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Susanne Fuß, Ute Karbach: Grundlagen der Transkription

Rezensiert von Prof. Dr. Bernhard Klingmüller, 07.05.2020

Cover Susanne Fuß, Ute Karbach: Grundlagen der Transkription ISBN 978-3-8252-5074-4

Susanne Fuß, Ute Karbach: Grundlagen der Transkription. Eine praktische Einführung. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2019. 2. Auflage. 126 Seiten. ISBN 978-3-8252-5074-4. D: 12,99 EUR, A: 13,40 EUR, CH: 16,90 sFr.
Reihe: UTB - 4185.

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Thema

Qualitative Methoden in der Sozialforschung gehören zum Standardrepertoire empirischer Forschung. Transkription von Interviews ist das am meisten verwendete Verfahren, um Interviews einer weiteren Bearbeitung zugänglich zu machen.

Autorinnen

Die vorliegende Veröffentlichung ist aus der Kooperation von zwei Autorinnen entstanden. Ute Karbach ist zurzeit Hochschullehrerin im Bereich Rehabilitationswissenschaften an der Technischen Universität Dortmund als Vertretungsprofessorin für Rehabilitationssoziologie. Ihre bisherigen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich der Medizinsoziologie (insb. Versorgung). Susanne Fuß ist Geschäftsführerin der in Köln ansässigen Firma Fonoskript (Transkriptionen, Korrektorat und Lektorat).

Inhalt

Das Buch bietet einen sehr guter Überblick über die drei wesentlichen im deutschen Sprachraum vorliegenden systematischen Transkriptionsregeln, die von Kuckertz, von Bohnsack und von Kallmeyer/Schütze. Es handelt sich um eine geringfügig veränderte Neuauflage. Die Veränderungen werden im Vorwort zur zweiten Auflage benannt.

Die Verlagsbeschreibung des Inhalts geben das Buch gut wieder, sodass sie hier zitiert werden: „Eine Einführung in die Transkriptionskunst Wie transkribiere ich ein Interview? Worauf muss ich bei der Aufnahme achten? Und was ist mit dem Datenschutz? Susanne Fuß und Ute Karbach geben praxisnahe Anleitungen zur Transkription von wissenschaftlichen Interviews für die qualitative Sozialforschung. Der Band stellt gängige Transkriptionsregeln und deren Anwendung vor, zeigt die Vor- und Nachteile von Spracherkennungs- und Transkriptionssoftware und gibt Tipps für Problemfälle. Verschriftlichen von Interviews und Co. leicht gemacht – Handwerkszeug für alle, die in den Sozialwissenschaften qualitativ arbeiten.“

Gleichfalls liegt das Inhaltsverzeichnis. sowie eine Leseprobleme im Netz vor, sodass die Besprechung sich auf zusätzliche Themen beschränken kann.

Diskussion

A. Die akustischen Probleme von Aufnahmen werden von den Autorinnen ansatzweise angesprochen (S. 88), aber ohne auf die stereophonen Möglichkeiten zu verweisen (die natürlich auch kein Allheilmittel darstellen). Dennoch sollte man bei Interviews immer stereophon arbeiten, auch wenn nur zwei Personen beteiligt sind.

Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • An die Regel, dass man immer abwechselnd spricht wird sich im Alltag fast nicht gehalten, sodass Überschneidungen beim Transkribieren wesentlich besser zugeordnet werden können.
  • Es kann immer Nebengeräusche geben, die beim Interview möglicherweise gar nicht wahrgenommen werden, da man ja normalerweise stereophon hört und die Hintergrundgeräusche automatisch ausblendet. Das können Nebengeräusche von einer Baustelle oder z.B. leise zwitschernde Wellensittiche sein (eigene Erfahrung: In der Transkription mit einem monauralen Kopfhörer war die Quelle faktisch nicht zu entziffern. Da die Quelle stereophon war, konnte mit einem stereophonen Kopfhörer problemlos transkribiert werden.)

Wie (aus aktuellem Anlass) bei einer Verwendung von weit auseinanderliegenden Stereomikrophonen möglicherweise zu transkribierende Interviews durchgeführt werden ohne Virenübertragung durch Tröpfchen oder Ärolosole wäre konkret zu klären.

B. Ein zweiter technischer Hinweis: Zur akustischen Nachbearbeitung gibt es inzwischen sehr gute Programm wie das kostenlose Audacity (einschließlich Monographien zu ihrer Anwendung), in der viele Hinweise enthalten sind, wie man Tonquellen verbessern. Z.B. kann man bei sehr schnellen Rednern die Quelle bei gleicher Tonhöhe langsamer abspielen lassen, tiefe oder dumpfe Stimmen entsprechend filtern oder das Zischen bei einem Gebiß oder S-Fehler modifizieren.

C. Zur weiteren Beurteilung dieser Veröffentlichung seien die klassischen Kriterien für empirische Forschung: 1) Reliabilität, 2) Validität und 3) Parsimonie (Zuverlässigkeit der Methoden, Gültigkeit der Inhaltlichkeit und Ökonomie der Mittel) herangezogen.

  1. Das hier vorgelegte Konzept der verschiedenen Transkriptionsmethoden verspricht ein hohen Maß an Reliabilität. Der Übersetzung von gesprochenem zu geschriebenem Wort wird man größtenteils gerecht werden, welche der drei Formen von Transkription man auch anwendet. Ob dieser Zuverlässigkeit gegeben ist, wenn man sich auf die Interpretation des gesprochenen Worts konzentriert, ist allerdings eine andere Frage. Die technischen Mittel sind vorhanden, Interviewinterpretationen der sprachlichen Quelle vornehmen durch die Möglichkeiten der Datenspeicherung akustischer Signale und der sekundengenauen Zuordnung und Wiederauffindbarkeit. Darin unterscheidet sich die heutige Speicherung akustischer Daten von der analogen Aufzeichnung mit Magnetband. Die Autorinnen bemerken dazu nur, dass „Transkriptionen mit einem erheblichen Informationsverlust einhergeht“ (S. 27). Das Problem der langfristigen Speicherung der Primärdaten bedeutet auch langfristig Realibilität zu gewährleisten für den Fall einer Nachinterpretation.
  2. In einer Besprechung von 2016 wird moniert, dass „eine stärkere Einbettung in den sozialwissenschaftlichen Methodendiskurs“ (Forum Qualitative Social Research, Volume 17, No. 2, Art. 21 – Mai 2016 von Thorsten Dresing, Thorsten Pehl und Christian Spengler) zu wünschen wäre – was allerdings in der Neuauflage nicht erfolgt ist.
    Das grundsätzliche Problem elaborierter Transkriptionsverfahren haben die Autorinnen mit ihrem Motto von Irvin D. Yalom benannt: „Die Genauigkeit der Ergebnisse ist direkt proportional zur Trivialität der Variablen, die man erforscht hat.“ (Das ist nett formuliert, aber es stimmt nicht unbedingt, denn z.B. in den Wahlentscheidungen zählt die Genauigkeit ad personam.)
    Die Kunst des Forschens besteht vor allem darin, das „Lügen auf der Couch“ („Lying on the couch“ heißt der doppeldeutige Titel eines seiner Bücher („Die rote Couch“) aufzudecken, um bei Yalom zu bleiben.
    Gute Psychoanalytiker wie Yalom sind meistens in der Lage, zu erkennen, wann sich wer was vormacht. In der qualitativen Forschung ist die Gefahr hoch, dass man mit dem Eindruck von Wissenschaftlichkeit (wie dem Arbeiten mit systematischen Transkriptionsregeln), mit modernen Methoden zu „beweisen“ versucht, was ohnehin nur das Vorverständnis bestätigt.
  3. Bezüglich der Ökonomie der Mittel beschreiben die Autorinnen die gegenwärtigen Möglichkeit der Verwendung von Spracherkennungssoftware (Kapitel 7.3) um den Aufwand zu reduzieren.
    Zudem ist zu fragen, ob die aufwendige Transkription von vielen Interviews wirklich die Gültigkeit erhöht. Eine Alternative wäre die Verarbeitung auf der Ebene der akustischen Primärquelle.

Ein Aspekt der Gewährung von Gültigkeit (und Zuverlässigkeit) ist die der Nachprüfbarkeit und der Nachuntersuchung auch anhand neuerer Deutungsmuster, gerade wenn man die Vorstellung von Transkriptionen als „selektive Konstruktionen“ (S. 27) ernst nimmt in der damit verbundenen sekundärer Kosten der Interpretation.

Angesprochen wird das Problem der Gültigkeit von den Autorinnen in einem zweiten Gedankenzug: nämlich der Gefahr des „Verlust des Sinngehalts der Primärdaten“ (S. 99).

Aber auch das Problem der aktuellen rechtliche Regelungen des Datenschutz kann Bedeutung für die Gültigkeit haben. Die Autorinnen bedienen mit ihrer Haltung natürlich ein Klientel, das möglichst ohne Anstoß Forschung realisieren will. Aber für eine Sicherstellung von inhaltlicher Gültigkeit wäre hier eine kritische Diskussion der datenschutzrechtlichen Vorgaben und deren Zuständigkeiten zu erwarten. Bestandteil einer solchen inhaltlichen und nicht rechtlichen Diskussion dieser Vorgaben sind z.B. die Abhängigkeit von einem Auftraggeber oder von der eigenen Verflechtung in den Karrierebetrieb und der gegenseitigen Verbindlichkeiten in der Wissenschaftsgemeinschaft.

Die Regelungen des Datenschutz können auch insofern die Gültigkeit der Forschung betreffen, denn die Ergebnisse gerade qualitativer Forschung, zumal wenn sie aktuarisch orientiert ist, würden sinnvollerweise auch zu Handlungsinterpretationen führen können müssen, die im Widerspruch zu dem stehen, was die Handelnden, also die Interviewten bereit sind, selbst wahrzunehmen oder zuzugeben oder was der Interpret bereit ist, aufgrund seiner Vorstellungen zur Kenntnis zu nehmen.

Die einfachste Interpretation der rechtlichen Vorgaben läßt sich mit der „Anonymisierung personenbezogener Daten“ (S. 97) realisieren, alsodass die Daten „zur Wahrung der Anonymität“ (S. 97) verfremdet werden.

Was macht es für einen Sinn, anonymisierte Daten zu interpretieren. Dahinter steht die Vorstellungen, dass Interviewer offener sind, wenn sie mit Anonymität rechnen können. Schon allein von den anonymen Äußerungen im Internet her weiß man, dass Anonymität auch zu einem Outburst von ungesteuerten Spontanäußerungen führen kann mit unterschiedlichen Folgen für die Entwicklung der weiteren Präsentation ihres Selbst. Andererseits sind viele Menschen, also auch Interviewte bereit, ihre Vorstellungen auch öffentlich zu vertreten. Neben der Selbstgefährdung des Interviewten durch seine Aussagen des Interviewten, sind hier besonders die kritischen Aussagen, die Interviewte über andere machen, berücksichtigen. Wenn jemand weiß, dass seine Aussagen nicht auf Richtig oder Falsch überprüft werden, kann er natürlich anonym „dreckige“ Wäsche waschen.

Ein weiterer Fall liegt dann vor, wenn die Aussagen des Interviewten gegen den Strich gelesen werden können und der Interpret heimliche und insb. peinliche Muster erkennt.

Dabei kann es sein, dass der Interviewte zu seiner „Peinlichkeit“ steht und es kann sein, dass er die „Peinlichkeit“ gar nicht versteht oder es kann sein, dass er nicht möchte, dass die „Peinlichkeit“ ans Licht kommt – was dann dem Forschungsinteresse widersprechen kann.

Wobei ein spezifisches Problem darin besteht, dass die Definition von Peinlichkeit zentral von der Perspektive des Forschers/der Forscherin abhängt, z.B. von der Vorstellung von Gender, von rechts/links, von Inländern und Ausländern, von Unter- und Oberschicht usw. usf. Damit sind allerdings nur die Gefährdungen von Gültigkeit angesprochen, nicht aber die Orientierung auf handlungsleitende Denkmuster zur Berücksichtigung der Klärung gesellschaftlich relevanter Handlungsweisen.

In der zitierten Quelle zur Ethik gibt es keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Bereitschaft der Interviewten zu einem anderen Umgang mit Daten. Der vorgeschlagene Umgang mit Daten bezieht sich auf Daten, bei dem der Interviewte vom Design her davon ausgehen kann, dass keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind, z.B. bei einem Fragebogen mit großem Sample. Die Probleme des Datenschutzes sind entstanden durch staatlich erhobene Daten, bei denen einzelne Felder so gering besetzt sind, dass daraus auf Personen geschlossen werden, in Anschluss an Wahlverhalten Selbst da wird es nicht durchgehalten, denn in kleinen Wahlkreisen weiß jeder wer die zwei Links-Partei-Wähler oder die zwei NPD-Wähler waren.

Thematisiert wird weiterhin „mißbräuchliche“ Datenverarbeitung. Auch dieser Aspekt hat Auswirkungen auf die inhaltliche Gültigkeit. Wie ist dazu das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung zu interpretieren? Das beinhaltet ja nicht unbedingt das Recht des Forschungsleitenden über die Informationen sondern müsste ja auch heißen, dass jemand, der interviewt wird, selbst entscheiden kann, was mit seinen Daten geschieht, er kann sie auf sehr unterschiedliche Art „freigeben“. Wie verhält sich seine Entscheidung für Freigabe zum Schutz seiner Privatsphäre.

Für das Problem der „mißbräuchliche“ Datenverarbeitung gibt es eine lange Diskussion innerhalb der Medizin, nämlich darüber was „informed consent“ bedeutet, insbesondere bei Kindern und kognitiv oder psychisch eingeschränkt urteilsfähigen Personen. Das Ziel dieser Diskussion ist das Ersetzen der paternalistischen oder vermütterlichten Entscheidung von Medizinern durch genaues Ausloten der Entscheidungsfähigkeit der Patienten. Ein Modell für den Umgang mit qualitativen Daten könnte ja auch einbeziehen, wie in der „oral history“ mit persönlichen Daten gearbeitet wird.

Die Diskussion dieser möglicherweise kritischen Punkte überschreiten natürlich bei weitem das, was von einer Einführung in die Transkription zu erwarten ist (allerdings haben die Autorinnen oder der Verlag die Latte mit dem Titel „Grundlagen …“ selbst sehr hoch angelegt). Aber da man bei dem Lesen des Buches zu dem Gefühl verleitet werden kann, man bewege sich auf einem sicheren und abgerundeten Boden, würde es der Einführung gut tun, dass sie nicht nur den Eindruck erweckt, eine ausgearbeitete PR-Broschüre eines Transkriptionsunternehmen zu sein, sondern das Benennen des schwankenden Grund der inhaltlichen Gültigkeit von Transkriptionen nicht unter technischer Korrektheit zu verstecken oder einer psychischen Abwehrstrategie anheimfallen zu lassen.

Fazit

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um relativ kurze, gut geschriebene und gut aufgearbeitete systematische Darstellung von den in qualitativen Forschungen vorherrschenden Formen der Transkription. Sie ist insbesondere dazu geeignet, bei der Wahl der Methode zu einer Forschungsplanung zu informieren.

Rezension von
Prof. Dr. Bernhard Klingmüller
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Zitiervorschlag
Bernhard Klingmüller. Rezension vom 07.05.2020 zu: Susanne Fuß, Ute Karbach: Grundlagen der Transkription. Eine praktische Einführung. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2019. 2. Auflage. ISBN 978-3-8252-5074-4. Reihe: UTB - 4185. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/25718.php, Datum des Zugriffs 14.01.2025.


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