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Joachim Willems (Hrsg.): Religion in der Schule

Rezensiert von Prof. Dr. Hartmut Kreß, 23.11.2020

Cover Joachim Willems (Hrsg.): Religion in der Schule ISBN 978-3-8376-5355-7

Joachim Willems (Hrsg.): Religion in der Schule. Pädagogische Praxis zwischen Diskriminierung und Anerkennung. transcript (Bielefeld) 2020. 432 Seiten. ISBN 978-3-8376-5355-7. D: 35,00 EUR, A: 35,00 EUR, CH: 42,70 sFr.
Reihe: Pädagogik.

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Thema

Im Schulsystem ist Religion in mehrfacher Hinsicht diskussionsbedürftig geworden. Bezogen auf das Lehrpersonal zeigte sich dies in den zurückliegenden beiden Jahrzehnten brennglasartig an der Streitfrage, ob muslimische Lehrerinnen in der Schule ein Kopftuch tragen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in den Jahren 2003 und 2015 zwei Entscheidungen getroffen, die deutlich voneinander abwichen. Mit Blick auf die SchülerInnen müssen sich die Schulen auf einen hohen Grad an weltanschaulicher und religiöser Pluralität einstellen. Dies verstärkte sich noch aufgrund der Einwanderung und des Zustroms an Flüchtlingen. Nochmals anders gelagert: Zum Thema „Religion an der Schule“, das der Buchtitel vorgibt, gehört eine Frage, die schon seit dem 19. Jahrhundert strittig ist: ob bzw. unter welchen Regularien an öffentlichen Schulen konfessionell bekenntnisgebundener Religionsunterricht erteilt werden soll.

Diesem heterogenen Themenspektrum widmet sich der vorliegende Band.

Herausgeber und AutorInnen

Der Herausgeber Joachim Willems ist Professor für Religionspädagogik (evangelisch) in der Universität Oldenburg. Die AutorInnen der 21 Aufsätze sind fachlich in der Theologie (evangelisch oder katholisch), den Islam-, Erziehungs- oder Kulturwissenschaften, aber auch in den Rechtswissenschaften oder sonstigen Disziplinen angesiedelt.

Entstehungshintergrund

Im Wesentlichen beruht der Band auf einer Tagung, die im Februar 2018 in der Universität Oldenburg stattfand. Ihr Thema lautete: „Schule als Ort von Anerkennung – Schule als Ort von Diskriminierung. Religion und Religionsunterricht in der religiös-weltanschaulich diversen Gesellschaft“ (S. 20).

Aufbau

Das Buch gliedert sich in vier Abteilungen. Zunächst (I) erörtert es den Status von Religion in der Schule grundsätzlich theologisch, religionspolitisch und juristisch. Danach (II) werden Erfahrungen religiöser Diskriminierung beschrieben, die sich in Schulen ereignet. Hierzu werden die Sicht von SchülerInnen und die Wahrnehmungen des Lehrpersonals vor Augen geführt. Teil III ist unter die Überschrift „Religiöse Diversität und Differenz im System Schule und Hochschule“ gestellt. Er befasst sich mit religiösem Lernen, das den Gegebenheiten der Gegenwart gerecht werden soll, und rückt als Schlüssel die Wahrnehmung und Respektierung anderer Religionen ins Licht. Teil IV befasst sich mit dem Schulfach „Religionsunterricht“.

Inhalt

Die Einzelbeiträge lassen sich hier nicht gesondert wiedergeben. Zudem enthalten sie erhebliche Überschneidungen. Daher sollen vier Aspekte hervorgehoben werden, die quer durch das gesamte Buch von Gewicht sind. Zunächst (1. und 2.) werden die beiden Stichworte „Diskriminierung“ und „Anerkennung“ aufgegriffen, die der Untertitel des Buches hervorhebt. Danach (3.) wird angesprochen, wie im vorliegenden Buch der Status von Religionen in der Schule zurzeit rechtlich eingeschätzt wird. Sodann (4.) wird kursorisch wiedergegeben, was das Buch speziell zum Religionsunterricht darlegt.

  1. Den Sachverhalt, dass SchülerInnen aufgrund ihrer religiösen Bindungen direkt oder indirekt Diskriminierungen erleben, erläutern mehrere Buchbeiträge anhand von Antisemitismus und Antiislamismus. Im Schulalltag treten alte antisemitische Stereotype neu zutage. Der von Julia Bernstein/Florian Diddens verfasste Aufsatz über „Antisemitismus an Schulen“ weist speziell auf israelbezogenen Antisemitismus hin und appelliert, die von Vorurteilen betroffenen Kinder in ihrer persönlichen Lage ernstzunehmen: „viele jüdische Schüler*innen werden bei antisemitischen Anfeindungen allein gelassen, da Lehrer*innen das Problem nicht wahrnehmen oder bagatellisieren“ (S. 101). Darüber hinaus werden Einzelbeispiele zur Diskriminierung und Stigmatisierung muslimischer SchülerInnen genannt (von Nina Mühe, S. 119–138). Für die Betroffenen könne das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Religion in gegenläufiger Weise bedeutsam werden. Einerseits stelle es den Anlass und das Merkmal für Diskriminierung dar; andererseits werde es unter Umständen eine „stärkende Ressource“ zugunsten eigener Identitätsfindung (S. 134).
  2. In dem Sammelband ist durchgängig die Leitidee tragend, dass für den Umgang mit SchülerInnen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit ein Konzept der „Anerkennung“ gelten soll. Wichtig sei, religiöse Vielfalt in der Schule zu akzeptieren, hiermit offen umzugehen bzw. sie auch sichtbar zutage treten zu lassen und sie pädagogisch aufzugreifen. Es wird empfohlen, das Anerkennungs- mit einem Befähigungskonzept zu kombinieren und SchülerInnen „in ihrer subjektiven Selbstentfaltung, in ihrer individuellen Sinnsuche und in ihrer persönlichen Gewissensfreiheit … zu unterstützen“ (Henrik Simojoki/Jonathan Kühn, S. 220). Erforderlich sei eine „reflektierte Toleranz“; in der Schule sollen nicht mehr nur herkömmliche christliche Praktiken und Ideen als gesellschaftlich üblicher Standard gelten (so z.B. Friederike Schulze-Marmeling, S. 155). Faktisch seien in der Gegenwart in öffentlichen Schulen allerdings immer noch monoreligiöse Denk- und Organisationsmuster anzutreffen. Angesichts dessen wird im Sinn der normativen Logik der Anerkennung vorgeschlagen, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen einzurichten, an die sich Betroffene im Fall von Konflikten und Diskriminierung wenden können (Aliyeh Yegane Arani, S. 184).
  3. Was die rechtlichen Vorgaben anbetrifft, die für die Religionen in der Schule relevant sind, sieht der Jurist Hinnerk Wißmann im heutigen Pluralismus neue Herausforderungen. In der Vergangenheit habe in der Bundesrepublik Deutschland religionsrechtlich die Kooperation von Staat und Kirche und hätten später die Grundrechte von Menschen oder religiösen Institutionen im Vordergrund gestanden. Inzwischen sei eine „allseitig religionsfreundliche Handhabung des Rechts“ schwieriger geworden (S. 52); die Rechtsprechung zu Schule und Religion sei an einem „Scheideweg“ angelangt (S. 59). Neuere Gerichtsentscheidungen, auf die der Autor hinweist, hält er für problematisch, weil sie „schlicht das Recht der Mehrheit gegen das der Minderheit setzen“ (S. 58). Der Rechtsanwalt Tobias Schieder kritisiert die Rechtsprechung anderweitig. In seiner zweiten Kopftuchentscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht Eingriffe in die Religionsfreiheit von Lehrerinnen für vertretbar erklärt, sofern konkret eine Gefährdung des Schulfriedens drohe. Der Autor kritisiert, hier würden Religionsfreiheit und Schulfriede in einen Gegensatz gebracht. Stattdessen seien die Ausübung von Religion bzw. die positive Religionsfreiheit selbst Bestandteil des Schulfriedens (S. 70 ff.).
  4. Zahlreiche Beiträge des Sammelbandes gehen auf den schulischen Religionsunterricht ein. Dabei wird deutlich, dass er im heutigen Schulsystem zu einer überaus fragilen Konstruktion geworden ist. Noch heute treffe eine Einschätzung zu, die vor 100 Jahren im Kontext der Beratungen zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 geäußert worden war: Er stelle ein „Experiment“ dar ­(Christian Polke, S. 43). Durchgängig wird unterstrichen, der Religionsunterricht müsse sich trotz traditioneller religiös-dogmatischer Wahrheitsansprüche auf die moderne religiöse Pluralität und Divergenz einlassen. Er sei sowohl bekenntnisorientiert als auch dialogbereit zu erteilen (Jan Woppowa u.a., S. 372). Der Aufsatz über Österreich zeigt freilich, wie schwer den Kirchen und kirchlichen Ausbildungsstätten eine solche Öffnung für andere fällt und dass in dieser Hinsicht „eigenkonstruierte Einschränkungen“ vorhanden sind (Thomas Krobath, S. 290 f.).Im Einzelnen lassen sich den verschiedenen Beiträgen zum Religionsunterricht zahlreiche Sachinformationen entnehmen. So wird beschrieben, dass in manchen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland analog zum evangelischen und katholischen ebenfalls christlich orthodoxer Religionsunterricht angeboten wird, der jedoch vor sehr hohen organisatorischen Schwierigkeiten steht (Yauheniya Danilovich, S. 327 ff.). Regional wird analog zum christlichen Religionsunterricht inzwischen eine bekenntnisgebundene islamische Unterweisung erteilt. Hierüber berichtet im vorliegenden Sammelband ein Aufsatz exemplarisch unter Bezug auf Niedersachsen. Der Aufsatz verschweigt nicht, dass gravierende Probleme aufbrechen. Um den derzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgaben nachkommen zu können, benötigte das Bundesland Niedersachsen als Analogie zu den Kirchen einen religiösen Ansprechpartner, weshalb ein Beirat geschaffen wurde, zu dem DITIB gehört. Der Beirat ist für Inhalte des schulisch erteilten Unterrichts und für die Auswahl der Lehrpersonen zuständig. Lehrkräfte werden dabei nach ihrem „Privatleben und der privaten Auslebung des Glaubens“ gefragt, sodass sie einem hohen „Normativitäts- bzw. Konformitätsdruck“ ausgesetzt sind (Benjamin Franz, S. 304; vgl. Ingrid Wiedenroth-Gabler, S. 322). Der Aufsatz erwähnt zudem den Gegensatz zwischen grundlegenden muslimischen Überzeugungen – insbesondere: Verbot des Glaubensabfalls, Bewertung von Homosexualität, Rolle der Geschlechter – und dem Grundgesetz. Ein konkretes Anschlussproblem bestehe etwa darin, ob ein muslimischer Religionslehrer einen Schüler, der sich vom Islamunterricht abmelden möchte, auf die muslimische Vorstellung über „die drastischen Strafen für Apostaten“ hinweisen dürfe (Benjamin Franz, S. 307). Ein weiterer Aufsatz, verfasst von Hamida Behr, informiert über einen alternativen Ansatz zum Religionsunterricht, der vermeiden soll, dass SchülerInnen in Deutschland in diesem Fach weiterhin konfessionell und religiös getrennt unterrichtet werden. Es handelt sich um das Hamburger Modell eines sogenannten Religionsunterrichts für alle. Dieser soll vor Ort künftig gemeinsam von der evangelischen Kirche sowie muslimischen, alevitischen und jüdischen Organisationen getragen werden (S. 345 ff.).

Diskussion

Der Aufsatzband illustriert den Diskussionsbedarf, der zum Umgang mit Religionen in Schulen besteht. Aus guten Gründen betont er, dass Andersdenkende zu respektieren, Toleranz einzuüben und wechselseitige Lernbereitschaft zu stärken ist. Anstelle früherer monoreligiöser Strukturen ist in der heutigen Gesellschaft der religiöse Pluralismus zur Normalität geworden. In der Tat ist es unerlässlich, das Faktum dieses sozioreligiösen Wandels im Schulalltag und in bildungspolitischen sowie pädagogischen Konzepten konstruktiv aufzuarbeiten.

Inhaltlich rückt das Buch die Problematik religiöser Diskriminierungen in den Vordergrund. Hierüber hat es weitere Fragestellungen, die für das Thema „Religion in der Schule“ aktuell relevant sind – etwa binnenreligiösen Gruppendruck und religiösen Fundamentalismus –, inhaltlich weitgehend ausgeklammert. Zudem schiebt es den Sachverhalt der Säkularisierung beiseite. Ein großer Teil der SchülerInnen gehört heutzutage keiner Religion an. So ist z.B. im Stadtstaat Hamburg die Mehrheit der Bevölkerung nichtreligiös. Ein einziger Beitrag des Sammelbandes greift diesen Sachverhalt wenigstens in seiner Titelformulierung auf (Joachim Willems, „Interreligiöse Bildung – Und wo bleiben die Nichtreligiösen?“, S. 387 ff.), durchdringt ihn aber nicht. Er gelangt nur zu dem ganz blassen Fazit, auch nachreligiöse säkulare Sichtweisen seien „in einen gegebenen, historisch gewordenen kulturellen Kontext eingebunden“ (S. 401).

Besonderes Interesse hat das Buch an der Frage nach der Zukunft des Religionsunterrichts. Schon jetzt kann konfessioneller Religionsunterricht in der Bundesrepublik aufgrund der religiösen Pluralisierung und der hohen Zahl von SchülerInnen ohne Religionszugehörigkeit in konventioneller, vom Grundgesetz eigentlich vorgesehener Form häufig gar nicht mehr erteilt werden. Die Beiträge des vorliegenden Buches zielen immer wieder darauf ab, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht dennoch möglichst weitgehend beizubehalten und ihn prinzipiell zu „retten“. Aber bei der Lektüre wird deutlich, wie problembeladen dieses Vorhaben ist und in welche Widersprüche es sich verstrickt.

Einerseits soll der herkömmliche konfessionelle Religionsunterricht dadurch gestärkt werden, dass nach seinem Muster zusätzlich ein bekenntnisgebundener muslimischer Religionsunterricht aufgebaut wird. Auf zumindest einige der Schwierigkeiten, die hierdurch entstehen, hat der oben erwähnte Aufsatz von Benjamin Franz den Finger gelegt. Andererseits soll konfessioneller Religionsunterricht umstrukturiert und in völlig veränderter Form fortgeführt werden, nämlich als interreligiöser Unterricht. In dieser Hinsicht nimmt der Hamburger „Religionsunterricht für alle“ eine Vorreiterrolle ein. Der Aufsatz von Hamida Behr, der im vorliegenden Band das Hamburger Modell schildert, kommt aber nicht umhin, dessen Ungereimtheiten zu erwähnen: z.B. das fehlende Angebot eines Alternativfachs für SchülerInnen, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, die Mängel bei der Ausbildung der LehrerInnen, den Paternalismus über andere Religionen aufgrund der fortbestehenden Dominanz der evangelisch-lutherischen Kirche oder die teilweise sehr problematische Kontrolle über die Lehrpersonen durch die religiösen Organisationen (S. 350 ff.). Es kommt hinzu, dass das Hamburger Modell verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Ein verfassungsrechtliches Gutachten, das 2019 von Hinnerk Wißmann publiziert wurde – es sollte das Hamburger Modell legitimieren –, blieb „widersprüchlich“ (so zutreffend Christian Polke, S. 34 Fn. 14) und fiel argumentativ unschlüssig aus. [1]

Daher empfiehlt es sich, einen Schritt nach vorne zu gehen. Wie dies aussehen könnte, lässt sich exemplarisch an einem Antrag ablesen, der soeben (Oktober 2020) für das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden ist. Das Grundsatzprogramm soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 20.-22. November 2020 beraten werden. Der Antrag formuliert als politisches Ziel, in der Bundesrepublik Deutschland den in die Krise geratenen herkömmlichen konfessionellen Religionsunterricht durch ein neues Pflichtfach Ethik/Religionskunde zu ersetzen, d.h. durch einen Unterricht in einem „gemeinsamen für alle Schüler*innen verbindlichen (inklusiven) ethisch-philosophischen und religionskundlichen Pflichtfach ab der ersten Klasse“. Zu solchen programmatischen Gesichtspunkten dringt der vorliegende Aufsatzband nicht vor.

Fazit

Der Band vermittelt interessante Informationen. Mit seiner Frage nach „Religion in der Schule“ macht er auf erheblichen pädagogischen, schul- und rechtspolitischen Reflexionsbedarf aufmerksam. Wie voranstehend zuletzt angesprochen, ist allerdings Klärungs- und Reformbedarf zu sehen, der über die in dem Buch vorgetragenen Überlegungen noch deutlich hinausführt.


[1] Vgl. hierzu auch H. Kreß, Rezension zu Wißmann: Religionsunterricht für alle?, 2019, online https://weltanschauungsrecht.de/ (Abruf 29.10.2020).

Rezension von
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Professor für Sozialethik an der Universität Bonn
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ISSN 2190-9245