Michael Anderheiden, Helena Brzózka et al. (Hrsg.): Asylrecht und Asylpolitik in der Europäischen Union
Rezensiert von Prof. Dr. Eckart Riehle, 15.10.2018
Michael Anderheiden, Helena Brzózka, Ulrich Hufeld, Stephan Kirste (Hrsg.): Asylrecht und Asylpolitik in der Europäischen Union. Eine deutsch-ungarische Perspektive.
Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2018.
258 Seiten.
ISBN 978-3-8487-3439-9.
52,00 EUR.
Arbeitskreis Europäische Integration: Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V - Band 104.
Thema
Spätestens seit 2015 sind Asylrecht und die Asylpolitik in der Europäischen Union Gegenstand heftiger politischer Kontroversen. Auf der einen Seite etwa das Merkelsche Versprechen „Wir schaffen das“, auf der anderen die Position oder Reaktion der ungarischen Regierung „moralischer Imperialismus“.
An der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest gehört es zum Recht der Doktoranden, vor ihrer Promotion ein wissenschaftliches Colloquium auszurichten. Das fand dann unter dem Thema „Asylrecht und Asylpolitik aus ungarischer und deutscher Perspektive“ vom 17.-18. Mai 2016 in Budapest statt.
Herausgeber und Autoren
Die Hrsg. sind Lehrende an der Andrássy Universität in Budapest und der Universität Salzburg und promovierende Studenten. Zu dem Hrsg. Hufeld finden sich in dem Band keine Hinweise. Die Autoren des Buches, neun an der Zahl kommen aus verschiedenen Universitäten und Einrichtungen.
Aufbau und Inhalt
Das Werk ist in neun Beiträge, mit keineswegs einheitlichem Umfang gegliedert. Versucht man alleine am Inhaltsverzeichnis seine Struktur zu entziffern, so behandeln die ersten beiden Beiträge (11 -57) die historischen Grundlagen des Asylrechts als Ausgangspunkt für heutige Probleme und das Asyl als Grund- und Menschenrecht. Die Deutsche Nationalbibliothek bietet Einblick in das vollständige Inhaltsverzeichnis.
Der Beitrag von Dóra Frey (11-16) zu den Historischen Grundlagen des Asylrechts, ein Thema zu welchem auch das Kirchenasyl gehört, vermittelt die Erkenntnis, dass das Asylrecht historisch ein Recht als Schutz für teils prominente politischen Verfolgte war, und weniger für große Fluchtbewegungen als Folge der Ereignisse im 20.JH, wie etwa der Völkermord an den Armeniern und die Fluchtbewegungen nach dem 1. Weltkrieg. Dem schließt sich ein Artikel von Michael Anderheiden (51-56) über das Asyl als Grund- und Menschenrecht an, der detailliert und kenntnisreich die Schnitt- und Bruchstellen, die Kontroversen in diesem Bereich skizziert und erörtert, etwa die Fragen, die mit dem Gebot des Non-Refoulement in Art 33 GFK verbunden sind, ein Grundsatz heftiger Kontroversen in der EU.
Mit dem Beitrag von Walter Frenz (57-74), zum EuGH Urteil vom 6.9.2017 und 3.10.2017 stehen im Mittelpunkt Probleme der Solidarität bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU. Nach dem EuGH Urteil vom 3.10.2017 verletzt die Kollektivabschiebung ohne Identitätsprüfung die Menschenwürde, etwa auch dann, wenn bei Flüchtlingsbooten der Tod Unschuldiger in Kauf genommen wird. Zu Recht wird in diesem Beitrag die Frage nach den sozialstaatlichen Grenzen einer Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen diskutiert, wenn diese etwa wegen knapper Mittel in Konflikt mit der Menschenwürde der Einheimischen geraten. Menschenwürde stehe dann gegen Menschenwürde. Zu Recht betont der Autor, dass dies in den Mitgliedsstaaten der EU nicht der Fall ist.
Das Refoulement Verbot (75 -103) steht im Mittelpunkt des Beitrages von Oliver Diggelmann und Nina Hadorn. Dieser Beitrag dient dazu, die Konturen des Verbots und die Versuche seiner Relativierung in der Praxis zu zeigen (121). Der Beitrag zeigt anschaulich, wie aus der Konkurrenz der Staaten zur Unterbietung dieses Verbotes, durch dessen Verletzung ein „Extragewinn“ gezogen werden kann, mit Anreizen für einen race to the bottom.(101)
Caroline Hemler (103-133) diskutiert die Push-Backs von im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen am Maßstab der Genfer Flüchtlingskonvention. Dabei untersucht die Autorin die Frage, ob die Ausgestaltung des EU-Türkei Deals vom 18.3.2016 mit der Genfer Flüchtlingskonvention im Einklang steht. Ihr Ergebnis: Dies nur dann, wenn die Türkei dem zurückgeschobenen Flüchtling auseichend und vergleichbaren Schutz nach der GFK bietet und vor allem, sofern eine Kettenabschiebung in den unsicheren Herkunftsstaat nicht droht.
Migrationsrecht und europäische Werte ist das Thema von Stephan Kirste (135-166), der dabei zwischen Werten und Standards unterscheidet. Werte wie etwa Freiheit und Demokratie, welche auf gesellschaftliche Normsetzungen verweisen und Standards, z.B. Toleranz und Gerechtigkeit
Eingangs wird in diesem Beitrag das Flüchtlingsrecht bei Kant diskutiert, das einerseits kosmopolitisch ist, denn der Erdball ist rund und keine Scheibe, aber Kant reduiere den Status des Zugangs des Flüchtlings auf ein Besuchsrecht. Dann werden die vorhandenen Migrationstheorien in ein Feld eingeordnet, das durch den egalitaristischen oder libertären Kosmopolitismus, den konservativen Kommunitarismus und den vermittelnden Ansatz der Diskurstheorie gekennzeichnet und begrenzt wird.
Im Ergebnis seiner Überlegungen greift die EU nach Kirste, nur bedingt das Modell eines kosmopolitischen Egalitarismus auf, auch wenn die europäischen Werte von universeller Geltung sind. Anders dagegen die kommunitaristische Theorie, etwa von M. Walzer, die Gemeinschaft, Nähe und Verwandtschaft mit der eigenen Identität und Kultur verknüpft, die es zu bewahren gelte – Nur Nähebeziehungen können demnach die Aufnahme von Migranten rechtfertigen, eine europäische Identität, was allemal Zugangsbeschränkungen rechtfertigen kann. Über Einwanderung zu entscheiden ist damit ein Ausfluss der Volkssouveränität. Angeführt wird dann als vermittelnde Position die Diskurstheorie, unter Bezug auf Habermas und Benhabib. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Konzeption der EU weder egalitaristisch noch libertär kosmopolitisch ist. Bezug genommen wird auf Standards wie auf „starke partizipative und pluralistische Elemente“, eine dynamische Identität in der permanenten Entwicklung. Das spreche für eine sozusagen diskurstheoretische Identität, die sich immer wieder neu im Kontext der Menschenwürde zu definieren hat. Dem schließt sich die Erkenntnis an, dass in der EU ein Verteilungsschlüssel …vor dem Hintergrund dieser Werte laufend kritisch zu überprüfen ist. (163).
Der Beitrag von Peter-Christian Müller-Graff (167 -184) erörtert die Rolle des supranationalen Unionsrecht im Migrationsgeschehen. Das Thema wird abgehandelt über drei Fragestellungen, der Grund der Migration als Thema des supranationalen Unionsrechts, die Frage nach dessen Bestand und dessen Chancen, Grenzen und Risiken.
Der Beitrag von Helena Brzózka (185-215) behandelt den Neuansiedlungsvorschlag (Resettlement der Europäischen Kommission vom 13.7.2016). Er stellt zunächst das europäische und deutsche Resettlement dar, diskutiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen der vorhandenen Resettlementprogramme in Deutschland und erörtert die Bestimmungen der geplanten Verordnung. Die Kritik an der Verordnung setzt u.a. daran an, dass der Anteil der EU an dem weltweiten Resettlement Bedarf, der für 2017 vom UNHCR auf 1,9 Millionen (207) geschätzt wird, mit 20.000 Plätzen zu gering angesetzt wird. Das Europäische Parlament schlägt die Aufnahme von 25 % vor, das entspricht 475.000 Plätzen.
Der Schlussbeitrag von Boldizsávor Nagy und Pál Sonnevend „Das Asylrecht als Mittel der Isolation – das Beispiel Ungarns“, geht auf die ungarische Asylpolitik vor dem Hintergrund der Asylpolitik der Europäischen Union ein. Die ungarische Verfassung von 1989, so der normative Ausgangspunkt, gewährt das Asylrecht in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Dabei muss man berücksichtigen, dass Ungarn (217 ff.) an der Außengrenze der EU liegt. Beschrieben und untersucht wird hier eine Tendenz und Dynamik im ungarischen Asylrecht, die seit 2015 durch das Spannungsverhältnis zum Unionsrecht bestimmt ist, als Reaktion auf die Flüchtlingskrise von 2015, und welche als Mittel der Abschottung beschrieben werden kann. Eine Tabelle zeigt den Anstieg der Asylanträge in Ungarn von 2012 auf 2015 um das neunzigfache, aber einen nicht weniger drastischen Rückgang bis 2017, der für die Autoren verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen geschuldet ist, jeweils mit dem Ziel, potentielle Antragsteller davon abzuhalten, einen Asylantrag in Ungarn zu stellen oder Antragsteller vom Asylrecht auszuschließen.
Die Autoren stellen die verabschiedeten Gesetzesänderungen im Einzelnen vor und bewerten sie anschließend am Maßstab des europäischen Rechts und des Völkerrechts. Angeführt werden dabei auch die Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Ungarn.
Im Ergebnis halten die Autoren fest, dass die Gesetzeslage in Ungarn den Kriterien widerspricht, welche Art 4 Abs. 3 EU-Vertrag als Grundsatz der loyalen Kooperation festlegt. Ihr Ergebnis, dass die ungarischen Rechtsnormen ein Bild der illegalen Migranten zeichnen, gegen die Europa und Ungarn sich verteidigen müssten. Ein Bild, das Ungarn isoliert und die europäische Integration „untergräbt“ (255)f
Diskussion
Das Asylrecht in seinen vielfältigen Problembereichen mit seinen Schnittstellen zur Genfer Flüchtlingskonvention, seinen europarechtlichen Bezügen wird in diesem Werk kenntnisreich dargestellt und erörtert. Genau genommen ist der Untertitel, „Eine deutsch-ungarische Perspektive“ etwas irreführend. Denn die Mehrzahl der Beiträge behandelt das Thema des Asylrechts und der Asylpolitik in der Europäischen Union vor dem Hintergrund des Völkerrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Lediglich der letzte Beitrag stellt das Thema aus der ungarischen (Regierungs-)Perspektive dar, wenn man darunter versteht, aus einer nationalistischen Perspektive, die auch den Werten der Genfer Konvention und des Europäischen Rechts widerspricht.
Fazit
Will man einen Überblick über die rechtlichen Diskussionen in der gegenwärtigen Flüchtlingsdiskussion der EU gewinnen und über den abweichenden ungarischen Weg, eignet sich das besprochene Werk dafür hervorragend. Auch wenn letztlich nur ein Beitrag spezielle auf die ungarische Rechtslage und ihre politischen Hintergründe eingeht. Deutlich wird in dieser Polarisierung die Notwendigkeit eines europäischen Flüchtlingsrechts, das uneingeschränkt an der Genfer Flüchtlingskonvention festhält. Was man etwa der Änderung des Asylrechts 1993 in der Bundesrepublik eher nicht bescheinigen kann.
Rezension von
Prof. Dr. Eckart Riehle
em. Professor für öffentliches Recht und Sozialrecht an der Fachhochschule Erfurt. Rechtsanwalt, Karlsruhe
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Zitiervorschlag
Eckart Riehle. Rezension vom 15.10.2018 zu:
Michael Anderheiden, Helena Brzózka, Ulrich Hufeld, Stephan Kirste (Hrsg.): Asylrecht und Asylpolitik in der Europäischen Union. Eine deutsch-ungarische Perspektive. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2018.
ISBN 978-3-8487-3439-9.
Arbeitskreis Europäische Integration: Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V - Band 104.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/24680.php, Datum des Zugriffs 14.09.2024.
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