Buchna Johannes, Carina Leichinger et al.: Gemeinnützigkeit im Steuerrecht
Rezensiert von Dr. Rafael Hörmann, Philipp Promnik, 31.03.2025

Buchna Johannes, Carina Leichinger, Andreas Seeger, Wilhelm Brox: Gemeinnützigkeit im Steuerrecht. Die steuerlichen Begünstigungen für Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften - steuerliche Spendenbehandlung. Erich Fleischer Verlag (Achim) 2022. 12. Auflage. 920 Seiten. ISBN 978-3-8168-4052-7.
Thema
Der „Buchna“ gehört im Rahmen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts zu den Standardwerken der Literatur. Als Praxisratgeber in seiner mittlerweile 12. Auflage besticht das Werk durch seine stetige Aktualisierung und Fortsetzung in Hinblick auf die Neuerungen der Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen. Darüber hinaus wird auf aktuelle Verwaltungsanweisungen Bezug genommen und diese anhand der Meinung aus Sicht der Finanzverwaltung näher erläutert. Für steuerbegünstigte Körperschaften werden die steuerlichen Begünstigungen sehr detailliert dargestellt. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und steuerbegünstigter Zwecke sowie der steuerliche Spendenabzug werden umfassend erläutert. Dabei werden die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung chronologisch beleuchtet, und zunächst anschaulich Grundwissen der einzelnen Normen vermittelt, um darauffolgend konkrete Begriffe oder spezielle Fallkonstellationen weiter auszuführen. Besonders hilfreich sind in diesem Zusammenhang die zahlreichen Hinweise und Beispiele, mit denen dem Leser ein fundiertes Fachwissen nähergebracht wird. Darüber hinaus wird für steuerbegünstigte Körperschaften auf steuerlich relevante Aspekte in diversen Rechtsgebieten, wie Ertrag- und Substanzsteuern und der Umsatzsteuer, ebenfalls eingegangen. Der Leser erhält zudem Ausführungen zur Umstrukturierung gemeinnütziger Unternehmen.
Autoren
Carina Leichinger, Dipl.-Finanzw., MBA, MPM ist als Oberregierungsrätin und Oberfinanzdirektorin in NRW tätig. Sie arbeitete mit Johannes Buchna, der das Werk über Jahrzehnte hinweg entscheidend mitprägte, von 2011 bis zu seinem Tod im Jahr 2013 zusammen, und unterstütze schon in der 11. Auflage als Autorin.
Andreas Seeger, Dipl.-Finanzw. ist Steuerberater und Partner der CURACON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH und war von 2001 bis 2019 Leiter des Geschäftsbereichs Steuerberatung.
Steuerberater Wilhelm Brox, Dipl.-Betriebsw. war Gründer der CURACON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH und war dort bis Ende 2024 tätig.
Entstehungshintergrund
Von der 11. Auflage bis zum Erscheinen der neuesten 12. Auflage sind sieben Jahre vergangen. In dieser Zeit wurden etliche für gemeinnützige Organisationen relevante Regelungen erneuert. Die bedeutendste Maßnahme ging mit dem Jahressteuergesetz 2020 einher, wodurch das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert wurde. Dies sahen die Autoren als Anlass, die Rechtsentwicklungen im Rahmen einer neuen Auflage darzustellen und umzusetzen.
Im Rahmen der Einkommensteuer wurden die Pauschbeträge für Übungsleiter (§ 3 Nr. 26) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und für Ehrenamtliche (§ 3 Nr. 26a) von 720 Euro auf 840 angehoben, wodurch höhere Anreize für ein bürgerliches Engagement geschaffen werden sollen.
Innerhalb der Abgabenordnung ist der Zweckkatalog innerhalb des § 52 Abs. 2 Satz 1 um mehrere aktuelle Zwecke erweitert worden (Klimaschutz, Förderung der Ortsverschönerung, Friedhofsverwaltung und Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden).
Auch der Katalog der Zweckbetriebe in § 68 AO wurde um zeitgemäße Zwecke ergänzt (Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen und zur Fürsorge für Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen bzw. Behinderungen).
Die Mittelvergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften wurde in § 58 Nr. 1 neu gefasst. Hierbei wurden die Mittelempfänger konkretisiert. Durch die Neueinführung des § 58a wurden erstmals gesetzliche Regelungen zum Vertrauensschutz für die Mittelvergabe normiert, und damit die Rechtsposition der steuerbegünstigten Körperschaften
Aufbau
Das Werk umfasst 1293 Seiten und ist in 10 Teilabschnitte mit weiteren Unterkapiteln aufgeteilt, welchen ein Vorwort zur aktuellen Auflage sowie eine Inhaltsübersicht vorangeht.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterteilungen:
- Teil A: Einführung (S. 21–29)
- Teil B: Erläuterung der Bestimmungen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ in der AO (S. 31–137)
- Teil C: Die gemeinnützlichen Voraussetzungen im Einzelnen (S. 139–325)
- Teil D: Tätigkeitsfelder steuerbegünstigter Körperschaften (S. 327–501)
- Teil E: Steuerlicher Spendenabzug (S. 503–587)
- Teil F: Ertrag- und Substanzsteuern bei steuerbegünstigten Körperschaften (S. 589–675)
- Teil G: Umsatzsteuer bei steuerbegünstigten Körperschaften (S. 677–1015)
- Teil H: Sonstige Steuerrechtsgebiete (S. 1017–1084)
- Teil J: Umstrukturierungen gemeinnütziger Unternehmen (S. 1085–1096)
- Teil K: Anhänge (S. 1097–1258)
Das Werk schließt mit einer Liste der Abkürzungen (S. 1259–1260), einem Paragraphenschlüssel (S. 1261–1265) und einem Stichwortverzeichnis (S. 1267–1293).
Änderungen zur Vorauflage
Im Vergleich zur Vorauflage fallen noch einige andere Punkte auf. Direkt ist positiv hervorzuheben, dass die Inhaltsübersicht um eine weitere Gliederungsebene ergänzt wurde. So wirkt diese übersichtlicher, und die Unterkapital sind leichter zu finden. Außerdem ist festzuhalten, dass – neben den Ausführungen zu den Neuregelungen – weitere Gliederungspunkte aufgeteilt und ausführlicher dargestellt wurden, was dazu geführt hat, dass das Werk fast 400 Seiten länger ist als die Vorauflage. Dabei wirkt das Werk jedoch in keinem Punkt unübersichtlich, sondern ergänzt dieses im Vergleich zu seinem Vorgänger anschaulich.
Zwar wird in der aktuellen Auflage auf Literaturhinweise verzichtet, dies hat jedoch keine wissenschaftlichen Einbußen zur Folge. Im Gegenteil, denn hier wurden nun Fußnoten eingefügt. In diesen werden Entscheidungen aus der Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen so wie vereinzelt Kommentare, Lehrbücher oder Fachbeiträge angeführt (die wohl das Gegenstück zu den Literaturhinweisen bilden). Wurden Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen in der Vorauflage im Text an der entsprechenden Stelle angefügt, führt die Einführung der Fußnoten zu einem angenehmeren Lesefluss und einer klaren Abtrennung der wichtigen fachlichen Ausführungen und wissenschaftlichen Ergänzungen.
Ausgewählte Inhalte
Hervorzuheben sind drei besonders interessante Inhalte:
Abgabenordnung: Mittelweitergaben an steuerbegünstigte Körperschaften
Durch die oben genannten Neureglungen lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die entsprechenden Ausführungen zu §§ 58, 58a AO zu werfen. Diese bestechen zunächst durch eine tabellarische Übersicht zwischen alter und neuer Gesetzesfassung. Im Anschluss werden dem Leser im Detail die Unterschiede in Bezug auf satzungsmäßigen Vorgaben, zulässigen Umfang der Mittelweitergabe und den Empfängerkreis nähergebracht. Hierbei wird insbesondere auf die Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Bezug genommen, die ein breites Hintergrundverständnis für den Zweck der Gesetzesänderung vermitteln. Die beigefügten Hinweise sorgen für eine erste Einschätzung der Neuregelungen in der Literatur und möglichen Auswirkungen in der Praxis. Mit Blick auf den Vertrauensschutz werden dessen Voraussetzungen und seine Reichweite kurz, aber prägnant dargestellt.
Umsatzsteuer
Im Rahmen der Umsatzsteuer wurden zunächst die Erläuterungen zum Unternehmerbegriff und zu Lieferungen und sonstigen Leistungen ausgeweitet. Des Weiteren fällt auf, dass die Neuregelungen innerhalb der Steuerbefreiungsvorschriften aufgegriffen, und sehr detailliert erläutert wurden. Auch hier werden aus Sicht der Rechtsprechung die Änderungen und der dahinterstehende Sinn und Zweck erläutert. Mögliche Zweifel an den Zielsetzungen des Gesetzgebers werden vom Autor (siehe die Ausführungen zu „Essen auf Rädern“, Kapitel G, Rn. 358 ff.) durch Auffassungen aus der Literatur gestützt und verständlich dargelegt. Die Neueinführung der Steuerbefreiung von selbstständigen Personenzusammenschlüssen (z.B. im IT-Bereich, § 4 Nr. 29 UStG) werden mit Ausführungen zur Anwendungsregelung in Folgen für die Praxis dargelegt.
Grundsteuer
Durch die Reform der Grundbesitzbesteuerung sind Immobilien auch von steuerbegünstigten Körperschaften anzuzeigen. Anders als in der Vorauflage kann der Autor nicht mehr über die Regelungen hinwegsehen. Deshalb wurden auch hier umfassende Erläuterungen vorgenommen. Im Rahmen der Steuerpflicht und Steuerbefreiungen wurden die unterschiedlichen Bewertungsverfahren anschaulich dargestellt, und anhand Hinweisen und Beispielen dem Leser verständlich nähergebracht. Die Ausführungen zur Bemessung der Grundsteuer überzeugen durch eine grafisch übersichtliche Darstellung, ebenso wie der Beitrag zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer.
Diskussion
Der “Buchna“ ist auch in seiner 12. Auflage das Standardwerk für gemeinnützige Organisationen und Berater in diesem Sektor. Zwar scheint das Werk auf den ersten Blick eher einem Gesetzeskommentar als einem Praxisratgeber zu ähneln (so werden augenscheinlich die entsprechenden Paragrafen innerhalb der Abgabenordnung nach und nach „abgearbeitet“), betrachtet man die einzelnen Teile jedoch genauer, wird schnell klar, dass das Buch viel mehr bietet. Mithilfe von Hinweisen, Beispielen und Ausführungen zum Zweck der (neu eingeführten) Normen wird dem Leser ein umfangreiches und aktuelles Fachwissen in sämtlichen relevanten Steuergebieten vermittelt.
Fazit
Der Titel bietet sowohl für Einsteiger als auch für fortgeschrittene Berater einen umfassenden Einblick in die für steuerbegünstigte Körperschaften relevanten steuerlichen Themen. Einen besseren Überblick über die genannten sich stetig wandelnden und komplexen Thematik der Gemeinnützigkeit aus Sicht der Finanzverwaltung und kann so gut wie kein anderes Werk bieten.
Rezension von
Dr. Rafael Hörmann
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Steuerrecht, insbesondere im Gemeinnützigkeitssteuerrecht, dem Vereins- und Stiftungsrecht
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
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Philipp Promnik
B.A. in Steuern und Prüfungswesen (DHBW Villingen-Schwenningen), Student der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
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