Suche nach Titel, AutorIn, RezensentIn, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

Edward Schramm, Michael Wermke (Hrsg.): Leihmutterschaft und Familie

Rezensiert von Prof. Dr. Hartmut Kreß, 06.09.2019

Cover Edward Schramm, Michael Wermke (Hrsg.): Leihmutterschaft und Familie ISBN 978-3-662-56250-5

Edward Schramm, Michael Wermke (Hrsg.): Leihmutterschaft und Familie. Impulse aus Recht, Theologie und Medizin. Springer Science+Business Media GmbH & Co. KG (Berlin) 2018. 267 Seiten. ISBN 978-3-662-56250-5. D: 109,99 EUR, A: 113,07 EUR, CH: 113,00 sFr.

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.

Kaufen beim socialnet Buchversand

Thema

Bei einer Leihmutterschaft lässt eine Frau bzw. ein Paar ein Kind von einer anderen Frau austragen. Dies kann vor allem dann in Betracht kommen, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, selbst schwanger zu werden. In einem solchen Fall kann sie Eizellen der anderen Frau, d.h. der Leihmutter, durch künstliche Befruchtung mit den Samenzellen ihres eigenen Partners befruchten lassen. Nach der Geburt soll die Leihmutter das Kind an die Bestelleltern übergeben. Darüber hinaus eröffnet Leihmutterschaft für männliche gleichgeschlechtliche Paare die Aussicht, gemeinsam zu einem Kind zu gelangen, das dann mit einem der beiden Partner genetisch verwandt ist.

In der Bundesrepublik Deutschland ist Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Daher fahren deutsche StaatsbürgerInnen ins Ausland, um hiervon andernorts Gebrauch zu machen („Reproduktionsmedizintourismus“).

Herausgeber und AutorInnen

Der Band beruht auf einer Tagung an der Universität Jena. Er ist interdisziplinär angelegt. Dies wird auch daran deutlich, dass die beiden Herausgeber unterschiedliche Fächer vertreten; Edward Schramm ist Jurist, Michael Wermke Religionspädagoge. Die insgesamt 14 AutorInnen sind überwiegend in Jena tätig. Jedoch enthält der Band gleichfalls Beiträge externer AutorInnen, etwa des Entwicklungspsychologen Axel Schölmerisch von der Universität Bochum oder von Friederike Wapler, die Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht in Mainz lehrt.

Aufbau

Die Interdisziplinarität des Buches erweist sich anhand der Abfolge von fünf Buchteilen.

Weil Leihmutterschaft das Zusammenleben von Menschen in einer Familie berührt, wird zunächst (1.) historisch und gegenwartsbezogen das Familienverständnis beleuchtet. Zum gesetzlichen Verbot der Leihmutterschaft, das in der Bundesrepublik Deutschland gilt, erfolgen sodann (2.) juristische Stellungnahmen. Ergänzend werden (3.) rechtliche Regelungen präsentiert, die in anderen europäischen Staaten oder den USA vorhanden sind. Danach (4.) gelangt eine weitere Perspektive zur Sprache: Wie ist Leihmutterschaft unter dem Aspekt der Genetik und in psychosozialer Hinsicht zu bewerten? Ist es entwicklungspsychologisch vertretbar, dass ein Kind von einer Frau ausgetragen wird, die es nach seiner Geburt an die Bestelleltern abgeben soll? Abschließend (5.) werden ethische Bewertungen vorgetragen.

Inhalt

Einige wesentliche Aussagen der fünf Buchteile lassen sich wie folgt resümieren:

  1. Familienstrukturen und Rollenzuschreibungen an Mann und Frau haben sich in der Kulturgeschichte immer wieder sehr stark verändert. Zurzeit nimmt die deutsche Gesellschaft Abschied von der bürgerlichen Kleinfamilie des 19./20. Jahrhunderts, in der der Mann bzw. der Vater das „Oberhaupt“ gewesen war. Zur heutigen Pluralisierung von Lebensformen gehört hinzu, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften soziokulturell akzeptiert werden. Im Fall eines Kinderwunsches kann für männliche homosexuelle Partner die Überlegung spruchreif werden, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen.
  2. In der Bundesrepublik Deutschland ist Leihmutterschaft durch das Embryonenschutz- und durch das Adoptionsvermittlungsgesetz verboten. Das Verbot betrifft heterosexuelle und homosexuelle Paare. Der Strafrechtler Heiner Alwart rechtfertigt ein Verbot, weil er Leihmutterschaft für naturrechtswidrig und für einen Ausdruck von Kulturverfall hält. Demgegenüber tragen Edward Schramm und Friederike Wapler rechtswissenschaftlich umfassend Abwägungen vor, die darauf hinauslaufen, dass das strikte Verbot aufzuheben ist und Leihmutterschaft im Inland unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden sollte.
  3. International ist zur Leihmutterschaft eine Vielfalt heterogener Regulierungen anzutreffen. An ihnen lässt sich ablesen, dass und wie Fehlentwicklungen rechtlich wirksam vorgebeugt werden kann. Zu den Fehlentwicklungen von Leihmutterschaft, denen zu wehren ist, gehört ihre Kommerzialisierung. Als besonders problematisch hat zu gelten, dass Bestellpaare aus Europa Frauen in Schwellen- und Entwicklungsländern als Leih- bzw. als Mietmütter ausnutzen, ja ausbeuten.
  4. Sehr wichtig ist der Sachverhalt, dass gegen Leihmutterschaften, die altruistisch motiviert sind und entsprechend durchgeführt werden, nach derzeitigem Wissensstand aus medizinischen und aus entwicklungspsychologischen Gründen (pränatale Psychologie) keine Vorbehalte zu erheben sind.
  5. Ethisch ist Leihmutterschaft umstritten. Eine strikte Ablehnung äußert die evangelische Theologin Miriam Rose. Ihr zufolge ist zwischen der Leihmutter und dem Kind, das sie austrägt, bereits ein „Familien“-Verhältnis entstanden. Nach der Geburt werde diese familiäre Beziehung durch die Abgabe des Kindes an die Bestelleltern einer „Zerstörung“ preisgegeben. Im Gegensatz hierzu entfalten Nikolaus Knoepffler und Nikolai Münch aus philosophischer und medizinethischer Sicht eine Reihe von Kriterien, die den Sinn haben, dass Leihmutterschaften human vertretbar durchgeführt werden können.

Diskussion

Die beiden Beiträge, die Leihmutterschaft schroff ablehnen, argumentieren zu pauschal. Heiner Alwart beruft sich begrifflich und methodisch unscharf auf Naturrechtsideen und wertet heutigen Wertewandel plakativ ab. Miriam Rose beschränkt sich weitgehend darauf, Positionen aus der evangelischen Kirche zur Familie zu erörtern. Auf Leihmutterschaft geht sie nur kurz ein, wobei sie den Familienbegriff assoziativ und undifferenziert auf das Verhältnis zwischen der schwangeren Leihmutter und dem vorgeburtlichen Kind überträgt. Generell ist eine Grenze des Buches darin zu sehen, dass es neben diesem evangelischen Votum keine sonstigen religiösen oder weltanschaulichen Sichtweisen vorstellt, geschweige denn sie näher diskutiert. So wird zum Beispiel ausgeklammert, dass sich im Judentum ein hohes Maß an Aufgeschlossenheit für Leihmutterschaft findet. Dies rührt auch aus der Fortpflanzungsfreundlichkeit, die in der jüdischen Religion traditionell eine sehr große Rolle spielte. In Israel sind liberale Rechtsnormen zur Leihmutterschaft schon 1996 zustande gekommen.

Sodann wäre es nützlich gewesen, wenn in dem Sammelband die Leihmutterschaft mit einem anderen Verfahren verglichen worden wäre, das die Reproduktionsmedizin Frauen ohne eigenen Uterus neuerdings anbietet, nämlich mit der Implantation eines ihnen von einer anderen Frau gespendeten Uterus. Im Vergleich zur Uterustransplantation, die jetzt auch in Deutschland praktiziert wird, ist Leihmutterschaft gegebenenfalls sogar vorzugswürdig. Für das erhoffte Kind sind die Risiken, die behandlungsbedingt zu befürchten sind, nach derzeitigem Kenntnisstand bei einer Leihmutterschaft erheblich niedriger als dann, wenn ein Kind von einer Wunschmutter in einem ihr gespendeten Uterus ausgetragen wird.

Das starre deutsche Verbot der Leihmutterschaft ist aber noch aus weiteren Gründen unplausibel. Es führt zu Fortpflanzungsmedizintourismus ins Ausland und bewirkt für die im Ausland durch Leihmütter geborenen Kinder Rechtsunsicherheit. Im Problemfall drohen Kinder eltern-, gar staatenlos zu werden, sofern die Elternschaft der Bestelleltern inländisch nicht anerkannt wird. Im Übrigen gehört es gegenwärtig zum Berufsalltag von ReproduktionsmedizinerInnen, von Kinderwunschpaaren auch auf das Thema der Leihmutterschaft angesprochen zu werden. Nach der derzeitigen restriktiven Gesetzeslage laufen ÄrztInnen in der Bundesrepublik Deutschland sogar schon dann Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie interessierten Paaren zu dem Thema überhaupt nur Auskunft erteilen und beratend tätig werden.

Fazit

An dem Buch zeigt sich, dass jetzt auch in der Bundesrepublik Deutschland Leihmutterschaft ethisch und juristisch intensiver durchdacht wird, als es bislang geschah. Konstruktiv ist es, dass mehrere AutorInnen Kriterien vorschlagen, die eine humanverträgliche Ausgestaltung von Leihmutterschaft ermöglichen sollen. Sie betonen die Notwendigkeit einer medizinischen Indikation, die psychosoziale Beratung für Kinderwunschpaare und für potenzielle Leihmütter sowie eine angemessene Entschädigung von Leihmüttern. Insgesamt bestärkt das vorliegende Buch die Auffassung, dass das starre Verbot, das in der Bundesrepublik Deutschland zur Leihmutterschaft zurzeit gilt, der Korrektur bedarf und aufzuheben ist. Der deutsche Gesetzgeber ist herausgefordert, rechtliche Regeln zu schaffen, in denen die Persönlichkeitsrechte und Fortpflanzungsfreiheit von Kinderwunschpaaren, die Schutzansprüche von Leihmüttern und nicht zuletzt das Kindeswohl berücksichtigt und in einen Ausgleich gebracht werden.

Rezension von
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Professor für Sozialethik an der Universität Bonn
Website
Mailformular

Es gibt 20 Rezensionen von Hartmut Kreß.

Zitiervorschlag anzeigen Besprochenes Werk kaufen

Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht

Sponsoren

Wir danken unseren Sponsoren. Sie ermöglichen dieses umfassende Angebot.

Über die socialnet Rezensionen
Hinweise für Rezensent:innen | Verlage | Autor:innen | Leser:innen sowie zur Verlinkung

Bitte lesen Sie die Hinweise, bevor Sie Kontakt zur Redaktion aufnehmen.
rezensionen@socialnet.de

ISSN 2190-9245