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Didier Fassin: Der Wille zum Strafen

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 02.10.2019

Cover Didier Fassin: Der Wille zum Strafen ISBN 978-3-518-58726-3

Didier Fassin: Der Wille zum Strafen. Suhrkamp Verlag (Berlin) 2018. 205 Seiten. ISBN 978-3-518-58726-3. D: 25,00 EUR, A: 25,70 EUR, CH: 35,50 sFr.
Pries, Christine (Übersetzerin).

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Thema

„Was ist Strafen? Warum strafen wir? Wer wird bestraft?“ Mit diesen Fragen geht Didier Fassin der Beobachtung nach, dass die Polizei restriktiver auftritt, eine Verschärfung des Strafrechts und damit einhergehend ein Anstieg der Gefangenenzahlen in liberalen Demokratien zu verzeichnen ist. Anhand von Fallbeispielen vergleicht er die Praxis des Strafens mit klassischen Theorien des liberalen Rechtsstaates und zieht historische und ethnologische Forschungen zu anderen Kulturen des Strafens heran. Sein Fazit: die realen Strafpraktiken weichen stark von den liberalen Idealvorstellungen ab, zugunsten eines hochgradig ungerechten und diskriminierenden Repressionsapparats, der die Kehrseite des neoliberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsgefüges darstellt.

Autor

Didier Fassin, französischer Anthropologe und Soziologe ist Professor für Sozialwissenschaften am Institute for Advanced Study in Princeton, Autor vielfältiger sozialwissenschaftlicher Publikationen die mit zahlreichen Preisen und Auszeichnungen gewürdigt wurden. Er engagiert sich seit Jahren in Non-Government-Institutionen, z.B. als Vizepräsident bei „Ärzte ohne Grenzen“.

Aufbau und Inhalt

Der Band ist neben einem Vorwort und lexikalischen Anmerkungen (zur Verwendung der Begriffe Verbrechen, Kriminalität, Gesetzesverstöße, Strafe, Bestrafung, Strafen und der Bedeutung des Strafens in wissenschaftlichem und alltagssprachlichen Gebrauch) in fünf Kapitel gegliedert:

  • zwei Fallgeschichten,
  • die Leitfragen „Was ist Strafen? Warum strafen wir? Wer wird bestraft?“ und
  • einem Schlusskapitel das Perspektiven einer neuen Strafkultur („Die Strafe neu denken“) entwirft.

Einleitung

Fassin berichtet zunächst über zwei ganz unterschiedliche Fälle von Vorkommnissen, ein inzestuöses Verhältnis eines 16-jährigen zu Beginn des 20. Jahrhunderts der auf einer Pazifikinsel lebt und die Festnahme und mehrjährige Inhaftierung eines 16-jährigen in den 1990er Jahren in New York, der offensichtlich unschuldig war. Fassin leitet aus diesen beiden Fällen ab, dass es in Gesellschaften höchst unterschiedliche Strafpraktiken gibt (der Rahmen reicht hier von Nicht-Bestrafung bis hin zu schwersten Haftmaßnahmen) und dass ökonomische und soziale Aspekte eine Rolle dafür spielen können, welche Personengruppen wie bestraft werden. Damit identifiziert Fassin Strafaspekte die neben rein normativen Merkmalen eine Reihe sozialer und kultureller Motive enthält, wodurch Strafe und Strafen prinzipiell unangemessen und ungerecht geraten können. Auf diesen Überlegungen aufbauend entwirft der Autor seine „Untersuchung der Strafpraxis“, die er mit Hilfe ethnografischer und genealogischer Methoden umsetzt.

Was ist Strafen?

Als Handlung muss Strafe Leid zufügen „oder andere Konsequenzen beinhalten, die gewöhnlich als unangenehm gelten. … Sie muß einen Verstoß gegen rechtliche Normen zum Gegenstand haben. … Sie muß sich gegen denjenigen richten, der tatsächlich oder vermutlich den Verstoß begangen hat. … Sie muß von Menschen, und zwar von einer anderen Person als dem Täter, mit Absicht vollzogen werden. … Sie muß von einer Autorität auferlegt und vollzogen werden, die durch jenes Rechtssystem, gegen das der Verstoß gerichtet ist, konstruiert wird“ (45). Fassin übernimmt diese Definition von H. L. A. Hart, einem britischen Rechtsphilosophen und einflussreichen Vertreter des Rechtspositivismus und diskutiert dann auf knapp 40 Seiten, dass dieser Idealfall von Strafe (Bestrafung eines Täters aus rechtsnormativen Gründen) in der gesellschaftlichen Rechtspraxis immer wieder durchbrochen und missbraucht wird, etwa indem Aspekte der sozialen Struktur einer Gesellschaft als Anlass für Strafe und Strafaktionen (z.B. harte, ungerechtfertigte Polizeieinsätze gegen benachteiligte Personen und Gruppen mit niedrigem Sozialstatus) die Grundlage bilden und Ausdruck von Machtverhältnissen sind. Fassin beschreibt dieses Phänomen anhand eines konkreten Polizeieinsatzes in den Pariser Banlieues der 2000er Jahre und verdeutlicht dass die Grundlage für strafendes Verhalten durch Rechtsinstitutionen nicht ein strafbares Verhalten, sondern Ausdruck von Vermutungen, Unterstellungen, politischen und moralischen Erwägungen sind, eine strafbare Handlung nicht zwingend vorliegen muss um zu strafen. Das konkrete Geschehen unterzieht Fassin dann einer weiteren Analyse, grenzt Strafe von Rache und Gewalt ab und er beschreibt die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Konflikte, die Anlass für solche Bestrafungsaktionen sind, die Rolle von Minderheiten, Migranten und anderen benachteiligten sozialen Gruppen und die überproportionale Repression gegen diese Menschen. Die einzelnen Diskussionspunkte stellt er in Bezug zu den fünf Strafkriterien aus Harts Definition und leitet dann in einem zweiten Schritt ab, dass Strafe immer Ausdruck von Machtverhältnissen ist, dass die Grundlage des Strafens einer Ökonomie unterliegt, die von einem vermutetes Ungleichgewicht zwischen Tat(folge) und Rechtsgleichgewicht ausgeht, dass wiederhergestellt werden muss. Fassin greift hier auf ethnologische Befunde zurück, die sich auf die Untersuchung von Urvölkern und auf die Praxis der modernen Polizeiarbeit heutzutage beziehen und belegt hier den Wechsel der Straflogik von einer ursprünglichen Wiedergutmachungslogik hin zu einer Bestrafungslogik, wodurch Machtaspekte einen stärkeren Einfluss fanden. Strafe ist demnach (auch) ein Mittel zur Durchsetzung einer sozialen Ordnung, die zunehmend ethnisch-rassistischen Auffassungen folgt

Warum strafen wir?

Wer Unrecht begeht soll leiden. Dieser Ansatz, der Grundlage für jede Strafmaßnahme ist geht davon aus, dass dieses Leidzufügen notwendig ist. Strafe ist gerechtfertigt. Oder sie scheint es, zumindest. „Im philosophischen und juristischen Denken gibt es zwei maßgebliche Rechtfertigungstheorien. Die … [eine] ist der Ansicht, dass allein die Folgen, welche die Strafe vom Standpunkt des gesellschaftlichen Wohls aus haben kann, Berücksichtigung finden sollten. Die Vergeltungstheorie vertritt dagegen die Meinung, dass allein die begangene Tat unter die Lupe genommen werden muss, weil die Strafe deren gerechte Bestrafung darstellt. Weil sie ihr Augenmerk auf die Verringerung der Kriminalität richtet, ist erstere im Wesentlichen der Zukunft zugewandt. Weil sie sich auf die Sühne des Verbrechens konzentriert, ist letztere hauptsächlich auf die Vergangenheit gerichtet“ (86f). Beide Ansätze, ergänzt um Überlegungen um Resozialisierung und Besserung des Täters werden im Folgenden diskutiert, wobei Fassin auf die symbolischen, moralischen und affektiven Dimensionen des (gesellschaftlichen) Strafbedürfnisses und Strafens eingeht. Diese theoretischen Überlegungen illustriert Fassin durch drei ethnografische Vignetten welche verdeutlichen, dass neben straftheoretischen Aspekten vor allem auch situative, individuelle, politische, moralische, gesellschaftlich-strukturelle populistische und rassistische Motive hinter Strafmaßnahmen stehen können, bzw. deren Ausgestaltung erheblich beeinflussen. Und er führt das Motiv der Straflust ein (auch wenn der Begriff hier nicht explizit formuliert wird), ein psychosozialer Mechanismus, der eng mit der Befriedigung einer Reihe psychischer Bedürfnisse des Strafenden assoziiert ist. Dadurch wird Strafen anfällig für irrationale Bestrafungsmotive, von unreflektierter Betroffenheit bis hin zu rassistischer Demütigung.

Wer wird bestraft?

Der mit knapp 80 Seiten umfangreichste Abschnitt zeigt, dass die Strafpraxis in postmodernen Gesellschaften stark von sozialen, soziodemografischen und ethnischen Aspekten geprägt ist. Fassin belegt die Existenz einer Ungleichbehandlung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, sozial Randständigen, Migranten, einkommensschwachen Gruppen gegenüber der Mittel- und Oberschicht, welche eine mildere Strafpraxis erfahren. Grundlage für diese Analyse sind eine Reihe kriminologischer Studien, vor allem aber das Datenmaterial das Fassin in den letzten 20 Jahren selbst bei seinen Forschungen bei Polizeieinsätzen, bei Gerichtsverhandlungen und in Gefängnissen erhoben hat. Gleichzeitig verzeichnet Fassin einen Anstieg der Gefangenenzahlen um das bis zu achtfache (wie in den USA), wobei die umfassend wahrzunehmende Strafverschärfung nicht Ausdruck einer allgemein angestiegenen Kriminalitätsrate ist (diese ist tendenziell rückläufig), sondern vielmehr Folge des kulturellen und politischen Wandels, als Zeichen eines veränderten Umgangs mit Abweichungen und Störungen. Der Hintergrund dazu ist die Störanfälligkeit hoch entwickelter ökonomischer und sozialer gesellschaftlicher Strukturen und die dort angesiedelte Angst vor Verlust, Bedrohung und Absturz. Besonders betroffen sind dabei die Personengruppen, welche marginalisiert als potentielle Bedrohung wahrgenommen werden: „Im Speziellen bestand in dem Maison d’arrêt, das ich untersucht habe, die Hälfte der … Häftlinge aus Arbeitslosen, obwohl die Arbeitslosenquote in der … Bevölkerung bei zehn Prozent … lag. … Außerdem gehörten mehr als drei Viertel der Häftlinge einer ethnisch-rassischen Minderheit an, ein Drittel der Männer war schwarz und ein weiteres Drittel arabischer Herkunft. … Dieses Zahlenverhältnis war noch ausgeprägter bei der Population der unter 30-Jährigen, von denen nur ein Sechstel weiß war“ (134). In seiner Analyse der Verhältnisse belegt Fassin, dass diese Zahlenverhältnisse nicht Ausdruck eines ungleich verteilten Kriminalitätsausmaßes in verschiedenen Gesellschaftsgruppen sind, sondern vielmehr mit einer unterschiedlichen, repressiven Sanktionsrealität zu Lasten benachteiligter Bevölkerungsgruppen assoziiert ist.

Die Strafe neu denken

Im Abschlusskapitel fordert Fassin dazu auf „die Grundlagen der Strafe zu hinterfragen: was sie definiert, wie sie gerechtfertigt wird, welche Verteilung sie erfährt – und verbunden damit, woher sie stammt, wie sie vollzogen wird, für welche Verbrechen und gegen welche Verbrecher sie verhängt wird“ (165). Als Grundlage für diese kritische Analyse zieht Fassin empirische Daten heran, welche die gegenwärtige Strafpraxis erfassen und zeigen, dass das Strafsystem eine erhebliche Störung aufweist, dass Strafe an sich ungerecht und „vor allem auf Bevölkerungsgruppen zielt, die vorab als strafwürdig festgelegt wurden, und wenn sie zur Produktion und Reproduktion von Ungleichheiten [führt] … [kann] sie … selbst zu einer Gefährdung der sozialen Ordnung“ (168) werden. Zur Reform des Strafsystems entwickelt Fassin keine eigenen neuen Vorschläge, sondern verweist auf die zahlreichen Vorschläge der Kriminologie, insbesondere der kritischen Kriminologie und Menschenrechtsorganisationen.

Im Anhang finden sich die zahlreichen Anmerkungen des Autors, durchnummeriert und gegliedert nach Kapiteln, sowie das ebenfalls umfangreiche Literaturverzeichnis.

Zielgruppe des Buches

Fassins Studie wendet sich, wie fast alle seine Veröffentlichungen an professionell Tätige, die in unterschiedlicher Art mit der Praxis des Strafens beschäftigt sind: RichterInnen, Polizeibeamte, Sozialarbeiter, Personal in Strafvollzugsanstalten und Resozialisierungseinrichtungen. Daneben ist Fassins Analyse aber für alle von Interesse, die an der Veränderung gesellschaftlicher Vorgänge und deren Prozessen beteiligt sind, bezogen auf den Umgang mit Randgruppen, Störenden und insbesondere straffällig gewordenen Menschen.

Diskussion

Thema der Studie sind die seit Jahren zu beobachtenden Veränderungen im Bereich der Polizeiarbeit (zunehmende Polizeigewalt), die in fast allen Nationen erfolgten Strafrechtsverschärfungen und der deutliche Anstieg der Gefangenenzahlen. Fassin nähert sich diesem Phänomen durch drei zentrale Fragen:

  1. Was ist Strafe?
  2. Warum strafen wir?
  3. Wen bestrafen wir?

Die Analyse bezieht sich einmal auf rechtsphilosophische Überlegungen, also eine theoretische Betrachtung und eine empirische Untersuchung dieser Veränderungen. Fassin hat selbst über Jahre in den Bereichen Polizeiarbeit, Gerichtswesen und Strafvollzug ethnografische Studien durchgeführt. So bekommt seine Beschreibung der problematischen Situation eine deutliche Schärfe, die belegt, dass das Strafverhalten wenig mit dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalität zu tun hat. Die Kriminalitätsraten sind allgemein rückläufig. Die Entwicklung, so seine Begründung, hat mit einer deutlich gesunkenen Toleranz der Gesellschaft gegenüber Abweichung und vor allem Kriminalität zu tun und hängt mit der starken Betonung von Sicherheitsfragen seitens der Politik zusammen. Diese Überlegungen führt Fassin allerdings nicht weiter aus, sind nicht Gegenstand seiner Forschung. Vielmehr präsentiert er in der vorliegenden Publikation seine gründliche, über zehn Jahre andauernde ethnografische Feldforschung in Polizei, Justiz und Strafvollzug und lenkt den Blick auf die Strafpraxis, die vor allem randständige, benachteiligte Bevölkerungsgruppen trifft. Die Herangehensweise ist dabei nicht die Analyse statistischer Zahlen, sondern, ausgehend von ausführlichen Fallbeispielen die Schilderung der realen Strafpraxis, die sich nicht auf die etablierten Formen strafrechtlicher Sanktionen beschränkt, sondern auch in der Polizeiarbeit durch unangemessen hartes Vorgehen (Polizeigewalt) und die Ausgestaltung der Haftsituation (Übergriffe gegen Häftlinge) Ausdruck findet. Schockierend deutlich weist Fassin nach, dass Höhe und Ausmaß einer Strafe eng mit dem ökonomischen Status und der Hautfarbe von straffällig gewordenen Menschen zusammenhängen, dass je ärmer und dunkelhäutiger Menschen sind, deren Chancen auf eine milde Strafe schwinden. Letztlich ergibt sich dadurch das Bild einer rassistischen Strafpraxis, die sich durch das gesamte Rechtssystem zieht. Fassin klagt bei seiner Analyse nicht an, er wirft nicht vor, bewertet nicht und sieht auch von der Verurteilung der Akteure ab. Vielmehr benennt er schonungslos die Veränderungen und die aktuelle Situation. Diese Analyse verbindet Fassin mit nur wenigen Überlegungen über die gesellschaftliche Struktur und deren Bedürfnisse, etwa die durch Veränderungs- und Erfolgsdruck provozierten Insuffizienzgefühle, welche auf scheinbar schwächere Minderheiten projiziert werden. So bildet das Strafsystem die Konflikte und Widersprüche der Gesellschaft ab, deren Ungerechtigkeiten und Machtverhältnisse. Letztere fallen in Fassins Studie etwas aus dem Fokus, was der Brisanz der vorgelegten Arbeit allerdings keinen Abbruch tut.

Fazit

Eine schonungslose und schockierende Analyse der Strafkultur postmoderner Gesellschaften. Neben Definitionsperspektiven was Strafe ist, welche Motivation zum Strafen besteht und welche Personengruppen wie bestraft werden müssen, geben die zahlreichen ethnografischen Forschungsbefunde Anlass den oft schnelle Ruf nach Sicherheit, „Recht“ und Ordnung zu hinterfragen. Pflichtlektüre für alle Ausbildungsgänge der Rechtswissenschaften, Polizeiarbeit, Kriminologie und Sozialen Arbeit.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 02.10.2019 zu: Didier Fassin: Der Wille zum Strafen. Suhrkamp Verlag (Berlin) 2018. ISBN 978-3-518-58726-3. Pries, Christine (Übersetzerin). In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/25376.php, Datum des Zugriffs 04.10.2023.


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