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Gabriel Berger: Allein gegen die DDR-Diktatur

Rezensiert von Prof. Dr. Gisbert Roloff, 27.04.2020

Cover Gabriel Berger: Allein gegen die DDR-Diktatur ISBN 978-3-929905-41-0

Gabriel Berger: Allein gegen die DDR-Diktatur. Bespitzelt vom Ministerium für Staatssicherheit im Osten und Westen (1968 – 1989). Lichtig-Verlag (Berlin) 2019. 256 Seiten. ISBN 978-3-929905-41-0. D: 14,90 EUR, A: 15,40 EUR, CH: 16,20 sFr.

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Thema

Gabriel Berger zeigt in diesem materialreichen Buch seine Entwicklung vom überzeugten Jugendfunktionär zum Zweifler und Gegner des DDR-Staates. Er dokumentiert, wie die Behörden ihn mit Spitzeln und Zuträgern umgaben, um schließlich mit Strafprozess und Freiheitsstrafe zu reagieren. Anhand lückenloser Dokumentation seiner Stasi-Akten lässt er uns teilhaben an Zug und Gegenzug bei seinem mit Scharfsinn betriebenem Kampf um seine Rechte als Staatsbürger. Seine einzigen Waffen sind die genaue Kenntnis der Verfassung und der Gesetze der DDR sowie der Werke von Karl Marx, auf die er sich stets bei seinen Eingaben bezieht. Die Ironie der Geschichte liegt darin, dass ein überzeugter Marxist verfolgt und verurteilt wird.

Seine Abrechnung mit der DDR-Diktatur beginnt mit einer Widmung von Schwejikschem Format: „Mein besonderer Dank gilt der Staatssicherheit der DDR, die die hier beschriebenen Ereignisse minutiös protokolliert und so vor dem Vergessen bewahrt hat“ (S. 4).

Mehr Chuzpe in der Danksagung eines Opfers ist kaum vorstellbar. Gleiches gilt für den Buchtitel. Kann man eine Anspielung auf die Thriller-Serie „Allein gegen die Mafia“ deutlicher formulieren? Wer überdies den Originaltitel der Serie – „La Piovra“ (Die Krake) – kennt, dürfte sich an dem sarkastisch ziselierten Hieb gegen die „Firma“ delektieren.

Berger stellt sich selbst die Frage, warum er den Staat „nicht gemocht“ hat, der ihm, dem Verfolgten des Naziregimes, erhebliche materielle und soziale Privilegien, aber auch eine berufliche Zukunft geboten hatte – er war nach dem Studium immerhin Mitarbeiter am renommierten Zentralinstitut für Kernforschung (ZfK) in Dresden-Rossendorf. Damals beschloss er, sich „demonstrativ so zu verhalten, als sei die DDR ein demokratischer Staat“, der auch seinen Ausreiseantrag hätte genehmigen müssen. Rückblickend betrachtet er es als „ein Spiel mit hohem Einsatz“, das er durch seine Ungeduld schließlich verloren und mit einer Gefängnisstrafe bezahlt hat. Als Aufsässiger habe er „gegen die Regeln der Natur verstoßen“, als Getriebener, der seinem irrationalen Drang nach Freiheit folgte. Die Mitläufer aller Diktaturen sieht er als höchst rational Handelnde, die sich und ihren Nachkommen das Überleben sichern.

Autor

Gabriel Berger wurde 1944 in Valence/​Frankreich geboren und wuchs in Belgien und Polen auf. 1957 übersiedelte die Familie in die DDR. Von 1962 bis 1967 Studium der Physik in Dresden, 1968/69 Militärdienst in der Nationalen Volksarmee (NVA). 1969 bis 1976 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZfK Rossendorf. 1976/77 politischer Häftling in Dresden und Cottbus wegen „Staatsverleumdung“. 1977 Übersiedlung in die BRD; zunächst Mitarbeiter am Institut für Kerntechnik der TU Berlin, von 1981 bis 1983 Studium der Philosophie an der TU Berlin und journalistische Tätigkeit. Seit 1984 IT-Trainer und freier Schriftsteller. Werke u.a.: „Mir langt's, ich gehe“ (Herder Verlag 1988); „Ich protestiere also bin ich“ (trafo Verlag 2008); „Von Helden und Versagern“ (trafo Verlag 2009); „Josef und seine Kinder“ (trafo Verlag 2011); „Umgeben von Hass und Mitgefühl“ (Lichtig Verlag 2016); „Der Kutscher und der Gestapo-Mann“ (Lichtig Verlag 2018).

Entstehungshintergrund

Mit der Öffnung der Stasi-Archive erhielt der ehemalige Häftling Berger Kenntnis von den Akteuren und dem Ausmaß seiner Bespitzelung in der DDR und in der Bundesrepublik. In seinem Buch zeichnet er anhand der vorgefundenen Dokumente minutiös den Weg vom hoffnungsvollen „Parteikader“ zum „Revoluzzer“ und „Staatsfeind“ nach, der schließlich wegen „mehrfacher Staatsverleumdung zu einer Freiheitsstrafe von 1 – einem – Jahr verurteilt“ wird (S. 162). Nach deren Verbüßung wird er im April 1977 in die Bundesrepublik entlassen.

Vom Aktivisten zum Zweifler

Als Sohn eines Kommunisten galt Berger als hoffnungsvoller Parteinachwuchs. In der Oberschule war er verantwortlich für Agitation und Propaganda. An seiner Linientreue gab es keinen Zweifel. Noch beim Mauerbau belehrte er systemkritische Freunde mit dem Hegel-Engels-Diktum „Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit“ und er hielt es sogar für seine Pflicht, einen Schulkameraden anzuzeigen, der am 13. August entsetzt von Krieg und Militärdiktatur sprach.

Als Kommunist befürwortete Berger ganz selbstverständlich den „antifaschistischen Schutzwall“. Doch bereits als Student suchte er wie andere auch nach einem Schlupfloch in der Mauer. Besuche in Polen ließen ihm jenes Land „märchenhaft“ erscheinen, wo es Jazz- und Rockmusik und eine „fast unzensierte Kunst-, Literatur- und Theaterszene“ gab ( S. 19). Wann immer er nach Polen reiste, spürte er „förmlich, wie sich der Krampf löste, der in der DDR (seinen) Körper und Geist lähmte“ (S. 20).

Die DDR war die Wahlheimat seines Vaters, seine eigene würde sie nie werden. Er zögerte, der SED beizutreten, stellte aber schließlich den erforderlichen Antrag. Die Aufnahme scheiterte allerdings, weil er seinem Bürgen den Beitrittswunsch mit den Worten begründete: „Ich möchte der SED nach dem Prinzip Einheit in der Verschiedenheit beitreten“ (S. 20), damals das Motto der kommunistischen Parteien Italiens, Spaniens und Frankreichs, die die sowjetische Bevormundung kritisierten.

Versuche, die polnische oder französische Staatsbürgerschaft zu bekommen, scheiterten, wohl bekam er zusammen mit zwei Freunden – vielleicht versehentlich – eine Reiseerlaubnis in die Sowjetunion. Nach Abschluß des Studiums wurde er zur Nationalen Volksarmee (NVA) einberufen, für Absolventen des Faches Physik ungewöhnlich – für ihn eine Erziehungsmaßnahme, um mittels militärischem Drill einen loyalen Staatsbürger aus ihm zu machen. Diese „Unterwerfungskur im preußischen Stil“ (S. 23) sollte jedoch die entgegengesetzte Wirkung haben. Er wurde ein Staatsfeind der DDR, weil er „die aufklärerischen Ideen des Marxismus wörtlich nahm“ (S. 251).

„Hetzsender“ hören verboten

Berger hatte sich auf die Strategie verlegt, stets mit den Gesetzen und Vorschriften der DDR zu argumentieren. In der Armee wurde er schikaniert und verspottet. Er gab sich als Trottel, ganz nach dem Vorbild des braven Soldaten Schwejk. Er tat es so überzeugend, dass selbst seine Freunde ihn den schlechtesten Soldaten der Nationalen Volksarmee nannten. Ein Beispiel liefert die Auseinandersetzung mit einem Politoffizier, der 1968 während der Krise in der Tschechoslowakei verlangte, dass die Hochschulabsolventen im Regiment bei der ideologischen Beeinflussung der Soldaten mitwirken müssten. Sie sollten besonders darauf hinwirken, dass in der Kaserne nicht „die Hetzsendungen von Radio Prag“ liefen.

Berger fragte den Offizier, warum sie nicht den Sender „eines sozialistischen Bruderstaates hören“ dürften und fügte an: „Neben Radio Prag höre ich übrigens regelmäßig auch deutschsprachige Sendungen von Radio Moskau, Radio Tirana und Radio Peking. Auch Albanien und China sind schließlich sozialistische Staaten. Man muss sich doch allseitig informieren“ (S. 26).

Das brachte den Offizier dermaßen in Wut, dass er schließlich brüllte: „Es ist den Soldaten verboten, Radio Prag zu hören, merken Sie sich das“. Gegen das Argument, es sei doch nicht verboten, Sendungen aus anderen sozialistischen Staaten zu hören, brüllte der Politoffizier: „Aber ich verbiete es, es ist ein Befehl“ (S. 26).

Ausflug in den DDR-Gulag

Berger war entschlossen, die DDR zu verlassen, weil er im sozialistischen System der DDR die aufklärerischen Ideen von Marx und Engels entstellt sah (S. 251). Als schwerwiegenden Grund für diesen Entschluss nennt er in einer Eingabe an den Parteisekretär des ZfK Rossendorf, „dass das von Stalin vererbte Misstrauen des Funktionärsapparates in die werktätigen Massen, das sich in Form der allgemeinen Bevormundung und Bespitzelung äußert, in der DDR ein unerträgliches Maß erreicht“ habe. Dieser Text sei „zu wahr gewesen, um toleriert werden zu können“. Er lieferte folglich die Begründung der Verhaftung nach § 220 des Strafgesetzbuches der DDR: „Staatsverleumdung“ (S. 119).

Akteneinsicht mit Überraschungen

1993 liest Berger zum ersten Mal seine Stasi-Akte und findet heraus, dass er gesiegt und dennoch verloren hatte: Die Behörden wollten ihm nämlich die Ausreise gestatten, um Ruhe vor seinen Aktionen zu haben. Als die Aktenbearbeitung auf dem Amtsweg jedoch einige Zeit dauerte, drohte Berger – aus Erfahrung misstrauisch geworden – nach einer Wartefrist von drei Wochen erneut schriftlich „Demonstrativhandlungen“ an (so im Stasiprotokoll, S. 102). Er konnte sich einfach nicht vorstellen, dass „die Mühlen der Bürokratie im Ministerium des Inneren tatsächlich sehr langsam mahlten“ (S. 103). Des Weiteren musste er entdecken, dass eine attraktive Frau als IM Bärbel jahrelang Zuträgerin der Stasi gewesen ist. Sie war eine Zugbekanntschaft, wurde seine „schöne Liebhaberin“ und machte ihn glauben, auf ihre Ausreise in den Westen zu warten. Sie hatte in Wahrheit jedoch einen detaillierten Auftrag der Bezirksverwaltung Cottbus zu Bergers Bespitzelung: – etwa Aktivitäten zum Verlassen der DDR, – Personen, die davon Kenntnis hatten, – ob er schwatzhaft, ob vertrauensselig sei, – ob er über seine Arbeit im ZfK Rossendorf spricht, – welche Hobbys, Neigungen bei ihm „ausgeprägt“ sind, – welche Vermögensverhältnisse bekannt sind. Vor allem interessierten etwaige Hinweise „die auf ein kurzfristiges ungesetzliches Verlassen (der DDR) schließen lassen“. Diese sollten unverzüglich telefonisch mitgeteilt werden (S. 59).

Heute sieht er in seinen Eingaben an die Behörden einen „marxistischen Besserwisser am Werk, altbacken und weltfremd“ (S. 70). Er habe „die DDR als Kritiker des 'realen Sozialismus' und nicht als 'Klassenfeind' verlassen“ wollen. Deshalb bediente er sich bei seinen Eingaben „eines marxistischen Duktus“. Er begründete sein Ersuchen „minutiös politisch und juristisch“ unter Berufung auf DDR-Gesetze und internationale Vereinbarungen (z.B. Helsinki). Heute sieht er als Grund für die Heftigkeit, mit der er die DDR abgelehnt hat, seine „Enttäuschung über das politische und gesellschaftliche System“, das er „entsprechend der Einstellung“ seines Vaters „früher vorbehaltlos befürwortet hatte“. Er erlebte „die Wut und Enttäuschung eines Gläubigen, der seinen Glauben entzaubert sieht“. Er hatte damals noch die „Illusion, die marxistische Lehre könne als Basis eines besseren, humanen Sozialismus dienen“.

Der „Aufwiegler“ wird verhaftet

Im Mai 1976 stand Berger kurz vor seinem Ziel, die Ausreise genehmigt zu bekommen.

Um einen „Aufwiegler“ loszuwerden, wurde „empfohlen, den B. nach Möglichkeit bis 01.05.1976 aus der DDR auszuweisen“ (S. 106). Da dieser jedoch am 14. April 1976 eine Aktion zum 1. Mai beantragt hatte, wurde er am 29. April verhaftet. Er hatte, so seine Worte, „in der angemessenen Form einer Demonstration … gegen Menschenrechtsverletzungen in der DDR“ protestieren wollen (S. 113). Seinem Antrag an Volkspolizei und Staatssicherheit hatte er eine Wenn-Dann-Ankündigung beigefügt: „Falls dieser Brief ohne eine Antwort bleiben sollte, werde ich Ihr Schweigen als eine pauschale Zustimmung für die von mir geplanten Aktionen interpretieren“ (S. 114). Zwar bewegte sich dieser Antrag im gesetzlichen Rahmen, dennoch hieß es im Haftbeschluss: „Der B. hat im April 1976 an gesellschaftliche, wirtschaftsleitende – und staatliche Einrichtungen der DDR Briefe mit staatsverleumderischen Inhalt (Grammatikfehler im Original) zum Versand gebracht“. Da stand es also: „Staatsverleumdung“, ein Delikt, das nach § 220 des Strafgesetzbuches der DDR mit Haft bis zu zwei Jahren geahndet wurde.

Anzeige gegen einen Funktionär und die Folgen

Nach seiner Verhaftung wurde Berger wegen „politischer Gegnerschaft“ der Status eines Verfolgten des Naziregimes (VdN) entzogen. Seine Antwort war ein Protestschreiben, in dem er die sofortige Wiederanerkennung als VdN forderte. Erwartungsgemäß blieb es unbeantwortet. Eine Ausreise wurde ihm nicht zugestanden. Daraufhin erstattete er Anzeige gegen einen Funktionär des Rates der Stadt Dresden „wegen Staatsverleumdung“, denn dieser habe sich geäußert „für einen DDR-Bürger gebe es kein Recht, sein Land zu verlassen“. Da diese Äußerung „eindeutig im Widerspruch zur Gesetzlichkeit der DDR“ stehe, sei sie „eine böswillige Diffamierung der DDR“, weil dadurch unterstellt würde, „die Bürger der DDR seien ein Eigentum des Staates, somit also Staatssklaven“. Diese Äußerung erfülle alle Voraussetzungen eines Rechtsverstoßes nach § 220 des Strafgesetzbuches der DDR, das heißt der Staatsverleumdung. Und dann der entscheidende Satz: „Wegen der Eindeutigkeit des Sachverhaltes beantrage ich hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Herrn H.“ (alle Zitate S. 148).

Der kleine Sacharow

Diesen spöttischen Titel hatte ihm sein Institutsleiter „mit gequälter Ironie“ verliehen. Berger betont,er habe sich „ausdrücklich auf einige von der DDR anerkannte nationale und internationale Rechtsnormen“ berufen. Die zuständige Behörde lehnte seinen Antrag jedoch ab und bediente sich dabei der offensichtlichen Lüge, es gebe in der DDR keine verbindlichen Rechtsnormen, auf die er sich „berufen könne, um die DDR zu verlassen“. In deutlicher Sprache schreibt er dagegen an: „Mit der Ablehnung hat sich der Machtapparat der DDR über die eigenen Gesetze hinweggesetzt. Dieser Akt ist eindeutig illegal… Ich werde mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese anmaßende Entscheidung der Behörden zur Wehr setzen. Ich bitte nicht um Gnade, sondern ich fordere mein Recht“.

Zugleich kündigt er öffentliche Aktionen an, die er bis zur Genehmigung seiner Ausreise aus der DDR fortsetzen wolle. Darin werde er die Missachtung der Menschenrechte in der DDR anprangern und eine Aufklärungskampagne über die Rechte der DDR-Bürger starten. Auch würde er sich nicht scheuen, „Informationen über die innenpolitischen Verhältnisse in der DDR über deren Grenzen zu tragen“ (alle Zitate S. 88).

Er ließ seiner Ankündigung bald Taten folgen und zeigte sich selbst bei der Staatssicherheit Dresden und anderen Stellen an. Er meldete, dass er an seiner Arbeitsstelle „im Vorraum der Betriebskantine für alle sichtbar eine Photokopie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausgehängt habe“ (Erinnert sei hier an Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“). Berger hatte alle Passagen, in denen das Recht auf Auswanderung formuliert wird, rot hervorgehoben. Außerdem hatte er Artikel 8.1 der DDR-Verfassung angefügt, der das Völkerrecht für verbindlich erklärt. Prompt wurde er vom Leiter für Sicherheit und Ordnung im Institut (gleichzeitig Kontaktmann der Staatssicherheit) vorgeladen. Da dieser auch für die politische und ideologische Seite der Sicherheit zuständig war, untersagte er weitere politische Publikationen im Institut ohne seine ausdrückliche Genehmigung. Eine seiner Begründungen lautete, „dass Küchenfrauen und andere weniger gebildete Kollegen des Institutes … nicht in der Lage seien, den Text der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte' richtig zu verstehen“. Berger antwortete mit einer Anzeige gegen ihn, in der er darauf abhob, dass „diese Äußerung im krassen Widerspruch zu der grundlegenden These der SED von der führenden Rolle der Arbeiterklasse in der DDR“ stehe und dass Herr K. unterstelle, „dass die Bildung der Arbeiter nicht ausreiche, um von der Regierung der DDR anerkannte Völkerrechtsprinzipien zu begreifen“. Die folgende ätzende Passage wirkt nur in wörtlicher Wiedergabe: „Um es einmal deutlich zu sagen, Herr K. hat sich damit nicht nur als Anhänger der zweifelhaften Elitetheorie entlarvt. Er stellt darüber hinaus ganz offensichtlich die Effektivität des Bildungssystems der DDR infrage, der Arbeiterklasse diejenigen Fertigkeiten zu vermitteln, die sie benötigt, um den von der Geschichte an sie übertragenen Auftrag der Führung der Gesellschaft zu erfüllen.“ Diese von der offiziellen Linie der SED abweichenden Ansichten „sollten Anlass genug sein, die ideologische Position dieses ranghohen Funktionärs gründlich zu untersuchen“ (alle Zitate S. 94). Die auf ihn angesetzte IM Bärbel berichtet, dass Berger immer wieder betonte, jetzt seine beste Zeit zu haben und dass die ganze Sache irgendwie Spaß mache. Rückblickend meint Berger selbst dazu, dass er tatsächlich seinen Spaß dabei hatte und die Narrenfreiheit genoss, die es ihm erlaubte, „jedem Bonzen ungeschminkt die Wahrheit sagen zu können“ (S. 96).

Diskussion

In Zeiten, da parteipolitisch gestritten wird, ob die DDR ein Unrechtsstaat war, lesen wir hier die Geschichte eines Mannes, an dem die Herrschenden demonstriert haben, wie sie zu ihrem Nutzen Recht und Gesetz brechen. Berger sagt es deutlich: Die DDR war eine Diktatur und ein Unrechtsstaat nicht allein wegen Mauer, Schießbefehl, fehlender Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vielmehr auch wegen der „kritiklosen Kumpanei mit dem verbrecherischen Stalin-Regime“ und weil sie sowohl den stalinistischen als auch den eigenen „Archipel Gulag“ verschwiegen hat. Wie man in diesen Gulag geraten konnte, ohne ein Verbrechen begangen zu haben, zeigt Berger anhand seiner Stasi-Akte. Er galt als Störer allein dadurch, dass er sich bei seinen Eingaben immer auf die Gesetze und die Verfassung der DDR, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die KSZE-Akte von Helsinki berufen hat.

Das Buch bezeugt deutlich, dass Verwaltung, Polizei und Justiz als Machtinstrumente der herrschenden Klasse dienten (nämlich der Funktionärselite). Dass dennoch mehr als die Hälfte der Ostdeutschen an der Meinung festhält, das SED-Regime habe mehr gute als schlechte Seiten gehabt (ZEIT ONLINE, dpa, 26. Juni 2009), muss angesichts dieser Dokumentation verwundern.

Fazit

Ein aufregendes Buch. Was macht es lesenswert? Die minutiöse Dokumentation der Stasi-Akten, die zeigt, wie versucht wurde, einen gesetzestreuen, aber kritischen Bürger samt seiner aufklärerischen Aktionen mundtot zu machen, ja, zu zerstören.

Rezension von
Prof. Dr. Gisbert Roloff
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Zitiervorschlag
Gisbert Roloff. Rezension vom 27.04.2020 zu: Gabriel Berger: Allein gegen die DDR-Diktatur. Bespitzelt vom Ministerium für Staatssicherheit im Osten und Westen (1968 – 1989). Lichtig-Verlag (Berlin) 2019. ISBN 978-3-929905-41-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/26474.php, Datum des Zugriffs 08.11.2024.


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