Frank Dickmann: WTG - Wohn- und Teilhabegesetz, APG - Alten- und Pflegegesetz
Rezensiert von Florian Acker, 21.10.2020

Frank Dickmann: WTG - Wohn- und Teilhabegesetz, APG - Alten- und Pflegegesetz. Kommentar.
Verlag C.H. Beck
(München) 2019.
3., überarbeitete Auflage.
257 Seiten.
ISBN 978-3-406-74359-7.
49,00 EUR.
Reihe: Landesrecht Nordrhein-Westfalen.
Thema
Der vorliegende Titel beschäftigt sich mit dem Wohn- und Teilhabegesetz und dem Alten- und Pflegegesetz in Nordrhein-Westfalen.
Autor
Frank Dickmann ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Im Fokus seiner Beratung stehen Pflegeeinrichtungen, die er in allen Fragen des Einrichtungs- und Pflegeversicherungsrechts (SGB XI) rechtlich und konzeptionell betreut. Darüber hinaus berät er Unternehmen aller Branchen in Fragen des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensnachfolge.
Neben seiner Tätigkeit für die dhpg ist Frank Dickmann Autor wichtiger Standardwerke im Einrichtungs- und Pflegerecht. So ist er Herausgeber und Co-Autor des bundesweit relevanten Kommentars zum gesamten Heimrecht nebst verwandter Rechtsgebiete (Heimrecht, C.H.Beck, 11. Aufl. 2014) und Autor des maßgeblichen Kommentars zum nordrhein-westfälischen Heimrecht WTG und Altenpflegerecht (WTG, APG, C.H.Beck, 3. Aufl. 2019). Daneben veröffentlicht er regelmäßig zu den oben genannten Themen in Branchenmedien. Er ist stellvertretender Vorstand des rheinland-pfälzischen Landesverbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).
Hintergrundinformationen
Durch die Föderalismusreform vom 01.09.2006 wurde den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für das bis dahin bundesrechtlich geregelte Heimrecht übertragen. Als eines der ersten Bundesländer nutzte Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeit und erließ 2008 das „Wohn- und Teilhabegesetz“ (WTG), welches 2014 abgelöst wurde (vgl. Dickmann 2019, S. V).
Am 15.10.2014 wurde das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen“ (GEPA NRW) verkündet. Das GEPA führt die bis dahin voneinander getrennten Rechtsmaterien des „Wohn- und Teilhabegesetzes“ und des „Alten- und Pflegegesetzes NRW“ (APG) zusammen (ebd.).
Das WTG, APG und die jeweiligen Durchführungsverordnungen wurden seit 2014 mehrfach überarbeitet. Die letzten umfangreichen Veränderungen, die insbesondere das WTG betreffen, wurden 2019 vorgenommen. Der Praxiskommentar berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis Juli 2019 (ebd.).
Mittlerweile ist der Praxiskommentar bereits in der 3. Auflage erschienen. Die erste Auflage wurde 2010 bereits von Dr. iur. Marcus Kreutz auf socialnet rezensiert und kann hier eingesehen werden: https://www.socialnet.de/rezensionen/8450.php
Aufbau
Nach einem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis werden im Rahmen einer Einführung die Entwicklungen des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) und des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG) nachgezeichnet. Danach folgt das Buch dem Vorgehen eines klassischen Praxiskommentars: Es werden zunächst die entsprechenden Paragraphen des jeweiligen Gesetzes dargestellt. Daran anknüpfend erfolgt die jeweilige Kommentierung durch den Autoren. Das übliche Randziffernsystem ermöglicht dem Leser das schnelle Auffinden von relevanten Textstellen.
Den Gesetzen hintenangestellt sind die Durchführungsverordnungen in der jeweils aktuellen Fassung.
Inhalt
Das Buch widmet sich im ersten Teil der Kommentierung dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW und daran anschließend dem Alten- und Pflegegesetz NRW. Beide Gesetze erfuhren in 2019 eine Überarbeitung – hierdurch ergab sich dann auch die Notwendigkeit einer Anpassung des Praxiskommentars an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die wesentlichen Neuerungen dieser dritten Auflage bestehen insbesondere in folgenden Aspekten:
- Ausweitung des Verbots der Leistungsannahme auf Angebote des Servicewohnens
- Vermeidung von Doppelführungen neben dem MDK
- Einschränkung des Ermessens der WTG-Behörde bei Anordnungen
- Neuregelung der mündlichen Anordnung
- Änderungen der Anforderungen an Einrichtungsleiter und Stärkung der Pflegedienstleistungen
- Abschaffung der kommissarischen Einrichtungsleitung
- Änderungen beim Verfahren zur Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse als Nachweis der Zuverlässigkeit
- Änderung im Bereich der Ausnahmegenehmigungen
- Neue Meldepflichten und landesweites digitales Portal PfAD. WTG.
Diskussion
Der vorliegende Praxiskommentar besticht durch seine umfangreichen und vertieften Ausführungen zum Wohn- und Teilhabegesetz als auch zum Alten- und Pflegegesetz in NRW. Positiv hervorzuheben sind die klare Sprache und die immer wieder eingefügten Beispiele, die dabei helfen die z.T. abstrakten Rechtsnormen für die Praxis nachvollzieh- und somit anwendbar zu machen.
Angemerkt werden muss, dass an mancher Stelle eine ausdifferenziertere Unterscheidung zwischen den Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe sinnvoll wäre. Letztere hat im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) umfangreiche bundesrechtliche Änderungen erfahren (welche sich auch in der Folge auf landesrechtliche Bestimmungen auswirken werden). Beispiel: Die Ausführungen zum Aspekt des amtlichen Führungszeugnisses in § 4 Abs. 8 WTG sind für den Bereich der Eingliederungshilfe nicht zutreffend, da bereits in der ersten Reformstufe des BTHG festgelegt wurde, dass man in der Eingliederungshilfe nur eingesetzt werden kann, wenn ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 BZRG vorliegt (vgl. § 124 Abs. 2 SGB IX).
Diese Ergänzung schmälert aber nicht den inhaltlichen und fachlichen Gesamtwert dieses Praxiskommentars, der mit seinen vielen umfangreichen Ausführungen und seiner guten Lesbarkeit zu überzeugen weiß.
Fazit
Der Praxiskommentar „Wohn- und Teilhabegesetz, Alten- und Pflegegesetz“ von Frank Dickmann besticht durch seine vertieften und umfangreichen Kommentierungen des WTG und APG. Die immer wieder eingeschobenen Beispiele helfen dabei, die Rechtsnormen für die Praxis nachvollzieh- und somit anwendbar zu machen. Damit stellt dieser Praxiskommentar für alle Verantwortlichen in den betreffenden Einrichtungen und Behörden ein lesenswertes Buch dar.
Rezension von
Florian Acker
Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.)
Systemischer Therapeut und Berater (SG)
Langjährige Tätigkeit in der Eingliederungshilfe
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