Martin Wolmerath: Mobbing
Rezensiert von Dr. Torsten Mergen, 07.04.2020

Martin Wolmerath: Mobbing. Rechtshandbuch für die Praxis. edition sigma im Nomos-Verlag (Baden-Baden) 2019. 5. Auflage. 258 Seiten. ISBN 978-3-8487-3480-1. D: 39,00 EUR, A: 40,10 EUR.
Thema
Mobbing gilt als gravierendes Problem in psychosozialen und sozioökonomischen Kontexten, vor allem aber in beruflichen Alltagsfeldern. So vielfältig die Ursachen für Mobbing sind, so vielfältig sind auch die Erscheinungsformen. Gravierend sind gleichfalls die Folgen – von psychosomatischen Belastungssymptomen, über psychische und physische Erkrankungen bis hin zum Suizid. Der Band stellt die rechtlichen Dimensionen des Phänomens dar und erläutert für zentrale juristische Felder praxisnah die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit der Problematik. Intensiv werden präventive Möglichkeiten, juristische Durchgriffsoptionen und aktuelle Entwicklungen (wie Cybermobbing) dargestellt und erläutert.
Autor
Dr. jur. Martin Wolmerath arbeitet als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in Hamm, er war ehrenamtlicher Richter am Arbeits- und Landesarbeitsgericht, ferner redaktionell verantwortlich für juristische Fachzeitschriften und Mitglied der Geschäftsleitung in einem juristischen Fachverlag. Zugleich sammelte er Erfahrungen als Betriebsratsvorsitzender und Mitglied in einem Konzernbetriebsrat, darüber hinaus ist er regelmäßig tätig als Referent auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte, er hält Fachvorträge sowie tätigt Veröffentlichungen im In- und Ausland. Er war Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Ilmenau und an der Technischen Fachhochschule in Bochum, ferner hatte er eine Vertretungsprofessur an der Fachhochschule Dortmund inne.
Entstehungshintergrund
Das Buch liegt nun in fünfter, vollständig überarbeiteter und aktualisierter Auflage vor. Als praxisorientierte Einführung in die Mobbing-Thematik informiert es über die juristischen Aspekte des Mobbingphänomens. Die erste Auflage erschien unter dem Titel „Mobbing im Betrieb. Rechtsansprüche und deren Durchsetzbarkeit“ erstmals 2001 im Nomos Verlag.
Aufbau und Inhalt
Das Buch ist nach einem Vorwort in neun unterschiedlich umfangreiche Kapitel gegliedert:
- Grundlegende Informationen
- Strafrechtliche Aspekte
- Schadensersatzrechtliche Aspekte
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Sozialrechtliche Aspekte
- Dienstrechtliche Aspekte
- Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats
- Handlungsmöglichkeiten des Mobbingbetroffenen
Abgerundet wird der Band durch ein Literaturverzeichnis und ein Sachregister.
Das konzise Vorwort zeigt die langfristige Perspektive der Problematik: Seit mehr als 25 Jahren sei Mobbing in der deutschen Arbeitswelt als Phänomen virulent, die Justiz habe sich mit der Thematik erst verspätet beschäftigt. Von Anfang an sei die „Erwartungshaltung gegenüber den Juristen (…) unverändert hoch“ (S. 8) gewesen, jedoch seien rechtliche Sanktionierungen und Wiedergutmachungen in aller Regel nur selten erfolgt: „Alles in allem ist die Situation der Mobbingbetroffenen weiterhin unbefriedigend“ (S. 8).
Im ersten Kapitel stellt der Autor grundlegende Informationen vor und erläutert dazu die Begriffsherkunft und -vielfalt (Bossing, Staffing, Betriebsrat-Mobbing, Bullying, Power Harassment, Cyber-Mobbing, Mobbing 4.0), mögliche Definitionen, Merkmale sowie Abgrenzungen zu anderen Erscheinungsformen psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz, schließlich Erscheinungshäufigkeit und typische Merkmale von an Mobbing Beteiligten – sowohl aus Täter-, Beteiligten- bzw. Zuschauer- als auch aus Opferperspektive. Die Verbreitung des Phänomens lässt aufhorchen: „Jeder vierte bis jeder neunte Erwerbstätige soll im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einmal mit Mobbing konfrontiert sein“ (S. 37). Ausführlich werden Phasen und Verlaufsformen in übersichtlicher Weise geschildert, wobei betont wird, dass Mobbing als schleichender Prozess zu sehen ist. Unter Bezug auf ein Modell von Heinz Leymann wird für den betrieblichen wie persönlichen Bereich ein fünfstufiges Phasenmodell vorgestellt, das ein „worst-case-Szenario“ abbildet: von Konflikten und Stressmomenten bis hin zum Ausschluss aus der Arbeitswelt und schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen. Daraus abgeleitet wird ein Verlaufsformenmodell, das Gegenwehr- und Eskalationsszenarien gegenüberstellt: Ohne Gegenwehr ende Mobbing oftmals in Arbeitslosigkeit und posttraumatischer Belastung, mit effektiver Hilfe und Gegenwehr könne eine Stärkung der Persönlichkeit und die Rekonvaleszenz als Ergebnis stehen. Mit Fokus auf betriebliche Zusammenhänge wird ferner detailliert ausgearbeitet, welche Ursachen Mobbing haben kann und welche Konsequenzen und Gefahren mit Mobbing verbunden sind. Neben der individuellen Perspektive werden auch betriebliche und soziale Aspekte stark betont: Mobbing verursache sowohl erhebliche Kosten in den Unternehmen, nicht zuletzt, da das Betriebsklima und die Arbeitsmoral leiden, als auch Gefahren für die Gesellschaft als Ganzes: „Werteverlust, Entethisierung und zunehmende Verrottung im zwischenmenschlichen Umgang sollen durch Mobbing zunehmen“ (S. 49).
Konsequenterweise beleuchtet das zweite Kapitel die strafrechtliche Dimension des Mobbings. Dies wirft jedoch rechtlich erhebliche Probleme auf, da Kategorien wie etwa Gesamtvorsatz, aktives Handeln, Kausalzusammenhang und aktive Täterschaft eindeutig zugewiesen sein müssen. Daher reflektiert Wolmerath ausführlich über die Abgrenzung von sozialadäquatem zu strafrechtlich relevantem Verhalten, da zwischenmenschliche Interaktion und kollegiale Zusammenarbeit selten konflikt- und störungsfrei verlaufen. Mit anderen Worten: „Etliche Mobbinghandlungen lassen die Frage zu, ob diese nicht von jedermann als Mitglied unserer Gesellschaft hingenommen werden müssen“ (S. 54), wobei die imaginäre Grenze dort anzusetzen sei, „wenn jemand einen anderen etwa mittels systematischer Schikanen bewusst psychisch zermürbt“ (S. 56). In der Praxis liegt vor allem im Handeln des Mobbers strafrechtliches Potenzial, wenn dieser eine (fahrlässige) Körperverletzung (eventuell sogar im Amt), Nötigung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises, einen Diebstahl, eine Sachbeschädigung oder Datenveränderung ausführt, ferner sogenannte Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder. Für alle genannten Praxisfelder werden detaillierte Erläuterungen mit zahlreichen Fallbeispielen in kompakter Form vorgestellt, des Weiteren werden verfahrensrechtliche Aspekte wie Verjährungsfristen, Anzeigemodalitäten, Sühneversuch und Privatklage sowie Fragen nach der Beweisbarkeit detailliert erörtert.
Das dritte Kapitel widmet sich den schadensersatzrechtlichen Aspekten, die sowohl das Zivil- als auch das Arbeitsrecht tangieren, dabei werden Kategorien wie Haftung und Handlung intensiv betrachtet. Besonders relevant sind in der juristischen Praxis Kategorien wie die Pflichtverletzung gemäß § 280,1 BGB, die unerlaubte Handlung, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, Schmerzensgeld, Widerruf sowie Unterlassung ehrverletzender Äußerungen und Unterlassung (weiterer) nonverbaler Mobbinghandlungen. Hier zeigt sich die hohe Sensibilität des Autors für die konkreten Möglichkeiten von Mobbing-Opfern, da Beweisbarkeit, das Finden von Zeugen, das Betriebsklima und ggf. das Behalten des Arbeitsplatzes miteinander austariert werden müssen: „Es stellt sich dann die Frage, ob es gleichwohl Sinn machen kann, eine Schadensersatzklage zu erheben, etwa um den Mobber mit seinem Tun zu konfrontieren und sein Handeln in den Betrieb hineinzutragen. Nicht selten dürfte die Erhebung einer Klage eine weitere Eskalation des Konflikts zur Folge haben. Denkbar ist, dass der Arbeitgeber die Klageerhebung zum Anlass nimmt, mit dem Mobbingbetroffenen Verhandlungen über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufzunehmen“ (S. 120). Praxistipps wie das Führen eines Mobbing-Tagebuchs zur Rekonstruktion von Mobbingereignissen, die Darstellung der Organhaftung und der Rechte gegenüber dem Arbeitgeber oder – bei Beamten – dem Dienstherrn sowie die Betrachtung, ob eine vertragsähnliche Haftung von Betriebsratsmitgliedern greift, runden das umfangreiche Kapitel ab.
Mit den arbeitsrechtlichen Aspekten beschäftigt sich das vierte Kapitel, welches die am Mobbing beteiligten Akteure ins Zentrum rückt: den Mobber, den Vorgesetzten (als Arbeitgeber), die Arbeitskollegen. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der Fragestellung, welche Einwirkungsmöglichkeiten bestehen, um Mobbing zu bekämpfen. Von Ermahnung über Versetzung bis zu Kündigung gegenüber dem Mobber reicht der Katalog an möglichen arbeitsrechtlichen Interventionen, wobei der Autor immer wieder mit Blick auf die Rechtspraxis betont: „Richtet sich das Mobbing gegen einen Einzelnen, dürfte eine Drucksituation für den Arbeitgeber nur dann entstehen, wenn sich die Arbeitskollegen mit dem Mobbingbetroffenen solidarisieren. Dies dürfte allerdings eher selten vorkommen“ (S. 170). Wesentliche Anlaufstelle und Hilfeleistender kann unter günstigen Konstellationen immer wieder die betriebliche Interessenvertretung sein, wozu in diesem Kapitel differenzierte Angaben gemacht werden. Aber auch die Vorgesetzten und die Mitglieder der Arbeitgeberseite können im Interesse des Mobbingopfers intervenieren, wozu sie rechtlich durchaus gehalten sind. Fürsorgepflicht, Anhörungspflicht, Beschwerderecht und Abhilfeverpflichtung des Arbeitsgebers stehen exemplarisch für viele Ansatzpunkte, hierbei wird mehrfach die Beweislast zum entscheidenden Kriterium: „Der Mobbingbetroffene muss die Richtigkeit seiner Schilderungen beweisen, was eher selten gelingen dürfte“ (S. 178). Durchaus nicht ungewöhnlich sei darüber hinaus die Konstellation, dass Mitarbeiter durch Arbeitgeber gemobbt würden, was im Rechtsalltag immer wieder in Fällen auftrete, wenn die Arbeitgeber Mitarbeiter aus dem Betrieb drängen wollen. Schließlich könne auch ein Mobbing-Opfer keine Alternative mehr sehen als die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Diese arbeitsrechtliche Option müsse aber gründlich durchdacht werden, denn es gelte: „Nicht selten folgt der Euphorie, dem Mobbing endlich entronnen zu sein, die Ernüchterung, dass es nicht einfach sein wird, eine neue Arbeitsstelle zu finden“ (S. 184).
Sozialrechtliche Aspekte, die im fünften Kapitel dargestellt werden, betreffen einerseits vor allem die Träger der Sozialversicherung, welche Regressansprüche gegen den Mobber geltend machen könnten, aber auch die Fragestellung, inwiefern Mobbing als Arbeitsunfall gilt und ob die Krankheitsfolgen des erlittenen Mobbings als Berufskrankheit anerkannt werden. Die juristische Prüfung ergibt wenige Optionen, Mobbing als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit rechtlich einzustufen, was nach Einschätzung Wolmeraths aber nicht dauerhaft so bleiben müsse: Es sei nicht auszuschließen, „dass es einzelne Personengruppen gibt, die durch ihre Arbeit in einem höheren Grade als die übrige Bevölkerung psychischen Belastungen infolge Mobbing ausgesetzt sind“ (S. 199).
Das sechste Kapitel stellt die für das Beamtentum wesentlichen dienstrechtlichen Aspekte zum Themenfeld des Mobbings vor. Drei Bereiche werden intensiv betrachtet: das Beschwerderecht des verbeamteten Mobbingbetroffenen, die Verhängung disziplinarischer Sanktionen und der Anspruch des Opfers auf Unfallfürsorge. In diesem Kapitel zeigt sich wieder die grundsätzliche Beweisproblematik, welche um die Beamtenpflichten kreist: „Die Begehung von Mobbinghandlungen im Verborgenen unter Ausnutzung günstiger Gelegenheiten sowie die Isolierung und Ausgrenzung des Mobbingbetroffenen werden häufig dazu führen, dass dem Mobber eine Pflichtverletzung nicht vorgeworfen werden kann.“ (S. 215) Auch die Prüfung, ob Mobbing als Dienstunfall anerkannt werden kann und entsprechende Fürsorgepflichten des Dienstherrn bestehen, zeigt die grundsätzlichen Schwierigkeiten der Beweislast.
Das knappe siebte Kapitel diskutiert unter der Überschrift „Handlungsmöglichkeiten des Arbeitsgebers“ beispielhafte Tipps für Führungskräfte, um Mobbing präventiv zu begegnen oder reagierend einzugreifen. Es finden sich zahlreiche Listen und Aufzählungen mit möglichen Ansatzpunkten, auch mit Blick auf die Verbesserung des Betriebsklimas und der Arbeitszufriedenheit. Besondere Dienstvereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite können einen Beitrag zur Mobbing-Bekämpfung leisten, ferner werden Perspektiven im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements aufgezeigt.
Den Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats ist das achte Kapitel gewidmet. Es zeigt in konziser Form, welche reagierenden und präventiven Maßnahmen im Einzelnen geboten bzw. möglich sind, was vor allem mit den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebs- oder Personalrats verbunden ist. Vieles ist Ermessensspielraum, da gerade für präventive Maßnahmen konstatiert wird, „dass es keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit sowie der Prävention von Mobbing gibt“ (S. 230). Einen wesentlichen Bereich stellen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dar, die etwa im Bereich des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angesiedelt oder Teil des Gesundheitsschutzes sein können. In diesem Kontext kommt dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen große Bedeutung zu, die nach Meinung des Autors nicht mobbingspezifisch formuliert, sondern allgemein der Bekämpfung von „Formen der psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz“ (S. 240) gewidmet sein sollten.
Auf vier Seiten diskutiert Martin Wolmerath im abschließenden neunten Kapitel die Handlungsmöglichkeiten des Mobbingbetroffenen. Als „das schwächste Glied im Betrieb bzw. in der Dienststelle“ (S. 241) sei aus dieser spezifischen Perspektive intensiv und einzelfallbezogen zu prüfen, was überhaupt möglich und umsetzbar sei: „Es gibt nicht die eine ‚Aspirin‘-Tablette, das eine Allheilmittel zur Lösung von sämtlichen Mobbingsituationen.“ (S. 241) Die Liste der Anregungen, die der Autor vorlegt, ist recht detailliert, es bleiben im Ergebnis zwei allgemeine Ratschläge:
- „Ein sorgsam überlegtes und geplantes Handeln ist am ehesten zielführend und gewinnbringend. Auch beugt es einem blinden Aktionismus vor, der mehr Schaden anrichtet als dass er hilft“ (S. 244).
- „Unverzichtbar ist es, dass sich der Mobbingbetroffene zunächst ein Bild davon macht, was er überhaupt will“ (S. 242).
Diskussion
Das „Rechtshandbuch für die Praxis“ – so der Untertitel des hier betrachteten Werks – stellt einen hilfreichen und sachkundig geschriebenen Wegweiser durch die rechtlichen und betrieblichen Bereiche des Mobbings respektive des Umgangs mit an Mobbing Beteiligten dar. Differenziert erläutert der Autor sämtliche Detailaspekte in anschaulicher und prägnanter Form. Für Personalverantwortliche und Mitglieder von Betriebs- oder Personalräten sollte das klar gegliederte, gut verständlich verfasste Werk zur Pflichtlektüre zählen. Es informiert über – bisweilen komplexe – juristische Sachverhalte in kompetenter Form. Die optische Präsentation der Inhalte ermöglicht einen schnellen Zugriff bei Detailfragen, ferner erleichtert das abschließende Stichwortverzeichnis die gezielte Suche. Es gelingt dem Autor nicht nur aufzuklären, sondern auch Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Dabei ist der Blick für die Realitäten ausschlaggebend für die Schreibperspektive, beispielsweise formuliert Wolmerath als Grundsatz für das Vorgehen für Mobbingbetroffene: „Das Handeln muss zielorientiert erfolgen. Ausgehend von dem Ziel sind die Akteure auszuwählen und ist die weitere Vorgehensweise festzulegen“ (S. 243). Denn das Verdienst des Handbuchs besteht sicherlich darin, das Phänomen Mobbing multiperspektivisch zu betrachten und juristische Sachverhalte mit praktischen Handlungstipps auszutarieren.
Fazit
In neun Kapiteln beleuchtet der Jurist Martin Wolmerath vielfältige Aspekte der Mobbingproblematik. In übersichtlicher Form geht er auf strafrechtliche, schadensersatzrechtliche, arbeits- und sozialrechtliche sowie dienstrechtliche Konstellationen ein, ferner zeigt er Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats sowie der Mobbingbetroffenen auf. Als sachkundiges und inzwischen fest etabliertes Handbuch bietet der Rechtsratgeber zahlreiche Informationen für alle, die mit der Thematik des Mobbings befasst sind. Die Zielgruppe reicht dabei weit über juristisch Vorgebildete hinaus, da durch die gut lesbare Darstellung ein breiter Adressatenkreis angesprochen wird. Immer wieder betont der Autor einen wichtigen Ansatzpunkt zur Mobbingbekämpfung: „Mobbing hat seine Ursachen in den Umständen, die am Arbeitsplatz anzutreffen sind.“ (S. 237) Insofern gilt, dass Mobbing nur gemeinsam entgegengetreten werden kann, wozu Wolmerath vielfältige Denkanstöße und praxiserprobte Strategien vorstellt.
Rezension von
Dr. Torsten Mergen
Universität des Saarlandes, Fachrichtung 4.1
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