mit den „sozialen Diensten der Justiz“ (S. 523 ff.). Die Aufgabenbereiche von Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe werden beschrieben. Die Zuordnung dieser sozialen Dienste zu Justizorganen, Gerichten bzw. der Staatsanwaltschaft, sei „nicht unproblematisch“, es sei eine „klare professionelle Führungsstruktur nötig“ (S. 525). Als problematisch angesehen wird der Doppelauftrag von Hilfe und Kontrolle (S. 529 f.), Veränderungen in der Schwerpunktsetzung in den letzten Jahrzehnten werden dargestellt. Ein besonderes Gewicht kommt der Beziehungsgestaltung zu.
Auch Roggenthin beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Bedeutung von Wirkungsforschung, hier im Bereich der freien Straffälligenhilfe (S. 549 ff.). Die Bedeutung der freien Straffälligenhilfe, einer nicht-staatlichen Beratung, würde unterschätzt, Wirkungsforschung könne hier weiterhelfen. Es werden Vorschläge für eine entsprechende Weiterentwicklung diskutiert.
Sandmann und Kilian-Georgus berichten differenzierte empirische Ergebnisse zu ambulanter und stationärer Resozialisierung in Schleswig-Holstein (S. 567 ff.). Deutlich wird auch auf die Kosten des Justizvollzuges hingewiesen.
Im letzten Beitrag stellen sich Jesse, Werner und Kramp die kritische Frage, wieweit „Resozialisierung eine exklusive Aufgabe des Strafvollzuges“ ist (S. 579 ff.). Der Justizvollzug werde vor allem „defizitorientiert“ dargestellt, es würden in der Öffentlichkeit vor allem Sicherheitsvorfälle in Anstalten berichtet (S. 579). Der Erfolg von Resozialisierungsbemühungen hänge nicht allein von der Arbeit der Anstalten ab, Wiedereingliederung sei eine „weit über den Strafvollzug hinausgehende Aufgabe“ (S. 580). Die Resozialisierungsmaßnahmen hätten sich in den letzten Jahrzehnten verbessert, allerdings gebe es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Anstalten und den Bundesländern. Trotz Vereinheitlichungsbemühungen würde auch im Justizbereich, damit auch im Strafvollzug, die Mehrheit der Mitarbeiter getrennt vor sich hin „werkeln“. Es sei dagegen ein „kollektiver Lernprozess mit dem Ziel einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsübernahme für die Aufgaben der Resozialisierung und Strafvermeidung überfällig“ (S. 582).
Zielgruppen
Die Veröffentlichung geht in den verschiedenen Beiträgen auf unterschiedliche Einzelaspekte des Themas Gefängnis bzw. Resozialisierung/Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft ein. Neben berechtigter Kritik werden weiterführende Vorschläge gemacht. Vor diesem Hintergrund ist der Band für alle im Bereich Strafvollzug, Straffälligenarbeit, Resozialisierung, Sozialarbeit, Strafvollzugspsychologie, Kriminologie, Sozialpädagogik, Studierende, insbesondere aber auch im Bereich Kriminalpolitik Arbeitende sehr informativ. Er bietet neben theoretischen Abhandlungen kritische Bewertungen der gegenwärtigen Strafvollzugspraxis, weist auf Nachteile hin und gibt immer wieder weiterführend konkrete Beispiele, wie die Strafvollzugspraxis konstruktiv verbessert werden könnte.
Diskussion
Der Band mit 27 Beiträgen zum Strafvollzug ist gut gegliedert, diskutiert das Thema Gefängnis und Resozialisierung kritisch und weiterführend aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Alle wesentlichen Bereiche im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen werden kritisch angesprochen. So wird ein Überblick über die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten gegeben, Fragen einer wirkungsorientierten Gestaltung des Vollzuges werden diskutiert, es wird auf spezifische Zielgruppen eingegangen, wie Lebenslängliche, Frauen, Drogenabhängige oder ausländische Gefangene, Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Systems Strafvollzug werden diskutiert, schließlich Probleme einer Einbettung wirkungsvoller Resozialisierung in gesamtgesellschaftliche Kontexte dargestellt.
Neben berechtigter Kritik werden immer wieder weiterführende Vorschläge gemacht, werden positive Modellprojekte beschrieben. Deutlich werden in den einzelnen Beiträgen immer wieder die Begrenztheit einer Resozialisierung hinter Gefängnismauern diskutiert, aber auch das Vorhandensein vieler ungenutzter „Alternativen“, die Bedeutung einer Zusammenarbeit mit der „Welt außerhalb“, eines gut vorbereiteten und begleiteten Übergangsmanagements, will man durch „Exklusion“ eine erfolgreiche „Inklusion“ erreichen. Negative Nebeneffekte einer Inhaftierung, etwa auf die Familie bzw. das soziale Umfeld, werden in verschiedenen Beiträgen angesprochen. Die Gesellschaft insgesamt wird in kritischen Beiträgen hinsichtlich einer Wiedereingliederung Straffälliger in Verantwortung genommen.
Fazit
Der Sammelband gibt eine gute und kritische Darstellung des Gefängnisses in Deutschland, diskutiert die wesentlichen Aspekte der Freiheitsstrafe, weist auf Mängel hin und beschreibt bessere und kostengünstigere Alternativen zu einem traditionellen Vorgehen. Deutlich werden die Herausforderungen hinsichtlich einer konstruktiven Organisation und Leitung einer Justizvollzugsanstalt, eines guten Anstaltsklimas, einer guten Ausbildung und einem großen Engagement des Personals, gerade auch vor dem Hintergrund eines erheblichen Anteils psychisch schwer gestörter Inhaftierter. Auch aktuelle Themen, wie Ausländer im Vollzug, deren Anteil im Zusammenhang mit der erheblichen Immigration deutlich zugenommen hat, werden angesprochen.
Der Leser wird breit und kritisch über die wesentlichen Facetten des Themas Gefängnis und Resozialisierung informiert, erhält anhand von Beispielen zahlreiche Anregungen hinsichtlich einer Weiterentwicklung. Teilweise auftauchende stilistische und grammatikalische Fehler können den Wert des Bandes nicht wesentlich beeinträchtigen.
Das Gesamturteil ist vor diesem Hintergrund: Sehr empfehlenswert.
Rezension von
Prof. Dr. Helmut Kury
Universität Freiburg, Max Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht (pens.)
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Zitiervorschlag
Helmut Kury. Rezension vom 27.07.2018 zu:
Bernd Maelicke, Stefan Suhling (Hrsg.): Das Gefängnis auf dem Prüfstand. Zustand und Zukunft des Strafvollzugs. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
(Wiesbaden) 2018.
ISBN 978-3-658-20146-3.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/24556.php, Datum des Zugriffs 25.01.2025.
Urheberrecht
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