Peter Mrozynski: SGB I, Allgemeiner Teil
Rezensiert von Hans-Joachim Dörbandt, 03.03.2020

Peter Mrozynski: SGB I, Allgemeiner Teil. Kommentar. Verlag C.H. Beck (München) 2019. 6., vollständig neubearbeitete Auflage. 1019 Seiten. ISBN 978-3-406-74144-9. 85,00 EUR.
Thema
Mit dem Vorhaben, ein umfassendes Sozialgesetzbuch zu schaffen, war zunächst die Absicht verbunden, das Sozialrecht durch Verringerung der Anzahl von Vorschriften sowie durch einheitliche Begriffsbildung und Gesetzessystematik für den Bürger überschaubarer zu machen. Dabei wurde zunächst nur eine begrenzte Sachreform angestrebt. Im Laufe der Zeit war die Rechtsentwicklung dazu jedoch genau gegenläufig. Der Gedanke einer Kodifikation des Sozialrechts ist in den Hintergrund getreten. Große Teile des Sozialrechts wurden stattdessen reformiert.
Die Sozialgesetzbücher (SGB I – SGB XII) fassen alle wichtigen Bereiche des Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland zusammen. Die meisten der einzelnen Bücher des SGB beschäftigen sich mit speziellen Teilbereichen. Das SGB I enthält die Grundsätze für alle zwölf Sozialgesetzbücher, auf die sich das soziale Recht der Bundesrepublik stützt. Man kann es auch als das „Grundgesetz“ in der Sozialversicherung bezeichnen. Es stellt die Ziele der Sozialgesetzgebung klar. Gleichzeitig geht daraus hervor, welche einzelnen Zweige des Sozialrechts es gibt, welche Stellen für ihre Durchführung verantwortlich und welche Ansprüche aus ihnen herzuleiten sind.
Das SGB I enthält nicht nur die Rechte der Bürger, sondern zählt auch Pflichten auf. Es handelt sich hier um Mitwirkungspflichten, die im dritten Abschnitt des SGB I enthalten sind.
Mit dem Vorbehalt des § 37 SGB I korrespondieren das erste Sozialgesetzbuch und das Zehnte direkt miteinander. Danach gelten die Vorschriften in diesen beiden Büchern gemeinsam für alle Sozialleistungsbereiche. Dennoch sind mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zu den vorhandenen Regelungskomplexen weitere Regelungen allgemeinen Charakters hinzugetreten. Die §§ 1 - 89 SGB IX modifizieren die Vorschriften des SGB I und des SGB X. Im Übrigen lassen sie das Leistungsrecht der Besonderen Teile aber weitgehend unberührt. Insoweit stellt der Vorbehalt des § 7 SGB IX sogar eine gegenläufige Regelung zu § 37 SGB I dar. Des Weiteren wird im Neunten Buch mit dem Schwerbehindertenrecht ein Besonderer mit einem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches verbunden. Das ist bei der Übernahme der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX fortgesetzt worden.
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Mrozynski, ist ein deutscher Jurist mit Schwerpunkt Sozialrecht, Münchener Rechtsanwalt und emeritierter Professor an der Fakultät 11 Angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Er veröffentlichte diverse Aufsätze in Fachzeitschriften und mehrere Kommentare zu Büchern des SGB, wie auch dem „Handbuch das Grundsicherung und Sozialhilfe“.
Zur 6. Auflage
Die 6. Auflage bringt den bewährten Standardkommentar auf den Stand Juni 2019. Zahlreiche Änderungen und Neuerungen wurden zu verschiedenen Themenbereichen eingearbeitet, darunter zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, eIDAS-Durchführungsgesetz, Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften, Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Bundesteilhabegesetz – BTHG, Flexirentengesetz, Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner, Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Aufbau
Auch die sechste Auflage ist wie ein klassischer juristischer Kommentar aufgebaut. Das bedeutet, dass jeder einzelne Paragraf des SGB I zunächst in fetter Schrift zwecks Abhebung vom restlichen Text gesetzt wurde, um sodann im Anschluss daran die Kommentierung dieses Paragrafen folgen zu lassen. Ein Vorwort zur 6. Auflage, ein Inhaltsverzeichnis und ein Abkürzungsverzeichnis sind dem Buch vorangestellt.
Das SGB I gliedert sich in insgesamt vier Abschnitte mit insgesamt 71 Paragrafen, die in den folgenden Abschnitten sehr ausführlich kommentiert worden sind:
- Erster Abschnitt: Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte
- Zweiter Abschnitt: Einweisungsvorschriften
- Dritter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Sozialgesetzbuches
- Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
Den Schluss bildet ein ausführliches Sachverzeichnis.
Inhalt
In dem in der 6. Auflage im C. H. Beck-Verlag erschienenen Kommentar erläutert der Autor wiederum wie in den vorherigen Auflagen gemeinsame sozialrechtliche Vorschriften fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band. Dabei legt der Kommentar besonderen Wert auf die systematische Erfassung der unterschiedlichen Regelungsmaterien des Rechts der Versicherungsträger und auf eine solide Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung. Ein umfassendes Sachverzeichnis hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Der handliche Kommentar erläutert das SGB I für die sozialrechtliche Praxis. Er unterstützt seinen Benutzer in allen Bereichen des Sozialrechts, insbesondere bei den Themen:
- Ausbildungsförderung
- Arbeitsförderung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Soziale Pflegeversicherung
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Kinder- und Erziehungsgeld
- Wohngeld
Wie bereits dargestellt handelt es sich bei dem Werk um einen klassischen juristischen Kommentar. Dem zunächst vorangestellten Gesetzestext eines jeden einzelnen Paragrafen des SGB I folgt seine Kommentierung. Das Zitieren einschlägiger Kommentarstellen erfolgt mittels eines Randnummernsystems, welches der hergebrachten Kommentierungstechnik im Bereich der Jurisprudenz folgt. Den Text selbst durchziehen in fetter Schrift gesetzte wichtige einzelne Stichworte, sodass auch insofern eine Orientierung und ein Auffinden bestimmter Textstellen möglich sind. Zusätzlich ist den Paragrafen eine Inhaltsübersicht zur Kommentierung vorangestellt, sodass die Systematik der Kommentierung sofort deutlich wird. Darüber hinaus folgen in zahlreichen Kommentierungen auch Literaturangaben. Damit ist weitere Literatur erschließbar. Dabei legt der Kommentar besonderen Wert auf die systematische Erfassung der unterschiedlichen Regelungsmaterien auch des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und auf eine solide Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung. Schwerpunkte der Kommentierung sind im Wesentlichen die Ausführungen zu den Grundrechten des Leistungsrechts und der Mitwirkung des Leistungsberechtigten.
Zielgruppe
Der Kommentar ist für die Praxis sehr zu empfehlen, egal in welchem Bereich des Sozialrechts der interessierte Leser tätig ist. Jeder, der mit dem Sozialrecht in Berührung kommt, wird sich in diversen Konstellationen auch mit dem SGB I beschäftigen müssen. Zur praxisnahen Bearbeitung solcher Fragestellungen ist das Werk sehr gut geeignet und hilfreich, gerade wegen der systematischen Darstellungen, der Auslegungshinweise, der Darstellung von Einzelfällen und auch der zahlreich zitierten und sehr aktuellen Literatur und Rechtsprechung. Der Titel wendet sich insbesondere an Arbeits- und Sozialgerichte, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Rentenberater, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Sozialbehörden und an alle Einrichtungen und Dienste der Länder und Kommunen sowie der Wohlfahrtsverbände.
Fazit
Der Kommentar kommt in einem handlichen Format mit ca. 14 cm x 20 cm. Er ist er damit gut mobil zu nutzen. Er kann aber auch als stationäres Nachschlagewerk dienen. Alles in allem ist es dem Herausgeber gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das, wie die Vorauflage, ohne Wenn und Aber als Standardwerk zum SGB I zu bezeichnen ist.
Der Kommentar ist ohne Zweifel insgesamt betrachtet sehr zu empfehlen. Er erläutert das SGB I verständlich, praxisnah und auf einem hohen fachlichen Niveau. Der Band wendet sich an die o. g. Beschäftigten/Beteiligten. Er ist daher jedem mit dem Sozialversicherungsrecht befassten Praktiker zur Anschaffung zu empfehlen.
Als Fazit kann abschließend Folgendes festgehalten werden: In der heutigen, einem schnellen Wandel unterlegenen Zeit einen einbändigen Kommentar zum SGB I herauszubringen, mag sicher ein Wagnis darstellen. Dennoch kann das als gut geglückt bezeichnet werden. Die Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen Niveau, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der komplexen Materie abzugleiten. Im Gegenteil: Die komplexgerechte Darstellung begegnet, gepaart mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Sprache sowie mit einer versierten und prononcierten eigenen Meinung des Autors, den Anforderungen der fachlich orientierten Leserschaft. Der Zielgruppe des Werkes ist es anzuraten, diesen sachverständigen Kommentar anzuschaffen.
Rezension von
Hans-Joachim Dörbandt
Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
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Zitiervorschlag
Hans-Joachim Dörbandt. Rezension vom 03.03.2020 zu:
Peter Mrozynski: SGB I, Allgemeiner Teil. Kommentar. Verlag C.H. Beck
(München) 2019. 6., vollständig neubearbeitete Auflage.
ISBN 978-3-406-74144-9.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/26600.php, Datum des Zugriffs 01.10.2023.
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