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Eva Berendsen, Katharina Rhein u.a. (Hrsg.): Extrem unbrauchbar

Rezensiert von Dr. phil. Alexander Akel, 08.06.2020

Cover Eva Berendsen, Katharina Rhein u.a. (Hrsg.): Extrem unbrauchbar ISBN 978-3-95732-408-5

Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom David Uhlig, Eva Berendsen (Hrsg.): Extrem unbrauchbar. über Gleichsetzungen von links und rechts. Verbrecher Verlag (Berlin) 2019. 293 Seiten. ISBN 978-3-95732-408-5. D: 19,00 EUR, A: 19,60 EUR.
Reihe: Edition Bildungsstätte Anne Frank - 2.

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Thema

Wie die jüngste Debatte um das Äquidistanzgebot im Zusammenhang mit den Ereignissen im Thüringer Landtag Anfang Februar 2020 einmal mehr zum Ausdruck gebracht hat, handelt es sich bei der hiesigen Extremismusforschung wohl um den umstrittensten Arbeitszweig in der Politikwissenschaft. Gleichwohl beruhen derartige Auseinandersetzungen – ob in Politik, Medien oder Wissenschaft – in aller Regel auf Missverständnissen oder dem Mangel an einer intensiven Beschäftigung mit der Literatur auf dem Gebiet der normativen Extremismusforschung. Dies öffnet zugleich Tür und Tor für inhaltlich verzerrte Diskussionen über den Sinn und Unsinn des normativen Extremismusbegriffs, denn: Ohne die korrekte Wiedergabe seiner theoretischen Grundannahmen kann eine fruchtbare Auseinandersetzung über dessen Stärken und Schwächen für die Forschungspraxis nur schwerlich stattfinden. Gewiss, diese Annahme ist starker Tobak. Sie kommt aber nicht von Ungefähr, wie ein im Herbst 2019 erschienener Sammelband mit dem Titel „Extrem unbrauchbar. Über Gleichsetzungen von links und rechts“ aus dem Umfeld der Bildungsstätte Anne Frank zeigt.

HerausgeberInnen

  • Eva Berendsen ist Politologin und Leiterin des Kommunikationsbereiches der Bildungsstätte Anne Frank, Zentrum für politische Bildung und Beratung in Frankfurt am Main.
  • Katharina Rhein ist Co-Leiterin der Forschungsstelle NS-Pädagogik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie war bis Ende 2018 Mitarbeiterin der Bildungsstätte Anne Frank, Zentrum für politische Bildung und Beratung in Frankfurt am Main.
  • Tom David Uhlig ist Mitarbeiter der Bildungsstätte Anne Frank, Zentrum für politische Bildung und Beratung in Frankfurt am Main.

Aufbau

Der interdisziplinär angelegte Sammelband besteht neben dem Einleitungsbeitrag der HerausgeberInnen aus 20 eher kurz gehaltenen Beiträgen, die nach fünf thematischen Schwerpunkten gegliedert sind. Sie haben es sich allesamt zur Aufgabe genommen, die sogenannte Extremismustheorie aus verschiedenen Blickwinkeln „auseinanderzunehmen“:

  1. Im ersten thematischen Schwerpunkt „Eine Theorie, die keine ist“ versammeln sich Beiträge von Wolfgang Wippermann, Daniel Keil, Dana Ionescu und Katharina Rhein.
  2. Den zweiten thematischen Schwerpunkt „Im Dickicht der Institutionen“ bekleiden Beiträge aus der Feder von Ingolf Seidel, Robin Koss, Eva Berendsen, Kira Ayyadi, Saba-Nur Cheema und ein Interview der HerausgeberInnen mit Meron Mendel und Deborah Krieg.
  3. Im dritten Abschnitt „Das Recht des Stärkeren“ befinden sich Beiträge von Maximilian Pichl, Sarah Schulz und Lillemor Kuht.
  4. Der vierte thematische Schwerpunkt „Mythos Mitte“ besteht aus Beiträgen von Jonas Fedders, Tom David Uhlig, Charlotte Busch und Julia König sowie von Katharina Rhein und Tom David Uhlig.
  5. Abgerundet wird der Band mit dem fünften Abschnitt „Nachtritt“ – dem normativen Extremismuskonzept soll den HerausgeberInnen zufolge, nachdem es durch die an ihm geäußerte Kritik in den vorangegangenen Abschnitten bereits auf dem Boden liegt, nochmals ein Tritt verpasst werden (28) – mit Beiträgen von Tom David Uhlig, Paula Irmschler und Leo Fischer.

Inhalt

Zu Beginn ihres Einführungsbeitrags zeichnen Berendsen, Rhein und Uhlig ein kindliches Bild von der schroffen Gegenüberstellung zwischen der Gesellschaft (Mitte) und ihren äußersten Rändern (Extreme), an denen sich rechts- und linksextremistische Akteure gegenüberstünden und die miteinander mehr gemeinsam hätten als mit der Mitte: „So fern und doch so nah stehen sich die unversöhnlichen Gegensätze, die ‚Extreme‘ der Gesellschaft offenbar gegenüber. Zwischen ihnen die Normalen, die Gemäßigten, die Mitte, stets bemüht, augenrollend den Streit der Unverbesserlichen zu schlichten. Aus ihrer paternalistischen Perspektive sind die beiden praktisch noch Kinder, Rabauken, die ständig grundlos aufeinander losgehen und damit den ganzen Kindergarten in Unruhe versetzen: ‚Antifa, kannst Du den Nazi nicht einfach mal machen lassen? Genau das will er doch, dass du ihn beachtest!‘. […] Beide sind der Mitte gleichermaßen suspekt, es sind Schmuddelkinder, die viel mehr gemeinsam haben, als sie selbst wahrhaben wollen“ (9). Diese eingängigen Ausführungen unterfüttern die HerausgeberInnen mit dem mutmaßlich von Stephan E. begangenen, rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019, der sich in eine lange Liste von neonazistischen Morden seit der deutschen Wiedervereinigung einreiht. Problematisch ist für die Autoren vor allem der politisch-mediale Diskurs, der sich dem Mord an Lübcke anschloss. So hätten die Medien unmittelbar Parallelen mit den RAF-Morden in den 1970er Jahren gezogen, um darauf hinzuweisen, dass es neben einem Rechtsextremismus freilich auch einen Linksextremismus gebe, dem dringend Beachtung geschenkt werden müsse. Hier kommt für die HerausgeberInnen das normative Extremismuskonzept ins Spiel, das den politisch-administrativen, medialen wie wissenschaftlichen Diskurs in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten dominiere und aufgrund von davon provozierten Vergleichen zwischen einem Extremismus von rechts und einem – gleichwohl vermeintlich existierenden – von links den rechten Extremismus grundsätzlich verharmlose. Dementsprechend positionieren sich die AutorInnen gegen das normative Extremismuskonzept, denn „[d]er Glaube, Gesellschaft müsse auf eine Mitte hin ausgerichtet sein, führt immer wieder zur äquidistanten Gleich-Gültigkeit gegenüber der völkischen Ideologie und jenen, die sich ihr entgegenstellen“ (11 f.). Letztlich begründet sich hieraus das zentrale Anliegen der HerausgeberInnen, den normativen Extremismusbegriff ad acta zu legen.

Diesen Anspruch versucht einer der prominentesten Kritiker des normativen Extremismuskonzepts, der Berliner Historiker und Faschismusforscher Wolfgang Wippermann, in seinem Beitrag „Wer nicht vom Faschismus reden will, sollte vom Extremismus und Populismus schweigen“ einzulösen. Für ihn handelt es sich beim Extremismusbegriff um keine wissenschaftliche, sondern um eine politisch-administrative Kampfvokabel. Sie sei kein festgeschriebener Rechtsbegriff und werde von der Exekutive und den Parteien dennoch als eine politische Allzweckwaffe eingesetzt, um vor allem oppositionelle Parteien wie Personen aus dem politisch linken Spektrum vom Diskurs auszuschließen, indem man ihnen das Etikett „extremistisch“ auf die Stirn drückt. Dadurch müssten MitarbeiterInnen in emanzipatorischen Projekten, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, über ihren affirmativen Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung permanent Rechenschaft ablegen: „Denn jene Person, die sich aus durchaus anerkennenswerten Gründen gegen den ‚Rechtsextremismus‘ wendet, zieht sich unweigerlich den Vorwurf zu, den ‚Linksextremismus‘ zu unterstützen“ (39). Nur die gänzliche Abkehr vom Extremismusbegriff könne diesen Missstand schließlich aufheben. Das fordert der Autor ebenso für den Populismusbegriff, der in Wissenschaft, Politik und Medien – scheinbar bewusst – nie genau definiert werde, allenfalls einen Gegensatz von „Volk“ und „Elite“ zum Ausdruck bringe und in dem sowohl ein rassistischer als auch ein faschistischer Impetus unweigerlich enthalten sei. Wippermann wirft daher am Ende seines Beitrags die Frage auf, warum man nicht anstelle des Extremismus- und Populismusbegriffs den des Faschismus verwendet, handelt es sich dabei doch im Gegensatz zu den vorgenannten Begriffen „um ein real existierendes Phänomen […], das man zudem auch sehr präzise definieren kann“ (40) und das sehr wohl auch oder gerade aus der Mitte der Gesellschaft herrührt?

Ingolf Seidel, hauptverantwortlicher Redakteur sowie Projektleiter für das Bildungsportal „Lernen aus der Geschichte“ bei der Agentur für Bildung – Geschichte, Politik und Medien e.V., greift in seinem Beitrag „Extremismus – Ein Konzept zur Lähmung des Kampfes gegen rechts“ die von Wippermann angesprochene, paradox anmutende Rechenschaftspflicht von MitarbeiterInnen in Projekten zur Demokratieförderung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf. Um diese Pflicht durchzusetzen, sollen Beschäftigte allen voran in antifaschistischen und antikapitalistischen Projekten von den Sicherheitsbehörden auf ihre Treue zum Grundgesetz überprüft werden. Hinter einer derartigen „Schikane“ stecke das normative Extremismuskonzept, das sich in den vergangenen Jahrzehnten als ordnungspolitisches Instrument etabliert habe und derlei Initiativen grundsätzlich unter den Verdacht eines bis zur Gewalt neigenden Linksextremismus stelle, den die entsprechenden Projekte kaum bis gar nicht mehr von sich abwenden könnten. Diese pauschalen Verdächtigungen gegenüber emanzipatorischen Demokratieförderungsprojekten seien nach Seidel allesamt unbegründet, was schließlich „zeigt, dass es beim Konzept des ‚Linksextremismus‘ nicht allein um vermeintliche Gewalttaten geht, die sich gegen die parlamentarische Demokratie richten, sondern um die Denunziation linker Denk- und Handlungsweisen insgesamt, so wie sie sich nicht in einen engen normativen Begriff von Demokratie einfügen. Anders gesagt, geht es beim Extremismus-Konzept um die politische Delegitimierung einer nicht genehmen Gesinnung“ (89).

Maximilian Pichl und Sarah Schulz, beides PolitikwissenschaftlerInnen an der Universität Kassel, blicken in ihren Beiträgen „Im Recht. Der Extremismusbegriff schützt vor allem eins: die Verfasstheit der herrschenden Wirtschafts- und Sozialordnung gegen emanzipatorische Politik“ (Pichl) und „‚Wehrhafte Demokratie‘ oder wie ein Inlandsgeheimdienst zum Demokratieschützer wird“ (Schulz) aus einer kritisch-juristischen Perspektive auf das normative Extremismuskonzept – wobei sie im Grunde nur das weiter ausführen, was Wippermann in seinem Beitrag bereits angesprochen hat: Im Grundgesetz werde der Extremismusbegriff zwar an keiner Stelle explizit erwähnt, aber indem die freiheitlich-demokratische Grundordnung als sein konzeptionelles Gegenstück diene, beriefen sich Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden konsequent auf das normative Extremismuskonzept bei der Etikettierung von antidemokratischen Bestrebungen. Für Pichl „gewinnt der Extremismusbegriff auf diese Weise [nicht nur] an mittelbarer verfassungsrechtlicher Legitimität, sondern die Reichweite des verfassungskonformen politischen Handelns wird im Lichte der Extremismustheorie abgesteckt“ (170), und das eben aufseiten der Exekutive, was aus einem demokratietheoretischen Blickwinkel hochproblematisch sei. Hierin stimmt Schulz in ihrem Beitrag überein, denn aus Sicht der Autorin ermächtige das in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung implizierte Konzept der wehrhaften Demokratie die „Exekutivbehörden zur Kontrolle des politischen Handelns“ (191). Der historisch lange und kräftezehrende Kampf, sich von einer willkürlich agierenden exekutiven Gewalt über ihre Einschränkung durch den Rechtsstaat zu emanzipieren, werde so zunichte gemacht. Darüber hinaus diene, so Pichl, das normative Extremismuskonzept nicht nur für eine dogmatisierte Absolutsetzung der herrschenden politischen, sondern auch der wirtschaftlichen Ordnung. Hierfür gebe es aber ohnehin keine juristische Grundlage, da im Grundgesetz keine bestimmte – hier der für alternativlos erklärte, neoliberale Kapitalismus – Wirtschaftsordnung festgeschrieben sei. Unter Berufung auf den einflussreichen Marburger Politik- und Rechtswissenschaftler Wolfgang Abendroth merkt Pichl dabei an, dass das Grundgesetz durchaus das Potenzial für einen wirtschaftlichen wie sozialen Transformationsprozess hin zu einer sozialistischen Ordnung in sich trage, was gerade die jüngste Debatte um die steigenden Mietpreise und der damit einhergehenden emanzipatorischen Forderung nach Enteignungen auf der Grundlage von Art. 15 GG zum Ausdruck bringe. Neben diesen eher theoretischen Ausführungen greift Pichl aber auch ein prominentes empirisches Beispiel auf, welches zeige, dass der Extremismusbegriff abgeschafft gehöre, schließlich habe die Extremismustheorie als Operationsinstrument des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsbehörden jene These massiv bekräftigt, wonach die TäterInnen im Zusammenhang mit der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ im Umfeld der Opfer zu suchen und nicht als rechtsextremistisch motiviert einzustufen seien. Mit dieser Thematik setzt sich Lillemor Kuht in ihrem Beitrag „Ein Ausnahmefall? Über die Isolierung rechten Terrors von gesellschaftlichen Zusammenhängen am Beispiel NSU“ eingehend auseinander und beschließt damit den dritten thematischen Abschnitt. Ihre zentrale Aussage, die zum Nachdenken anregen sollte: „Der NSU ist kein Angriff auf die antirassistisch-verfasste Gesellschaft, er ist ein Angriff der rassistisch-verfassten Gesellschaft. Als solchen benennen ihn schon seit Beginn der Mordserie die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden der Bombenanschläge. Ihr Wissen und das zahlreicher Aktivist*innen über Rassismus, über den Unsinn der Extremismustheorie und über Widerstand steht dem Versuch entgegen, rechten Terror von seinen gesellschaftlichen Zusammenhängen zu isolieren“ (204).

Der Soziologe und Journalist Jonas Fedders beschäftigt sich in seinem Beitrag „Kulturrevolution von rechts. Die Diskursstrategien der Neuen Rechten“ mit dem in den vergangenen Jahren reaktualisierten Konzept der „Neuen Rechten“ als Grauzonenbegriff für jene Bestrebungen, die sich nicht zweifelsfrei in das (rechts-)demokratische, aber auch nicht eindeutig in das (rechts-)extremistische Spektrum einordnen lassen. Damit stellten sie grundsätzlich eine Blindstelle für die auf einer binären Logik basierende Extremismustheorie dar, womit „neurechte“ Akteure gegenüber der politisch-administrativen und exekutiven Ebene gewissermaßen „vogelfrei“ agieren könnten, schließlich befänden sie sich mit ihrer Programmatik rhetorisch gerade noch im Bereich des Sagbaren innerhalb der gesellschaftlichen Mitte, die Fedders auch als sogenannten „Mainstream“ (222) bezeichnet, und im Sinne des normativen Extremismuskonzepts eben noch nicht an den Rändern. Dies sei ein weiteres stichhaltiges Argument dafür, die Extremismustheorie endgültig in den Aktenschrank der Sozialwissenschaften zu verbannen.

Im letzten Abschnitt, wo es darum geht, dem nun am Boden liegenden normativen Extremismuskonzept nochmals „eins zu verpassen“, wurde ein Interview des Herausgebers Tom David Uhlig mit den BetreiberInnen der Facebookseite „Das Goldene Hufeisen“ abgedruckt. Dabei handelt es sich aber keineswegs um BefürworterInnen des normativen Extremismusbegriffs, sondern um entschiedene GegnerInnen: „Die Hufeisentheorie ist eine verfälschende Perspektive auf die politische Ideengeschichte und dient einzig dem Schutz der bürgerlichen bzw. liberalen Mehrheitsgesellschaft. Die gute ‚Mitte‘ und die schlechten ‚Ränder‘, der als gut angesehene Ausgleich zwischen Positionen, die angebliche Gewaltfreiheit der ‚Mitte‘ und die schlichtweg fehlende Bildung in Bezug auf politische Theorie charakterisieren das klassische Hufeisen- und Extremismusdenken“ (271 f.). Das Hufeisenschema suggeriere ein eindimensionales Abbild der politischen Landschaft und damit einhergehend die Gleichsetzung von rechten und linken Positionen an den äußer(st)en Rändern, was mit der politischen Realität nicht übereinstimme. Wer diese Auffassung dennoch vertritt, erhält von den Betreibern der Facebook-Seite ein „Goldenes Hufeisen“. Um dieser Vergabepraxis ein Ende zu setzen, sei, so die Betreiber der Seite, eine breite Kenntnis von politischen Theorien notwendig gepaart mit politischer Bildung, die kritische Aufklärungsarbeit über die falsche „Hufeisentheorie“ leiste und schließlich eine endgültige Abkehr von ihr in Wissenschaft, Politik und Medien bewirke.

Diskussion

Das Anliegen der HerausgeberInnen, den normativen Extremismusbegriff gewissermaßen nach allen Seiten hin „auseinanderzunehmen“ und damit für „extrem unbrauchbar“ in Wissenschaft und Praxis zu erklären, ist nicht gelungen, denn die dafür herangezogenen Beiträge ziehen grosso modo die falschen Schlüsse ausgehend von den Prämissen des normativen Extremismuskonzepts, für das Uwe Backes und Eckhard Jesse seit den 1980er Jahren stellvertretend stehen und deren Schriften für eine adäquate Auseinandersetzung mit dieser – gleichwohl nicht erst seit den Ereignissen von Thüringen im Februar 2020 – äußerst kontroversen Thematik ausschlaggebend sind. Nach korrekter Lesart der entsprechenden Publikationen beruht das normative Extremismuskonzept eben nicht auf der konstruktivistischen Annahme, wonach eine irgendwie geartete gesellschaftliche Mitte den Rändern (Extreme) gegenüber stünde, und nur Akteure fernab von dieser Mitte könnten etwa rechtsextremistisches Gedankengut aufweisen. Die „Mitte“ fungiert im Sinne der normativen Rahmentheorie des politischen Extremismus als der demokratische Verfassungsstaat mit seinen Grundfesten Gewaltenkontrolle, Pluralismus und Menschenrechte – auf die Bundesrepublik Deutschland angewandt und im NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2017 konkretisiert durch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Menschenwürde.

Nach diesem formalen Verständnis ist ein politischer Akteur dann als „extremistisch“ einzustufen, wenn er einer, mehreren oder allen fundamentalen Werten und Spielregeln des demokratischen Verfassungsstaates den – nicht zwangsläufig gewalttätigen, wie Fedders fälschlicherweise behauptet (214) – Kampf angesagt hat. Aus welcher inhaltlichen Stoßrichtung dies geschieht, lässt sich anschließend über die Frage beantworten, ob jener Akteur etwa die fundamentale Menschengleichheit negiert (rechts) oder verabsolutiert (links). In beiden Fällen wäre das Gleichgewicht zwischen den demokratisch-verfassungsstaatlichen Grundsäulen empfindlich gestört. Beklagenswert ist, dass einzig Pichl in seinem Beitrag diese theoretischen Grundannahmen des normativen Extremismuskonzepts rekonstruiert, indem er Jesse direkt zitiert (170). In den meisten Beiträgen werden die extremismustheoretischen Schriften nur randläufig erwähnt oder überhaupt nicht aufgegriffen. Was darüber hinaus alle Beiträge vermissen lassen, ist eine klare Unterscheidung zwischen der politischen und der sozialstrukturellen Ebene. Ob nämlich ein Rechts- oder Linksextremist hinsichtlich seiner sozialstrukturellen Verortung aus der Mitte der Gesellschaft kommt oder nicht, spielt für das normative Extremismuskonzept keine Rolle, da die politische und die sozioökonomische Einordnung eines Akteurs auf zwei unterschiedlichen Analyseebenen liegen. Ein politischer Exremist kann daher grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Milieus verhaftet sein und dem demokratischen Verfassungsstaat widerstreben, wenngleich mit ideologisch völlig unterschiedlichen Intentionen.

Allein deshalb verfängt auch der für den Sammelband gewählte Untertitel „Über Gleichsetzungen von links und rechts“ nicht. Die vergleichende (nicht gleichsetzende!) Extremismusforschung macht es sich zur Aufgabe, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Extremismen verschiedenster Couleur herauszuarbeiten, die gleichwohl in jedem Fall gemeinsam im Clinch mit dem demokratischen Verfassungsstaat liegen – das ist die übergreifende Klammer von allen extremistischen Bestrebungen, aus dem sich wiederum das Äquidistanzgebot speist: die Ablehnung aller Extremismen ungeachtet ihrer ideologischen Ausrichtung. Nichts anderes gibt das Hufeisenschema vor, in dem sich rechts- und linksextremistische Gesinnungen inhaltlich (grundsätzlich) stark voneinander unterscheiden, strukturell eint sie aber ihre antidemokratische Haltung.

Fazit

Ob man nun mit diesen theoretischen Grundannahmen im Hinblick auf die eigene politische Verortung d’accord geht oder nicht, ist für die wissenschaftliche Debatte unerheblich. Entscheidend ist, dass die Prämissen des normativen Extremismuskonzepts zunächst korrekt dargestellt und eingeordnet werden. Wer anschließend eine begründete Kritik – die an diesem Ansatz in bestimmten Aspekten zweifelsfrei berechtigt ist – daran übt, kann auch eine konstruktive Debatte darüber in Gang setzen. Die Herausgeber- und AutorInnen des Sammelbandes „Extrem unbrauchbar. Über Gleichsetzungen von links und rechts“ haben dies offensichtlich nicht gemacht, weshalb die darin am normativen Extremismuskonzept geübte Kritik an den meisten Stellen argumentativ ins Leere führt. Dennoch ist die Lektüre des Bandes insgesamt zu empfehlen, da es notwendiger Bestandteil einer pluralistischen Wissenschaftsgemeinde ist, jede Form der Kritik auszuhalten, aufzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen. Nur sollten bei der Lektüre dieses Buches die einschlägigen Schriften auf dem Gebiet der normativen Extremismusforschung stets im Hinterkopf behalten werden.

Rezension von
Dr. phil. Alexander Akel
B.A. Politikwissenschaft/Philosophie, Leitung der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beim Verein für Völkerverständigung e.V. der Hansestadt Warburg, Lehrbeauftragter für Politik und Soziologie an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) in Kassel
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Es gibt 14 Rezensionen von Alexander Akel.

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Zitiervorschlag
Alexander Akel. Rezension vom 08.06.2020 zu: Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom David Uhlig, Eva Berendsen (Hrsg.): Extrem unbrauchbar. über Gleichsetzungen von links und rechts. Verbrecher Verlag (Berlin) 2019. ISBN 978-3-95732-408-5. Reihe: Edition Bildungsstätte Anne Frank - 2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/26976.php, Datum des Zugriffs 22.03.2023.


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