Annette Bukowski, Werner Nickolai: Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe
Rezensiert von Prof. Dr. Wolfgang Klug, 14.06.2019
Annette Bukowski, Werner Nickolai: Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe.
Kohlhammer Verlag
(Stuttgart) 2018.
301 Seiten.
ISBN 978-3-17-023372-0.
D: 28,00 EUR,
A: 28,80 EUR,
CH: 38,50 sFr.
Reihe: Handlungsfelder sozialer Arbeit.
Hintergrund
„Der Band beschreibt ausführlich die Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Nach der Beschreibung der Zielgruppe folgt die Darstellung der Arbeitsfelder in der Straffälligenhilfe sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Strafvollzug. Im Fokus steht hier die Frage nach dem Doppelmandat in der Sozialen Arbeit, das gerade im Strafvollzug besonders brisant erscheint: Soziale Arbeit muss sich am individuellen Wohl ihrer Klienten orientieren, sie muss aber auch für das Gemeinwohl arbeiten. Außerdem werden die wichtigsten Kriminalitätstheorien diskutiert. Bevor der Band mit einer Fallarbeit schließt, setzen sich die Autoren mit dem Thema 'Muss Strafe sein' auseinander“ (Verlagsinformationen).
Zu diesem Buch liegt eine weitere Rezension vor (https://www.socialnet.de/rezensionen/19592.php ).
Autorin und Autor
Annette Bukowski, Dipl. Sozialarbeiterin, Dipl. Kriminologin, lehrt als Lehrbeauftragte an der Katholischen Hochschule Freiburg schon mehr als 10 Jahre u.a. Theorien abweichenden Verhaltens.
Professor Werner Nickolai lehrt an der Katholischen Hochschule Freiburg Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen (Verlagsangaben).
Inhalt
Die Grobgliederung ist wie folgt:
- Zielgruppen der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe
- Arbeitsfelder der Straffälligenhilfe
- Kriminalitätstheorien
- Muss Strafe sein?
- Exemplarische Fallarbeit
- Methodische Fallbearbeitung
1. Zielgruppen der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe
Die Zielgruppe der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe definieren die Autoren als „Menschen, die im Zusammenhang mit dem tatsächlichen oder auch bloß vermuteten Entstehen und dem Verlauf von Kriminalität in Situationen kommen, in denen sie einen spezifischen Hilfebedarf haben […]“ (S. 15). Es folgen Zahlen (Straftaten, Straftäter, Bewährungsprobanden), soziodemografische Daten, Beschreibung der Lebenslagen (Netzwerke, Ausbildung, Einkommen etc.), und Erörterungen über die Rolle und Belastung von Angehörigen.
2. Arbeitsfelder der Straffälligenhilfe
„Soziale Arbeit als Straffälligenhilfe zielt darauf ab, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Lage straffällig gewordener Menschen, aber auch deren Angehöriger dauerhaft zu verbessern.“ (S. 35) Nach diesem vorausgeschickten Postulat (unter Verweis auf Maelicke 1987) werden folgende Arbeitsfelder vorgestellt:
- Die Freie Straffälligenhilfe.
- Die Jugendgerichtshilfe.
- Die Gerichtshilfe.
- Die Bewährungshilfe.
- Die Führungsaufsicht.
- Die Soziale Hilfe in der Untersuchungshaft, im Strafvollzug wie auch in der Jugendarrestanstalt.
Diese einzelnen Arbeitsfelder werden auf wenigen Seiten mit den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, einigen Leitsätzen und gestützt auf (allerdings sehr spärliche) Literatur dargestellt. Das Problem der differenzierten Ausgestaltung der Sozialen Dienste durch die föderalistische Grundstruktur in Deutschland wird von den Autoren dadurch umgangen, dass sie hauptsächlich auf Baden-Württemberg eingehen.
Angegliedert an das Kapitel „Die Soziale Hilfe in der Untersuchungshaft, im Strafvollzug wie auch in der Jugendarrestanstalt“ folgen drei Exkurse:
- Strafvollzug als totale Institution (mit ausschließlichem Rückgriff auf Goffman 1973),
- Plädoyer zur Abschaffung des Jugendstrafvollzugs,
- vom Doppel- zum Tripelmandat Sozialer Arbeit und dem professionellen Selbstverständnis von Sozialarbeitern im Strafvollzug.
Die Autoren kommen zu dem (leider unbelegten) Fazit, dass Soziale Arbeit im Gefängnis in den Augen der Gefangenen „sanktioniert, moralisiert, etikettiert und stigmatisiert“ (S. 68), sie sei „gefesselt an die Institution, deren Werte und Imperative [sie] durchsetzt.“ (ebd.) Die Konsequenz besteht für die Autoren darin, dieses Arbeitsfeld in die Hände Freier Träger zu übergeben, mithin die Sozialen Dienste in der JVA zu privatisieren.
3. Kriminalitätstheorien
Das folgende Kapitel ist das bei Weitem umfangreichste. Es umfasst die Hälfte des gesamten Buches.
1. Kriminalität von pathologischen und andersartigen Täter(inne)n
Hierunter werden Theorien subsumiert, die den Täter als „böse, unmoralisch oder krank“ betrachten (S. 71). Mit Garland wird vermerkt, dass diese Ansätze den Menschen als „bedrohlichen Außenseiter“ oder „angsteinflößenden Fremden“ betrachten. Die Gemeinsamkeit dieser Theorien bestehe darin, den „Verbrecher als psychisch, kulturell, rassisch andersartig, als Fremden, als Bestie [zu] sehen. (Hess 2007, 12)“ (S. 71).
Unter diese Vorzeichen werden folgende Erklärungsmodelle dieser Theoriegruppe zugeordnet:
- Dämonologische Erklärung,
- anthropologische Schule und neue biologische Ansätze,
- kriminalpsychologische Ansätze,
- allgemeine psychologische Theorien,
- Multifaktorenansätze.
Dargestellt werden z.B. neurobiologische Theorien. Diese hätten deshalb so eine große Attraktivität, weil sie scheinbar leicht zu diagnostizieren seien (S. 76). Ihnen wird angesichts der Tatsache, dass es bei gleicher biologischer Grundausstattung unterschiedliche Verläufe und Ausprägungen von Kriminalität gibt, mangelnder Erklärungswert bescheinigt. Soziale Arbeit hätte – da als Konsequenz dieser Theorien eine „vorbeugende Neutralisierung zukünftiger ‚Straftäter(innen)‘“ mittels medizinischer Behandlung (S. 77) folge – nur noch eine Hilfsfunktion (S. 77). Mit Verweis auf Lamnek (2008) wird behauptet, es läge in der Kriminalpsychologie keine „einheitliche Theorie vor, sondern eine Vielzahl von Erklärungsansätzen“ (S. 82). Auch der Erklärungswert von kriminalpsychologischen Theorien für die Soziale Arbeit sei „bescheiden“ (S. 83), sie „stellen eine bequeme Erklärung für strafbare Handlungen dar, die dann auf individueller Ebene bearbeitet werden können. […] Das macht diesen Erklärungsansatz nicht plausibler“ (S. 80).
Eine Vielzahl von Argumenten wird zum Beleg dieser These angeführt (S. 83−85):
- Die Verantwortung des Täters würde verschleiert, die Grenze zwischen „bad“ und „mad“ sei fließend
- Krankheitsbegriffe seien nicht „unanfechtbar“
- Störungen würden mit einer Vielzahl von Faktoren begründet
- Angewendete Behandlungsmethoden hätten keine empirische Bestätigung
- In der Forensik „überwiegt gut Gemeintes und die Orientierung am Einzelfall“ (S. 83)
- Die Verantwortung würde auf Therapeuten abgewälzt
- Die Kategorisierung von Störungen „zerteilt die Realität in bearbeitbare Stücke“ (S. 83)
- Die Pathologisierung könne dazu führen, dass Menschen dies in ihr Selbstbild übernähmen
- Es läge eine „Behandlungsideologie“ zugrunde, die besage, die Mehrheit der Straftäter/-innen sei „behandlungsbedürftig“
- Mit Hinweis auf Goffman wird auch hier die Gefahr der Stigmatisierung durch negative Folgen der Diagnosen beschworen
Die Kritik an den kriminalpsychologischen Ansätzen ist ca. doppelt so lang wie die Darstellung derselben, was man durchaus als Statement der Autoren deuten könnte.
Auch die „Multifaktorenansätze“ finden keinen Anklang, sie seien „keine Theorien im eigentlichen Sinne“. Ihnen wird attestiert, sie wären „auffallend unbestimmt“ und hätten eine „individuell-pathologische Orientierung“ (S. 89). Die Empirie ginge auf Kosten der Theorie.
2. Kriminalität als bewusste Entscheidung rationaler Täter(innen)
Auch die „rational choice“-Ansätze werden ausführlich kritisch beleuchtet kritisiert: Sie basierten auf dem Modell des „homo oeconomicus“, bei dem „alle denkbaren Einflussfaktoren in ökonomisches Kalkül übersetzt werden“ (S. 95). Das Modell stütze den Abschreckungsgedanken. Im Übrigen seien sie mit dem Resozialisierungsgedanken nicht vereinbar, da keine Nachsozialisierung erforderlich sei (S. 98). Auch die sich aus diesem Ansatz ergebenden Präventionsstrategien (z.B. Einbruchsschutz, Privatisierung der Sicherheitskosten) hätten mit Sozialer Arbeit nichts zu tun. Allerdings wird diesen Theorien zugutegehalten, dass sie mithelfen, die Debatte um Kriminalität zu versachlichen und zu entmoralisieren (S. 99).
3. Jugendtypische Kriminalität
Dieses Kapitel unterscheidet
- Normale Jugendkriminalität,
- problematische Formen der „Jugendkriminalität“,
- Kriminalisierung von Jugendlichen.
Schon die Zeichensetzung verrät: Normale Jugendkriminalität (als alterstypische „Straftaten“, Anführungszeichen sind im Original) wird von den Autoren als Theorie unhinterfragt angenommen, es findet sich (im Gegensatz zum folgenden Teil) keine Kritik an den Theorien.
Für das nächste Teilkapitel wird „Jugendkriminalität“ in Anführungszeichen gesetzt, was wohl eine Distanz zu diesem Begriff demonstrieren soll. Gemeint sind hier Begriffe wie „Mehrfachauffällige“, „Intensivtäter(innen)“ usf. Die eben noch vorgenommene Differenzierung zwischen „normaler Jugendkriminalität“ und dieser vermeintlich „problematischen Kriminalität“, wie sie z.B. in manchen kriminologischen Theorien gängig ist (z.B. „life-course persistent antisocial behavior“ von Moffitt), wird als „unbefriedigend“ kritisiert. Insbesondere die „Erklärung über Risikofaktoren“ (genannt werden z.B. das elterliche Erziehungsverhalten oder kriminelle Gleichaltrige) sei „unbefriedigend“, weil die „relative Bedeutsamkeit derartiger Risikofaktoren“ strittig sei (S. 109).
Wie schon im vorherigen Kapitel wird es auch hier wieder grundsätzlich: Es geht um Jugendkriminalität als solche. Dabei wird die These vertreten, dass Jugendliche die Opfer und nicht die Täter seien: „Jugendliche werden auch gerne zu Sündenböcken für allgemeine Probleme gemacht, obwohl die eigentlichen Ursachen andere sind […]“ (S. 114). Nicht das Verhalten der Jugendlichen, sondern der strafrechtliche Umgang damit sei erklärungsbedürftig (S. 113). Erst durch die Reaktion der Gesellschaft, bestimmte jugendtypischen Verhaltensweisen als „kriminell“ zu etikettieren, werde aus normalem Verhalten von Jugendlichen „Jugendkriminalität“: „Gewalt in der Familie, schulische Schwierigkeiten oder frühe Verhaltensauffälligkeiten würden demnach dazu führen, dass normales Verhalten von Jugendlichen kriminalisiert wird.“ (S. 116) Die Lösung dieses Problems ist für die Autoren einfach: Man muss Jugendlichen „ein psychosoziales Moratorium“ (S. 114) gewähren, „ihnen wird eine Phase des Experimentierens und Erprobens zugestanden. Damit ist auch die Akzeptanz eines gewissen Maßes an ‚Kriminalität‘ verbunden.“ (S. 114). In diesem Zusammenhang ist es folgerichtig, dass Theoreme wie „Intensivtäter“ oder „persistent offender“ als stigmatisierend, pathologisierend, kriminalisierend, ausschließend und repressiv (S. 119) zurückgewiesen werden. Auch der Erziehungsgedanke solle aus dem Strafrecht verschwinden, die „unselige Allianz“ zwischen Justiz und Pädagogik müsse aufgekündigt werden (S. 121).
4. Kriminalität aufgrund gesellschaftlicher Strukturen
In diesem Kapitel werden zwei Theorien abgehandelt:
- Anomietheorie,
- Kriminalität aufgrund ungleicher Machtverteilung.
Die ausführliche Darstellung der Anomietheorie (Merton) wird etwas konterkariert durch die Aussage, diese Theorie habe ihre besondere Stellung inzwischen verloren (S. 126), sie biete nur Teilerklärungen für Kriminalität, das Konzept bliebe ungenau, die Abgrenzung von Zielen und Normen diffus.
Kurz dargestellt werden anschließend: die Theorie der differentiellen Gelegenheit, die Desintegrationstheorie, die allgemeine Drucktheorie, das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfreundlichkeit.
Auch Kriminalitätstheorien aus Kontrollüberschuss bzw. Kontrolldefizit werden referiert. Über sie wird gesagt, sie spielten im deutschsprachigen Raum eine „untergeordnete Rolle“ (S. 138). Als Ziel dieser Theorien wird eine gerechtere Gesellschaft angegeben, für die das Engagement von Wohlfahrtsverbänden und Fachverbänden gefragt sei.
Unter dieser Überschrift erfassen die Autoren wiederum zwei Theorien:
- Subkulturtheorien,
- Neutralisierungstechniken.
Während der Subkulturtheorie ebenfalls nur geringerer Erklärungswert zugeschrieben wird, werden Neutralisierungstechniken als „Grundlage für verschiedene Konzepte in der Arbeit mit Straffälligen“ betrachtet (S. 147). Allerdings werde nicht expliziert, „ob es weitere Neutralisierungstechniken geben kann, welche Technik im Einzelfall weshalb gewählt wird oder welche Rolle kulturelle Erklärungsmuster spielen (Lamnek 2001). Die Theorie gilt als schwer analysierbar und überprüfbar“ (ebd.).
5. Kriminalität als erlerntes Verhalten
Nicht unter „psychologischen Theorien“, sondern etwas überraschend in einem eigenen Kapitel (unter Bezugnahme auf die Soziologen Lamnek und Eifler) werden die klassischen Lerntheorien behandelt. Auch die Theorie des differentiellen Lernens nach Sutherland kommt zur Sprache. Diese Theorien werden ebenso wie alle psychologischen Theorien vorher deutlich kritisiert. Sie werden als „einfache, ja fast banale Lerntheorien“ (S. 150) eingeschätzt. Ihnen wird attestiert, sie lieferten keine hinreichende Erklärung für abweichendes Verhalten und ihr Erklärungsmechanismus sei „banal“ (S. 151). Immerhin wird den Lerntheorien bescheinigt, sie seien empirisch gut belegt (ebd.) Was jedoch die Relevanz für das sozialarbeiterische Handeln betrifft, wird lediglich vermerkt, die Lerntheorien seien „in der Sozialen Arbeit anerkannt.“ (S. 152).
6. Kriminalität aufgrund fehlender Kontrolle und Bindungen
Hierunter fallen
- Kontroll- und Bindungstheorien,
- ökologische Ansätze.
Referiert werden hier v.a. die Theorie der sozialen Bindungen nach Hirschi, nach der sich eine Person kriminell verhält, „wenn ihre sozialen Bindungen schwach ausgeprägt sind.“ (S. 155)
Auch die Kontroll- und Bindungstheorien werden (milde) kritisch beleuchtet, aber auch ihre Vorzüge (z.B. empirische Fundierung) werden betont. Ihr Erklärungshorizont wird ebenso thematisiert wie mögliche praktische Anwendungsmöglichkeiten.
Unter den „ökologischen Theorien“ finden sich u.a. der „defensible-space“-Ansatz und die „Broken-Windows“-Theorie. Diese werden kurz dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Die aus diesen Theoremen möglicherweise folgenden Handlungsweisen (z.B. die „Zero-Tolerance“-Politik), werden von den Autoren jedoch erwartungsgemäß abgelehnt.
7. Kriminalität als Produkt von Zuschreibungsprozessen
Hierunter fallen zwei Theorien:
- Etikettierungstheorien mit ätiologischem Rest,
- kritische Kriminologie
Der Etikettierungsansatz nimmt einen breiten Raum ein und kulminiert in der Aussage: „Ohne Normsetzung kann es keine ‚Abweichung‘ und keine ‚Kriminalität‘ geben. Voraussetzung für Abweichung ist, dass es gesellschaftlichen Gruppen gelingt, ihre Vorstellungen verbindlich durchzusetzen und anderen aufzuzwingen.“ (S. 171; Herv. i. O.)
Mögliche Kritik an diesem Ansatz wird – im Gegensatz zu der Darstellung in anderen Theorien – sogleich widerlegt, der praktische Wert (z.B. „Entdramatisierung der Kriminalität“) hingegen über mehrere Seiten beschrieben. Der „Labeling Aproach“ wird zu den „unbestrittenen Grundlagen der Sozialen Arbeit“ (S. 181) erhoben. Dass er mittlerweile weniger rezipiert werde, läge daran, dass „in der Sozialen Arbeit eher trivialisierte Versionen der Etikettierungstheorien verbreitet sind“ (ebd.). Auffallend ist, dass die hier verwendete Literatur mit wenigen Ausnahmen überwiegend aus den späten 70er- bis frühen 2000er- Jahren stammt. Es wäre für Studierende sicher nicht unwichtig zu wissen, ob die Tatsache, dass seit über 10 Jahren offensichtlich kaum mehr zu dieser Theoriegruppe veröffentlicht wird, einen Grund hat.
Die mit weitem Abstand längste Abhandlung einer Theorie betrifft die „Kritische Kriminologie“. Ihr Blick richtet sich nicht auf die strafbaren Handlungen selbst, sondern mehr oder weniger ausschließlich auf die Zuschreibungsprozesse bzw. Setzung und Anwendung von Normen. Über die nächsten Seiten wird das wiederholt, was bereits ausführlich über Zuschreibungsprozesse dargelegt wurde. Im weiteren Verlauf kommt die Gesellschaftstheorie ins Spiel, die insbesondere Machtfragen und Interessensdurchsetzungen thematisiert (S. 186): „Mächtige Gruppen legen Regeln fest, die auf machtlose Menschen zutreffen und angewendet werden.“ (S. 188). Im Kontext kritischer Gesellschaftstheorie erscheint das Strafrecht als Schutz der Interessen von Mächtigen und als Legitimation gesellschaftlicher Ungleichheit und Repression (S. 191). Diese Sicht wird ebenfalls sehr ausführlich gewürdigt, wobei durchaus auch Stimmen gegen die „Kritische Kriminologie“ zu Wort kommen. Umso erstaunlicher sind die positiven Konsequenzen, die für die Soziale Arbeit aus dieser Theoriegruppe gezogen werden (z.B. Straffällige als „Opfer“ gesellschaftlicher Prozesse zu betrachten, S. 199). Als Fazit für die Soziale Arbeit wird postuliert: „Die tatsächlich Kriminalisierten und insbesondere die Klientel der Sozialen Arbeit sind Ergebnis eines selektiven Ausleseprozesses, der nicht auf das Verhalten, sondern eher auf die soziale Herkunft zurückzuführen ist“ (S. 203). Auch hier ist zu vermerken, dass die verwendete Literatur fast durchgängig über 10 Jahre alt ist und schwerpunktmäßig ältere, „klassische“ Texte zitiert werden.
8. Theorieintegration
Die Versuche der Integration verschiedener Theorien (z.B. Mikro- und Makroebene) wird auf knapp fünf Seiten abgehandelt. An dieser Stelle wird auf eine Ableitung von Konsequenzen für die Soziale Arbeit verzichtet.
9. Kriminalitätstheorie und Soziale Arbeit
Zunächst wird grundsätzlich die Rolle von Theorien in der Sozialen Arbeit reflektiert. Anschließend legen die Autoren eine Begründung vor, weshalb sich Soziale Arbeit mit Kriminalitätstheorien befassen muss. Zu diesem Zweck werden einige Klassifikationsvorschläge unterbreitet, z.B. Täter als Opfer, Täter als rationaler Kosten- und Nutzenkalkulierer oder als Mensch, der „fremdartig und böse ist“ (S. 213). Erkenntnisleitend erscheint auch hier die bereits bemühte These: „Die größte Bedeutung kommt Sozialer Arbeit und der Straffälligenhilfe in Theorien zu, die 'Kriminalität' oder abweichendes Verhalten auf negative Einflüsse der Umwelt, etwa die Zugehörigkeit zu einer Subkultur, fehlende soziale Chancen oder fehlende soziale Bindungen zurückführen. […] Sinnvoll sind nach diesen Erklärungen individuelle Unterstützung, die Erschließung materieller Ressourcen und sanfte Kontrolle“ (S. 214).
4. Muss Strafe sein?
Sehr grundsätzlich wird das nächste Kapitel. Hier werden das Wesen des Strafrechtes und der Zweck des Strafens anhand klassischer kriminologischer Theorien reflektiert.
Die Unterkapitel sind:
- Strafe und Sanktion,
- Strafrecht,
- Straf(zweck)theorien,
- Strafbedürfnisse,
- Entwicklungen,
- Ausblick.
Auch in diesen Kapiteln geht es im Wesentlichen wieder um die das Buch durchwegs begleitende These: Strafrecht ist eine Einrichtung der Mächtigen, delinquent werden Menschen, weil sie als solche mit strafrechtlichen Kategorien etikettiert werden. „Das selbstverständliche Festhalten am Strafrecht ist wohl darauf zurückzuführen, dass es eben gerade nicht um die Bekämpfung von Kriminalität geht, um die beobachtbare Veränderung von Verhalten oder Einstellungen. Die Funktionen des Strafrechts sind nicht instrumenteller, sondern vielmehr symbolischer oder expressiver Natur […]“: Es gehe darum, „bestimmte Moralvorstellungen oder Lebensstile [zu] symbolisieren, Handlungsfähigkeit des Staates [zu] zeigen, [zu] beschwichtigen oder von sozialen Problemen ab[zu]lenken […]“ (S. 236).
In einem Exkurs wird „Resozialisierung“ als eine Form der „positiven Spezialprävention“ ausgeführt. Hier orientieren sich die Autoren im Wesentlichen an dem, was Cornel (2009) beschrieben hat.
Im Abschnitt über Strafbedürfnisse kommen zum ersten Mal die Opfer von Straftaten in den Blick. Ihnen wird bescheinigt, sie hätten ein eher „geringes Strafbedürfnis“, was man daran sehe, dass die meisten Straftaten im Dunkeln blieben und nicht angezeigt würden (S. 237). Die Polizei werde aus Motiven hinzugezogen, die wenig mit der Logik des Strafrechts zu tun hätten. Das, was folge, sei nicht mehr im Opferinteresse: „Strafrecht kann nicht für sich in Anspruch nehmen, im Namen des Opfers zu strafen. Bedürfnisse des Opfers spielen im Verfahren nur eine untergeordnete Rolle.“ (S. 238)
Zur Erklärung des vorfindlichen Strafbedürfnisses der Öffentlichkeit greifen die Autoren zu „tiefenpsychologischen Ansätzen“ und argumentieren mir drängenden Trieben und deren Unterdrückung (S. 239).
Breiten Raum nimmt die Garland-These der zunehmenden Punitivität ein.
Zum Abschluss wird noch einmal betont, dass das Strafrecht zur Kriminalitätsbekämpfung „ineffektiv“ sei. Als Alternative wird „Restorative Justice“ vorgeschlagen. Der inhaltliche Teil schließt mit einem Zitat von Scheerer (1993): „Fast alles wäre besser als das Strafmonopol der öffentlichen Hand.“ (S. 245)
5. Exemplarische Fallbearbeitung
Am Schluss des Buches wird basierend auf einem Original-Urteil eine Muster-Fallbesprechung abgedruckt.
Diskussion
In der Einleitung beschreiben die Autorin und der Autor das Modulhandbuch ihrer Hochschule für den Bachelor-Studiengang. Aus dieser Darstellung, die sich auf sozialarbeiterische Handlungsfelder bezieht, ist zu schließen, dass sich das rezensierte Werk besonders an Studierende richtet, die das Arbeitsfeld „Straffälligenhilfe“ kennenlernen wollen. Insofern dient die Diskussion dieser Rezension besonders der Perspektive der Brauchbarkeit des Buches für Studierende.
Als jemand, der selbst seit über 20 Jahren Studierende im Aufgabenfeld der Straffälligenhilfe ausbildet, kennt der Rezensent die Herausforderungen nur zu gut: Man hat wenig Zeit für die Lehre, aber ein unendlich komplexes, vom staatlichen Föderalismus geprägtes Arbeitsgebiet mit einer Vielzahl von Bezugswissenschaften und einer nicht unerheblichen Diversität der Zielgruppe. Hinzu kommt ein Dickicht an verschiedensten sozialarbeitsrelevanten Erklärungs- und Handlungstheorien.
Welchen Weg wählt das hier rezensierte Buch als Einführung für Studierende in das Arbeitsfeld angesichts dieser Unübersichtlichkeit? Es setzt einen sehr klar wahrnehmbaren Schwerpunkt in den Erklärungstheorien, und hier wiederum – deutlich erkenntlich an den zitierten Quellen und den Kommentierungen – in soziologischen und einer eindeutig benannten Richtung kriminologischer Theorien. Wenn aber über die Hälfte des Buches Erklärungstheorien gewidmet ist, muss dies zwangsläufig zulasten anderer Themen gehen.
Da ist zunächst die Zielgruppenbeschreibung zu nennen, diese ist auf knapp 20 Seiten eher marginal und beschränkt sich im Wesentlichen auf Zahlen und eine relativ karge Beschreibung der Lebenslagen straffälliger Menschen. Noch schlechter beschrieben sind die Arbeitsfelder, die ja neben der Klientel im Zentrum des Interesses der Studierenden sind. Alle relevanten Sozialen Dienste werden auf gerade mal dreißig Seiten abgehandelt. Für die Gerichtshilfe fällt da z.B. lediglich eine knappe Seite ab, die Führungsaufsicht wird auf zwei Seiten dargestellt, wobei schon der Kasten mit den Gesetzesgrundlagen eine halbe Seite ausmacht. Auf so engem Raum kann man die Problematiken, die sich hier im faktischen Handeln auftun, nicht einmal ansatzweise beschreiben – und vermutlich will das Buch das auch gar nicht. Man hätte hier natürlich als Alternative zum eigenen Text die Möglichkeit von Literaturverweisen zum vorliegenden Schrifttum, doch auch diese liefert das Buch nicht. Es wird in der Regel aus dem Handbuch Resozialisierung (Cornell 2009) und Kawamura-Reindl/Schneider (2015) zitiert.
Bleiben also die Kriminalitätstheorien, die das Buch prägen. Wenn man die Darstellung der einzelnen Theoriegruppen vergleicht, wird sehr schnell deutlich, wo die Präferenzen der beiden Autoren liegen: Die psychologischen Theorien werden unter der Überschrift „Kriminalität von pathologischen und andersartigen Täter(inne)n“ subsumiert, kriminalpsychologische Erklärungen stehen in einer Reihe mit „dämonologischen“ und atavistischen Kriminalitätserklärungen, ihr Erkenntnisgewinn wird als „bescheiden“ bezeichnet, mancher von ihnen wird unterstellt, sie sähe Menschen als „bedrohlichen Außenseiter“ oder „angsteinflößenden Fremden“ (S. 71). Die Ablehnung gipfelt in der Aussage, angewendete Behandlungsmethoden hätten keine empirische Bestätigung, und in der Forensik „überwiegt gut Gemeintes und die Orientierung am Einzelfall“ (S. 83). Interessanterweise findet sich aber folgende Bemerkung in Fußnote 19 (S. 230): „Inzwischen liegen Hinweise darauf vor, dass sozialtherapeutische Anstalten das Rückfallrisiko etwas reduzieren können“ (mit Verweis auf Andrews/Bonta 2010, Lösel/Bender 1997 etc.). Es ist an dieser Stelle kein Raum und nicht die Gelegenheit, die Entwicklung vom „nothing works“, einer These von Martinson aus dem Jahr 1974, von der die Autoren (mit Ausnahme eben jeder Fußnote 19) auszugehen scheinen, bis hin zum Erkenntnisstand der „what works“-Forschung heute nachzuzeichnen (siehe aktuell beispielsweise Suhling/Marquardt 2018). Die „nothing-works“-These erscheint dem Rezensenten jedenfalls sachlich nicht mehr vertretbar, selbst wenn man der Kriminalpsychologie oder der Forensik keinen Platz in sozialarbeiterischen Erklärungstheorien zubilligen mag. Man muss mit der „what works“-Forschung wahrlich nicht einverstanden sein, man kann (und muss) sie kritisieren, wie es ja auch in der Wissenschaft geschieht (z.B. in Desistance Ansätzen). Nur eines ist aus Sicht des Rezensenten nicht möglich: sie gänzlich zu ignorieren.
Ähnliche Probleme könnten auch anhand der Kritik an der Neurowissenschaften erörtert werden: Hier werden sehr wenige Grundlagenwerke zitiert (am Rande: der zitierte Roth 2001 hat eine veränderte Neuauflage 2003 vorgelegt), die die Zusammenhänge kaum beschreibend darzustellen in der Lage sind. Wenn man sich hingegen mit Neurowissenschaften vorurteilsfrei befassen und Studierenden helfen will, die höchst differenzierte Debatte zu verstehen, muss man sich die Mühe machen, in die aktuelle Fach-Diskussion einzusteigen, statt eine komplette Wissenschaftsrichtung vorschnell im Wesentlichen mit Artikeln aus einem einzigen Sammelwerk (Böllingers „Gefährliche Menschenbildern“) zu kritisieren. Zumindest müsste man das zur Kenntnis nehmen, was es in der Literatur an Diskussionen bereits gibt. Zum Beispiel hat die Zeitschrift „Bewährungshilfe“ 3/2010 ein Schwerpunktheft „Neurowissenschaften“ herausgegeben, das einen wunderbaren Überblick gibt, der durchaus nicht unkritisch erscheint. (hilfreich beispielsweise auch: Bauer 2011).
Während also Psychologie und Forensik in düsteren Farben gezeichnet werden, erscheinen viele der soziologischen Theorien (besonders der „labeling approach“) in strahlendem Licht. Die beiden Eichstätter Soziologen Lamnek und Eifler werden in überreichem Maße zitiert, die Darstellung folgt weitgehend deren Duktus, wobei auch hier z.T. veraltete Auflagen verwendet werden.
Der Leser wird in den präferierten Theorien und insbesondere im 5. Kapitel mit den Grundthesen des Buches konfrontiert, die die beiden Autoren so ausdrücken: „Die tatsächlich Kriminalisierten und insbesondere die Klientel der Sozialen Arbeit sind Ergebnis eines selektiven Ausleseprozesses, der nicht auf das Verhalten, sondern eher auf die soziale Herkunft zurückzuführen ist.“ (S. 203) Die vielfach im Buch beschriebene Konsequenz ist das gesellschaftspolitische Engagement zur Entkriminalisierung der „Opfer der gesellschaftlichen Etikettierung“ (also der verurteilten Täter). Diese Thesen sollen an der Stelle nicht weiter diskutiert werden. Gefragt werden soll vielmehr nach dem Erklärungswert für Studierende der Sozialen Arbeit. Hierzu gibt es im Buch zwei Befunde:
Zum einen: „Im Berufsalltag sind Handlungsspielräume eher begrenzt. Soziale Arbeit ist mit den Folgen gesellschaftlich verankerter Ungleichheit und Ungerechtigkeit, mit den Konsequenzen von Normalitätsmodellen und Ausgrenzungsmechanismen konfrontiert, ohne zur Veränderung gesellschaftlicher Ursachen viel beitragen zu können.“ (S. 201)
Zum anderen: „Daher stellt sich generell die Frage, ob eine individualisierende, pädagogisierende oder therapeutisierende Soziale Arbeit mit Straffälligen sinnvoll sein kann. […] Nicht einzelne ‚Straftäter (innen)‘ sind zu resozialisieren, sondern die Gesellschaft zu verändern [sic]“ (S. 202)
Einerseits fordert man der Sozialen Arbeit also auf, (zumindest vordringlich) die Gesellschaft zu verändern, anstatt sich therapeutisch oder pädagogisch mit dem Einzelnen zu befassen. Andererseits sagt man ihr gleichzeitig, ihre Möglichkeiten hierfür seien eher begrenzt. Soll man dementsprechend jungen Berufsnovizen einen Auftrag geben, von dem man von vornherein weiß, dass er kaum erfüllbar ist? Wie sollen sie nun Straftäter(innen) als Teil der (etikettierenden) Justiz sozialarbeiterisch (nicht-etikettierend) helfen? Wird man mit einer solch unklaren, ja widersprüchlichen Aufgabenstellung nicht zum dem Ergebnis kommen müssen, dass im sogenannten „Doppelten Mandat“ oder gar im von den Autoren präferierten „Tripel-Mandat“ miteinander unvereinbare Handlungsaufträge stecken? Dem Rezensenten erscheint die diesem Buch zugrundeliegende Dichotomie zwischen guten und schlechten, zwischen gesellschafts- und personenbezogenen Erklärungstheorien das eigentliche Problem. Wenn für die Autoren Kriminalpsychologie und Forensik kaum Erklärungswert haben, wenn für sie Diagnosen „Etiketten“ sind, die Argumentation mit Risikofaktoren „stigmatisierend“ ist, und ihnen als die wichtigste Erklärung für Kriminalität die „Labeling-Theorie“ erscheint, ergibt sich daraus für Soziale Arbeit der alleinige Handlungsauftrag gesellschaftspolitischer Veränderung (z.B. Kampf um die Abschaffung des Strafrechts oder der Gefängnisse). Wenn man das so sieht, müsst man ehrlicherweise zuzugeben, dass dies nicht innerhalb der Justiz machbar ist. Denn der Auftrag Sozialer Arbeit in der Justiz kommt nicht am Auftrag der Justiz vorbei, dieser ist definiert als „Doppeltes Mandat“ aus Rückfallverhinderung (sh. z.B. European Probation Rules) und Hilfestellung (vgl. Klug/Schaitl 2012; Zobrist/Kähler 2017).
Dem Rezensenten erscheint eine dichotome Argumentation auch sozialarbeitstheoretisch unangemessen. Soziale Arbeit muss aus ihrer eigenen Theorie begründet eine Verbindung zwischen Person und Umwelt (person in environment), zwischen Mikro- und Makroebene konstruieren, wie es beispielsweise im Ansatz von Germain/Gitterman (1999) grundgelegt ist. Veränderungsansätze sind in der Person und der Umwelt und den Transaktionen zwischen beiden zu suchen. An dieser Stelle noch eine Anmerkung: Wenn man schon glaubt, den Labeling Aproach zur „unbestrittenen Grundlagen der Sozialen Arbeit“ (S. 181) erklären zu müssen, wäre es mehr als nur wünschenswert, sich gerade auch mit den empirisch belegten Problemen dieses Ansatzes fair auseinanderzusetzen (z.B. Greve/Enzmann 2001).
Man mag trefflich darüber streiten, welche Ansätze für die Soziale Arbeit in diesem Arbeitsfeld „unverzichtbar“ sind, beim Blick jedoch darauf, was in diesem Buch fehlt, fallen dem Rezensenten einige Themen sofort ins Auge:
- Es fehlen nahezu alle aktuellen wissenschaftlichen Erklärungs- und Handlungstheorien, die im Bereich der Sozialen Dienste in den letzten Jahren diskutiert werden, sei es der Risikoansatz (Bonta/Andrews 2017), sei es das „Good Lives Model“ (Day et al. 2010). Die Desistance-Ansätze werden mit Stelly/Thomas gestreift, aber an keiner Stelle systematisch entfaltet. Es fehlen ihre Vertreter und ihre Ideen (z.B. McNeill 2003; Hofinger 2016).
- Ebenso bleibt weitgehend im Dunkeln, wie eigentlich Soziale Arbeit vorgehen soll. Dies hat schon die vorliegende Rezension bemängelt (Gimmel 2018). Dass in einem Einführungswerk für Straffälligenhilfe z.B. Motivationsarbeit (Zobrist/Kähler 2017), Anti-Aggressionstraining (Weidner 2008) oder Soziales Kompetenztraining (DBH 2006) fehlen, verwundert den Rezensenten nicht wenig. Selbst in der exemplarischen Fallbearbeitung, in der interessanterweise kriminalpsychologische Erklärungen den Großteil der „Methodischen (!) Fallbearbeitung“ ausmachen, haben Interventionsmethoden so gut wie keinen Platz.
- Es fehlen Differenzierungen in der Täterstruktur und den darauf aufbauenden methodischen Konzepten. Es macht methodisch wenig Sinn islamistische Terroristen, Rechte Gewalttäter, persönlichkeitsgestörte Sexualstraftäter etc. mit delinquenten Jugendlichen gleichzusetzen, die des Nachts Einbrüche verüben. Da die Führungsaufsicht (und damit die schwierigen Konstellationen im Umgang mit dieser Klientel) nun einmal zum Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit zählt, ist die Frage nach der methodischen Umgangsweise gerade mit den „widerständigen“ Klienten in praktischer Hinsicht keine ganz unwichtige (wichtige Hinweise z.B. in: Rooney 2009). Unsere eigene Forschung hat ergeben, dass z.B. im Umgang mit Sexualstraftätern erhebliche methodische Unsicherheit und Fragezeichen bei den Sozialarbeiter/innen bestehen (Klug 2018).
- Man kann die Straffälligenhilfe (wie die Soziale Arbeit insgesamt), nicht mehr im nationalen Diskurs allein sehen. Ein Blick in die Diskussionen, etwa der CEP (https://www.cep-probation.org/), erscheint unverzichtbar. Der kurze Exkurs der beiden Autoren in die Schweizer Straffälligenhilfe, von der sie berichten, die Schweiz würde den Jugendstrafvollzug, wie wir ihn kennen, nicht praktizieren (S. 63), ist jedenfalls ergänzungsbedürftig. So gibt es natürlich auch eine (wenn auch wesentlich kürzere und therapeutische) Jugendstrafe (https://www.ch.ch/de/jugendstrafrecht/), aber es gibt auf der ambulanten Seite z.B. in Zürich einen sehr konsequenten sogenannten „Risikoorientierten Maßnahmenvollzug“ (Patzen et al. 2018). Eine Verkürzung von Haftzeiten ist insbesondere dann auch politisch vermittelbar, wenn die Haftzeit therapeutisch genutzt wird und die ambulanten Dienste – wie in der Schweiz -den Auftrag zur Rückfallverhinderung vollinhaltlich akzeptieren.
- Das größte Versäumnis erscheint das Ausblenden der Opferperspektive. Fast am Ende des Buches, im Abschnitt über Strafbedürfnisse, kommen zum ersten Mal die Opfer von Straftaten in den Blick. Ihnen wird bescheinigt, sie hätten ein eher „geringes Strafbedürfnis“, was man daran sehe, dass die meisten Straftaten im Dunkeln blieben und nicht angezeigt würden (S. 237). Die Frage, warum Opfer die Straftaten nicht anzeigen, ist – vorsichtig ausgedrückt – vielschichtig zu betrachten. Die hier vorgelegte Aussage erscheint in vielerlei Hinsicht „unterkomplex“ und zeigt die Folgen fehlender Einbeziehung der Opferperspektive. Die Viktimologie ist heute jedenfalls nicht mehr aus der Sozialen Arbeit wegzudenken (Hartmann 2010). Gerade dann, wenn man wie Bukowski/Nickolai weitreichende gesellschaftliche Veränderungen im Sinne einer Liberalisierung des Strafrechtes erreichen möchte, muss man wohl auch über die Folgen dieser Veränderungen auf mögliche Opfer nachdenken. Im Übrigen ist es für den Rezensenten nicht nachvollziehbar, warum angesichts der häufigen Zitation von Lamnek 2001/2008 ausgerechnet die Themen „Opferschädigung“ und „Opferreaktionen“ (in: Lamnek 2008, S. 253-259) keinen Widerhall gefunden haben.
Mit einem Zitat geht der Rezensent allerdings völlig d’accord: „Theorien sollten nicht einfach dazu benutzt werden, vorhandene Vorstellungen zu bekräftigen oder wissenschaftlich zu untermauern. Die Funktion wissenschaftlicher Theorien ist es auch, selbstverständliches und liebgewordenes Alltagswissen zu hinterfragen.“ (S. 214)
Fazit
Das Buch ist vor allem für diejenigen interessant, die sich mit soziologischen, abolitionistischen und gesellschaftspolitischen Kriminalitätstheorien befassen wollen. Sie finden dort Anregungen, welche Konzepte es dazu gibt und welche Folgerungen daraus möglicherweise für die Soziale Arbeit zu ziehen wären. Als Einführungswerk für Studierende in dieses Arbeitsfeld kann der Rezensent das Buch nicht empfehlen. Wer sich die Arbeitsfelder der Straffälligenhilfe einarbeiten will, dem seien die aktuellen Veröffentlichungen von Cornel et al. (2018) und Kawamura-Reindl/Schneider (2015) empfohlen.
Verwendete Literatur
Bonta James, Andrews D. A. (2017): The psychology of criminal conduct. London; New York, Sixth Edition
Bauer Joachim (2011): Schmerzgrenze. Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt. München, 3. Auflage
Cornel Heinz, Kawamura-Reindl Gabriele, Maelicke Bernd, Sonnen Bernd Rüdeger (Hrsg.) (2009): Resozialisierung. Baden-Baden, 3. Auflage
Cornel Heinz, Kawamura-Reindl Gabriele, Sonnen Bernd-Rüdeger (Hrsg.) (2018): Resozialisierung. Handbuch. Baden-Baden, 4., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Day Andrew, Casey Sharon, Ward Tony, Howells Kevin, Vess James (2010): Transitions to Better Lives: Offender Readiness and Rehabilitation. Cullompton
DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (2006): Training Soziale Kompetenz. Handbuch für ein verhaltensorientiertes Training in Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Köln
Germain Carel, Gitterman Alex (1999): Praktische Sozialarbeit. Das „Life Model“ in der Sozialen Arbeit. Fortschritte in Theorie und Praxis. Stuttgart, 3. Auflage
Gimmel Bernd (2018): Rezension vom 13.06.2018 zu: Annette Bukowski, Werner Nickolai (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe. Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart) 2018. ISBN 978-3-17-023372-0 [Rezension bei socialnet]. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190–9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/19592.php, Datum des Zugriffs 18.03.2019
Greve Werner, Enzmann Dirk (2001): Etikettierungen durch Jugendstrafe? Wider einige Gewissheiten des Labeling-Ansatzes, in: Bereswill Mechthild, Greve Werner (Hg.): Forschungsthema Strafvollzug, Baden-Baden, S. 207−250
Hartmann Jutta (2010): Qualifizierte Unterstützung von Menschen, die Opfer von Straf- bzw. Gewalttaten wurden. Opferhilfe als professionalisiertes Handlungsfeld Sozialer Arbeit, in: Hartmann Jutta; ado e.V.:(Hrsg.): Perspektiven professioneller Opferhilfe. Theorie und Praxis eines interdisziplinären Handlungsfelds, Wiesbaden, S. 9-36
Hofinger Veronika (2016): Eine Desistance-orientierte What Works-Praxis?, in: Soziale Probleme 27. Jg. Heft 2/2016, S. 237-258
Kawamura-Reindl Gabriele, Schneider Sabine (2015): Lehrbuch Soziale Arbeit mit Straffälligen. Weinheim und Basel
Klug Wolfgang, Schaitl Heidi (2012): Soziale Dienste der Justiz. Mönchengladbach
Klug Wolfgang (2018): Sozialarbeit mit Sexualstraftätern im Rahmen der Führungsaufsicht – Empirische Einblicke in ein schwieriges Handlungsfeld, in: Bewährungshilfe 65. Jg. 2/2018, S. 138−159
Lamnek Siegfried (2008): Theorien abweichenden Verhaltens: eine Einführung für Soziologen, Psychologen, Juristen, Journalisten und Sozialarbeiter/2. „Moderne“ Ansätze. Paderborn; München, 3., überarb. und erw. Aufl.
McNeill Fergus (2003): Desistance based practice, in: Chui Wing Hong, Nellios Mike (Eds.): Moving Probation Forward: Evidence, Arguments, Practice. Harlow, pp 146−162
Patzen Hans-Jürg, Treuthardt Daniel, Erismann Martin, Mayer Klaus (2018): Die Bewährungshilfe in der Schweiz. Entwicklungen und Herausforderungen im Sanktionenvollzug der Schweiz – Resozialisierung 2020, in: Bewährungshilfe 65. Jg., Heft 3/2018, S. 224–241
Rooney Ronald H. (Ed.) (2009): Strategies for Work with Involuntary Clients, Columbia University
Suhling Stefan, Marquardt Jacqueline (2018): Was wirkt in der ambulanten justiziellen Arbeit mit „Hochrisikotätern“?, in: Bewährungshilfe 65.Jg. 2/2018, S. 101−124
Weidner Jens (2008): AAT. Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter. Mönchengladbach
Zobrist Patrick, Kähler Harro Dietrich (2017): Soziale Arbeit in Zwangskontexten. Wie unerwünschte Hilfe erfolgreich sein kann. München, 3., vollständig überarbeitete Auflage
Rezension von
Prof. Dr. Wolfgang Klug
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Fakultät Soziale Arbeit
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Zitiervorschlag
Wolfgang Klug. Rezension vom 14.06.2019 zu:
Annette Bukowski, Werner Nickolai: Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe. Kohlhammer Verlag
(Stuttgart) 2018.
ISBN 978-3-17-023372-0.
Reihe: Handlungsfelder sozialer Arbeit.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/24613.php, Datum des Zugriffs 17.09.2024.
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