Andrea Weiß, Heidi Winterer (Hrsg.): Stalking und häusliche Gewal
Rezensiert von Ute Wellner, 09.05.2006

Andrea Weiß, Heidi Winterer (Hrsg.): Stalking und häusliche Gewalt. Interdisziplinäre Aspekte und Interventionsmöglichkeiten. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2005. 184 Seiten. ISBN 978-3-7841-1587-0. 15,00 EUR. CH: 22,90 sFr.
Thema und Entstehungshintergrund
"Stalking" - bei diesem Begriff kommen den Zuhörenden sofort prominente Personen in den Sinn. Nach neuesten Forschungsergebnissen geht jedoch jeder zweite Fall von häuslicher Gewalt mit einer Stalking-Problematik einher. Dieses noch neue Problem scheint stärker in unserem Alltag Eingriff zu nehmen als vielen bekannt. Was ist Stalking eigentlich? Unter diesem Begriff definiert man ein Verhaltensmuster, bei dem ein Täter einem anderen Menschen nachspioniert, ihn belästigt, bedroht und einschüchtert. Manchmal wird persönliches Eigentum zerstört, der Person körperliche Gewalt angetan und sie in die Enge getrieben. Diese Handlungen sind nicht von der Zustimmung der betroffenen Menschen getragen. Sie werden immer wieder und bewusst gegen sie ausgeübt. Ziel ist es, das Opfer zu ängstigen und zu irritieren. Bisher wenig bekannt war der Zusammenhang zwischen der häuslichen Gewalt und Stalking. Dem ging eine interdisziplinäre Fachtagung im November 2004 in Freiburg nach. Die Herausgeberinnen wollen mit dem vorliegenden Tagungsband Öffentlichkeit herstellen, Institutionen wie Polizei, Gerichte und Ämter aber auch Beratungsstellen und RechtsanwältInnen über das Phänomen aufklären, wissenschaftlich und handlungsorientiert. Das Buch soll einen Beitrag leisten den Schutz für die konkret Betroffenen zu verbessern.
Inhalt
In 14 Beiträgen von Fachleuten unterschiedlichster Professionalität besteht die Möglichkeit sich über Stalking und häusliche Gewalt zu informieren. Gleichzeitig bietet das Buch konkrete Informationen über Chancen der Intervention und das Management von Stalking-Fällen. Bestehende und zu schaffende Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Polizei und Justiz, werden aufgezeigt.
- Die Argumente für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, eines speziellen Stalking-Straftatbestandes, werden hier noch einmal wieder gegeben. Ein entsprechender Entwurf wurde im März 2005 mehrheitlich im Bundesrat verabschiedet. Dazu: Helmut Fünfsinn "Bedarf es eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes? Vorstellung des hessischen Gesetzentwurfs".
- Eine bundesdeutsche Stalking-Studie gibt es bisher noch nicht.
- Jens Hoffmann und Isabell Wondrak erläutern in "Stalking und häusliche Gewalt - Grundlagen und Fallmanagement" die Ergebnisse einer an der Arbeitsstelle für Forensische Psychologie durchgeführten Untersuchung.
- Dressing, Kuehmer, Gass berichten über eine in Mannheim durchgeführte Stichprobenuntersuchung unter 1000 zufällig ausgewählten Personen der dortigen Einwohnermeldekartei. Stalking ist auch ein zunehmendes und relevantes Problem in Deutschland. Zu 85% sind scheinbar Frauen betroffen und zu über 90% kommen die Tuenden aus dem Nahbereich, sind den Opfern also bekannt. Telefonanrufe und das Herumtreiben in der Nähe des Opfers sind die häufigsten genannten Kontaktaufnahmen. Als adäquate Handlungsstrategien schlagen die Spezialisten die konsequente Kontaktvermeidung des Opfers vor, die Dokumentation des Geschehens, das Bekanntmachen im Umfeld und das Suchen von Unterstützung.
- Edith Eva Tholen stellt die von ihr in Bremen gegründete Selbsthilfegruppe und den daraus entstandenen Verein "ISIS" vor: Mut ist ansteckend! Beratung und Selbsthilfegruppe für Stalking-Opfer. Sie sagt Ratsuchenden: "Angst ist ansteckend, aber die gute Nachricht ist: Mut auch!".
- Anhand von Falldarstellungen werden aus polizeilicher Sicht Möglichkeiten des Einschreitens durch polizeiliche Kräfte, Interventionen, aber auch ihre Grenzen aufgezeigt. Das Bremer Modell, am 1. Januar 2001 ins Leben gerufen, stellt Paul Lapsien vor (Stalking - Interventionen und Möglichkeiten der Polizei in Bremen). Was war der Hintergrund für die Bremer tätig zu werden, worauf konnten sie sich stützen und was war ihr Ziel? Stalking ist bisher kein Straftatbestand. Die Ermittlungen richten sich immer auf bestehende Tatbestände des Strafgesetzbuches. Die Polizei agiert folglich ohne Ermächtigungsgrundlage. Die besondere Schwierigkeit besteht in dem wiederkehrenden Verhalten des Stalkers und oftmals diversen Straftatbeständen. Hier gilt es einen Zusammenhang herzustellen, um entsprechend sanktionieren zu können. Ohne eine Gesamtsichtweise werden sie als Einzeldelikte bei einem Ersttäter meist eingestellt. Teilweise mangelt es an der Nachweisbarkeit der Taten.
- Volker Laabes schildert anhand eines 5 Jahre zurückliegenden Falles den Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Stalking (Stalking und häusliche Gewalt im Kontext einer konkreten Falldarstellung aus Sicht der Berliner Polizei). Nach der Trennung vom Vater des gemeinsamen Kindes aufgrund von Übergriffen etc. während der Beziehung, begann das Stalking. Dabei kam erschwerend hinzu, dass die Eltern ein gemeinsames Erziehungs- und Umgangsrecht hatten. Wird dem ehemaligen Partner bewusst, dass er nun mit den Konsequenzen seines Fehlverhaltens, nämlich der Trennung leben muss, entwickelt er zum einen ein unbändiges Hassgefühl, und andererseits den unbändigen Wunsch nach Rückgewinnung und Herstellung der alten Verhältnisse. Dieser Typ wird als "Rejekted Stalker" bezeichnet.
- Um die Grenzen der polizeilichen Intervention und um die Verhinderung von Gewalteskalation bei Bedrohungen in Paarbeziehungen geht es in den Beiträgen von Heiner Amann und Uwe Stürmer.
- "Opfer von Stalking zu sein, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität - und zwar auch dann, wenn die Schwelle zur Körperverletzung noch nicht überschritten wird," so die Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe Eva Voßkuhle. Sie beschreibt sehr detailliert die Reaktionsmöglichkeiten der Zivilgerichte auf Stalking nach dem Gewaltschutz. Welche Maßnahmen kann das Gericht treffen und wie wird eine Schutzanordnung durchgesetzt. Auf dem Papier bewirkt sie sehr wenig. Im Detail beschreibt sie Schritt für Schritt die Voraussetzungen für den Erlass einer Schutzanordnung bis hin zu den entstehenden Kosten. Eine nicht unwichtige Frage für die Opfer! Sichtbar wird hier, dass Zivilgerichte durchaus Möglichkeiten haben, Stalking zu verbieten. Aber das Opfer muss nachhaltig und konsequent am Ball bleiben um in Ruhe gelassen zu werden. Auch Voßkuhle weist darauf hin, dass es dabei immer wieder zu einer Konfontation mit dem Täter kommen kann.
- Aus anwaltlicher Sicht zeigt Andrea Weiß Hilfsmöglicheiten auf und berichtet über ihre Erfahrungen aus der Beratungspraxis als Koordinatorin des Freiburger Interventionsprojektes häusliche Gewalt (FRIG). Ihr Fazit: Gäbe es ein Stalking-Strafgesetz, würde die Rolle des Handelnden nicht alleine beim Opfer liegen (Stalking und häusliche Gewalt - eine rechtliche Betrachtung).
- Das Vertrauen der Betroffenen in Behörden und Justiz scheint nach der Mannheimer Stichprobe eher gering. Offensichtlich wird wenig Unterstützung erwartet. Nach der Stichprobe aus 2004 haben 20,5% der Opfer eine Anzeige erstattet und 11,5 % einen Anwalt bzw. eine Anwältin aufgesucht. (Heidi Winterer: Stalking und häusliche Gewalt)
- Das Ziel der betroffenen Frauen und Männer ist in Ruhe gelassen zu werden, der Täter/die Täterin soll mit seinem/ ihrem Tun aufhören.
- Nach Ansicht von Georg Royen ist das Strafrechtdafür nicht geeignet. Sinnvoller sei ein zivilrechtlicher Schutz. Hier bedarf es keiner strengen gerichtlichen Beweisführung, eine Glaubhaftmachung ist ausreichend. Er regt eine Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes bezüglich des Rechtsschutzes der Betroffenen an.
- Aus wissenschaftlicher Perspektive erläutert Hans-Jörg Albrecht Stalking: Entstehung des Phänomens, Umfang von Stalking-Verhalten sowie die Merkmale der Tat, von Täter und Opfer. Weiter geht er der Frage nach, ob Stalking ein Vorläufer von gewalttätigem Handeln ist und ob das Strafrecht die richtige und angemessene Antwort darauf geben kann. Seiner Ansicht nach, kann man aufgrund der bisher vorliegenden Befunde folgern, dass das Strafrecht eine mehr als symbolische Funktion in der Repression und Prävention von Stalking wahrnimmt.
Zielgruppe
Polizei, Gerichte, Ämter, Beratungsstellen, RechtsanwälteInnen, PsychologInnen und TherapeutInnen, ÄrztInnen. M.E. ist das Buch auch für Betroffene geeignet die für sich klären wollen: was passiert mit mir, was gibt es für Handlungsmöglichkeiten und wo finde ich Unterstützung.
Diskussion
"Nichts ist mehr, wie es war" - so äußern sich die Opfer von Stalking. Erschreckend, und, wenn es einem nicht schon bekannt war, so wird spätestens bei den Falldarstellungen deutlich, was es bedeuten kann und wie schnell es einen selbst auch treffen könnte. Eine immer aktueller werdende Problematik, wie auch die referierten Untersuchungen belegen. Nach der derzeitigen Rechtslage hängt der Ausgang eines solchen Konflikts von der Aktivität und Kraft des Opfers ab. Inwieweit die Frau oder der Mann dran bleibt und sie oder er auch in der Lage ist, hohe Anwalts- und Gerichtskosten in Kauf zu nehmen ...
Den Herausgeberinnen ist es gelungen, mit den einzelnen Beiträgen einen Bogen zu spannen von der Definition und der Einordnung des Themas aus wissenschaftlicher Sicht über Therapie und Beratung zu den polizeilichen Interventionsmöglichkeiten und den rechtlichen Perspektiven. Sichtbar wird der konkrete Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Stalking. Notwendiges und interessantes Zahlenmaterial wird sowohl durch die Untersuchung wie die Stichprobe zur Verfügung gestellt.
Fazit
Ein sehr empfehlenswertes Buch zur Thematik. Man bekommt einen guten Gesamtüberblick unter verschiedenen Schwerpunkten. Es ist aber auch möglich sich nur mit einzelnen Gesichtpunkten zu befassen, ohne dafür das ganze Buch lesen zu müssen. Wiederholungen sind nicht ausgeschlossen, diese habe ich aber nicht als störend empfunden. Das Buch ist geschrieben von Praktikern. Mit umfangreichen Hinweisen für die Beratungspraxis und das Management von Stalking-Fällen. Und wer bisher nur wenig zu den polizei- und gerichtlichen Verfahrensweisen wusste, findet hier hervorragende Darstellungen. Hervorzuheben ist, dass die AutorInnen sich auf die deutschen Verhältnisse in ihrer Darstellung konzentrieren. Nicht unerwähnt bleiben sollen die umfangreichen Literaturhinweise, die hilfreich für weitere Recherchen sind.
Rezension von
Ute Wellner
Juristin und Mediatiorin,freiberuflich tätig in Personaltraining, Fortbildung und Mediation. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Gleichstellungsrecht, Diskriminierung am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, AGG)
Es gibt 21 Rezensionen von Ute Wellner.
Zitiervorschlag
Ute Wellner. Rezension vom 09.05.2006 zu:
Andrea Weiß, Heidi Winterer (Hrsg.): Stalking und häusliche Gewalt. Interdisziplinäre Aspekte und Interventionsmöglichkeiten. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb
(Freiburg) 2005.
ISBN 978-3-7841-1587-0.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/2622.php, Datum des Zugriffs 02.12.2023.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.