Horst Dreier: Kelsen im Kontext
Rezensiert von Prof. Dr. Hartmut Kreß, 06.05.2020
Horst Dreier: Kelsen im Kontext. Beiträge zum Werk Hans Kelsens und geistesverwandter Autoren. Mohr Siebeck (Tübingen) 2019. 453 Seiten. ISBN 978-3-16-158191-5. 70,00 EUR.
Thema
Das Buch befasst sich mit Hans Kelsen (1881–1973), einem Vordenker moderner Rechtswissenschaft, der im NS-Staat 1933 seine Professur an der Universität Köln verlor und danach emigrierte. Neuerdings wird sein Werk zunehmend beachtet, sogar mit Blick auf die Architektur einer Rechtsordnung für die Europäische Union. Das vorliegende Buch stellt Leitideen Kelsens dar, analysiert sie geistesgeschichtlich sowie rechtssystematisch und zieht Vergleiche zwischen Kelsen und anderen Rechtswissenschaftlern des 20. Jahrhunderts.
Autor
Der Verfasser des Buches Horst Dreier, ausgewiesener Kenner der Schriften Kelsens, lehrt an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg, hat einen renommierten Kommentar zum Grundgesetz ediert und publiziert zu Themen der Biopolitik oder des Religionsverfassungsrechts.
Entstehungshintergrund
Zur Rechtslehre Kelsens hat Dreier eine Monografie verfasst, die 1986 erschienen ist. Für den hier vorgelegten Band haben dessen Herausgeber M. Jestaedt und St. L. Paulson zwölf Beiträge zusammengestellt, die Dreier zur Rechtstheorie Kelsens und zu ihrem gedanklichen Umfeld zwischen 1983 und 2018 zu Papier gebracht hat.
Aufbau
Die zwölf Aufsätze Dreiers beziehen sich auf Kelsen selbst, sodann auf juristisches Denken im zeitlichen und argumentativen Umfeld Kelsens und nicht zuletzt auf die juristische und soziokulturelle Einordnung seines Werks.
Inhalt
- Der einleitende Beitrag geht auf die Biografie Kelsens ein, erwähnt seine jüdische Herkunft oder seine Bedeutung für den Aufbau einer Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich im Jahr 1920 und umreißt seine Rechtstheorie. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Kelsen den modernen Wertepluralismus sowie einen wissenschaftlichen Werterelativismus akzeptiert und einen nüchternen, pragmatischen Staatsgedanken entwickelt. Für ihn waren „Staat“ und „Recht“ Begriffe, die einander wechselseitig erläutern und ineinander aufgehen.
- Dreiers nachfolgender Aufsatz „Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm“ erläutert Schlüsselaussagen Kelsens. Dies erfolgt auch durch Abgrenzungen gegenüber anderen prominenten Juristen des 20. Jahrhunderts wie Carl Schmitt (1888–1985) oder Rudolf Smend (1882–1975). Der übersteigerten Idee Smends, Wissenschaft stelle „normative Verkündigung“ dar (zit. S. 33), stand Kelsen denkbar fern. Für ihn war vielmehr das Anliegen tragend, dass Wissenschaft, auch die Rechtswissenschaft sich eigener normativer Wertungen zu enthalten hat. Ihm zufolge haben Rechtswissenschaftler rechtliche Vorgaben zu beschreiben. Wertende Stellungnahmen seien hiervon kategorial abzugrenzen.
- In seinem Aufsatz „Kelsens Demokratietheorie“ zeichnet Dreier nach, wie Kelsen seit den 1920er Jahren für individuelle Freiheit und Gleichheit und folgerichtig für eine demokratische Staatsgestaltung eintrat.
- Der nachfolgend abgedruckte Beitrag „Rezeption und Rolle der Reinen Rechtslehre“ schildert die Kontroversen, die Kelsen – eine liberale Staatsidee und die Weimarer Verfassung bejahend – in den 1920er Jahren mit anders positionierten Vertretern der Staats- und Rechtslehre ausgetragen hat. Darüber hinaus setzt sich der Aufsatz mit Vorbehalten auseinander, die im späteren 20. Jahrhundert gegen ihn erhoben worden sind.
- Dies fortführend legt der Aufsatz „Die (Wieder-)Entdeckung Kelsens in den 1980er Jahren“ dar, wie zögerlich und verspätet eine adäquate Rezeption Kelsens in der Jurisprudenz eingesetzt hat.
- Ein Autor in gedanklicher Nähe zu Kelsen war der Verwaltungsrechtler Adolf Merkl (1890–1970). Dreier gibt Merkls Denkansatz in dem sechsten Beitrag der Aufsatzsammlung wieder.
- In seinem Artikel „Die Radbruchsche Formel – Erkenntnis oder Bekenntnis?“ beschäftigt sich Dreier mit dem Rechtsphilosophen Gustav Radbruch (1878–1949). Er präsentiert ihn als gedanklichen Gegenspieler Kelsens. Zwar hatte Radbruch genauso wie Kelsen die Weimarer Republik befürwortet und war ebenso wie Kelsen 1933 von den nationalsozialistischen Machthabern aus der Universität verbannt worden. Dreier rückt nun aber Radbruchs Kritik am Rechtspositivismus in den Vordergrund, d.h. seine Grundsatzkritik an derjenigen rechtswissenschaftlichen Strömung, zu deren Vordenkern Kelsen gehörte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lautete Radbruchs Vorwurf, der Rechtspositivismus habe juristisches Denken gegenüber der NS-Ideologie wehrlos gemacht.
- Dem Rechtspositivismus wird üblicherweise auch Gerhard Anschütz (1867–1948) zugerechnet. Anschütz hatte die Weimarer Republik begleitet und bejaht. Von ihm stammt der maßgebende juristische Kommentar zur Weimarer Verfassung, der 1933 in 14. Auflage erschien. Sofort nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten ließ sich Anschütz von seiner Professur in der Universität Heidelberg entbinden. Dreiers Aufsatz erörtert u.a. Anschütz' Reflexion der Grundrechte.
- Der nachfolgende Aufsatz geht dem Juristen Richard Thoma (1874–1957) nach, der Kelsen und Anschütz verbunden gewesen war.
- Der Aufsatz „Zerrbild Rechtspositivismus“ bildet ein Zentrum des vorliegenden Sammelbandes. Kelsen oder Anschütz waren herausragende Repräsentanten des sogenannten Rechtspositivismus. Sie haben den Weimarer demokratischen Rechtsstaat befürwortet und die NS-Ideologie abgelehnt. Trotzdem wurde und wird immer wieder der Vorwurf erhoben, der Rechtspositivismus habe dem NS-System Vorschub geleistet, weil er zum ungeprüften Gesetzesgehorsam verleitet habe. Diesen Vorwurf weist Dreier hier zurück.
- Der vorletzte Beitrag des Aufsatzbandes widmet sich dem Sozialwissenschaftler Max Weber (1864–1920). Von ihm stammt das berühmt gewordene Postulat, dass die Wissenschaft wertfrei zu bleiben hat. Sein Anliegen der Wertfreiheit bzw. – präziser – der Wertungsfreiheit ist von Kelsen übernommen und für die Rechtslehre zur Geltung gebracht worden.
- Der den Sammelband abschließende Beitrag vergleicht das Werk Kelsens mit der Systemtheorie des Soziologen Niklas Luhmann.
Diskussion
Bei dem Buch handelt es sich um eine Aufsatzsammlung, sodass manchmal Wiederholungen anzutreffen sind. Insgesamt ist der Band überaus informativ. Geistes- und kulturgeschichtlich bringt er in Erinnerung, in welch hohem Maß Rechtswissenschaftler und Richter die Weimarer Republik abgelehnt und hiermit zu ihrem Zusammenbruch beigetragen haben. Demgegenüber hat sich Kelsen nach dem Ersten Weltkrieg zunächst in Österreich, dann im Deutschen Reich für Demokratie, Parlamentarismus, Verfassungsgerichtsbarkeit und den liberalen Rechtsstaat eingesetzt. Umso irritierender ist es, dass sein Werk in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg jahrzehntelang marginalisiert oder abgewiesen worden ist.
Ein Kelsen entgegengebrachter Einwand lautete, er sei Rechtspositivist gewesen. Demgegenüber favorisierte man in der Bundesrepublik in den 1950er Jahren eine Rückkehr zu metaphysischen Naturrechtslehren und behauptete, der Rechtspositivismus der 1920er/​1930er Jahre habe dem NS-Staat genutzt, weil er einen unreflektierten Gesetzesgehorsam gefördert habe. Dreier zeigt auf, dass sich der Vorwurf nicht halten lässt. Als Rechtspositivist hatte Kelsen zwar die Geltung des vom Staat jeweils gesetzten Rechts betont, aber andererseits den Rang der persönlichen Moral und die individuelle Verantwortung der Staatsbürger unterstrichen, die bis zum Widerstand gegen staatliche Gesetze reichen könne und solle (vgl. S. 195, S. 322). Sein Postulat, dass die Rechtswissenschaft die staatliche Rechtsordnung wertungsfrei analysieren und beschreiben soll und dass Recht und Moral kategorial voneinander zu unterscheiden sind, bedeutete keine Abstinenz gegenüber Menschenrechten oder Grundrechten. Es kam ihm darauf an, dass in der Jurisprudenz Darstellung und wertende Stellungnahme transparent auseinanderzuhalten und normative Bewertungen als solche kenntlich zu machen sind.
Zudem weist Dreier darauf hin, dass in den 1920er Jahren Gelehrte wie Carl Schmitt oder Rudolf Smend tonangebend waren, die sich gerade nicht als Rechtspositivisten verstanden. Doch ausgerechnet sie dachten etatistisch, vertraten ein überhöhtes, autoritatives Staatsverständnis und fanden keinen Zugang zu individuellen Menschen- und Grundrechten als der Voraussetzung für eine moderne Demokratie.
Dies ließe sich teilweise noch eindringlicher aufzeigen als im vorliegenden Buch, z.B. durch einen genaueren Blick auf Rudolf Smend. Noch in der Bundesrepublik Deutschland genoss Smend lange Zeit hohes Ansehen. Erst seit Kurzem wird sein Denken verstärkt kritisch kommentiert, was mehr als überfällig ist. So hatte er in seinem 1928 erschienenen Buch „Verfassung und Verfassungsrecht“ nicht nur seine Sympathie für den Faschismus bekundet, sondern z.B. die Frage aufgeworfen, ob Kinder oder Geisteskranke überhaupt vollgültig Mitglieder des Staates seien (ebd. S. 16). Derartige menschenrechtswidrige Ideen hat Kelsen frühzeitig zurückgewiesen. Einschlägig ist seine Monographie „Der Staat als Integration“ aus dem Jahr 1930, in der er Smend prägnant kritisierte.
Inhaltlich lädt Dreiers Buch auch zu Rückfragen ein. Dies betrifft etwa seine Einwände gegen Gustav Radbruch, namentlich gegen Radbruchs Bezugnahme auf die Idee des Naturrechts. Wichtig ist, dass Radbruch auf keine traditionell metaphysische, überzeitliche, restaurative oder gar katholische Naturrechtslehre abzielte. Vielmehr lenkte er das Augenmerk auf ein sogenanntes „geschichtliches“ bzw. auf ein geschichtlich „gewordenes“ Naturrecht. Diesem zufolge haben sich Normen, die für die moderne Rechtsordnung quasi-naturrechtlich, d.h. universal verbindlich sein sollen – namentlich die Menschenrechte – seit der Aufklärung im Lauf eines kulturgeschichtlichen Lernprozesses herauskristallisiert. Vom klassischen „objektiven“ Naturrecht, das „ewige“ Werte proklamierte, hebt sich eine solche kulturhistorisch-evolutive Naturrechtsdeutung markant ab. Im Ergebnis könnte man aufzeigen, dass Argumentationsstränge Radbruchs und Kelsens einander wechselseitig zu stützen vermögen und dass gedankliche Konvergenzen von Interesse sind.
Anderweitig ließen sich Schnittmengen zwischen Kelsen und Hugo Preuß zur Geltung bringen. Preuß war im Jahr 1919 Reichsinnenminister und gilt als Architekt der Weimarer Reichsverfassung. Auf ihn geht Dreier nur beiläufig ein. In seiner Schrift „Das deutsche Volk und die Politik“ (1915) hatte Preuß den „Volksstaat“ vom „Obrigkeitsstaat“ abgehoben und dazu aufgerufen, in Deutschland die protestantisch-preußische Gesinnung des Obrigkeitsgehorsams zu überwinden. Seiner Logik folgend könnte man – im Ergebnis ganz im Sinn Dreiers – entfalten, dass es nicht der Rechtspositivismus als juristische Theorie war, der zum Scheitern der Weimarer Republik beitrug. Vielmehr war in Deutschland eine bestimmte Mentalität des Staats- und Rechtspositivismus, nämlich der Gehorsam gegen die sich auf Gott berufende Obrigkeit, eine wesentliche Ursache dafür, dass noch nach dem Ende der Monarchie im Jahr 1918 Demokratie, Republik und Parlamentarismus nicht akzeptiert wurden.
Fazit
Das vorliegende Buch regt dazu an, auf der Linie Kelsens ebenfalls aktuelle Probleme des Rechts- und Sozialstaats zu reflektieren. Um hierzu drei Schlaglichter zu nennen:
- Kelsens These, dass Staat und Recht identisch sind, schärft den skeptischen Blick auf die Erosionen des Rechtsstaats, die zurzeit in verschiedenen europäischen Staaten wie Ungarn oder Polen und in bestimmter Hinsicht auch in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen sind.
- Schon vor 100 Jahren hat sich Kelsen auf den soziokulturellen Pluralismus bzw. auf den „Polytheismus der Werte“ (Max Weber) in der modernen Gesellschaft eingelassen und diese Gegebenheit der Moderne für die Rechtstheorie konstruktiv aufgearbeitet. Dies sticht davon ab, dass prominente Juristen wie Ernst-Wolfgang Böckenförde noch in neuerer Zeit an veralteten Idealen einer homogenen Gesellschaft festhielten. An Kelsens Akzeptanz des Pluralismus und des Werterelativismus anknüpfend wäre heutzutage z.B. zu erörtern, dass für die Bundesrepublik Deutschland die Konzeption des weltanschaulich neutralen bzw. des weltlichen Staates oder die Unterscheidung von Recht und Moral deutlicher zum Zuge zu bringen sind als bislang.
- Nicht zuletzt vermittelt Kelsens damaliges Engagement für Freiheits- und Menschenrechte sowie für Minderheitenschutz den Anstoß, heutige Desiderate im Umgang mit Menschenrechten zu beheben, etwa dadurch, dass Kinderrechte in substanziierter Weise in das Grundgesetz aufgenommen oder menschenrechtswidrige Mängel der Flüchtlingspolitik korrigiert werden.
Rezension von
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Professor für Sozialethik an der Universität Bonn
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Es gibt 19 Rezensionen von Hartmut Kreß.
Zitiervorschlag
Hartmut Kreß. Rezension vom 06.05.2020 zu:
Horst Dreier: Kelsen im Kontext. Beiträge zum Werk Hans Kelsens und geistesverwandter Autoren. Mohr Siebeck
(Tübingen) 2019.
ISBN 978-3-16-158191-5.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/26576.php, Datum des Zugriffs 06.11.2024.
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