Rolf Marschner, Wolfgang Lesting et al.: Freiheitsentziehung und Unterbringung
Rezensiert von Prof. Dr. Judith Dick, 05.02.2020
Rolf Marschner, Wolfgang Lesting, Rolf Stahmann: Freiheitsentziehung und Unterbringung. Materielles Recht und Verfahrensrecht. Verlag C.H. Beck (München) 2019. 6. Auflage. 850 Seiten. ISBN 978-3-406-73492-2. 119,00 EUR.
Thema
In diesem Beck'schen Kurzkommentar zur präventiven „Freiheitsentziehung und Unterbringung“ von Marschner, Lesting und Stahmann (MLS) geht es nicht um strafrechtliche Freiheitsentziehung. Vielmehr werden Freiheitsentziehungen und Unterbringungen psychisch-kranker und abhängiger Menschen nach öffentlichem und bürgerlichem Recht behandelt einschließlich des Vollzugs und des Verfahrensrechts (LänderpsychKG’s, Betreuungsrecht im BGB, FamFG) und das materielle Abschiebehaftrecht samt Verfahren (AufenthG, AsylG, Dublin III-VO und FamFG).
Das Autorentrio lässt einen Kommentar auf höchstem Qualitätsniveau erwarten. Dr. Rolf Marschner ist durch seine vielfältigen, sehr guten Publikationen über Jahrzehnte zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht bekannt. Er ist Rechtsanwalt und Sozialpädagoge und schafft es für beide Professionen zu schreiben. Marschner und Lesting haben Teile des Standardkommentars von Kammeier (Hg.) Maßregelvollzugsrecht und die Vorauflage 2010 verfasst. Dr. Wolfgang Lesting ist Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg und hat vorliegend das Unterbringungsverfahren und Teile zum Vollzug der Unterbringung und zum Polizeigewahrsam bearbeitet. Neu hinzugekommen ist der Fachanwalt für Migrationsrecht Rolf Stahmann, der das materielle Abschiebehaftrecht samt Verfahren bearbeitet hat. In der 6. Auflage wird gegenüber der 5. Auflage von 2010 dieser migrationsrechtliche Teil ausgebaut. Weggefallen ist dafür der Abdruck der Landesgesetze zur Psychisch-Kranken-Hilfe, die sich nun aber online mit einem Freischaltcode auf der Verlagswebsite mit Aktualitätshinweisen finden lassen.
Aufbau und Inhalt
So bleibt der Kurz-Kommentar handlich und ist dank der Schriftgröße besser zu lesen als sein bekanntester Reihenkollege, der Palandt zum BGB und auch nicht auf dem dünnem Bibelpapier gedruckt.
Der MLS startet mit einer Einführung in die Thematik einschließlich sozialwissenschaftlicher Bezüge, die z.B. die Frage aufwerfen, warum die Häufigkeiten der Unterbringungen regional so unterschiedlich ausfallen. Marschner mahnt treffend an, dass organisatorische Defizite in der psychiatrischen Versorgung nicht zu sonst nicht erforderlichen Freiheitsentziehungen beitragen dürfen (S. 47). Es folgen Erläuterungen zum Krankheitsbegriff, um dann die Prognosemethoden zur Gefährlichkeit und die Konkurrenzen der Freiheitsentziehungsformen zu vertiefen. Hier entscheiden sich in der Praxis viele Fälle. Für die außerstrafrechtliche Freiheitsentziehung und Unterbringung fehlt es an einer breiten Diskussion zur Prognosemethode. Es ist entscheidend zwischen der Wahrscheinlichkeitsaussage, in der Regel durch Sachverständige und der juristischen Bewertung, entscheidend durch Richter*innen, zu unterscheiden (S. 56ff). Marschner erläutert den kategorialen Syllogismus verständlich und geht auf unterschiedliche Prädiktoren und die Rückkoppelungseffekte der Prognose ein. Bei der Beurteilung erläutert Marschner die Verteilung des Fehlerrisikos und dass falsch als gefährlich Eingestufte ein Sonderopfer bringen, das mit prognostisch begründetem Freiheitsentzug notwendig verbunden ist. Daher müsse zugunsten der Begrenzung ihres Anteils ein gewisses Risiko falsch als nichtgefährlich Eingestufte eingegangen werden muss (S. 62 f).
In Teil B wird die Unterbringung psychisch kranker und abhängiger Menschen mit Verweisen auf alle Ländergesetze kommentiert einschließlich seiner Verfahrensfragen. Anschließend wird die zivilrechtliche Unterbringung im Rahmen des Betreuungsrechtes erläutert einschließlich der Zwangsbehandlung nach § 1906a BGB. Es folgt das Unterbringungsverfahren von § 312 FamFG über Eilverfahren und Kosten bis § 339 FamFG.
Teil E des MLS umfasst das materielle Freiheitsentziehungsrecht zum AufenthG, AsylG und zur Dublin III-VO und gibt kurze Hinweise zu Infektionsschutz- und Therapieunterbringungsgesetz. Besonders verdienstvoll ist es von Lesting eine Aufarbeitung der vergleichenden länderspezifischen Regelungen zum Polizeigewahrsam zur Verfügung zu stellen. Hier wird nach den verschiedenen Gewahrsamsarten dargestellt und z.B. beim Unterbindungsgewahrsam auf die Anforderungen der Prognose zur Gefahrensituation eingegangen, die immer für den Einzelfall vorliegen muss (S. 510). Auch Verfahren und Vollzug des Gewahrsams werden erläutert. Es folgt ein Kapitel zum Verfahren des Hauptanwendungsfall der Abschiebehaft zu § 415 bis § 432 FamFG.
Die praxisorientierte Inhaltszuordnung des Kommentars zeigt sich z.B. bei § 429 FamFG von Stahmann auf S. 623 die Notwendigkeit eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt für die Rechtsbeschwerde beim BGH innerhalb eines Monats behandelt. In der Praxis kommt es darauf an, zu prüfen, ob die Beschwerde Erfolg haben könnte und wer der Kosten einer anwaltlichen Vertretung trägt. Dementsprechend folgt im hier rezensierten MLS ein Hinweis auf die Möglichkeit auch ohne beim BGH zugelassenen Anwalt ein Verfahrenskostengesuch zu stellen und damit auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu überprüfen.
Diskussion
Kommentarbücher zur Freiheitsentziehung haben kontinuierliche gravierende Rechtsänderungen zu bewältigen. So hatte zuletzt 2017 das BVerfG Anforderungen im Betreuungsrecht aufgestellt: nur durch Gesetze oder aufgrund Gesetz kommt eine Zwangsbehandlung in Frage, wenn sie zur Erreichung eines vom Grundgesetz gedeckten gemeinschaftsbezogenen Zwecks unerlässlich ist (S. 13). Ferner ist streitig, inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention der Zwangsbehandlung entgegensteht. Angesichts der umfangreichen gesetzgeberischen Aktivität im Migrations-, Polizei-, und Unterbringungsrecht ist es besonders zu begrüßen, dass der Kommentar für das präventive Freiheitsentziehungsrecht die verfassungsrechtlichen Vorgaben herausarbeitet. Dies scheint besonders relevant bei zeitweise bis zu 85 % Aufhebungen der richterlichen Entscheidungen zur Abschiebehaft durch den BGH und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz (S. 445f) das am 21.8.2019 inzwischen in Kraft getreten ist. Die mit dem Gesetz erweiterte Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und eingeführte Mitwirkungshaft ist verfassungs- und europarechtlich zu beurteilen. In Sozialrecht hat die verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallprüfung der Verhältnismäßigkeit im November 2019 dazu geführt, dass über 30 %ige Regelbedarfs-Kürzungen bei Mitwirkungsverweigerungen von ALG II-Empfängern nicht mehr von Jobcentern verhängt werden. Die verfassungsrechtliche Überprüfung präventiver Freiheitsentziehungen steht weiterhin auf der Tagesordnung. Gerade in der verfassungsrechtlichen Einordnung liegt eine der Stärken des Kommentars. Ferner ist für die Praxis die Prognosemethode entscheidend und wird hier von Marschner vertieft und konzise dargelegt. Auch dieser Teil wird über Jahre hinaus aktuell bleiben.
Fazit
Zusammenfassend ist Krenberger (Rezension auf webcritics, 2019) zuzustimmen, dass der MLS „ein Muss“ ist, auf den alle mit der Freiheitsentziehung und Unterbringung Befassten zu Recht zurückgreifen werden. Der Schwerpunkt bei der Prognosemethode und die vertiefte verfassungsrechtliche Verankerung der Thematik machen den Kommentar für die nächsten 9 Jahre zum Handwerkzeug der ersten Wahl, wenn es gut werden soll. Darüber hinaus ergeben sich durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenstellung Synergien mit denen die rechtliche Beurteilung der Freiheitsentziehung insgesamt weiterentwickelt werden kann.
Rezension von
Prof. Dr. Judith Dick
Evangelische Hochschule Berlin, Professur für Sozialrecht
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Es gibt 10 Rezensionen von Judith Dick.
Zitiervorschlag
Judith Dick. Rezension vom 05.02.2020 zu:
Rolf Marschner, Wolfgang Lesting, Rolf Stahmann: Freiheitsentziehung und Unterbringung. Materielles Recht und Verfahrensrecht. Verlag C.H. Beck
(München) 2019. 6. Auflage.
ISBN 978-3-406-73492-2.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/25739.php, Datum des Zugriffs 23.01.2025.
Urheberrecht
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